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Sobbel

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Posts posted by Sobbel

  1. Am 12.4.2023 um 21:37 schrieb rth:

    mich interessiert vor allem eins, ist das Motorrad leistungsstark genug, um z.B. einen durchgeknallten Kawasakifahrer einzuholen? 

    Ich bin zwar nicht angesprochen, aber ich antworte da trotzdem mal.

    Die Polizei muss so durchgeknallte Moppedfahrer (das gilt für alle und nicht nur für Kawafahrer) nicht einholen und schon gar nicht überholen. Es reicht wenn wir dran bleiben. Oftmals ist es so, dass sich der Verfolgte selber ablegt oder abwickelt. Eklig für uns ist die Unfallaufnahme dann, wenn so eine Stütze von einer Schutzplanke im Weg stand. Führt oft zu Amputationen ohne Narkose. Geht aber schnell, ist noch paar Minuten schmerzhaft und führt letztendlich oft zum Tod.

    Wenn der Verfolgte durchgeknallte  Moppedfahrer umsichtig war, führt er einen Organspenderausweis mit sich, dann hat das Ableben wenigstens noch einen Sinn.  Wenn die Organe heil geblieben sind.

    Es wurde mal bei flüchtigen Autos ein Fahrmanöver gelehrt, das hieß  "Anlegen" - kennt das noch jemand der NRW Cops?

     

    vor 8 Stunden schrieb frankenwaelder:

    Die Plebs. Sorry.

    https://www.dwds.de/wb/Plebs#1

  2. vor 11 Stunden schrieb frankenwaelder:

    Ferner bedarf es der Einsicht, dass bedürfen standardsprachlich des Genitivs bedarf. :whistling:

    Ich geh nie tief.

    Die Einsicht hab ich abgewöhnt bekommen und dann ist da noch die Sache, dass der Dativ dem Genitiv sein Tod ist, besonders im Ruhrpott. Außerdem ist da soviel Akkusativ mit Präposition drin, dass das schon wieder richtig sein dürfte.

     

    • Confused 1
  3. vor 20 Stunden schrieb m3_:

    ... sonst hätte ich mit einer guten Note in Deutsch tatsächlich auf die Idee kommen können, Ordnungshüter zu werden

    Um auf so eine Idee zu kommen, bedarf es ein Grundmaß an Intelligenz.  

    Hättest du dir echt den Einstellungstest gegeben? Soviel Masochismus hätte ich dir bei dem vorherzusehenden Versagen gar nicht zugetraut.

  4. vor einer Stunde schrieb kleinwoelfchen:

    Gibt es Regeln wie weit so ein Schild "abseits" der Straße angebracht sein darf?

    Wenn, dann stünde sowas in der VWV-StVO. Aber selbst wenn dort etwas zum Seitenabstand stünde, könntest du als Verkehrsteilnehmer die Einhaltung nicht einfordern. Die VWV ist nur so ein Regelwerk innerhalb der "Verwaltungs"behörde und hat keine Außenwirkung.

    In der VWV-StVO stehen die Aufstellhöhen drin und sind nur als "sollten" Empfehlung formuliert  - genau so formuliert sind dort "Mindestabstände".

    Verpflichtend geht das auch gar nicht, da spielen ja z.b. bauliche Gegebenheiten vor Ort eine Rolle.

  5. vor 9 Stunden schrieb m3_:

    wenn es eng und aussichtlos wurde.

    Also doch Suizid am 7.4.  ? 

     

    vor 9 Stunden schrieb m3_:

    Wie würdest Du dich denn als Corona-Cop fühlen, wenn deine Befehl-ist-Befehl-Ahndung höchstinstanzlich als rechtswidrig beurteilt wurde und die Regierung nun kleinlaut Bußgelder zurückzahlen muß? Als Heißluftproduzent:lol:

    Ich hab mich nie als Corona-Cop gefühlt. In der Polizei gibt es schon lange keine "Befehle" mehr. Du bist ja im völlig falschen Zeitalter.

    Wenn du mal etwas im Grundgesetz stöberst, wirst du recht schnell den Art. 20 finden. Dort im Absatz drei wirst du fündig, an was sich die vollziehende Gewalt zu halten hat. Ändert sich das Gesetz oder Recht, ändert sich das polizeiliche Vorgehen. Du brauchst dir deswegen keine sorgen zu machen. Das kann und wird jeder Polizist aushalten. Wir sind da wie das Fähnchen im Wind und das muss so sein. Und wenn die Legislative durch die Judikative was auf die Finger bekommt, ist das auch vom System gewollt. Und das geht der Exekutiven grad am Arsch vorbei. 

    Du solltest dir eher Sorgen machen, wenn dieses System versagen würde.  

  6. Stört ihn doch nicht immer bei seinen Monologen.

     

    vor 14 Stunden schrieb m3_:

    Ich hoffe, Ihr erleidet keine Heulkrämpfe am 7.4.23

    Hast du da was vor?  Suizid? 

  7. vor 7 Stunden schrieb Meer:

    Sorry, bin erst seit heute auf diesem Forum, deshalb kann sein, dass da was an mir vorbei gegangen ist, aber seit wann gibt es denn einen Nachfolger für die klassische Säule von Vitronic?

    Es wurde doch nicht von der Säule gesprochen/geschrieben, sondern von der PSS, also von dem Gerät was drin ist.

    Am Anfang der Vitronic Säulen dürfte da die M1HP drin gewesen sein (oder anderes Modell mit der 3...  Software) inzwischen wird wohl die FM1 drin sein (mit der 4... Software) 

    Und wenn man so will, könnte man von dem "Enforcement Trailer"  als Nachfolger der Säule reden. Überdies gibt es schon länger auch LIDAR Geräte von von Jenoptik 

    • Like 1
  8. vor 3 Stunden schrieb Jase:

    Nun meine Frage, sind diese 150 m wirklich gesetzlich so festgeschrieben

    Gesetzlich festgeschrieben laut StVO ist die Gültigkeit der Schilder ab Aufstellort, wie von rth schon erläutert. Wenn einige Bundesländer Distanzen vorsehen, geschieht dies über einen Erlass oder eine ministerielle Anweisung.

    Bei Verstoss gegen so einen Erlass, ist die so gemachte Messung aber nicht ungültig. Die Beamten fangen sich höchstens ein "du du du" ein. Es soll aber Gerichte geben, die sowas einstellen. 

    Im Übrigen sind Messungen per Google Maps schon darum fragwürdig, weil du den genauen Aufstellort nicht kennst.

    vor 3 Stunden schrieb Jase:

    was offensichtlich und bewusst falsch angegeben wurde.

    Woher schöpfst du denn diese Erkenntnis?

  9. vor 20 Stunden schrieb frankenwaelder:

     Dürfte sich mittlerweile erledigt haben, oder? 

    Na ja, die Anfrage war aus 2021. Da war der TE in der 11

    Inzwischen dürfte der Moritz (auch trotz Corona) diese Seminararbeit benotet bekommen haben, evtl. hat er auch schon das ABi und lauert auf einen Studienplatz oder Ausbildungsplatz :cheer:

    • Like 1
  10. vor 5 Minuten schrieb Gast225:

    . . . die Politiker in Bonn . . .

    Warst du länger weg?  Koma?

     

    vor 8 Minuten schrieb Gast225:

    musste eben geklagt werden.

    Du hast diese Klage wohl nicht gewonnen? oder warum musstest du diese vielen Münzen berappen?

  11. Am 21.2.2023 um 01:45 schrieb parlox2:

    Platz war genug für Radfahrer, um vorbei zu fahren,

    Deswegen ist es trotzdem nicht erlaubt.

    Am 21.2.2023 um 01:45 schrieb parlox2:

    Ich hätte in dieser Straßenkonstellation und Uhrzeit 20 min hin und her fahren müssen, um wieder an der Stelle zu sein

    Du warst also zu spät und zu faul um Regel konform zu parken.

    Am 21.2.2023 um 01:45 schrieb parlox2:

     Ich nahm das nicht ernst, da ich nicht davon ausging, dass nun jeder Bürger sich als Hilfssheriff aufspielen darf. 

    Wenn du dir doch das "Recht" herausnimmst verbotenerweise auf dem Radweg zu parken und die "richtige" Polizei nicht da war, liegt so eine Art "Gefahr im Verzug" vor. Gut das es solche Hilfssheriffs gibt. Sonst wäre dein Fehlverhalten unsanktioniert geblieben. 

    Am 21.2.2023 um 01:45 schrieb parlox2:

    Wie kann das rechtssicher sein, wenn der Fotobeweis nicht zweifelsfrei echt sein muss? 

    Den Manipulationsverdacht musst du begründen. Wenn du das mal einfach so behauptest, bewegst du dich im Bereich von Straftaten. Außer dem Foto existiert auch noch der "Fotograf" . Seine Zeugenaussage ist als Beweis nicht unbeträchtlich.

    Am 21.2.2023 um 01:45 schrieb parlox2:

    Ich überlege, ob man da einen Widerspruch einlegt und mit welcher Begründung. 

    Viel Erfolg beim Überlegen.

    Am 21.2.2023 um 01:45 schrieb parlox2:

    Ich könnte sagen, Mein Auto sprang nicht mehr an, deswegen stand ich da (dann läge die Beweislast aber bei mir, hatte Ich gelesen), oder wie gesagt behaupten, das Bild sei manipuliert. 

    Wenn ich so eine Kacke lese, kann ich gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte.

  12. vor 12 Stunden schrieb Geblitzter:

    . . .  erfüllt er wohl kaum . . . 

    Also wieder eine Vermutung.

    Meine Empfehlung:

    Verwandle deine oberverdachtschöpferischen Vermutungen in fundiertes Wissen. Geh zu den betroffenen Behörden, schildere deine Beobachtungen (tust du hier ja auch)  und frag nach, unter welchen Umständen man einen Behindertenausweis und daraufhin einen persönlichen Sonderparkplatz kriegt. Rede mit dem "berechtigten" Behinderten und kläre in einem persönlichen Gespräch deine Bedenken. 

    Vielleicht bist du einem Riesenskandal auf der Spur (Vermutung) der dir im weiteren Verlauf den Pulitzer Preis bringen könnte (Vermutung). 

    P.S. Natürlich muss der "Berechtigte" arbeiten. Schliesslich muss ja die Kohle für die Schmierung der Behörde und Aufrechterhaltung des Schwindels reinkommen.

  13. Am 16.2.2023 um 13:18 schrieb timty919:

    Ich Frage nicht weil ich da durch heizen möchte . . . 

    Diese Aussage von dir, lässt auf etwas anderes schliessen:

    Am 16.2.2023 um 13:18 schrieb timty919:

    Jetzt Frage ich mich ob  . . . . ich bei der Anlage trotzdem mit 40 / 50 durch kann

    Ich kann dich beruhigen. Du kannst.

    Du kannst auch mit 100 da durch (wenn der Verkehr das zulässt). Es kommt dabei auch eher nicht auf dein Können an, sondern was du bereit bist zu zahlen und auf was du bereit bist zu verzichten (Führerschein z.B. oder deine Freiheit oder deine Unversehrtheit oder dein Leben)

  14. vor 3 Stunden schrieb Gast225:

    Also habe ich die 3331 Münzen fein säuberlich auf deren Schreibtisch geschüttet und bin dann gegangen.

    Du hast Geld abgegeben ohne Quittung oder Empfangsbestätigung? 

    Ich würde damit als Fundsache umgehen, die anonym abgegeben wurde und das Säckel in amtl. Verwahrung nehmen. 

    Im Übrigen, bräuchte die Behörde (niemand muss das) so viele Münzen annehmen.

    Laut § 3 MünzG müssen maximal 50 Münzen angenommen werden. 

     

    vor 3 Stunden schrieb Gast225:

    Sie haben diese dann mit 1.500 Euro Gerichtskosten und Anwaltskosten bezahlt.

    Am Ende zahlt das der Steuerzahler - also auch du. Die Aktion war also eher dumm als das das irgend wen bei der Behörde ärgert.

  15. Am 16.2.2023 um 18:02 schrieb Geblitzter:

    die vermutlich einen Deal haben.

    Was bringt dich zu dieser Vermutung?

     

    Am 16.2.2023 um 18:02 schrieb Geblitzter:

    personengebundenen Behindertenparkplatz  . . .  .

    Ebenso parkt der Berechtigte oefters Firmenwagen (Transporter mit Schaltgetriebe, LKW!) auf 'seinem' Platz

    Wenn der Platz tatsächlich "personengebunden" ist, darf es dir egal sein mit welchem Fahrzeug der auf "seinem" Parkplatz steht, selbst wenn das ein Schaltwagen oder LKW ist, dafür sollte es dann aber auch ein grosser fetter Parkplatz sein.

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