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Sobbel

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Posts posted by Sobbel

  1. vor 15 Stunden schrieb Hennes:

     das ja bereits ein BGB gegen 1. Sohn erfolgt ist und es FESTSTEHT das dieser auch gefahren ist.
    2. Sohn hat nur den genannten AHB erhalten.

    Lies was ich bereits mehrfach geschrieben habe. Oder, wenn das zu unverständlich ist - konsultiere einen Anwalt. 

    Ein allerletztes mal

    Gegen Sohn 1 ist alles alles alles verjährt. Alles. Den könnt ihr deswegen auch verpetzen als Fahrer. Dem passiert nix mehr.

    Gegen Sohn 2 nicht. Dieses Verfahren könnte weiter geführt werden und in einen BGB münden. 

    Solltest du weitere Rückfragen haben, die bereits beantwortet sind, würde ich mich verarscht vorkommen und dich in die Welt der Trolle schiessen.

     

  2. vor 8 Stunden schrieb m3_:

    deutet auf eine hohe Abzockgüte bzw. hohem Unverfrorenheitsgrad hin,

    Das zeigt vielmehr die Ignoranz und Unverfrorenheit der dort rasenden Deppen. Sonst müsste das Messgerät dort nicht aufgebaut werden. 

    Fahrt den Schildern entsprechend dann habt ihr nix zu beschweren und das Beste: Das kostet nix - ist völlig für umme

  3. vor 5 Stunden schrieb Motels:

    "Ich seh das Schild, ich seh es nicht, ich seh es, ich seh es nicht, ich sehe es... Oh verdammt es hat geblitzt".

    Es ist gar nicht erforderlich, das du das Schild tatsächlich siehst. Hättest du es gesehen, wärst du bei vorsätzlichem Rasen.

    Der obergerichtlichen Rechtsprechung reicht es aus, wenn die Möglichkeit besteht bei aufmerksamer Fahrweise das Schild zu sehen.

    vor 5 Stunden schrieb Motels:

    Knappe 3 Stunden davor wären es nur 8 zu schnell gewesen und 60 Euro

    Dann fahr nächstens früher los, dann brauchst du gar nicht zu rasen. 

    vor 5 Stunden schrieb Motels:

    Ist das wirklich fair und erlaubt ?

    Ja.

    Da du schon von fair und erlaubt redest. Du wärst ja auch bei 50 noch zu schnell gewesen. Also erst an die eigene Nase fassen. 

  4. vor 3 Stunden schrieb Hennes:

    Viel Lust mich nun noch weiter wegen 88€ Zeit zu investieren habe ich eigentlich nicht mehr...

    Du musst doch gar nichts investieren. Du bist "nur" der Halter und hast das Auto zur Tatzeit nicht benutzt. Jedenfalls lässt der Zeugenbogen der Bußgeldstelle darauf schließen. Gegen dich wärs ja auch verjährt. Der Zeugenbogen für dich hebt die Verjährung nicht auf. 

    vor 3 Stunden schrieb Hennes:

    Ist am 22.02. / 07.03. auch gegen  IHN (1.Sohn) eine evt. Ermittlung angedacht / angestoßen 

    Was die Behörde gedenkt zu tun ist unerheblich. Du hast geschrieben, dass Sohn 1 am 07.04. (erstmalig) angehört wurde. Bei Sohn 1 ist die Tat verjährt. Was nicht heißt, dass ihr die Schreiben der Behörde gegen Sohn 1 unbeachtet lassen dürft/sollt.  

     

    vor 3 Stunden schrieb Hennes:

    Das gegen 2.Sohn weiter ermittelt wird glaube ich nicht da ja ein BGB erfolgt ist und der nicht abgestritten wird sondern einfach verjährt ist.

    Gegen Sohn 2 ist die Tat nicht verjährt. Ein BGB kann nicht verjähren, aber durch ihn kann die Verjährung unterbrochen sein.   Dass Sohn 2 schon einen BGB erhalten hat, ist neu und noch nicht von dir erwähnt. Auf Fristen achten und (evtl.  mit Anwalt) fristgerecht Sohn 1 als Fahrer angeben. Da passiert nix, ist ja verjährt gegen Sohn 1. 

     

    Das driftet mir mittlerweile zu sehr in Richtung Rechtsberatung ab, die ich nicht geben darf.  Geht zu einem Anwalt und schildert dem das Ganze.

  5. Nur nochmal der Chronologie wegen:

    Am 10.12.2022 war der Tattag. Damit tritt, ohne das was passiert, am 10.03.2023 die Verjährung ein.

    Fahrer ist Sohn Nr. 1.

    Der Zeugenbogen vom  17.01.2023 an den Halter blieb unbeantwortet. Am 08.02.2023 erneutes Schreiben an Halter. Jetzt wurde Sohn 2 als möglichen Fahrer benannt.

    Anhörungsbogen an Sohn 2 kam am 07.03.2023 mit Anordnung vom 22.03.2023. Fahrereigenschaft wurde von ihm bestritten ohne weitere mögl. Fahrer zu benennen.

    Die Anhörung vom  07.04.2023 an Sohn 1 blieb unbeantwortet.  

    Mit unbekanntem Datum Einspruch von Sohn 1 wegen Verjährung.

    Jetzt Ablehnung der Verjährungseinrede durch Behörde im Verfahren gegen Sohn 1.

     

    Mein unmaßgebliches Fazit:

    Die Behörde ist vermutlich fälschlicherweise der Meinung, dass mit der Anhörung vom 07.03.2023 die Tat insgesamt nicht verjährt ist. (§ 33 OWiG spricht aber von "der Betroffene" und nicht von "die Tat")

    Gegen Sohn 1 (als tatsächlichen Fahrer) ist die Tat verjährt (absolutes Verfahrenshinderniss). Gegen Sohn 2 ist die Tat nicht verjährt, da rechtzeitig angehört.  Die Behörde könnte gegen ihn das Verfahren weiterführen. 

    Ich würd mich jetzt ganz entspannt zurücklehnen und auf den Bußgeldbescheid warten, der gegen Sohn 2 kommen dürfte.  Sohn 2 sollte sich dann (evtl. mit Anwalt) in der Art einlassen, dass Sohn 1 der Fahrer war (war er ja auch) und nochmals auf dessen Verjährung hinweisen.  Das kann trotzdem zu einer Gerichtsverhandlung mit Anordnung eines anthropologischem Gutachtens kommen. Je nach Ähnlichkeit zu Sohn 1 kann Sohn 2 auch Pech haben und zahlen müssen (kann passieren, wenn mit Behörden Unfug getrieben wird). 

    Dir als Halter wird nichts passieren. Das zeigt schon der als erstes angekommene Zeugenbogen. Die Behörde schließt dich als Fahrer aus. 

    Sowas ist Gerichtsalltag in Deutschland und auch von  Menschen zu überstehen, die keine Prozesserfahrung haben oder nur ein dünnes Nervenkostüm. 

     

     

     

    • Like 1
  6. Am 12.6.2023 um 07:40 schrieb pavian:

    Ich bin fest davon überzeugt, dass an dieser Stelle noch 120 erlaubt ist (ich hoffe nur, dass dort nicht durch eine Baustelle an dem Tag was eingeschränkt war, ich habe zumindest nichts gesehen)

    Deine Überzeugung da wären 120 erlaubt, steht wohl nicht auf festen Beinen. Du hättest ja nicht mal mitgekriegt, dass dort eine Baustelle war, wenn dort eine Baustelle war.  Ich mag mir gar nicht vorstellen, da wäre ein Stauende gewesen.

    Am 12.6.2023 um 07:40 schrieb pavian:

    Auf dem Anhörungsschreiben steht zur Ortsangabe Autobahnkilometer 24,850 (kann man die GPS Koordinaten ausfindig machen?).

    Da solltest du schon auskunftsfreudiger sein. Das Hellsehen beherrschen wir hier nicht. Die Autobahn Nummer und die Richtungsfahrbahn wären schon klasse zu wissen. Die ungefähre Örtlichkeit wär auch nett. 

     

    Am 12.6.2023 um 07:40 schrieb pavian:

    Kann ich irgendwie verlangen, dass die ein Blitzerprotokoll herausgeben?

    Herausgeben wird das Ordnungsamt das wohl nicht, ohne das du anwaltlich vertreten wirst. 

    Aber du wirst dir das Protokoll angucken dürfen.  Wüsstest du denn, worauf du (außer Schilder) achten musst?

  7. vor 20 Stunden schrieb KiaSoul:

    Partnerin bekommt Zeugefragbogen

    Als Partnerin hat sie dir gegenüber kein Zeugnisverweigerungsrecht.  Da müsstet ihr mindestens verlobt sein. 

    Zeugnisverweigerung

    Da ist zwar die Rede von Lebenspartner, aber das bezieht sich auf eingetragene Partnerschaften bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen.

    Im Moment ist sie als Zeugin zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet.

     

    vor 20 Stunden schrieb KiaSoul:

    in der Belehrung wird schon darauf hingewiesen das sie keine Angaben zu sämtlichen Familienmitgliedern Auskunft geben braucht usw.

    Du bist aber keine Familie in diesem Sinne.

  8. vor 20 Stunden schrieb hamjo:

    Ich habe mal gehört, wenn 2 Autos zu sehen ist, ist das Foto ungültig.

    Da hast du falsch gehört. 

     

    vor 20 Stunden schrieb hamjo:

    Ich würde aber trotzdem sagen, dass der Citrön das Foto ausgelöst hat.

    Kannst du sagen, ist aber nicht so.

    vor 20 Stunden schrieb hamjo:

    Vielleicht hat jemand Ahnung, würde mich interessieren.

    Ja hab ich. 

    Und was Belania sagte ist alles richtig.

  9. vor 17 Stunden schrieb timty919:

    Der will nun 183€..

    von rund 23€

    Du rundest aber großzügig ab . . . 

    Was ich davon halte, die Gastfreundschaft eines Landes anzunehmen, aber im selben Atemzug die dortigen Regeln mit Füßen zu treten, muss ich wohl nicht extra erläutern. Das dürfte hier gut bekannt sein.

    vor 17 Stunden schrieb timty919:

    Moralisch is das natürlich nicht so toll,

    Stimmt. Ist unter aller Sau

    vor 17 Stunden schrieb timty919:

    mir geht es hier rein um die rechtlichen Chancen das sich das verläuft.

    Ich würd mir natürlich wünschen, dass sich das nicht verläuft und du ordentlich was blechen musst.

    Schließlich ist Kroatien ein EU Land und da gibt es diesen Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen 2005/214/JI 

     

    Hier kannst du was lesen:

    über Kroatien

  10. vor 17 Stunden schrieb SilverBanditS:

    Da haftete der Kleber auch nicht sooo fest, dass er sich nicht mit einem kurzen Ruck auch wieder lösen ließ.

    Wenn man es denn unbedingt wieder lösen wollte, könnte man das doch sicher auch mit dem Kärcher .... 

     

    vor 17 Stunden schrieb SilverBanditS:

    ...in Deutschland sich mal an den Kollegen im benachbarten Ausland (z.B. Frankreich) orientiert,

    Das ist wohl keine Frage der Orientierung, sondern der Rechtsgrundlage. Ich persönlich wäre bei so einer Problemlösung aber auch eher rustikal gestrickt. 

  11. vor 32 Minuten schrieb SilverBanditS:

    Es könnte sein, dass der Kleber plötzlich doch nicht so fest haftet. :licht:

    Es sollte aber mit Schnellbeton zu korrigieren sein. Reicht ja wenn der Kopf noch rausguckt. Künstlerisch begabte könnten einen Gartenzwerg formen 

    • Haha 1
  12. Die Fahrschulen lehren ja nicht das Überschreiten der Limits. Die sind dazu da, den Newbies zu vermitteln, das entsprechend der StVO zu fahren ist.

    Es ist daher nicht erforderlich, das die Fahrschulen Wissen vermitteln, wie die rasenden Newbies auch noch möglichst folgenlos Rasen.

    Im Übrigen steht es jedem Bürger frei, sich selbstständig über jedes Wissensgebiet weiter zu bilden oder heißt das weiterzubilden? 

     

    vor 9 Minuten schrieb Aka:

    Ich wäre dafür die Führerscheinprüfungen vom Schwierigkeitsgrad erheblich nach oben zu schrauben 

    Das ist nicht nötig finde ich. Nötiger und wichtiger wäre es, die Fleppe bei gezeigter Ignoranz ggü. den Bestimmungen dauerhaft zu entziehen. Wie sich diese Ignoranz zeigen soll , wär sicherlich diskutabel.  Am Ende muss aber der dauerhafte Entzug stehen.

     

  13. vor 21 Stunden schrieb rth:

    Und für so eine „Kleinigkeit“ begeht man eine Straftat?

    Wie du siehst.

     

    Aber der TE wird das nicht gewusst haben, was an der Strafbarkeit nichts ändert.

    Die Fahranfänger sind ja offensichtlich nicht mal mehr  in der Lage, sich in der Probezeit zu zügeln und denken dann wir (also die Verfolgungsorgane) sind blöd. Wenns dann schief geht (und das offensichtlich gleich mehrmals) kommt das Muffensausen. Was natürlich nicht heißen soll, man soll nach der Probezeit knattern wie es beliebt.

    Man sollte eigentlich bei jedem hoffen, dass früh damit angefangen wird. Entweder wird die Stelle dann mit einem Kreuz markiert (Alternativen anderer Glaubensrichtungen gehen natürlich auch) oder es werden früh viele Punkte gesammelt, so dass dann die Pappe futsch ist. In beiden Fällen ist der Straßenverkehr (zunächst) bereinigt. 

    Aber nun denn - soll ja jeder selber wissen wie und wann gerast wird. 

     

  14. vor 19 Stunden schrieb hawethie:

     D.h. du weißt es nicht...

    Natürlich weiß ich es nicht. Ich sagte das weiter oben schon.
    Darum ja meine vorsichtigen Formulierungen. Eigentlich kann es mir auch egal sein - ist es ja auch.

    vor 20 Stunden schrieb hawethie:

     Aber ich hätte nicht gedacht, dass auch du zu den gehörst, bei denen man Selbstverständlichkeiten in Gesetzesform schreiben muss 

    Wichtige Sachen gehören in ein Gesetz, ob sie selbstverständlich sind oder nicht oder dafür gehalten werden. 

     

    vor 19 Stunden schrieb hawethie:

    . . . ferner bei allseitigem Verzicht. . . 

     . . .  Erklären alle beteiligten Parteien . . .

    Was nur stört mich an diesen Formulierungen . . . . ?  Ach ja, jetzt weiß ich es wieder  - bisher läge ja nur eine einseitige (Absichts)Erklärung vor.

     

    vor 19 Stunden schrieb hawethie:

     . . . Die Er­klä­rung des An­ge­klag­ten . . . 

    Wenn wir einen Angeklagten haben und das Az vom BGH, sind wir in der HV eines Strafprozesses. Da sitzen auch alle Beteiligten - der Angeklagte, sein Anwalt, ein StA und der Richter und wer weiß wer noch. Das deckt sich mit meiner Vermutung hier:

    vor 23 Stunden schrieb Sobbel:

    Das könnte anders sein bei einem Urteil vor einem Gericht wo er anwaltlich vertreten ist.

     

    Ich habe dem TE (dem es egal zu sein scheint) lediglich zu bedenken gegeben, dass mit seiner vorzeiten FS Abgabe die Verbotsfrist nicht (zwingend) anläuft. Ich hab es mal jetzt umformuliert.

  15. vor 7 Stunden schrieb hawethie:

    was sollte ein Rechtmittelverzicht (oder die Rücknahme eines Rechtsmittels) sonst bewirken, als dass der Bescheid rechtskräftig wird?

    Falscher Ansatz.

    Die Frage müsste lauten:  Was passiert mit dem durch Rechtsmittelverzicht "rechtskräftigen" Beschluss, wenn sich der Betroffene das plötzlich anders überlegt und innerhalb der Frist den Rücktritt vom Verzicht möchte? Weil er plötzlich den Furz nicht mehr quer sitzen hat oder er sich doch einen Anwalt genommen hat oder oder oder....

    Genau deshalb, weil es unschädlicher ist, so meine Vermutung, wird der Betroffene die Frist warten müssen (trotz aller Erklärungen) bis Rechtskraft beim BGB eintritt. Das könnte anders sein bei einem Urteil vor einem Gericht wo er anwaltlich vertreten ist.

    Wenn der Gesetzgeber die Rechtskraft gewollt hätte, hieße der Absatz 1 im § 302 StPO folgendermaßen - oder ähnlich:

    "(1) Die Zurücknahme eines Rechtsmittels sowie der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsmittels können auch vor Ablauf der Frist zu seiner Einlegung wirksam erfolgen und führt zur sofortigen Rechtskraft der Entscheidung."

    So oder ähnlich steht das da aber nunmal nicht.  Deine Auslegung steht nirgendwo.  In der StPO gibts einen ganzen Abschnitt, der sich mit Rechtsmitteln befasst und einen eigenen § der sich mit dem Rechtsmittelverzicht beschäftigt.  Und da soll der Gesetzgeber versäumt haben, diesen Regelungsgehalt einzufügen? 

     

     

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