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Sobbel

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Posts posted by Sobbel

  1. vor 15 Stunden schrieb m3_:

    Damit ist eine unsägliche, rein fiskalisch orientierte Wegelagerei und kommunale Abzocke auf BAB beendet.

    Ich würde nicht davon ausgehen, dass dort gar nicht mehr gemessen wird.

    Die Autobahn GmbH hat nämlich der Polizei gar nichts zu sagen. Da wird ja eine kommunale feste Anlage abgebaut. Die Kölner Kollegen werden ganz sicher gucken, ob man dort irgendwo mobil Blitzen kann.   

    Wenn es dort ein Streckenverbot gibt, ist dessen Überwachung die sachliche Notwendigkeit einer (mobilen) Messstelle. Von daher dürften das eher Freudentränen sein bei dem Stadtkämmerer. 

    Ach ich hör die Raser schon heulen wenn dort polizeilich mobil  gemessen wird und es Fahrverbote gibt. 

     

    vor 15 Stunden schrieb m3_:

    @sobbel: :P:lol:.

    Ist das Ausdruck deiner infantilen Phase? Da kommst du raus, wenn du mit dem Kopf drei mal ganz feste gegen eine Wand rennst.

    • Haha 1
  2. vor 1 Stunde schrieb Kanada1991:

    Könnt ihr mir bitte zu anliegendem Übersichtsfoto eine Einschätzung geben?

    Das Foto ist wie aus dem Lehrbuch. Alles so wie es sein soll.

    Die Grundlinie ist unterhalb der Radaufstandsfläche. Das Kennzeichen oder ein Rad befindet sich zumindest teilweise innerhalb des Rahmens. Kein weiteres Fahrzeug, auch nicht teilweise, innerhalb des Rahmens.

     

    vor 1 Stunde schrieb Kanada1991:

    dass tatsächlich der Fahrer des weißen Lieferfahrzeuges zu schnell gefahren ist und dadurch eine Messung meines Fahrzeuges ausgelöst worden ist?

    Die Messung ist eindeutig deinem Fahrzeug zuzuordnen.

    Besser aufpassen mit dem rechten Fuß

  3. vor 8 Stunden schrieb m3_:

    Die Masse der Erwischten sind keine bösen Schnellfahrer, sondern biedere VT, die geistig abwesend waren oder ein Schild übersehen haben.

    Wie bieder und geistesabwesend der war, ist den Eltern des tot gefahrenen Kindes oder der frischen Witwe oder dem Waisenkind scheiß egal.  Und ich bin überzeugt, auch dem Neuling in Sachen Rollstuhlfahren geht das am Arsch vorbei.

    Das ist wieder ein schöner Grabsteinspruch "Der Verursacher meines Todes war kein böser Schnellfahrer, sondern ein Biedermann" 

     

    vor 9 Stunden schrieb m3_:

    Die Masse der Erwischten sind keine bösen Schnellfahrer, sondern biedere VT,

    Wenn man irgendwo nach einer Tragödie im Fernsehen die Nachbarn oder Bekannten eines Mörders über eben diesen reden hört "...aber er war kein schlechter Mensch..." kann ich gar nicht soviel essen wie ich kotzen möchte.

    Ach nein ? Ein Mörder ist das schlechteste was es überhaupt gibt, oder ein Totschläger.

    So ähnlich ist dein Unsinn den du immer wieder über Raser von dir gibst. Das ist das typische Ignorantentum im Straßenverkehr, grad so als wären all die Schilder nur Empfehlungen und gelten stets nur für die anderen. 

    Apropos "Schild übersehen" - ich werde ja nicht müde,  immer wieder in Zweifel zu stellen, das diese auffällig rot umrandeten Schilder nicht gesehen werden. Aber diese unscheinbaren weißen mit den schrägen schwarzen Streifen schon aus 1000 Metern erkannt werden. 

     

    vor 9 Stunden schrieb m3_:

    @rth spricht doch zu mir immer mit feiner Ironie

    Da brauchst du bei mir nicht nach suchen, nach feiner Ironie.

  4. vor 17 Minuten schrieb Bluey:

     Er muß bzw. wird's nicht kapieren.

    Ob er das kapiert ist mir eigentlich Latte. Ihm ist nicht zu helfen. 

    Traurig ist nur, dass es Richter gibt, die sich so einem Unsinn anschließen. Wie man hier sehen kann. Die Richter wissen gar nicht, über welche Geräte sie urteilen und worauf es ankommt. Das sind alles böhmische Dörfer. 

    Wir haben stets den Richtern in unserem Beritt angeboten, mal mit uns zu den Messtellen zu fahren und sich vor Ort die ganze Messtechnik inkl. Aufbau, Messung und anschl. Auswertung in der Dienststelle anzugucken.  Davon wurde gern und Oft gebrauch gemacht. 

     

  5. vor 1 Stunde schrieb Tigermutti:

    Das Fahrzeug blieb neben mir und der Fahrer hielt eine Mappe oder Ordner hoch auf dem Polizei stand.

    Der Begriff "Polizei" ist nicht geschützt. Jeder darf sich so eine Mappe machen. Sollte dort Polizei drin gewesen sein, wäre diese Mappe allerdings kein Anhaltemittel. Dein Nichtreagieren wird also keine Folgen haben.

     

    vor 1 Stunde schrieb Tigermutti:

    Später ausserhalb der Stadt auf einer 2 spurigen Bundesstraße wollte ich ein Fahrzeug überholen und bin mit blinken auf die linke Spur gewechselt von hinten kam besagtes Fahrzeug mit Lichthupe.

    Hast du den denn beim Ausscheren evtl. übersehen und der fühlte sich behindert/gefährdet?

     

  6. Am 19.4.2024 um 13:45 schrieb rth:

    Schlichte Frage: Haben die Messwagen keine Standheizung?

    Die haben sogar ein Dach, Radio und  Liegesitze. 

     

    vor 5 Stunden schrieb rth:

    Deine Aussage zu diesem Thema ist also „Murks“.

    Das sind seine Aussagen doch immer.

     

    vor 14 Stunden schrieb m3_:

    @sobbel favorisierte auch den verdeckten Marathon.

    Das mach ich auch jetzt noch.

    Dann können sich die erwischten KI getunten Intelligenzinhalatoren wenigstens hinter "aber ich hab's ja nicht gewusst" verstecken.  Sich trotz Ankündigung erwischen lassen, ist  . . . . ach was sag ich bei den Rasern eigentlich von Intelligenz. 

     

    vor 2 Stunden schrieb rth:

    Und wie lange messen „die“ bei Regen und Kälte wenn die Presse weg ist?

    Wieso weg? Die Presse hilft beim Abbauen oder denkst du das machen wir selber. 

     

    vor 4 Stunden schrieb Meer:

    Insgesamt lässt sich sagen, dass die kommunalen Messungen nicht mehr als sonst waren und damit etwa gleich viele wie die der Polizei.

    Das sind noch nie mehr gewesen. Nur weil mal ein Tag als "Blitzermarathon" ausgerufen ist, haben wir nicht plötzlich mehr Personal oder mehr Messtechnik.

     

    vor 4 Stunden schrieb Meer:

    Alles in allem sehr dürftig...

    Du musst das einfach als Intelligenztest betrachten.  Wer sich trotz Ankündigung beim Rasen erwischen lässt hat einen IQ wie ein Stück Brot.

     

  7. vor 11 Stunden schrieb Annett717:

    Doch das ist nicht so einfach. 

    Doch, das ist ganz einfach. Hawathie hat es schon gesagt. Mit einem Hinweis auf § 49 Abs. 1 OwiG   verleihst du deinem Begehren etwas mehr Nachdruck.

    vor 11 Stunden schrieb Annett717:

     möchte ich erstmal die Wahrheit rausfinden 

    Das klingt nach einem guten Plan, ist aber eigentlich Aufgabe der Bußgeldstelle (Verdacht einer Straftat). 

     

    Du könntest das hier mal beantworten:

    Am 2.4.2024 um 09:19 schrieb Sobbel:

     

    Am 1.4.2024 um 22:16 schrieb Annett717:

    Und ich konnte es ja auch gar nicht sein.

    Weil?

    Wenn du nämlich an einem anderen Ort warst, wäre das äußerst hilfreich.

     

  8. vor 17 Minuten schrieb rth:

    Es gibt schon einen guten Grund warum es innerhalb des Familenverbundes ein Aussageverweigerungsrecht gibt.

    Es gibt auch einen guten Grund, warum das ein Recht ist und keine Pflicht. 

    Und wenn diese Schwester die TE angekackt hat, gäbe es für mich keinen Grund von diesem Recht gebrauch zu machen. Das Verhältmnis ist ja eh . . . irgendwie . . . schwierig bis zerrüttet

  9. Am 23.3.2024 um 12:36 schrieb Zöllner:

    Das Anbringen eines fremden Kennzeichen, welches zu einem anderen Fahrzeug gehört, ist schon mal eine Straftat. (§ 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG))

    Das würde aber nur den Käufer des Autos betreffen, denn nur er ist zunächst ein "Täter" . Die  Frage war aber, ob der Verkäufer ein Risiko eingeht, wenn er dabei zuguckt und das duldet.  Im Übrigen käme auch die Urkundenfälschung nach 267 StGB als Straftat in Betracht (Subsidiarität).  

    Am 23.3.2024 um 16:32 schrieb hawethie:

    Die Erlaubnis, mit ungestempelten Kennzeichen zu fahren, gilt grds. nur für den Zulassungsbezirk und die jeweils direkt angrenzenden.

    Diese Erlaubnis muss aber in Zusammenhang mit der Zulassung stehen.  Im geschilderten Fall vermute  ich aber eher eine Überführungsfahrt.  

    Wie dem auch sei, der Drops dürfte aufgrund der Zeitdauer eh gelutscht sein.

     

    Am 23.3.2024 um 09:58 schrieb Wavestar0759:

    Gehe ich da irgendein Risiko ein, wenn er erwischt wird?

    Ja tatsächlich gehst du ein Risiko ein. Möglicherweise begehst du eine Begünstigung nach § 257 StGB oder bist ein Beihelfer nach § 27 StGB. Mittäterschaft nach § 25 StGB ist auch möglich.  Kommt halt drauf an, ob du nur zuguckst (Unterlassung) oder eine Schraube reichst und/oder festdrehst.

    Aber das auch nur zur nachträglichen Info. 

    • Like 1
  10. vor 14 Stunden schrieb QTreiberin:

    Oder gilt Deine Aussage nur für Bußgeldbescheide?

    Die 35 Euro Dinger sind ja zunächst nur ein Verwarngeldangebot. Da ist eine Anhörung nicht vorgesehen, sind aber zustimmungsbedürftig durch den Betroffenen (ist ja nicht automatisch der Halter). Demnach sollte das VG einfach nicht bezahlt werden um in das Bußgeldverfahren zu kommen. Dann sollte auch die Anhörung kommen. Wenn bei dem VG Angebot schon so ein Kombibogen kommt, sehe ich das analog zu dem Beschluß vom OLG Zweibrücken (vom 26.08.2002 - 1 Ss 132/02) 

    Da heisst es:

    "Eine Unterbrechung der Verjährung ist nicht eingetreten. Zwar hat die Bußgeldstelle dem Betroffenen .....ein als "Anhörung/Zeugenfragebogen" überschriebenes Schriftstück übersandt. Dies hat den Lauf der Verjährung indes nicht unterbrochen. Nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG wird die Verjährung u.a. durch die Bekanntgabe an den Betroffenen, dass gegen ihn das Ermittlungsverfahren eingeleitet sei, sowie durch die Anordnung dieser Bekanntgabe unterbrochen. Die Unterbrechung wirkt allerdings nur gegenüber demjenigen, auf den sich die Unterbrechungshandlung bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG). Daraus folgt, dass eine Unterbrechung nur durch eine solche Untersuchungshandlung zu bewirken ist, die sich gegen eine bestimmte Person richtet. Handlungen, die demgegenüber zum Ziel haben, die noch unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, erfüllen diese Voraussetzungen nicht ......,  Aus der Bekanntgabe im Sinne von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG muss sich für den Adressaten "unmissverständlich" ergeben, dass die Ermittlungen gegen ihn als Tatverdächtigen geführt werden......

    ......Dem genügt das hier versandte Anhörungsschreiben nicht. ......  Der Betroffene war danach lediglich als Halter des betreffenden Fahrzeugs ermittelt und angeschrieben worden, wobei Inhalt und Gestaltung des Anhörungsschreibens offen ließen, ob der angeschriebene Fahrzeughalter als Tatverdächtiger oder lediglich als Zeuge zur Ermittlung des tatsächlichen Fahrzeugführers in Frage kommen sollte. Weder die für das Schreiben gewählte Überschrift ("Anhörungs/Zeugenfragebogen") noch die alternativ erteilten ("Beschuldigten/Zeugen") Belehrungen ließen zweifelsfrei erkennen, dass das in Gang gebrachte Bußgeldverfahren sich gegen den Adressaten des Schreibens als tatverdächtige Person richten sollte. Das Schreiben vom 2. Januar 2002 ist von seinem Inhalt her formularmäßig gehalten und offensichtlich bewusst offen formuliert, um sowohl die eine als auch die andere Möglichkeit abdecken zu können."

    Auch das OLG Dresden hat sich dem angeschlossen und entsprechend entschieden , Beschluss vom 26.05.2004 - Ss (OWi) 77/04

     

    • Like 1
  11. Am 27.3.2024 um 12:35 schrieb cat123b:

    22.12.2023 Brief der Stadt mit "Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit, Betroffenenbelehrung zugestellt bekommen

    Das könnte ein sog. "Kombibogen" sein.

    Die sind nicht statthaft weil dem Betroffenen (oder Zeugen) der Status Quo im Verfahren nicht eindeutig ersichtlich ist und weil es unterschiedliche Belehrungen geben muss.

    Entweder ist man "Zeuge" oder "Betroffener" - beides geht nicht. Jedenfalls nicht gleichzeitig.

    Diese Kombibögen unterbrechen die Verjährung nicht.  Das ist bereits obergerichtlich abgekaspert.

    Das Ding heißt übrigens "Bußgeldbescheid" - ja wirklich - mit ß 

  12. vor 3 Stunden schrieb Marburger:

    Und wird evtel Beides gemessen also Abstand und Geschwindigkeit, und kann das dann beides geahndet werden?

    Abstandmessung ohne Geschwindigkeitsmessung geht nicht. Weil sich dein einzuhaltender Abstand nach der gefahrenen Geschwindigkeit richtet.

    Je schneller desto Abstand.

    Wenn du innerhalb einer begrenzten  Strecke auch noch zu schnell warst, ist natürlich tateinheitliche Ahndung möglich. 

  13. vor 19 Stunden schrieb seb97:

    hab mich noch gewundert warum alle so langsam fahren.

    Alle? Da hätten bei dir doch alle Alarmglocken bimmeln müssen. In unserem Raserstaat fährt man ja eher zu schnell als zu langsam.

    vor 19 Stunden schrieb seb97:

    mit den Bauarbeiten.

    Bauarbeiten oder Baumarbeiten? Eine Baustelle kann ja durchaus länger andauern, so dass dort gemessen werden sollte. Baumfällarbeiten ist ja eher eine "Tagesbaustelle" und würde bei uns eher nicht bemessen.

    vor 19 Stunden schrieb seb97:

    Lt. Bußgeldbescheid wäre in diesem Bereich 50.

    Mit wieviel wurdest du denn gemessen? Und mit welchem Messgerät?

    vor 19 Stunden schrieb seb97:

    Allerdings hab ich beim Auffahren kein Schild wahrgenommen.

    Nett das du das so ausdrückst, denn das bedeutet ja nicht, dass keins da war.

    vor 19 Stunden schrieb seb97:

    Ich hab die Vermutung das beim Auffahren kein Schild stand.

    Mit Vermutungen kommst du in unserem Rechtsstaat nicht weit.

    vor 19 Stunden schrieb seb97:

    Lediglich die Daten und Notizen des Beamten wie der Blitzer eingerichtet ist usw.

    Das könnte das Messprotokoll sein. Da drin dürftest du alles finden. Aufstellort des Messgerätes, Überprüfung der Schilder, Eichung usw.

     

  14. Am 20.1.2024 um 11:09 schrieb morf:

    Leider habe ich aufgrund einer kurzen Unachtsamkeit die Schilder übersehen und bin mir daher unsicher, welche Geschwindigkeit ich auf dem Tacho hatte. 

    Nun sind ja einige Wochen ins Land gezogen und du wirst in Form vom Anhörungsbogen und/oder Bußgeldbescheid von der Behörde gehört haben.

    Welche Geschwindigkeit und Überschreitung stehen denn im Raum? Du hast dich hoffentlich nicht in die Arme von irgendwelchen Online Anwälten begeben und einen RA am Wohnort genommen (wenn nötig)?

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