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Posts posted by Sobbel
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Am 29.4.2025 um 23:19 schrieb m3_:
daß die Polizei immer recht hat,
Würdest du das mal einsehen.
(dort wäre übrigens "dass" angebracht - nur so am Rande)
Der Rest von deinem Posting ist dummes Zeug und soll nur darüber hinweg täuschen, dass du die Statistik weder gelesen, noch verstanden hast und wieder mal nur oberflächlich lamentieren kannst.
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vor 10 Stunden schrieb Bluey:
Was lachst du?
Noch keinen rasenden
Leitpfosten
gesehen?
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Am 30.4.2025 um 02:07 schrieb m3_:
Gut, wenn ich hier lese, daß bisher bei 200 Wörter 10 Fehler (5 %) noch in Ordnung sind, ist mir klar, wie hier hiesige Cops mit Problemen bei "Standard" und "das/dass" damals die Hürde geschafft haben
. Haben sie aber sicherlich mit dem inzwischen in NRW abgeschafften Sporttest damals locker ausgeglichen
.
Dünnes Eis - ganz dünnes Eis
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vor 8 Stunden schrieb KaTcher:
Ist das eine Abstandsmessung?
Wahrscheinlich. Bei Maps sind zumindest deutliche Fahrbahnmarkierungen der Messstelle zu sehen.
vor 8 Stunden schrieb KaTcher:Wenn ja ist die immer aktiv?
Nein. Mir ist eine feste Abstandmessanlage nicht bekannt.
vor 8 Stunden schrieb KaTcher:Gibt es Abstandsmessungen mit einer Kamera?
Nein. Es werden mindestens 2 gebraucht.
vor 8 Stunden schrieb KaTcher:Ich habe dort nur eine Kamera gesehen.
Was ja nicht bedeutet, dass tatsächlich auch nur eine da war.
vor 8 Stunden schrieb KaTcher:Ich bin mir unsicher, ob ich heute zu nah aufgefahren bin . . . . somit bin ich etwas zu nah aufgefahren
???
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vor 3 Stunden schrieb m3_:
Und beim Bußgeld ist es ein "Einspruch". "Widerspruch" wäre im Verwaltungsrecht.
Das ist zwar prinzipiell richtig, aber die falsche Bezeichnung des Rechtsmittels ist unschädlich (§ 300 StPO).
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vor 11 Stunden schrieb sandra1980:
Die Ampel blitzt schon seit Jahrzehnten bei Grün.
Wenn so ein Gerät überhaupt mal fehlerhaft arbeitet, dann ganz sicher nicht über "Jahrzehnte" hinweg. Dies wäre ja ein Skandal und zumindest ein User hier würd sich darüber ebenso lange das Maul zerreißen.
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vor 10 Stunden schrieb sandra1980:
Zum einen ist der Strafzettel bereits verjährt.
Dem würde ich nicht unbedingt zustimmen.
Üblicherweise kommt zwischen Verstoß und Bußgeldbescheid noch eine Anhörung. Schon diese unterbricht die Verjährung und die Frist beginnt von neuem. Dabei ist es unwichtig ob diese Anhörung dich erreicht hat oder nicht.
Der Bußgeldbescheid unterbricht dann erneut. Allerdings beginnt ab dem BGB eine 6 monatige Frist (§ 26 Abs. 3 StVG)
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vor 12 Stunden schrieb flamongo:
Weil er im Graben zu niedrig über der Fahrbahn steht?
Das kann man schlecht dem Foto entnehmen. Es gibt auch nur eine "empfohlene" Aufstellhöhe. Insofern geh ich mal von einer korrekten Höhe aus und unterstell dabei keinen Fehler. Aber ein Blick ins Messprotokoll lohnt sich da sicher, wie auch die Nachfrage in der Hauptverhandlung (nicht früher) wie zur Fahrbahn gemessen wurde. Einfach so mit dem Zollstock runter messen ist ja nicht.
Die Anlage steht nicht "so nah wie möglich" an der Fahrbahn. Das ist allerdings ein Erfordernis aus dem Handbuch.
Jetzt ist dort keine Schutzplanke, die die Bediener beim Aufstellen und die Anlage beim Arbeiten schützt, aber deutlich näher sollte die Anlage schon an die Fahrbahn. So etwa mittig dem Grasstreifen würd ich das Ding hinstellen.
Ich persönlich würde diese Messstelle nicht anfahren bzw. gar nicht erst als Messstelle aufnehmen.
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vor 15 Stunden schrieb ProfessionalShop4234:
Mit hätte es geholfen zu wissen, in welche Richtung die Messung stattgefunden hat.
guckst du hier:
vor 16 Stunden schrieb Sobbel:Die Kameras blicken dem zu Messenden Verkehr entgegen.
Konkreter kann ich das nicht beantworten. Ich weiß ja nicht welche Fahrtrichtung besetzt war.
Da kannst da gerne anrufen und mal nett nachfragen. Das ist Info aus erster Quelle und völlig zuverlässig.
Polizeiinspektion Zusmarshausen - 08291/1890-0
Die werden nicht selber die Messanlage bedienen oder aufstellen, können dir aber sicher weiterhelfen.
Wenn du dich fragst, ob du gemessen wurdest, musst du halt warten ob ein Brief von der Bußgeldstelle kommt. Das dauert in der Regel nicht all zu lange.
vor 15 Stunden schrieb ProfessionalShop4234:Vielen Dank für deine Ausführungen.
Gerne.
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vor 5 Stunden schrieb flamongo:
Deswegen gibts die Stelle hinter Stadtbergenhier jetzt auch mit PSS: https://lookmap.eu.pythonanywhere.com/#c=20/48.370659/10.810590&p=48.370659/10.810590&a=325.28/-10.45
Diese Aufstellung ist polizeitaktisch super - entspricht aber nicht dem Handbuch.
Die Messungen sind angreifbar. Da wird im Nachgang zu viel Zeit bei Gericht verplempert.
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vor 6 Stunden schrieb ProfessionalShop4234:
weil die Tatcam (was für ein Wort!)
Mit der Kamera wird (als Low-Res Übersichtsaufnahme) die rechtswidrige Tat gefilmt - daher Tat-Cam. Die Kamera unten ist eine Ident-Cam weil der Fahrer damit identifiziert werden soll. Von den (Hi-Res) Ident-Kams kann es mehrere geben, die auf der Brücke, über dem jeweiligen Fahrstreifen stehen. Die Bezeichnungen sind also normale Herleitungen.
vor 7 Stunden schrieb ProfessionalShop4234:Müsste das nicht gegen die Fahrtrichtung platziert werden?
Ja. Die Kameras blicken dem zu Messenden Verkehr entgegen.
vor 7 Stunden schrieb ProfessionalShop4234:War es also vielleicht doch etwas anderes?
Ich weiß ja nicht was du gesehen hast. Vielleicht wars auch nur ein Nistkasten.
vor 7 Stunden schrieb ProfessionalShop4234:Daher frage ich mich, wo in diesem Falle die Tatcam montiert wird.
Das ist doch nur eine Frage des handwerklichen Geschickes der Messbediensteten. Vielleicht haben die sich ein Loch in den Sichtschutz gesägt. Denkbar wäre auch das diesseits des Geländers eine Leiter hingestellt wurde mit deren Hilfe ein U-Gestell über das Geländer gehängt wurde wo jenseits des Geländers die Kamera platziert wird. Es müssen doch nur die Höhenvorgaben eingehalten werden. Vielleicht schrauben die auch ein Element des Geländers raus. Das Wahrscheinlichste ist aber, dass zwischen dem Sichtschutz und dem Betongeländer soviel Platz ist, dass das Begehbar ist.
Street-View - da ist scheinbar ganz schön viel Platz
Irgendwie werden die Jungs und Mädels der hellen Seite der Macht das schon hinkriegen. Die müssen ja auch irgendwie die Ident-Cam runterlassen. Wenn dich das so sehr interessiert, könntest du dort auch anrufen. Ich bin überzeugt, dass du Antwort bekommst.
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Kurz vor Zusmarshausen Richtung Stuttgart ist bei Km 72,5 jedenfalls eine Abstandsmessstelle auf der Fahrbahn markiert. Ebenso in Gegenrichtung. Das ist die Brücke "Waldstraße".
Ob die am fraglichen Tag besetzt war und in welche Richtung . . . . wer weiß.
Unten im Mittelstreifen steht nur eine sog. Ident-Cam - die tut nix, die will nur den Fahrer filmen
. Gemessen wird von da unten nichts mehr.
Oben auf der Brücke (dein dunkler Gegenstand) könnte die sog. Tat-Cam gewesen sein. Die dürfte über das Geländer gehängt gewesen sein.
Wenn du da mal guckst und rein zoomst kannst du oben den Haken/Winkel sehen und ganz fein das Führungsseil woran die Kamera herunter gelassen wird. So frei nach dem Motto: Rapunzel Rapunzel....
Wenn du runter schwenkst siehst du auch dieses Podest im Mittelstreifen auf dem die Kamera zu stehen kommt.
Du kannst dich auch mal in Gegenrichtung drehen, da siehst du die Markierungen auf der Fahrbahn.
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Am 5.4.2025 um 15:49 schrieb Bluey:
Gleich werde ich erst mal ne schöne Runde mit dem Motorrad drehen...........
Und davon regnet es? Aber käm ja für den März eh zu spät.
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vor 9 Stunden schrieb gery41:
Wir "Dinosaurier" bleiben aber stanfdest.
Dann kanntest du das tote Meer ja auch schon als es noch krank war.
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vor einer Stunde schrieb Michi577:
Leider die selbe Melde Adresse. Der Todestag lag weit vor dem Tattag.
Wenn die auf den Sohn kommen, evtl. noch Anwalt nützlich, oder Geldverschwendung?
Ich würd mich rth anschließen und kein Geld mehr als nötig raushauen.
Wenn die Behörde sich nicht weiter rührt, Ball flach halten und nichts tun.
Sind alles ungünstige Umstände für dich.
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Wenn die verstorbene Mutter doch den Zeugenbogen bekommen hat und keine Anhörung, sind dem SB doch schon Unstimmigkeiten aufgefallen....evtl. Geschlecht und/oder Alter. Wenn die Mutter schon tot war, bevor die Tat passierte ist das auch irgendwie dumm.
Hat denn der Sohn die selbe Meldeadresse wie die Mutter zu Lebzeiten? Wann waren denn Todestag und Tattag?
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vor 6 Stunden schrieb m3_:
bei den Verkehrstoten in 2024 (von 33 auf 55 Tote, siehe auch Diagramm):
Ist völlig klar das du hier diese Zahlen losgelöst von den Berliner Ursachen nennst. Da hört sich dein Anstieg um 22 natürlich reißerisch an.
Aber wenn man sich die Statistik genauer anguckt, fällt einem auf, dass bei der Geschwindigkeit "nur" ein Anstieg von 7 Toten zu verzeichnen ist. Das ist zwar immer noch viel (von 9 auf 16) aber natürliche Schwankung.
Es wird halt immer dumme Raser geben, denen sowohl die zul. Geschwindigkeit als auch die Messungen egal sind. Ob das wenigstens die Geschwindigkeitstoten von nächstem Jahr werden weiß ich nicht. Die dummen Raser müssten ja dann irgendwann mal aussterben. Ich befürchte allerdings, dass die nachwachsen.
Wer sich jedoch tiefer mit dieser Statistik und der Vorjahresstatistik beschäftigt, wird einen signifikanten Anstieg der toten Fußgänger finden - von 9 nämlich auf 26. Da hab ich die Ursachen Fehler "von" und "gegenüber" und "Überschreiten" zusammengefasst.
Der polizeiliche Erfolg ist nunmal nicht in Zahlen zu messen. Wer weiß, vielleicht wurden in 2024 in Berlin 80 Tote verhindert durch die Messungen.
Ich halte fiskalische Messungen übrigens immer noch für legitim. Das sind doch auch nur Ergänzungsabgaben für übermäßige Straßenbenutzung. Die Höhe kann man sich sogar selber aussuchen.
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vor 3 Stunden schrieb rth:
Du wirst es sicher nicht verstehen, deine Kinder und Enkel werden mit unserer Ignoranz leben müssen.
Das war schon immer so.
Ich hab da am 08.12.2024 was zu geschrieben:
Meine Kinder (die Enkel erben ja zunächst mal nichts) werden sicherlich mit meinem Erbe umgehen können. Meine Ignoranz gibt's gratis dazu. Mit all dem kann ich umgehen.
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Musst du kleiner Wicht dich hinter einem Fakenick verstecken. Hast wohl keine Eier in der Hose was?
Wie erbärmlich du bist.
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vor 7 Stunden schrieb Lalelu00:
In der Tat gibt es diese, ich bin Dipl.-Jurist.
Du hast dein Studium fertig - mehr aber auch nicht. Da gratuliere ich dir.
Nur gut, dass du hier nur einen fiktiven Fall geschildert hast. Dann brauchst du dich nicht blamieren und niemandem sagen, dass du in einem Internetforum um rechtlichen Rat und Hilfe bittest. Es wirft irgendwie kein gutes Licht auf dich als Dipl. Jur., dass du dir sowas nicht selber erarbeiten kannst.
Ich weiß ja, dass du auf meine Ratschläge nicht so ansprichst, obwohl du sie als Dipl. Jur. verstehen solltest. Dennoch gebe ich dir noch einen mit auf den glitschigen beruflichen Weg: Falls du mal anwaltliche Hilfe benötigen solltest und du später mal ein richtiger Rechtsanwalt sein solltest, vertritt dich nicht selber.
Das hier hast du sicher schon gehört "Ein Anwalt der sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten"
Ich bin jetzt hier mit dir auch durch. Ich möchte nämlich nicht, dass du unsere/meine kostenlosen und uneigennützigen Tipps und Ratschläge u.U. als deine darstellst und weitergibst.
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vor 5 Stunden schrieb Messdienerin:
Ich bin kein Jurist, aber als Richter würde mich mir D mal vorknöpfen. Irgend ein §§§ wird sich
schon dazu finden lassen.So Spielchen wurden schon mal als Straftat abgeurteilt:
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vor 13 Stunden schrieb Bartolo:
Halter Weißnichtmehr kann sich an den Fahrer nicht mehr erinnern,
Wer war denn nun der Fahrer? der Herr "Weißnichtmehr" oder jemand anderes? evtl. der Herr "Ichwarvielzuschnell" ?
In welchem Verhältnis stünde ggf. der Halter zu dem Fahrer (wenn es nicht gleiche Personen sind?)
vor 13 Stunden schrieb Bartolo:Man wollte eine Verjährung vermeiden und hat erst einmal schnell einen BGB erlassen, obwohl bestritten wurde
Eine Einstellung zu erreichen wenn man nur behauptet "Ich bins nicht gewesen" wär ja zu einfach. Da wird nämlich gern mal gelogen.
vor 14 Stunden schrieb Bartolo:Also hat die Regierungsangestellte Ana-Lena Gnadenlos sich hingesetzt, das Foto höchtsbeamtlich in Augenschein genommen und verglichen (Ausweis/Führerschein). Sie kam zum Ergebnis: Es muß der Halter Weißnichtmehr muß der Fahrer gewesen sein
Genau so wirds gewesen sein.
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vor 18 Stunden schrieb m3_:
mit der immer passenden Unfallursache "unangepasste Geschwindigkeit", anstatt einen der wichtigsten StVO-Paragraphen an dritter Stelle der Grundregeln zu zitieren:
(1) Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Du hast ja mal wieder herrlich deine intelligenzferne gezeigt. Du hast lediglich die Rechtsgrundlage für die "unangepasste Geschwindigkeit" genannt.
vor 18 Stunden schrieb m3_:Damit braucht ein guter VT
Dummerweise sind die Straßen voll von Typen wie dir. Und da brauchts natürlich Schilder und Tachos (sonst hättet ihr ja nichts zu ignorieren).
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vor 1 Stunde schrieb KlausK:
was die Sachbearbeiter meinen zu erkennen.
Hier hat der SB dem Halter aber direkt einen Zeugenbogen geschickt. Der wird also schon erkannt haben das der Halter nicht die Fahrerin war.
Poser Und Lärm
in Sonstiges
Posted
Das letzte mal war ich im Dez. 2023 in diesem Thread - du erwartest doch nicht etwa hellseherische Fähigkeiten von mir?
Im Übrigen machst du das, was du bei Urteilen immer machst. Du liest sie nicht (das ist eine Sache der Faulheit) und du verstehst sie nicht (das ist eine Sache des Intellekts)
Manchmal muss man solche Urteile provozieren, um dann aus dem Urteil eine Art Handlungsanweisung zu entnehmen und dann weiter zu machen wie bisher nur besser begründet.