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dagegen

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  1. Ok, wusste ich nicht. Allerdings hieß es mal, dass ein Linksblockierer keine Nötigung begehen kann, wenn er selbst schon die gerade erlaubte Geschwindigkeit fährt.
  2. Ich habe bei Amazon über so einen Händler ein Gerät bestellt. Schickt der Typ mir ein anderes schlechteres Gerät aber mit richtiger Rechnung. Kram gleich zurückgeschickt. Kommt ne Mail, dass er mein bestelltes Teil gar nicht mehr liefern kann. War aber "auf Lager" bei amazon drin. Fazit nach 4 Wochen: Geld noch nicht zurück, Gerät auch nichts da. Amazon erinnert mich per Mail daran, ich möge den Händler doch bitte bewerten. Hab ich gemacht Schreibt der Typ mir doch ne Mail, es täte ihm ja alles ganz doll leid und er würde meinen Ärger auch verstehen. Aber ob ich nicht die negative Bewertun
  3. Ich würde in diesem Fall einen Brief schreiben: Schadenersatz fordern und auf jeden Fall noch einmal die Forderung der 40 Euro zurückweisen. Evtl. noch mit der Bitte, der zuständigen Mitarbeiterin eine entsprechende Schulung zukommen zu lassen, um Wiederholungsfälle zu vermeiden. Waren damals meiner Uni brandneu. War bei der Bahn auch nicht immer so bekannt. Beim örtlichen Verkehrsverbund aber schon. Da kamen ja öfter mal Studenten. Hier ein Foto von einem alten Ausweis, wie gefälscht sowas wirken kann, wenn man es nicht kennt: (die untere Textzeile ist "Freie Fahrt im VRR")
  4. Tja, mit einer Heckmessung kann man sich selbstverständlich viel besser verstecken.
  5. Und mit Fernlicht sieht man sie rechtzeitig
  6. Warnblinker = Ich parke falsch und weiß das. Rechtlich ist der Vorsatz kaum haltbar, wird nur aufgeschrieben, kann die behauptete Panne ja noch nicht mal mehr widerlegt werden.
  7. Ja, die Plakate, dessen Schrift so klein ist, dass der vorbeifahrende Pole beim Versuch die Plakate zu lesen, noch eher verunglückt?
  8. Nein, ist es nicht. Der PKW-Fahrer darf ja selbst den Gehweg gar nicht benutzen.
  9. Und ich frage mich an so einer Stelle höchstens noch, ob ich es bei 120 belasse und das Risiko eines Fahrverbots nicht eingehe.
  10. Meine Spende kriegt er, falls es ein Spendenkonto gibt. Auf einer leeren Autobahn fährt niemand 80, auch nicht mit 80 Schildern.
  11. Du Armer! Ich habe das auch schon erlebt. Bei Gelegenheit mal wieder geschaut, ob alle Lämpchen noch richtig gehen und das war's dann. Vielleicht mag er ja dein Auto.
  12. Stimmt. Der nicht geschwärzte Fahrer sitzt ja auch rechts. Die Titelzeile sieht auch so arabisch aus
  13. Die neue Regierung will ja Pauschalen einführen, damit auch Hartz-Empfänger Anreize zum Heizkosten sparen haben.
  14. Wann stellst du denn endlich die großen "Abstand"-Schilder für LKW auf, wie es NRW vor dem Kamener Kreuz vorgemacht hat?
  15. Ich schlage hierzu Amnesty International vor. Ich bin aber nicht sicher ob die in Deutschland gemeinnützig sind. Ja, man kriegt da absetzbare Spendenquittungen Ansonsten eine gute Wahl. Amnesty beschäftigt sich auch sehr kritisch mit der deutschen Polizei Link
  16. Das ist der stationäre Blitzer am Hermsdorfer Kreuz. Dort ist 100 (siehe auch Autobahnatlas) Je nach Richtung kommt danach/davor ein Abschnitt mit 130. Ich denke, da ist dir von den Schildern zu wenig aufgefallen Hast du einen Kumpel etwa gleichen Alters und gleichen Geschlechts, der sich als "Helfer" zur Verfügung stellen würde? Er könnte sich selbst beschuldigen und das Verfahren in die Länge ziehen, bis es für dich verjährt ist.
  17. Sag ich dete ja auch die ganze Zeit, aber auf mich hört ja keiner. Ich hab mal eine detailliertere Unfallliste gesehen, da gibt's auch so Vermerke wie "315b", "315c" oder "FoFE" daneben
  18. km 282 ist Landesgrenze. VBA beginnt bei km 268. Von 282 bis 268 ist auf 14 km Länge Gehöre dort auch zu den Dummbaddeln. Strecke ist hier im zu sehen.(ab 6:40 ist Landesgrenze NRW/NDS, 1000m Schild Rasthof Auetal bei 7:25)
  19. Ich schmeiß mich weg, da hat ein Amtsgericht aber arg übertrieben: AG GRIMMA vom 31.08.2009, 3 OWI 166 JS 35228/09 Verwertungsverbot für Tatbild aus ES 3.0-Messung Aus der Entscheidung des BVerfG vom 31.08.2009 ergibt sich, dass auch bei einer Geschwindigkeitsmessung mittels Lichtschranke - hier ES 3.0 -, bei der ein Frontfoto zur Identifizierung des Fahrers und des Fahrzeuges gefertigt wird, ein Beweiserhebungs- sowie verwertungsverbot anzunehmen ist, wenn für diesen Eigriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen keine gesetzliche Grundlage vorliegt. (Aus den Grü
  20. dagegen

    Selbstjustiz

    keine Ahnung. Aus aktuellem Anlass heißt, dass ich jemanden kenne, der es versucht hat und eben jene Auskunft erhalten hat (Schleswig-Holstein) Da mir Gooses Aussage dazu einfiel, wollte ich das mal anmerken, dass es anscheinend nicht überall bzw. immer so einfach geht.
  21. Es ist darüber hinaus ein Urheberrechtsverstoß (ausgenommen Gesetzestexte), wenn man nicht nur auszugsweise zitiert UND die Quellenangabe macht.
  22. VBA braucht man nur da, wo es auch entsprechende Verkehrsdichte gibt. Auf niedrig frequentierten Autobahnen wird es die auf absehbare Zukunft wohl nicht geben. Auch sind die meisten ja schon limitiert, als schnellere Maßnahme bis zum Bau einer VBA. Denn das dauert und kostet, muss genehmigt werden. Kein Geld da usw. Deswegen limitieren die meisten Behörden auf die Schnelle mit Blech. Autobahnabschnitte, die jetzt noch komplett unlimitiert sind, sind keine Kandidaten für eine VBA.
  23. Warte das Bild ab. Wenn du wirklich zum Fotozeitpunkt einen Schwall Wasser auf der Frontscheibe hast, könntest du evtl. nicht eindeutig zu erkennen sein.
  24. dagegen

    Selbstjustiz

    Aus aktuellem Anlass will ich hierzu noch einmal sagen, dass du dann damals wohl Glück gehabt hast. Mittlerweile gibt es eine Weisung aus dem Innenministerium, dass eine Auskunftsperre die Darlegung einer konkreten Gefahr für Leib und Leben erfordert und dass die bloße Aussage "ich bin Polizeibeamter" oder "ich bin Kripo-Beamter" nicht mehr ausreicht.
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