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REDDRAGON1985

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  1. Hi, ich bins nochmal. Hab mir in den lezten Tagen en paar Gedanken gemacht, da ich eigentlich kein grossen Briefverkehr da haben will. Wenn ich jetzte morgen denen einen Brief schreib dass ich es wahr der gefahren ist, dann kriege ich den Brief in dem sie betteln dass ich bezahle, oder? Auf den werd ich dann nie zurückschreiben oder sonstwie reagieren, da ich eh nimme in dei Schweiz fahr so schnell, kanns mir ja egal sein... Werden die die Strafe immer wieder erhöhen dann, weil ich nicht bezahle oder schreiben nur einen Brief? cya
  2. Hey, das ging ja fix! Ja also der Text klingt mal sehr gut, den werd ich dann so morgen fürh abschicken. Aber Egal, du bist irgendwie ziemlich streitsüchtig, oder?
  3. So, die Schweizer haben sich nun wieder gemeldet, mit einem Brief und einer Reihe von geschossenen Fotos. Ich schreibe mal den Brief ab: --- Sehr geehrte Frau XXX Wir bestätigen den Empfang ihres Schreibens vom 25.09.2009. Die Tatsache, dass sie angeblich nicht wissen, wer das Fahrzeug gelenkt hatte, entbindet sie nicht von ihren Pflichten als Fahrzeughalter. Nach gängiger Praxis unterliegt der Fahrzeughalter im Ermittlungsverfahren einer Mitwirkungspflicht. Nach §§ 47 und 51 der Strafprozeßordnung Basel-Stadt gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nur bei Vergehen und Verbrechen. Da es
  4. Achso, hm hatte jetzt da so kein Konflikt gesehen, so nachdem Motto: ermitteln werden die eh und ich will halt wissen ob ich auf dem Foto bin... Im Grunde ist es mir auch alles mehr oder weniger egal. Geht nur darum, dass die Mutter auf gar keinen Fall in 2 Jahren angehalten wird und doch blechen muss... Naja mal schauen, das Foto interessiert mich halt und als ich gestern um 0800 zur Uni bin hat hier noch nicht wirklich was zum Thema gestanden, und auf dem Rückweg hab ich halt den Brief eingeschickt...Dachte auch nicht dass sich hier noch soviel auf einmal tut...
  5. Hui, hier gehts ja heiss her^^ Ja hab den Zettel gestern mal als Einschreiben zurückgeschickt. Mutter hat halt auf der Rückseite alles durchgestrichen und druntergeschrieben: "Ich bin lediglich die Halterin des PKW und zu diesem Zeitpunkt nicht gefahren. Weiterhin mahe ich von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und fordere einen Abzug des Fotos." Bin mal gespannt was wann zurückkommt und vor allem ob ich auf dem Foto zu erkennen bin, war schon ein derber Zufall mit dem Schulterblick. Aber hatte auch immer so ein Schiss wegen den ganzen Strassenbahnen^^. Ich meld mich wenns weiterg
  6. Ja, hab mich ein bisschen dumm ausgedrückt an der Stelle, ich habe nicht mit 60 gewendet, sondern bin auf die linke Spur gewechselt (wo auch die S-Bahnen ihre Gleise haben) und wollte an der Kreuzung ein paar Meter weiter dann wenden. Den Link hab ich gelesen, da steht ja drin dass sie die Halterin nicht einfach so belangen können, sondern den Fahrer. Wenn ich doch jetzt eine gerichtliche Beurteilung des Blides fordere, dann sehen sie ja dass es eindeutig nicht meine Mutter ist... Kann die dann nicht einfach hinten drauf schreiben dass ich das Auto hatte aber mich nicht erinnern kann wer
  7. Hi, also erstmal: Das hier ist mein erster Beitrag (hab auch jetzt das erste Mal Ärger wegen dem Auto...) und habe mich extra hier angemeldet weil ich mir einfach nicht ganz sicher bin wie es jetzt weitergeht... Hab auch schon viel rumgesucht und mich eingelesen zu ähnlichen Fällen, sind aber wie gesagt nur "ähnliche" Fälle. Ich beschreib am Besten mal alles so genau wie es nur geht: Ich war mit meinem Bruder bei meiner Tante zu Besuch in der Schweiz. Bin dabei mit meinem Auto gefahren, dieses ist allerdings auf meine Mutter angemeldet. Meine Tante hatte mir schon gesagt, dass Verkehrsver
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