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hydrou

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  1. Wenn dein Name eh schon jetzt gefallen ist, haben die Polizisten auch passenderweise gleich nach deiner Adresse gefragt? Falls ja, dann wirst du sowieso bald Post bekommen...
  2. „Die Demokratie ist die schlechteste aller Staatsformen, mit Ausnahme all der anderen.“ Winston Churchill
  3. Es hat keine negativen Konsequenzen, denn als Beschuldigter muss man sich nicht selbst belasten. Zudem kannst du dich ja auch geirrt haben. Bitte probier es aus und sag, was draus geworden ist. Mein Tipp: In max. 3 Wochen hast du den BGB, egal, ob du jetzt gar nichts schreibst oder sagst, ich war´s nicht. Die haben dich an der Angel und lassen sich allenfalls von einem anderen Köder, sprich anderer Fahrer, ablenken.
  4. Ja, klappt nicht, wäre ja wohl zu einfach... Zu sagen: Ich war´s nicht -> BGB an dich, an wen auch sonst. Aber probier´s auch und sag, wie es ausgegangen ist.
  5. Da er wohl vorher auch einen Anhörungsbogen bekommen hatte, wurden dadurch die 3 Monate neu gestartet. Unabhängig davon wurde der BGB fristgerecht erstellt.
  6. Jedoch wären es bei Halterhaftung nur 18,50€ anstelle von 25€...
  7. Als weiteres Beispiel zu deinem Beispiel mit Hard- und Software: Nutzt du kopierte und nicht gekaufte Software in größerem Masse, v.a. im gewerblichen Bereich oder betätigst dich als fleißiger Downloader und Uploader oder noch besser Sammler von Kinderbildern/ -filmen oder begehst Warenbetrug per Internet, so ist i.d.R. dein Rechner samt Infrastruktur erstmal weg, bis die Beweismittel gesichert sind, was gut und gerne mehrere Monate dauern kann. Wird dann festgestellt, dass das Ganze gerechtfertigt war, dann siehst du i.d.R. den Rechner auch nicht wieder, sprich § 74 Abs. 1 StGB. Von daher i
  8. Kurze Rückmeldung: AHB wurde nicht beantwortet, BGB wurde widersprochen mit Begründung Fahrer unbekannt nach 10 Wochen, Fahrerin konnte nicht gefahren sein wegen Aufenthalt KKH, nach 4 Monaten Einstellung und Halterhaftung.
  9. Eine Bekannte musste neulich wegen Notfall ins Krankenhaus und hat in der Aufregung falsch auf einem Behindertenparkplatz geparkt. Da jedoch Schnee lag, sie somit die Bodenmarkierung nicht sehen konnte, und sie nicht Zeit und den Sinn danach hatte, nach Schildern zu gucken, hat sie ein Parkticket gelöst und wurde prompt verwarnt, jedoch freundlicherweise nicht abgeschleppt. Jetzt kam letztens nach etwa 3 Wochen der AHB an sie, da sie auch Halter ist. Allerdings würde sie ungern mehr als die Verfahrenskosten i.H.v. 18,50€ bezahlen, da sie eh schon 5€ für ein sinnloses Parkticket bezahlt hatte.
  10. Nur zur Ergänzung: es war keine Landstrasse, sondern die Bundesstrasse B51.
  11. Es gilt zwar das Tattagprinzip, aber auch das der Rechtskraft, sprich immer zum Nachteil für dich: Ab Rechtskraftstag bis nächster Tattag.
  12. Verjährung unterbrochen und beginnt erneut mit 3 Monaten mit AHB , egal, was du machst, der BGB kommt demnächst so oder so an dich.
  13. > 1.) Sind meine Punkte damit eigentlich wieder auf 0? Wenn nein, wie lange muss ich Punktefrei fahren? 2 Jahre. > 2.) Wenn ich nach der Zeit des Fahrverbots in nächster Zeit wieder geblitzt werden sollte, gilt es dann als WEITERER Verstoß und somit wieder Fahrverbot, bei > 20 Km/h??? Korrekt, bei > 25 km/h mit Sicherheit, bei >20 km/h mit großer Wahrscheinlickeit. > Das ist ja der Hammer, dass es möglicherweise andere Regeln in Bayern, als im Rest des Landes gibt?! Die Regeln gelten überall, nur werden diese in Bayern auch gerne strenger ausgelegt und befolgt. Aber
  14. Wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ist die Sache eh durch. Da wirst du jetzt nicht mehr drum rum kommen. EDIT: @DerBaerMimGewehr Das ist nicht ganz richtig. Es gibt das Regelfahrverbot wie von dir erwähnt, was i.d.R. immer ein Fahrverbot nach sich zieht. Jedoch kann auch schon bei mehreren, geringeren Vergehen ein FV verhängt. V.a. in Bayern wird dies sehr gerne gemacht und wurde bisher meist auch von den Gerichten bestätigt.
  15. Tja, Treffer und versenkt... Verjährung ist unterbrochen und das Foto werden die sich auch bereits genauer angeschaut haben. Von daher sieht´s duster aus für dich. Trotz allem aber kein grund beleidigend zu werden, schließlich ist das zu allererst mal deine Schuld, da können "die" auch nichts dafür.
  16. Jo genau, der bekommt voll eines auf die Mütze... Wenn´s hochkommt, bekommt er eine Teilschuld bei der Regulierung mit der Versicherung, aber dass dir das nicht mehr hilft, ist dir klar, oder?
  17. Die ist sehr begründet, auch wenn es dafür ein wenig zu spät ist... Wer mit 1,88 intus und im Drogenrausch ein anderes Auto übersieht, dass sich plötzlich im schwarzen Loch einer ausgeschalteten Strassenlaterne materialisiert und nicht mal ansatzweise die Schuld bei sich sucht und 1,88 als ein bisschen Alkohol abtut, der besteht auch keine MPU... Und da bin ich sogar ein bisschen froh darüber, denn solche Leute gehören nie mehr auf die Strasse. Denn die MPU kommt mit Sicherheit, wenn sich der Alkoholwert vom Pusten sowie der Drogenkonsum im Blut bestätigen. Da kannst du schon mal die Busfahr
  18. Na so wie sich das in deinem anderen Thread liest, warst du dort auch der Unfallverursacher... Warum sollen die den anderen pusten lassen, wenn du offensichtlich die Vorfahrt genommen hast? Und wieso befürchtest du einen Drogentest beim jetzigen Unfall? Wenn du clean bist, dann ist das doch egal... EDIT: Zu lansgsam... Vll. wirst sich Drogenkonsum auf deine Augen aus, solltest mal dringend zum Augenarzt, wenn du letztens einem Auto die Vorfahrt nimmst, was du nicht gesehen hast und jetzt im Blindflug auf ein geparktes Auto donnerst. Wenn du beim Pusten 1,88 hattest und das sich auch nur
  19. Mal überlegen, ob eine ausgeschaltete Straßenlaterne eine gute Ausrede für einen alkoholbedingten Unfall darstellt? Ich denke wohl eher NEIN. Vermutlich war da zu viel Bodennebel durch den Rausch beteiligt. Vermutlich wäre es sinnvoller, mal die eigenen Trink- und Einwerfgewohnheiten kritisch zu überdenken als sich selber als armes Opfer, das jetzt "am Arsch" ist, darzustellen. Denn die MPU, die mit Sicherheit folgen wird bei Doppelkonsum, macht das vll. schaffbar, sofern du deine Gewohnheiten umstellst. Denn sonst würdest du wohl kaum einen Drogentest fürchten, oder...? Und wieso soll ein P
  20. Aus dem Bauch raus bist du mit ~>600€ dabei, wenn du Glück hast, gibt es dieses Jahr noch steuerliche Förderung. Wenn dein Vaneo jedoch schon >80tkm bzw. 5 Jahre drauf hat, wird´s teuerer, da dann der Kat auch getauscht werden muss. Und ich befürchte, das meinst du mit Oxy-Kat. Haltbarkeit frag mal die Hersteller, jedoch würde ich deren Werte mit Vorsicht genießen, i.d.R. sollte jedoch für ein normales Autoleben kein Problem auftreten. Abgesehen natürlich von höherem Verbrauch wegen den Regenerationszyklen, die, wenn es dumm läuft, immer öfter nötig werden, wenn der Filter verstopft durc
  21. Ja, aber das hatte ich ja schon selbst gesagt, dass das i.d.R. nicht mehr gemacht wird, weil den Speicherkat keiner bezahlen will und deshalb fast ausnahmslos alle GDI´s doch homogen fahren. Von daher ist das Augenwischerei, weil es zwar gemacht werden könnte, aber eben nicht gemacht wird. Darüber hinaus gibt´s dann auch beim Benziner im Schichtbetrieb Partikelemissionen, aber das Thema wurde bisher weitgehend totgeschwiegen. Und dass die Marketing-Leute erfinderisch sind und es mit der Technik meist nicht so genau nehmen, ist ja auch nix Neues. Allenfalls bekommt man Dank GDI eine höhere L
  22. Wie das die Franzosen machen, k.A., ob die ihre Filter anders auslegen als deutsche Automobilbauer, wie der Rückhaltegrad ist, usw. Gab ja auch schon mal diverse Filter, die hatten den Namen Filter nicht verdient. Ah, ich da hab das was gefunden: Sieht so aus bei PSA, dass nach 80.000km beim Service das Additiv nachgefüllt und der Filter gereinigt wird, zumindest bei den ersten Modellen aus 2001. Und anscheinend wird bei 150.000km oder bei Bedarf der Filter getauscht. Zudem wird auch der französische Sprit nicht mehr als 1000ppm Schwefel wie früher enthalten, sondern deutlich weniger, abe
  23. Naja, einiges ist da aber Halbwissen, z.B.: Da hätte ich gerne mal eine Erklärung dazu, wieso das so sein soll. Generell muss mal Filter und Kat trennen in der Betrachtung: Bei einem NOx-Speicherkat belegt NOx den Speicher, bis er voll ist, dann wird regeneriert. Hat man nun Schwefelanteile entweder im Kraftstoff oder auch im Motoröl, was auch immer teilweise mit abbrennt, so bildet sich SOx, was von den Eigenschaften ähnlich dem NOx ist, denn es belegt den Platz auf dem Speicherkat. Dumm ist nur, dass das SOx dann nicht mehr weg will und so irrversibel der Kat geschädigt wird. War mi
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