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segfault

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  1. Aber nur, wenn Dir nicht noch Vorsatz vorgeworfen wird, was bei der Übertretung naheliegt. Bist Du in den letzten 12 Monaten bereits auffällig geworden? Auch dann kann IMHO eine Verdoppelung des Bußgelds drohen.
  2. Für mich gelaufen war es ja eh... Ist halt nur die Frage, ob sich auch das Fahrtenbuch erledigt hat, wenn sie den Er-Sa-Fa bisher nicht angeschrieben haben, und ja noch davon ausgehen müssen, dass er auch der korrekte Fahrzeugführer war... Wenn da jetzt noch ein AHB oder BGB an den Er-Sa-Fa kommt, müsste das Anscheiben ja mittlerweile 4 Wochen zurückdatiert sein, oder? Ob die das machen...
  3. Nen Monat drüber... was meint ihr, kann ich die Sache langsam abhaken?
  4. Übermorgen ist die Verjährung 3 Wochen alt... bislang gab es keinerlei Reaktion. Bin ja mal gespannt, ob da überhaupt noch was kommt...
  5. Update: Nun ist es schon 15 Tage her, dass ich den AHB weggeschickt habe; Verjährung war vor 8 Tagen... bislang ist der ErSaFa nicht angeschrieben worden.
  6. Das ist jetzt nicht so neu, oder? Bezog sich ja auch nicht auf dich, sondern auf die entsprechende Frage des TE die ich bis dato ohne Quelle beantwortet hatte. Achso, okay. Dafür hätte aber auch ein Blick ins Gesetz gelangt. Dort steht "wenn die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht möglich war". Und nach der Eintritt der Verjährung ist die Feststellung eben nie möglich, selbst wenn der Fahrer gemeldet wird oder sich jemand bekennt, da aufgrund Verjährungseintritt die ermittelnde Stelle gar nicht mehr prüfen darf ob der Benannte bzw.
  7. Edit: An die Firma ging natürlich ein ZBB, kein AHB.
  8. Könnte man das Alberto-Verfahren in diesem Fall eigentlich abkürzen? Also "Alberto" gibt den Verstoss auf dem AHB, der an die Firma ging zu. 1-2 Wochen später erhält "Alberto" an seine Anschrift den nächsten AHB. Diesen würde man normalerweise ebenfalls zugeben, und erst beim BG widersprechen. Allerdings wäre hier ja schon beim nächsten AHB die Tat für mich verjährt. Oder hat das Widersprechen erst beim BG noch andere Hintergründe?
  9. Hatte ich vergessen zu erwähnen, hatte vor 10 Monaten schonmal 1P wegen 27km/h zu schnell... d.h. müsste jetzt dann nen Monat den Schein abgeben; das würde beruflich enorme Probleme verursachen, daher der Aufwand
  10. Es reicht ja, wenn sich einer in der Verwaltung profilieren will oder es angesichts der Staatsmacht' mit der Angst bekommt. Eine Aussage "das ist der segfault " oder "nur der segfault fährt das Auto" reicht den Cop's, selbst wenn sie deine Adresse nicht bekommen sollten Das kann ich ausschließen; die betroffenden Personen sind entsprechend geimpft. Es wird aber idR. nicht nur dich betreffen, einfach weil ja niemand weiß das Du es warst. Die Erinnerungsfähigkeit betrifft den Fahrdienstleister (so vorhanden) und damit kann das FB auch für alle Fahrzeug gefordert sein ... Okay, das kann ich
  11. Nein, er wollte heute nochmal anrufen, wenn der zuständige Firmenwagen-Mensch unserer Firma auch wieder am Platz ist. Dieser wird dann aussagen, dass er den AHB unverzüglich auf den Weg senden wird; mit (hoffentlich bis dahin gefundenen) Alberto-Daten. Ein Kollege sieht mir sehr ähnlich, hoffe, der macht das. Im Büro vorbeikommen kann sich die Polizei schenken; wir arbeiten alle im Außendienst - im Büro ist "nur" die Verwaltung.
  12. Nein, hat man nicht. Ja, erstaunlicherweise ja (vllt aus einer alten Blitzerangelegenheit)... er meinte "[...] aber dass ist ja dann bestimmt der Segfault gewesen [...]", worauf er aber keine Bestätigung bekommen hat. Nein, noch nicht. Okay, das wäre eine Möglichkeit... lässt sich die Polizei denn damit abspeisen dass man sagt, man sende den" wiederaufgefundenen" AHB umgehend? Der würde ja dann direkt nach Berlin gehen; oder muss man der Polizei in Wiesbaden auch noch etwas zukommen lassen? Das FB an sich wäre gar nicht sooo schlimm; zumindest solange es nur mich betrifft. Wenn das
  13. Hallo Verkehrsrechts-Spezialisten ;-) Ich wurde am 03.05.2010 in der Nähe von Berlin mit 128km/h statt 100km/h infrarot mit meinem Firmenwagen geblitzt... Unser Firmenstandort / mein Wohnort ist in Wiesbaden. Der Zeugenfragebogen ist dann am 07.06.2010 in der Firma eingegangen; auf dieses Schreiben haben wir nicht reagiert. Danach ist dann 6 Wochen nichts mehr passiert; die Verjährung würde doch am 03.08.2010 eintreten, sollte ich nicht vorher angeschrieben werden, oder? Jetzt hat sich heute die Polizei telefonisch in der Firma gemeldet, und an die Zusendung des Anhörungsbogens gebeten.
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