Jump to content

DrMedDent

Member
  • Content Count

    6
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About DrMedDent

  • Rank
    Anfänger
  1. Liebe Forum Experten, es ist fast zum Schreien, aber ich habe mich nun doch für das Mitteilen in diesem Forum entschieden. Folgender Sachverhalt: Soeben (in NRW!!!) wurde ich blöderweise mit einem Laser eines Geschwindigkeits Verstoßes überführt. 83 Km/h (Toleranz noch nicht abgezogen) bei erlaubten 50 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaft. Nach Abzug bleiben vermutlich 30 Km/h zu schnell! Das allein ist jedoch noch nicht das Problem. Blöd ist, dass ich erst seit Anfang dieser Woche wieder selbst fahren darf. Aufgrund eines 1 monatigem FV bin ich trotz Aufpassen nun wieder hinein getapp
  2. Ihr seid wirklich klasse! Auch wenn ich mein FV wohl antreten muss, bedanke ich mich für die reichlichen Informationen. Eines steht fest, Regelauslegung ist dehnbar, das habe ich bisher so in unserem Lande nicht gekannt, dass die Bayern da anders sind bzw. strenger, ist nichts ungewöhnliches. Ich werde im Januar meinen Führerschein abgeben und den Tempomat in den nä. 2 Jahren verstärkt einsetzen. Liebe Grüße!
  3. Vielen Dank für die so prompten Antworten. Das ist ja der Hammer, dass es möglicherweise andere Regeln in Bayern, als im Rest des Landes gibt?! Also, ich komme wohl nicht drum herum und muss nun den Schein abgeben. Nach Euren Infos gilt mein Fahrverbot ab dem Tag der Abgabe. Noch 2 Fragen: 1.) Sind meine Punkte damit eigentlich wieder auf 0? Wenn nein, wie lange muss ich Punktefrei fahren? 2.) Wenn ich nach der Zeit des Fahrverbots in nächster Zeit wieder geblitzt werden sollte, gilt es dann als WEITERER Verstoß und somit wieder Fahrverbot, bei > 20 Km/h??? Danke im Voraus
  4. Liebe Experten und Kenner, beruflich bedingt bin ich mit jährlichen 50 - 70.000 Km ein sogenannter Vielfahrer und tappe fast zwangsläufig in die eine oder andere Radarfalle. So ist es nun auch am 06.10.09 auf der BAB A8 im Raum München passiert. Zulässige Geschwindigkeit 80 Km/h, festgestellte Geschwindigkeit 102 Km/h. Aus Erfahrungen weiß ich, dass dieser Verstoß "normalerweise" kein Fahrverbot nach sich ziehen würd, leider ist es in diesem konkreten Fall jedoch anders. Nach dem ich den Zeugenfragebogen ordnungsgemäß ausfüllte erhielt ich postwendend ein 1 monatiges FAHRVERBOT inkl. € 163,5
  5. Vielen Dank für Deine so prompte Stellungnahme! Ich werde ihn jetzt bitten, die Strafe zu bezahlen, da ich keine weiteren Probleme bei zukünftigen Einreisen in Deutschland zu verursachen. Nur um nochmal sicher zu gehen, fasse ich kurz zusammen: - Fartenbuch kommt nicht in Frage, da Fahrer benannt wurde und feststeht - Zahlung der Geldbuße auf jeden Fall übernehmen, um zukünftige Einreisen unproblematisch zu gestalten - Fahrverbot antreten? Er hat einen türkischen Führerschein u. diesen muss er NICHT nach Deutschland senden Die Angelegenheit wäre dann also mit der bezahlten Geldbuße erledig
  6. Liebe Experten! Auch nach mehrfachem und längeren Durchsuchen nach einem ähnlichen Fall finde ich keinen konkreten Hiinweis und bitte deshalb um Eure HILFE zu folgendem Thema: Am 28.06.09 wurde mein türkischer Kollege (GF unserer türkischen Vertretung) mit meinem Firmenwagen geblitzt. Tatbestand: Überschreitunug der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 46 Km/h außerhalb geschlossener Ortschaft. Bei der Zeugenbefragung habe ich dem tatsächlichen Geschehen entsprechend seinen Namen und vollständige Anschrift angegeben. Darauf erhielt er ein Schreiben in die Türkei, welches er mit meiner Hi
×
×
  • Create New...