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hompel

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  1. Vielen Dank nochmal für euer aller Hilfe. Ich äußer mich nun mal zum aktuellen Stand. Für mich als Fahrer ist die dreimonatige Verjährungsfrist + 2 Wochen Sicherheit nun mittlerweile auch nach dem 2. Anhörungsbogen abgelaufen. Der Plan für den Ersafa war im übrigen (da sich kein 100%iges Alibi auftreiben ließ), es zur Not auf ein Gutachten vor Gericht ankommen zu lassen. Das wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit positiv für uns geendet, da er fast 2 Köpfe größer ist als ich. Aber letztenendes hat sich das alles erledigt, da er ein Einschreiben vom Landratsamt erhielt, dass
  2. Gesetz dem falle, es käme so... wie ist das dann eigentlich mit dem Parken im öffentlichen Verkehrsraum? Wenn ich das richtig verstanden habe, hat man ja nur einen Satz Wechselkennzeichen, wodurch ja gewährleistet sein soll, dass man zeitgleich jeweils nur ein Fahrzeug in Betrieb haben kann. Wenn man nun kein Privatgrundstück besitzt und auch keine Garage gemietet hat, müsste nun eines der vielen Fahrzeuge irgendwo auf der Straße stehen... ohne Kennzeichen. (???) Oder hab ich da irgenwie etwas falsch verstanden? Wäre ja ganz praktisch, da man so die Halterhaftung im ruhenden Verkehr aushebel
  3. Hallo, ich bins mal wieder Einspruch gegen BGB ist eingelegt, mit Anmerkung, dass Begründung nachgereicht wird. Nun möchte ich wissen, ob man wirklich (von sich aus) eine Begründung nachreichen soll (wenn ja, was schreibt man dann am besten), oder ob die sich dann noch einmal melden und nachfragen? Bzw. wie ist denn dann normalerweise das weitere Vorgehen? Es muß nun noch ein reichlicher Monat überbrückt werden...
  4. so, es ist soweit. ich habe meinen 2. anhörungsbogen ignoriert und im gegensatz zu dem sich selbst beschuldigenden fahrer keinen bußgeldbescheid bekommen. nun hat er ja 14 tage zeit (ab eingangsbestätigung des einschreibens?), diesem zu widersprechen. nun meine frage dazu: gibt es dazu vorgefertigte formulare / texte, oder muss man sich den text selbst zusammenbasteln? da inzwischen erst 6 wochen seit eingang des ersten ahb vergangen sind, ist es besser, seinen widerspruch zu begründen (wenn ja, wie am besten?) oder diesen ohne begründung abzusenden? vielen dank schonmal für eure weitere
  5. das ist natürlich unschön. wie gehe ich jetzt am besten weiter vor?
  6. es gab ein paar änderungen... zwischenzeitlich bin ich doch noch zu einem er-safa gekommen und hab das alles rechtzeitig abgeschickt (er hat den ahb ausgefüllt und unterschrieben) nun ist es für mich sehr verwunderlich, dass ein paar tage später sowohl bei mir, als auch bei ihm erneut ein ahb im briefkasten lag. bei jedem von uns an den jenigen adressiert, mit vorwurf der fahrereigenschaft (also bei mir identisch wie der erste). ist das eine normale vorgehensweise oder was ist hier los? wurde durch den erneuten ahb die verjährung gegen mich wieder unterbrochen?
  7. Da mir ja scheinbar durch das Anzweifeln der Fahrereigenschaft im AHB nichts schlimmeres passieren kann, als den gleichen BuGeBe zu bekommen, den ich auch beim direkten Zugeben erhalte, werd ich das wohl einfach mal probieren und abwarten, was passiert. Notfalls muss sich das ganze ja nur über 3 Monate ab AHB-Zustellung hinziehen, oder?
  8. Ich würds ja gern ausprobieren, hab nur Angst, dass es negative Konsequenzen für mich hat. Deswegen überleg ich eben noch, was ich nun mache.
  9. Schade. Es geht mir nicht darum, dass ich den BuGeBe nicht zugestellt bekomme, ich hatte eher gehofft, dass ich mit dem Hinweis, dass ich den Fahrer nicht erkennen kann und aufgrund der Tatsache, dass es schon mehr als 3 Wochen zurück liegt auch nicht mehr weiß, wer da gefahren ist, den Sachbearbeiter dazu zu bekommen, dass er die Angelegenheit auf sich beruhen lässt... ist ja wie gesagt nicht wirklich viel brauchbares vom Gesicht zu erkennen. Gibt es dazu Erfahrungen?
  10. Wenn ich dann mit diesem Vorgehen einen BuGeBe bekomme, fällt dieser dann höher aus, bzw ergeben sich dann andere(zusätzliche) Konsequenzen für mich oder bleibt es bei dem, was mich auch erwartet, wenn ich gleich zugebe? Edit: Ich habe eigentlich nicht vor, gegen den BuGeBe Einspruch einzulegen. Wenn der erstmal da ist, werd ich wohl Zahlen müssen, da ich keinen Rechtsschutz habe. Ich möchte vielmehr vermeiden, dass ich einen BuGeBe bekomme...
  11. Ich meinte ja, ob ich im AHB angeben kann, dass ich nicht weiß, wer da gefahren ist, bzw den Fahrer nicht erkennen kann. Das ist ja dann noch kein Einspruch, oder? Was passiert dann?
  12. Ich denke, hier im Forum mal gelesen zu haben, dass jemandem vorgeschlagen wurde, zu antworten, dass er sich (bzw. den Fahrer) auf dem Bild nicht erkennen kann und auch nicht weiß, wer zu diesem Zeitpunkt gefahren ist. Bestehen mit diesem Vorgehen Chancen, da rauszukommen oder eher nicht? Ich bin der Meinung, dass ich mich durch durch eben nur den erkennbaren Ausschnitt (also Augen + 3-4cm Stirn) nicht eindeutig identifizieren kann.
  13. Vielen Dank erstmal für den Vorschlag. Das Problem daran ist nur, dass ich das Motorrad zu dem Zeitpunkt selbst erst seit 2 Monaten besaß und es als Neufahrzeug gekauft habe. Demnach ist es sehr unwahrscheinlich, dass ich es zu dem Zeitpunkt wieder verkaufen wöllte. Auf diversen Verkaufsplattformen, gibts die Maschine leider auch nur neu und vom Händler. Gibt es noch eine andere Möglichkeit, die Sache zu Lösen, wenn ich beispielsweise angeben würde, nicht zu wissen, wer zum fraglichen Zeitpunkt gefahren ist, bzw. ob das überhaupt mein Fahrzeug ist, da ja letztlich nur der Zeuge im mobilen
  14. Hallo liebe Gemeinde, ich hatte gehofft, hier nie eine Frage stellen zu müssen, doch ist es nun notwendig. Zum Vorfall: Mir wird vorgeworfen, vor etwas mehr als 3 Wochen mit 35 km/h über der erlaubten (innerorts) unterwegs gewesen zu sein. Auf dem AHB sind 3 Bilder abgedruckt, 1. komplettes "Panoramabild" mit Fahrzeug + Fahrer (und Umgebung). Helm, Kleidung, Fahrzeug sind gut erkennbar. 2. Vergrößerung ab Mitte Oberkörper 3. schmaler Streifen (auch vergrößert) mit Licht, Teil des Tanks, Stück Oberschenkel. Auf dem 2. Bild ist der (Cross-)Helm mit Brille zu sehen, vom Gesicht sind
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