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  1. Ich hab dazu mal ein bisschen im Verkehrslexikon gelesen…. https://verkehrslexikon.de/Texte/ParkplatzStVO1.php Von daher würde ich (wenn RSV vorhanden) gegen die Rechnung angehen…
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  2. Nu bleib mal locker…. ich sehe hier keinen Anlass von einer Gefährdung auszugehen, somit bleibt es bei den oben genannten Folgen. Schlimmstenfalls ist es ein Kombiblitzer (Geschwindigkeit plus Rotlicht), das kannst Du auf Blitzer.de nachsehen.
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  3. Warum krieg ich Bauchschmerzen, wenn ich lese, dass eine private Firma mich videografiert? Zumindest das Filmen beim Auffahren geschieht ja verdachtsunabhängig - aber plötzlich steht man da unter Generalverdacht. Gibts da irgendwo einen Hinweis, dass man videografiert wird?
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  4. Wenn du als Fahrerin nicht ermittelt werden kannst droht bei einem Rotlichverstoss ein Fahrtenbuch. Auch diese Anordnung ist kostenpflichtig. Wenn dein Freund der Chef ist, egal. Wenn nicht reagieren einige Arbeitgeber „pikiert“ wenn der Dienstwagen von Firmenfremden genutzt wird und der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Es kommt auf die Firma an.
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  5. ...nur tut er nicht genau das, indem er versucht, die von @Zöllner zitierten Regelungen der StVO "auszuhebeln"? Müsste er nicht sonst auf die Regelungen der StVO "verzichten" und komplett eigene Regeln aufstellen? Ein "bisschen schwanger" geht m.E,n. in diesem Falle nicht, entweder StVO oder nicht.
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  6. stay cool, wie du es beschreibst, war es noch unter einer Sekunde, und ob die Geschwindigkeit überhaupt hier gemessen wird, weiss ich nicht, ich halte es aber für unwahrscheinlich. Wenn Du sonst noch keine Punkte hast, ist das alles nicht dramatisch, die genauen Wert kannst Du im FAQ nachlesen, also 90 Euro und einen Punkt in Flensburg. Wer ist denn der Halter des Wagens? Ist es die Firma deines Freundes? Dann bekommen die zuerst die Post, und fährt nur dein Freund und Du mit diesem Firmenauto? Dann wird das die Firma so der Behörde mitteilen.
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  7. Schon in Rom einen Antrag auf Heiligsprechung gestellt? Ich meine - wer im Leben sooo fehlerlos arbeitet hat doch beste Voraussetzungen..
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  8. Bevor man mit Kanonen auf Spatzen schießt (Anzeige) und damit „den Dicken macht“, wäre es schlauer gewesen evtl. mal den Telefonhörer in die Hand zu nehmen und die BG-Stelle anzurufen und denen mitzuteilen dass man zu fraglichen Zeit gar nicht am fraglichen Ort war… Denn es arbeiten vor Ort Menschen die auch mal einen Fehler (Zahlendreher o.ä.) machen können…. Unter Umständen (selten aber möglich) gibt es eine Kennzeichendoublette… die Anforderung des Fotos hätte innerhalb weniger Minuten zur Entlastung geführt… Von daher…. Deine „Anzeige“ wird im Sand verlaufen…. aber wenigsten
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