@Egal Ich werde den Dozenten des Rechtswissenschaftlichen Instituts der Universität Zürich ausrichten, dass sie, das Bundesgericht und die gesamte Lehre zum Thema Gesetzgebung und Rechtsauslegung falsch liegen und nur du den Durchblick hast. Was Du als «Gesetzgebung» bezeichnest, sind (unvollständig und teilweise falsch) die Rechtsquellen nach Schweizer Bundesrecht. «Gesetzgebung» bedeutet etwas anderes, nämlich die Schaffung von Rechtsnormen. In BGE 135 IV 97 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das ehemals von radar.ch vertriebene Gerät «Amigo» als verbotenes Gerät im Sinne von