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Nachts Mobil Geblitzt "ohne Blitz"


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Hallo,

ich hab heute Nacht eine eher ungewöhnliche Situation gehabt und will jetzt mal wissen, ob ich mir unbegründet Gedanken mache, oder ob mir wirklich etwas passieren könnte. Genauer gesagt war ich auf der A3 zwischen Düsseldorf und Köln unterwegs und nachdem es keine Geschwindigkeitsbegrenzung gab, kam kurz vor einem kurzen Tunnel (oder Überführung, kenne mich auf der Strecke nicht so aus) erst 100 dann direkt 80. Ich war nicht gerade langsam unterwegs und habe zwar gebremst, hatte aber auf Höhe des 80er Schildes noch geschätzt 260 Km/H (laut Tacho). Jedenfalls stand direkt hinter dem Schild ein Streifenwagen der Polizei im 45 Grad-Winkel zur Autobahn mit eingeschaltetem Licht in Fahrtrichtung auf die Strecke. Nun denke ich mir stehen die dort ja nicht rein zufällig, allerdings habe ich außerhalb des Fahrzeugs keine Beamten gesehen und auch keine mobile Blitzanlage (könnte ich aufgrund der Geschwindigkeit aber auch übersehen haben). Es gab jedenfalls definitiv keinen sichtbaren Blitz. Nun ist meine Frage, ob es möglich ist, dass ich in irgendeiner Form aufgezeichnet wurde. Es war mitten in der Nacht und meines Wissens nach wird man bei Messung mit Laserpistole ja von einem zweiten Fahrzeug rausgezogen. Aus dem Auto heraus können sie aufgrund der Position auch nicht geblitzt haben. Ist es möglich, dass ich mit einem Infrarotgerät fotografiert wurde, ohne dass ich irgendetwas davon gesehen habe?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

 

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Hallo Dovahkiin,

 

es ist nicht verwunderlich, dass Du bei 260 km/h keinen mobilen Blitzer wahrgenommen oder einen Blitz gesehen hast.

Möglicherweise warst Du auch schon im Tunnel, wurdest dort von einem mobilen Schwarzlichtblitzer fotografiert.

Vermutlich würden Dir - im Hinblick auf die Eichung des Gerätes - auch nur ca. 170 km/h Übertretung vorgeworfen werden. Also gar nicht so schlimm, zudem kannst Du ja auch argumentieren, dass es eine Strecke ist, auf der Du Dich nicht so gut auskennst und deswegen bereits etwas langsamer gefahren bist.

 

Beste Grüße

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Moin Moin

 

 

Vermutlich würden Dir ... auch nur ca. 170 km/h Übertretung vorgeworfen werden. Also gar nicht so schlimm

Ab 70 zuviel befindet er sich ohnehin im luftleeren Raum. Da könnte er auch 400 brettern.

 

 

... und deswegen bereits etwas langsamer gefahren bist.

Der kommt gut.

 

 

Gruß

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Ja, ich weiß, 260 bei erlaubten 80 - das klingt jetzt als würde ich ohne Sinn und Verstand rasen. Aber ich hab noch keinen Punkt, wurde bisher erst zweimal geblitzt und das waren 15-Euro Fälle mit ~90 in der 80er Zone. Ich wollte nunmal heim und es war eine mehrspurige freie Autobahn ohne Kurven, da gibt man schonmal Gas - das mache ich ja nicht auf Bundesstraßen und auch nicht bei dichtem Verkehr. Aber auf jeden Fall Danke für eure Antworten, wird mir letztendlich nichts übrig bleiben als einfach abzuwarten, ob ein Brief kommt.

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Ja, ich weiß, 260 bei erlaubten 80 - das klingt jetzt als würde ich ohne Sinn und Verstand rasen.

 

Das klingt nicht nur so!

 

dete :kopfschuettel:

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Klar stehen die Beamten nicht grundlos auf der Autobahn.

Es könnte auch sein das jemand bzw. sein/ihr Fahrzeug zur Fahndung ausgeschrieben war und die Polizei sich deshalb dort auf die "lauer" gelegt hat.

 

Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei Nachts finde ich schon.... merkwürdig?

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Hm ....

 

@Dovahkiin

Wenn ich was von 'über 260 km/h im Dunklen', 'leere Autobahn' und 'kenne mich auf der Strecke nicht so aus' lese, dann frag ich mich doch, was Du für eine Optik vor die Augen geschnallt hattest.

Weil selbst wenn Du mit Fernlicht unterwegs gewesen wärest (was die Cops dann aber garantiert nicht ungeahndet gelassen hätten) ist Dein (Not-)Bremsweg bei Tempo 260 mehr als 3 mal so lang (nämlich rund 700m) wie die Reichweite Deiner Scheinwerfer (bei Fernlicht ca. 200m, bei Ablendlicht unter 100 m).

Also ohne Röntgenaugen oder Restlichtverstärker ist dass ein absoluter Bildflug.

 

Wenn man jetzt noch davon ausgeht, dass man am Ende eines langen Tages wohl auch nicht mehr besonders fit ist, halte ich sowas für ein fast schon gemeingefährliches Verhalten.

 

Die 'Geschwindigkeitsbegrenzung' ist in diesem Fall wohl am ehsten in der Reichweite des Abblendlichtes von maximal 100m zu sehen.

 

Gruß,

AnReRa

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Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei Nachts finde ich schon.... merkwürdig?

Ach ja?

Mit welcher Begründung meinst Du das denn? Dass nachts immer "Feuer frei" gelten soll für rücksichts- und verantwortungslose Verkehrsteilnehmer?

 

Den Anmerkungen von @anrera ist absolut nichts hinzuzufügen..

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Ich sage ja nicht, dass es eine Großtat war nachts mit 250+ über die Autobahn zu schießen, allerdings liegt der Notbremsweg bei gut 300 Metern, nicht bei 700. Ich fahre die 260 ja nicht mit einem Opel Corsa mit Trommelbremsen und 155er Reifen.. und mit adaptivem Fernlicht, das vorausfahrende oder entgegenkommende Fahrzeuge ausblendet, kann man das Fernlicht auch ohne Probleme auf Autobahnen und Landstraßen dauerhaft einschalten - mir hat noch nie jemand aufgeblendet, sollte also nicht stören. Und vorausfahrende Fahrzeuge haben außerdem Lichter, ich sehe diese also nicht erst sobald sie in meinen Lichtkegel kommen - bei Wild oder irgendwelchen Gegenständen gebe ich euch Recht, aber wenn ich da irgendwo rein fahre, dann gefährde ich nur mein Leben und nicht das anderer. Und wenn ich nicht hellwach (mit entsprechend nicht negativ beeinflusster Reaktionszeit) bin, fahre ich auch nicht so schnell. Aber wie schon gesagt ich behaupte auch gar nicht, dass es völlig ungefährlich ist so schnell zu fahren, ich sage nur dass es auch nicht so gefährlich war, wie ihr schreibt. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es in NRW üblich ist nachts zu blitzen und ob es Techniken gibt, ein aussagekräftiges Foto ohne sichtbaren Blitz zu machen. Nun, da ich das weiß, bleibt mir nichts anderes übrig als einfach abzuwarten.. Aber danke auf jeden Fall für eure Hilfe

 

PS: Ich wohne in Hessen und dort hab ich bei über 40.000 Kilometern, die ich im Jahr fahre, noch nie irgendwelche mobilen Geschwindigkeitsmessungen nachts gesehen.

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PS: Ich wohne in Hessen und dort hab ich bei über 40.000 Kilometern, die ich im Jahr fahre, noch nie irgendwelche mobilen Geschwindigkeitsmessungen nachts gesehen.

Och, dann fahre einfach mal die A7 von Hersfeld nach Guxhagen. Besonders um Malsfeld.

Oder weiter nördlich zwischen Seesen und Rhüden. Da wirst Du fündig....

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allerdings liegt der Notbremsweg bei gut 300 Metern, nicht bei 700.

Wärst Du so freundlich, mir diesen Anhalteweg für die Notbremsung rechnerisch zu belegen ?

Welche Reaktionszeit legst Du zugrunde und welche typische Bremsverzögerung ?

Aus Sicherheitsgründen solltest Du davon ausgehen, dass die Bremse typischerweise kalt ist.

Wenn Du jetzt auch noch das Fahrzeuggewicht zur Hand hättest ...

 

 

Ich fahre die 260 ja nicht mit einem Opel Corsa mit Trommelbremsen und 155er Reifen

Du bist vermutlich auch der Meinung, dass ein 4WD Fahrzeug besser bremst als ein 'normales' front- oder heckgetriebenes Fahrzeug, oder ?

Ansonsten kann ich Dir versichern dass Trommelbremsen i.d.R. bessere Bremswerte als Scheibenbremsen erreichen würden...

(In allen anderen Belangen sind Scheibenbremsen aber klar die bessere Wahl).

Aber - um die Diskussion im vorneherein zu unterbinden - dieser Unterschied spielt i.d.R. kaum eine Rolle wenn die Bremsanlage in Ordnung ist.

 

Vielleicht kannst Du mir auch noch erklären, warum breite Reifen grundsätzlich besser Verzögerungswerte als schmale Reifen liefern sollen, wie Du sicherstellst, dass Deine Bremscheiben just im Moment der Notbremsung optimale Bremsleistung bieten (also Betriebstemperatur, 100% plane Oberfläche etc. ) und die Straße auf den nächsten 300 m optimale Haftung sprich Rennstreckenbedingungen bietet.

 

Mit einem 911 GT3 RS lassen sich unter Rennbedingungen auf präparierter Piste solche Anhaltewege problemlos erreichen.

Aber alltagstauglich ist der 911 GT3 RS ja nun nicht gerade ...

 

 

Und vorausfahrende Fahrzeuge haben außerdem Lichter, ich sehe diese also nicht erst sobald sie in meinen Lichtkegel kommen

 

Dumm nur wenn da - auf unbekannter Strecke - ein Kuppe oder ein Kurve dazwischen liegt.

 

 

Und wenn ich nicht hellwach (mit entsprechend nicht negativ beeinflusster Reaktionszeit) bin, fahre ich auch nicht so schnell.

Damit sind wir beim Hauptproblem.

Prüfst Du während der Fahrt regelmäßig Deine Reaktionszeit ?

Selbst ein Wärmebild gestütztes Nachsichtassistenzsystem (Reichweite theoretisch bis 300m) hilft nur, wenn der Fahrer unbedingt konzentriert ist.

Ähnlich verhält es sich mit dem adaptiven Fernlicht, was theoretisch eine Reichweite von bis zu 250m Meter erreichen kann.

 

 

bei Wild oder irgendwelchen Gegenständen gebe ich euch Recht, aber wenn ich da irgendwo rein fahre, dann gefährde ich nur mein Leben und nicht das anderer.

Soll heißen, Du drückst nur auf die Tube, wenn kein anders Fahrzeug auf der Bahn ist und wirfst sofort den Anker, wenn ein solches in Deinem Blickfeld auftaucht ?

 

Warum aber bist Du dann mit 260+ an den Cop's vorbeigebrettert ?

Deren Licht mußt Du doch gesehen habe ...

 

Im weitesten SInn bist Du immer dann zu schnell, wenn Du ein Schild - egal ob Geschwindigkeit- oder Gefahrenzeichen - nicht mehr so rechtzeitig erkennenen kannst, dass es einer Notbremsung bedarf um den Weisungen des Schildes folgen zu können. Das gilt unabhängig von allen technischen Tricks, deren Funktionsfähigkeit sowieso niemand 100% garantieren kann.

 

Gruß,

AnReRa

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Geschwindigkeitsmessung durch die Polizei Nachts finde ich schon.... merkwürdig?

 

vs.

 

Naja innerorts vielleicht. Aber auf Autobahnen? Noch nie erlebt. Und ich fahre 35 000km pro Jahr. :)

 

Dann komm mal in meine Region. Da finden in regelmäßigen Abständen (ja, ich kenne diese Abstände) Nachtmessungen auf Autobahnen statt.

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Moin Moin

 

 

bei Wild oder irgendwelchen Gegenständen gebe ich euch Recht, aber wenn ich da irgendwo rein fahre, dann gefährde ich nur mein Leben und nicht das anderer.

Ja dann.

 

Da könnte man einen netten Grabsteinspruch von machen.

Aber ob das die Hinterbliebenen tröstet.

 

 

Gruß

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Und vorausfahrende Fahrzeuge haben außerdem Lichter

Genau. Es sei denn, sie fahren ohne Rücklicht. Oder sie stehen unbeleuchtet auf der Fahrbahn. Oder sie liegen und stehen zu mehreren, kaltverformt, gern auch quer.

 

aber wenn ich da irgendwo rein fahre, dann gefährde ich nur mein Leben und nicht das anderer.

Ich kann diesen blöden Spruch nicht mehr hören. Wenn Du mit der von Dir genannten Geschwindigkeit abzüglich dem, was Du noch verzögern konntest vor dem Einschlag, auf den Hirsch (oder die Wildsau oder jedes x-beliebige andere halbwegs große Viech) auftriffst oder über die rumliegende Stoßstange (Sofa, Zementsack, Spanngurt, Holzplatte - you name it, der Verkehrsfunk hat es) drüberbretterst, lenkst Du regelmäßig nicht fröhlich auf den Seitenstreifen und hältst dort warnblinkend an, sondern wirst eben gern zum Hindernis - nicht nur - für den nächsten Fahrer, der wie Du meint, er hätte alles im Griff. Und selbst wenn Du nicht zum Hindernis wirst, weil Du gleich ins Grüne segelst: es gibt bisher kein Register, in dem man sich eintragen kann unter der Überschrift 'Wenn ich abschmiere, braucht keiner kommen'. Also rücken dann Polizei und evtl. Feuerwehr und Krankenwagen und (bei Viechern) der Jagdpächter und im Zweifel auch die Herrschaften von der nächstgelegenen Autobahnmeisterei aus. Mal abgesehen davon, daß die sich jedesmal freuen wie Bolle, wenn sie zu so einem Einsatz dürfen, ganz besonders nachts: solche Einsätze auf Autobahnen sind lebensgefährlich, ganz besonders nachts. Also erzähl bitte nicht, Du würdest Du durch Deine Fahrweise nur Dich gefährden. Das ist einfach Quatsch.

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Weil selbst wenn Du mit Fernlicht unterwegs gewesen wärest (was die Cops dann aber garantiert nicht ungeahndet gelassen hätten)

Fernlicht auf einer AB ohne Gegenverkehr und ohne Vorausfahrende soll von Cops geahndet werden? Wo ist Fernlicht dann überhaupt noch zulässig? Wie kommt es, daß Autos mit Fernleuchten ausgestattet werden dürfen? :wand:

Außerdem träfe eine Ahndung erst mit dem noch ausstehenden Anschreiben an Dovahkiin ein.

 

 

ist Dein (Not-)Bremsweg bei Tempo 260 mehr als 3 mal so lang (nämlich rund 700m) wie die Reichweite Deiner Scheinwerfer

Simple Abschätzung: Nach der Fahrschulformel ist der Bremsweg aus 100 km/h 100 m lang, bei Autotests werden Bremswege um die 40 m erzielt (bei modernen Sportwagen noch kürzer). Wird das berücksichtigt erhältst du bei Tempo 260 einen Bremsweg von 270 m.

 

 

Die 'Geschwindigkeitsbegrenzung' ist in diesem Fall wohl am ehsten in der Reichweite des Abblendlichtes von maximal 100m zu sehen.

Willst Du ein Tempolimit von :100: bei Dunkelheit einführen? Von daher also weht der Wind. :nawarte:

 

bei Wild oder irgendwelchen Gegenständen gebe ich euch Recht, aber wenn ich da irgendwo rein fahre, dann gefährde ich nur mein Leben und nicht das anderer.

Ja dann.

 

Da könnte man einen netten Grabsteinspruch von machen.

Aber ob das die Hinterbliebenen tröstet.

Dovahkiin wird es wohl überleben, daß er die von ihm unter Blechschaden erlegte Wildsau nicht selbst verspeisen darf. Zumal er sie dazu noch zerlegen und zubereiten müßte.

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Fernlicht auf einer AB ohne Gegenverkehr und ohne Vorausfahrende soll von Cops geahndet werden?

Du hast schon gelesen, dass der TE mit seinen 260 km/h an den Cops vorbeigebrettert ist ?

Damit gab es ja wohl den 'Vorrausfahrenden' der geblendet werden würde ...

Aber da der TE ja von adaptiven Fahrlich spricht, wird die Elektronik das schon richtig gemacht haben.

Wobei man dann natürlich nicht mehr von den 200 m Leuchtweite ausgehen darf.

 

Simple Abschätzung: Nach der Fahrschulformel ist der Bremsweg aus 100 km/h 100 m lang, bei Autotests werden Bremswege um die 40 m erzielt (bei modernen Sportwagen noch kürzer). Wird das berücksichtigt erhältst du bei Tempo 260 einen Bremsweg von 270 m.

Au ha. Ich denke mit so einer Abschätzung wärst Du durch die theoretische Prüfung gefallen. :wacko: :wacko: :wacko:

Der Bremsweg erhöht sich quadratisch mit der Geschwindigkeit. Also doppelte Geschwindigkeit = 4-facher Bremsweg.

Also nach der Fahrschulformel 100 m * ( 260 km/h / 100 km/h) 2 = 676 m.

Das diese Rechnung so natürlich nur eine grobe Abschätzung ist sollte klar sein, weil sie zunächst nicht berüksichtigt, dass der Reaktionsweg ja linear mit der Geschwindigkeit steigt.

 

Aber vermutlich sollten die VT in Deiner Umgebung schon froh sein, dass Du nicht mit der 'Abstand = halber Tachowert' Formel unterwegs bist.

 

Das Thema Supersportler hatten wir schon durch:

Porsche 911 GT3 RS ( ab 160 TEUR) auf präparierte(!) Piste:

 

aus 100 km/h (kalt): 35,3 m / 10,9 m/s² aus 100 km/h (warm): 33,6 m / 11,5 m/s² aus 200 km/h (warm): 130,1 m / 11,9 m/s²

 

Dazu kommt noch die Reaktionszeit d.h. aus Tempo 200 km/h bei optimaler Fahrbahn rund 190 m

 

 

Die 'Geschwindigkeitsbegrenzung' ist in diesem Fall wohl am ehsten in der Reichweite des Abblendlichtes von maximal 100m zu sehen.

Willst Du ein Tempolimit von :100: bei Dunkelheit einführen? Von daher also weht der Wind. :nawarte:

 

Schau Dir mal den §3 StVO an.

Und jetzt sag mir wie Du das

Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.

ohne weitere Hilfsmittel schaffen willst wenn du 100m weiter eine schwarze Wand hast.

 

Man beachte 'ohne weitere Hilfsmittel' ;)

 

 

Dovahkiin wird es wohl überleben

Wenn Du bei 260 km/h gegen irgendein Hindernis prallst (also jetzt nicht Hase oder Igel), wirken derartige Bremsbeschleunigung auf den Körper der Insassen ein - noch bevor der Airbag zündet- , dass es sehr schnell zu inneren Blutungen/ Organrissen kommt. Da hilft weder Gurt noch Airbag ...

Der Airbag kann nur dafür sorgen, dass Du nicht ungebremst aufs Lenkrad knallst.

Kommt es jetzt noch zu Querbeschleunigungen spielt das Auto Ping-Pong zwischen den Leitplanken - jetzt aber ohne Airbag und wird u.U. noch vom nächsten Kamikazepiloten getroffen ...

 

 

Zumal er sie dazu noch zerlegen und zubereiten müßte.

Und bekommt dann noch eine Anzeige wegen Wilderei ...

 

Gruß,

AnReRa

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Jetzt habe ich mir doch mal die Mühe ;) gemacht und den Taschenrechner rausgekrammt.

Bei Tempo 260 km/h (wobei der TE ja durchaus noch schneller war) komme ich unter Annahme der gleichen Bremsbeschleunigung wie beim

200 -> 0 km/h Versuch auf einen reinen Bremsweg von 220 m

Dazu kommt zwangsläufig noch der Weg der zwischen Hinderniserkennung und Einleitung der Bremsung bestehe:

* Sehen -> Erkennen -> Reagieren -> Umsetzen (phsiologisch Faktoren)

* Ansprechzeit -> Schwellzeit(bis zur maximalen Bremswirkung) (mechanische Faktoren)

Die Unfallforschung geht hier wohl standardmäßig von ca. 1 Sekunde aus.

 

Damit sind wir bei Tempo 260 km/h bei 292 m Anhalteweg

Bei Tempo 300 sind wir dann bei 375 m Anhalteweg.

Wohlgemerkt bei optimaler Piste.

 

Der 'Standart'-Wert auf trockenem sauberen Asphalt liegt aber eher bei 7- 8 m/s2 (und eben nicht die 11.9 m/s2)

Ensprechend wird der Anhaltweg nochmal etwa 30% höher liegen.

Also 400 m @ 260 km/h und etwa 500m @ 300 km/h

 

Gruß,

AnReRa

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Fernlicht auf einer AB ohne Gegenverkehr und ohne Vorausfahrende soll von Cops geahndet werden?

Du hast schon gelesen, dass der TE mit seinen 260 km/h an den Cops vorbeigebrettert ist ?

Damit gab es ja wohl den 'Vorrausfahrenden' der geblendet werden würde ...

 

Du hast schon gelesen,. dass die Cops mit ihrem Streifenwagen irgendwo im 45 Grad-Winkel hinter einem Schild standen? Damit entspringt der geblendete Vorausfahrende deiner Phantasie...... :whistling:

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Du hast schon gelesen,. dass die Cops mit ihrem Streifenwagen irgendwo im 45 Grad-Winkel hinter einem Schild standen? Damit entspringt der geblendete Vorausfahrende deiner Phantasie...... :whistling:

Hat den irgendwer irgendwo geschrieben, das tatsächlich jemand geblendet wurde ?

 

Ich habe in meinem ersten Posting lediglich darauf hingewiesen, dass die Reichweite selbst von (adaptivem) Fernlicht bestenfalls 250 m beträgt. Das der TE aufgeblendet gefahren ist stand nirgends zur Debatte. Im Gegenteil - ich bin davon ausgegangen, dass es der TE gerade nicht(!) getan hat und deshalb wohl eher von maximal 100m Leuchtweite auszugehen ist. Bei allen folgenden Texten habe ich *immer* den Konjuktiv gebraucht.

 

Und wenn Du schon Haare spaltest:

Erstens gilt "Standen" zunächst nur für genau den Zeitpunkt - oder besser den kurzen Zeitraum - als der TE vorbeifuhr. Ob die Cop's 2-3 Sekunden vorher noch fuhren (oder zum Eigenschutz einfach die Bahn geräumt haben :sneaky: ), kannst Du nicht wissen.

Zweitens: Wie kann der anrauschende VT vorher erkennen, dass ein Fahrzeug steht ?

"Stehen" aus Sicht eines mit >260 km/h anrauschenden VT's kann viel bedeuten.

Bei einem Fahrzeug mit eingeschalten Scheinwerfern würde ich nicht davon ausgehen, dass es sich um ein abgestelltes Pannenfahrzeug handelt ...

Drittens: Setzt "Blendung" ausdrücklich ein fahrendes Kfz voraus ? Wo steht das geschrieben ?

In der StVo steht

 

Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ... es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert.

 

Gruß,

AnReRa

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Das mit der Reichweite der Scheinwerfer gilt auf einer BAB nur eingeschränkt, es darf auch schneller gefahren werden. Fährt man schneller Richtgeschwindigkeit kann es sowieso interessant werden, egal ob hell oder dunkel

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Mädels, das ist ja nicht auszuhalten, was hier geschrieben wird.

 

@dovahkiin: Das kommt vor, dass sich Autobahn-Streifenwagen einfach an der Autobahn hinstellen und "warten", "pausieren", "Spritsparen", "Gucken", "auf jemanden warten", "Abfangjäger spielen", usw., also deswegen keine Panik auf der Titanic. Wenn nachts kein Blitz oder keine Anhaltung, dann war nix bzw. kommt nix.

:nolimit:

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Moin Moin

 

 

Das mit der Reichweite der Scheinwerfer gilt auf einer BAB nur eingeschränkt, es darf auch schneller gefahren werden.

Das hast du woher?

 

Ich frag darum, weil mir das neu wäre und ich nur anderslautende Urteile hinsichtlich Sichtfahrgebot kenne.

Zumal das ja im Moment nur eine nicht belegte Behauptung ist.

 

 

Gruß

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§18 StVO sagt im Abs. 6 "Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des

Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand

von ihm eingehalten wird oder

der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht,

Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind."

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Hey, es haben auch andere was geschrieben... :nixda:

 

@qtreiberin: Habe ich etwas anderes geschrieben? Plural! Also zu deiner Gesellschaft noch Herren mit Waschweibergeschreibsel.

:nolimit:

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