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Straßenpfosten Umgefahren / Kleine Ordnungswidrigkeit?


Guest che

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Hallo,

Ich habe auf einer sehr übersichtlichen Strecke in einer Kurve übersteuert und dabei einen Straßenpfosten auf der linken Fahrbahnseite beschädigt. Das habe ich natürlich dann gleich gemeldet, sonst heißt es ja gleich Unfallflucht. Die Rechnung in Höhe von 23€ habe ich erhalten und bezahlt. Jetzt hat mich ein Beamter angerufen und mir erzählt, dass es sich um eine kleine Ordnungswidrigkeit handelt und ich 35€ bei ihm zahlen müsse. Kommt mir so vor als ob er das voll ausnutzen will. Was sagt ihr dazu? Kann ich was dagegen machen? 35€ sind für mich auch nicht gerade wenig Geld. :rolleyes:

Danke schonmal im voraus.

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Er meinte wohl ein Verwarngeld. Laß dir aber besser etwas schriftliches zum Tatvorwurf geben (Anhörungsbogen). Der Betrag scheint in Ordnung (nicht angepaßte Geschwindigkeit mit Sachbeschädigung in anderen als den gesondert aufgeführten Fällen).

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Das ist mal wieder ein klassischer Fall, bei dem ein Verkehrsteilnehmer für seine Ehrlichkeit bestraft wird. Er hat einen kleinen Unfall verursacht und die zuständige Stelle sofort informiert und den Schaden beglichen. Eigentlich sollten doch alle froh sein. In Zukunft wird er sich wahrscheinlich überlegen, ob er wieder so vorbildsmäßig reagieren wird oder sich einfach entfernt.

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Man sollte ihn also dafür belohnen, daß er keine Straftat (§ 142 StGB) begangen hat?

 

Wenn er sich in Zukunft einfach entfernt, wird er wohl kaum mit 35 Euro davon kommen, dann wird ein Strafverfahren eingeleitet.

 

Gruß

Goose

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Natürlich soll man ihn nicht belohnen, aber eine zusätzliche Strafe muss auch nicht sein.

 

Selbstverständlich stellt eine Unfallflucht eine Straftat dar, die zu Recht hart bestraft wird. Wegen eines umgefahrenen Leitpfostens wird aber wohl keine große Fahndung stattfinden. Wenn die Landstraße einsam genug ist, wird es auch keine Zeugen geben.

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Natürlich soll man ihn nicht belohnen, aber eine zusätzliche Strafe muss auch nicht sein.

 

Selbstverständlich stellt eine Unfallflucht eine Straftat dar, die zu Recht hart bestraft wird. Wegen eines umgefahrenen Leitpfostens wird aber wohl keine große Fahndung stattfinden. Wenn die Landstraße einsam genug ist, wird es auch keine Zeugen geben.

Das hängt nun vom Einzelfall ab. Sicher kann es sein, daß man bei der STraftat nicht erwischt wird, aber das Risiko würde ich wegen 35 Euro wohl kaum eingehen.

 

Zum VG bei einem Unfall: Ich erhebe ein Verwarnungsgeld, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung eines Anderen kam. Soll ich dann bei einer Schädigung (also einer Steigerung der Gefährdung) mündlich verwarnen?

 

Gruß

Goose

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sehr realitätsnah! man wird ihn sicher ermitteln ohne zeugen!

ne, ich finds nur krass dass ich ne strafe zahln muss die 10€ über dem eigentlichen schaden liegt!

wenns wenigstens "gut investiert" wäre, aber man kann sich ja denken wohin die gelder fließen

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Es kann sein, daß kein Zeuge zugegen ist. Ebenso kann es aber auch sein, daß der Unfall, unbemerkt vom Verursacher, beobachtet wird (derartige Hinweise haben wir nicht selten). Wie gesagt, ich würde das Risiko nicht eingehen wollen.

 

Daß das Verwarnungsgeld hier über dem Schaden liegt, begründet sich durch den geringen Sachschaden (der aber schon zur Begehung der VU-Fliucht ausreicht). Im OWi-Recht gibt es Regelsätze.

Auch ist das Verwarnungsgeld hier, um den Verkehrsverstoß (Schädigung eines Anderen) zu sanktionieren. Dabei ist es unerheblich wie stark der Andere geschädigt wurde. Es gibt ja auch keine Abstufung bei der Gefährdung ("ein bisschen gefährdet" bis hin zu "ganz doll gefährdet")

 

Aber erzähl doch mal, was du dir denkst, wohin die Gelder fließen.....

 

Gruß

Goose

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@che,

 

bei deiner nächsten Runde haust du gleich zwei weg, dann liegst du über 35 Euro, falls es keinen Mengenrabatt gibt!

 

 

dete :rolleyes:

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Natürlich soll man ihn nicht belohnen, aber eine zusätzliche Strafe muss auch nicht sein.

 

Selbstverständlich stellt eine Unfallflucht eine Straftat dar, die zu Recht hart bestraft wird. Wegen eines umgefahrenen Leitpfostens wird aber wohl keine große Fahndung stattfinden. Wenn die Landstraße einsam genug ist, wird es auch keine Zeugen geben.

Das hängt nun vom Einzelfall ab. Sicher kann es sein, daß man bei der STraftat nicht erwischt wird, aber das Risiko würde ich wegen 35 Euro wohl kaum eingehen.

 

Zum VG bei einem Unfall: Ich erhebe ein Verwarnungsgeld, wenn es zu einer Behinderung oder Gefährdung eines Anderen kam. Soll ich dann bei einer Schädigung (also einer Steigerung der Gefährdung) mündlich verwarnen?

 

Gruß

Goose

 

Warum in diesem fall eigentlich nicht?

Kein anderer VK ist gefährdet worden,der schädiger hat den schaden beim geschädigten gemeldet und beglichen....Fertig!

Die anwendung eines "ermessensspielraumes" zu gunsten des VK sollte doch möglich sein!

Hier aber wird ein klarer negativeffekt in sachen verkehrserziehung,wegen einer bagatelle gesetzt!

Auf mich wirkt das wie eine deutliche aufforderung,sich in zukunft,unter günstigen umständen, nicht korrekt zu verhalten und gegebenenfalls lieber ein "vernachlässigbares" risiko einzugehen!

 

Carterarch

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Auch wenn Goose hier einen Unfall im Sinne des § 142 StGB sieht würde ich diesen hier verneinen. Zwar ist die unterste Grenze von 20 leicht überschritten, doch könnte man wegen der gestiegenen Lebenshaltungskosten argumentieren das der Betrag eben jetzt höher anzusetzen ist. Einige Gerichte ziehen die Grenze auch bei 25 oder 30 Euro.

 

Ansonsten selbst wenn man den Verursacher 100 prozentig erkannt hat, heißt es leider nicht das dieser den Schaden zahlen muß. <_<:(:geil:<_<

 

Ich glaube ich sollte mal alle § 142 Verstöße in der Familie zusammenzählen. In den vergangenen 15 Jahren ist das nicht mehr einstellig. :rolleyes:

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@gast225: Sicher könnte man versuchen, gegen diese durch diverse Gerichte angesetze Grenze von 20 Euro zu argumentieren. Es kann dann auch sein, daß das Strafverfahren eingestellt würde. Eine diesbezügliche Sicherheit gibt es aber nicht, wie du sicher auch zugeben wirst.

 

@carterarch: Natürlich könnte man hier darauf hoffen, daß ein Auge zugedrückt wird. Aber einen Anspruch hierauf hat man eben nicht. Hier ist es ja schon eine Erwartung, daß man mündlich verwarnt wird. Und eben da ist der Fehler.

 

Gruß

Goose

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@carterarch: Natürlich könnte man hier darauf hoffen, daß ein Auge zugedrückt wird. Aber einen Anspruch hierauf hat man eben nicht. Hier ist es ja schon eine Erwartung, daß man mündlich verwarnt wird. Und eben da ist der Fehler.

Man hat hier damit gerechnet, dass in diesem Fall menschlich gehandelt wird. Und eben da ist der Fehler.

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Nein, der Fehler ist, daß hier das Erheben des Verwarnungsgeldes als "nichtmenschliches" Verhalten angesehen wird, daß man erwartet hat, daß der Verkehrsverstoß nicht verfolgt wird.

 

Wie ich schon sagte: Es war keine Nettigkeit, daß der TE den Unfall gemeldet hat, es war seien Pflicht. Hätte er das nicht gemacht, so hätten ihm möglicherweise strafrechtliche Sanktionen gedroht.

Daß man nun aus der Erfüllung dieser Pflicht erwartet, daß sozusagen aus Dankbarkeit auf das VG verzichtet wird, ist hier offensichtlich der große Denkfehler.

 

Gruß

Goose

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Ich denke nicht, daß ich "jegliche Augenmaß vermissen lasse", nur lege ich den Maßstab sicher anders an als so manch anderer in diesem Forum.

Ich habe mehrfach versucht, den Grund hierfür zu erklären, aber augenscheinlich verschließen sich einige dieser Argumentation vollkommen.

 

Gruß

Goose

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Am Besten schickt man beim nächsten Mal jemanden vor, der dann ausrichten läßt: "Die Person, die den Pfahl umgefahren hat, kommt selbstverständlich für den Schaden auf, möchte aber unerkannt bleiben :rolleyes: " Dann legt man brav seine Taler auf den Tisch des Hauses und entschwindet ... (evtl. am Besten jemand mit Zeugnisverweigerungsrecht?!?)

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Alles gut und schön! @Goose,

 

Ich bin der letzte,der Deine einstellung,welche im gesetzlichen sinne,für Dich als ordnungshüter, nur als korrekt und pflichtgerecht bezeichnet werden kann,ad absurdum führen will!

Trotzdem sollte in solchen fällen die wirkung auf das allgemeine,zukünftige verhalten des VT (und zusätzlicher VT,die das mitbekommen.....sowas spricht sich 'rum) bedacht werden!Sowas beeinflußt das nicht zuletzt durch (schlechte oder gute) erfahrung gewonnene verkehrsrechtsverhalten der VT und nach einer gewissen zeit wundert sich jeder,wieso das unrechtsbewusstsein immer mehr abnimmt.

Ich bin pragmatiker und ziehe aus erfahrung (auch,wenn es um solcherart banales geht),meine schlüsse.Es setzt sich praktisch etwas fest und das bedeutet für mich,schwer zu überlegen,ob ich mich im eventualfall ganz selbstverständlich so verhalten würde,wie es @Che getan hat!

Das einzig wichtige allerdings (womit eigentlich alles erledigt wäre) ,nämlich die begleichung des entstandenen schadens,bliebe dann "auf der strecke"!

 

Carterarch

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Ich denke, ich hatte ja schon erklärt, warum das Entfernen ohne Einleitung der Schadensregulierung eben keine Alternative sein kann.

 

Ebenso habe ich mehrfach erklärt, warum jemand, der eine Schädigung begangen hat, nicht besser gestellt werden sollte als jemand, der "nur" eine Gefährdung begangen hat.

Sonst würde der, der einen anderen folgenlos gefährdet und danach verwarnt wird, auch argumentieren, daß er sich bei einer geringen Schädigung möglicherweise besser gestanden hätte. Kann das denn deiner Ansicht nach richtig sein?

 

@Trophy: Alberne Provokationen führen selten zum Ziel.

 

Gruß

Goose

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Am Besten schickt man beim nächsten Mal jemanden vor, der dann ausrichten läßt: "Die Person, die den Pfahl umgefahren hat, kommt selbstverständlich für den Schaden auf, möchte aber unerkannt bleiben :rolleyes: " Dann legt man brav seine Taler auf den Tisch des Hauses und entschwindet ... (evtl. am Besten jemand mit Zeugnisverweigerungsrecht?!?)

 

Damit bringst Du aber die sklaven der ausführung der ehernen vorschriften der heiligen bürokratie in heftige schwierigkeiten! <_<

Es geht nicht drum,schlicht seine schuldigkeit zu tun,sondern das entscheidende ist das WIE !

Wie sollen wir die bareinzahlung denn buchen???

 

Carterarch

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Ebenso habe ich mehrfach erklärt, warum jemand, der eine Schädigung begangen hat, nicht besser gestellt werden sollte als jemand, der "nur" eine Gefährdung begangen hat.

Bei einem Bagatellunfall muss ja nicht noch zwangsweise eine Verwarnung kommen, und in so einem Fall finde ich die Verwarnung eher kontraproduktiv. Die Einsicht in das Fehlverhalten ist ja vorhanden. Soetwas ist leider nicht mehr selbstverständlich. :rolleyes:

 

Was ich eher bemängle, wenn da ein Fahrzeug raus fahren muss, die Stelle wo der Pfosten fehlt suchen, einen neuen Pfosten einsetzen, da sind 25€ niemals kostendeckend. Also 25€ Pfosten + 35€ Arbeit hätte es schon kosten sollen.

 

Dann sind wir wieder auf der Summe, und die Kröte könnte leichter geschluckt werden. <_<

 

MfG.

 

hartmut

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@Goose,

Ich weiß natürlich,dass Du Dich momentan in einer argumentativen spezialsituation befindest!

An Deiner stelle würde ich auch den teufel tun und eine andere,als die gesetzlich "zwingende" zu vertreten! :rolleyes:

Also lassen wir es dabei!

Ich bin ziemlich sicher,dass Du weißt, was ich die ganze zeit meinte!

Weiterhin glaube ich,dass auch für Dich(schätze Dich nicht als "roboter" ein) in erkannten bagatellsituationen die formulierung "gnade vor recht" nicht ganz und gar unbekannt ist!?

 

Carterarch

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Das ist immer so eine Sache mit dem "Gnade vor Recht".

 

Ich erinnere mich da an eine gutaussehende blonde junge Dame (Anfang 20), die nach einem Unfall auch die obligatorischen 35 Euro zahlen musste. Die war völlig erstaunt und sagte zu mir "Bei den letzten vier Unfällen musste ich doch auch nichts bezahlen". Nun mögen da weiger "Gnade vor Recht" als mehr die Hormone der Kollegen den Ausschlag gegeben haben, jedoch stelle ich mir die Frage, ob, wenn die Dame zuvor schon mal hätte zahlen müssen, der Lerneffekt und eine gewisse Umsicht im Straßenverkehr nicht schon etwas früher eingesetzt hätte (der Eigenschaden an der Karre war lapidar, die Kiste hatte eh Macken an allen Enden und für den Fremdschaden gibt es ja die Versicherung)

 

Gruß

Goose

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Danke für die Antworten! Werde warscheinlich nicht um die 35€ rumkommen :/

Polizisten können auch nicht anders handeln. Sie sind ans Gesetz gebunden und müssen danach handeln. Der Fehler liegt am Gesetzgeber denk ich mal.

Im Endeffekt bewirkt das Gesetz nur das Gegensätzliche. In diesem Fall.

Und ja in Zukunft werde ich mir überlegen ob es sinnvoll ist zu den Hütern von Recht und Ordnung zu gehen.

Kleine Anmerkung: Vor einem Monat hat eine größere Gruppe um die 20 Straßenpfosten ausgerissen und dagegen wurde nicht einmal ermittelt!

Wünsch euch noch ein schönen Abend!

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@che: Es gibt noch eine legale Methode, das Bußgeld zu vermeiden: Wenn man den Unfall sofort vor Ort dem Geschädigten meldet und die Regulierung anbietet, kann die Polizei außen vor bleiben. Allerdings wäre das ungünstig, wenn man den Schaden über die Haftpflicht abwickeln lassen würde.

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Ich verstehe nicht, warum einige hier Goose fast in jedem Fall als engstirnig/paragrafenreiterisch hinstellen!?

 

Das heisst doch im Gegenzug, dass alle, die fahren wie Sau, prima gelitten sind. Da schreibt jemand, dass in seiner Familie in den letzten 15 Jahren vermutliche Straftaten in zweistelligem Bereich begangen wurden, das ist völlig normal!?!?

 

Kann sich niemand vorstellen, dass es inzwischen ein normales Verwaltungshandeln ist, eine Verwarnung in Höhe von 35 Euro - berechtigt- auszusprechen?

 

Das ist nicht unverhältnismäßig und juckt viele überhaupt nicht, Hauptsache keine Punkte, lest doch mal was hier so gefragt wird!

 

dete :rolleyes:

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Das ist immer so eine Sache mit dem "Gnade vor Recht".

 

Ich erinnere mich da an eine gutaussehende blonde junge Dame (Anfang 20), die nach einem Unfall auch die obligatorischen 35 Euro zahlen musste. Die war völlig erstaunt und sagte zu mir "Bei den letzten vier Unfällen musste ich doch auch nichts bezahlen". Nun mögen da weiger "Gnade vor Recht" als mehr die Hormone der Kollegen den Ausschlag gegeben haben, jedoch stelle ich mir die Frage, ob, wenn die Dame zuvor schon mal hätte zahlen müssen, der Lerneffekt und eine gewisse Umsicht im Straßenverkehr nicht schon etwas früher eingesetzt hätte (der Eigenschaden an der Karre war lapidar, die Kiste hatte eh Macken an allen Enden und für den Fremdschaden gibt es ja die Versicherung)

 

Gruß

Goose

 

In diesem fall würde ich es ganz genau so machen!

Solche ("Only-Beauty-Face") schnepfen......no mercy !

 

Carterarch

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Guest HC7208
Ebenso habe ich mehrfach erklärt, warum jemand, der eine Schädigung begangen hat, nicht besser gestellt werden sollte als jemand, der "nur" eine Gefährdung begangen hat.

Sonst würde der, der einen anderen folgenlos gefährdet und danach verwarnt wird, auch argumentieren, daß er sich bei einer geringen Schädigung möglicherweise besser gestanden hätte. Kann das denn deiner Ansicht nach richtig sein?

 

Warum sollte das aber nicht härter bestraft werden, wenn ich jemanden anderes gefährde, als wenn ich nur so einen Pfosten umfahre??? Ich weiß nicht, aber hier besteht handlungsbedarf, es kann nicht sein, das ein Pfosten einem Menschenleben gleich gestellt wird. Und wenn kein weiterer Verkehrsteilnehmer bei dem Unfall gefährdet wird, dann sollte man es auch dabei belassen, wenn der Verursacher den Schaden reguliert. Andernfalls sorgt man wirklich nur dafür, das die Quote der Unfallflüchtigen ständig weiter steigt.

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Ein Pfosten wird sicher einem Menschenleben nicht gleich gestellt, was man daran erkennt, daß man, wenn man einen Pfosten umfährt, ein VG in Höhe von 35 Euro zahlen muss, wenn man hingegen einen Menschen umfährt, wird, je nach Folge ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder fahrlässiger Tötung eingeleitet.

 

Gruß

Goose

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nichts gegen goose oder die cops allgemein. denn die können sicher dafür nichts.

es ist nur traurig dass hier alles bürokratisch seinen gang nehmen muss, und man da auch stur darauf

besteht.

ich finde diese verwarnungen bei einem unfall sowas von daneben. mein dad hatte vor jahren mal seinen

nagenlneuen audi fast geschrottet. dann kamen die cops und natürlich gabs dann auch diese 35 euro.

dann fragt man sich doch was der zweck des ganzen ist. bussgelder werden nicht zum eigenzweck verhängt.

sie sollen eine erzieherische wirkung haben.

aber wer mir jetzt erzählen will dass bei einem schaden von 17000 euro die 35 euro bussgeld noch einen

sinn haben, der sollte mir das aber bitte ganz genau erklären.

und genau aus diesem grund sind diese 35 euro sinnlos.

 

im fall von dem pfosten ist die wirkung so gar kontraproduktiv. jeder der das hier liest wird sich in zukunft

zweimal überlegen ob er sowas noch meldet. ich werde es jedenfalls nicht tun. und wegen so einem bagatellfall

wird es keine großartigen ermittlungen geben. das risiko danach bestraft zu werden tendiert gegen null.

 

wenn ein bußgeld nur noch verhängt wird, weil sowas zulässig und gesetzlich möglich ist, aber nicht mehr

über die folgen nachgedacht wird, dann tut es mir leid, dann ist das einfach nur blöd und bescheuert.

 

will mit meinem beitrag übrigens niemanden persönlich angreifen

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aber wer mir jetzt erzählen will dass bei einem schaden von 17000 euro die 35 euro bussgeld noch einen

sinn haben, der sollte mir das aber bitte ganz genau erklären.

Der nagelneue Audi für 17000 Euro war nicht VK-Versichert?

 

ich werde es jedenfalls nicht tun. und wegen so einem bagatellfall

wird es keine großartigen ermittlungen geben. das risiko danach bestraft zu werden tendiert gegen null.

Das ist falsch. Du glaubst ja nicht, wie oft sich Zeugen auch bei Bagatellunfällen das Kennzeichen notieren und uns informieren. Ich würde ein Strafverfahren nicht riskieren wollen.

 

Gruß

Goose

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In NRW sind die Cops vom Gesetzgeber zwingend angehalten, das VG über 35 € an den Verursacher auszustellen. Ermessensspielraum: Null.

 

Habe selbst mitbekommen, wie der Cop sich bei der Dame, die mir hinten drauf gebretzelt ist, für das Ticket entschuldigt hat ! Er sah den Grund klar in der klammen Haushaltslage des Landes NRW und machte auch keinen Hehl daraus.

 

Es geht - wie immer - nur ums Geld. :kopfschuettel:

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Eine solche zwingende Anweisung gibt es in NRW nicht, wir haben unseren Ermessensspielraum.

Jedoch sollte eine mündliche Verwarnung in solchen Fällen nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen. Die Gründe hierfür habe ich oben schon genannt. "Pflichtgemäßes Ermessen" bedeutet nicht, daß wir nach Nasenfaktor über eine Verfolgung entscheiden können.

 

Gruß

Goose

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Das ist falsch. Du glaubst ja nicht, wie oft sich Zeugen auch bei Bagatellunfällen das Kennzeichen notieren und uns informieren. Ich würde ein Strafverfahren nicht riskieren wollen.

Aus eigener Erfahrung verhilft auch ein Kennzeichen (das zugegebenermaßen, nur teilweise bekannt war {SHG-** ***}),schon nach 2 Stunden den Herren :kopfschuettel: nicht unbedingt dazu einen blauen Autotransporter, von dem es ja erwiesenermaßen Millionen auf Deutschlands Straßen gibt, der noch dazu Splitter eines Rücklichtes am Unfallort hinterlassen hat ,zeitnah aufzuspüren.

Das einzige ,was ich von der StA damals gehört habe war der obligatorische Einstellungsbescheid.

Seitdem habe ich so meine eigene Meinung ,was die Aufklärunsquote angeht.

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Eine solche zwingende Anweisung gibt es in NRW nicht, wir haben unseren Ermessensspielraum.

Jedoch sollte eine mündliche Verwarnung in solchen Fällen nur im begründeten Ausnahmefall erfolgen. Die Gründe hierfür habe ich oben schon genannt. "Pflichtgemäßes Ermessen" bedeutet nicht, daß wir nach Nasenfaktor über eine Verfolgung entscheiden können.

 

Gruß

Goose

Das heisst doch im Klartext: In den allermeisten Fällen müsst ihr eine Verwarnung ausstellen. Macht ihr das nicht, müsst ihr das gut begründen können.

 

Die damalige Ansage des Polizisten war schon eindeutig: Er hielt die Verwarnung für unnötig, mußte sie aber ausstellen, ob er wollte oder nicht. Er äußerte klar und deutlich sein Bedauern darüber.

 

Die Intention ist logisch: Kohle in die Kasse bringen. Mit verdammt gutem Willen könnte man es auch so formulieren: Die Polizei soll kostendeckender arbeiten. Das geht am ehesten dann, wenn möglichst bei jedem Polizei-Bürger-Kontakt eine kostenpflichtige Verwarnung erteilt wird, weswegen auch immer.

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Die damalige Ansage des Polizisten war schon eindeutig: Er hielt die Verwarnung für unnötig, mußte sie aber ausstellen, ob er wollte oder nicht. Er äußerte klar und deutlich sein Bedauern darüber.

Ich kann das insofern bestätigen, als daß es tatsächlich Behörden gibt, wo das so "vorgeschrieben" wird. Beläßt man es dennoch bei einer mündlichen Verwarnung, darf man sich anschließend äußern, warum, wieso und weshalb man kein VG genommen hat. Es gibt in NRW aber auch Behörden, wo das nicht so ist. Zudem kenne ich verdammt viele Kollegen, die auf solcherlei "Vorschriften" geflissentlich was pfeifen und genau das tun, was sie in so einer Situation für richtig halten => mündl. Verwarnung. Ich habe in meiner WUW-Zeit deutlich mehr mündl. Verwarnungen ausgesprochen als VGs genommen. Und das hätte ich im Falle des Falles auch entspr. begründet. Zu ändern war oder wäre es im Anschluß eh nicht mehr gewesen.... so what.... :kopfschuettel:

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Zudem kenne ich verdammt viele Kollegen, die auf solcherlei "Vorschriften" geflissentlich was pfeifen und genau das tun, was sie in so einer Situation für richtig halten => mündl. Verwarnung. Ich habe in meiner WUW-Zeit deutlich mehr mündl. Verwarnungen ausgesprochen als VGs genommen.

bei goose ist die quote dafür sicher bei 100% VG :rolleyes:

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aber wer mir jetzt erzählen will dass bei einem schaden von 17000 euro die 35 euro bussgeld noch einen

sinn haben, der sollte mir das aber bitte ganz genau erklären.

Der nagelneue Audi für 17000 Euro war nicht VK-Versichert?

 

doch war er natürlich. aber mit ner selbstbeteiliung von 1200 euro.

aber die 35 euro sind in diesem fall trotzdem total überflüssig.

 

ich werde es jedenfalls nicht tun. und wegen so einem bagatellfall

wird es keine großartigen ermittlungen geben. das risiko danach bestraft zu werden tendiert gegen null.

Das ist falsch. Du glaubst ja nicht, wie oft sich Zeugen auch bei Bagatellunfällen das Kennzeichen notieren und uns informieren. Ich würde ein Strafverfahren nicht riskieren wollen.

 

Gruß

Goose

 

klar soll vorkommen. aber eher selten. und selbst dann ist der fahrer noch lange nicht ermittelt.

 

aber nur mal aus der praxis: die schwester meine freundin wohnt im osten, in der nähe von erfurt.

dort machen sich manche deppen am wochenende einen spass daraus die ganzen leitpfosten umzusemmeln.

da gibts ganze landstrassen-stücke, wo kein einziger pfosten mehr steht.

 

soviel zur wahrscheinlichkeit dass der fahrer ermittelt wird.

 

mein aussenspiegel wurde vor ein paar jahren mal abgefahren, als ich geparkt hatte. die cops

haben trotz meiner anzeige sich das nichtmal ansehen wollen.

also keine ermittlungen.

 

ich finde es auch nicht okay wenn jemand einen schaden anrichtet und dann dafür nicht gerade steht.

aber ich finde es auch mehr als unpassend, jemanden für einen fehler, der ihn so oder so geld kostet,

auch noch zu bestrafen.

 

wenn ein kind irgendwas kaputt macht, und dann so ehrlich ist und das den eltern beichtet, wäre es auch

sehr unangebracht ihm dafür z.b. noch hausarrest zu geben.

es ist einfach pädagogisch nicht sinnvoll. und das gilt auch im fall der 35 euro.

ich denke du verstehst was ich meine

 

VG

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ich finde es auch nicht okay wenn jemand einen schaden anrichtet und dann dafür nicht gerade steht. aber ich finde es auch mehr als unpassend, jemanden für einen fehler, der ihn so oder so geld kostet, auch noch zu bestrafen.

Das sehe ich durchaus etwas anders. Daß er einen Schaden erlitten und dafür zu zahlen hat, ist eine Sache. Pech halt. Die Strafe ist ausschließliche Folge der Dummheit, Ignoranz oder eben des Fehlers, den er begangen hat. Und je nach Schwere des Fehlers muß er dafür ggf. eben auch zahlen.

 

wenn ein kind irgendwas kaputt macht, und dann so ehrlich ist und das den eltern beichtet, wäre es auch

sehr unangebracht ihm dafür z.b. noch hausarrest zu geben.

es ist einfach pädagogisch nicht sinnvoll. und das gilt auch im fall der 35 euro.

Auch das sehe ich (als Vater zweier Kinder übrigens) anders. Man muß oder sollte in einem solchen Fall dem Kind sicherlich zu verstehen geben, daß es gut und richtig war, die "Tat" zu beichten, daß es aber genauso richtig und notwendig ist, dafür eine angemessene Strafe zu erhalten. Nur sollte diese Strafe eben nicht so hart ausfallen wie wenn das Kind nicht gebeichtet hätte. Würde man gar keine Strafe verhängen, wäre das gleichzusetzen mit: egal, was ich anstelle, hauptsache ich erzähle es und dann passiert mir schon nichts. So funktioniert das IMHO aber nicht.

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ich finde es auch nicht okay wenn jemand einen schaden anrichtet und dann dafür nicht gerade steht. aber ich finde es auch mehr als unpassend, jemanden für einen fehler, der ihn so oder so geld kostet, auch noch zu bestrafen.

Das sehe ich durchaus etwas anders. Daß er einen Schaden erlitten und dafür zu zahlen hat, ist eine Sache. Pech halt. Die Strafe ist ausschließliche Folge der Dummheit, Ignoranz oder eben des Fehlers, den er begangen hat. Und je nach Schwere des Fehlers muß er dafür ggf. eben auch zahlen.

 

dann stelle ich nochmals die frage, was soll dies für einen sinn haben? erzieherisch wird es null wirkung entfalten, wenn jemand z.b. bei einem schweren fehler

sein auto zersemmelt hat. und bei einem leichten fehler wird die wirkung eher kontrproduktiv sein, siehe die sache mit dem leitpfosten.

 

ich will mich da jetzt eigentlich nicht wiederholen, aber bussgelder sind kein selbstzweck. und wenn sie erzieherisch in den genannten fällen

nichts bewirken, oder sogar das gegenteil, dann sind sie unsinnig.ausser du kannst mir den zweck in diesen fällen erklären.

 

wenn ein kind irgendwas kaputt macht, und dann so ehrlich ist und das den eltern beichtet, wäre es auch

sehr unangebracht ihm dafür z.b. noch hausarrest zu geben.

es ist einfach pädagogisch nicht sinnvoll. und das gilt auch im fall der 35 euro.

Auch das sehe ich (als Vater zweier Kinder übrigens) anders. Man muß oder sollte in einem solchen Fall dem Kind sicherlich zu verstehen geben, daß es gut und richtig war, die "Tat" zu beichten, daß es aber genauso richtig und notwendig ist, dafür eine angemessene Strafe zu erhalten. Nur sollte diese Strafe eben nicht so hart ausfallen wie wenn das Kind nicht gebeichtet hätte. Würde man gar keine Strafe verhängen, wäre das gleichzusetzen mit: egal, was ich anstelle, hauptsache ich erzähle es und dann passiert mir schon nichts. So funktioniert das IMHO aber nicht.

 

dies wird aber sicher dazu führen dass das kind eben nicht mehr so einfach beichtet. wenn es sich dann relativ sicher sein kann dass sein fehlerverhalten

nicht entdeckt wird, oder dies sehr wahrscheinlich ist wird es sich den eltern sicher nicht anvertrauen. ich halte das ganze für pädagogisch nicht

sehr sinnvoll.

wir reden ja hier nicht von vorsatztaten sondern von unachtsamkeiten. wie oft hab ich in meiner kindheit vasen, scheiben und ähnliches kaputt gemacht.

wenn ich gewusst hätte dass mich meinen eltern dafür bestrafen hätte ich mir 3 mal überlegt das gleich zu beichten.

 

und dieses verhalten ist völlig normal.

um wieder die kurve zu bekommen,gleiches gilt eben für die verkehrsteilnehmer. wenn ich wegen einer unachtsamkeit ausser den zerstörten sachwert (was

wohl jeder einsieht, dass dieser bezahlt werden muss) auch noch bestraft werde, dann werde ich eben diese dinge nicht mehr der polizei melden.

gerade bei kleinen schäden tendiert die entdeckungsgefahr gegen null.

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Hallo,

 

was mich interessiert:

 

Bei wem wurde denn der Unfall gemeldet - Polizei oder Straßenmeisterei?

 

Beim nächsten mal :nolimit: : "Da war ein Reh/Wildschwein/Hase auf der Straße, musste ausweichen..." :rolleyes:

Damit dürfte das Verwarngeld nur schwer begründbar sein - Verhältnismäßigkeit: 20 Euro Leitpfosten gegenüber 2000 Euro Schaden am PKW beim Zusammenstoß mit dem Tier.

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dann stelle ich nochmals die frage, was soll dies für einen sinn haben? erzieherisch wird es null wirkung entfalten, wenn jemand z.b. bei einem schweren fehler

sein auto zersemmelt hat. und bei einem leichten fehler wird die wirkung eher kontrproduktiv sein, siehe die sache mit dem leitpfosten.

 

ich will mich da jetzt eigentlich nicht wiederholen, aber bussgelder sind kein selbstzweck. und wenn sie erzieherisch in den genannten fällen

nichts bewirken, oder sogar das gegenteil, dann sind sie unsinnig.ausser du kannst mir den zweck in diesen fällen erklären.

Bußgelder haben sicherlich nicht ausschließlich einen erzieherischen Charakter, sondern auch einen bestrafenden. Begeht jemand einen Fehler, so wird er dafür ggf. bestraft. In Form eines Verwarn- oder Bußgeldes.

Übertragen wir Deine Theorie auf den Bereich der Geschwindigkeitsverstöße, so dürfte man hier wohl auch nicht immer VGs und BGs verhängen, denn es gibt durchaus VTs, die das null interessiert. Sie fahren weiter zu schnell, begehen Rotlichtverstöße uvm.. Und trotzdem werden sie entsprechend bestraft. Wenn schon der erzieherische Charakter nicht fruchtet, so zumind. der bestrafende. Denn der bedeutet in letzter Konsequenz irgendwann u.U. den zumind. temporären Verlust der Fahrerlaubnis. Und das möchte eigentlich kein VT.

 

dies wird aber sicher dazu führen dass das kind eben nicht mehr so einfach beichtet. wenn es sich dann relativ sicher sein kann dass sein fehlerverhalten

nicht entdeckt wird, oder dies sehr wahrscheinlich ist wird es sich den eltern sicher nicht anvertrauen. ich halte das ganze für pädagogisch nicht

sehr sinnvoll.

wir reden ja hier nicht von vorsatztaten sondern von unachtsamkeiten. wie oft hab ich in meiner kindheit vasen, scheiben und ähnliches kaputt gemacht.

wenn ich gewusst hätte dass mich meinen eltern dafür bestrafen hätte ich mir 3 mal überlegt das gleich zu beichten.

Meine Kids sind mittlerweile acht Jahre alt. Und bislang bin ich mit meiner Erziehungsmethode sehr gut gefahren. Eine Strafe wirkt aus meiner Sicht idR nur dann kontraproduktiv, wenn der zu Bestrafende nicht weiß, wofür und/oder warum. Man sollte es also dem Kinde erklären, warum es ggf. trotzdem eine (kleine) Strafe erhält.

 

gleiches gilt eben für die verkehrsteilnehmer. wenn ich wegen einer unachtsamkeit ausser den zerstörten sachwert (was wohl jeder einsieht, dass dieser bezahlt werden muss) auch noch bestraft werde, dann werde ich eben diese dinge nicht mehr der polizei melden. gerade bei kleinen schäden tendiert die entdeckungsgefahr gegen null.

Das kann ich so nicht bestätigen. Wie bereits gesagt wurde, gibt es verdammt viele Bürger, die mit offenen Augen durch die Weltgeschichte marschieren und solcherlei Vorkommnisse melden. Sicherlich wird nicht jeder ertappt, aber doch eine nicht zu unterschätzende Anzahl. Und niemand weiß genau, ob er nun gerade beobachtet wird/wurde oder nicht. Es bleibt zumind. eine Zeit lang ein mulmiges Gefühl.

 

Und letztlich schrieb ich nicht ohne Grund, daß schon Art und Umfang des Fehlers entscheidend sind, um eine Strafe zu verhängen. Der Gesetzgeber sieht leider grundsätzlich eine geldwerte Strafe vor, wenn ein Schadensereignis (auch bzw. insbes. fahrlässig begangen) eintritt. Er läßt aber eben auch einen gewissen Ermessensspielraum zu, wobei auch ganz deutlich bestimmt ist, daß grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Vorgabe (=> VG / BG) abzuweichen ist.

 

Beim nächsten mal :nolimit: : "Da war ein Reh/Wildschwein/Hase auf der Straße, musste ausweichen..." :rolleyes:

Damit dürfte das Verwarngeld nur schwer begründbar sein - Verhältnismäßigkeit: 20 Euro Leitpfosten gegenüber 2000 Euro Schaden am PKW beim Zusammenstoß mit dem Tier.

Ja klar. Dummerweise hat es aber keinen Kontakt gegeben, so daß keinerlei Wildspuren feststellbar sind. Komischerweise sind auch keine sonstigen Spuren (Bremsspur etc.) zu erkennen. Sowas aber auch..... da zerplatzt die Lügenblase doch recht schnell.

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Ja klar. Dummerweise hat es aber keinen Kontakt gegeben, so daß keinerlei Wildspuren feststellbar sind. Komischerweise sind auch keine sonstigen Spuren (Bremsspur etc.) zu erkennen. Sowas aber auch..... da zerplatzt die Lügenblase doch recht schnell.

 

Mal im Ernst:

 

Hat euer Verkehrsunfalldienst so viel Langeweile, das bei einem beschädigten Plastikpfahl mit einem Wert von 5 Euro (+ 20 Euro Einbau) noch irgendwelche Ermittlungen vor Ort stattfinden (Bremsspuren etc.)? Noch dazu, wenn der Verursacher bekannt ist und den Schaden ordnungsgemäß gemeldet - mit obiger Begründung - und beglichen hat?

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Servus allerseits,

 

Die Polizei bei euch muß aber wenig zu tun haben, wenn sie wegen derartigen Bagatellen einschreitet.

 

Bei uns in A kommt die Polizei nur bei Unfällen mit Personenschaden, bei normalen Bumsern etc. schaut sie gar nicht hin. Ausgenommen natürlich, wenn die Unfallstelle gesichert werden muß.

 

Falls man einen Unfall hat und will unbedingt die Polizei dabei haben, kommt sie schon, das kostet aber. Daher ist es u.U. ratsam, etwa bei einem Auffahrunfall, eine Verletzung zu simulieren (Peitschenschlagsyndrom o.Ä,), damit da Aufnahme des Unfalles kostenlos ist.

 

Ja, so sind wir. Man muß nicht alles kompliziert machen.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Ja, so sind wir. Man muß nicht alles kompliziert machen.

Muss man nicht, :rolleyes:

nur gibt es hier für Körperverletzung soviel ich weis schöne Punkte. Umso schöner ist es dann, wenn der Verletzte ein Simulant ist. :nolimit:

 

MfG.

 

hartmut

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Na, obs wirkliche eine Körperverletzung ist, wird ja wohl gebenenfalls ein Arzt feststellen. Und nicht der Polizist. Ob ein blauer Fleck am Schienbein oder so wirklich eine (leichte, schwere?) Körperverletzung ist, die eine Strafe nach sich zieht, wage ich zu bezweifeln.

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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