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Atemalkoholtest ablehnen ?


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Hallo !

 

 

Wollte mal fragen wie es ausschaut wenn man den Atemalkoholtest von der Polizei vor Ort ablehnt. Ist dieses Rechtens und ohne weitere konsequenzen verbunden ? (natürlich ein positiver Blutwert auf 0,0 vorausgesetzt)

 

Der Gedanke kam mir weil mein Vater mir damals mal von einem Geschäftspartner erzählt hatte der den Atemalkoholtest mit der Begründung ablehnte "er habe keinen Alkohol getrunken, und wenn sie dies nachprüfen wollen müsste schon ein Bluttest zwangsangeordnet werden". Er hatte damals wirklich garnichts getrunken und die Polizei hat ihn nach einer gewissen Beratungszeit einfach weiterfahren lassen.

 

Jetzt mal Sinn und Unsinn dieser vorgehensweise aussen vor, was ist dran an der Geschichte ? Muss man denn bei einem negativen Ergebnis die Arztkosten und Labortest zahlen, oder muss das hinterher der Staat tragen ? Wohl doch eher letzteres nach meinem empfinden.

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Wenn ich jemandem einen Alco-Test anbiete, dann habe ich auch vorab Alkohol gerochen. Sollte mein Gegenüber den freiwilligen Alco-Test ablehnen (zwangsweise kann man ihn gar nicht durchführen lassen), so wird als weitere Konsequenz eine Blutprobe angeordnet.

 

Sollte ich keinen Alkohol gerochen haben, biete ich auch keinen Test an. Folglich wird auch in diesem Fall keine Blutprobe angeordnet.

 

Sollte die Blutprobe negativ ausfallen, muß die Kosten idR die Staatskasse tragen.

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Wenn ich jemandem einen Alco-Test anbiete, dann habe ich auch vorab Alkohol gerochen. Sollte mein Gegenüber den freiwilligen Alco-Test ablehnen (zwangsweise kann man ihn gar nicht durchführen lassen), so wird als weitere Konsequenz eine Blutprobe angeordnet.

 

Muss sagen das ich oft angehalten wurde und trotzdem dieser Test gemacht wurde obwohl ich keinen Alkohol trank und ich somit auch nicht danach riechen konnte. Habe meine Trophäen (Mundstücke) alle noch hier ^^

 

Sollte die Blutprobe negativ ausfallen, muß die Kosten idR die Staatskasse tragen.

 

Interessant.

 

Danke für die Infos.

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Guest lichterloh
Versteh ich nicht, oder ist das ironisch gemeint?

Ich denke !Xabbu (der AFAIK Arzt eben im Bereich auch von Blutproben ist) meint das ganz und gar ernst. Denn sonst hätte ja auch er Einkommenseinbußen :cop01:

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Wenn ich jemandem einen Alco-Test anbiete, dann habe ich auch vorab Alkohol gerochen.

 

...

 

Sollte ich keinen Alkohol gerochen haben, biete ich auch keinen Test an. Folglich wird auch in diesem Fall keine Blutprobe angeordnet.

 

Naja, aber generell ist das nicht so. Zum Beispiel bei ner Discokontrolle wird das bei vielen kontrolliert, ob da jetzt was gerochen wird oder nicht.

 

 

Ansonsten: Im Prinzip ist das mit dem Verweigern ja eh Blödsinn. Wenn ich weiß, daß ich nix getrunken hab, warum soll ich dann was dagegen haben? Vor allem wenn im Zweifelsfall sowieso ein Bluttest angeordnet wird. Das is dann sicher mehr Streß als mal kurz in das kleine, graue Kästchen zu blasen.

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Ansonsten: Im Prinzip ist das mit dem Verweigern ja eh Blödsinn. Wenn ich weiß, daß ich nix getrunken hab, warum soll ich dann was dagegen haben? Vor allem wenn im Zweifelsfall sowieso ein Bluttest angeordnet wird. Das is dann sicher mehr Streß als mal kurz in das kleine, graue Kästchen zu blasen.

Weil man vielleicht was gegen eine pauschale Verdächtigung hat? :cop01: Bei der Vorgehenswiese von Bluey und Goose ist es ja korrekt, aber wenn einfach jeder pusten muß/soll dann habe ich was dagegen.

 

Gast225 mußte aber auch bisher noch nie einen AAtest machen. :geil: (Ausnahme bei einer Polizeiveranstaltung :lol: )

 

Und wie sagen die Polizeisten hier, wenn kein Alkohol getrunken wurde, dann wird auch keine Blutabnahme durchgeführt.

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Naja, aber generell ist das nicht so. Zum Beispiel bei ner Discokontrolle wird das bei vielen kontrolliert, ob da jetzt was gerochen wird oder nicht.

Grundsätzlich ist das so bzw. kenne ich das so. Auch bei Discokontrollen. Ich habe keine Lust, mich lächerlich oder angreifbar zu machen, indem ich jemandem grundlos einen Alco-Test anbiete, dieser ihn ablehnt und ich mir anschließend überlegen darf, wie ich halbwegs "heile" aus dieser blöden Situation herauskomme, ohne mein Gesicht zu verlieren. WENN, dann HABE ich auch Alkohol gerochen. Ansonsten gibt's auch keinen Test.

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Dem schließe ich mich an. Wobei es auch bei mir vorkommt, daß ich einen Test anbiete und der fällt am Ende negativ aus. Das kann mehrere Gründe haben, aber grundsätzlich liegen dann genug Anhaltspunkte vor, die bei einer Weigerung eine Blutprobe rechtfertigen würden.

 

Gruß

Goose

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Was spricht eigentlich gegen anlassunabhängige Kontrollen? Schließlich kann man nicht jeden Alkkonsum über 0,5 ‰ riechen bzw. den Konsumenten ansehen. Ich mache lieber einen Alktest als das ein Säufer ungestraft davon kommt. Denn nicht immer steht ein Baum bereit um den Säufer aus den Verkehr zu ziehen.

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WENN, dann HABE ich auch Alkohol gerochen. Ansonsten gibt's auch keinen Test.

 

 

Lehnst du dich auch so weit in den Fahrzeugraum rein wie einige deiner Kollegen die bei mir mal versucht haben ALkohol zu riechen ? Die waren ja fast schon mit der Nase an der Mittelkonsole, bischen überspitzt ausgedrückt :cop01:

 

Und ich habe desweiteren die Erfahrung gemacht das man sich sofort verdächtig macht wenn man das Fenster nur einen Spalt herunterlässt (mir schon oft passiert).. dann kommt die übliche Aufforderung auszusteigen und ins Gerät zu pusten. Wenn ich das Fenster aber immer weit heruntergelassen habe, hat sich der Polizist meine Papiere kurz angeschaut und mich sofort wieder passieren lassen.

 

Bisher waren die Polizisten auf die ich getroffen bin aber immer sehr nett, und da sehe ich dann auch keinen Grund einen solchen Test abzulehnen. Aber kommt mir ein Polizist mal Blöd und arrogant rüber (dieses Klientel soll es ja wohl auch geben), dann werde ich mir den Spaß machen und zur Blutprobe bitten. (Frei nach Stromberg: Kommst du mir blöd, dann komm ich dir noch blöder) Ist bisher aber noch nicht vorgekommen, und ich hoffe mal das es nicht vorkommen wird :geil:

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Weil man vielleicht was gegen eine pauschale Verdächtigung hat? :cop01: Bei der Vorgehenswiese von Bluey und Goose ist es ja korrekt, aber wenn einfach jeder pusten muß/soll dann habe ich was dagegen.

 

Naja, als "Verdächtigung" sehe ich das jetzt eigentlich nicht, wenn die :geil: fragen ob ich was getrunken hab, ich sag "nein" und die wollen dann halt kontollieren ob's stimmt. Es soll ja Leute geben, denen man 1 Promille und mehr äusserlich gar nicht ansieht, und diese würden dann einfach "unkontrolliert" weiterfahren.

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Naja, aber generell ist das nicht so. Zum Beispiel bei ner Discokontrolle wird das bei vielen kontrolliert, ob da jetzt was gerochen wird oder nicht.

Grundsätzlich ist das so bzw. kenne ich das so. Auch bei Discokontrollen.

 

WENN, dann HABE ich auch Alkohol gerochen. Ansonsten gibt's auch keinen Test.

 

Das ist dann in meiner Gegend anders. Ich hab auch schon Alkoholkontrollen ohne irgendwelchen Verdacht gehabt, z. B. auch bei "nichtstationären" Kontrollen (also durch Anhalten per Nachfahren und "STOP - POLIZEI" Leuchtschrift. Und da konnte keiner was gerochen haben, weil da eben nix war.

 

 

Warum sollte man den Test verweigern, wenn man das Ergebnis kennt?

 

Eben.

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Lehnst du dich auch so weit in den Fahrzeugraum rein wie einige deiner Kollegen die bei mir mal versucht haben ALkohol zu riechen ? Die waren ja fast schon mit der Nase an der Mittelkonsole, bischen überspitzt ausgedrückt

Das muß ich nicht. Ich trinke fast keinen Alkohol und rieche eine Fahne idR 10m gegen den Wind. :cop01:

 

Und ich habe desweiteren die Erfahrung gemacht das man sich sofort verdächtig macht wenn man das Fenster nur einen Spalt herunterlässt (mir schon oft passiert).. dann kommt die übliche Aufforderung auszusteigen und ins Gerät zu pusten. Wenn ich das Fenster aber immer weit heruntergelassen habe, hat sich der Polizist meine Papiere kurz angeschaut und mich sofort wieder passieren lassen.
Naja, so ein Verhalten ist durchaus etwas ungewöhnlich und fordert den Beamten geradezu heraus, etwas intensiver nachzuforschen. Aber ein Alco-Test ist nicht unbedingt die logische Folge. Das Aussteigen hingegen durchaus.

 

Aber kommt mir ein Polizist mal Blöd und arrogant rüber (dieses Klientel soll es ja wohl auch geben), dann werde ich mir den Spaß machen und zur Blutprobe bitten. (Frei nach Stromberg: Kommst du mir blöd, dann komm ich dir noch blöder)

Naja, in diesem Moment wärest Du wohl der "Blöde", denn Du müßtest u.U. eine Blutprobe über Dich ergehen lassen. Wenn anschließend der Wert bei Null liegt, wird's dem betr. Kollegen auch egal sein. DU hattest die "Schmerzen" (Stich), DU mußtest Zeit (unnötig) vergeuden.

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Richtig. Da ich eine Blutprobe nur anordne, wenn ich diese auch ausreichend begründen kann, werde ich bei einem negativen Blutprobenergebnis keine Nachteile haben. Der, der gezapft wird hingegen muss mit auf die Wache (im grün-weißen), dort auf den Arzt warten, sich piksen lassen und darf dann sehen, wie er von der Wache aus weiter kommt.

 

Gruß

Goose

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Um einen Atemalkoholtest wird nicht nur aufgrund einer "Fahne" gebeten. Auch glasige Augen (wie z.B. bei Müdigkeit) oder bei alkoholisierten Passagieren im Auto werden die :cop01: i.d.R. um einen solchen Test bitten. Für einen nüchternen :geil:, der seinen Nase in ein Auto hält, in dem 2-3 alkoholisierte Passagiere sitzen, ist der Geruch derart penetrant, dass er diese "Fahne" keinem der Insassen zuordnen kann. Es folgt also die Aufforderung zur Atemalkoholkontrolle.

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Das ist richtig. Wenn fünf Personen in einem PKW sitzen, von denen vier stinkbesoffen sind, dann kann ich alleine aufgrund des Geruchs nicht zuordnen, ob der Fahrer ebenfalls was getrunken hat. Hier kommen dann eben noch weitere Kriterien hinzu. Kann ich danach noch immer nicht ausschließen, daß auch der Fahrer was getrunken hat, besteht schon mal der Anfangsverdacht einer Straftat.

 

Gruß

Goose

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Es folgt also die Aufforderung zur Atemalkoholkontrolle.

Nicht zwingend. Zunächst lasse ich ihn aussteigen, bitte ihn ggf. in unseren Buli, während ich seine Papiere kontrolliere. IdR klärt sich dabei schon, wer etwas getrunken hat und wer nicht bzw. ob der Fahrer alkoholisiert ist oder nicht. Ist auch das geringste "Mittel". Sperrt er sich dagegen und probt den Aufstand, so daß diese Abgenzung nicht möglich ist, so kommt er eben mit zur Wache und wird gedornt. No Problem.

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Der, der gezapft wird hingegen muss mit auf die Wache (im grün-weißen), dort auf den Arzt warten, sich piksen lassen und darf dann sehen, wie er von der Wache aus weiter kommt.

 

Wird in so einem Fall nicht auch der Führerschein sichergestellt bzw. beschlagnahmt ?......... und wie kommt einer weiter, der nachts um 3 keinen Führerschein mehr hat, wenn kein Bus fährt, keine Kohle mehr für ein Taxi in der Tasche hat, dafür aber 25 Kilometer bis nach Hause ?

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Der, der gezapft wird hingegen muss mit auf die Wache (im grün-weißen), dort auf den Arzt warten, sich piksen lassen und darf dann sehen, wie er von der Wache aus weiter kommt.

 

Wird in so einem Fall nicht auch der Führerschein sichergestellt bzw. beschlagnahmt ?......... und wie kommt einer weiter, der nachts um 3 keinen Führerschein mehr hat, wenn kein Bus fährt, keine Kohle mehr für ein Taxi in der Tasche hat, dafür aber 25 Kilometer bis nach Hause ?

 

Goose spricht von einem Fall in dem der Test negativ ausfällt. In diesem Falle folgt für die Umtriebe der Polizei die Restourkutsche an den vermeintlichen Delinquenten: Er darf zu seinem Auto zurück laufen.

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Das kommt darauf an, ob ich aufgrund einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit zapfe. Beim Verdacht einer Straftat ist der FS weg, bei der OWi wird die Weiterfahrt untersagt.

 

Wie er nach Hause kommt, kann nicht unser Problem sein. Ich hatte noch keinen, der nicht zumindest das Geld für ein Taxi oder eine EC-Karte in der Tasche hatte. Ansonsten muss er dem Taxi-Fahrer vor Fahrtantritt sein Problem schildern und ihn bitten, am Geldautomaten zu halten. Alternativ kann er ja einen Kumpel anrufen und sich abholen lassen.

 

@NetGhost: Das hat nichts mit "Retourkuschen" zu tun, nach Abschluss der Maßnahme ist die Person im Streifenwagen nicht mehr versichert. Würde ich ihn nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen nach Hause bringen und dabei einen Unfall verursachen, bei dem er versetzt würde, könnte er mich privat in Regress nehmen, und das Risiko gehe ich nicht ein.

 

Gruß

Goose

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@NetGhost: Das hat nichts mit "Retourkuschen" zu tun, nach Abschluss der Maßnahme ist die Person im Streifenwagen nicht mehr versichert. Würde ich ihn nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen nach Hause bringen und dabei einen Unfall verursachen, bei dem er versetzt würde, könnte er mich privat in Regress nehmen, und das Risiko gehe ich nicht ein.

 

So mag die rechtliche Seite aussehen. Auf der moralischen Seite ist das - in Abhängigkeit von der Entfernung Wache zum Wohnort - ein wenig asozial. Die Tatsache dass es auch anders geht, konnte ich schon erleben: Obwohl ich nicht Betroffener sondern Zeuge war, wurde mir von den :wacko: angeboten, mich nach hause zu fahren.

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Im Falle eines Unfalls entscheidet jedoch ausschließlich die rechtliche Seite. Und ich denke nicht, daß es angebracht ist, jemandem, der sein Verhalten auf diese rechtliche Seite stützt und damit seine Familie und sich vor möglichen unkalkulierbaren Kosten schützt, ein asoziales Verhalten zu unterstellen.

 

Gruß

Goose

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Goose spricht von einem Fall in dem der Test negativ ausfällt. In diesem Falle folgt für die Umtriebe der Polizei die Restourkutsche an den vermeintlichen Delinquenten: Er darf zu seinem Auto zurück laufen.

 

Das ist mir persönlich anders bekannt, nämlich: Der Betroffene wird sehr wohl wieder in den Streifenwagen verfrachtet, aber nicht zu seinem Auto gefahren, sondern mitten in der Nacht auf einer einsamen Landstr. rausgeschmissen, so das er einige Kilometer zu laufen hat, mit dem Argument: " Dringender Einsatz ". In Winterzeit bei klirrender Kälte, oder wenn´s in Strömen schüttet kommt das besonders gut.

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Goose spricht von einem Fall in dem der Test negativ ausfällt. In diesem Falle folgt für die Umtriebe der Polizei die Restourkutsche an den vermeintlichen Delinquenten: Er darf zu seinem Auto zurück laufen.

 

Das ist mir persönlich anders bekannt, nämlich: Der Betroffene wird sehr wohl wieder in den Streifenwagen verfrachtet, aber nicht zu seinem Auto gefahren, sondern mitten in der Nacht auf einer einsamen Landstr. rausgeschmissen, so das er einige Kilometer zu laufen hat, mit dem Argument: " Dringender Einsatz ". In Winterzeit bei klirrender Kälte, oder wenn´s in Strömen schüttet kommt das besonders gut.

 

Also faun, wie kannst Du nur sowas erzählen... :wacko:

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Hier waren die Kollgen halt so nett, dem Herrn auf ihr Risiko den Service anzubieten, ihn nach Hause zu bringen. Soll deswegen aber ein Einsatz liegenbleiben? Würde sich dann nicht der, der den Nutruf gewählt hat, zu Recht beklagen, wenn er eine dringende Hilfe später bekommt, weil die Kollegen Taxi gespielt haben?

 

Oder ist es gesichert, daß kein Einsatz anlag?

 

Gruß

Goose

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Hier waren die Kollgen halt so nett, dem Herrn auf ihr Risiko den Service anzubieten, ihn nach Hause zu bringen. Soll deswegen aber ein Einsatz liegenbleiben? Würde sich dann nicht der, der den Nutruf gewählt hat, zu Recht beklagen, wenn er eine dringende Hilfe später bekommt, weil die Kollegen Taxi gespielt haben?

 

Oder ist es gesichert, daß kein Einsatz anlag?

 

Gruß

Goose

 

 

Goooooose, biiiiiiiitte..................... :wacko: nicht wieder diese unsägliche Diskussion, die zu nichts führt, außer, das sich die Beteiligten im Kreis drehen.

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Ich nehme jemanden mit zur Probe, wenn ich davon ausgehe, daß er die OWi / Straftat begangen hat und er zuvor den freiwilligen Alco-Test verweigert hat.

Richtig, nach Beendigung der Maßnahme ist er vor Ort zu entlassen, als erwachsener, mündiger Bürger ist er dann selber dafür verantwortlich, seinen Weg fortzusetzen.

 

Gruß

Goose

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@NetGhost: Das hat nichts mit "Retourkuschen" zu tun, nach Abschluss der Maßnahme ist die Person im Streifenwagen nicht mehr versichert. Würde ich ihn nach Beendigung der polizeilichen Maßnahmen nach Hause bringen und dabei einen Unfall verursachen, bei dem er versetzt würde, könnte er mich privat in Regress nehmen, und das Risiko gehe ich nicht ein.

Ok, die rechtliche Seite ist klar, wie du sie schilderst. Aber was ist mit der Fürsorgepflicht (fällt gerade kein passenderes Wort ein) für einen stark alkoholisierten Autofahrer, der evtl. nach Hause läuft ? Was, wenn er dann überfahren wird, weil er beim Überqueren der Straße beispielsweise ein Auto übersehen hat ? Ist es in so einem Fall nicht doch besser, Taxi zu spielen und ihn zuhause abzusetzen ? Ich kenne etliche Kollegen, die nach erfolgtem Blutzapfen den Probanden heimgebracht haben, kaum das ich fertig war.

 

Klar ist auch, das extrem alkoholisierte eine Nacht in der Zelle verbringen dürfen, zum Eigen- und Fremdschutz. Ich meine eher die Grenzfälle, die zum Heimlaufen zu voll und zum einbuchten zu nüchtern sind :wacko: .

 

MfG

!Xabbu

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Bei denen kann man ja einen Angehörigen anrufen, damit die ihn abholen.

 

Ich habe auch eine Fürsorgepflicht meiner Familie gegenüber, und daher werde ich es nicht riskieren, daß ich privat in Regress genommen werde.

 

Gruß

Goose

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Ich nehme jemanden mit zur Probe, wenn ich davon ausgehe, daß er die OWi / Straftat begangen hat und er zuvor den freiwilligen Alco-Test verweigert hat.

Was machst Du, wenn der Verdächtge zwar bereit ist, aber das Gerät im Streifenwagen einen Defekt hat?

 

Richtig, nach Beendigung der Maßnahme ist er vor Ort zu entlassen, als erwachsener, mündiger Bürger ist er dann selber dafür verantwortlich, seinen Weg fortzusetzen.

In unserer ländlichen Gegend kann die nächste Wache oder Krankenhaus locker 30 km entfernt sein. Taxis sind leider auch nicht rund um die Uhr verfügbar, so dass der "erwachsene, mündige Bürger" ernsthafte Probleme haben kann, zu seinem Fahrzeug zurückzukehren.

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Was machst Du, wenn der Verdächtge zwar bereit ist, aber das Gerät im Streifenwagen einen Defekt hat?
Wenn ich erkennen kann, daß tatsächlich das Gerät streikt und der Probant es nicht durch stockendes Pusten fehlbedient, rufe ich einen Wagen, der mir ein neues AT bringt.

 

In unserer ländlichen Gegend kann die nächste Wache oder Krankenhaus locker 30 km entfernt sein. Taxis sind leider auch nicht rund um die Uhr verfügbar, so dass der "erwachsene, mündige Bürger" ernsthafte Probleme haben kann, zu seinem Fahrzeug zurückzukehren.
Sorry, aber ein Taxi wirst du, wenn du entsprechende Wartezeiten in Kauf nimmst, immer bekommen. Zu seinem Fahrzeug soll er ja übrigens eh nicht zurück, da ihm ja entweder die FE entzogen oder die Weiterfahrt untersagt wird.

 

Gruß

Goose

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Nimm es mir nicht übel, aber wenn hier das Handeln der Kollegen in Frage gestellt wird, dann sollte es mir gestattet sein, die Ernsthaftigkeit dieser Vorwürfe zu hinterfragen.

 

Gruß

Goose

 

 

Ich nehme Dir nichts übel :wacko: , nur habe ich diese Vorgehensweise schon des öftern erleben können.

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@Gast225: Nun, man kann immer eine Menge behaupten, aber es erscheint mir halt recht seltsam, zumal es nach seinen Aussagen ja auch schon öfter vorgekommen sein soll.

Da ergeben sich mir zwei Möglichkeiten:

 

1: Er wurde selber schon öfter gezapft und hat nicht daraus gelernt. (ist jedoch unwahrscheinlich)

2: Es sind Schilderungen von Bekannten, bei denen man selber kaum beurteilen kann, wie weit die Wut über die Situation mitspielte und wie genau die nun den Funk mitgehört haben.

 

Gruß

Goose

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@Gast225: Nun, man kann immer eine Menge behaupten, aber es erscheint mir halt recht seltsam, zumal es nach seinen Aussagen ja auch schon öfter vorgekommen sein soll.

Da ergeben sich mir zwei Möglichkeiten:

Färbt der Beruf so ab, das man auch jede Aussage bis ins kleinste Detail hinterfragen muß und kann man nicht auch mal eine Aussage so hinnehmen.

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Sorry, aber ein Taxi wirst du, wenn du entsprechende Wartezeiten in Kauf nimmst, immer bekommen.

Du scheinst das Dorfleben nicht zu kennen. Hier kann es durchaus vorkommen, dass man spät abends noch Hause möchte, aber keines der drei Taxi-Unternehmen noch das Telefon abnimmt.

 

Zu seinem Fahrzeug soll er ja übrigens eh nicht zurück, da ihm ja entweder die FE entzogen oder die Weiterfahrt untersagt wird.

Warum sollte man jemanden, der erwiesermaßen nüchtern ist, nicht zu seinen Fahrzeug zurückbringen?

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