dickduck 0 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Hallo! Habe mich wg. meiner Frage hier im Forum angemeldet. Erst mal kurz den Sachverhalt geschildert: Ich 46 Jahre alt, Führerschein seit 30 Jahren, keine Punkte in Flensburg. Mit folgendem Fuhrpark (alle auf mich zugelassen), Passat (mein Wagen zur Arbeit), Zweitwagen Kleinwagen (nutzt meine LAG und deren Kinder 20 Jahre weiblich, 18 Jahre männlich), Motorrad (wird nur von mir genutzt). Jetzt ist folgendes passiert: Habe gestern einen Zeugenfragebogen bekommen, zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 wurde (nach Toleranzabzug) um 38 überschritten. Fahrer war (klar erkennbar auf dem Foto) der 18 jährige mit dem Führerschein in der Probezeit. Die Folgen wären ja nun, 120 Euro Strafe, 1 Punkt sowie wg. A-Verstoß eine Nachschulung mit nochmal Kosten von 200-400 Euro, sowie Verlängerung der Probezeit um auf 4 Jahre. Ungeachtet dessen das er eine Strafe verdient hat, möchten wir die Kosten der Nachschulung "sparen". Da ich ja kein Zeugnisverweigerungsrecht habe, kann ich ja eigentlich nur aussagen. Aber auch dort habe ich ja noch eine Möglichkeit. Es gibt das Feld: das Fahrzeug wurde zur Tatzeit geführt von: dort muß ich dann die Daten des 18 jährigen eintragen oder das Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen worden an: und dort würde ich dann die 20jährige eintragen (sie wäre bereit die Strafe und den Punkt zu tragen, da sie nicht mehr in der Probezeit ist und auf den Führerschein auch nicht angewiesen ist). Da sie das Fahrzeug ja auch tatsächlich öfters fährt, wäre meine Aussage ja auch nicht unbedingt gelogen. Darf ich das machen ohne mich strafbar zu machen??? Oder habt ihr noch weitere Vorschläge. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 wenn du die 20jährige angibst, wird der SB sich das Bild anschauen, und denken, nunja Alter passt aber Geschlecht nicht. Und was macht er dann?Er sucht sich beim Einwohnermeldeamt mit vier Klicks die Bilder der Personen, die an dieser Adresse gemeldet sind. Und ob der da den 18jährigen als Fahrer erkennt? Es ist stark zu befürchten. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Erst mal kurz den Sachverhalt geschildert: Ich 46 Jahre alt, Führerschein seit 30 Jahren, keine Punkte in Flensburg. Mit folgendem Fuhrpark (alle auf mich zugelassen), Passat (mein Wagen zur Arbeit), Zweitwagen Kleinwagen (nutzt meine LAG und deren Kinder 20 Jahre weiblich, 18 Jahre männlich), Motorrad (wird nur von mir genutzt).Mal eine Frage vorab: Wo ist hier der Sachverhalt bzw. was hat diese Auflistung mit dem nachfolgenden Sachverhalt zu tun? Jetzt ist folgendes passiert: [...] Fahrer war (klar erkennbar auf dem Foto) der 18 jährige mit dem Führerschein in der Probezeit.Das ist entscheidend. Denn wie, wenn der Fahrer auf dem Foto, welches Dir ja vorliegt, klar und deutlich erkennbar ist, Dein Vorhabendas Fahrzeug war zur Tatzeit überlassen worden an: und dort würde ich dann die 20jährige eintragenz.B. einem Richter gegenüber begründen wollen, wenn er Dich fragen sollte, wieso Du die 20jährige eingetragen hast, obwohl doch auf dem Foto klar und deutlich der eigentliche Fahrer erkennbar ist?! Und damit wäre die nächste FrageDarf ich das machen ohne mich strafbar zu machen???auch beantwortet: NEIN! Die Folgen wären ja nun, 120 Euro Strafe, 1 Punkt sowie wg. A-Verstoß eine Nachschulung mit nochmal Kosten von 200-400 Euro, sowie Verlängerung der Probezeit um auf 4 Jahre.Es gibt schlimmeres! Ungeachtet dessen das er eine Strafe verdient hat, möchten wir die Kosten der Nachschulung "sparen".Das dürfte schwer werden. Da sie das Fahrzeug ja auch tatsächlich öfters fährt, wäre meine Aussage ja auch nicht unbedingt gelogen.Doch, weil der Fahrer klar erkennbar ist! Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Da sie das Fahrzeug ja auch tatsächlich öfters fährt, wäre meine Aussage ja auch nicht unbedingt gelogen.Stimmt. Das wäre einfach nur gelogen. Darf ich das machen ohne mich strafbar zu machen???Nein. Oder habt ihr noch weitere Vorschläge.Hier im Forum findest Du jede Menge Vorschläge, der Strang Geschwindigkeitsverstoß ist voll davon. Das Du mit der Mutter des Fahrers nicht verheiratet bist und es sich offenbar nicht um Deinen Sohn handelt, könnte ein Vorteil für den Fahrer sein. Da die Behörde Dich als Fahrer aber offenbar ausschließt, ihr alle unter einer Adresse gemeldet seid (seid ihr?) und der Verstoß nicht gerade als geringfügig angesehen wird, dürfte es für den Sachbearbeiter allerdings nicht sonderlich schwer sein, den Fahrer zu identifizieren. Gelingt ihm das nicht, hast Du eine ziemlich gute Chance auf eine (kostenpflichtige) Fahrtenbuchauflage für alle Deine Fahrzeuge. Und ansonsten: willkommen im RF. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Hallo Dickduck, prinzipiell müsstest du den Zeugenfragebogen beantworten, da aber der Zugang des Schreibens nicht nachweisbar ist, wird regelmäßig nichts passieren, wenn du das nicht tust.Wenn du dem Sohn der LAG eine Chance geben willst, würde ich mich völlig passiv verhalten und abwarten, ob der Sachbearbeiter auf den Schuldigen kommt.Dazu gehört auch die Familie einzuweisen, dass bis zum Ablauf der 3 Monatsfrist nach dem Verstoß niemand unbedarft die Tür öffnet, zur Befragung beim Sachbearbeiter erscheint, oder Auskünfte am Telefon erteilt. Sollte die Sache in die Verjährung laufen, ist die Fahrtenbuchauflage nicht unwahrscheinlich, insgesamt aber das geringere (und preisgünstigere) Übel. Zu verlieren habt ihr nichts, Rabatt für schnelle Schuldeingeständnisse gibt es nicht. Wenn ihr euch tiefer in die Thematik einarbeiten wollt, kann man die Entdeckungswahrscheinlichkeit senken, indem man die E_rsatz_Fahrermethode "E.r.S.a.F.a" anwendet (hier im Forum zu finden). Hierbei sind jedoch zwischenzeitlich ein paar Feinheiten zu beachten um einer möglichen Strafbarkeit auszuweichen.Da ich annehme, dass ihr völlig unbedarft seid, böte sich dann hierzu ein erfahrener Anwalt an, welcher Hilfestellung leisten kann. Quote Link to post Share on other sites
dickduck 0 Posted June 26, 2016 Author Report Share Posted June 26, 2016 Wenn ich nicht angeben darf daß das Fahrzeug zur Tatzeit dem Mädchen überlassen wurde, weshalb gibt es dann die zwei Möglichkeiten??? Sie könnte es ja dem 18jährigen danach überlassen haben. Die zwanzigjährige wohnt übrigens nicht mehr bei uns und ist unter anderer Adresse gemeldet (weis nicht ob das relevant ist). Aber meine Hoffnung dort noch was hinzubekommen wird nicht unbedingt größer ;-(( Quote Link to post Share on other sites
Inspector71 1 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Oder habt ihr noch weitere Vorschläge. Bei dem Setup müsste es eigentlich möglich sein allen Sanktionen aus dem Weg zu gehen. Hat denn Deine LAG den gleichen Wohnsitz wie Du ? Und deren Kinder ? Quote Link to post Share on other sites
dickduck 0 Posted June 26, 2016 Author Report Share Posted June 26, 2016 Oder habt ihr noch weitere Vorschläge. Bei dem Setup müsste es eigentlich möglich sein allen Sanktionen aus dem Weg zu gehen. Hat denn Deine LAG den gleichen Wohnsitz wie Du ? Und deren Kinder ? Hallo! Also LAG und der 18jährige (Fahrer) sowie ich haben den gleichen Wohnsitz, die 20 jährige wohnt im selben Ort, aber an einer anderen Adresse. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Oder habt ihr noch weitere Vorschläge. Bei dem Setup müsste es eigentlich möglich sein allen Sanktionen aus dem Weg zu gehen. @ Inspector 71: Dummes Zeug! Wenn du einen anderen, wissendlich falsch, du hast ja das Foto, angibst machst du dich wegen falsche Beschuldigung strafbar.Ich würde, wie von @ Diplomat vorgeschlagen, nichts tun. Wenn der !8 jährige mit dir im Haus wohnt ist der Weg für den SB nicht weit. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Wenn ich nicht angeben darf daß das Fahrzeug zur Tatzeit dem Mädchen überlassen wurde, weshalb gibt es dann die zwei Möglichkeiten???Wenn es der Wahrheit entspräche UND dem Schreiben an Dich KEIN Foto beiläge, auf dem - wie in Deinem Fall - der Fahrer gut zu erkennen ist, könntest Du das tun. Sie könnte es ja dem 18jährigen danach überlassen haben.Du hast das Schreiben bekommen und Du konntest das Foto sehen. Weiter konntest Du auch den Fahrer erkennen. Da ist es dann völlig irrelevant, wer das Fahrzeug wem tatsächlich überlassen hat. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Ich würde, wie von @ Diplomat vorgeschlagen, nichts tun. Wenn der !8 jährige mit dir im Haus wohnt ist der Weg für den SB nicht weit.Wenn er gar nichts unternimmt, ist der Weg des SB zum EMA-Foto auch nicht weit. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Ich würde, wie von @ Diplomat vorgeschlagen, nichts tun. Wenn der !8 jährige mit dir im Haus wohnt ist der Weg für den SB nicht weit.Wenn er gar nichts unternimmt, ist der Weg des SB zum EMA-Foto auch nicht weit. Stimmt! Nur Zitat: Fahrer war (klar erkennbar auf dem Foto) der 18 jährige mit dem Führerschein in der Probezeit.Statt einem Knaben eine junge Frau einzutragen ist sinnlos - und strafbar.Beim "Nichtstun" spart er 0,70 € Porto. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 @dickduck, bitte überlese die Ausführungen von @Inspector71 ganz schnell, er hat von der Materie soviel Ahnung wie eine Kuh vom Seiltanzen.... Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted June 26, 2016 Report Share Posted June 26, 2016 Nur mal als Gedankenanregung. Der junge Mann hat ja offensichtlich einen schweren Gasfuß bei wenig Erfahrung. Ich gehe mal davon aus das es sich nicht um eine Autobahn handelte da nicht erwähnt.Wenn Land-/Bundesstraße bedeuten die vorgeworfenen 138km/h das Er mit ca 150 Tacho unterwegs war. Sollte da ein Denkzettel nicht dafür sorgen das Er in Zukunft STVO-gerecht fährt? Nimmst Du ihm jetzt die Folgen seiner Dummheit ab so das Er quasi straflos unterwegs war, sicher nicht das erste Mal, könnte Er zum Schluß kommen das Verkehrsverstöße gar kein Thema sind, Fahrzeughalter schaut ja das Er nicht mit den Folgen leben muss. Die Folgen könnten dann aber irgendwann auch mal schwerer sein als 1 Punkt, eine Zwangsspende an den Staat, die Nachschulung und die Verlängerung der Probezeit.Letztlich ist dieser Verstoß noch ein Klaps auf die Flosse.Und wenn das Bild gut genug ist finden Sie eh raus wer da gefahren ist. Erst wird mal geschaut wer alles in deinem Haushalt lebt und dann Fotos abgleichen, wenn Sie das nicht schon gemacht haben. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 27, 2016 Report Share Posted June 27, 2016 @Fritz the cat: Moralaposteln ist aber nicht sinn dieses Forums und mach sooo noch nicht mal ich Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 27, 2016 Report Share Posted June 27, 2016 Aber wo er recht hat, hat er recht... Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted June 27, 2016 Report Share Posted June 27, 2016 Darf man jetzt nicht mal mehr zum Nachdenken anregen?Wenn Er jetzt keinen Warnschuß bekommt könnte es für eine zweite Gelegenheit zu spät sein. Wenn die Gören selbstverantwortlich fahren dürfen sollten Sie auch selbstverantwortlich die Strafen übernehmen. Sie wollen mit 18 als Erwachsene behandelt werden, bekommen Sie bei mir mit allen Konsequenzen.Aber das liegt wohl an der Erziehung. Hätte Ich mit dem Auto meines alten Herren einen solchen Bock geschossen hätte Er wohl so auf mich gewartet. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted June 28, 2016 Report Share Posted June 28, 2016 Sie könnte es ja dem 18jährigen danach überlassen haben.Praktische Situation in einer Wohngemeinschaft: Die Schlüssel für das Auto der WG liegen auf der Garderobe. Jeder kann sie nehmen, ohne dem Halter (dem als Halter in den Papieren des Autos eingetragenen Mitbewohner) bescheid zu sagen. Der weiß nicht, wer das Auto irgendwann vor drei Wochen gefahren hat... Kann man dickduck nachweisen, daß er den Sohn seiner LAG auf dem Foto erkannt hat? Der SB wird den Fahrer aber wahrscheinlich selbst herausfinden. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted June 28, 2016 Report Share Posted June 28, 2016 Sie könnte es ja dem 18jährigen danach überlassen haben.Praktische Situation in einer Wohngemeinschaft: Die Schlüssel für das Auto der WG liegen auf der Garderobe. Jeder kann sie nehmen, ohne dem Halter (dem als Halter in den Papieren des Autos eingetragenen Mitbewohner) bescheid zu sagen. Der weiß nicht, wer das Auto irgendwann vor drei Wochen gefahren hat... Kann man dickduck nachweisen, daß er den Sohn seiner LAG auf dem Foto erkannt hat? Der SB wird den Fahrer aber wahrscheinlich selbst herausfinden. Hallo gerre, hier ein Zitat aus Treadt 1: Fahrer war (klar erkennbar auf dem Foto) der 18 jährige mit dem Führerschein in der Probezeit.Zum SB teile ich deine Meinung. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 29, 2016 Report Share Posted June 29, 2016 Der Weg, den 'Diplomat' da vorschlägt, ist der einzig gangbare, ob er zum Erfolg führt, sei dahin gestellt. Vielleicht hält 'dickduck' uns ja auf dem Laufenden..... Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted June 29, 2016 Report Share Posted June 29, 2016 Moin Moin Kann man dickduck nachweisen, daß er den Sohn seiner LAG auf dem Foto erkannt hat?Die Frage ist eher, ob das Foto so schlecht ist, daß diese Aussage glaubwürdig erscheint. Gruß Quote Link to post Share on other sites
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