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Polizist Schießt Flüchtenden Mann In Den Hinterkopf


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Und für die Cannabisfreunde einfach mal der erste Treffer bei Google:

http://www.drogen-aufklaerung.de/psychose-durch-cannabis

Abgesehen davon, dass es zu dieser Diskussion einen anderen Thread gibt - ich erwaehnte das schon einmal! - moechte ich dir einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass die Aussagen, die da in deinem Link getroffen werden, in keinster Weise glaubhaft sind......

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1. kein Thema. Eine Eigeninterpretation ist halt nur sehr subjektiv und entspricht oftmals alles andere als der Realität.

2. denk was Du willst.

 

In Holland ist Haschisch schon längere Zeit verkäuflich, die befürchteten Schäden sind ausgeblieben. Weder wurden die Holländer davon krank und wahnsinnig, noch ist die Kriminalität explodiert. Und wirtschaftlich steht das Land besser da als die Staaten von Portugal bis Griechenland. Aufs spekulieren will sich da nur der verlegen, dem die Erfahrungen nicht in die Ideologie passen.

Und wenn in Holland sonstwas erlaubt wäre, so muß es das in anderen Ländern nicht zwingend gleichermaßen. Hier ist es nunmal nicht erlaubt. Punkt. Und deshalb werden solcherlei Taten auch verfolgt. Punkt. Da gibt es für mich nichts großartig zu diskutieren oder schönzureden. Die Rechtslage in unserem Land ist da recht eindeutig. Wem das nicht paßt, der darf ja gern nach Holland fahren und sich dort zudröhnen. Nur sollte er auf dem Rückweg besser kein Kfz. führen, andernfalls er hier u.U. gedornt und verdonnert wird.

 

Das ist doch bei Dir genau so.

Von spinnerten Gedanken lasse ich mich auch nicht überzeugen.

 

Und deshalb sollen die Philippinen für uns eher ein Beispiel sein als die Niederlande oder ein Staat in Nordamerika? In Nordkorea und Saudi-Arabien stehen Dinge unter Strafe, auf die wahrscheinlich auch Du Wert legst.

Du bist doch damit angefangen, anderer Länder als Paradebeispiel heranzuziehen, weshalb Drogen ja soooo harmlos sein sollen. Ich habe Dir nur aufgezeigt, daß es auch noch andere Länder mit anderen Vorstellungen und Ansichten gibt. Holland muß mit seiner Verfahrensweise keineswegs richtig liegen. Aber wer der ein oder anderen Droge zugetan ist, dem gefällt das natürlich. Das kann ich verstehen.

 

 

Wie der Autofahrer, der ein Kind totgefahren hat. Er wollte das Kind ja gar nicht töten, er hat nur zu langsam reagiert oder ist zu schnell gefahren, als das Kind vor seinen Wagen geriet. Nur ein bedauerliches Unglück... :notworthy:

Du willst dem Autofahrer also unterstellen, er wollte das Kind totfahren? Das kann doch unmöglich Dein Ernst sein. Soetwas ist in der Tat ein sehr bedauerliches Unglück. Aber scheinbar würdest Du solche Autofahrer gern hängen sehen.
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Welch ein Zufall, daß ein auf die Beine abgegebener Schuß versehentlich, aber tödlich in den Kopf trifft. Wie oft kommt es denn vor, daß ein Fliehender in den Hintern oder in den Rücken getroffen wird, daß der Schuß über den Kopf oder seitlich vorbei geht?

Keine Ahnung, wie oft das vorkommt. Ein SWG ist eh recht selten. Und das ist ja auch gut so. Wenn Du allerdings der festen Überzeugung bist, der Cop hätte gezielt in den Kopf geschossen, dann solltest Du vllt mal selbst ein paar Schießübungen machen. Denn dann dürftest Du recht schnell feststellen, daß ein Treffer in den Kopf einer fliehenden und damit sich schnell bewegenden Person ein Zufallstreffer ist. Deshalb zielt man auch weniger auf den Kopf als viel mehr auf den Torso, da man hier die größte Zielfläche hat und mit größter Wahrscheinlichkeit auch einen Wirkungstreffer erzielt.
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Wir wissen aber, dass Zeugen das Fahrzeug bereits einige Zeit vor dem Vorfall am Ort gesehen haben, das heisst, die Beamten haben schon mal vorher die Lage gecheckt. Dann gehen sie schliesslich auf den zu Verhaftenden zu - und dabei uebersehen sie die Kinder? Ich bitte dich.....

Es weniger die Frage, ob Kinder oder andere Personen in der Nähe sind, als vielmehr die Frage, WO sich sich befanden. Wenn sie sich in meinem Rücken oder weiter seitlich befinden, ist das Risiko sehr sehr gering, daß Unbeteiligte getroffen werden.
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Ueberfluessige Frage, weil das eben, wie du ja selbst sagst, individuell unterschiedlich ist. Ich aeusserte ja auch nur meine erheblichen Zweifel ob der Reife des betroffenen Polizeibeamten.

Ganz und gar nicht. Denn scheinbar machst Du es ja doch irgendwie am Alter fest. Wäre er bspw. 35 J. alt, könnte man diese Zweifel genauso äußern. Alter schützt vor Torheit nicht.

 

Ich wollte damit nichts darueber aussagen, ob diese Form positiv oder nicht war, ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, dass mein Bekannter eine laengere Zeit mit dem anderen auf engerem Raum zusammen verbracht hat und man daher davon ausgehen kann, dass er ihn recht gut kennen gelernt hat.

Und ich wollte damit und mit meinem Beispiel zum Ausdruck bringen, daß man selbst in Fällen, wo man über längere Zeit recht engen Kontakt hat, längst nicht alles über eine andere Person wissen oder erfahren muß.

 

Die Aussage meines Bekannten ueber seinen Kollegen bezog sich auch in keinster Weise auf dessen Optik, schlicht und einfach dessen Verhalten insgesamt war die Begruendung.

Wie gesagt: ein Beispiel. Die Optik war eine Sache, sein Verhalten eine andere.

 

Nun ja, so kann man dann halt auch derartige Aeusserungen in Abrede stellen......

So kann man derartige Äußerungen zumindest in Zweifel ziehen. Man muß nicht alles glauben, nur weil es zufällig ins Bild passen könnte.
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Dann solltest du dich aber auch mit derartigen Aussagen - dieses gilt insbesondere und ausschliesslich auf den Bezug zum Cannabis - deutlich zurueck halten. Du hast natuerlich insofern Recht, dass man Cannabiskonsum nicht mit Alkoholkonsum gleichsetzen sollte, letzterer ist naemlich erheblich gefaehrlicher.

Wir machen hier regelmäßig anläßlich diverser Festivals Drogen-/Alkoholkontrollen. Ich denke schon, daß ich da ein paar gute Einblicke habe. Alkohol ist sicherlich auch nicht ungefährlich, dennoch IMO nicht mit den Drogen zu vergleichen (ja, ich weiß, Alk ist auch eine Droge, denke aber trotzdem, daß Du weißt, was ich meinte).

Ob und inwieweit Alkoholkonsum gefährliche ist oder nicht lasse ich mal dahingestellt sein. Da gehen die fachlichen Meinungen wohl auch sehr weit auseinander.

 

Wir haben in Youtube etliche Videos zur Polizeigewalt gesehen..... Ich hoffe, du verstehst, was ich damit meine.

Harry, es ging nicht um Youtube-Videos. Ich habe Videos gesehen, bspw. aus Amiland, wo mit Drogenabhängigen entsprechende Tests durchgeführt wurden, um festzustellen und aufzuzeigen, wie sie in verschiedenen Situationen unter Drogeneinfluß reagieren. Und das war sehr sehr aufschlußreich und authentisch.

 

 

Du meinst wirklich, dass der Erschossene einen wie auch immer gearteten Anteil an seinem letztendlichen Schicksal hatte?

Was war an meiner Aussage mißverständlich?

 

Und hier, das kann man wohl ganz eindeutig sagen, ist er selbst Schuld daran. Er allein hatte es in der Hand zu handeln!

So kann man es natürlich auch betrachten.
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Ich meine, mit dieser Art der Fragerei diskreditierst du dich selbst!

Weil meine Ansicht nicht der Deinen entspricht?

 

Diese Frage ist eindeutig mit Ja! zu beantworten, denn der Mann tat nichts anderes, als seine Rechte wahr zu nehmen!

Diese Frage ist alles andere als eindeutig mit Ja zu beantworten. Welches Recht hat er hier denn wahrgenommen? Sein Recht auf Flucht? Irgendwie mag ich ich zu erinnern, daß wenn man von der Polizei aufgefordert wird stehen zu bleiben, dieser Aufforderung auch Folge zu leisten ist.

 

Ehrlich, ich finde es einigermassen ungeheuerlich, dass du hier auch noch versuchst, ihm eine Schuld an seinem Schicksal anzudichten.....

Und ich finde es ehrlich gesagt nicht weniger ungeheuerlich, mit welcher Vehemens man hier versucht, den Flüchtenden als armes unschuldiges Opfer darzustellen.
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Nein. Damit sage ich, dass ich nicht verstehe, warum Du versuchst, ihm eine Mitschuld an seinem Tod unterzujubeln.

Weil er es mit seinem Verhalten (Flucht) zu einem gewissen Teil mitzuverantworten hat, daß auf ihn geschossen wurde. Nicht, daß er erschossen wurde. Das halte ich für ein Unglück.
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Klar. Aber wenn Du mir sagst: "Bleib hier, sonst erschieße ich Dich (vielleicht).", ist das denn doch eine etwas andere Situation.

Stimmt. Wenn ich auf diese Art und Weise angerufen würde, würde ich sofort stehen bleiben und ganz sicher nicht weiterrennen. Ich würde aber auch stehen bleiben, wenn man rufen würde: "...., sonst erschieße ich.".
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... moechte ich dir einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass die Aussagen, die da in deinem Link getroffen werden, in keinster Weise glaubhaft sind......

Und warum nicht?
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Klar. Aber wenn Du mir sagst: "Bleib hier, sonst erschieße ich Dich (vielleicht).", ist das denn doch eine etwas andere Situation.

 

 

Also ich denke ein Warnschuss ist recht deutlich und in jeder Sprache verständlich..., dem würde ich mehr Bedeutung zumessen als jeglicher Aussage...

 

 

... moechte ich dir einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass die Aussagen, die da in deinem Link getroffen werden, in keinster Weise glaubhaft sind......

 

weil...? ...es dir nicht passt.... ?

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Das mit der Warnung ist kein Problem.

 

PAG Bayern §64

 

(1) Unmittelbarer Zwang ist vor seiner Anwendung anzudrohen. Von der Androhung kann abgesehen werden, wenn die Umstände sie nicht zulassen, insbesondere wenn die sofortige Anwendung des Zwangsmittels zur Abwehr einer Gefahr notwendig ist. Als Androhung des Schusswaffengebrauchs gilt auch die Abgabe eines Warnschusses.

 

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Trotzdem frage ich mich, warum überhaupt geschossen wurde.

Sofern der Flüchtige sich nicht mit der Knarre den Fluchtweg freischießt oder unterwegs offensichtlich Geiseln nehmen will - also irgendwie eine Gefahr ausstrahlt, die nur mit der Pistole zu unterbinden ist - warum muss man überhaupt hinterherknallen? Ich bin da vllt. altmodisch, aber Schießen bedeutet ja, dass man auch Erschießen würde und Erschießen führt ja selten zur Festnahme und war das nicht das Ziel?

 

Was die Absicht angeht, wirklich den Kopf zu treffen, glaube ich nicht, dass man das gesichert hinkriegen würde. Ein Flüchtender wird ein bewegtes Ziel sein, nicht strikt geradeauslaufen und wohl auch nicht den Kopf stillhalten. So ein dreidimensionales, variables, trigonometrisches Problem löst man nicht mal eben so und gleich gar nicht mit einer Faustfeuerwaffe im freien Anschlag unter Stress und Zeitdruck. Also würde ich von hinterherschießen und blöd getroffen ausgehen.

 

Also beschränken wir uns doch darauf, Begründungen zu finden warum der Bengel die Flucht offenbar unter gar keinen Umständen vollenden durfte. Was könnte den Cop veranlasst haben, zu denken, lieber tot als weg, denn das musste er als Konsequenz seies Tuns einkalkulieren. Und wenn nicht, dann wäres das noch schlimmer, weil der ja mindestens ähnlich ausgebildet ist wie andere Cops.

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Wir machen hier regelmäßig anläßlich diverser Festivals Drogen-/Alkoholkontrollen. Ich denke schon, daß ich da ein paar gute Einblicke habe.

Sorry, aber Drogen- und Alkoholkontrollen geben dir nun wahrlich keinerlei Kompetenz, ueber die Gefaehrlichkeit von Cannabis - ausser eventuell im Zusammenhang mit dem Fuehren von KFZ, aber die wird ja gar nicht abgesprochen - zu referieren.

 

Harry, es ging nicht um Youtube-Videos. Ich habe Videos gesehen, bspw. aus Amiland, wo mit Drogenabhängigen entsprechende Tests durchgeführt wurden, um festzustellen und aufzuzeigen, wie sie in verschiedenen Situationen unter Drogeneinfluß reagieren. Und das war sehr sehr aufschlußreich und authentisch.

Es wird gar nicht bestritten, dass im Cannabisrausch anders reagiert wird, als im nuechternen Zustand. Wenn du im zusammenhang von Gefahr und Cannabis auf das Fuehren von Kraftfahrzeugen abzielst, dann bitte erwaehne das aucxh bexplizit. Bei mir kam naemlich der Eindruck auf, du meintest hier die koerperlichen und psychischen Gefahren. Da steht nun mall Cannabis weit, weit hinter dem Alkohol.....

 

Im Uebrigen wuerde ich solchen Videos, auch wenn sie aus dem Amiland kommen, nicht unbedingt und pauschal den einzig wahren Wahrheitsgehalt unterstellen wollen......

 

 

Du meinst wirklich, dass der Erschossene einen wie auch immer gearteten Anteil an seinem letztendlichen Schicksal hatte?

Was war an meiner Aussage mißverständlich?

 

Wie jetzt, hast du solche Gegenfragen nicht erst kuerzlich als das verachtenswerte 'Biber-Niveau' dar gestellt? Wie dem auch sei, deine Aussage war ueberhaupt nicht missverstaendlich, du sprichst damit dem Erschossenen eindeutig eine Schuld zu. Ich wollte mit meiner Frage dazu eigentlich nur mein Missfallen und mein Entsetzen - komisch, ich she mich in den letzten Tagen in Diskussionen mit dir haeufiger veranlasst, diesen Begriff zu gebrauchen - darueber zum Ausdruck bringen.

 

 

Und hier, das kann man wohl ganz eindeutig sagen, ist er selbst Schuld daran. Er allein hatte es in der Hand zu handeln!

So kann man es natürlich auch betrachten.

 

Nein, so muss man es betrachten - oder koenntest du da eine andere Betrachtungsweise nennen?

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Ich meine, mit dieser Art der Fragerei diskreditierst du dich selbst!

Weil meine Ansicht nicht der Deinen entspricht?

 

Nein, ganz einfach, weil du dich damit selbst ins Abseits stellst.

 

Diese Frage ist alles andere als eindeutig mit Ja zu beantworten. Welches Recht hat er hier denn wahrgenommen? Sein Recht auf Flucht? Irgendwie mag ich ich zu erinnern, daß wenn man von der Polizei aufgefordert wird stehen zu bleiben, dieser Aufforderung auch Folge zu leisten ist.

Und wenn der Aufforderung nicht Folge geleistet wird, ergibt sich automatisch fuer den Polbeamten die Pflicht, dieser Aufforderung mit der Schusswaffe Nachdruck zu verleihen? Das solltest du dann bitte mal belegen! Und ja, er hat sein Recht auf Flucht wahr genommen. Das steht sogar jedem Strafgefangenen zu, der wird dafuer auch nicht verurteilt, wenn es ihm gelingt......

 

Und ich finde es ehrlich gesagt nicht weniger ungeheuerlich, mit welcher Vehemens man hier versucht, den Flüchtenden als armes unschuldiges Opfer darzustellen.

Hier ist sie wieder, deine undifferenzierte Interpretation der Aussagen anderer. Ich habe hier keinen gelesen, der das Opfer als unschuldig dargestellt hat, die Tatsache, dass er gegen das Gesetz verstossen hat, ist wohl unbestritten, wie wohl die Wichtigkeit dieses Verstosses in Frage gestellt wird. Es wird nur ganz klar ausgesagt, dass der Schusswaffengebrauch bei dieser "Verhaftung" - insbesondere mit den bisher bekannten Umstaenden im Umfeld - voellig ueberzogen war. Da hilft es auch gar nichts, dass das Verwaltungs- Polizei- oder sonstiges Recht den Schusswaffengebrauch durch die Polizei grundsaetzlich erlaubt......

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... moechte ich dir einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass die Aussagen, die da in deinem Link getroffen werden, in keinster Weise glaubhaft sind......

Und warum nicht?

 

Lies dich doch dazu bitte in dem anderen Thread ein. Und so nebenbei - ist dir schon mal aufgefallen, dass da fast ausschliesslich Kiddies ueber ihre ach so schlechten Erfahrungen mit Cannabis berichten?

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... moechte ich dir einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass die Aussagen, die da in deinem Link getroffen werden, in keinster Weise glaubhaft sind......

 

weil...? ...es dir nicht passt.... ?

 

 

Ich habe mir mal gerade die Muehe gemacht, etwas weiter zu lesen, dort. Ab Beitrag Nr. 9 wird es erst mal wieder etwas realistischer, und dann kommt Nr. 16:

 

 

Zur meiner Person ich bin 21 Jahre alt und nehme alles was kommt, seit ich 16 Jahre alt bin.

D.h Kiffen, Kokain, Amphetamin, MDMA, XCT. Alkohol GHB.

Naja meine Schlimmste Erfahrung hatte ich mit Alkohol & Kiffen

[....]

 

Da stellen sich mir doch die Nackenhaare hoch. Ich meine, wenn die Pueppi meint, fest gestellt zu haben, dass Saufen und Kiffen nicht zusammen passt, dann hat sie wohl durchaus Recht. Aber dann wird einem speiuebel, man ist froh, wenn man irgendwo liegen und pennen kann, ohne sich das Hemd voll zu kotzen, aber that's it. Was sie da sonst noch so schildert, laesst mich eindeutig zu dem Schluss kommen, dass da ausschliesslich Bloedsinn verfasst wird.

 

Und dann kommt die Antwort in Nr. 17:

 

 

liebe rebecca, du hattest eine psycho.

 

[...]

 

Nee, mein Gutster, der Link ist ja nun ausgesprochener Muell, den du da geliefert hast......

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Diese Frage ist alles andere als eindeutig mit Ja zu beantworten. Welches Recht hat er hier denn wahrgenommen? Sein Recht auf Flucht? Irgendwie mag ich ich zu erinnern, daß wenn man von der Polizei aufgefordert wird stehen zu bleiben, dieser Aufforderung auch Folge zu leisten ist.

Und wenn der Aufforderung nicht Folge geleistet wird, ergibt sich automatisch fuer den Polbeamten die Pflicht, dieser Aufforderung mit der Schusswaffe Nachdruck zu verleihen? Das solltest du dann bitte mal belegen! Und ja, er hat sein Recht auf Flucht wahr genommen. Das steht sogar jedem Strafgefangenen zu, der wird dafuer auch nicht verurteilt, wenn es ihm gelingt......

 

 

Naja ein "Recht" auf Flucht direkt nicht. Es wird nur nicht direkt bestraft. Knallt er dafür dem Beamten eine, rennt er jemand über den Haufen, klaut er ein Auto... wird das alles natürlich bestraft.

 

Genauso hat der Polizeibeamte nicht die Pflicht sondern die Erlaubnis.

 

Darüber kann man natürlich streiten ob man die Gesetze ändern sollte - aber rein formal ist an dem Schußwaffengebrauch erstmal nichts auszusetzen.

 

- Warnung - Warnschuß vorhanden

- erlaubt um fluchtunfähig zu machen (Tötungsabsicht wohl kaum vorhanden)

- erlaubt da Haftbefehl vorlag (wegen eines Verbrechen - Drogenhandel ist ein Verbrechen)

 

 

 

Ob der Schußwaffengebrauch gerechtfertigt war - nun wie immer in solchen Fällen entscheiden Monate später Andere was da in Sekundenbruchteilen angemessen gewesen wäre.

 

 

Die Frage dreht sich außerdem darum ob andere Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs in der Situation besser gewesen wären.

Mit fällt da eigentlich nur der Hund ein. War aber keiner da.

 

 

Dann noch die Unbeteiligten.

die Wahrscheinlichkeit muß hoch sein, daß diese gefährdet sind.

 

Wer will das aufgrund der Fakten :D lage die wir hier haben entscheiden?

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@Andicorsa

 

ich würde deinen Beitrag gerne mal ergänzen

 

  • der SWG war nicht "rein formal" sondern "Tatbestandsmäßig" erlaubt. Es ist deutlich geworden, was du meintest. Es ging um den Erlaubnistatbestand der Ermächtigungsgrundlage - um die Worte des Gesetzes. Die Rechtmäßigkeit insgesamt teilt sich in die formelle und materielle Rechtmäßigkeit. Dabei wird von der sachlichen, örtlichen und behördlichen Zuständigkeit über alle Formvorschriften, Adressatenregelung, Ermächtigungsgrundlage, Verhältnismäßigkeit, Beachtung von ranghöherem Recht, besondere Prüfung des Zwangs und schließlich besondere Vorschriften des Schusswaffengebrauch geprüft.
  • Der Hund wäre eine Idee. Meine erste Idee wäre hinterherlaufen
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Nee, mein Gutster, der Link ist ja nun ausgesprochener Muell, den du da geliefert hast......

 

 

Weil also zwei Kommentare nach deiner Ansicht Müll sind, ist alles Müll. Leider wirst du dann im Internet niemals unzensierte Quellen finden die nach deiner Meinung nicht Müll sind. Deine Meinung ist eben Cannabis ist ungefährlich, meine Erfahrung ist anders...

 

Ist aber auch nicht Grundlage der Diskussion. Wenn du über die Gesetzte diskutieren willst, dann am besten in einem anderen Thread. Die Rechtslage war nunmal zu diesem Zeitpunkt so... Aber das ist wieder so ein menschliches Grundverständniss des Rechtssystems. Die Grenzen sind bekannt und wem sie nicht passen muss sich entweder für eine Änderung einsetzen oder bei einer Übertretung mit den Konsequenzen rechnen. Und wenn die Mehrheit in unserer wunderschönen Demokratie der Meinung ist die Gesetzte sind in Ordnung wie sie sind, dann bleibt das halt so... auch wenn HarryB anderer Meinung ist...

 

(und nur schonmal Sicherheitshalber bevor wieder jemand mich zum kaltblütigen Mörder ernennen will, ich glaube nicht, dass der Schusswaffengebrauch angebracht war, aber diese Frage sollen die klären, die mehr wissen als das, was in drittklassigen Zeitungsartikeln im Internet steht und ich bin mir sicher, dass das auch gemacht wird) Die rechtliche Möglichkeit auf flüchtende Verbrecher zu schießen besteht aber imho dennoch, auch wenn dieser nicht bewaffnet ist oder Geiseln nehmen will und ist meines erachtens durch die Verhältnismäßigkeit genug eingeschränkt und in diesem konkreten Fall imho nicht vollends gegeben.

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... moechte ich dir einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass die Aussagen, die da in deinem Link getroffen werden, in keinster Weise glaubhaft sind......

 

weil...? ...es dir nicht passt.... ?

Weil dein Link nur einen Einzelfall betrifft. Daneben gibt es viele, die in Maßen Cannabis benutzt haben, keine psychischen Probleme bekamen und weiter erfolgreich in ihrem Beruf gearbeitet haben. Neben Steve Jobs eine weitere Reihe Prominenter.

Mit Cannabis ist es wie mit Alkohol: Viele (Alk: alle) können es kaufen, aber einige nehmen zuviel davon zu sich und schädigen sich durch ihre Maßlosigkeit.

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Und wenn nicht, dann wäres das noch schlimmer, weil der ja mindestens ähnlich ausgebildet ist wie andere Cops.

Da fehlt m.E. ein schlecht.

 

Naja ein "Recht" auf Flucht direkt nicht. Es wird nur nicht direkt bestraft. Knallt er dafür dem Beamten eine, rennt er jemand über den Haufen, klaut er ein Auto... wird das alles natürlich bestraft.

Dann wird er tatsächlich möglicherweise bestraft - dafür, daß er einem Beamten eine geknallt, jemanden über den Haufen gerannt oder ein Auto geklaut hat. Also wg. Körperverletzung bzw. Diebstahl, aber nicht wg. abhauen.

 

rein formal ist an dem Schußwaffengebrauch erstmal nichts auszusetzen.

 

- Warnung - Warnschuß vorhanden

- erlaubt um fluchtunfähig zu machen (Tötungsabsicht wohl kaum vorhanden)

- erlaubt da Haftbefehl vorlag (wegen eines Verbrechen - Drogenhandel ist ein Verbrechen)

Ah. Und was ist mit der Frage der Verhältnismäßigkeit?

 

Dann noch die Unbeteiligten. die Wahrscheinlichkeit muß hoch sein, daß diese gefährdet sind.

Wie kommst Du auf muß hoch sein?

 

Die Rechtslage war nunmal zu diesem Zeitpunkt so

Wie die Rechtslgae war, entscheidest nicht Du, sondern im Zweifel ein Gericht.

 

Die Grenzen sind bekannt und wem sie nicht passen muss sich entweder für eine Änderung einsetzen oder bei einer Übertretung mit den Konsequenzen rechnen.

Mit ein ganz klein wenig nachdenken wirst Du problemlos erkennen, wie makaber Deine Äußerung in diesem Fall ist.

 

Und wenn die Mehrheit in unserer wunderschönen Demokratie der Meinung ist die Gesetzte sind in Ordnung wie sie sind, dann bleibt das halt so

Du weißt sicher selber, daß das eine sehr idealtypische Vorstellung ist.

 

Setzt nicht der Poizeiberuf eine gewisse Fitness voraus?

Sollte man annehmen. Idealerweise körperliche wie geistige. Und jetzt darfst Du darüber nachdenken, wie das Problem gelöst wird.

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Und wenn in Holland sonstwas erlaubt wäre, so muß es das in anderen Ländern nicht zwingend gleichermaßen. Hier ist es nunmal nicht erlaubt. Punkt. Und deshalb werden solcherlei Taten auch verfolgt. Punkt. Da gibt es für mich nichts großartig zu diskutieren oder schönzureden. Die Rechtslage in unserem Land ist da recht eindeutig.

Da unterscheiden wir uns. Du setzt jede Vorschrift durch, nur weil der Staat sie erlassen hat, ohne sie zu hinterfragen und ohne Maß und Ziel.

Ich beurteile den Staat nach der Qualität seiner Verwaltung. Zweckmäßig und angemessen hat sie zu sein, ohne übermäßige Einschränkung der persönlichen Freiheit, aber mit einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Und was in Holland nur geringen Schaden verursacht rechtfertigt auch in Deutschland nicht, einen Menschen fluchtunfähig zu schießen. In dem Fall halte ich eine Körperverletzung nicht für angemessen.

 

 

Du willst dem Autofahrer also unterstellen, er wollte das Kind totfahren? Das kann doch unmöglich Dein Ernst sein. Soetwas ist in der Tat ein sehr bedauerliches Unglück. Aber scheinbar würdest Du solche Autofahrer gern hängen sehen.

Kleines Mißverständnis deinerseits. Ich habe zwei Fälle unbeabsichtigter Tötung zum Vergleich gestellt.

Der Autofahrer wird danach wahrscheinlich Schwierigkeiten bekommen, bei auch geringer Verfehlung bis hin zu FV und MPU, andernfalls aufgrund seiner Betriebsgefahr als VT.

Bei dem Todesschützen ist es möglich, daß über seinen Fall mit einem bedauernden Achselzucken hinweggegangen wird.

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Dann noch die Unbeteiligten. die Wahrscheinlichkeit muß hoch sein, daß diese gefährdet sind.

 

Wie kommst Du auf muß hoch sein?

 

 

Du hast recht, die hohe Wahrscheinlichkeit muß natürlich außerdem erkennbar sein, damit der Schußwaffengebrauch unzulässig wird.

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Du setzt jede Vorschrift durch, nur weil der Staat sie erlassen hat, ohne sie zu hinterfragen und ohne Maß und Ziel.

1. ich setze sie durch, weil

- sie der Staat erlassen hat

- es mein Job ist, sie durchzusetzen

- ich auch einen Sinn darin sehe

 

2. ich hinterfrage Vorschriften sehr wohl und bisweilen auch intensiv. Nur komme ich offensichtlich dabei zu anderen Rückschlüssen als Du.

 

3. ich agiere sehr oft mit sehr viel Maß und auch dem Ziel, dem Betroffenen nicht allzu "weh" zu tun. Manches Mal wahrscheinlich sogar mehr, als dem Betroffenen gut tut.

 

Zweckmäßig und angemessen hat sie zu sein, ohne übermäßige Einschränkung der persönlichen Freiheit, aber mit einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Tja, und jetzt sagst Du: dem ist leider nicht so => der Staat ist schlecht.

Ich aber sage: dem ist im Großen und Ganzen so => der Staat ist gut.

Und nun?

 

Und was in Holland nur geringen Schaden verursacht rechtfertigt auch in Deutschland nicht, einen Menschen fluchtunfähig zu schießen.

Es geht nicht darum, was für einen oder wieviel Schaden in Holland entstanden ist. Es geht darum, was bei uns rechtlich vorgeschrieben, zulässig und machbar ist.

 

In dem Fall halte ich eine Körperverletzung nicht für angemessen.

Das steht auf einem anderen Blatt und darüber wird ja nun auch in der kommenden Zeit ganz sicher ausführlich diskutiert und letztlich wohl auch gerichtlich verhandelt.

 

Der Autofahrer wird danach wahrscheinlich Schwierigkeiten bekommen, bei auch geringer Verfehlung bis hin zu FV und MPU, andernfalls aufgrund seiner Betriebsgefahr als VT.

Nö. Wenn man ihm kein schuldhaftes Verhalten nachweisen kann, wird es sehr wahrscheinlich bei der "allgemeinen Haftung" im Rahmen der Betriebsgefahr als Kfz.-Führer bleiben. Seine Versicherung muß zahlen.

 

Bei dem Todesschützen ist es möglich, daß über seinen Fall mit einem bedauernden Achselzucken hinweggegangen wird.

Ach das wird so ganz sicher nicht geschehen.
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Ich setze nicht irgendwelche Vorschriften durch. Ich wehre Gefahren ab und verfolge Unrecht. Meine eigenen Gedanken und Wertevorstellung spielen da eine große Rolle. Das Gesetz bildet einen Rahmen für mein handeln, und manchmal muss man den Rahmen verlassen. (wie schon zig mal gesagt, Polizei ist ein komplexer Beruf)

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Du hast recht, die hohe Wahrscheinlichkeit muß natürlich außerdem erkennbar sein, damit der Schußwaffengebrauch unzulässig wird.

Wie kommst Du auf muß hoch sein? Wie kommst Du auf die hohe Wahrscheinlichkeit muß erkennbar sein?

 

Ich setze nicht irgendwelche Vorschriften durch. Ich wehre Gefahren ab und verfolge Unrecht.

Wenn Du jetzt auch noch Strumpfhosen trägst...

 

Meine eigenen Gedanken und Wertevorstellung spielen da eine große Rolle.

Hm. Klingt nach einem mindestens mittelgroßen Problem.

 

Das Gesetz bildet einen Rahmen für mein handeln, und manchmal muss man den Rahmen verlassen.

Man vielleicht - wobei: nein, man muß auch nicht. Polizist darf nicht.

 

wie schon zig mal gesagt, Polizei ist ein komplexer Beruf

Scheint so. Deshalb hatten wir ja auch schon festgestellt, daß dafür eigentlich Fitness auf diversen Ebenen erforderlich ist. Und erkannt, daß das keine zwingende Voraussetzung ist.

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Tja Biber, auch deine Unverschämtheiten ändern das nicht. Wenn du irgendwann Willens bist das zu verstehen, erkläre ich dir das mal. Ach - bevor ich es vergesse - natürlich trage ich im Dienst so etwas wie "Strumpfhosen". Und bezüglich des rechtlichen Rahmens, stimmt - formal darf der Polizist diesen Rahmen nicht verlassen; manchmal tut der Polizist es aber doch - weil es richtig ist.

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Du hast recht, die hohe Wahrscheinlichkeit muß natürlich außerdem erkennbar sein, damit der Schußwaffengebrauch unzulässig wird.

Wie kommst Du auf muß hoch sein? Wie kommst Du auf die hohe Wahrscheinlichkeit muß erkennbar sein?

 

Nein, erkennbar unbeteiligt und mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet.

Jetzt klar?

Das kannst du dir im NRW PolG oder im Bayern PAG anschauen. Davon reden wir doch schon seit 2 Seiten. :D

 

Geltendes Recht.

Könnte man natürlich ändern.

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Tja Biber, auch deine Unverschämtheiten ändern das nicht.

Hatten wir doch alles, gell? Nur weil Du nicht in der Lage...

 

natürlich trage ich im Dienst so etwas wie "Strumpfhosen".

Ich hatte befürchtet, daß Du das nicht verstehst.

 

Und bezüglich des rechtlichen Rahmens, stimmt - formal darf der Polizist diesen Rahmen nicht verlassen; manchmal tut der Polizist es aber doch - weil es richtig ist.

Ach so. Rechtsbruch durch Polizei ist also okay. Na dann.

 

Das kannst du dir im NRW PolG oder im Bayern PAG anschauen. Davon reden wir doch schon seit 2 Seiten.

Warum nicht gleich so? Du weißt doch, daß die Suche in irgendwelchen Gesetzen nach irgendwelchen Aussagen nicht immer ganz einfach ist - und wenn Du weißt, wo es steht...

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Naja ein "Recht" auf Flucht direkt nicht. Es wird nur nicht direkt bestraft. Knallt er dafür dem Beamten eine, rennt er jemand über den Haufen, klaut er ein Auto... wird das alles natürlich bestraft.

Schon klar - fuer alles, was auf der Flucht angerichtet wird, muss er sich verantworten. Die Flucht selbst aber ist erst einmal sein Recht......

 

Genauso hat der Polizeibeamte nicht die Pflicht sondern die Erlaubnis.

Auch klar. Allerdings wuerde ich hier doch aufgrund der moeglichen Folgen etwas mehr Verantwortungsbewusstsein erwarten.

 

Darüber kann man natürlich streiten ob man die Gesetze ändern sollte - aber rein formal ist an dem Schußwaffengebrauch erstmal nichts auszusetzen.

Ich habe keinerlei Bestreben, die Gesetzeslage aendern zu wollen.

 

Ob der Schußwaffengebrauch gerechtfertigt war - nun wie immer in solchen Fällen entscheiden Monate später Andere was da in Sekundenbruchteilen angemessen gewesen wäre.

Richtig, aber waere es nicht viel besser gewesen, der verantwortliche PolBeamte haette erst einmal nachgedacht, bevor er handelt? Solches kann eigentlich auch sehr schnell geschehen, dazu muss keine Klausur geschrieben werden. Als Folge waere der Drogenhaendler noch am Leben und wir koennten uns die Diskussion sparen.

 

Die Frage dreht sich außerdem darum ob andere Hilfsmittel des unmittelbaren Zwangs in der Situation besser gewesen wären.

Mit fällt da eigentlich nur der Hund ein. War aber keiner da.

Eben - es waren keine anderen Hilfsmittel zur Verfuegung und zum Hinterherrennen sah der PolBeamte sich wohl nicht veranlasst......

 

Dann noch die Unbeteiligten.

die Wahrscheinlichkeit muß hoch sein, daß diese gefährdet sind.

Wenn da Kinder auf dem Hof spielen, dann darf man wohl beruhigten Gewissens von einer hoeheren Wahrscheinlichkeit ausgehen, oder?

 

Wer will das aufgrund der Fakten :D lage die wir hier haben entscheiden?

Entscheiden will das so keiner - obwohl der eine oder andere mir unterstellen wird, mit meinen Beitraegen zu urteilen, nzw. zu enmtscheiden - aber die eigenen Gedanken/Meinung dazu einbringen moechte ich schon. Deshalb naemlich nehme ich hier an der Diskussion teil.

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der SWG war nicht "rein formal" sondern "Tatbestandsmäßig" erlaubt. Es ist deutlich geworden, was du meintest. Es ging um den Erlaubnistatbestand der Ermächtigungsgrundlage - um die Worte des Gesetzes.

Vielen Dank fuer deinen Vortrag, hier nun meine spontanen Gedanken dazu:

 

Es ist dem Polizisten formal auch erlaubt, unter Nutzung der Sonder- und Wegerechte bei Rot ueber eine Kreuzung zu fahren. Dennoch wird er, falls es zum Unfall mit jemanden, der bei Gruen in die Kreuzung einfaehrt, voll zur Verantwortung gezogen. Er hat naemlich seine Sorgfaltspflicht verletzt - selbst wenn der andere da mit 80 km/h in die Kreuzung eingefahren sein sollte.....

 

Soll heissen: Auch wenn die "Worte des Gesetzes" den Schusswaffengebrauch erlauben, darf - und muss! - eine sorgfaeltige Nutzung dieses Erlaubnisrechts erwartet werden. Einen fluechtigen Drogenhaendler auf einem mit Kindern - und eventuell auch noch anderen Menschen - bevoelkerten Hof mit der Schusswaffe an der Flucht zu hindern, halte ich - Achtung, persoenliche Meinung, keinesfalls abschliessendes Urteil! - nicht fuer eine verantwortungsvolle Handlung im Sinne der Sorgfaltspflicht!

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Ist aber auch nicht Grundlage der Diskussion.

Doch, genmau das war hier die Grundlage der Diskussion, deshalb habe ich ja die Nutzung des anderen Threads empfohlen.

 

Wenn du über die Gesetzte diskutieren willst, dann am besten in einem anderen Thread. Die Rechtslage war nunmal zu diesem Zeitpunkt so...

Ich moechte/wollte hier nicht ueber die Gesetzeslage diskutierern, die ist bekannt und von mir akzeptiert - auch wenn ich mir wuenschen wuerde, dass sie sich aendert. Mir ging es darum, gegen den Humbug, dass Cannabis so gefaehrlich - jedenfalls gefaehrlicher als Alkohol - ist, anzugehen!

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der SWG war nicht "rein formal" sondern "Tatbestandsmäßig" erlaubt. Es ist deutlich geworden, was du meintest. Es ging um den Erlaubnistatbestand der Ermächtigungsgrundlage - um die Worte des Gesetzes.

Vielen Dank fuer deinen Vortrag, hier nun meine spontanen Gedanken dazu:

 

Es ist dem Polizisten formal auch erlaubt, unter Nutzung der Sonder- und Wegerechte bei Rot ueber eine Kreuzung zu fahren. Dennoch wird er, falls es zum Unfall mit jemanden, der bei Gruen in die Kreuzung einfaehrt, voll zur Verantwortung gezogen. Er hat naemlich seine Sorgfaltspflicht verletzt - selbst wenn der andere da mit 80 km/h in die Kreuzung eingefahren sein sollte.....

 

Soll heissen: Auch wenn die "Worte des Gesetzes" den Schusswaffengebrauch erlauben, darf - und muss! - eine sorgfaeltige Nutzung dieses Erlaubnisrechts erwartet werden. Einen fluechtigen Drogenhaendler auf einem mit Kindern - und eventuell auch noch anderen Menschen - bevoelkerten Hof mit der Schusswaffe an der Flucht zu hindern, halte ich - Achtung, persoenliche Meinung, keinesfalls abschliessendes Urteil! - nicht fuer eine verantwortungsvolle Handlung im Sinne der Sorgfaltspflicht!

 

 

 

jaaaaaaaaaaaaaaaaa.....

 

deswegen schrieb ich ja weiter: Die Rechtmäßigkeit insgesamt teilt sich in die formelle und materielle Rechtmäßigkeit. Dabei wird von der sachlichen, örtlichen und behördlichen Zuständigkeit über alle Formvorschriften, Adressatenregelung, Ermächtigungsgrundlage, Verhältnismäßigkeit, Beachtung von ranghöherem Recht, besondere Prüfung des Zwangs und schließlich besondere Vorschriften des Schusswaffengebrauch geprüft.

 

Was für den Fall der Sonderrechte neben der Prüfung des Tatbestandes des Gesetzes speziell noch den Absatz 8 fordert (neben den weiteren zu prüfenden Punkten der formellen und materielle Rechtmäßigkeit)

 

Die Frage der Haftung ist eine ganz andere -. aber wenn er mit 80 kmh in die durch LZA rot-gesperrte Kreuzung einfährt - wird er, wie du sagtest haften müssen.

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Mit anderen Worten: Die Intention meines Beitrages - man koennte auch der Sinn sagen - ging einmal mehr an dir vorueber. Aber macht ja nix, das ist das gewohnte Bild, das du von dir selbst zeichnest......

Die Frage der Haftung ist eine ganz andere -. aber wenn er mit 80 kmh in die durch LZA rot-gesperrte Kreuzung einfährt - wird er, wie du sagtest haften müssen.


Diese, deine Worte sagen mir aber andererseits, dass du den Beitrag nun insgesamt nicht verstanden hast. Aber auch das ist von dir bekannt, anstatt zu verstehen, sonderst du lieber 'blaulichternde' Vortraege ab...... :spit:

 

Menschenskind, was bist du doch fuer eine traurige Lichtgestalt..... :farewell:

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Wenn du über die Gesetzte diskutieren willst, dann am besten in einem anderen Thread. Die Rechtslage war nunmal zu diesem Zeitpunkt so...

Ich moechte/wollte hier nicht ueber die Gesetzeslage diskutierern, die ist bekannt und von mir akzeptiert - auch wenn ich mir wuenschen wuerde, dass sie sich aendert. Mir ging es darum, gegen den Humbug, dass Cannabis so gefaehrlich - jedenfalls gefaehrlicher als Alkohol - ist, anzugehen!

 

 

Ich habe auch meine Meinung zu Alkohol und zu Cannabis; jedoch geht es da nicht drum. Der Getötete ist, wie ich schon mehrmals schrieb, kein "kleiner Kiffer" sondern sollte wegen eines Verbrechens nach dem BtMG verhaftet werden.

Das ist also schon 'ne Nummer.

Und die Anforderungen an die Arbeit der Polizei sind höher Verbrechen auf zu klären bzw Verbrecher dem Gericht / Haft zu zuführen, als kleine Verkehrssünder. Es gibt eben Verwaltungsunrecht, Straftaten die nur auf Antrag verfolgt werden, Straftaten bei öffentlichem Interesse auch ohne Antrag verfolgt werden, mittlere und schließlich schwere Kriminalität. Hier sind wir schon mindestens im Bereich der mittleren Kriminalität.

 

(Dennoch bleibt die Frage offen warum man hinterher schießt?! Meiner Meinung nach hätte man hinterher laufen sollen!)

 

 

-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-

Mit anderen Worten: Die Intention meines Beitrages - man koennte auch der Sinn sagen - ging einmal mehr an dir vorueber. Aber macht ja nix, das ist das gewohnte Bild, das du von dir selbst zeichnest......

 

Die Frage der Haftung ist eine ganz andere -. aber wenn er mit 80 kmh in die durch LZA rot-gesperrte Kreuzung einfährt - wird er, wie du sagtest haften müssen.

Diese, deine Worte sagen mir aber andererseits, dass du den Beitrag nun insgesamt nicht verstanden hast. Aber auch das ist von dir bekannt, anstatt zu verstehen, sonderst du lieber 'blaulichternde' Vortraege ab......

 

Ich denke, dass du meinen Beitrag nicht verstanden hast.

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Ich habe auch meine Meinung zu Alkohol und zu Cannabis; jedoch geht es da nicht drum.

Die soll dir auch unbenommen bleiben.

 

Der Getötete ist, wie ich schon mehrmals schrieb, kein "kleiner Kiffer" sondern sollte wegen eines Verbrechens nach dem BtMG verhaftet werden.

Das ist also schon 'ne Nummer.

Es bleibt fest zu halten, dass er wegen des Verdachts einer Straftat fest genommen werden sollte, nicht wie du da schwadronierst, wegen eines Verbrechens gegen irgend etwas. Das ist naemlich dummdreiste Stammtischpolemik. Ausserdem gaebe selbst das noch keine Begruendung dafuer ab, die Waffe zu benutzen, die Polizisten sollten eigentlich genau wissen, worum es da bei dieser Verhaftung geht. Auch wenn du da aus 'ner Muecke einen Elefanten zu machen suchst, so elementar gesellschaftsschaedigend, dass die haerteste aller Massnahmen angelegt werden muss, kann das nicht gewesen sein.

 

Und die Anforderungen an die Arbeit der Polizei sind höher Verbrechen auf zu klären bzw Verbrecher dem Gericht / Haft zu zuführen, als kleine Verkehrssünder.

Selbst diese hoeheren Anforderungen koennen m.E. nicht den Einsatz der Waffe begruenden, fertig!

 

Es gibt eben Verwaltungsunrecht, Straftaten die nur auf Antrag verfolgt werden, Straftaten bei öffentlichem Interesse auch ohne Antrag verfolgt werden, mittlere und schließlich schwere Kriminalität. Hier sind wir schon mindestens im Bereich der mittleren Kriminalität.

Und dann gibt es da noch Dummschwaetzer.......

 

(Dennoch bleibt die Frage offen warum man hinterher schießt?! Meiner Meinung nach hätte man hinterher laufen sollen!)

Das ist dann aber auch die einzig lobenswerte Erkenntnis aus deinen Vortraegen. Grundsaetzlich haettest du dir deine oberlehrerhaften Vortraege auch sparen koennen, gleich von Anfang an diese Aussage waere wohl ausreichend gewesen, um hier nicht eine ellenlange Diskussion ueber die Sinnhaftigkeit deiner Vortraege auszuloesen.....

 

Ich denke, dass du meinen Beitrag nicht verstanden hast.

Ich wundere mich gerade, ob es wohl noch eindrucksvollere Moeglichkeiten gibt, um sich selbst als Dummschwaetzer dar zu stellen...... :think:

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Verdachts einer Straftat fest genommen werden sollte

 

Das kann ich nicht sagen.

In den Berichten, die ich gelesen habe, wurde da nicht weiter drauf eingegangen. Dort stand "Haftbefehl" bwz sollte festgenommen werden.

Das kann sein

  • Festnahme zum Zuführen der U-Haft (dann ist es der dringende Tatverdacht einer Straftat; hier: Verbrechen nach dem BtMG)
  • Vollstreckungshaftbefehl (dann ist er bereits verurteilt)

 

 

Ausserdem gaebe selbst das noch keine Begruendung dafuer ab, die Waffe zu benutzen

 

Stimmt. Schrieb ich aber schon.

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Es bleibt fest zu halten, dass er wegen des Verdachts einer Straftat fest genommen werden sollte, nicht wie du da schwadronierst, wegen eines Verbrechens gegen irgend etwas.

Er sollte wegen des Verdachts eines Verbrechens festgenommen werden. Straftaten werden in Vergehen und Verbrechen unterteilt. Darauf bezieht sich auch das PolG.

 

Gruß, Pedro.

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Er sollte wegen des Verdachts eines Verbrechens festgenommen werden. Straftaten werden in Vergehen und Verbrechen unterteilt. Darauf bezieht sich auch das PolG.

 

Gruß, Pedro.

Danke fuer den klaerenden Hinweis, werde ich zukuenftig zu beachten wissen.

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Es bleibt fest zu halten, dass er wegen des Verdachts einer Straftat fest genommen werden sollte, nicht wie du da schwadronierst, wegen eines Verbrechens gegen irgend etwas.

Er sollte wegen des Verdachts eines Verbrechens festgenommen werden. Straftaten werden in Vergehen und Verbrechen unterteilt. Darauf bezieht sich auch das PolG.

 

Gruß, Pedro.

 

 

Richtig. Spezielle bei den Vorschriften bezüglich SWG ist das relevant.

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Ist erfolgt!

Jedoch stelle ich mich auf der anderen Seite auch gegen die Verharmlosung der Tat / des Tatvorwurfes des Getöteten.

Ich wuesste nicht, dass hier wer die Taten oder den Tatvorwurf irgendwie verharmlost haette, wiewohl zum Ausdruck kam, dass so mancher meint, der Tatvorwurf waere aufgrund von neuen Erkenntnissen - jetzt nicht auf den expliziten Fall bezogen - ueberfluessig. Tatsache ist, dass wohl niemand weiss, was dem Getoeteten eigentlich genau vorgeworfen wurde, dazu sind ja nur mehr oder weniger rudimentaere Informationen vorhanden.

 

[OT]

Im Folgenden, werter 'Blaulicht' moechte ich mal in aller Oeffentlichkeit auf deine Petzerei bei den Moderatoren eingehen, insbesondere auf die letzte. Ich schrieb....

 

Ich wundere mich gerade, ob es wohl noch eindrucksvollere Moeglichkeiten gibt, um sich selbst als Dummschwaetzer dar zu stellen......

...was du zum Anlass nahmst, eine weinerliche Petzerei zu starten, ich haette dich als Dummschwaetzer bezeichnet. Der Grund fuer meine Aussage war folgender: Ich schrieb:

 

Es ist dem Polizisten formal auch erlaubt, unter Nutzung der Sonder- und Wegerechte bei Rot ueber eine Kreuzung zu fahren. Dennoch wird er, falls es zum Unfall mit jemanden, der bei Gruen in die Kreuzung einfaehrt, voll zur Verantwortung gezogen. Er hat naemlich seine Sorgfaltspflicht verletzt - selbst wenn der andere da mit 80 km/h in die Kreuzung eingefahren sein sollte.....

...woraufhin du antwortest:

 

Die Frage der Haftung ist eine ganz andere -. aber wenn er mit 80 kmh in die durch LZA rot-gesperrte Kreuzung einfährt - wird er, wie du sagtest haften müssen.

Meinen Hinweis, dass du offensichtlich nichts verstanden hast - schau dir dazu bitte den von mir hervorgehobenen Teil meines Beitrages und deine Antwort dazu an - beantwortest du mit:

 

Ich denke, dass du meinen Beitrag nicht verstanden hast.

Wie anders soll man eigentlich denn noch auf dein Gelaber reagieren?

 

Soviel dazu - genug des OT.......[/OT]

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Da mir nahegelegt wurde die § zu nennen könnten wir das auch noch direkt herleiten.

 

Über PAG Bayern §67

 

(1) Schußwaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden

...

 

3. um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht, wenn sie

a) eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder

 

...

 

4. zur Vereitelung der Flucht oder zur Ergreifung einer Person, die in amtlichem Gewahrsam zu halten oder ihm zuzuführen ist

a) auf Grund richterlicher Entscheidung wegen eines Verbrechens oder auf Grund des dringenden Verdachts eines Verbrechens oder

 

...

 

 

Was ist ein Verbrechen?

Über StGB §12

(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
...
dazu noch im gleichen §

...

(3) Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind, bleiben für die Einteilung außer Betracht.

 

Über BtMG §29a

(1) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer

 

...

 

2. mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt oder abgibt oder sie besitzt, ohne sie auf Grund einer Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 erlangt zu haben.

 

...

 

 

Und könnten wir nicht netter miteinander umgehen? Man kann das doch auch so diskutieren.

 

Wobei die Frage bleibt ob man mehr sagen kann als formal erlaubt, gerechtertigt fraglich, man wird sehen was entschieden wird.

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