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Unfall Mit Schlecht Parkendem Auto


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Wieso sollte meine Versicherung mich wegen Unfallflucht anzeigen, wenn sie den Schaden beim Unfallgegner begleichen will und kann?

 

Das ist unlogisch, da sie das nur kann, wenn ich als Verursacher meinen Namen nicht angab und dann kann die Vericherung ja auch nix begleichen.

 

Außerdem würde sich mich als Kunden verlieren.

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Danke!!!

Die Regel ist sehr einfach: Warten bis der Geschädigte kommt; Polizei sofort aufsuchen ist nur 2. Wahl. Alles andere ist "Fahrerflucht".

Was ist da nicht zu verstehen? Warten ist immer richtig, wenn man das nicht will / kann Polizei benachrichtigen, wie auch immer. Aber sofort, nicht später, morgen oder wann du "lust und laune" hast.

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Willst du also sagen, dass Versicherungen keine Strafanzeigen stellen, wenn sie feststellen, dass dort eine Unfallflucht vorlag?

 

Du wirst natürlich wieder das "Wortklauberei"-Geplärre beginnen, dennoch die Frage: Wie stellen Versicherungen solches denn fest?

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@PedroK

 

Sie stellen das durch die Angaben der Beteiligten fest. Manchmal fragt die Versicherung nach dem Polizeiaktenzeichen.

 

So kann die Versicherung von dem Fehlverhalten Kenntnis erlangen.

 

@Janr

 

Ob sie die dich anzeigen können wir nicht wissen. Ich weiß, dass es vorkommt.

Die Versicherung muss dich nicht anzeigen.

 

Dein Verhalten war strafrechtlich betrachtet falsch. Für dich heißt es in diesem Bezug abzuwarten.

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Willst du also sagen, dass Versicherungen keine Strafanzeigen stellen, wenn sie feststellen, dass dort eine Unfallflucht vorlag?
Welchen Teil meiner entsprechenden Beiträge hast Du denn trotz Wiederholung nicht verstanden?

 

Im übrigen können Versicherungen nicht feststellen, daß eine 'Unfallflucht' vorlag. Du übrigens das

Dein Verhalten war strafrechtlich betrachtet falsch.
auch nicht.

 

Unabhängig davon bezweifle ich, daß die eigene Haftpflichtversicherung ihren VN wegen 'Unfallflucht' anbegezeigt. Für Dein angebliches diesbezügliches Wissen wirst Du wie eigentlich immer keinen Beleg bringen (können).

 

Manchmal fragt die Versicherung nach dem Polizeiaktenzeichen.
Ach. Die Polizei vergibt bei Personalienaustausch ein Aktenzeichen? In welchem Bundesland macht sie das denn noch?

 

Äh moment, ich bin nicht der Unfallfahrer
Du willst doch nicht etwa einem Polizisten widersprechen? :o
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Im übrigen können Versicherungen nicht feststellen, daß eine 'Unfallflucht' vorlag. Du übrigens das

Dein Verhalten war strafrechtlich betrachtet falsch.
auch nicht.

Ach? Meinst du? Meister der Wortklauberei. Aber du irrst. Ich kann das feststellen. Jedoch kann ich keine öffentliche Klage erheben und ein Urteil kann ich nicht fällen.

Erkennst du? Ich kann sagen: das ist strafbar. Du kannst von mir aus auch sagen, dass ich nur einen Verdacht habe oder nur den Tatbestand bejahen kann. Oder du sagst, dass den Tatbestände nur ein Volljuriist prüfen kann. Alles samt nur Wortklauberei! Aber wenn's dich glückkich macht.

 

 

 

 

 

@janr

Dann habe ich da was vertüttelt.

;)

Alles gut

 

... Du willst doch nicht etwa einem Polizisten widersprechen? :o

Doch, immer wenn er unrecht hat, und das nicht nur anonym sondern auch auf der Straße ^_^

 

Ist auch nicht schlimm. Schließlich leben wir ja nicht in einem Polizeistaat, der Menschen unterdrückt.

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Oder du sagst, dass den Tatbestände nur ein Volljuriist prüfen kann. Alles samt nur Wortklauberei! Aber wenn's dich glückkich macht.

 

Ich habe es Dir bereits empfohlen und wiederhole die Empfehlung: Besuche doch einfach mal einen Integrationskurs.

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Doch, immer wenn er unrecht hat
Ja ist das denn erlaubt, daß er unrecht hat? :huh:

 

Ach? Meinst du?
Ja klar. Sonst hätte ich es ja nicht geschrieben.

 

Aber du irrst. Ich kann das feststellen.
Weder noch.

 

Jedoch kann ich keine öffentliche Klage erheben und ein Urteil kann ich nicht fällen.
Siehst Du, da hast Du mal Recht. Das beides kannst Du auch nicht.

 

Ich kann sagen: das ist strafbar.
Da hast Du auch Recht. Aber es ist schlicht irrelevant, was Du sagst.

 

Oder du sagst, dass den Tatbestände nur ein Volljuriist prüfen kann.
Klar kann ich das sagen. Würde ich aber nicht, weil es ja nicht stimmte.

 

Schließlich leben wir ja nicht in einem Polizeistaat
Bei nicht wenigen Deiner Beiträge habe ich das Gefühl, wir leben nicht im selben Staat. Bei nicht ganz so vielen wenigen habe ich die Hoffnung.
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Und nun?

Nun meinst du, dass du keine Chance hättest einen Parkrempler vernünftig - und wie vom Gesetz gefordert - abzuwickeln?

 

 

Ist doch ganz einfach

- Warten bis der Geschädigte kommt

Ist das nicht möglich

- Polizei anrufen

Ist das nicht möglich

- Zur Polizei hinfahren

 

Wenn möglich sollte man bevor man wegfährt

- Einen Zettel (witterungsgeschützt) anbringen

- Fotos machen

- Alle erforderlichen Dinge notieren

 

 

Wo lieber Kleiner Schelm ist nun dein Problem? Ein Widerspruch zu meiner ersten Aussage liegt nicht vor.

Ohne alles gelesen zu haben und damit ob es schon korrigiert wurde.

 

Es ist nach der Rechtsprechung IMMER eine angemessene Zeit zu warten auch wenn die Wahrscheinlichkeit bei Null liegt das jemand vorbei kommt.

Die Zeit wird dabei mit mindestens 20 Minuten angesetzt.

 

Von anderen würde ich mit Ausnahme der Anforderung der Polizei zur Aufnahme des Unfalls abraten.

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Für die Innenstadt, wo man auch nachfragen gehen kann, ohne sein Auto zu entfernen (Wirtshaus, Blumenladen o.A. neben an) würde ich das bejahen.

 

Aber ob es ein Gericht als angemessen ansah mitten in Nirgendwo, wo man weiter sehen kann, als 20 Min vergehen, auch 20 Min als angemessen sieht, glaub ich jetzt mal nicht so.

 

Oder gibt zu mit genau so einem Vorfall ein Urteil?

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Und nun?

Nun meinst du, dass du keine Chance hättest einen Parkrempler vernünftig - und wie vom Gesetz gefordert - abzuwickeln?

 

 

Ist doch ganz einfach

- Warten bis der Geschädigte kommt

Ist das nicht möglich

- Polizei anrufen

Ist das nicht möglich

- Zur Polizei hinfahren

 

Wenn möglich sollte man bevor man wegfährt

- Einen Zettel (witterungsgeschützt) anbringen

- Fotos machen

- Alle erforderlichen Dinge notieren

 

 

Wo lieber Kleiner Schelm ist nun dein Problem? Ein Widerspruch zu meiner ersten Aussage liegt nicht vor.

Ohne alles gelesen zu haben und damit ob es schon korrigiert wurde.

 

Es ist nach der Rechtsprechung IMMER eine angemessene Zeit zu warten auch wenn die Wahrscheinlichkeit bei Null liegt das jemand vorbei kommt.

Die Zeit wird dabei mit mindestens 20 Minuten angesetzt.

 

Von anderen würde ich mit Ausnahme der Anforderung der Polizei zur Aufnahme des Unfalls abraten.

 

Das man warten muss steht da. Erst wenn das nicht / nicht mehr möglich ist könnte man sich (unter bestimmten Verhaltensregeln) entfernen.

 

 

Deine 20 Minuten sind eine gewagte These. Tröndle spricht von unterschiedlichen Zeiten.

Wobei nicht die Zeit, sondern der Schaden, das Verhalten,etc mindestens genauso relevant sind. 30 Minuten versteckt warten ist Unfallflucht. Nach fünf Minuten und geringem Schaden 100 Meter zur nächsten Polizeidienststelle laufen kann ok sein.

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Hallo, Blaulicht,

 

Ob sie die dich anzeigen können wir nicht wissen. Ich weiß, dass es vorkommt.

Die Versicherung muss dich nicht anzeigen.

wie viele Unfälle hast Du denn schon aufgenommen, bei denen die Unfallanzeige von der Versicherung gekommen ist?

 

Dies vor Allem, wenn es sich bei dem Unfallverursacher um den eigenen Versicherungsnehmer handelte?

 

Hallo, Biber,

 

Manchmal fragt die Versicherung nach dem Polizeiaktenzeichen.
Ach. Die Polizei vergibt bei Personalienaustausch ein Aktenzeichen? In welchem Bundesland macht sie das denn noch?

wie es anderswo aussieht, weiß ich nicht.

 

Bei uns wird jeder Unfall aufgenommen, der uns bekannt ist, auch, wenn nur die Personalien ausgetauscht werden.

 

Letztere werden allerdings nur statistisch erfasst, bekommen aber, wie alle anderen, ein Aktenzeichen und einen Kurzvermerk im Vorkommnis.

 

Fragt die Versicherung dann nach, steht dort zumindest, dass z. B. PKW 01 (Kennzeichen X) auf PKW 02 (Kennzeichen Y) aufgefahren ist.

 

Das reicht dann in aller Regel schon für die Versicherung, um die Aussagen des Versicherungsnehmers bzw. des Geschädigten zu bestätigen bzw. zu widerlegen.

 

Ist schon bei der Unfallaufnahme ein Aktenzeichen bekannt, z. B., weil es sich beim Verursacher um einen im Ausland wohnenden Fahrer handelt, bei dem eine Sicherheitsleistung erhoben wird, wird schon vor Ort das AZ an die Beteiligten mitgeteilt.

 

Hallo, Gast225,

 

um mal etwas Kümmel zu spalten:

 

Es ist nach der Rechtsprechung IMMER eine angemessene Zeit zu warten auch wenn die Wahrscheinlichkeit bei Null liegt das jemand vorbei kommt.

Die Zeit wird dabei mit mindestens 20 Minuten angesetzt.

Ganz so stimmt es nicht.

 

Hat man keine Zeit oder Lust, zu warten, ist es durchaus erlaubt, sofort die Polizei anzurufen und den Unfall zu melden. :abwarten:

 

Von anderen würde ich mit Ausnahme der Anforderung der Polizei zur Aufnahme des Unfalls abraten.

Diesen Satz verstehe ich nicht so recht. :think:

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Erst wenn das nicht / nicht mehr möglich ist
Welchen Teil meiner entsprechenden Beiträge hast Du denn trotz Wiederholung nicht verstanden?

 

Deine 20 Minuten sind eine gewagte These.
Diese These ist schon allein deshalb keine These, weil er sie nicht aufgestellt hat.

Es wäre wirklich schön, wenn Du lesen würdest, bevor Du antwortest irgendwas hinschreibst. Verstehen wäre natürlich noch besser, aber man soll ja nicht zu viel erwarten, gell?

 

Tröndle spricht von unterschiedlichen Zeiten.
Nicht nur er, liebes Blaulicht, nicht nur er.

 

Bei uns wird jeder Unfall aufgenommen, der uns bekannt ist, auch, wenn nur die Personalien ausgetauscht werden.

 

Letztere werden allerdings nur statistisch erfasst, bekommen aber, wie alle anderen, ein Aktenzeichen und einen Kurzvermerk im Vorkommnis.

In Bayern gibt es das Formular Personalienaustausch bei Verkehrsunfällen. Dort finden sich Angaben zu Unfallort / - zeit und den Beteiligten sowie den Fahrzeugen, jedoch keinerlei Angaben zum Unfallhergang. Ganz unten gibt es eine Zeile Weitere Unterlagen bei Dienststelle vorhanden ja / nein. Bei nein gibt es bei der Polizei weder ein Aktenzeichen noch irgendwas anderes.
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Wir müssen gar nicht bis in die Kalahari reisen, lieber HarryB. Das Industriegebiet, in dem unsere Büros ansässig sind, liegt in einer Stadt mitten im Ruhrgebiet, und dennoch auch gleichzeitig dort, wo sich Fuchs und Hase eine gute Nacht wünschen. Abgestellte (geparkte) Fahrzeuge sind dort praktisch 24x7 anzutreffen, doch solltest du nach z.B. 19 Uhr in der Woche nach einem Lebewesen Ausschau halten, könnte das eine ziemlich interessante Erfahrung werden und dein Warte-/Durchhaltevermögen auf eine ziemliche Geduldprobe stellen.

 

Ahhh ja! Du willst also der Gemeinde erklaeren, dass die Leute dort ihre Autos abstellen und dann auf irgendwelchen Wegen - Bus, Bahn, zu Fuss - nach Hause gehen? In den Bueros brennen keine Lichter und Tuerklingeln gibt es auch nicht? Was muss das fuer eine eigenartige Gegend sein, ich wuerde doch eher nach dem Regiestuhl schauen, auf dem Steven Spielberg sitzt und Anweisungen gibt. Vielleicht weiss der ja, wo das naechstgelegene PolRevier ist, schliesslich muss der ja auch 'ne Drehgenehmigung haben........ :schreck:

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Bei all dem geistigen Dünnpfiff, den du in den letzten Wochen und Monaten zu diversen Themen abgelassen hast [.....]

 

Mit Verlaub, wer so argumentiert wie du, sollte sich mit solchen Aeusserungen meiner Meinung nach ein wenig zurueck halten - von der Netiquette mal ganz abgesehen!

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Sie stellen das durch die Angaben der Beteiligten fest. Manchmal fragt die Versicherung nach dem Polizeiaktenzeichen.

 

So kann die Versicherung von dem Fehlverhalten Kenntnis erlangen.

 

...und wird dennoch keine Beanzeigung vornehmen!

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Guest Kleiner Schelm
Wir müssen gar nicht bis in die Kalahari reisen, lieber HarryB. Das Industriegebiet, in dem unsere Büros ansässig sind, liegt in einer Stadt mitten im Ruhrgebiet, und dennoch auch gleichzeitig dort, wo sich Fuchs und Hase eine gute Nacht wünschen. Abgestellte (geparkte) Fahrzeuge sind dort praktisch 24x7 anzutreffen, doch solltest du nach z.B. 19 Uhr in der Woche nach einem Lebewesen Ausschau halten, könnte das eine ziemlich interessante Erfahrung werden und dein Warte-/Durchhaltevermögen auf eine ziemliche Geduldprobe stellen.

 

Ahhh ja! Du willst also der Gemeinde erklaeren, dass die Leute dort ihre Autos abstellen und dann auf irgendwelchen Wegen - Bus, Bahn, zu Fuss - nach Hause gehen? In den Bueros brennen keine Lichter und Tuerklingeln gibt es auch nicht? Was muss das fuer eine eigenartige Gegend sein, ich wuerde doch eher nach dem Regiestuhl schauen, auf dem Steven Spielberg sitzt und Anweisungen gibt. Vielleicht weiss der ja, wo das naechstgelegene PolRevier ist, schliesslich muss der ja auch 'ne Drehgenehmigung haben........ :schreck:

 

Sobald etwas nicht in dein Weltbild passt, wirst du gleich wieder ... ? Ja, was genau eigentlich? Ist das ausgelebter Altersstarrsinn?

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Und wieder einmal hat ein blaues Licht einen Thread mit unsinnigem, dem TE bereits bekannten Tatsachen plus das allgegenwärtige Moralin-Geschwafel gekapert und seit fast zwei Seiten alle mit seinem allgegenwärtigen Unwissen vollgespammt.

 

Liebe Mods, könnte man evtl. ab Post #11 abtrennen und in dieses oder dieses Unterforum verschieben?

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Guest Kleiner Schelm
Bei all dem geistigen Dünnpfiff, den du in den letzten Wochen und Monaten zu diversen Themen abgelassen hast [.....]

 

Mit Verlaub, wer so argumentiert wie du, sollte sich mit solchen Aeusserungen meiner Meinung nach ein wenig zurueck halten - von der Netiquette mal ganz abgesehen!

 

Zeig mir doch bitte einmal - abgesehen von deiner Es-kann-nicht-sein-was-HarryB-nicht-kennt-oder-glaubt-Haltung abgesehen - an meiner Argumentation unstimmig sein könnte?

 

Es gibt auch im Jahr 2013 noch immer ...

 

... Menschen, die kein Smartphone ihr Eigen nennen;

... Gebiete in Deutschland, in denen es selbst mit dem Netz des Rosa Riesen keine Empfangsmöglichkeit gibt;

... Smartphones, die auf Strom angewiesen sind (leerer Akku = schade);

... Personen, die eben nicht aus dem Effeff wissen, wo sich die nächste Polizeidienststelle befindet.

 

Vermutlich ist bei dir in Fernost alles viel, viel besser. Jeder hat 24x7 Handyempfang - und die Dinger brauchen gar keinen Strom mehr, da sie von der Liebenswürdigkeit ihrer Besitzer geladen werden -, kennte jeden Stadtplan wie ein Fremdenführer und ist sowieso ein weitaus besserer Mensch.

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Sobald etwas nicht in dein Weltbild passt, wirst du gleich wieder ... ? Ja, was genau eigentlich? Ist das ausgelebter Altersstarrsinn?

 

Du bist lustisch...... :sneaky: Ich wuerde mein Weltbild eher pragmatisch sehen, deines scheint mir sehr auf wilde Theorien aufgebaut.

 

Kurze Story hierzu: Beim letzten Aufenthalt in den Philippines hatte 'HarryB' im Mietwagen, mitten in der Nacht - ca. 23:30 Uhr - den Einfall, auf einer zweispurigen Strasse, mitten in der Pampa, ein Haus an der Ecke, das naechste dann etwa 5 km entfernt, die Idee, das Auto zu wenden. In der Dunkelheit wurde der rueckwaerts anvisierte Feldweg verfehlt und das Auto verschwand halb im Reisfeld, die Scheinwerfer leuchteten etwa 45 Grad in den dunklen Sternenhimmel....... Uebrigens, Smartphone nicht auf Datenempfang (wegen extrem hoher Roamingkosten) und der Empfang war ohnehin nicht so dolle. Meine philippinische Frau kam auf den Gedanken, zu etwa 10 km entfernten Verwandten zu laufen, wobei nicht mal gewiss war, ob die zuhause sind.....

Wir waren nach etwa 35 Minuten wieder auf dem Weg, was haettest du wohl getan? :whistling:

 

Zugegeben, das Glueck war auf meiner Seite, nichtsdestotrotz koennte dir diese Geschichte erklaeren, dass man auch mitten in der philippinischen Pampa jemanden finden kann, der einem weiter hilft. :B): Und du unterstellst mir nun ein fragwuerdiges Weltbild, gepraegt durch Altersstarrsinn - der doch hoffentlich noch lange von mir weg bleiben moege........ :rolleyes:

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Guest Kleiner Schelm

Du erkennst die "Schwachstellen" in deinem Beitrag selbst, oder? Deine Erfahrungen (Verwandte, die nur wenige Minuten entfernt wohnen, zwei "Unfallbeteiligte", von denen einer am Fahrzeug hätte warten können, ...) sind wohl kaum auf die hier im Thread beschriebene Ausgangssituation anwendbar.

 

Trotzdem: Frohe Festtage (auch in der Pampa :victory: )

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Ich erkenne einzig, dass du anderen vorwirfst, geistigen Duennpfiff zu verfassen, ohne zu erkennen, selbiges zu tun.

 

(Verwandte, die nur wenige Minuten entfernt wohnen, zwei "Unfallbeteiligte", von denen einer am Fahrzeug hätte warten können, ...)

 

Und von totaler Ahnungslosigkeit beseelt biste obendrein noch.

  • "Nur wenige Minuten entfernt..." - wie schnell laeufst du 5 km (und zurueck!) in der philippinischen Dunkelheit, ohne Gewissheit zu haben, ueberhaupt jemanden antreffen zu koennen?
  • "...von denen einer am Fahrzeug haette warten koennen" - DICH moechte ich sehen - so ganz allein am dunklen Strassenrand mittendrin in der philippinischen Berglandschaft, Reisegepaeck und Fotoausruestung im Auto, Geld und Kreditkarte in der Tasche, 'ne lange Nase im Gesicht, in der Dunkelheit leuchtende weisse Haut (fast wie ein Geldautomat fuer den armen Filippino)......

:geil:

 

.....sind wohl kaum auf die hier im Thread beschriebene Ausgangssituation anwendbar.

 

Ich moechte anmerken: Diese Ausgangssituation, von der du sprichst, wurde von dir frei erfunden und beruht auf reichlich unsinnige Annahmen...... :whistling:

 

Trotzdem: Frohe Festtage (auch in der Pampa :victory: )

 

Dito! Ich verbleibe uebrigens in HK......

 

Uebrigens, das moechte ich noch anmerken: Wenn du dich, das Fahrzeug am Unfallort stehen lassend, zu Fuss auf die Suche nach 'nem PolRevier machst, dann wird man dir das schwerlich als Unfallflucht auslegen koennen, so du nicht gerade spaeter aus dem Bett geholt wirst.......

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Guest Kleiner Schelm

Ach, lieber HarryB, wenn nicht bald Weihnachten wäre, würde ich dir die passenden Antworten zukommen lassen, aber da ich langsam in die Fest-der-Liebe-Stimmung komme, verkneife ich mir das einfach (da es vermutlich so ähnlich wie mit den Perlen und den rosa Tierchen sein dürfte). Ich gebe jedoch die Hoffnung nicht auf, dass ich im nächsten Jahr ein besserer Mensch werde; somit womöglich die Hälfte deines Niveaus erreiche.

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Ach, lieber HarryB, wenn nicht bald Weihnachten wäre, würde ich dir die passenden Antworten zukommen lassen,[.....]

 

Nur zu, es sind noch 11 Tage bis zum Fest. Du koenntest ja auch einfach mal sagen, dass die von dir zusammen gezimmerte Situation doch recht unwahrscheinlich ist, waere ja schon mal ein Anfang....... Vielleicht aber moechtest du auch nicht dein Bild , welches du dir von meinem "Weltbild" gemacht hast, zerstoeren. Kann ich verstehen, es muss doch voller psychedelischer Sphaerenklaenge und Farben sein...... :whistling:

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...

Es gibt auch im Jahr 2013 noch immer ...

 

... Menschen, die kein Smartphone ihr Eigen nennen;

... Gebiete in Deutschland, in denen es selbst mit dem Netz des Rosa Riesen keine Empfangsmöglichkeit gibt;

... Smartphones, die auf Strom angewiesen sind (leerer Akku = schade);

... Personen, die eben nicht aus dem Effeff wissen, wo sich die nächste Polizeidienststelle befindet. ...

Das mit dem Smartphone lassen wir doch endlich mal weg, das es in Zeiten vor dem Smartphone auch klappte.

 

Also ist Empfangsgebiet, leerer Akku oder gar kein Telefon kein Argument.

 

Daß jemand nicht weis wo die nächste Pol-Station ist, kann ja auch passieren, aber solange du dich bemühst auf dem schnellsten Weg (oder kürzestem Weg) zu versuchen, daß der Geschädigte deine Personalien bekommt, solange ist noch alles in Ordnung.

 

Da gibt es keine Regel, weil es ja auch immer anders sein kann.

 

Die allerwenigsten Unfalle mit Fahrerflucht passieren da, wo aussern einem parkenden Auto weit und breit nix ist.

 

Zu allermeist passieren solche Unfälle sogar da, wie ganz viele Autos sind.

 

Von daher ist der Rest herumdiskutieren hier nur schwachfug.

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Nur weil du das Licht nicht hören kannst, bedeutet das nicht, dass es nicht sänge :dribble:

 

Wenn es denn saenge, haette es bestimmt schon mal jemand gehoert und haette davon berichtet.....

 

[....]

Von daher ist der Rest herumdiskutieren hier nur schwachfug.

 

Wohl wahr!

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Guest Kleiner Schelm

:cop01: "Wieso haben Sie die Unfallstelle verlassen und nur einen Zettel an der Scheibe des beschädigten Fahrzeugs hinterlassen?"

 

:unsure: "Da ich mein Smartphone zu Hause vergessen hatte, wollte ich die nächste Wache finden."

 

:cop01: "Und das soll so lange gedauert haben?"

 

:unsure: "Auf der Straße waren nur Menschen, die zum Klientel Ihres Kollegen B. gehören. Die wollte ich nicht nach dem Weg fragen, da es sich um böse, verdorbene Asoziale handelt. Also musste ich erst einen guten deutschen Beamter ... äh ... Bürger finden. Und das hat gedauert."

 

:cop01: "Und das soll ich Ihnen jetzt glauben? Gemäß der HarryB-Doktrin erzählen Sie mir Unsinn. Das gibt eine schöne Anzeige wegen ....."

 

 

Natürlich alles gänzlich undenkbar und nur meiner Fantasie entsprungen. Zum Glück, nicht wahr?

 

Wenn es denn saenge, haette es bestimmt schon mal jemand gehoert und haette davon berichtet.....

 

Bin ich niemand? :schreck:

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Wenn du von den Gesangeskuensten des Lichts berichten moechtest, 'Kleiner Schelm', dann eroeffne dafuer bitte einen Thread im Bereich "Off Topic", aber zerlabere hier nicht die anderen Threads mit deinem Schwachsinn!

Warum einen neu eröffnen? Hatte doch heute schon einen Vorschlag gemacht:

Liebe Mods, könnte man evtl. ab Post #11 abtrennen und in dieses oder dieses Unterforum verschieben?
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Guest Kleiner Schelm

... , aber zerlabere hier nicht die anderen Threads mit deinem Schwachsinn!

 

Ich mag mich irren, aber mit Ausnahme deiner verbalen Entgleisungen und Bewertung des Sachinhalts meiner Beiträge ist es dir bislang noch nicht gelungen - ausser mit der dir so eigenen Polemik - mein Konstrukt allumfassend zu entkräften.

 

Aber es ist schön zu sehen, dass jemand, der sozusagen ganz weit weg vom Schuß ist, weiß, wie es rund um meinen Arbeitsplatz aussieht bzw. auszusehen hat.

 

Ich habe übrigens in der Pause mal unsere gute Seele aus der Zentrale, die seit über zehn Jahren hier arbeitet, gefragt, ob sie mir wohl sagen können, wo sich die nächste Polizeiwache befindet. Ihren Vorschlag, das eben schnell bei Google in Erfahrung zu bringen, habe ich dankend abgelehnt. Aber egal, vermutlich ist die Gute einfach nur genauso blöd wie ich, nicht wahr, HarryB?

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- mein Konstrukt allumfassend zu entkräften.

 

Sehe ich das richtig:

Du hast ein geparktes Auto beschädigt! Kein Mensch zu sehen, kein Telefon, keine Hilfe, nichts, der Weg zur Polizei ist dir nicht bekannt.

Dann musst du warten bis du schwarz bist. (Bis der geschädigte erscheint). Was "angemessen" ist entscheidet im Zweifel ein Richter. Und die haben oft sehr unterschiedliche Ansichten.

Ich habe mein Handy in der Regel dabei!

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Guest Kleiner Schelm

- mein Konstrukt allumfassend zu entkräften.

 

Sehe ich das richtig:

Du hast ein geparktes Auto beschädigt! Kein Mensch zu sehen, kein Telefon, keine Hilfe, nichts, der Weg zur Polizei ist dir nicht bekannt.

Dann musst du warten bis du schwarz bist. (Bis der geschädigte erscheint). Was "angemessen" ist entscheidet im Zweifel ein Richter. Und die haben oft sehr unterschiedliche Ansichten.

 

Das sehe ich genau wie du.

 

Meine Einwände bezogen sich auch nur auf die in Stein gemeißelte Aussage hier, dass es problemlos möglich wäre, die nächste Polizeiwache auch ohne technische Hilfsmittel zu finden.

 

Ich habe mein Handy in der Regel dabei!

 

Dann wünsche ich dir allzeit Netz und einen vollen Akku.

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Dann musst du warten bis du schwarz bist. (Bis der geschädigte erscheint).

 

Das ist doch nun auch Quark. Mir ist es mal so ähnlich passiert (nächtens, kein mobile phone, noch nicht mal ein Kugelschreiber). Ich bin schlicht weitergefahren bis ich eine Gelegenheit zum Telefonieren fand, habe die Cops angerufen und mich mit denen dann am Unfallort getroffen. Damit war das Ding dann auch gegessen.

 

Gruß, Pedro.

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Guest Kleiner Schelm

Dann musst du warten bis du schwarz bist. (Bis der geschädigte erscheint).

 

Das ist doch nun auch Quark. Mir ist es mal so ähnlich passiert (nächtens, kein mobile phone, noch nicht mal ein Kugelschreiber). Ich bin schlicht weitergefahren bis ich eine Gelegenheit zum Telefonieren fand, habe die Cops angerufen und mich mit denen dann am Unfallort getroffen. Damit war das Ding dann auch gegessen.

 

Gruß, Pedro.

 

"Bis der Geschädigte erscheint" ist womöglich ein wenig übertrieben, aber ich habe bei Dr. Google neben der bereits erwähnte 30-Minuten-Wartezeit auch Entscheidungen finden können, die von einem Zeitraum von 60 bis 120 Minuten als "angemessene Wartzeit" ausgehen.

 

Wobei ich mir die Frage stelle:

 

Wie soll ich ohne Zeugen belegen können, dass ich wirklich 30/60/120 Minuten gewartet habe, ehe ich mich auf die Suche nach der nächsten Polizeistation gemacht habe? Wohlgemerkt immer unter der Prämisse, dass mir eben kein Telefon zur Verfügung steht.

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Wie soll ich ohne Zeugen belegen können, dass ich wirklich 30/60/120 Minuten gewartet habe, ehe ich mich auf die Suche nach der nächsten Polizeistation gemacht habe? Wohlgemerkt immer unter der Prämisse, dass mir eben kein Telefon zur Verfügung steht.

 

Wie soll der Geschädigte beweisen, wenn kein Zeuge, keine Hilfe, nichts und niemand anwesend ist, du fremd in der Gegend bist, (sonst ist die der Weg zur Polizei bekannt), dass du sein Auto beschädigt hast?

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Guest Kleiner Schelm

Wie soll der Geschädigte beweisen, wenn kein Zeuge, keine Hilfe, nichts und niemand anwesend ist, du fremd in der Gegend bist, (sonst ist die der Weg zur Polizei bekannt), dass du sein Auto beschädigt hast?

 

Was hat der Vorfall damit zu tun, dass ich fremd in der Gegend bin?

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Die Wartezeit hängt auch vom Schaden ab.

 

Schaden:

- (Klar-)Lack ganz leichte Abschürfungen / Abpolierbar Schadenshöhe 20 Euro.

- Lackkratzer / Lackierung Schadenshöhe 200 Euro

- Delle / Spachteln / Lackieren Schadenshöhe 1000 Euro

- Personenschaden

- Getötete Person

 

 

 

Bei einer totgefahrenen Person, sind 30 Minuten warten nicht ausreichend. Da muss man viel länger am Unfallort bleiben

Bei einem Schaden unter 20 Euro müsste man gar nicht warten

Oder ein Wildunfall ohne dass Schadensersatzansprüche aufkommen - da muss man auch nicht warten

 

(zumindest aus den Betrachtungen aus der Unfallflucht StGB)

 

Ich würde immer von vor Ort die Polizei anrufen.

Wenn das Netz weg ist, der Akku leer oder sonst was würde ich zum nächten Telefon gehen - es sei denn, dass Polizeirevier ist näher dran.

Wie lange ich vor Ort bliebe hängt nicht nur vom Schaden, sondern auch von der Örtlichkeit ab. Die Norm verfolgt einen Zweck. Und solange ich dem Zweck nachkomme ist alles gut. Sieht das ein Amtsgericht anders, so muss man eben weiter klagen. Die Kommentierungen beruhen auf Rechtsprechung. Man muss sich also mal mit einem Richter streiten.

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Die Wartezeit hängt auch vom Schaden ab.

 

Schaden:

- (Klar-)Lack ganz leichte Abschürfungen / Abpolierbar Schadenshöhe 20 Euro.

- Lackkratzer / Lackierung Schadenshöhe 200 Euro

- Delle / Spachteln / Lackieren Schadenshöhe 1000 Euro

- Personenschaden

- Getötete Person

 

 

 

Bei einer totgefahrenen Person, sind 30 Minuten warten nicht ausreichend. Da muss man viel länger am Unfallort bleiben..............................Blubberblubberblubber................................

Ist dieser Dummfug eigentlich noch zu toppen?

 

Sind das wirklich Worte aus dem Munde eines Polizisten? :schreck:

 

 

Mir wird Angst und Bange bei dem Gedanken,

mich in einer Verkehrskontrolle mit einer solchen "Art" Polizist auseinandersetzen zu müssen :schreck:

 

Es geht ja vieles den Bach runter, aber ein solches Niveau?

 

Ich dachte immer, man müsste "Polizei" studieren :think:

 

 

Aber anscheinend werden da auch Stellen ausgewürfelt :schreck:

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Die Wartezeit hängt auch vom Schaden ab.
Mach Sachen. Du hast also doch etwas dazugelernt.

 

Bei einem Schaden unter 20 Euro müsste man gar nicht warten
Sag an, damit ich dazulerne: sagt wer? Und vor allem: wer entscheidet, ob der Schaden unter 20 € liegt? Bei einem Stundenverrechnungssatz von 60 bis 80 € dürfte das recht schwierig werden.

 

Oder ein Wildunfall ohne dass Schadensersatzansprüche aufkommen - da muss man auch nicht warten
Sag an, damit ich dazulerne: sagt wer?

 

Wie lange ich vor Ort bliebe hängt nicht nur vom Schaden, sondern auch von der Örtlichkeit ab.
Sag an, damit ich dazulerne: sagt wer?

 

Die Norm verfolgt einen Zweck.
Das ist mal wieder so ein völlig wertloser Küchenmädchenkalenderspruch - welche Norm denn wohl nicht?

 

Edit: porscheturbo war nicht nur schneller, sondern auch deutlicher.

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@Porscheturbo,

 

Keine Sorge. Du musst dich mit mir nicht auseindersetzen. Wenn wir was nicht passt, kannst du die Auseinandersetzung im Nachgang deinem Anwalt überlassen.

 

 

@Biber

Sagt z.b. Herr Tröndle und Herr Fischer

Herzlichen Glückwunsch zu deinem 5522. Beitrag :cool:

 

 

Aber manchmal ist weniger mehr :nuts:

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Keine Sorge. Du musst dich mit mir nicht auseindersetzen.
Doch. Diesen Dummfug darf man nicht unkommentiert stehen lassen.

 

Sagt z.b. Herr Tröndle und Herr Fischer
Was genau? Und aufgrund welcher Urteile?
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@Porscheturbo

 

 

Ich weiß nicht, wie du jetzt auf diese Verknüpfung kommst.

Ich habe eine Meinung zu 142StGB. Eine Meinung wie lange man warten soll und wie man sich verhalten soll, wenn man nicht mehr warten will / kann.

Schaust du mal in die führende Kommentierung zum StGB wird dir auffallen, dass der eine oder andere Volljurist wohl auch eine Meinung hatte und andere Volljuristen eine andere Meinung und das bis weitere Meinungen nicht mehr gehört wurden, weil der Rechtsweg erschöpft war.

Meine Meinung ist schon ganz passend. Ein korrektes Verhalten schützt aber nicht unbedingt davor, dass man seine Ansicht in einem Verfahren prüfen lassen muss. Einzig stumpf neben der Delle stehen bleiben, bis man tot umfällt kann helfen; aber wer will das schon. Hat man Netz und Akku und ein Handy, sollte es auch passen. Ist man jedoch bei Kleiner Schelm in der Gegend, dann muss man überlegen. Einige Überlegungen führten zu einer Rechtsprechung und ein Gerichtsverfahren heißt, dass dort unterschiedliche Ansichten vertreten werden. Eine Frau dachte sich, dass sie ein paar Fotos macht und dann zur Polizei fährt. Der Staatsanwalt meinte, dass sei eine VU-Flucht. Der Richter meinte, dass das in diesem Fall passend war.

 

 

Jedoch hat meine Meinung nichts mit der Verkehrskontrolle (oder mit meinem Verhalten im Dienst) zu tun. Bei manchen Dingen habe ich eine Handlungsverpflichtung und muss z.b.eine Anzeige schreiben - auch wenn ich meine, dass das quatsch sei bzw.wenn ich weiß, dass das eingestellt wird. Manchmal wird die eigene Rechtsmeinung von Politik eingebremst und mir, als kleines Rad in der Behörde der Inneren Sicherheit, bleibt nur die Handlungsverpflichtung (@Biber natürlich Remoanstration etc. Ich weiß. Ich habe den Sprung zum Ende gemacht. Vor Remonstration gibt es nämlich noch andere Dinge)

Bist du nun bei mir in der Verkehrskontrolle @Porscheturbo, dann haben wir nichts zu diskutieren. Und ob du meinst, ich dürfe etwas nicht oder ich müsse etwas ist mir ehrlich gesagt herzlich egal. Ich diskutiere nicht mit dir. Ich beantworte deine Frage nach dem Grund gerne. Und dann kontrolliere ich so, wie ich das für richtig halte.

Du siehst also, deine Sorge ist unbegründet.

 

Und wenn jemand direkt vom VU die Wache anfährt. Auf die Frage des Wartens, telefonieren, Sicherung der Unfallstelle und Spurenlage die richtigen Antworten gibt, dann ist der Tatbestand nicht erfüllt und dann mach ich nichts oder er ist erfüllt, dann habe ich keine Wahl. Und den Tatbestand prüfe ich. Ich aus meiner kleinen Sicht. Und nur, wenn ich den erfüllt sehe, dann kann der Staatsanwalt prüfen und feststellen ob aus seiner Sicht ein hinreichender Tatverdacht einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat vorliegt.

 

 

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.............................Ich aus meiner kleinen Sicht..............................

Das könnte man durchaus treffender ausdrücken :whistle:

 

 

Aber aus deinem Munde.......... :dribble:

 

 

 

 

........................ist diese Erkenntnis schon verdammt nahe an einer Punktlandung :mad:

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