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ichselber

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  1. Eine Anleitung, wie man seinen Account hier löscht. @Mod: mach du das mit dem Löschen, dann hast du hier wenigstens EINEN sinnvollen Beitrag geleistet!
  2. Bei dem Ton, den du und andere hier anschlagen, möchte ich dich dringenst bitten, dir deine moderativen Anweisungen dorthin zu stecken, wo die Sonne nicht scheint. Benennt das Forum in "Ratsuchende-Verarschungs-Forum" um, etwas anderes ist das hier nämlich nicht mehr.
  3. Wenn du etwas weißt, dann schreib es wenn du nichts weißt, dann lass es Dass ich mir nur einmal das Bildchen angeschaut habe (von dem ich wusste, dass es einen Kollegen zeigt), bedeutet im Rückschluss nach lange nicht, dass ich sonst keine Bettelbriefe erhalte.
  4. Auf den Schreiben der zentralen Bußgeldstelle in Bayern sind keine Fotos aufgedruckt. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass man sich das Foto (oder wie hier, den Film) auf jeder Polizeidienststelle ansehen kann. Man spaziert also hin, zeigt das Briefchen oder das notierte Aktenzeichen und der wachhabende Beamte ruft das auf seinem Computer auf. Fertig. Als ich das mal gemacht habe, hat sich der Beamte weder für mich, das Foto oder eine Ähnlichkeit zwischen beiden interessiert. Notiert oder protokolliert wurde auch nichts. Hat also nichts mit dem Andernorts üblichen Einschalten der Polize
  5. Du hast wenig Ahnung davon, wie das in Bayern abläuft.....
  6. Mein Rat: nicht auf die Anhörung reagieren (da passiert dir auch nichts weiter) und zum Anwalt gehen. Wenn die Aufnahme schlecht genug ist, kann er dich vielleicht komplett "raushauen". 2. Möglichkeit: Schwager trägt sich selbst im AHB als Fahrer ein. Wenn der BGB kommt, legt er Einspruch ein. Mit etwas Glück kommt ihr beide ohne Strafe und Punkte davon, evtl. bekommst du ein Fahrtenbuch aufgedrückt, was aber in diesem Fall das kleinere Übel wäre. 3. Möglichkeit: sh. PedroK
  7. 1. Was ist gekommen? Anhörung oder Bußgeldbescheid? Wenn es der Bescheid ist, auf die 14-tägige Einspruchsfrist achten! 2. Schau dir das Video an, wenn möglich. Und mache vorher keine Angaben dazu, ob du gefahren bist. 3. Das Absehen vom Fahrverbot ist grundsätzlich möglich, wenn ein Härtefall vorliegt. Natürlich kannst du selbst "verhandeln", aber gerade bei dieser Geschichte empfiehlt es sich, einen Anwalt einzuschalten (der möglichst auf Verkehrsrecht und nicht auf Scheidungen oder Mietsachen spezialisiert ist), der die örtlichen Gepflogenheiten kennt, die Chancen abschätzen und die ric
  8. So wie dieser hier: http://86failavenue.com/images/lama-face-1.jpg
  9. Ok, ich vermute, dass das Bild nicht besonders gut ist. In dem Fall kannst du dir aussuchen, ob du lieber das Bußgeld bezahlst (plus Punkt) oder eine Fahrtenbuchauflage riskierst, die aus meiner Sicht zu 99% wasserdicht ist.
  10. Das ist aber egal, weil es nicht auf das Handeln des Halters, sondern der Behörde ankommt. Die zentrale Frage ist: "hat die Behörde alle angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen"? Wenn ja, ist eine Fahrtenbuchauflage rechtens. Der Halter kommt da nicht vor. Eines der Kriterien bei dieser Frage ist, ob die Behörde den Halter so rechtzeitig kontaktiert hat (zwei Wochen), dass man davon ausgehen kann, dass er sich erinnern kann. Im Umkehrschluss würde das bedeuten, dass es kein Fahrtenbuch geben darf, wenn sich die Behörde nicht innerhalb von zwei Wochen meldet. Das wollen die Behörden
  11. Ok, dann müsste aber das Foto gut sein. Dann kann ich mir aber auch nicht vorstellen, dass es die Behörde nicht schafft, die Sache aufzuklären (zumal sie ja sehr schnell sind).
  12. Das kann er ja tun. Ein Foto hülfe halt. Schön, nur hülft ihm das nix. Zum wiederholten male: es kommt zunächst auf die Handlung der Behörde an. Die hat sich in diesem Fall mustergültig verhalten. Führt dieses mustergültige Verhalten nicht zur Ermittlung des Täters gibt es ein Fahrtenbuch. Fertig. Die Mitwirkung des Halters kommt erst zur Sprache, wenn sich die Behörde eben nicht mustergültig verhalten hat. Dann wird die Frage gestellt: konnte der Täter aufgrund der unzureichenden Bemühungen der Behörde nicht ermittelt werden (z.B. kein brauchbares Foto, Befragen nach fünf Wochen, keine
  13. Wir schreiben aneinander vorbei..... Wenn ich zugebe, nach 10 Tagen eine Anfrage zu der Sache erhalten zu haben, aber nicht sinnvoll mitwirke (indem ich eben mein Gedächnis bemühe und tatsächliche oder wenigstens mögliche Fahrer benenne), kann sich die Behörde so dumm anstellen, wie sie will. Denn, auch das wirst du in zig Fahrtenbuch-Urteilen lesen: wenn der Halter erkennbar die Mitwirkung verweigert (der Klassiker: Aussageverweigerung - aber eben auch ein nicht-erinnern-wollen nach wenigen Tagen), kommt es auf die Bemühungen der Behörde nicht mehr an. Denn dann ist eben die fehlende Mitw
  14. Schon, aber hier gibt es keinen "reo". Deshalb wird das auch vor dem VG verhandelt. Wäre es eine Strafe, hätten wir einen "Täter", ginge das durch die Strafinstanzen (AG, LG etc.). Auch wenn das Fahrtenbuch eindeutig zur Disziplinierung widerspenstiger Fahrzeughalter dient, ist der Zweck offiziell ein anderer.
  15. Wir alle - der TO eingeschlossen - kennen das Bild nicht (wurde lt. Eröffnungsbeitrag nicht mitgeschickt). Insofern kann ich das nicht beurteilen. Wenn das Bild mies ist, bleibt der Behörde nichts anderes, als den Halter als Zeugen zu befragen. Aber ganz gleich, wie die Faktenlage ist: wenn ich nach 10 Tagen nicht sagen kann, wer gefahren ist, bin ich dran. So oder so. Erstmal Füße stillhalten eröffnet wenigstens ein paar zusätzliche Optionen. Wobei ich alles andere als optimistisch bin.
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