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Morgenstern

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  1. Dass ein Fahrtenbuch möglich ist, auch wenn ich erlaubterweise von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch mache, ist mir bekannt. Deswegen fordere ich erstmal ein Foto an. Dann kann ich ohne Probleme erklären, dass mir keine Fahrerin bekannt ist, die der Person auf dem Foto ähnlich sieht.
  2. Alles klar, danke. Dann fordere ich mal das Foto an und sehe, was passiert. Wenn ich das zahlen muss, wär auch kein Beinbruch, aber wenn die mich schon blitzen, dann wenigstens so, dass sie mich auch identifizieren können ;-)
  3. Der Brief ist an Email adressiert, der Halter und auch der (zu schnelle) Fahrer ist. Allerdings scheint die Behörde Emil auf dem Foto für eine Emilie zu halten. Daher wird Emil informiert, dass eine unbekannte Fahrerin mit Emils Auto zu schnell war. Emils Frau kommt gar nicht darin vor, sie saß nur nebendran, als es blitzte.
  4. Hallo, hab noch Glück im Unglück gehabt und bin mit 29 drüber innerorts geblitzt worden. Hab mich erstmal gefreut, da ich um das FV herumkomme. Interessant wurde es dann beim erneuten Durchlesen: 1. Es ist ein Zeugenfragebogen und kein Bußgeldbescheid 2. Wird eine Fahrerin vermutet Hintergrund: Ich war Fahrer und bin auch Halter. Meine Frau saß nebendran. Ein Bild haben sie mir leider nicht mitgeschickt. Der Brief kam relativ flott, waren 11 Tage. Was ist zu tun? Spontan hätte ich jetzt erstmal gesagt, Bogen mit Zeugnisverweigerung zurückschicken, dann wissen die ja immer noch nicht, ob ic
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