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Unfall Mit Schlecht Parkendem Auto


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Ich weiß nicht, wie du jetzt auf diese Verknüpfung kommst.
Perlen vor das Blaulicht...

 

Ich habe eine Meinung zu 142StGB.
Von einem Polizisten wird man mit Fug und Recht erwarten dürfen, daß sich seine Meinung mit der Rechtslage deckt. Sollte er anderer Meinung als diese sein, muß man erwarten dürfen, daß er das entsprechend kundtut.

 

Bist du nun bei mir in der Verkehrskontrolle @Porscheturbo, dann haben wir nichts zu diskutieren.
Das ist Deine Meinung. Sie sei dir unbenommen.

 

Und ob du meinst, ich dürfe etwas nicht oder ich müsse etwas ist mir ehrlich gesagt herzlich egal.
Genau das ist das Problem.

 

Und nur, wenn ich den erfüllt sehe, dann kann der Staatsanwalt prüfen und feststellen ob aus seiner Sicht ein hinreichender Tatverdacht einer rechtswidrigen und schuldhaften Tat vorliegt.
Einem Staatsanwalt wird es scheißegal sein, ob Du als sein Hilfspersonal meinst, er könne irgendwas tun oder nicht. Anders ausgedrückt: ob Du meinst, er dürfe etwas nicht oder müsse etwas ist ihm sicherlich herzlich egal.

 

Kommen eigentlich noch irgendwelche Quellen oder dürfen wir Deine Äußerungen schon jetzt als das übliche Geschwafel verbuchen?

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Danke!!!

Die Regel ist sehr einfach: Warten bis der Geschädigte kommt; Polizei sofort aufsuchen ist nur 2. Wahl. Alles andere ist "Fahrerflucht".

Was ist da nicht zu verstehen? Warten ist immer richtig, wenn man das nicht will / kann Polizei benachrichtigen, wie auch immer. Aber sofort, nicht später, morgen oder wann du "lust und laune" hast.

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Guest Kleiner Schelm

Einem Staatsanwalt wird es scheißegal sein, ob Du als sein Hilfspersonal meinst, er könne irgendwas tun oder nicht. Anders ausgedrückt: ob Du meinst, er dürfe etwas nicht oder müsse etwas ist ihm sicherlich herzlich egal.

 

Ob die Staatsanwaltschaft auch nur ansatzweise ahnt, wie glücklich sie sich schätzen darf, dass ein Allrounder wie Blaulicht zu entscheiden hat, ob die Staatsanwaltschaft ihrem Auftrag nachkommt oder nicht?

 

Ob das schon bei der Staatsanwaltschaft aufhört? Oder berät Blaulicht auch die Gerichte, wie diese zu entscheiden haben?

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?lies und denk

 

Wenn ich bei einem Lebenssachverhalt keine Anzeige schreibe, weil ich keinen Tatbestand sehe, dann weiß der Staatsanwalt nichts von diesem Sachverhalt und kann nichts prüfen.

 

Wenn ich einen Tatbestand sehe und eine Anzeige schreibe, dann erhält der Staatsanwalt die Akte

 

 

So einfach ist das manchmal. Ich erlaube dem Staatsanwalt nicht seine Arbeit zu machen. Ich kann nur erkennen in welchem Fall er nach meinem Handeln handeln kann und wann das einfach nicht geht.

 

 

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Die Wartezeit hängt auch vom Schaden ab.

richtig, hatte ich aber oben schon geschrieben, bei Mindestwartezeit von 20 Minuten.

 

 

Bei einem Schaden unter 20 Euro müsste man gar nicht warten

richtig, liegt aber auch daran, dass bei einer solchen Schadenshöhe kein Unfall nach § 142 StGB vorliegt. Die Grenze zieht die Rechtsprechung bei 50 Euro.

 

 

Oder ein Wildunfall ohne dass Schadensersatzansprüche aufkommen - da muss man auch nicht warten

Wie soll denn das gehen. Irgendwas geht immer kapputt. Sei es das Tier, ein Baum oder der Untergrund (Nebenanlagen).

Bleibst du auf der Straße und triffst du das Tier nicht, entsteht auch kein Schaden und damit Unfall.

 

 

Ich würde immer von vor Ort die Polizei anrufen.

Hatte ich oben ja auch schon empfohlen.

 

Wenn das Netz weg ist, der Akku leer oder sonst was würde ich zum nächten Telefon gehen - es sei denn, dass Polizeirevier ist näher dran.

Tja dann hält man jemanden an und bittet um Hilfe.

 

Wie lange ich vor Ort bliebe hängt nicht nur vom Schaden, sondern auch von der Örtlichkeit ab. Die Norm verfolgt einen Zweck. Und solange ich dem Zweck nachkomme ist alles gut. Sieht das ein Amtsgericht anders, so muss man eben weiter klagen. Die Kommentierungen beruhen auf Rechtsprechung. Man muss sich also mal mit einem Richter streiten.

Dann viel Spass auch mit den Kosten. Ohne RA wird das nie was, da ein Richter einen Laien haushoch überlegen ist und diesen in Grund und Boden schreiben wird. Auch kennt er viel besser die juristischen Schachzüge, welche die Sache so entscheiden, dass du dagegen nicht ankommen wirst.

 

?lies und denk

 

Wenn ich bei einem Lebenssachverhalt keine Anzeige schreibe, weil ich keinen Tatbestand sehe, dann weiß der Staatsanwalt nichts von diesem Sachverhalt und kann nichts prüfen.

 

Wenn ich einen Tatbestand sehe und eine Anzeige schreibe, dann erhält der Staatsanwalt die Akte

 

 

So einfach ist das manchmal. Ich erlaube dem Staatsanwalt nicht seine Arbeit zu machen. Ich kann nur erkennen in welchem Fall er nach meinem Handeln handeln kann und wann das einfach nicht geht.

Viel Spass bei der Sache, wenn es jemand herausbekommt, dass die falsch gelegen hast und man dir nachweist, dass du es hättest erkennen können.
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lies und denk
Du führst wieder Selbstgespräche, gell?

 

Wenn ich bei einem Lebenssachverhalt keine Anzeige schreibe, weil ich keinen Tatbestand sehe, dann weiß der Staatsanwalt nichts von diesem Sachverhalt und kann nichts prüfen.
Schon mal einen ganz kurzen Moment darüber nachgedacht, daß Du nicht allein auf der Welt und demenstprechend nicht der Einzige bist, der eine Anzeige schreiben kann? Du warst doch sogar der Meinung, Versicherungen würden das tun (was Du - wie üblich - natürlich nicht durch Fakten belegt hast).

 

So einfach ist das manchmal.
Stimmt. Aber anscheinend immer noch nicht immer einfach genug.

 

Ich erlaube dem Staatsanwalt nicht seine Arbeit zu machen.
Sprache kann verräterisch sein. Damit Du meinen Satz auch verstehst: die StA lässt sich von Dir gewiss nix erlauben.

 

 

Viel Spass bei der Sache, wenn es jemand herausbekommt, dass die falsch gelegen hast und man dir nachweist, dass du es hättest erkennen können.
Das ist ausgeschlossen. Sowohl, daß er falsch liegt als auch daß er das hätte erkennen können.
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Ich mag mich irren, aber mit Ausnahme deiner verbalen Entgleisungen und Bewertung des Sachinhalts meiner Beiträge ist es dir bislang noch nicht gelungen - ausser mit der dir so eigenen Polemik - mein Konstrukt allumfassend zu entkräften.

 

Das mag wohl daran liegen, dass erstens du wohl ziemlich allein da stehst, mit der Auffassung, Sachinhalte anstatt hypothetische Konstrukte in deinen Beitragen zu sehen (und obendrein offensichtlich praktikable Vorschlaege, wie dein "Problem" zu loesen ist, konsequent ignorierst) und zweitens, dass ich in einer Zeit aufgewachsen bin (und den Fuehrerschein gemacht habe), in der es weder Mobiltelefon noch Google gab. Dass Du aber deine Behauptung, das Licht singen zu hoeren, als Sachinhalt darstellst, ist doch schon bezeichnend....... :schreck: Genau darauf bezog sich naemlich meine sogenannte 'verbale Entgleisung'.

 

Aber es ist schön zu sehen, dass jemand, der sozusagen ganz weit weg vom Schuß ist, weiß, wie es rund um meinen Arbeitsplatz aussieht bzw. auszusehen hat.

 

Soll das auch ein Sachinhalt sein, oder wie moechtest du diesen - in meinen Augen - Unsinn bezeichnen? Ich wuesste nicht, behauptet zu haben, Kenntnisse ueber die Umstaende deines Arbeitsplatzes zu haben.

 

Ich habe übrigens in der Pause mal unsere gute Seele aus der Zentrale, die seit über zehn Jahren hier arbeitet, gefragt, ob sie mir wohl sagen können, wo sich die nächste Polizeiwache befindet. Ihren Vorschlag, das eben schnell bei Google in Erfahrung zu bringen, habe ich dankend abgelehnt. Aber egal, vermutlich ist die Gute einfach nur genauso blöd wie ich, nicht wahr, HarryB?

 

Hatte ich irgendwo gesagt, dass es z.B. zum Allgemeinwissen gehoert, die Adressen einer jeden Polizeistation zu kennen? Aber hoechstwahrscheinlich wuesste sie sich besser zu helfen als du selbst........ Frage sie doch heute einfach mal, ob sie auch das Licht singen hoert. Verneint sie dieses, ist sie nicht genauso bloed wie du.......

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Die Wartezeit hängt auch vom Schaden ab.

richtig, hatte ich aber oben schon geschrieben, bei Mindestwartezeit von 20 Minuten.

 

 

Bei einem Schaden unter 20 Euro müsste man gar nicht warten

richtig, liegt aber auch daran, dass bei einer solchen Schadenshöhe kein Unfall nach § 142 StGB vorliegt. Die Grenze zieht die Rechtsprechung bei 50 Euro.

 

 

So ist das manchmal in der Rechtsprechung. Sie ist unterschiedlich.

Tröndle Fischer §142 Rdnr 36 Führen Beispiele aus in denen 15, 20, 10 Minuten nicht ausreichend gewesen sind; weiter Beispiele in denen sogar 10, 15 und 30 ausreichend waren.

Weiter führen sie die Erforderlichkeit der objektiven Hinzuziehung der Polizei.

Das das eigene Verhalten wesentlich für die Wartezeit ist.

 

Unter Rdnr. 37 Ersatzmaßnahmen wo bei der Kernpunkt dort die notwendigen Feststellungen am Unfallort sind. D.h. wenn Feststellungen am Unfallort zu machen sind, dann wird man nicht wegfahren dürfen.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.07.2011

- 331 S 71/10 -

 

Oder ein Wildunfall ohne dass Schadensersatzansprüche aufkommen - da muss man auch nicht warten

Wie soll denn das gehen. Irgendwas geht immer kapputt. Sei es das Tier, ein Baum oder der Untergrund (Nebenanlagen).

Bleibst du auf der Straße und triffst du das Tier nicht, entsteht auch kein Schaden und damit Unfall.

Stand so im Tröndle Fischer §142.

Ich würde jedoch die Polizei anrufen.

 

 

Ich würde immer von vor Ort die Polizei anrufen.

Hatte ich oben ja auch schon empfohlen.

 

Wenn das Netz weg ist, der Akku leer oder sonst was würde ich zum nächten Telefon gehen - es sei denn, dass Polizeirevier ist näher dran.

Tja dann hält man jemanden an und bittet um Hilfe.

Auch eine Möglichkeit.

Bei Kleinem Schelm fährt ja keiner vorbei.

 

 

 

Wie lange ich vor Ort bliebe hängt nicht nur vom Schaden, sondern auch von der Örtlichkeit ab. Die Norm verfolgt einen Zweck. Und solange ich dem Zweck nachkomme ist alles gut. Sieht das ein Amtsgericht anders, so muss man eben weiter klagen. Die Kommentierungen beruhen auf Rechtsprechung. Man muss sich also mal mit einem Richter streiten.

Dann viel Spass auch mit den Kosten. Ohne RA wird das nie was,

Richtig. Ohne Anwalt sollte man nicht vor Gericht ziehen. Da man aber in dieser Situation eh nur Beschuldigter sein kann, sollte man sowieso einen Rechtsbeistand haben.

 

 

 

(...)*

Viel Spass bei der Sache, wenn es jemand herausbekommt, dass du falsch gelegen hast und man dir nachweist, dass du es hättest erkennen können.

Tja, so ist das in unserem Job, wenn wir was "falsch machen" dann steckt da ne Menge Ärger drinne. Grundsätzlich erstmal das Strafrecht und Dienstrecht.

 

 

 

*ich habe den Inhalt gelöscht, weil deine Antwort und meine Antwort alle polizeilichen Entscheidungen betreffen.

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Im letzten Winter kam ich mit meinem Modus aus dem Nachbarort zurück, es war gegen 21 Uhr, stockdunkel, es hatte schon kräftig geschneit - die Straße war durchgehend schneebedeckt. Ca. verzehnfachter Bremsweg, entsprechend meine vorsichtige Fahrweise. Da sah ich im Scheinwerferlicht einen Sprung Rehwild in Richtung Straße laufen.

Gebremst - und das Fahrzeug stand, die Rehe in wilder Flucht vorm Auto auf die andere Straßenseite auf die Wiese.

Dann rummste es doch ! Ein ausgewachsenes Tier war gegen meinen linken vorderen Kotflügel gerannt, dieses Kunststoffteil hing nun zerbrochen am Fahrzeug. Das Reh rappelte sich auf und verschwand in der Dunkelheit.

Per Handy rief ich die Polizei an, die Daten und Personalien wurden telefonisch aufgenommen. Da wegen des Schneefalls und diverser Unfälle keine Streifen verfügbar waren, riet man mir, nach Hause zu fahren.

Am folgenden Tag kam wie versprochen die Polizei zu meiner Garage und hat das Unfallformular nach Besichtigung des Schadens ausgefüllt, welches ich für die Versicherung brauchte. Am zerbrochenen Kotflügel klebten noch Büschel vom "Haarwildschaden"

Mit der Versicherung war das dann kein Problem - die Teilkasko hat den Schaden übernommen.

Da war ich mit der Polizei sehr zufrieden !

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So ist das manchmal in der Rechtsprechung. Sie ist unterschiedlich.
Als Studierter mit juristischen Kenntnissen solltest Du wissen: nein, das ist nicht manchmal so.

 

Tröndle Fischer (...)
Welch bahnbrechenden Erkenntnisse. Dafür hättest Du keinen Kommentar bemühen müssen - hier lesen hätte gereicht.

 

Stand so im Tröndle Fischer §142.
Sag an: was steht da genau?

 

Tja, so ist das in unserem Job, wenn wir was "falsch machen" dann steckt da ne Menge Ärger drinne. Grundsätzlich erstmal das Strafrecht und Dienstrecht.
Du weißt doch selber, daß diese generelle Aussage nicht den Tatsachen entspricht.

 

Du eierst rum. Wie üblich nichts neues zum Thema, viele schöne Allgemeinkuchen und keine Antwort auf konkrete Fragen. Der themenbezogene Erkenntnisgewinn aus Deinen Beiträgen ist gleich null.

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Die Wartezeit hängt auch vom Schaden ab.

richtig, hatte ich aber oben schon geschrieben, bei Mindestwartezeit von 20 Minuten.

 

 

Bei einem Schaden unter 20 Euro müsste man gar nicht warten

richtig, liegt aber auch daran, dass bei einer solchen Schadenshöhe kein Unfall nach § 142 StGB vorliegt. Die Grenze zieht die Rechtsprechung bei 50 Euro.

 

 

So ist das manchmal in der Rechtsprechung. Sie ist unterschiedlich.

Tröndle Fischer §142 Rdnr 36 Führen Beispiele aus in denen 15, 20, 10 Minuten nicht ausreichend gewesen sind; weiter Beispiele in denen sogar 10, 15 und 30 ausreichend waren.

Weiter führen sie die Erforderlichkeit der objektiven Hinzuziehung der Polizei.

Das das eigene Verhalten wesentlich für die Wartezeit ist.

 

Unter Rdnr. 37 Ersatzmaßnahmen wo bei der Kernpunkt dort die notwendigen Feststellungen am Unfallort sind. D.h. wenn Feststellungen am Unfallort zu machen sind, dann wird man nicht wegfahren dürfen.

Landgericht Hamburg, Urteil vom 18.07.2011

- 331 S 71/10 -

Naja ich würde dennoch mindestens 20 Minuten warten.

 

Hier mal eine kleine Übersicht zu einzelnen Wartezeiten

http://www.iww.de/va/archiv/unfallflucht-unerlaubtes-entfernen-vom-unfallort-durch-nichterfuellen-der-wartepflicht-142-abs-1-nr-2-stgb-f44307

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Ich würde (kaum) warten und sofort die Polizei anrufen. (das Szenario leerer Akku und kein Netz ist kaum denkbar. Schließlich ist im Auto ein Ladekabel und fast überall funktioniert der Notruf)

 

 

Ansonsten käme es drauf an: Stadt oder Land, Tags oder Nachts, viel oder wenig los? Welche Geschäfte, Lokale, Einrichtungen sind in der Nähe? Was für ein Schaden ist entstanden? Konnte ich Fotos von der Unfallstelle anfertigen? wenn alle Antworten vorliegen, dann überlege ich wie lange ich warte. Könnte sein, dass ich schon nach fünf Minuten gehe oder doch 40 Minuten verweile.

Natürlich gehe ich direkt zur Polizei bzw bis zum nächtsen Telefon bzw bis mein Handy empfang hat (was am schnellsten ist)

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