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Alkoholkontrolle Erwischt


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Hallo !

 

Ich hatte schon abgeschlossen, komme aber nochmals mit Antworten/Fragen zurück.

 

DFas was ich gemacht habe ist Scheisse !!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Folgendes : ich bin Auto gefahren obwohl ich wusste wieviel Kannen ich drin hatte.

Mir war bewusst das das schief gehen kann. !!!!

Das Objetive Denken war weg !!!!!!!!!!!!!!!

 

Mein Test nach 4 Tagern 0 Alkohol ::: 3 Flaschen Bier zu je 0,5 Liter getrunken.

Zeit : Beginn 17.30 Uhr

Ende : 19.30 Uhr

Fazit : ich laber stuss, mir ist leicht schwindelig ohne Übelkeit

Auto würde ich nicht fahren

klares Denken noch vorhanden.

Ich trinke gkeich noch ein Bier und werde hier den Bericht ergänzen.

 

Für mich steht fest: wenn man Alkoholgewohnt ist, merkt man nicht wo er Pegel ist. Nach meinen 4 Tagen 0-Alkohol merke ich schon was Sache ist.

Ich berichte gleich weiter. Zerstört diesen Bericht bitte nicht mit anderen Sachen. Ich berichte um 21.15 weiter. Dann könnt ihr loslegen.

 

Strutstec

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Tu Dir, den meisten Lesern hier, Deinen Kollegen und dem Ansehen Deines Berufsstandes einen ganz großen Gefallen: halt die Klappe.

Das geht ja beinahe schon in's Widerliche wie Du u.a. Deinen Beitrag hier im Forum überhöhst. Soll ich beim Betreiber einen "Danke Blaulicht" - Knopf beantragen oder wie würdest Du Dich gerne geehrt w

@Blaulicht, Dein Beitrag in diesem Thread, wo es um wirkliche Probleme eines Menschen geht ist mehr als daneben, eigentlich regelrecht zum   Es wäre schön, wenn Du zumindest mal googeln würdest was

Wie unterscheidest du denn "deutlich alkoholisiert" von "alkoholisiert"?

Ich entscheide das und hole mir ggf. die Meinung des die Blutprobe durchführenden Arztes ein. Letztlich macht man es am Gesamtverhalten und der Alkoholfahne fest. Entscheidend ist jedoch: wenn ich zunächst von einer Straftat ausgehe, ist eine Unterscheidung zwischen "deutlich alkoholisiert" oder "alkoholisiert" unerheblich.

Ich hatte angenommen, dass diese Unterscheidung eben genau den Ausschlag gibt ob man den Delinquenten einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat verdächtigt.

Aber gut, das Gesamtverhalten des Threaderöffners sowie die Tests des Arztes waren ja scheinbar eher unauffällig. Also doch kein Grund von einer Straftat auszugehen.

 

Wann triffst du denn die Entscheidung ob du eine Straftat verdächtigst?

Im Moment in dem der Angehaltene sagt "ich möchte nicht pusten" oder schon vorher?

 

Wir reden nicht vom Einlochen, sondern von einer TRAL-Fahrt. Wenn ich nur den Alk rieche, der Betroffene sich aber weigert zu pusten oder auch nicht pusten kann, dann gehe ich zunächst nicht von einer Owi, sondern von einer Straftat aus. Und das bedeutet, daß der Führerschein in amtliche Verwahrung zu nehmen ist.

Auch die plötzliche Wegnahme des Führerscheins kann ja massive Folgen haben - Arbeitsplatzverlust etc. - da fände ich es schon gut, wenn mit diesem rabiaten Mittel sorgsam umgegangen würde und vor den Konsequenzen nicht lapidar mit "dann hat halt jemand Pech gehabt" die Augen verschlossen werden würden.

 

Kurz gesagt: Ich halte dein Vorgehen für ungesetzlich!

Kurz geantwortet: das darfst Du. Ändert aber nichts.

Wie gesagt, deine Kollgen führen an, dass man "eine gute Begründung" bräuchte. Ein bisschen seltsam ist es daher schon, dass du sie nicht brauchst.

 

Und ärgert sich dass man kooperativ war. Lernen durch Schmerzen soll aber eine der effektivsten Methoden sein.

Naja, in diesem Falle sollte man lieber kooperativ sein und pusten, denn damit könnte man die Sicherstellung des Führerscheines u.U. vermeiden, sofern der Wert im Owi-Bereich liegt.

Da ist sie wieder, die alte Leier:

der Verdächtige soll seine Unschuld doch bitte selbst beweisen. Dass der Schuh nur umgekehrt passt weißt du doch auch.

 

Ich trinke gkeich noch ein Bier und werde hier den Bericht ergänzen.

Lass es lieber. Was soll das bringen?

Außer dass du dir einen Grund gesucht hast heute wieder Alkohol zu trinken?

Froh, dass du ihn gefunden hast?

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Ich hatte angenommen, dass diese Unterscheidung eben genau den Ausschlag gibt ob man den Delinquenten einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat verdächtigt. Aber gut, das Gesamtverhalten des Threaderöffners sowie die Tests des Arztes waren ja scheinbar eher unauffällig. Also doch kein Grund von einer Straftat auszugehen.

Wenn ich nichts anderes habe außer der Tatsache, daß der Betroffene alkoholisiert ein Kfz geführt hat, ein Richter danach die Blutprobe anordnet, so gehe ich erstmal von einer Straftat aus. Und das eben erfordert zwingend die Sicherstellung des Führerscheins.

Auch wenn der Test des Arztes eher "normal" zu sein scheint, was hier aber wohl nicht der Fall war (wurde bereits entsprechend kommentiert), ändert das nichts daran, daß wie beschrieben vorgegangen wird. Nämlich weil man eben nicht weiß - auch der Arzt nicht -, wie hoch der Akoholwert tatsächlich ist.

 

Wann triffst du denn die Entscheidung ob du eine Straftat verdächtigst? Im Moment in dem der Angehaltene sagt "ich möchte nicht pusten" oder schon vorher?

Wenn er sich aller (freiwilligen) Möglichkeiten verweigert, um den Anfangsverdacht zu erhärten bzw. zu entkräften, ist für mich das weitere Vorgehen so wie oben beschrieben.

 

Auch die plötzliche Wegnahme des Führerscheins kann ja massive Folgen haben - Arbeitsplatzverlust etc. - da fände ich es schon gut, wenn mit diesem rabiaten Mittel sorgsam umgegangen würde und vor den Konsequenzen nicht lapidar mit "dann hat halt jemand Pech gehabt" die Augen verschlossen werden würden.

Ich kann Deine Haltung/Meinung nachvollziehen, aber ich würde zumindest hier in meinem Bereich für mich unangenehme Fragen bekommen, warum ich den Führerschein nicht einbehalten habe, denn eine Straftat kann zu diesem Zeitpunkt eben nicht ausgeschlossen werden. Und genau in diesem Fall ist von einer Straftat auszugehen und auch der Führerschein sicherzustellen. Da habe ich keinen Spielraum. Wenn ich es dennoch unterlasse, mag das für den Betroffenen schön sein, für mich eher nicht. Und da ist mir mein Hemd näher als das des Betroffenen, der - jedenfalls in diesem Fall und idR eh - wußte was er tat. Deshalb hält sich mein "Mitleid" auch arg in Grenzen. Letztlich muß der Betroffene halt schauen, ob er gefahren werden kann oder u.U. ein Taxi oder den ÖPNV nehmen. Nur weil er ein paar Tage keinen Führerschein hat (nämlich bis zum Ergebnis der Blutprobe, wenn der Wert unter 1,1 liegen sollte), wird niemand den Arbeitsplatz verlieren.

 

Wie gesagt, deine Kollgen führen an, dass man "eine gute Begründung" bräuchte. Ein bisschen seltsam ist es daher schon, dass du sie nicht brauchst.

Ich könnte und würde es begründen. Mancherorts mag diese Begründung ausführlicher ausfallen, mancherorts auch weniger ausführlich.

 

Da ist sie wieder, die alte Leier: der Verdächtige soll seine Unschuld doch bitte selbst beweisen. Dass der Schuh nur umgekehrt passt weißt du doch auch.

Er steht in dem Moment im Verdacht, eine Straftat begangen zu haben. Und er hat in dem Moment auch die Möglichkeit, diesen Verdacht zu entkräften. Nämlich mit dem Vortest. Will er das nicht, wird eine Blutprobe entnommen und der Führerschein einbehalten, bis das Ergebnis der Blutprobe besagt, daß er über oder unter 1,1 Promille liegt. So ist die Verfahrensweise. Ich hab das nicht gemacht, ich habe es umzusetzen. Und genau das mache ich auch. Der Betroffene kann mitarbeiten, muß es aber nicht. Wenn er sich dagegen entscheidet, muß er auch mit den entsprechenden Konsequenzen leben.

 

Und wenn ich

Ich trinke gkeich noch ein Bier und werde hier den Bericht ergänzen.
lese, graut es mir. Da hat es wohl genau den Richtigen getroffen. Bei Alk am Steuer hört bei mir der Spaß auf. Der kann so viel Reden, bereuen, beteuern etc. wie er will. Glauben kann ich ihm nach dieser Bemerkung gar nichts. Ein typischer Alkoholiker. Den ich allerdings nicht hinter dem Lenkrad eines Kfz erleben möchte.
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Hallo Leute !

 

Schon meine Ansprache an euch ist anders. Ich begrüße euch nüchtern anders.

aber nun die 4. Flasche drin. Beginn des Saufens 17.30 Uhr. Ende jetzt 21.30 Uhr.

Ich gehe Kerzengrade. Laber etwas Stuss. Versuche meinen Zustand gegenüber meiner Frau ( die eingeweiht ist )

zu verschönern. Klappt nicht. Ich bin Voll wie 1.000 Mann. Nach 4 Flaschen.

Am Tag des Ertappens hatte ich 6 Flaschen. Jedoch zu anderen Zeiten.

Mein Fazit : Man verliert nach einem bestimmten Alkoholkonsum die Realität. Man fühlt sich stark obwohl man

weiss, man ist besoffen. Der Realitätssinn ist weg. Man fährt Auto obwohl man weiss das es nicht erlaubt ist..

Wir schon gut gehen. Keiner merkt was. Ich bin nun nach 4 Pullen voll. Fahren würde ich nicht mehr,

Da eicht der Verstand noch. Warum nicht vor 5 Tagen.

 

Tschüss Leute.

 

Strutstec

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Moin.

 

Eigentlich lese ich hier fast nur still mit, aber dieser Thread wird gerade wirklich peinlich.

 

Strutstec hör auf zu jammern. Was und wem willst du hier etwas beweisen? Du sollest deine Zeit nutzen um dir Gedanken über dein Verhalten und dein Leben zu machen.

 

Ich hoffe für dich, du bekommst es in den Griff.

 

 

Es grüßt der Gnumpf

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Hei !

 

Ich jammer nicht. Ich wollte nur dokumentieren wie es einem nach Alkoholgenuss geht.

Wie verblödet es einem gehen kann. Nach 4 Tagen ohne Alkohol habe ich jeden Tropfen gemerkt.

Vorher nicht. Das wollte ich mal festhalten und berichten.

Wenn Du nix zu sagen hast lasse es sein. Ich will nix beweisen. Nur feststellen

wie Alkohol wirkt. Dummnuss.

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Auch die plötzliche Wegnahme des Führerscheins kann ja massive Folgen haben - Arbeitsplatzverlust etc. - da fände ich es schon gut, wenn mit diesem rabiaten Mittel sorgsam umgegangen würde und vor den Konsequenzen nicht lapidar mit "dann hat halt jemand Pech gehabt" die Augen verschlossen werden würden.

Ich kann Deine Haltung/Meinung nachvollziehen, aber ich würde zumindest hier in meinem Bereich für mich unangenehme Fragen bekommen, warum ich den Führerschein nicht einbehalten habe, denn eine Straftat kann zu diesem Zeitpunkt eben nicht ausgeschlossen werden. Und genau in diesem Fall ist von einer Straftat auszugehen und auch der Führerschein sicherzustellen. Da habe ich keinen Spielraum.

Heißt, falls der Verdächtige den Schein nicht dabei hat, fahrt ihr dann auch zu ihm um ihn einzukassieren?

Wie weit?

Und inkl. Hausdurchsuchung, falls er nicht sagen will wo er ihn aufbewahrt?

 

Wenn ich es dennoch unterlasse, mag das für den Betroffenen schön sein, für mich eher nicht. Und da ist mir mein Hemd näher als das des Betroffenen, der - jedenfalls in diesem Fall und idR eh - wußte was er tat. Deshalb hält sich mein "Mitleid" auch arg in Grenzen. Letztlich muß der Betroffene halt schauen, ob er gefahren werden kann oder u.U. ein Taxi oder den ÖPNV nehmen. Nur weil er ein paar Tage keinen Führerschein hat (nämlich bis zum Ergebnis der Blutprobe, wenn der Wert unter 1,1 liegen sollte), wird niemand den Arbeitsplatz verlieren.

Naja, Berufskraftfahrer, da ist das schon denkbar, gerade in Probezeit oder anderen, eher "neueren" Beschäftigungsverhältnissen.

Mitleid hat ja keiner gefordert, aber es födert die Sachlichkeit der Diskussion nicht besonders, wenn die Forderung 'die Konsequenzen [des eigenen Handelns] im Auge haben' gleich als Mitleidsnummer desauviert wird.

 

Auffällig ist ja schon ein wenig, dass wenn es ums Verteufeln der Alkoholfahrt geht, die Beschreibungen sich überschlagen wie 'neben der Kappe', ja quasi schon mehr oder minder unzurechnungsfähig man in diesem Zustand sei, auf der anderen Seite aber munter davon ausgegangen wird, dass derjenige ja genau "wusste was er tat".

Was denn nun - 'total benebelt' oder 'wissen was man tut'?

 

Richtig drollig wird es in diesem Zusammenhang, wenn dann auf einmal auch noch, z.B. um die Freiwilligkeit zu dokumentieren, Lese- und Verständnisleistung erwartet wird und etwaige Unterschriften als rechtsverbindlich angesehen werden.

Ist halt wie so oft, für die Dummen unter uns reichts aus...

 

Wie gesagt, deine Kollgen führen an, dass man "eine gute Begründung" bräuchte. Ein bisschen seltsam ist es daher schon, dass du sie nicht brauchst.

Ich könnte und würde es begründen. Mancherorts mag diese Begründung ausführlicher ausfallen, mancherorts auch weniger ausführlich.

Ich hatte die Statements der Kollegen zu verstanden, dass die Einziehung des Führerscheins bei obiger Kostellation keine 'Standardmethode' sei - daher eben die "guten Gründe", falls man das doch tun will.

Das scheint bei euch ja irgendwie anders zu sein...

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Ich wollte diesen Live-Test aber.
Nein, Du brauchtest ihn bzw. Dein Körper verlangte ihn.

Dein sog. "Test" ist lediglich der untaugliche Versuch für Dich und Deine Gier nach Alkohol eine Rechtfertigung zu konstruieren.

 

So hart es klingt, aber der TE moege sich diese Worte mal wirklich eindringlich durch den Kopf gehen lassen, denn ich meine, diese Argumente sind nicht von der Hand zu weisen........

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Ich wollte diesen Live-Test aber.
Nein, Du brauchtest ihn bzw. Dein Körper verlangte ihn.

Dein sog. "Test" ist lediglich der untaugliche Versuch für Dich und Deine Gier nach Alkohol eine Rechtfertigung zu konstruieren.

 

Genau DAS habe ich mir auch gedacht.

 

Zeit, sich zum Thema Alkohol professionelle Hilfe zu holen. Daß es wohl 4 Tage ohne Alk ging, ist jedenfalls ein gutes Zeichen (oder waren da evtl. doch kleine "Vorversuche" für den Haupttest?). Laß Dir helfen, Deine Chance stehen recht gut.

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Hälst du dich mit damit im Kollegenkreis eher für die Ausnahme oder die Regel?

Vielleicht bin ich damit eher die Ausnahme, weil ich aufgrund der Tatsache, daß ich so gut wie nie und wenn auch nur wenig Alkohol trinke. Aber grundsätzlich würde ich sagen, daß eine Minderheit dem Alkohol stärker zugeneigt ist. Die allermeisten in meinem Umfeld trinken eher wenig und anlaßbezogen (Feierlichkeiten), aber nicht regelmäßig.

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Heißt, falls der Verdächtige den Schein nicht dabei hat, fahrt ihr dann auch zu ihm um ihn einzukassieren?

Das kann im Einzelfall passieren.

 

Wie weit?

Keine Ahnung. Entscheide ich auch im Einzelfall. Ggf. können es auch Kollegen übernehmen, die im Bereich seiner Wohnanschrift Dienst versehen.

 

Und inkl. Hausdurchsuchung, falls er nicht sagen will wo er ihn aufbewahrt?

Könnte im Einzelfall auch passieren, aber wahrscheinlich mit richterlicher Rückendeckung. Ich hab's allerdings noch nie gemacht.

 

Naja, Berufskraftfahrer, da ist das schon denkbar, gerade in Probezeit oder anderen, eher "neueren" Beschäftigungsverhältnissen.

Wer Berufskraftfahrer ist oder in einem eher "neueren" Beschäftigungsverhältnis, weiß um das Risiko Bescheid. Der sollte im Falle des Falles die Schuld nicht bei uns, sondern bei sich selbst suchen.

 

Mitleid hat ja keiner gefordert, aber es födert die Sachlichkeit der Diskussion nicht besonders, wenn die Forderung 'die Konsequenzen [des eigenen Handelns] im Auge haben' gleich als Mitleidsnummer desauviert wird.

Es ist einer sachlichen Diskussion auch wenig hilfreich und förderlich, wenn bei konsequentem Handeln gleich die "aber er könnte ja seinen Arbeitsplatz verlieren"-Keule ausgepackt wird.

 

Auffällig ist ja schon ein wenig, dass wenn es ums Verteufeln der Alkoholfahrt geht, die Beschreibungen sich überschlagen wie 'neben der Kappe', ja quasi schon mehr oder minder unzurechnungsfähig man in diesem Zustand sei, auf der anderen Seite aber munter davon ausgegangen wird, dass derjenige ja genau "wusste was er tat".

Was denn nun - 'total benebelt' oder 'wissen was man tut'?

Mit "er wußte genau was er tat" meinte ich, daß wenn derjenige z.B. in eine Kneipe geht, er in dem Moment genau weiß, was er da will, nämlich trinken. Und daß es dabei nicht bei ein oder zwei Bier bleiben wird, das weiß er auch. Er geht da also hin in dem Wissen und Wollen zu trinken. Was wäre logisch? Sich zuvor um eine Mitfahrgelegenheit zu kümmern. Aber diese Leute meinen ja idR, die paar Meter könnten sie dann noch eben mal fahren. Selbst wenn sie knudeldicke sind.

 

Richtig drollig wird es in diesem Zusammenhang, wenn dann auf einmal auch noch, z.B. um die Freiwilligkeit zu dokumentieren, Lese- und Verständnisleistung erwartet wird und etwaige Unterschriften als rechtsverbindlich angesehen werden.

Ist halt wie so oft, für die Dummen unter uns reichts aus...

Wenn jemand erkennbar besoffen ist, wird niemand ohne Richterbeschluß und auf reiner "Freiwilligkeit" seitens des Betroffenen eine Blutprobe anordnen. Dies gilt nur dann, wenn er erkennbar dazu noch in der Lage ist. UND: es ist auch entsprechend schriftlich festzuhalten, woran man das festmachen kann. Allein seine Unterschrift reicht also nicht aus.

 

Ich hatte die Statements der Kollegen zu verstanden, dass die Einziehung des Führerscheins bei obiger Kostellation keine 'Standardmethode' sei - daher eben die "guten Gründe", falls man das doch tun will.

Das scheint bei euch ja irgendwie anders zu sein...

Wenn, wie bei obiger Konstellation, im Anschluß nochmal ein Vortest gemacht wird und dieser Vortest deutlich unter 1,1 Promille liegt, so daß man durchaus davon ausgehen kann, daß auch der effektive Wert darunter bleiben wird, kann und wird man idR wohl auf eine Sicherstellung des Führerscheins verzichten. Letztlich entscheidet das aber die Maßnahme treffende Beamte.

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Hei !

 

Ich jammer nicht. Ich wollte nur dokumentieren wie es einem nach Alkoholgenuss geht.

Wie verblödet es einem gehen kann. Nach 4 Tagen ohne Alkohol habe ich jeden Tropfen gemerkt.

Vorher nicht. Das wollte ich mal festhalten und berichten.

Wenn Du nix zu sagen hast lasse es sein. Ich will nix beweisen. Nur feststellen

wie Alkohol wirkt. Dummnuss.

 

 

Moin.

Du jammerst die ganze Zeit und hoffst hier Verständnis für dein Verhalten zu finden, dem ist aber nicht so. Sei froh dass du niemandem Schaden zugefügt hast und dir nur die Fahrerlaubnis entzogen wird. Möchte nicht wissen wie groß deine Heulerei wäre wenn du wen angefahren hättest....

Besoffen Autofahren ist ScheiXX und durch nichts zu entschuldigen. Dein lächerlicher Selbstversuch zeigt deutlich dass bei dir was nicht stimmt. Im Hintergrund schüttelt jeder Leser hier den Kopf über dich und dein Verhalten. So wie ich dich einschätze könntest du uns hier jeden Abend in einem "Livetest" demonstrieren wie Alkohol bei dir wirkt, aber das will eigentlich keiner wissen. Das ist hochgradig peinlich und Beleidigungen machen deine Stellung hier auch nicht besser.

Zu schnell fahren, oder eine rote Ampel übersehen sind Sachen die mal aus Unachtsamkeit passieren können. Besoffen Autofahren ist immer Vorsatz. Wenn ich einen trinken gehe, habe ich auch noch die 10€ für's Taxi in der Tasche.

Lass die Selbstversuche und such dir Hilfe!!! Eine gewisse Einsicht scheint da zu sein, somit bist du noch kein hoffnungsloser Fall.

 

Ich drück dir die Daumen

 

Der Gnumpf

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Werde mich mal zu zu einem Psychologen begeben.
Dein erster Ansprechpartner sollte Dein Hausarzt sein, der kann Dich dann ggf. zu einem Psychologen überweisen.

 

Auch solltest Du Dich nach einer Selbsthilfegruppe in Deiner Nähe umsehen die Dir dann auch bei der Abstinenz den Rücken stärkt.

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Mir dudelt der Schädel bereits leicht nach nur einer Flasche Bier (0,33 l). Nach drei Flaschen à 0,5 l würde ich schon lallen und schwanken.

Hälst du dich mit damit im Kollegenkreis eher für die Ausnahme oder die Regel?

Mir geht es genauso wir Bluey.

Ich merke bereits ein Bier und nach drei Bier könnte ich gar nicht mehr fahren; das geht einfach nicht - motorisch wären deutliche Defizite erkennbar.

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Moin Moin

 

Wenn ich nichts anderes habe außer der Tatsache, daß der Betroffene alkoholisiert ein Kfz geführt hat, ein Richter danach die Blutprobe anordnet, so gehe ich erstmal von einer Straftat aus. Und das eben erfordert zwingend die Sicherstellung des Führerscheins.[/Quote]

Wo steht denn geschrieben, daß die vorläufige Entziehung zwingend durchzuführen ist?

Die vorläufige Entziehung nach Par. 111a StPO ist auch nur eine "Kann-Vorschrift" für den Richter. Und wenn er das schon nicht muß, dann wir erst recht nicht.

 

Und genau in diesem Fall ist von einer Straftat auszugehen und auch der Führerschein sicherzustellen. Da habe ich keinen Spielraum.[/Quote]

Erst der (ver)urteilende Richter hat nach Par. 69 StGB keinen Spielraum mehr. Der muß die Fleppe einziehen.

 

Ich mach das schon lange nicht mehr. Die vorläufige Entziehung ist m.M.n. völlig sinnbefreit.

Es macht einfach keinen Sinn die Fleppe bei z.b. 1,2 0/00 AAK wegzunehmen und dann, wenn die BAK nur 0,9 0/00 beträgt wieder auszuhändigen.

Schließlich wird im umgekehrten Fall die Fleppe auch erst nachträglich eingefordert, dann aber schon richterlich Bestätigt. Diese Vorgehensweise ist völlig unschädlich für das Verfahren.

Ich hab auch kein Mitleid mit an- oder betrunkenen Autofahrern, auch dann nicht, wenn sie ihren Arbeitsplatz deswegen verlieren. Aber auf die paar Tage, die er noch mit Fleppe hat, kommt es nicht an.

Mein Rat ist sogar, einer freiwilligen Abgabe nicht zuzustimmen und der dann folgenden Beschlagnahme ausdrücklich zu widersprechen. Denn nur so wird innerhalb einer 3-Tages-Frist ein Richter über die Fortdauer der Beschlagnahme zu entscheiden haben.

Bei der freiwilligen Abgabe kann die Zeit ohne Fleppe deutlich länger sein.

Dieses Handeln hab ich noch vor niemandem rechtfertigen müssen.

 

 

.. daher eben die "guten Gründe", falls man das doch tun will.[/Quote]

Es müssen keine guten Gründe sein. Es müssen "dringende" Gründe sein.

Wenn du dir die Par. 111a StPO und 69 StGB durchliest, wirst du sehen, daß das rechtlich kein Problem ist, die Beschlagnahme mit dem Ziel der vorl. Entziehung zu begründen.

 

Gruß

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Wiedermal zeigt sich, dass Polizei vielfältig ist ;)

 

 

 

Ihr Forumsuser könntet das als Bereicherung sehen... Tja... Wollt ihr nicht, sondern ihr nutzt Widersprüche, um einzelne User als 'blöd' einzustufen. Das passierte auch zwei Cops hier - wobei einer schon in Rente ist.

 

Schade, dass ihr die breitgefächerten Informationen nicht zu schätzen wisst.

 

 

Nebenbei - trotz unterschiedlicher Aussage werden Sobbel und Bluey wissen was sie tun und im Einzelfall das richtige tun.

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Dann blühen Dir rund 10-12 Monate FE-Entzug und ca. ein Monatsgehalt an Geldstrafe.

So erstaunlich ist der Unterschied nicht, die Handgeräte sind lediglich Vortestgeräte, aber sie sind eben nicht genau.

 

Nutz die Zeit bis zur Neuerteilung um Dein Alkoholproblem anzugehen, beim nächsten Alk-Vergehen wanderst Du ab 0,5 Promille (mit Ausfallerscheinungen ab 0,3 Promille) zur MPU.

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Tatsächlich können die Werte des Alkohol in der Atemluft und die im Blut abweichen.

So wie es aussieht, war dein erster Pustetest schon ziemlich dicht am Blutalkohol dran. Der zweite Pustetest wich deutlich vom Blutalkohol ab. Das kann am Gerät liegen oder daran, dass du vorher noch geraucht hast, einen Bonbon hattes, etc. Muss aber nicht sein. Es gibt halt diese Abweichung. Eigentlich ist es meistens so, dass Blut weniger als Luft hat - wobei das auch nur gefühlt so ist. Wäre mal interessant, ob das mal getestet wurde. Es gibt auch bessere Pustealktester, deren Ergebnisse sind wohl genauer.

 

Wie gesagt, ich persönlich würde ein geändertet System, welches sich mit Pustewerten begnügt, für besser halten.

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Mein Rat ist sogar, einer freiwilligen Abgabe nicht zuzustimmen und der dann folgenden Beschlagnahme ausdrücklich zu widersprechen. Denn nur so wird innerhalb einer 3-Tages-Frist ein Richter über die Fortdauer der Beschlagnahme zu entscheiden haben.

Das sollte man bei jeder "Aufgabe des Besitzes" machen. Den Grund hast du ja schon angeführt.

 

Das gilt allerdings auch für ALLE anderen polizeilichen Maßnahmen. Niemals freiwillig!

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Ihr Forumsuser könntet das als Bereicherung sehen... Tja... Wollt ihr nicht, sondern ihr nutzt Widersprüche, um einzelne User als 'blöd' einzustufen. Das passierte auch zwei Cops hier - wobei einer schon in Rente ist.

 

Schade, dass ihr die breitgefächerten Informationen nicht zu schätzen wisst.

Das geht ja beinahe schon in's Widerliche wie Du u.a. Deinen Beitrag hier im Forum überhöhst. Soll ich beim Betreiber einen "Danke Blaulicht" - Knopf beantragen oder wie würdest Du Dich gerne geehrt wissen?

Ich schätze den Beitrag der langjährigen Forencops über all die vielen Monde hier wirklich sehr - auch und besonders weil sie nichts darstellen wollen.

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Tatsächlich können die Werte des Alkohol in der Atemluft und die im Blut abweichen.

So wie es aussieht, war dein erster Pustetest schon ziemlich dicht am Blutalkohol dran. Der zweite Pustetest wich deutlich vom Blutalkohol ab. Das kann am Gerät liegen oder daran, dass du vorher noch geraucht hast, einen Bonbon hattes, etc. Muss aber nicht sein. Es gibt halt diese Abweichung. Eigentlich ist es meistens so, dass Blut weniger als Luft hat - wobei das auch nur gefühlt so ist. Wäre mal interessant, ob das mal getestet wurde. Es gibt auch bessere Pustealktester, deren Ergebnisse sind wohl genauer.

 

Wie gesagt, ich persönlich würde ein geändertet System, welches sich mit Pustewerten begnügt, für besser halten.

 

Nicht geraucht. Kein Kaugummi. Keine Bonbons. Ich glaube, mit 1,14 Promille hätte ich nicht gerade stehen können. Der Wert muss durch Rechnerei entstanden sein.

Habe Anwalt angerufen. Um zu erfahren ob und wie hochgerechnet wurde geht nur über einen Anwalt. Der bekommt Akteneinsicht. Ich nicht !

 

Strutstec

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Ich glaube, mit 1,14 Promille hätte ich nicht gerade stehen können.

Und ich glaube nach dem, was Du hier zum Besten gegeben hast, genau das Gegenteil.

 

Um zu erfahren ob und wie hochgerechnet wurde geht nur über einen Anwalt. Der bekommt Akteneinsicht. Ich nicht !

Och, höflich nachfragen kannst Du auch ohne Anwalt. Dazu bedarf es keiner Akteneinsicht, sondern lediglich eines kleinen höflichen Anrufes beim Sachbearbeiter.

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Genau richtig.

Hier sollte ein Anwalt mal ein Blick drauf werfen. Meist ist das jedoch richtig gerechnet.

 

Dein Anwalt könnte, trotz deines Einverständnis, die Anordnungskompetenz in Frage stellen. Insgesamt würde der Rechtsstreit dann aber wohl länger dauern.

 

Naja, der Gesetzgeber ist da ja dran und wird dieses Defizit beseitigen.

 

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Genau richtig.

Hier sollte ein Anwalt mal ein Blick drauf werfen. Meist ist das jedoch richtig gerechnet.

 

Dein Anwalt könnte, trotz deines Einverständnis, die Anordnungskompetenz in Frage stellen. Insgesamt würde der Rechtsstreit dann aber wohl länger dauern.

 

Naja, der Gesetzgeber ist da ja dran und wird dieses Defizit beseitigen.

 

Meist richtig gerechnet glaube ich schon. Aber auch nur wenn der Zeitpunkt des letzten Konsums Alkohol richtig ist.

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Ich glaube, mit 1,14 Promille hätte ich nicht gerade stehen können. Der Wert muss durch Rechnerei entstanden sein.
Ich bin mir

- 100%ig sicher, dass da nichts "gerechnet" wurde und

- wie Bluey 100%ig sicher, dass Du mit Deinem Alkoholproblem auch mit höheren Werten noch stehen könntest.

 

Eine "Rechnung" würde aber 100%ig im Strafbefehl stehen, spätestens dann hast Du Gewissheit.

 

 

Warst Du schon beim Hausarzt, hast Du schon eine Selbsthilfegruppe aufgesucht?

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Ich glaube, mit 1,14 Promille hätte ich nicht gerade stehen können. Der Wert muss durch Rechnerei entstanden sein.
Ich bin mir

- 100%ig sicher, dass da nichts "gerechnet" wurde und

- wie Bluey 100%ig sicher, dass Du mit Deinem Alkoholproblem auch mit höheren Werten noch stehen könntest.

 

Eine "Rechnung" würde aber 100%ig im Strafbefehl stehen, spätestens dann hast Du Gewissheit.

 

Dann warte ich eben ab.

Grüße

Strutstec

 

 

Warst Du schon beim Hausarzt, hast Du schon eine Selbsthilfegruppe aufgesucht?

 

Alles klar Leute.

 

Habt jetzt einen gefunden an ihr euren Eigenfrust loswerden könnt. Mir ist es wurscht. Hab 5 Tage nix an Alkohol

zu mir genommen, dann dieser blöde Test, anschließend bis dato null Alkohol.

Wenn ihr auf irgendwas rumreiten wollt, kommt zu mir. Habe einen Wallach im Reitstall stehen.

Reitet den wenn ihr könnt.

 

Ende.

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Das ist kein Troll, es ist das typische Verhalten eines Menschen mit Alkoholproblemen:

 

Erst "ich trink eigentlich nie Alkohol" >> "ich hatte nicht viel gehabt, konnte ja noch locker stehen" >> "seit längerer Zeit bekämpfe ich meine Probleme mit Alkohol" >> "ich brauche Hilfe und werd zum Psychologen gehen" >> "das Blutergebnis kann nicht stimmen" >> "..."

 

Und wenn dann bemerkt wird, dass man selber "aufstehen" muss um seine Probleme zu lösen, kommt wieder die "Verniedlichungs"-Phase und anschließend der Angriff... Alles im völlig normalen Bereich.

 

 

@TE, nur Du kannst Dir selber helfen, dafür musst Du Dir ehrlich Dein Problem eingestehen und dann bekämpfen.

 

Im übrigen, das was Du jetzt machst ist lediglich eine sog. "Trinkpause".

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Im übrigen, das was Du jetzt machst ist lediglich eine sog. "Trinkpause".

 

Welche bei Manchen durchaus Monate anhalten kann, bei Einigen bis zur MPU und danach wird feucht fröhlich die MPU begossen...

 

Es gibt Gelegenheitstrinker die bei wenigen Gelegenheiten was trinken und Gelegenheitstrinker die jede Gelegenheit zum trinken nutzen.

 

Zum TE, das Problem ist offensichtlich Größer und Tiefsitzender als Du ihm Moment ahnst. Denk mal darüber in einer stillen Stunde nach und rede mal mit Bekannten über deren Einschätzung deines Alkkonsums. Dabei aber die Bekannten fragen die dir die Wahrheit ins Gesicht sagen, die Arschkriecher die erzählen was Du hören willst bringen dich nicht weiter.

Denn Du hast jetzt einen deutlichen Schuß vor den Bug bekommen. Du kannst deine Einstellung zum Alk ändern oder auch nur die Sperrfrist abwarten und den Schein wieder abholen. Nur ab dem Tag der Wiedererteilung reichen die nächsten 10 Jahre 0,5‰ für eine MPU und spätestens da mußt Du dich mit dem Problem auseinandersetzen.

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... es ist das typische Verhalten eines Menschen mit Alkoholproblemen:

 

Erst "ich trink eigentlich nie Alkohol" >> "ich hatte nicht viel gehabt, konnte ja noch locker stehen" >> "seit längerer Zeit bekämpfe ich meine Probleme mit Alkohol" >> "ich brauche Hilfe und werd zum Psychologen gehen" >> "das Blutergebnis kann nicht stimmen" >> "..."

 

Und wenn dann bemerkt wird, dass man selber "aufstehen" muss um seine Probleme zu lösen, kommt wieder die "Verniedlichungs"-Phase und anschließend der Angriff... Alles im völlig normalen Bereich.

 

 

sehe ich genauso..!!

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Ich denke nach. Wenn ich jetzt sofort reasgiere mit : Ihr habt alle recht. Nun höre ich auf eure Worte usw. usw. wäre das nur nachgeredet oder um

in einem besseren Licht dazustehen. Ich bin zwar anonym hier, jedoch steht hinter jeder Antwort ein Mensch mit seiner Meinung oder auch Fachwissen.

Wenn ich mich hier einfach abmelden würde, käme das wohl einer Flucht vor meinen Problemen gleich. Diese Flucht würde bis zum nächsten Forum gehen

und dort nach einiger Zeit auffallen.

 

Ich denke mal einige Zeit nach und werde dann offen schreiben was so sache ist.

 

Beste Grüße

 

Strutstec

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Mach das, lass Dir dafür Zeit.

 

Du musst Dich hier auch nicht öffnen, Du musst nur Dir gegenüber ehrlich sein/werden und solltest erste Schritte einleiten.

Und das ist, wie geschrieben, als erstes Dein Hausarzt. Demgegenüber kannst und musst Du ehrlich sein, um mit ihm gemeinsam die weiteren Schritte planen und einleiten zu können.

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Hallo !

 

Denke gerade noch über einiges nach. Habe heute den Anhörungsbogen bekommen. Dort sind einige Dinge die angekreuzt werden sollten/müssen.

Dort steht : ich gebe die Tat zu. Odfer ich gebe die Tat nicht zu. Ich will aussagen oder ich will nicht aussagen. Schwierig da was zu wählen.

Kann alles nachteilig sein. Oder ? Ich würde es gerne zugeben. Dann legt man mir das als Vorsatz aus. Strage höher ??Oder ??

 

Strutstec

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Trag Deine persönlichen Daten ein und gut ist. Alles andere kannst Du Dir sparen, die BAK steht ja fest.

Auch würde ich keiner Vorladung Folge leisten (also keine Aussage) und auch nicht mit den Beamten telefonieren... dabei kannst Du Dich um Kopf und Kragen reden.

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oder sehe ich das falsch. ??
Da entstehen keine Nachteile. Die entstehen eher mit einer unbedachten Aussage von Dir.

 

Und dann ??
Dann erhältst Du in ein paar Wochen/Monaten einen Strafbefehl. Wenn der sowohl bei der Anzahl der Tagessätze (ca. 25 - 40 wenn Du Ersttäter bist) und der Höhe der Tagessätze (1 TS = 1/30 Deines Nettoeinkommens) hinkommt, machst Du gar nichts, bezahlst und sitzt die Sperrfrist ab.

 

Erscheint der Strafbefehl zu hoch, kannst Du (dafür würde ich dann einen Anwalt nehmen) isoliert gegen die Höhe des Tagessatzes oder die Anzahl der Tagessätze einlegen.

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Hallo Gast225 !

 

Danke für den Link. Habe angefangen zu lesen. Bevor ich alles lese, will ich erst mal meine Situation überdenken.

Meine große Liebe ( meine Enkeltochter, ( 9 Jahre alt ) liebt mich wie einen Gott !!! ich weiß das. Die Kleene lebt

seit Geburt bei uns und sagt immer wenn ich das Haus verlasse : Ooooooooooooopaaaaa. Wohin geht es. Muss ich

mitgehen und auf dich aufpassen ??????????

 

Das sagt doch eigentlich alles ohne Worte.

 

Strutstec

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