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Alkoholkontrolle Erwischt


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Bitte mache nichts ohne Deinen Anwalt... Du kannst Dich um Kopf und Kragen reden/schreiben und eine höhere Strafe wegen Vorsatzes kassieren.

 

Auch Arztbesuche o.ä. würde ich (mit Bescheinigungen) nur dem Anwalt übergeben, dieser weiß es richtig anzubringen. Das was Du zukünftig machen willst interessiert den Richter/Staatsanwalt nicht, da zählen nur Sachen die Du bereits in Angriff genommen hast.

 

Im übrigen kannst Du auch nach dem Urteil/Strafbefehl einen Antrag auf Sperrfristverkürzung stellen, kann 1-3 Monate bringen.

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Tu Dir, den meisten Lesern hier, Deinen Kollegen und dem Ansehen Deines Berufsstandes einen ganz großen Gefallen: halt die Klappe.

Das geht ja beinahe schon in's Widerliche wie Du u.a. Deinen Beitrag hier im Forum überhöhst. Soll ich beim Betreiber einen "Danke Blaulicht" - Knopf beantragen oder wie würdest Du Dich gerne geehrt w

@Blaulicht, Dein Beitrag in diesem Thread, wo es um wirkliche Probleme eines Menschen geht ist mehr als daneben, eigentlich regelrecht zum   Es wäre schön, wenn Du zumindest mal googeln würdest was

Ich halte es grundsätzlich für nicht falsch, wenn man sich vor der Polizei äußert. Grundsätzlich. Jedoch gibt es viele Situationen, wo es Sinn macht eben nichts zu sagen. Normalerweise beraten einen die Polizisten gerne und sagen:"ähm. Besser ist es jetzt mal nix zu sagen". Es gibt auch viele Menschen, die meinen zu wissen, dass sie nichts sagen müssten - irren jedoch.

 

In deinem Fall solltest du dich schriftlich schon mal gar nicht äußern. Erstrecht nicht zu weiteren Umständen. Entweder zum Anwalt oder abwarten. Äußern ist in diesem Stadium ohne Anwalt ziemlich nicht gut.

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@Blaulicht:

Nochwas zum Thema Hilfe bei solchen Dingen: Die QTreiberin hat aus dem VP wohl genug Erfahrungen im Umgang mit Alkoholproblematiken gesammelt, um sich eines solchen Falles anzunehmen. Die rechtliche Seite ist vllt. abgefrühstückt, aber wenn darüber hinaus noch "Gesprächsbedarf" besteht, es was von der Seele zu schreiben gibt, stören die Blaulichter nur, die den Thread wegen anderen Aspekten highjacken.

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Hallo, Strutstec,

 

Und hier noch eine Frage hinterhergeschoben : Ich überlege den Anhörungsbogen nun doch auszufüllen und zur Tat eine Aussage zu machen. Sollte man ( ich ) in diesem Anhörungsbogen

schon meine zukünftigen Wege ( Seminare usw. ) kurz anreißen ???? Oder nur zur Tat aussagen ????

Sollte es zu einem Strafbefehl kommen, hätte ich ja gar keine Möglichkeit eventuell strafmildernde Dinge mitzuteilen. ( betreffend Sperre )

es kann sein, dass es den Anwalt etwas milder stimmt, wenn Du das alles aufführst und dass Du vielleicht ein oder zwei Monate weniger bei der Sperrfrist erreichst und auch den ein oder anderen Tagessatz weniger auferlegt bekommst.

 

Es kann allerdings auch sein, dass die Führerscheinstelle aufmerksam wird und durch solche Äußerungen den Eindruck gewinnt, dass hier noch Klärungsbedarf besteht, bevor Du nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis bekommst.

 

Deshalb noch einmal der Rat: Sprich erst einmal mit dem Anwalt, bevor Du irgendetwas unternimmst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo !

Anwalt will 700 Euro. Das ist ein Wort.

Frage : soll ich mal am Mittwoch meinen Text für den Anhörungsbogen mal hier einsetzen ????????

Dann könnt ihr mal urteilen was ich falsch mache. Ich weiß das ist keine Rechtsberatung !!!!!!!!

 

Ich fühle mich einfach hilflos !!!!!!!!! und nicht mehr zur Gesellschaft zugehörig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Strutstec

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Frage : soll ich mal am Mittwoch meinen Text für den Anhörungsbogen mal hier einsetzen ????????

Dann könnt ihr mal urteilen was ich falsch mache. Ich weiß das ist keine Rechtsberatung !!!!!!!!

 

Ich fühle mich einfach hilflos !!!!!!!!! und nicht mehr zur Gesellschaft zugehörig !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

 

Kannst du gerne machen, aber achte im eigenen Interesse darauf, dass du anonym bleibst und auch keine Rueckschluesse auf deine Person gezogen werden koennen.

 

Es ist hier allen Beteiligten sehr wohl bekannt, dass hier keine professionelle Hilfe gegeben werden kann, die musst du dir schon bei den Spezialisten besorgen, im anonymen Internet ist das kaum moeglich. Dennoch bin ich ueberzeugt davon, dass dir hier zumindest eine brauchbare Hilfestellung bei der grundsaetzlichen Erkennung des Problems gegeben werden kann. In diesem Sinne moechte ich auch die User, die der Meinung sind, die Hilfestellung hier sei sinnlos, weil vermeintlich wirkungslos, bitten, sich mit entsprechenden Beitraegen, die oftmals auch von Haeme durchzogen sind, abzusehen.

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Mein Tipp bleibt trotzdem weiterhin Dich ohne Anwalt nicht (auch nicht schriftlich) zu äußern.

 

"Vorzuweisen" was zu einer ggf. geringeren Strafe führen könnte (Besuche beim Psychologen, einer Selbsthilfegruppe o.ä.) dürftest Du noch nicht haben, zur Zeit sind es eher nur Absichtserklärungen die ein Richter täglich hört und liest.

 

Zur Trunkenheitsfahrt ansonsten gibt es keine Rechtfertigungsgründe, dort kannst Du Dich nur um "Kopf und Kragen" schreiben.

 

Wenn Du das Geld für einen Anwalt zur Zeit nicht hast (und auch keine Verkehrsrechtsschutzversicherung), versuche lieber (wie oben verlinkt) nach dem Strafbefehl eine Sperrfristverkürzung zu erreichen, halte ansonsten Füße und Hände still und warte auf den Strafbefehl. Dann kann man weiter sehen.

 

In der Zwischenzeit empfehle ich weiter dringend Deine persönlichen und auch alkoholischen Probleme anzugehen. Solltest Du nämlich ggf. gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen wollen, hast Du dann (durch den Zeitablauf) dem Richter was vernünftiges vorzuweisen, was in vielen Fällen die Strafe doch ordentlich drücken kann.

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Anderseits.... es gibt viele "lustige Aussagen", die ohne Anwalt geschehen sind. Der faire Staatsanwalt wird das erkennen und das richtige werten.

Wobei - im Strafverfahren - an dem Grundsatz: 'alles der Anwalt(!)' nichts zu rütten gibt.

 

Ich selber bin aber auch schon ohne Anwalt zur Vernehmung gegangen. Weil ich rechtmäßig und richtig gehandelt habe und mich einer rechtsstaatlichen Überprüfung stellen musste. Das ist ok. Da brauch ich keinen Anwalt (sehr wohl hatte ich aber Grenzen im Kopf, wo das Gespräch beendet wird und nur durch einen Anwalt vorgesetzt wird).

 

Wenn man jedoch a) sein Unrecht einsieht b) weiß dass eh hohe Kosten kommen c) die Anwaltkosten sparen will d) grundsätzlich auf fairer Verfahren vertraut und sich e) äußern will, dann sollte man das machen. Man sollte sich nur bewusst sein, dass man das aus eigener Entscheidung trotz Rat einen Anwalt aufzusuchen gemacht hat.

 

 

 

 

@HarryB

Falls du mich meintest:

Nein - sinnlos dachte und sagte ich nicht. Nur eben, dass die Hilfe hier begrenzt möglich ist und nur eine Ersthilfe und mehr eine Hilfe zur Hilfe ist.

Aber auch darum ging es eigentlich nicht - es ging eigentlich nur darum, dass auf Grund der Hilfe nicht alle anderen Unterthemen stillschweigen sollten. Passiert in anderen Themen ja auch nicht, wenn ein Bereich ernster ist. Also dann hier auch nicht. Es sei denn die Moderation des Forums moderiert das grundsätzlich so.

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@HarryB

Falls du mich meintest:

Nein - sinnlos dachte und sagte ich nicht. Nur eben, dass die Hilfe hier begrenzt möglich ist und nur eine Ersthilfe und mehr eine Hilfe zur Hilfe ist.

Aber auch darum ging es eigentlich nicht - es ging eigentlich nur darum, dass auf Grund der Hilfe nicht alle anderen Unterthemen stillschweigen sollten. Passiert in anderen Themen ja auch nicht, wenn ein Bereich ernster ist. Also dann hier auch nicht. Es sei denn die Moderation des Forums moderiert das grundsätzlich so.

 

Es geht einzig und allein darum, dass manche User nicht wissen, wann die Gelegenheit zur Enthaltsamkeit von der Teilnahme eines Threads da ist und es vorziehen, trotzdem noch irgendwelches Blabla zu verfassen. Diese sollten mittels meines freundlichen Hinweises noch einmals deutlich darauf verwiesen werden, dass JETZT die Gelegenheit da ist. Wie ich fest stellen muss, gibt es unter diesen Usern auch welche, die voellig merkbefreit sind! Um es mal mit deinen Worten zu sagen, 'Blaulicht': Du nervst!

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Alter,

 

bleib mal locker!

 

@Blaulicht: Deine obige Anmerkung finde ich interessant.

 

Interessant insofern, als dass Du wiederholt Respekt in Bezug auf Deine Person und Funktion einforderst, gleichzeitig diesen Respekt gegenüber anderen Usern und auch Moderatoren (deutlich) vermissen lässt.

 

Das ist ein (für mich) inkongruentes Verhalten, das Du hier im RF zeigst.

 

Vielleicht möchtest Du (bei Gelegenheit) einmal darüber nachdenken?

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Wieso eigentlich Anhörungsbogen?

 

Sollte nicht eigentlich eine Beschuldigtenvernehmung stattfinden?

 

@QTreiberin

Das sollte man aber zuvor mit der RSV abklären, denn nicht jede Versicherung übernimmt so etwas.

Edited by Gast225
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@QTreiberin

Das sollte man aber zuvor mit der RSV abklären, denn nicht jede Versicherung übernimmt so etwas.

Die RSV'en die ich kenne, übernehmen die fahrlässige TF, nicht aber die vorsätzliche.

Wobei bei fahrlässiger Begehung dann auch meist Regress genommen wird.
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Schriftliche Äußerung als Beschuldigter

 

Straftat(en) Trunkenheit im Verkehr § 316 StGB

Tatzeit : Donnerstag 07.11.2013, 20.55 Uhr

 

Ihnen wird hiermit nach § 163 a Abs.1 Satz 2 Strafprozessordnung ( StPO ) Gelegneheit gegeben, sich zu der/den Beschuldigung(en) zu äußern.

 

Sie werden gebenten, den beiligenden Äußerungsbogen innerhalb von 2 Wochen bla bla bla an Polizeidienststelle zurückzusenden.

 

Bemerkungen: Der Alkoholuntersuchungsbefund Ihrer Blutprobe ergab einen Wert von 1,14 Promille.

Ihr FS wurde mit dem Originalvorgang der Staatsanwaltschaft übersandt.

 

 

Dann der Anhörungsbogen : Angaben zur Person

Freiwillige Angaben. ( Tel.-Nr., Perso-Nr. und so weiter.

 

Dann kommen folgende Kästchen zum ankreuzen: Ich möchte mich äußern.

Ich gebe die Straftat zu

Ich möchte von der Polizei vernommen werden

Ich gebe die Straftat nicht zu

Ich möchte mich nicht äußern.

Mit der Einstellung des Verfahrensgegen Zahlung einer Geldbuße wäre ich einverstanden.

 

Dann nix mehr.

 

Grüße

 

Strusttec

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Na @Q, dann blätter mal durch die StPO 153ff

 

 

 

Meinst du, dass dort ein Fehler im Schreiben ist oder kann es sein, dass Geldbuße und Bußgeld nicht das gleiche ist?

 

;)

 

 

Ich erspar mir dann mal noch persönlich nachzutreten. Mir reicht es in der Sache Recht zu haben.

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Hallo ! Mal was neues !

 

 

Und immer wieder Blutentnahme - Richtervorbehalt

 

Die Alternative zur Blutentnahme ist, jedenfalls im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, dass „Pusten ins Röhrchen“ oder besser die Atemalkoholkontrolle, wie es im Amtsdeutsch so schön heißt. Ab einer gewissen Alkoholkonzentration wird jedoch, um auf „Nummer Sicher“ zu gehen, eine Blutentnahme angeordnet. Und gerade hier liegt das Problem! Zwar können Blutentnahmen auch „technisch“ angegriffen werden, doch fordern der Gesetzgeber und immer mehr Obergerichte, dass die Blutentnahme von einem Richter angeordnet wird. Und Zwar vorher. Die Praxis sieht allerdings meistens anders aus. Meistens entscheiden Polizisten kraft „Notkompetenz bei Gefahr im Verzug“ dass eine Blutentnahme durchzuführen ist um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden. Dies widerspricht aber dem Gesetz, da in den seltensten Fällen tatsächlich Gefahr im Verzug vorliegt. Nach Ansicht der Gerichte in Sachsen, insbesondere LG und OLG Dresden ist die Blutentnahme dann unverwertbar, wenn nicht einmal versucht wurde einen Richter oder Staatsanwalt zu erreichen.

 

guter Lesestoff.

 

Grüße

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Du hast zugestimmt, dann braucht es keinen Richter.

 

MfG.

 

hartmut

 

Theoretisch ist das so..... bis einer den Klageweg durchschreitet. Ich könnte mir vorstellen, dass bei dieser Maßnahme und dem Ziel Beweismittel erreichen, ein Gericht sagt: schön und gut, dass er zustimmt. Er widerspricht also nicht. Aber trotzdem muss der Eingriff, der ja vom Staate erfolgt, den Entscheidungskompetenzen so wie sie im Gesetz stehen gefolgt werden. Es stehet ja nicht drinne: Anordnung durch den Richter, bei Gefahr im Verzug durch die StA und ihre Ermittlungspersonen oder eine freiwillige Maßnahme.

 

Eine oberstes Gericht kann das auch anders werten.

 

Ich denke nur, dass er mit über 1 Promille vielleicht gar nicht in der Lage war die Entscheidung zu treffen.... Was dann ja zur Folge hätte, dass die Polizei den Richter fragen müsste...

 

 

Müsste man mal durchklagen.

Wobei sich das bald (durch neue Gesetze) erledigt haben mag.

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Du würdest es auch nicht wollen, wenn aus "Blaulicht" ein "B" werden würde, nicht wahr?

Nur der Fairness halber: auch das "B" hatten wir unlängst schon. Und nicht nur bei Blaulicht.

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Ach so. Klar hatte ich der Blutentnahme zugestimmt.

Wenn man hört : wenn man nicht zustimmt kommt Gefahr im Verzug und eventuell mit Gewalt bla bla. Da stimmt man erst mal allem zu. Ich dachte zumindest : da komm ich

nicht mehr heile raus.

 

Egal. Würde sowieso nichts unternehmen. Da ich mich mit dem Thema befasse, stoße ich immer auf neue Dinge. Da hat man wohl viel zu lesen---------und nix kapiert man so richtig.

Wenn man alles was man so liest als Laie bei Gericht anbringen würde, bekäme man bei Fahren unter Alkoholeinwirkung unter 0,1 Promille 10 Jahre Haft, :drive:

 

Grüße

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Mir reicht es in der Sache Recht zu haben.
Es ist immer wieder schön, von Menschen zu lesen, die mit wirklich ganzganz wenig zufrieden sind.

 

Theoretisch ist das so
Praktisch auch.

 

Ich könnte mir vorstellen, dass (...) ein Gericht sagt: schön und gut, dass er zustimmt. Er widerspricht also nicht.
Dein Vorstellungskraft in allen Ehren: nö. Weil das Gericht unterscheiden kann zwischen zustimmen, nicht widersprechen und einwilligen. Sollte man als juristisch schwer gebildeter Verwaltungshandlungsfachmann allerdings auch können.

 

Aber trotzdem muss der Eingriff, der ja vom Staate erfolgt, den Entscheidungskompetenzen so wie sie im Gesetz stehen gefolgt werden.
Lies Dir den Satz mal laut vor und versuche, ihn zu verstehen. Wenn das geklappt hat und Du ihn verstanden hast, erklär' ihn hier.

 

Es stehet ja nicht drinne: Anordnung durch den Richter, bei Gefahr im Verzug durch die StA und ihre Ermittlungspersonen oder eine freiwillige Maßnahme.
Was stehet denn drinne?

 

 

Und zu Deinen Ausfällen oben: PP hat natürlich Unrecht. Aber wenn er sich angemessen geäußert hätte, wäre er wohl gesperrt worden.

 

Nur der Fairness halber: auch das "B" hatten wir unlängst schon. Und nicht nur bei Blaulicht.
Nana, immer schön ehrlich bleiben und nicht den . vergessen.
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@Blaulicht und QTreiberin

 

Ich sehe hier auch keine Möglichkeit das nach §§ 153ff. StPO eine Einstellung erfolgt.

Ich würde es dennoch ankreuzen.

 

Der Absatz steht einfach drin, weil es eben Standardformulare sind, welche bei allen Straftaten verwendet werden.

--------

@TE

Ich würde trotz Zustimmung den Weg über die fehlende "Richteranhörung" gehen bzw. dies zumindest abprüfen lassen.

Dies gilt insbesondere dafür, dass eine korrekte Belehrung erfolgte, insbesondere dazu das mit einer freiwilligen Zustimmung die Rechte beschnitten werden. Und der Alkoholzustand sollte auch nicht außer Acht gelassen werden.

 

Und noch etwas. Die aufgeführten 500 Euro beim Anwalt werden nicht ausreichen, wenn der Anwalt dich bis zum Gericht begleiten wird.

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Es stehet ja nicht drinne: Anordnung durch den Richter, bei Gefahr im Verzug durch die StA und ihre Ermittlungspersonen oder eine freiwillige Maßnahme.
Was stehet denn drinne?

 

:Anordnung durch den Richter, bei Gefahr im Verzug durch die StA und ihre Ermittlungspersonen

 

 

 

@Gast225

danke

 

Wenn man hört : wenn man nicht zustimmt kommt Gefahr im Verzug und eventuell mit Gewalt bla bla.

 

Nach nicht zustimmen kommt nicht Gewalt.

Nicht zustimmen heißt ja auch nicht, dass du dich wehren musst,

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Hallo Mitglieder !

 

Für mich ist es sehr schwer mit dieser schweren Situation klar zu kommen.

Ich selber tendiere hier: Verstoss zugeben. Strafe absitzen. Fertig.

 

Den anderen Mist den ich hier einstelle, dient mir zur Beruhigung. Ich lese viel und breche das auf meinenFall runter. Das sollte ich unterlassen.

Eventuell ginge es mir besser wenn ich meine Strafe annehme und mich nun anderen Dingen widmen kann. Weil : Warten auf bestimmte Sachverhalte

kann einen zermürben. Steht das 'Ende fest, kann es leichter werden. Ist das ein Kack.

 

Strutstec

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Ich selber tendiere hier: Verstoss zugeben. Strafe absitzen. Fertig.
Das halte ich auch für das Beste.

Wenn der Strafbefehl dann bei Dir eintrudelt, meldest Du Dich hier und sagst was es "gegeben" hat. Dann können wir sehen, ob es sich lohnt Einspruch einzulegen oder ob Du eine Sperrfristverkürzung beantragen solltest.

 

Und wenn Du dann in der "Wartezeit" anfängst Deine wirklichen Probleme anzugehen (Deine Trunkenheitsfahrt war ja "nur" die Folge Deiner Probleme) bist Du auf einem guten Weg.

 

 

Den anderen Mist den ich hier einstelle, dient mir zur Beruhigung.
Warum "Mist"?

Schreib was Dir auf der Seele liegt, ignoriere möglichst weitgehend die Schreibereien des Users "@Blaulicht" und dann sehen wir inwieweit wir in der Lage sind weitere Hilfestellung zu leisten.

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