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Weiterhin Viel Murks Bei Abstandsmessungen In Oberbayern


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Man sollte ja meinen, nach dem Piller-Skandal :mecker2: sei nun alles gut und die gebeutelten Cops :rotekarte: würden nun ihr Handwerk verstehen. Mitnichten :smack: :

 

 

...Die Betroffene fuhr am 29.04.2011...

...lag eine Eichung des im vorliegenden Fall zum Einsatz gekommenen Charaktergenerators nur bis 31.12.2010 vor.

...

Aus http://www.gesetze-b...true#focuspoint

LG Bamberg 2. Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 01.09.2011, 2 Ss OWi 1063/2011, 2 Ss OWi 1063/11

 

Das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen, wie lange die Brückenhocker dort auf der A96 ungeeicht gemessen haben :fool: , wann sie es wohl gemerkt haben :doofwinkt: und wieviel VT dort rechtswidrig geahndet worden sind :mecker: .

 

Und wenn ich dann noch an die hiesigen Murksfreiheit-Traumtänzer denke, ohje, ohje....

:nolimit:

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Im Gegenteil, eine fehlende Eichung hat nur zur Folge, dass die Gerichtsverwertbarkeit in Frage gestellt werden kann.

Die Messung an sich, und insbesondere das Verhalten der VT an der Messstelle wird korrekt wiedergegeben, wenn auch bei einer Abstandsmessung auf den Centimeter genau.

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wieviel VT dort rechtswidrig geahndet worden sind
Vielleicht solltest Du Dir die für diesen Teil wesentlichen Teile des Urteils von irgendjemanden mit Fachkenntnissen erklären lassen.
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Auf der einen Seite haben wir einen Fehler. Wenn die Termine zur Geräteeichung deutlich versäumt werden ist das ein Fehler. Genauso wie die Meßbeamten das hätten feststellen müssen.

Auf der anderen Seite haben wir einen unsachlichen Beitrag von m3, dem ich in keinster Weise zustimme!

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Auf der anderen Seite haben wir einen unsachlichen Beitrag von m3, dem ich in keinster Weise zustimme!

Da kann aber ich zustimmen. Die haben die Messungen versaubeutelt und dann ist Hohn und Spott schon berechtigt.

 

Warum kannst Du dem nicht zustimmen? Ist die Messung richtig ausgeführt?

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut

 

Natürlich ist es falsch, wenn bestimmte Geräte mit Beweiswert geeicht sein müssen und die das nicht sind.

 

Der Geräteverwalter hat einen Fehler gemacht und der Bediener auch.

 

Natürlich kann man sich da auch ärgern / aufregen / Kritik üben. Mir(!) gefällt aber die Art und Weise wie m3 das gemacht hat gar nicht und mir ist der Umgang mit diesem Fehler von m3 unsympathischer als die, die es versaubeutelt haben.

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Wofür gibt es denn überhaupt (Nach-) Eichtermine ? Wie hier einige meinen, eigentlich überflüssig, die Geräte funktionieren immer einwandfrei. Wenn dem so ist, dann weg mit den regelmäßigen Eichterminen ! Kosten nur Geld, die Geräte sind einige Tage nicht verfügbar etc. Aber nicht nur hier, auch in allen Betrieben und Läden, wo Waagen, Messeinrichtugen o. ä. stehen und durch die Eichämter überprüft werden. Siehe unsere Heizöllieferanten .... Tanksäulen ....

Ist es nicht vielmehr so, daß die Eichämter sehr wohl ihre Berechtigung haben ? Dann fragt doch mal nach bei den entsprechenden Eichämtern, ob sie sich eigentlich für überflüssig halten ?

Ich bin der Meinung, daß alle Abstandsmessungen mit abgelaufen Eichungen ungültig waren und die verhängten Bußgelder zurückzuzahlen sind .

Das wird wohl nicht passieren, es wäre das erste Mal in dieser Republik, daß eine Behörde zugibt, fehlerhaft gearbeitet zu haben.

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Natürlich sind die Eichungen wichtig um die Verwertbarkeit vor Gericht zu errreichen. Gleichwohl stimmt die Aussage der Messung "Du warst zu schnell" wenn ich mit

124 km/h in einer :100: Zone erwischt werde. Ob das Gerät wegen fehlender Eichung 125 oder 121 anzeigt ist doch egal, Weiter verwertbar ist die Zahl sowieso nicht.

 

Ich glaube die Eichung ist wichtig bei Geräten die einer gewissen Abnutzung und einem Verschleiss unterliegen. Das ist bei mechanischen Teilen der Fall.

Hier haben wir es aber mit elektronischen Bauteilen zu tun, da sehe ich weniger Verschleissgefahr.

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Hier haben wir es aber mit elektronischen Bauteilen zu tun, da sehe ich weniger Verschleissgefahr.

 

Da gibt es reichlich Verschleissgefahr...Bauteilalterung, Leckströme etc...

 

Und oft geht es bei Messungen um 1 km/h, der entscheidet ob FV oder nicht...das FV möchte ich nicht bekommen, weil ein Bauteil gealtert ist und nun genau diesen km/h zuviel anzeigt :popcorn:

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Da waren bei der "Verkehrspolizeiinspektion F." echt wieder Helden am Werk - aber wundert mich bei Leuten, die augenscheinlich selbst zusammengebastelte Blitzer verwenden http://www.blitzer.de/blitzer/770815/pictures/148, nicht wirklich.

Gut, dass auf den Messtechniker im Ausgangsverfahren verlass ist: Der Zeuge hat glaubhaft bekundet, dass die Messung, wie von ihm im Messprotokoll bestätigt, ordnungsgemäß durchgeführt wurde. - Ja, alles klar ... ob da wohl demnächst etwas genauer hingeschaut wird, was der Mensch ins Protkoll schreibt und im Gerichtssaal wiederholt? Schlecht wäre es nicht!

 

Selbst unterstellt, dass nach der Messung Ende April der Fehler bemerkt wurde, verbleiben noch knapp 4 volle Monate, in denen sich keiner der Beamten oder Anstellten dazu aufgerafft hat, die Eichung zu überprüfen bzw. eine neue zu veranlassen. Echt unfassbar, dass man sich wegen der fehlenden Eichung derartig angreifbar machen kann.

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Unstrittig müssen für diese Messungen die geeichten Geräte verwendet werden und die Termine zur Eichung eingehalten werden.

 

Aber auch ungeeichte Geräte können verwendet werden. Möglicherweise müssen dann größere Toleranzabzüge berücksichtigt werden.

 

Werden denn bei ungeeichten Geräten größere Toleranzabzüge berücksichtigt? :abwarten:

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wieviel VT dort rechtswidrig geahndet worden sind
Vielleicht solltest Du Dir die für diesen Teil wesentlichen Teile des Urteils von irgendjemanden mit Fachkenntnissen erklären lassen.

@biber: Das OLG hat dem Amtsgericht richtig in den Allerwertesten getreten, warum es solch ein Murksgebaren der Abstandscop abgesegnet hat. Im wesentlich ging es um das miese Fahreridentifizierungsbild (große Sonnenbrille, durch die Frisur bedeckte Ohren, verdeckte Kinnpartie durch Fahrzeugteile und allgemein Unschärfe) und dazu die fehlende Eichung. Unwesentlich ist der Hinweis auf Murks, daß man nicht einmal die Örtlichkeiten richtig auf die Reihe bekommt.

 

Grundsätzlich wesentlich ist auch, daß klar wieder die 3/10-Fahrverbotsabzocke bei Landstraßengeschwindigkeit dargestellt wurde.

 

@gast225 schrieb:

Wobei man aber sagen muss, dass eine fehlende Eichung nicht unbedingt heißen muss, dass die Messungen fehlerhaft sind

Richtig, nicht zwingend (Nebenbei: Warte noch etwas ab, die dicken Dinger kommen noch die nächsten Tage), wir sind in D aber nicht bei einem türkischen Meßbasar.

Desweiteren hätte man gemeint, gerade die bayerischen Brückenhocker als gebrannte Kinder wären jetzt nach dem Piller-Skandal super sensibilisiert und alles würde zigfach abgesichert sein, dabei sollte doch ein gültiges Eichsiegel nun wirklich kein Problem sein. Wie die Brückenhocker nun vier volle Monate + Zeit x ungeeicht gemessen haben, ist ein Rätsel! Tomaten auf den Augen? Betriebsblind? Gibt es keine Checkliste? Wenn ja, wird diese blind angekreuzt?

 

@zorro69 schrieb:

Murksfreiheit-Traumtänzer

was eine schöne Wortschöpfung "gefällt mir"

Wie erwartet sind diese Traumtänzer hier bisher auf Tauchstation.

 

@zoellner schrieb:

ch bin der Meinung, daß alle Abstandsmessungen mit abgelaufen Eichungen ungültig waren und die verhängten Bußgelder zurückzuzahlen sind

Bin ich gleicher Meinung, aber weißt ja, wenn rechtskräftig, dann ist auch Murks rechtskräftig. Die Behörden / der Staat sagt ja, lieber VT, hättest doch widersprechen können. Der hier aufschlagende VT wird dazu durch hiesiges Geblubbere der Murksfreiheit-Traumtänzer abgeschreckt.

:nolimit:

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Mann, da reisst aber wiedeer einer den Hals auf!

 

Hast du das Urteil überhaupt gelesen?

 

Dass man eine Eichung verschlampt, ist nicht gut!

 

Aber, hierzu hätte das Amtsgericht etwas feststellen müssen, entweder Anerkennen der Messung, zusätzliche Abzüge oder Verwerfung.

 

Die von dir angekündigten "dicken Dinger" werden vermutlich genauso hier Aufschlagen, wie deine angekündigten Untersuchungen/Doktorarbeiten etc.!

 

Auch zu dem Foto hätte das AG etwas detailliertes angeben müssen, so die Richter am LG.

 

Im vorliegenden Fall haben die Beamten der Messtrupps offensichtlich versagt.

 

Nur, hier gibt es noch die Instanz der Bußgeldstelle,

 

dann die Instanz des AG.

 

Dass es letztendlich die dann folgende Instanz bemängelt hat, zeigt zumindest, dass unser Rechtssystem funktioniert.

 

Auch, wenn solche Murksverfasser wie du es nicht wahrhaben wollen.

 

dete :P

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Dass man eine Eichung verschlampt, ist nicht gut!

@dete: Schön, deine Erkenntnis. Es ist aber nicht eine einfache Verschlampung der Eichung. Da spielt mehr rein, siehe oben.

 

aber, hierzu hätte das Amtsgericht etwas feststellen müssen, entweder Anerkennen der Messung, zusätzliche Abzüge oder Verwerfung.

Natürlich Verwerfung. Wir wissen alle, dass Amtsgerichte auf hoher See sind.

 

 

Die von dir angekündigten "dicken Dinger" werden vermutlich genauso hier Aufschlagen, wie deine angekündigten Untersuchungen/Doktorarbeiten etc.!

"Vermutlich" @dete sagt alles. Wenn die Eichgeschichte durchdiskutiert ist - ich warte noch auf Statements von @bluey&goose&sobbel -, dann kommt die nächste Stufe von Abstandsmurks :P . Wenn das durch ist, dann noch ein Stufe :P .

 

Im vorliegenden Fall haben die Beamten der Messtrupps offensichtlich versagt.

So gefällst Du mir. Aber sag mal, hätte das bei Euch so passieren können? Gibt es vor der Messung ein Check und eine Dokumentation?

 

Dass es letztendlich die dann folgende Instanz bemängelt hat, zeigt zumindest, dass unser Rechtssystem funktioniert.

Ja, schön. Nur, wer geht überhaupt in die erste Instanz und wer noch in folgende Instanz? Wir können froh sein, daß es Leute gibt, die sich nicht veräppeln lassen.

:nolimit:

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das war ein klarer handwerklicher Fehler des Messtrupps. Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler, das ist überall so.

 

Bei Radarkontrollen, Lasermesstrupps genauso wie bei Kreuzfahrtschiffen, Flugzeugen (wie vor längerer Zeit die Air France Maschine, die abstürzte weil in einer kritischen Phase kein Kaptän im Cockpit war)

oder Atomkraftwerken.

 

Die Schlussfolgerung ist hier, das immer mehr Dinge automatisiert werden, um Fehler wie "Murksmessungen" auszuschliessen.

Im vorliegenden Falle könnte das Messgerät (in Zukunft) schon beim Einschalten oder Messen auf die fehlende Eichung hinweisen.

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Im vorliegenden Falle könnte das Messgerät (in Zukunft) schon beim Einschalten oder Messen auf die fehlende Eichung hinweisen.

Besser noch: analog zu vielen modernen Kraftfahrzeugen wird über ein Menü die erfolgte Eichung im Gerät hinterlegt und bei überschreiten der Eichgültigkeit zeigt es das Gerät a) an und geht b) nicht in den Meßmodus über. So könnten auch keine "ungeeichten" Messungen durchgeführt werden.

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Da stelle ich mir vielmehr ein anderes Szenario vor: 5 Messgeräte, alle zum gleichen Zeitpunkt eingekauft, daher laufen auch die Eichbegrenzungen alle am gleichen Tag ab. Verbleibt lediglich ein älteres Gerät, welches aber technisch nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. "Was, alle fünf Geräte weg für mehrere Tage oder Wochen zum Eichen, keine Einnahmen, sollen wir etwa die Messtrupps in Urlaub schicken, oder wieder das alte Spiegelmeßverfahren anwenden. Nein, meine Herren, wir machen erstmal weiter, bis mal Luft ist ... zwischen Weihnachten und Neujahr oder so..."

Und dann geriet die Angelegenheit in der Behörde einfach in Vergessenheit.

Der SB war auch noch lange krank, macht jetzt nur noch halbtags und anschliessend ging der Vertreter in Urlaub, ja, da kann das schon mal passieren.

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... ja, da kann das schon mal passieren.

Nein, darf nicht. Wenn kein geeichtes Gerät zur Verfügung steht hat der Messbeamte frei, geht auf Streife, schreibt Parksünder auf usw.

Abgelaufene Eichung, keine Messung. Und welche Selbstverständlichkeit hat der Beamte, der die abgelaufene Eichung übersieht, sonst nicht gesehen?

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Da stelle ich mir vielmehr ein anderes Szenario vor:.....

Unsere Geräte werden nie alle gleichzeitig zum Eichen geschickt, aber alle vor Ablauf derselben. Und Tage oder gar Wochen dauert eine Eichung auch nicht.

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Moin Moin

 

ich warte noch auf Statements von @bluey&goose&sobbel

Von mir ?

 

Wir wissen alle, dass Amtsgerichte auf hoher See sind.

Du hast es so gewollt:

Bei uns in der Gegend sind die AG mitten in der Stadt.

 

 

 

Ich finde es absolut O.K., wenn mit nicht geeichtem Gerät gemessen wird.

Ihr findet es ja auch O.K., wenn mit ErSaFa versucht wird sich dem Bußgeld und/oder Fahrverbot zu entziehen.

Man kanns ja mal versuchen.

Die Mindereinnahmen durch ErSaFa werden so prima kompensiert.

Ein weiterer Vorteil für die Kollegen sind die vermehrt stattfindenden Gerichtstermine. Gibt nämlich Mehrdienst und Zeugengeld.

Irgendwie müssen die Hypotheken ja bezahlt werden.

 

 

 

 

Jetzt aber ernsthaft zum Thema.

Mit ungeeichtem Gerät zu messen geht gar nicht und zeugt von schlampiger Dienststelle.

Wenn den Kollegen die so arbeiten die Anzeigen vor Gericht um die Ohren gehauen werden geschieht dies zurecht.

Es ist mir auch unverständlich wie so ein Vorgang bis zum Betroffenen kommt. Der hat ja das Recht mit ordnungsgemäßem techn. Gerät gemessen zu werden.

Es gibt bei uns einfach zuviele Kontrollinstanzen, denen sowas auffallen müßte:

 

1. Unser KuG oder Schirrmeister (oder wie auch immer diese wichtigen Jungs in den Ländern genannt werden).

Der hat nämlich nicht nur den Zustand der Fahrzeuge im Auge, sondern auch alle Eichtermine. Unser KuG läßt sogar die Luftdruckprüfer eichen.

Fällige Eichungen läßt er vor Eichablauf erneuern.

Solltest du mitlesen, danke für deine Arbeit.

 

2. Die Meßbeamten selber.

Bevor die den Hof verlassen führen die eine Sichtprüfung am Gerät durch (beschädigte Siegel, Eichdauer, Schäden).

Die fahren bei Mängeln gar nicht erst raus.

 

3. Der/Die Anzeigen-SB.

Der überprüft nicht nur die Anzeige auf sachl. Richtigkeit, sondern auch das Beiblatt und legt jeder entsprechenden Anzeige u.a. eine Kopie vom Eichschein bei.

 

4. Die Bußgeldstellen

Die erhalten von uns die Anzeigen mit allen erforderlichen bzw nachgeforderten Unterlagen (Schulungsnachweise, Beiblätter, Kopie vom Eichschein usw.)

Spätestens hier sollte so eine verbockte Anzeige doch steckenbleiben

 

 

Gruß

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@sobbel

 

sehr guter Beitrag

Korrekt. Ist halt die Frage, wieso in Bayern alle Kontrollinstanzen im Tiefschlaf waren?

 

@sobbel schrieb:

2. Die Meßbeamten selber.

Bevor die den Hof verlassen führen die eine Sichtprüfung am Gerät durch (beschädigte Siegel, Eichdauer, Schäden).

Die fahren bei Mängeln gar nicht erst raus.

:lol2: . Die setzen sich einfach in den Karren, fahren raus und bauen auf. Der Schlendrian! "Ist eh immer alles okay, können wir uns sparen".

 

Jetzt warte ich noch auf @goose, so schwer ihm auch eine Murksbestätigung fallen wird.

:nolimit:

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Guest Kleiner Schelm

Von einem Verkehrsteilnehmer wird grundsätzlich erwartet, dass er sich an die geltenden Vorschriften hält. Tut er dies nicht, wird er entsprechend zur Rechenschaft gezogen. Darf der Verkehrsteilnehmer im Gegenzug nicht an diejenigen, die ihn bei der Einhaltung oder eben Nichteinhaltung der geltenden Vorschriften überwachen, die gleiche Erwartungshaltung richten?

 

In diesem Zusammenhang wäre es wieder einmal sehr interessant zu erfahren, wie viele OWIs zu Unrecht eingeleitet und wie viele Fahrverbote diese Aktion mit sich gebracht hat. Wie fühlen sich jetzt wohl all die Betroffenen? Vielleicht sollten die selbsternannten Hüter von Recht und Ordnung einfach mal berücksichtigen, dass das System, dem sie scheinbar gänzlich blind vertrauen, nicht frei von Fehlern ist.

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Von einem Verkehrsteilnehmer wird grundsätzlich erwartet, dass er sich an die geltenden Vorschriften hält. Tut er dies nicht, wird er entsprechend zur Rechenschaft gezogen.

 

Das ist ein großer Trugschluss, den Du alltäglich und überall beobachten kannst.

99,98 Prozent aller Verkehrsverstöße werden eben nicht erkannt und verfolgt.

 

 

Der Verkehrsteilnehmer wird in den allerseltensten Fällen zur Rechenschaft gezogen, da wir ja (Gott sei Dank) keine flächendeckende und vollständige Überwachung haben.

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Guest Kleiner Schelm

Sorry, aber die generelle Erwartungshaltung und die von dir erwähnte 99,98%ige Nichtverfolgung sind zwei völlig verschiedene Gegebenheiten.

 

Von mir als VT wird erwartet, dass ich mich an die geltenden Regelungen halte. Tue ich dich nicht - und werde erwischt -, muss ich die Konsequenzen tragen. Nur weil ich womöglich das eine oder andere Mal nicht erwischt werde, bedeutet dies noch nicht, dass die Erwartungshaltung ausser Kraft gesetzt würde.

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Da mehrere Instanzen prüfen, ob die Eichung zum Messzeitpunkt korrekt war, ist die Dunkelziffer, dass da etwas schief geht recht klein, aber doch größer Null: Wo Menschen arbeiten kommt es aber auch zu Fehlern, und das muss man eingestehen,

 

Falsch ist es jedoch, diese Messungen ohne Eichung als per se falsch zu bewerten, es müsste vielleicht eine höhere Toleranz eingeräumt werden, ähnlich zu Messungen mit nicht-geeichtem Tacho durch PolizeiPKW.

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  • 3 weeks later...

@dete: Besorg Dir erstmal eine Schaumgummiauskleidung deiner Wohnung, wenn hier Stufe II und Stufe III von Abstandsmurks gezündert werden. Leider verhindert @goose mit seinem Ich-kann-nicht-über-meinen-Schatten-springen-Modus bis dato eine Fortsetzung.

:nolimit:

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Besorg Dir erstmal eine Schaumgummiauskleidung deiner Wohnung, wenn hier Stufe II und Stufe III von Abstandsmurks gezündert werden.
Schaugummi, wenn gezündet wird? Keine so gute Idee, glaube ich.

 

Leider verhindert @goose mit seinem Ich-kann-nicht-über-meinen-Schatten-springen-Modus bis dato eine Fortsetzung.
Goose ist wahrscheinlich weise und damit einsichtsvoll genug, um zu erkennen, daß eine Diskussion mit Dir eher zwecklos ist. Möglicherweise will er aber auch Deine Kapazitäten nicht unnütz binden, um nicht als Begründung für Deine vermurkste never-ending-Doktor-Arbeit-Story herhalten zu müssen.
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@biber: Dann halt eine Jacke, bei der die Ärmel vernäht sind. Dein Wahrscheinlichkeitsgeschwurbele ist genauso schlecht wie das von @harryb.

 

Ne ne, @goose konnte hier noch nie über seinen Schatten springen. Lassen wir ihn noch ein bischen Zeit für eine Stellungnahme. Seine Kapazität ist wegen dem vor einer Stunde geendeten Marathon erschöpft. Er muß nun alle Laserwagen auswerten, Wutpatinnen verarzten, Statistikmeldung an Ralf versenden und die Laserwagen zur Abzocke "day after" rausjagen.

:nolimit:

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Er muß nun alle Laserwagen auswerten,

 

Na, endlich einer, der sich auskennt!

 

Nimm deine Pillen, es wird immer schlimmer!

 

dete :farewell:

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@dete: Die Bezeichnung kam von @goose selbst. Er hatte auch den Vergleich mit 'nem Tag danach gebracht. Dazu muß man die Ergebnisse auswerten. Die Ergebnisse decken sich jedoch nicht mit der Theorie von @bluey, nahe zu jede Lasermeßreihe bringe ein FV. Aber vielleicht hast Du sogar vollkommen recht, @goose ist nur ein kleinstes Führungslicht und er hat nur einen "Laserwagen" unter seine Fittiche.

Gute Idee, die pharmazeutische Industrie sollte mal Pillen gegen Copsgesabbele rausbringen.

:nolimit:

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Die Ergebnisse decken sich jedoch nicht mit der Theorie von @bluey, nahe zu jede Lasermeßreihe bringe ein FV.

Ich bezog mich lediglich auf die hiesigen Lasermessungen, also die von meinen Kollegen und mir. Bei den meisten Lasermessungen haben wir ein FV (oder eben mehr) dabei. Natürlich ist das auch abhängig von der Meßstelle. Es gibt auch solche, wo man zwar viele Überschreitungen feststellt (feststellen wird), aber kein Fahrverbot hat. Ich stelle mich halt lieber dort auf, wo man mehr "Klasse" als "Masse" (= Kleinvieh) mißt. ;)

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Nun mal zum Verständnis: Laserwagen kann man ( außer fahrzeugtechnisch ) nit auswerten!

 

m3 hat einfach keine Ahnung, wovon er was schreibt!

 

dete

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Ohje @dete, jetzt verbeißt Du dich unnötig in etwas! Ich habe nur eine in der Tat sehr saloppe (Falsch-)Beschreibung von @goose übernommen, die mir bisher auch unbekannt war und ich selbst über diesen internen Kauderwelsch schmunzeln mußte. Ist es jetzt für Dich so besser, wenn ich als Ahnungsloser schreibe: @goose sitzt sicherlich noch bei der statistischen Auswertung der Meßergebnisse seiner eingesetzten Handlasermeßgeräte am Marathon und am Tag danach.

:nolimit:

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.... aber kein Fahrverbot hat. Ich stelle mich halt lieber dort auf, wo man mehr "Klasse" als "Masse" (= Kleinvieh) mißt. ;)

Aha @bluey, da ist ja ein Zurückrudern...Deine "Klasse"-Messungen gehen bei bundesweiter Betrachtung als statistisches Rauschen unter.

:nolimit:

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Aha @bluey, da ist ja ein Zurückrudern...Deine "Klasse"-Messungen gehen bei bundesweiter Betrachtung als statistisches Rauschen unter.

Das ist kein Zurückrudern. Ich habe nie gesagt, daß es bundesweit so ist. Wie sollte ich auch.

 

Nunja, was das "Hintergrundrauschen" betrifft, damit kennst Du Dich ja hervorragend aus. Denn Deine geschwurbelten Beiträge verursachen hier regelmäßig ein kleines Hintergrundrauschen, welches aber zum Glück im allgemeinen Forumstreiben und -leben untergeht. :D;)

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  • 1 month later...

@dete: Wirke lieber mal auf @goose ein, was er sagen würde, wenn eine seiner Trupps monatelang ungeeicht messen würde und welche Maßnahme er einleiten würde, damit dies nicht wieder vorkommt. Dann wird es lustig für die Brückenclowns weitergehen.

:nolimit:

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