Jump to content

Kein Schulungsnachweis Für Riegl Fg21-P Vorhanden?


Recommended Posts

Das hat aber sowas von miteinander zu tun.
Was hat das
Märchen von "Aussage gegen Aussage"
damit zu tun, daß
das Vier-Augen-Prinzip (..) rechtlich nicht notwendig.
sein soll (mal ganz unabhängig davon, daß die Aussage ja anscheinend umstritten ist, wenn ich hier die Beiträge so lese)?

 

Wie du dich mal wieder täuscht hat Soobel dir erklärt.

Du solltest Dich nicht mit fremden Federn teeren, bevor die Messe gelesen ist.
Link to post
Share on other sites
Nach welcher Vorschrift (und bitte keine interne Verwaltungsvorschrift) ist es denn vorgeschrieben?
Du verstehst mich miss: ich weiß nix davon, ich habe nicht mal 'ne Ahnung, ob es diese Vorschrift gibt oder nicht. Spätestens nach Deiner Frage in #51 hatte ich allerdings den Eindruck, daß es einzelne Länder gibt, in denen das Vier-Augen-Prinzip gilt.

 

Vielleicht könnt ihr :cop01: uns ja mal aufklären, ob ja und wenn ja, wo. Danke!

Link to post
Share on other sites
Spätestens nach Deiner Frage in #51 hatte ich allerdings den Eindruck, daß es einzelne Länder gibt, in denen das Vier-Augen-Prinzip gilt.

 

Vielleicht könnt ihr :cop01: uns ja mal aufklären, ob ja und wenn ja, wo. Danke!

In Niedersachsen bspw. gilt es. Aber auch dort nur aufgrund dienstinterner Anweisungen. Und dagegen zu "verstoßen" ist rechtlich gesehen quasi irrelevant, denn entscheidend ist das, was der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung und die PTB vorschreiben.

Link to post
Share on other sites

@ biber

 

Das Vier-Augen-Prinzip dient nur der Beweisführung.

Wie der Richter Beweise wertet, liegt ganz an ihm; er ist da frei; ob ein Auge oder 10 Augen, der Richter entscheidet. Darum ist das Märchen von Ausage gegen Aussage schon ganz genau am Thema. Dennoch halten sich in einigen Bereichen, auch bei der Polizei, bestimmte Dinge an 4 oder 6 Augen Prinzipen.

 

Ich persönlich nutze das immer gerne wenn Geld im Spiel ist; ist nicht vorgeschrieben aber besser, oder bei anderen Punkten, die vielleicht gerne mal später vom Gegenüber anders dargestellt werden könnten.

 

Aus diesem Grund fand das auch Einzug in die Verkehrsüberwachung.

Selbst wenn es einigen Chefs für ihren Bereich vorgeschrieben haben, so entfaltet das keine Auswirkungen auf das Verfahren. Der Richter hat eben dann nur einen Zeugen bzw 2 Augen weniger in seiner Beweisaufnahmen.

Link to post
Share on other sites
In Niedersachsen bspw. gilt es. Aber auch dort nur aufgrund dienstinterner Anweisungen.
Danke!

 

Und dagegen zu "verstoßen" ist rechtlich gesehen quasi irrelevant, denn entscheidend ist das, was der Hersteller in seiner Bedienungsanleitung und die PTB vorschreiben.
Naja, da sind wir dann ja wieder bei dem Amtsrichter, der ja bekanntermaßen in eigener Machtvollkommenheit darüber entscheidet, was er für entscheidend hält.

 

 

Es ist so - nunja, ermüdend, wenn man gerade eine kompetente und weiterführende Antwort bekommen hat und dann das... Aber der Vollständigkeit halber:

Das Vier-Augen-Prinzip dient nur der Beweisführung.
Nö. Keine juristischen Begriffe benutzen, die Du nicht verstehst. Also eigentlich gar keine.

 

Dennoch halten sich in einigen Bereichen, auch bei der Polizei, bestimmte Dinge an 4 oder 6 Augen Prinzipen.
Vielleicht halten sich Dinge an irgendwas, sicher aber nicht an Prinzip(i)en.

 

Ich persönlich nutze das immer gerne wenn Geld im Spiel ist; ist nicht vorgeschrieben aber besser, oder bei anderen Punkten, die vielleicht gerne mal später vom Gegenüber anders dargestellt werden könnten.
Einkaufen muß für Dich echt anstrengend sein. Und wie kommst Du überhaupt an Bargeld?

 

Aus diesem Grund fand das auch Einzug in die Verkehrsüberwachung.
Die haben also das Vier-Augen-Prinzip in Niedersachsen wegen Dir eingeführt? Kaum zu glauben, aber wer weiß...

 

Wie der Richter Beweise wertet, liegt ganz an ihm; er ist da frei; ob ein Auge oder 10 Augen, der Richter entscheidet.
Sehr gut erkannt. Leider hast Du es aber offenbar nicht verstanden, sonst würdest Du das
Selbst wenn es einigen Chefs für ihren Bereich vorgeschrieben haben, so entfaltet das keine Auswirkungen auf das Verfahren.
nicht schreiben. Und dieser Schluß
Darum ist das Märchen von Ausage gegen Aussage schon ganz genau am Thema.
ist übrigens auch falsch.
Link to post
Share on other sites

Hallole,

 

nochmal zum Vier-Augen-Prinzip:

 

Gemäß der Bedienungsanleitung und der Zulassungsunterlagen der PTB ist es tatsächlich nicht vorgeschrieben.

 

Allerdings gibt es für Baden-Württemberg eine Dienstanweisung (DA Laser) in der festgelegt ist, dass das Messergebnis von zwei Beamten abgelesen werden muss (Vier-Augen-Prinzip). Das dient vor allem dazu, Übertragungsfehler zu vermeiden und für eine bessere Beweisführung. Die selbe Dienstanweisung regelt übrigens auch, dass die weitergehenen Bestimmungen der Dienstanweisung der Bedienungsanleitung vorgehen.

Technisch kann eine Messung auch richtig sein, wenn sie nur ein Beamter durchführt und kein weiterer Beamter dabei ist. Auch in der Beweiswürdigung kann ein Gericht das trotzdem anerkennen.

Aber rein formell ist in BW das Vier-Augen-Prinzip zu beachten.

 

Grüße

 

papemark

 

- der es wissen muss, weil er an der Dienstanweisung mitgeschrieben hat -

Link to post
Share on other sites
Naja, da sind wir dann ja wieder bei dem Amtsrichter, der ja bekanntermaßen und zunächst in eigener Machtvollkommenheit darüber entscheidet, was er für entscheidend hält.

Weil: doch etwas öfter als nur selten wird ein und insbesondere solch ein AG-Richter vom OLG überstimmt. Denn so ein klitzekleines Bisschen hat auch die StA ein Wörtchen mitzureden, wenn ein Richter ein Urteil fällt. Nicht umittelbar, aber anschließend. Und das weiß der Richter auch.

Link to post
Share on other sites
Und warum sollte man beim Laser ein Vieraugenprinzip benötigen, beim aufmerksamen Messbetrieb bei Radargeräten aber nicht?
Vielleicht deshalb, weil bei Radageräten zumindest ein Foto mit Dateneinblendungen vorliegt?

 

 

Bevor Du weiter kluge Tipps gibst und mich über Föderalismus belehrst, google mal "aufmerksamen Messbetrieb". Dann kannst Du nachlesen, dass der bei Radargeräten trotz Fotodokumentation erforderlich ist, um beispielsweise eine Reflexionsmessung erkennen zu können. Man muss natürlich schon wissen, was das ist, um sich die Frage stellen zu können, warum den aufmerksamen Messbetrieb denn eine Person gewährleisten kann, wogegen zum Ablesen eine Lasermessgerätes (zumindest in einigen wenigen Bundesländern) zwei Personen erforderlich sein sollen.

 

Dann solltest Du auch mal "standardisiertes Messverfahren" googlen. Dann geht Dein Glaube vielleicht in Wissen über und Du kannst nachvollziehen, dass sich ein Richter bei einem als standardisierten anerkannten Messerfahren gar nicht mehr mit einem solchen Kram wie dem Vieraugenprinzip (Sobbel hat übrigens recht, es ist kein Prinzip sondern willkürliche Polizeiidee) auseinandersetzen muss.

Leider kann er aber, wie das aus meiner Sicht mehr als blödsinnige Urteil aus Sigmaringen zeigt.

 

Gut dass es den Vieraugenkäse hier in NRW nicht gibt und er auch sonst wohl niemanden großartig interesssiert. Sonst würden wohl mehr als nur dieses eine Urteil aus Sigmaringen zitiert.

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

... es ist kein Prinzip sondern willkürliche Polizeiidee...

... Gut dass es den Vieraugenkäse hier in NRW nicht gibt ...

Die Polizei käm nie auf so eine Idee. Das dürfte Ausfluß aus dem unsäglichen Sigmaringer Urteil sein.

In NRW kenn ich zumindest eine Behörde die das schriftlich fixiert hat - es ist zum Glück nicht meine.

 

Wer weiß - vielleicht wird das nach dem noch recht frischen OLG Urteil wieder zurückgenommen.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Die Polizei käm nie auf so eine Idee. Das dürfte Ausfluß aus dem unsäglichen Sigmaringer Urteil sein.

Für falsch halte ich das Vieraugenprinzip nicht. Ein Zahlendreher ist immer mal möglich, weil menschlich.

 

MfG.

 

hartmut

 

Hier stimme ich dir zu.

Ich denke, dass das grundsätzlich eine gute Sache ist!

Link to post
Share on other sites
Weil: doch etwas öfter als nur selten wird ein und insbesondere solch ein AG-Richter vom OLG überstimmt.
Wenn der Fall dorthin geht, ist das durchaus möglich.

 

Denn so ein klitzekleines Bisschen hat auch die StA ein Wörtchen mitzureden, wenn ein Richter ein Urteil fällt. Nicht umittelbar, aber anschließend.
Nö. Die StA kann, darf und wird bei einem Urteil nicht mitreden, weder unmittelbar noch anschließend (mal abgesehen von irgendwelchen Absprachen, aber die sind hier ja nicht das Thema). Sie kann allerdings ggf. gegen ein ihr mißliebiges Urteil vorgehen. Und das weiß der Richter auch.

 

Bevor Du weiter kluge Tipps gibst und mich über Föderalismus belehrst, google mal "aufmerksamen Messbetrieb".
Bevor Du 'nen Herzklapps erleidest, weil Du mit meiner Antwort nicht einverstanden bist: ich habe Dich nicht belehrt und aufmerksamer Messbetrieb ist mir durchaus ein Begriff. Deine Erläuterungen sind daher zwar nett, aber überflüssig, zumal Du auf meine Antwort nicht eingehst.

 

Dann solltest Du auch mal "standardisiertes Messverfahren" googlen. Dann geht Dein Glaube vielleicht in Wissen über
Dir zuliebe extra getan. Dort steht nix dazu, wer die Regel zum Vier-Augen-Prinzip aufgestellt hat. Wenn Du aber eine entsprechende Quelle hast: immer her damit!

 

und Du kannst nachvollziehen, dass sich ein Richter (...) gar nicht mehr mit einem solchen Kram (...) auseinandersetzen muss.
Ich kann mich nicht entsinnen, etwas anderes behauptet zu haben.

 

Leider kann er aber, wie das aus meiner Sicht mehr als blödsinnige Urteil aus Sigmaringen zeigt.
Danke für die Bestätigung dessen, was ich schrieb.

 

Gut dass es den Vieraugenkäse hier in NRW nicht gibt und er auch sonst wohl niemanden großartig interesssiert.

Nö, gar nicht gut. Und ob das niemanden großartig interessiert, bezweifle ich. Die Diskussion hier scheint da doch eine andere Meinung zuzulassen.
Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

Für falsch halte ich das Vieraugenprinzip nicht. Ein Zahlendreher ist immer mal möglich, weil menschlich.

Für falsch halte ich das auch nicht. Ich würde das sogar befürworten.

Zumal nichts dagegen spricht, wenn sich der Protokollführer beim Meßbeamten aufhält - der hat eh nichts besseres zu tun.

Der könnte z.b. auch bestätigen daß nicht in eine Kolonne gemessen wurde usw.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Moin Moin

 

... Dort steht nix dazu, wer die Regel zum Vier-Augen-Prinzip aufgestellt hat. Wenn Du aber eine entsprechende Quelle hast: immer her damit!

 

Auszug aus dem sigmaringer Urteil:

"Nach den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen F. bestehen Zweifel an der Korrektheit der Messung. Diese ergeben sich zum einen daraus, dass das Vier-Augen-Prinzip nicht eingehalten wurde. Bei einer Lasermessung werden keine Fotos gefertigt. Dies ist auch für die Zuverlässigkeit einer Messung nicht erforderlich. Nachdem aber keine Fotos gefertigt werden, ist es zwingend erforderlich, dass bei der Protokollierung des Ergebnisses der Messung Zahlendreher und Missverständnisse vermieden werden. Daher ist es unerlässlich, dass nicht nur der Messbeamte selbst das Messergebnis abliest, dies muss vielmehr auch vom Protokollführer abgelesen werden. Nach dem Eintrag ins Messprotokoll durch den Protokollführer muss dann der Messbeamte kontrollieren, ob die Eintragung auch korrekt erfolgt ist. Nur dann ist das Vier-Augen-Prinzip erfüllt."

Der Sachverständige F. wars.

 

Gruß

Link to post
Share on other sites
Denn so ein klitzekleines Bisschen hat auch die StA ein Wörtchen mitzureden, wenn ein Richter ein Urteil fällt. Nicht umittelbar, aber anschließend.
Nö. Die StA kann, darf und wird bei einem Urteil nicht mitreden, weder unmittelbar noch anschließend

 

Jetzt wirts du albern!

 

Denn im nächten Halbsatz zeigst du dass die Möglichkeiten im Verfahren begriffen hast. Du geilst dich an einer Formulierung auf und tust so als sei der Inhalt falsch.

 

Einfach lächerlich!

Link to post
Share on other sites
Der Sachverständige F. wars.
Echt? Und der hat das auch in Niedersachsen eingeführt? Mach Sachen...

 

...
Sie reden über etwas, was Sie nicht genau verstanden haben. (Helmut Schmidt). Ich ergänze: in Deinem Fall ist genau zu streichen.
Link to post
Share on other sites

@biber

 

lass jetzt endlich gut sein, du nervst mich gewaltig.

 

 

Ich möchte mich hier ungerne vergessen und dir die Meinung geigen; das gehört nämlich nicht in ein Thema rein.

Du benimmst dich wie ein cholerischer kleiner Bengel, mit dem die anderen nicht spielen. Du bist so von deinem Pseudowissen überzeugt, dass ich mich frage, ob du nichts anderes in deinem Leben hast, was dir halt gibt. Ich habe aber keine Lust dir deinen Lebensgrund zu geben. Vorallem ist es total albern sich an kleinen Formulierungenen aufzugeilen und sich dann zu feiern, wenn man Wortklaubberei betreibt!

 

Also, lass mich in Ruhe!

Link to post
Share on other sites
Ich möchte mich hier ungerne vergessen und dir die Meinung geigen
Wenn Du das genauso machst wie Du so viele Deiner Beiträge hier schreibst, habe ich jetzt schon Angst. Vor dem Lachanfall.

 

Du benimmst dich (...?
Jemand, der sich so wenig im Griff hat wie Du sollte nicht versuchen, (über) andere Menschen zu (be)urteilen.

 

Du bist so von deinem Pseudowissen überzeugt
Liebes Blaulicht, da liegst Du wieder mal falsch bzw. Du hast (auch das nicht zum ersten Mal) ein Problem mit den Personalpronomen.

 

Vorallem ist es total albern sich an kleinen Formulierungenen aufzugeilen
Aah ja. Nur weil Du es - freundlich ausgedrückt - nicht so hast mit exakten Formulierungen, sollen andere genauso schreiben?

 

Also, lass mich in Ruhe!
Sag mal, bist Du tatsächlich so merkbefreit (um es mal höflich auszudrücken), stehst Du unter Drogen oder eben nicht oder was? Du hast doch dazwischengequakt - und nun willst Du mir verbieten, mich zu dem Gequake zu äußern? Gehts noch?

 

Wenn man am Thema diskutiert und streitet macht es ja spass. So ist es einfach dämlich!
Dann lass' es doch!
Link to post
Share on other sites
Für falsch halte ich das Vieraugenprinzip nicht. Ein Zahlendreher ist immer mal möglich, weil menschlich.

Theoretisch ist alles möglich. Was mich einfach mal interessieren würde ist, was Du Dir (oder auch irgendein anderer) genau unter dem 4-Augen-Prinzip vorstellst. Wie genau soll das bei einer Messung vonstatten gehen?

Link to post
Share on other sites
Zumal nichts dagegen spricht, wenn sich der Protokollführer beim Meßbeamten aufhält - der hat eh nichts besseres zu tun.

Bei uns hält sich der Protokollführer IMMER unmittelbar beim Meßbeamten auf, WENN Meßbeamter # Protokollführer ist.

 

Der könnte z.b. auch bestätigen daß nicht in eine Kolonne gemessen wurde usw.

Ja? Sicher? Das kann im Prinzip nur der verläßlich aussagen, der auch durch die Visieroptik geschaut hat. Es sei denn, es befindet sich zum fraglichen Zeitpunkt kein weiteres Fahrzeug in der Nähe. Da man aber problemlos auch Fahrzeuge aus einer "Kolonne" (=> bei entsprechendem Abstand / bei Durchfahren einer Kurve) messen kann, kann der Protokollführer IMO zur eigentlichen Messung herzlich wenig aussagen.

Link to post
Share on other sites

Das 4 Augen das Messergebnis und das Protokoll sehen, bzw, vergleichen.

 

Ein Zahlendreher kann doch erhebliche Auswirkungen haben. Wenn statt 135 plötzlich 153 auf dem Protokoll stehen. Und bei eurem "Umsatz" ist doch ein zweiter Mann/Frau doch locker drin.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites
...
Sie reden über etwas, was Sie nicht genau verstanden haben. (Helmut Schmidt). Ich ergänze: in Deinem Fall ist genau zu streichen.

Naja, so ganz Unrecht hat er hier nicht, denn letztlich sagte ich das aus, was Du vermeintlich ein wenig gerade gerückt hattest. Natürlich hat die StA beim Urteil selbst kein Mitspracherecht. Aber sie kann im Nachhinein das Urteil ggf. "anfechten". Nichts anderes wollte ich zum Ausdruck bringen.

Link to post
Share on other sites

Das 4 Augen das Messergebnis und das Protokoll sehen, bzw, vergleichen.

 

Ein Zahlendreher kann doch erhebliche Auswirkungen haben. Wenn statt 135 plötzlich 153 auf dem Protokoll stehen. Und bei eurem "Umsatz" ist doch ein zweiter Mann/Frau doch locker drin.

1. und irgendwann kommt jemand daher und fordert, daß weiter 2 Augen kontrollieren, ob die 4 Augen auch alles korrekt gesehen und alles richtig gemacht wurde.

 

2. natürlich kann ein Zahlendreher erhebliche Auswirkungen haben. ABER: es gibt auch andere Verfahrensweisen, um solches zu vermeiden. Auch ohne ein 4-Augen-Prinzip.

Link to post
Share on other sites

Wie schoen, dass man in D'land wenigstens noch Mittel und Wege hat - oder glaubt zu haben - ume eine Messung anzweifeln zu koennen. Mich haben sie letztens hier mit 107 km/h gelasert, 102 wurden vorgeworfen - bei einem Limit von 70 km/h. Ich habe dann die 'm3_'-Methode probiert und etwas von Murksmessung erzaehlt mit Bekanntgabe der ganzen moeglichen Fehlerquellen, Messprotokoll, Vier-Augen-Prinzip, etc. pp. Der gute Polizist hat gegrinst, das Ticket ausgefuellt und mir ueberreicht, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass da 'ne Telefonnummer drauf steht, an die ich mich wenden koenne, wenn ich Naeheres wissen wolle. Letztendlich hae ich nicht angerufen, sondern abgedrueckt, die Punkte (derer 5!) von dannen gehen lassen und Gegenmassnahmen fuer die Zukunft eingeleitet...... :whistling:

Link to post
Share on other sites

Solche Massnahmen wuerden mich ja nicht vor den hinter irgendwelchen Straeuchern und Laternenpfaehlen lauernden Cops mit ihren Laserguns schuetzen, da sind knallharte technische Massnahmen gefragt. Und nein, ich habe nicht den Drehweg meines Gasgriffes begrenzt.......

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

Solche Massnahmen wuerden mich ja nicht vor den hinter irgendwelchen Straeuchern und Laternenpfaehlen lauernden Cops mit ihren Laserguns schuetzen, da sind knallharte technische Massnahmen gefragt. Und nein, ich habe nicht den Drehweg meines Gasgriffes begrenzt.......

 

dann hoff mal, dass Du nicht auf ein grünes oder blaues Männchen triffst, dem solche "knallharten technischen Maßnahmen" bekannt sind und das Dich anhält, weil es trotz freier Sicht kein Signal bekommt. Wenn man weiß, worauf man zu achten hat, fallen die "knallharten technischen Maßnahmen" nämlich sofort auf. Und dann gibt´s knallharte Konsequenzen, sehr viel härter übrigens als wenn Du nur rasen würdest.

Link to post
Share on other sites
dann hoff mal, dass Du nicht auf ein grünes oder blaues Männchen triffst,......

 

Das haette eine Ueberpruefung des GPS zur Folge und wahrscheinlich auch ein Update - denn dann haette ich mich gewaltig verfahren und wuerde irgendwo auf dem Mars oder so sein..... Bei uns sind die Maennchen - und Frauchen - schwarz gkleidet.

 

.....dem solche "knallharten technischen Maßnahmen" bekannt sind und das Dich anhält, weil es trotz freier Sicht kein Signal bekommt.

 

Da mache ich mir auch relativ wenig Sorgen, denn beim zweiten Messvorgang wird er/sie ein Signal bekommen, allerdings eines, das vermeldet, dass ich im Limit bin....

 

Wenn man weiß, worauf man zu achten hat, fallen die "knallharten technischen Maßnahmen" nämlich sofort auf.

 

Wenn man weiss, was man zu antworten hat, dann kann dem auffallen, was er will. Aber dazu muss er ja auch erst einmal einen begruendeten Verdacht schoepfen - und dieser Verdacht wird ihm gar nicht geboten. Ich sehe der Angelegenheit recht gelassen entgegen.....

 

Und dann gibt´s knallharte Konsequenzen, sehr viel härter übrigens als wenn Du nur rasen würdest.

 

Ich weiss nicht, inwieweit Du ueber die Konsequenzen Bescheid weisst, die hier vorherrschen, wenn man etwas schneller faehrt - vom Rasen moechte ich gar nicht sprechen. Haetten die Jungens am Samstag anstatt am Montag an der Stelle gestanden, waeren ein guter Freund und ich jetzt hoechstwahrscheinlich fuer 'ne Weile vom Internet getrennt, da sind wir dort wesentlich flotter durch gebuegelt - voellig gefahrlos, versteht sich!

Link to post
Share on other sites

Wenn ich die letzten Beiträge richtig verstanden habe, scheint Harry in Hongkong zu leben. War mir als Neuling ohne hellseherische Fähigkeiten nicht bekannt. Ebenso wie die rechtliche Situation bzgl. des Einsatzes von Jammern und die Ahndung evtl. Geschwindigkeitsverstöße dort.

 

Zumindest hier in Deutschland gibt es aber ausgeschlafenen Polizisten, die Verrat riechen, wenn sie ein heranrasendes Motorrad zunächst nicht messen können, dieses dann abbremst und danach dann plötzlich doch ein Signal kommt. Und wenn denen das verdächtig vorkommt (was es nur dann tut, wenn entsprechende Kenne vorhanden ist), dann finden die den Jammer auch.

Link to post
Share on other sites
Wenn ich die letzten Beiträge richtig verstanden habe, scheint Harry in Hongkong zu leben. War mir als Neuling ohne hellseherische Fähigkeiten nicht bekannt.

 

Steht aber neben jedem meiner Beitraege unter 'Location'......

 

 

Ebenso wie die rechtliche Situation bzgl. des Einsatzes von Jammern und die Ahndung evtl. Geschwindigkeitsverstöße dort.

 

Das sei Dir vergeben.... Zur Aufklaerung: hier nachlesen Alles, was mit 10 Pkt. in Sachen Speeding belegt ist, kann als 'dangerous driving' ausgelegt werden, kostet HKD 25,000.00 und maximal 3 Jahre Knast........

 

Zumindest hier in Deutschland gibt es aber ausgeschlafenen Polizisten, die Verrat riechen, wenn sie ein heranrasendes Motorrad zunächst nicht messen können, dieses dann abbremst und danach dann plötzlich doch ein Signal kommt. Und wenn denen das verdächtig vorkommt (was es nur dann tut, wenn entsprechende Kenne vorhanden ist), dann finden die den Jammer auch.

 

Die Erfahrung zeigt, dass die Wahrscheinlichkeit der Entdeckung doch recht gering ist - ein Restrisiko, das ich einzugehen bereit bin.

Link to post
Share on other sites

Ich habe dann die 'm3_'-Methode probiert und etwas von Murksmessung erzaehlt mit Bekanntgabe der ganzen moeglichen Fehlerquellen, Messprotokoll, Vier-Augen-Prinzip, etc. pp. Der gute Polizist hat gegrinst, das Ticket ausgefuellt und mir ueberreicht, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass da 'ne Telefonnummer drauf steht, an die ich mich wenden koenne, wenn ich Naeheres wissen wolle. Letztendlich hae ich nicht angerufen, sondern abgedrueckt, ...

@harryb: Hier in D grinsen die Lasercops auch immer, faseln etwas von gültigem Eichsiegel, standardisierten Meßverfahren, bla, bla, bla...Beim Verarztungsgespäch bleibt einem nur künstlich eine Laienrolle zu spielen - da wird kein Cop einknicken, stimmt Hr. @harryb, wir haben tatsächlich gerade Murks produziert, Dankschön für Ihren Hinweis, sie können weiter fahren -, den Cop zu kitzeln mit "ich habe im Fernsehen gesehen, daß es 80-prozentigen Murks beim Lasern gibt", "Warum messen Sie hier, ist es ein Unfallschwerpunkt?", etc. und später dann knallhart die Keule "RA/Gutachter" schwingen.

 

Gibt es denn in HK keine Gutachter und keine Rechtschutzversicherung?

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

@m3

Klar kannst du knallhart die Keule schleudern... Weißt du, als ich geblitzt wurde, habe ich mich geärgert, gezahlt und gut war. Hätte uch die Keule geschwungen, hätte ich mich vermutlich mehr geärgert.

Passiert mal. Zahlen und gut. Und ich fahre eigentlich immer korrekt.

Link to post
Share on other sites

...weil es trotz freier Sicht kein Signal bekommt. Wenn man weiß, worauf man zu achten hat, fallen die "knallharten technischen Maßnahmen" nämlich sofort auf. ...

Och @messdiener, es gibt auch Lasercops, die meinen, sie hätten freie Sicht und bekommen auch bei Nur-Schnellfahrern keine Messung hin. Resultat: Die Cops schauen sich nur verdattert an :P .

:nolimit:

Link to post
Share on other sites

Da sind die Hersteller der Laser-Kanonen gefragt.

 

Und der eine oder andere Raser wird damit durchkommen... leider

 

... mal zu schnell ist wohl etwas anderes als mit Absicht sein Fahrzeug auf Rasen vorzubereiten.

 

 

... Der eine oder ander wird sich aber auch wundern, was der Cop alles kann / weiß..

Link to post
Share on other sites
den Cop zu kitzeln mit "ich habe im Fernsehen gesehen, daß es 80-prozentigen Murks beim Lasern gibt", "Warum messen Sie hier, ist es ein Unfallschwerpunkt?", etc. und später dann knallhart die Keule "RA/Gutachter" schwingen.

:lol2: :lol2: :lol2:

  • Like 1
Link to post
Share on other sites

...weil es trotz freier Sicht kein Signal bekommt. Wenn man weiß, worauf man zu achten hat, fallen die "knallharten technischen Maßnahmen" nämlich sofort auf. ...

Och @messdiener, es gibt auch Lasercops, die meinen, sie hätten freie Sicht und bekommen auch bei Nur-Schnellfahrern keine Messung hin. Resultat: Die Cops schauen sich nur verdattert an :P .

:nolimit:

 

 

Vermutlich werden die Unwissenden unter den Cops massiv überrepräsentiert sein. Dumm nur, wenn man als Raser mit "Abwehrmechanismus" an einen hochkompetenten Cop gerät, der nicht nur verdattert schaut, sondern in einem solchen Fall die richtigen Schlüsse zieht. Die gibt´s nämlich auch. Und die kennen auch die Einbauvoraussetzungen für die Jammer. Und wer die kennt, findet ein solches Ding auch. Und dann wirds so richtig schön teuer.

 

Aber m3 wird selbst in einem solchen Fall sicherlich immer noch glauben, dass ihm dann ein Gutachter oder Rechtsanwalt helfen kann. Wenn man einem Messbeamten "knallhart mit einem Rechtsanwalt oder Gutachter droht" wird der zumindest innerlich genauso reagieren wie Bluey. Der weiß ja auch (offensichtlich im Gegensatz zu m3) wie solche Verfahren ausgehen...

Link to post
Share on other sites

@m3:

Beim Verarztungsgespäch bleibt einem nur künstlich eine Laienrolle zu spielen
Na, die musst du doch nicht spielen... Du musst nur das erzählen, was du hier so redest und schon merkt jeder, dass du keine wirkliche Ahnung hast...

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...