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messdiener

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  1. Och @messdiener, es gibt auch Lasercops, die meinen, sie hätten freie Sicht und bekommen auch bei Nur-Schnellfahrern keine Messung hin. Resultat: Die Cops schauen sich nur verdattert an . Vermutlich werden die Unwissenden unter den Cops massiv überrepräsentiert sein. Dumm nur, wenn man als Raser mit "Abwehrmechanismus" an einen hochkompetenten Cop gerät, der nicht nur verdattert schaut, sondern in einem solchen Fall die richtigen Schlüsse zieht. Die gibt´s nämlich auch. Und die kennen auch die Einbauvoraussetzungen für die Jammer. Und wer die kennt, findet ein solches Ding auch. Und da
  2. ...er versteht so einiges nicht. Z.B. dass es gerade bei Lasermessungen nahezu aussichtslos ist, im Falle eines geeichten Gerätes und eines ordentlich ausgefüllten Messprotokolls gegen die Messung zu wettern. Zumindest dann nicht, wenn man einen sicher auftretenden Messbeamten vor sich hat. Wenn der nicht gerade seinen Visiertest an einem Baumstamm gemacht haben will, ist da eigentlich nichts zu holen. Auch vom Obersuperduperfachanwalt nicht. Da ist nunmal die Zeugenaussage vom Messbeamten das Ausschlaggebende. Auch wenn das bei m3 anders zu sein scheint, reicht ganz sicher nicht, die prinzi
  3. Wenn ich die letzten Beiträge richtig verstanden habe, scheint Harry in Hongkong zu leben. War mir als Neuling ohne hellseherische Fähigkeiten nicht bekannt. Ebenso wie die rechtliche Situation bzgl. des Einsatzes von Jammern und die Ahndung evtl. Geschwindigkeitsverstöße dort. Zumindest hier in Deutschland gibt es aber ausgeschlafenen Polizisten, die Verrat riechen, wenn sie ein heranrasendes Motorrad zunächst nicht messen können, dieses dann abbremst und danach dann plötzlich doch ein Signal kommt. Und wenn denen das verdächtig vorkommt (was es nur dann tut, wenn entsprechende Kenne vorhan
  4. dann hoff mal, dass Du nicht auf ein grünes oder blaues Männchen triffst, dem solche "knallharten technischen Maßnahmen" bekannt sind und das Dich anhält, weil es trotz freier Sicht kein Signal bekommt. Wenn man weiß, worauf man zu achten hat, fallen die "knallharten technischen Maßnahmen" nämlich sofort auf. Und dann gibt´s knallharte Konsequenzen, sehr viel härter übrigens als wenn Du nur rasen würdest.
  5. Vielleicht deshalb, weil bei Radageräten zumindest ein Foto mit Dateneinblendungen vorliegt? Bevor Du weiter kluge Tipps gibst und mich über Föderalismus belehrst, google mal "aufmerksamen Messbetrieb". Dann kannst Du nachlesen, dass der bei Radargeräten trotz Fotodokumentation erforderlich ist, um beispielsweise eine Reflexionsmessung erkennen zu können. Man muss natürlich schon wissen, was das ist, um sich die Frage stellen zu können, warum den aufmerksamen Messbetrieb denn eine Person gewährleisten kann, wogegen zum Ablesen eine Lasermessgerätes (zumindest in einigen wenigen Bundeslände
  6. Woran mag es nur liegen, dass das Vieraugenprinzip nicht flächendeckend, sondern nur in einigen wenigen Bundesländern polizeiintern vorgeschrieben ist? Wenn der Grund für den Erlass bzgl. des Vieraugenprinzips so gut wäre, stellt sich (zumindest mir) die Frage, warum ihn nur eine kleine Minderheit für wichtig hält. Wem soll man denn vermitteln, dass man als Beschuldigter in NRW auf Granit beißt, wenn man die Missachtung des Vieraugenprinzips rügt und in Baden-Würstelberg bei genau der gleichen Situation das Verfahren eingestellt wird. Wie schon gesagt: für das Zustandekommen einer Messung
  7. Man lernt nie aus....war mir nicht bewusst, dass auch in solchen Situationen auf der Autobahn gemessen wird. Bezogen auf das Beispiel frage mich dann allerdings, wie Ihr den Guten einholt....
  8. Bluey Hat vollkommen recht: das Vieraugenprinzip ist für Das Zustandekommen einer ordnungsgemäßen Messung definitiv nicht erforderlich. Es gibt lediglich einige Bundesländer, wo dieses Vieraugenprinzip nach polizeiinternen Richtlinien durchgeführt werden sollte. Dazu gehört beispielsweise Baden-Württemberg, wo auch das Urteil des Amtsgericht Sigmaringen ergangen ist. in NRW gibt es solche Regelungen definitiv nicht. Selbst wenn es aber eine solche Polizei interne Anweisung gibt und diese missachtet wurde, heißt das noch lange nicht, dass die Messung nicht verwertet werden kann. Es handelt si
  9. Mal ganz abgesehen davon, dass ich es mir nicht vorstellen kann, dass Polizeibeamten tatsächlich messen und dann dem Gemessenen hinterherfahren: Eingemessen oder justiert werden die Messgeräte nicht. Es werden lediglich Funktionstests durchgeführt. Du hattest nicht gesagt, um welches Messgerät es sich handelt. Ausgehend von dem Topseller Riegl FG21-P ist nach der Bedienungsanleitung wie folgt zu verfahren: "Nach jedem Transport des Messgerätes an einen neuen Einsatzort im Einsatzfahrzeug sind zu Beginn 4 Tests durchzuführen." Hier wurde das Gerät zwar nach jeder Messung transportiert, n
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