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SMILEY

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  1. Sorry bin ein bisschen spät dran hat sich ja einiges erledigt, @BamBam: Amtsgericht Meißen Urteil vom: 03.03.2011 Az. 13 Owi 23/11 Hier handelt es sich um eine Mindermeinung eines x-beliebigen AG, welches fehlerhaft nicht begriffen hat, dass die Fortbildungsveranstaltung keine Privatveranstaltung wie der Discobesuch ist, sondern als Dienstzeit angerechnet wird und somit der Schulungsnachweis ein beglaubigtes Dokument nicht(sic) „privat" ist und auch keinem Datenschutz unterliegt - man lese auch den vorletzten einschränkenden Absatz. Allgemein anerkannt ist u.a.: AG Hagen vom 13.06.2012 Az.:
  2. @papemark: Das 4-Augenpriziep existiert nicht mehr und hat es nie - existiert ein Urteil darüber(OLG Hamm v.21.06.2012) Aber mich interessiert was anderes und zwar: Die beiden mir vorliegenden Schuldungsnachweise „Fortbildungsveranstaltung", eines für LR90-235/P von 1997 (ist klar ein Altteil) und die andere „Fortbildungsveranstaltung" für LR90-235/P und FG21-P war in 02.2009, das Dokument, d.i. der Nachweis aber erst in 04.2010 ausgestellt über 1 Jahr später - Zufall? Wie muß ich - nullahnung - mir das vorstelle? Auf den Nachweisen sind mehrere Lehrgangsleiter aufgeführt, zieht der Kreis fü
  3. Zu @Bluey: Der Protokollführer hat die nicht(!) selbst abgelesen, der stand schon aus 300m sichtbar 10m weiter mit einem anderen PKW beschäftigt, gemessen hat der ohne Nachweis. Wenn ich Dich richtig verstehe, muß der messende einen Schuldungsnachweis haben. Im Messprotokoll Seite 1 hat der der gemessen hat keinen Schulungsnachweis aber auf Seite 2 steht sein Kollege mit Nachweis, nur der hat die Personalien der PKWs aufgenommen. Was soll der Unsinn, dass auf Seite 1 einer unterschreibt, dass er gemessen hat und auf Seite 2 unterschreibt ein anderer, dass er es war; gibt es dass nur in NRW? Wi
  4. Hallo liebes Forum, bin bei uns um die Ecke gelasert worden, stehen da öfter - die Jungs waren freundlich, war mein Geburtstag und haben sich noch entschuldigt -, mit einem Riegl FG 21-P. Habe Einspruch eingelegt und mir die Unterlagen angesehen. Da fällt mir auf, dass gem. dem Schulungsnachweis hat nur der POK Müller einen Nachweis für Riegl LR90-235/P v. 1997, für FG21-P fehlt und der hat gem. Protokoll auch gemessen; der POK Maier hat Schuldungsnachweis für LR90-235/p und Riegl FG21-P v. 2009 und der war nur Protokollführer. Da steht noch weiter: „Art der Übermittlung der Messwerte an Proto
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