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Verwarngeld Eines Fremden Halters


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Hallo,

 

ich habe heute Post vom Ordnungsamt bekommt, dass ich angeblich zu schnell gefahren bin (37km/h bei erlaubten 30). Auch wenn das Foto schlecht abgedruckt ist, weiß ich 100%ig, dass ich das nicht bin. Hinzu kommt, dass ich das Fahrzeug und das Kennzeichen nicht kenne.

 

Unter dem ganzen Text bla bla zum Tatvorwurf steht fett folgender Satz: "Sie wurden als Fahrzeugführer identifziert."

 

Was heißt das bitte in verständlichem Deutsch? Hat der Halter des Fahrzeugs mich als Fahrer benannt oder hat die Behörde mal geschaut, wer dem Fahrzeugführer ähnlich sieht???

 

Wenn der Halter mich als Fahrer einfach so angegeben hat aus dem einfachen Zweck, um die 15€ zu sparen, werde ich ihm gern mit einer netten Anzeige wegen falscher Verdächtigung den Tag versüßen. Nur weiß ich nicht, ob die Ordnungsbehörde mir soviel Einblick gewährt und mir mitteilt, wie sie auf mich als angeblichen Fahrer gekommen sind.

 

Hat da jemand schon Erfahrung mit gesammelt???

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..weiß ich 100%ig, dass ich das nicht bin. Hinzu kommt, dass ich das Fahrzeug und das Kennzeichen nicht kenne.

 

Unter dem ganzen Text bla bla zum Tatvorwurf steht fett folgender Satz: "Sie wurden als Fahrzeugführer identifziert."

 

Was heißt das bitte in verständlichem Deutsch?

 

Die Behörde hält dich für den Fahrer.

Schreiben: Ich war es nicht, Fahrzeug kenne ich nicht. Habe ich nie gefahren.

Wenn sie dir glauben wird das Verfahren gegen dich eingestellt, wenn nicht erhälst du einen Bussgeldbescheid über 15 Euro + 23,50 Euro Gebühren.

Dagegen mußt du fristgerecht Widerspruch einlegen damit der Bescheid nicht rechtsgültig wird.

Dann entscheiden Staatsanwalt und / oder ein Richter.

PS. Die Originalfotos sind in der Regel scharf.

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Also das die mich für den Fahrer halten, erkenne ich ja aus dem Text - nur für mich stellt sich die Frage, ob der Satz (ich bin als Fahrzeugführer identifiziert) darauf beruht, dass der Halter mich als Fahrer angegeben hat. Nach ersten "Detektivtätigkeiten" scheint es das Auto eines Nachbarn zu sein.

 

Ich mache mir keine Gedanken, dass man mich diesbezüglich belangt - was mich wurmt ist halt, wie man auf mich kommt. Wenn es der Halter war, finde ich so etwas derart dreist, dass ich ihm am liebsten einen Kopf kürzer machen möchte.

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... Nach ersten "Detektivtätigkeiten" scheint es das Auto eines Nachbarn zu sein.

 

Wenn du keinen Streit in der Nachbarschaft fürchtest:

 

Zitat aus Wiki: § 164 Falsche Verdächtigung

 

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

 

(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.

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Ist das ein ganz dreister Versuch in die Verjährung zu kommen ?

 

Wenn der freundliche Nachbar geschrieben hat "das Auto habe ich an einen! Nachbarn verliehen an dem Tag...", "oder "da fahren manchmal die Nachbarn mit rum" ist es doch noch keine falsche Verdächtigung.

 

Wenn dann jemand Blitzer Fotos aus vergangenen Tagen verglichen hat, oder eine Umfrage in der Nachbarschaft durchgeführt wurde, kam der TE in die nähere Auswahl...

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was mich wurmt ist halt, wie man auf mich kommt. Wenn es der Halter war, finde ich so etwas derart dreist, dass ich ihm am liebsten einen Kopf kürzer machen möchte.

 

 

....und wenn der Halter dich nicht angegeben hat wird einmal mehr deutlich wie dreist und aus wie wenig Anlass umfangreiche Recherchen im EMA-Register praktiziert werden.... Gegen einen solchen Mißbrauch seiner Bilder kann man sich nicht schützen, da jeder Deutsche durch das PAuswG dazu verpflichtet wird dem EMA aktuelle und qualitativ hochwertige Bilder von sich selbst und auf eigene Kosten zu liefern. Aber das dient ja alles nur unserer Sicherheit. :whistling:

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Also ich werde am Montag auf jeden Fall mal persönlich bei der Behörde aufschlagen. Nur weiß ich noch nicht, ob man mir dort soviel Auskunft geben wird.

 

Sollte der Halter angegeben haben, dass ich gefahren sein soll, dann werde ich auch gern eine Anzeige erstatten. Wenn er sowas macht, kann er ja nen Ton sagen. Was wäre, wenn ich nur gedacht hätte: Oh verdammt - hab ich gar nicht gemerkt - und dann bezahlt hätte??? Solche Dreistigkeit wäre doch kaum zu überbieten.

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...

Sollte der Halter angegeben haben, dass ich gefahren sein soll, dann werde ich auch gern eine Anzeige erstatten...

Wieso nur dann,... einmal in die Runde gefragt. Der Verdächtigte legt eindeutig dar, dass er es nicht gewesen sein kann z.B. durch ein Alibi und erstattet Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen unbekannt ... da wäre es doch dann Sache der Staatsanwaltschaft zu ermitteln.

Eigentlich müßte es doch auch, wenn die Verdächtigung z.B. auf einen Paßbildabgleich basiert gegen den Mitarbeiter der Bußgeldstelle Maßnahmen geben ... § 164 StGB sagt ja nicht aus, dass Behördenmitarbeiter machen können was sie wollen und daher ausgenommen sind. :whistling:

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....und wenn der Halter dich nicht angegeben hat wird einmal mehr deutlich wie dreist und aus wie wenig Anlass umfangreiche Recherchen im EMA-Register praktiziert werden.... Gegen einen solchen Mißbrauch seiner Bilder kann man sich nicht schützen, da jeder Deutsche durch das PAuswG dazu verpflichtet wird dem EMA aktuelle und qualitativ hochwertige Bilder von sich selbst und auf eigene Kosten zu liefern. Aber das dient ja alles nur unserer Sicherheit.
Bevor wir hier die Diskussion über unseren ach-so-Unrechtsstaat starten, sollten wir vielleicht erstmal abwarten, wie sich die Angelegenheit entwickelt. Oder hättest Du konkrete Fälle, in denen die von Dir angenommene Vorgehensweise stattgefunden hat?
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Oder hättest Du konkrete Fälle, in denen die von Dir angenommene Vorgehensweise stattgefunden hat?

Es ist inzwischen allgemein üblich Bilder von dem Einwohnermeldeamt zum Vergleich heranzuziehen. Ist doch ganz bequem.

 

Die Einwohnermeldeämter sind inzwischen zu einer erweiterten Verbrecherkartei geworden. :whistling: Mal sehen wenn zum ersten mal freiwillig abgegebene Fingerabdrücke missbräuchlich verwendet werden.

 

War es nicht mal so das ganz bestimmte Vorschriften bestanden haben, ab welchem vorangegangenen vergeblichen Ermittlungen auf die Daten im Einwohnermeldeamt zugegriffen werden durfte? :whistle:

 

MfG.

 

hartmut

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Es ist inzwischen allgemein üblich Bilder von dem Einwohnermeldeamt zum Vergleich heranzuziehen. Ist doch ganz bequem.
Damit habe ich bei konkreten Verdachtsfällen auch kein Problem. Diplomat redet allerdings von anderen Fällen.

 

Mal sehen wenn zum ersten mal freiwillig abgegebene Fingerabdrücke missbräuchlich verwendet werden.
Wenn die Löschung nicht zugesichert wurde, dürfte ein missbräuchlicher Abgleich kaum vorliegen. Wenn die Löschung zugesichert, dann aber irgendwie vergessen wurde, nützt das dem Betroffenen allerdings auch nichts.
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Wenn der freundliche Nachbar geschrieben hat "das Auto habe ich an einen! Nachbarn verliehen an dem Tag...", "oder "da fahren manchmal die Nachbarn mit rum" ist es doch noch keine falsche Verdächtigung.

Diese Aussagen könnten im Einzelfall den § 164 II StGB erfüllen - z.B. relativ kleine Nachbarschaft und sehr ähnlich aussehender Nachbar vorhanden.

 

@buddi: Wenn man dir beim Ordnungsamt keine nähere Auskunft dazu geben möchte, wie man gerade auf dich gekommen ist, steht es dir natürlich frei, den Sachverhalt bei deiner örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen - Verdacht § 164 StGB.

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....und wenn der Halter dich nicht angegeben hat wird einmal mehr deutlich wie dreist und aus wie wenig Anlass umfangreiche Recherchen im EMA-Register praktiziert werden....

Du funktionierst ja schon genauso, wie die Pawlow'schen Hunde....... Versuch doch einfach mal nach zu denken, wie die Behoerde auf die TE kommen koennte, wenn der Halter sie nicht angegeben hat. Na, schnackelt's? :unsure::lol:

 

Es ist inzwischen allgemein üblich Bilder von dem Einwohnermeldeamt zum Vergleich heranzuziehen. Ist doch ganz bequem.

 

Die Einwohnermeldeämter sind inzwischen zu einer erweiterten Verbrecherkartei geworden. :whistle: Mal sehen wenn zum ersten mal freiwillig abgegebene Fingerabdrücke missbräuchlich verwendet werden.

Klaro, 'hartmut', die waelzen erst einmal alle Daten des EMA aus dem Bezirk, um den wahren Uebeltaeter zu schnappen...... :lol::whistling:

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Klaro, 'hartmut', die waelzen erst einmal alle Daten des EMA aus dem Bezirk, um den wahren Uebeltaeter zu schnappen...... :unsure::whistling:

Nein, machen sie nicht, denn das hat das Bundesverfassungsgericht unterbunden, sonst würden die es machen, geht doch schließlich um Recht und Ordnung. Da zählen weder Datenschutz noch Grundgesetz.

 

Kennst Du den Unterschied zwischen den Floskeln?

 

wurden benannt

kommen in Frage

wurden identifiziert.

 

Und den :whistle: kannst Du dir dahin stecken wo...........

 

MfG.

 

hartmut

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Klaro, 'hartmut', die waelzen erst einmal alle Daten des EMA aus dem Bezirk, um den wahren Uebeltaeter zu schnappen...... :whistle::whistling:

Nein, machen sie nicht, denn das hat das Bundesverfassungsgericht unterbunden, sonst würden die es machen, geht doch schließlich um Recht und Ordnung.

Aha. Und warum schriebst Du dann zuvor

Es ist inzwischen allgemein üblich Bilder von dem Einwohnermeldeamt zum Vergleich heranzuziehen. Ist doch ganz bequem.

 

Die Einwohnermeldeämter sind inzwischen zu einer erweiterten Verbrecherkartei geworden. a046.gif Mal sehen wenn zum ersten mal freiwillig abgegebene Fingerabdrücke missbräuchlich verwendet werden.

???
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Aha. Und warum schriebst Du dann zuvor

Weil es ein Unterschied ist ob die Daten Massenhaft abgeglichen werden, oder nur das Bild von einer bestimmten Person verglichen wird. :whistling:

 

Davon wie HarryB behauptet

Klaro, 'hartmut', die waelzen erst einmal alle Daten des EMA aus dem Bezirk,

habe ich nicht geschrieben.

 

Ansonsten stehe zu meiner Aussage das hier der Datenschutz ausgehöhlt wurde. Früher durfte nur auf die Bilder zugegriffen werden wenn andere zumutbare Ermittlungen nicht zum Erfolg geführt haben. Aber klar, bei einer 15€ Owi muss mit der vollen Macht, :whistle: auf Datenschutz, ermittelt werden.

 

Und ich bin bestimmt nicht einer der schnell Abzocke schreit. Aber die Verbindung, Datenschutz umgehen und Abzocke maximieren, macht ein ganz schlechtes Geschmäckle.

 

MfG.

 

hartmut

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Weil es ein Unterschied ist ob die Daten Massenhaft abgeglichen werden, oder nur das Bild von einer bestimmten Person verglichen wird. :whistling:

 

Davon wie HarryB behauptet[....]

Du solltest den Zusammenhang betrachten, in dem ich diese "Behauptung" aufgestellt habe....... :whistle:

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sonst würden die es machen, geht doch schließlich um Recht und Ordnung. Da zählen weder Datenschutz noch Grundgesetz.
Sag mal, meinst Du nicht auch, daß solche Bemerkungen, die Du in ähnlicher Form ja nun wirklich immer wieder von Dir gibst, doch den Verdacht des galoppierenden Realitätsverlustes nahelegen?
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Sag mal, meinst Du nicht auch, daß solche Bemerkungen, die Du in ähnlicher Form ja nun wirklich immer wieder von Dir gibst, doch den Verdacht des galoppierenden Realitätsverlustes nahelegen?

Überzeichnen mach ich öfters. Realitätsverlust, nein. Schau mal selber nach wie die Grundrechte immer weiter eingeschränkt werden. Sind immer kleine Schritte. Früher musste erst ermittelt werden, ging das nicht, dann die Passbilder. Jetzt gehen viele gleich zu den Passbilder. Und ich glaube nicht das Sinn und Zweck solcher Register es ist, die Verfolgung von kleinen Ordnungswidrigkeiten zu ermöglichen. Dann kann man ja gleich den Verfolgungsbehörden Vollzugriff geben.

 

MfG.

 

hartmut

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Laut Auskunft der Ordnungsbehörde hat der Halter nur angegeben, das er nicht gefahren ist. Da man dort ermittlungstechnisch nicht mehr wie früher auf die hilfe der polizei zurückgreifen kann, damit die ermittelt, wurde jetzt tatsächlich das melderegister zurate gezogen. Der rückschluss auf mich kam lediglich durch wohnortsbezug und altersbezug zustande. Das ist eine bodenlose frechheit der behörde - auch wenn das verfahren gegen mich sofort eingestellt wurde.

 

Was soll man zu so einem handeln der behörde noch sagen? :sneaky:

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Da man dort ermittlungstechnisch nicht mehr wie früher auf die hilfe der polizei zurückgreifen kann, damit die ermittelt, wurde jetzt tatsächlich das melderegister zurate gezogen. Der rückschluss auf mich kam lediglich durch wohnortsbezug und altersbezug zustande. Das ist eine bodenlose frechheit der behörde - auch wenn das verfahren gegen mich sofort eingestellt wurde.

 

Es ist inzwischen allgemein üblich Bilder von dem Einwohnermeldeamt zum Vergleich heranzuziehen. Ist doch ganz bequem.

 

Die Einwohnermeldeämter sind inzwischen zu einer erweiterten Verbrecherkartei geworden. :blink: Mal sehen wenn zum ersten mal freiwillig abgegebene Fingerabdrücke missbräuchlich verwendet werden.

Klaro, 'hartmut', die waelzen erst einmal alle Daten des EMA aus dem Bezirk, um den wahren Uebeltaeter zu schnappen...... :blink::sneaky:

:angry2:

 

Was soll man zu so einem handeln der behörde noch sagen? :heul:

;) Mehr kannst man dazu nicht sagen. Ist eben die neuste Verbrecherkartei.

 

MfG.

 

hartmut

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... Der rückschluss auf mich kam lediglich durch wohnortsbezug und altersbezug zustande ..

 

vielleicht liegts daran, dass zuviele menschen inzwischen mit der ersa fa methode arbeiten?

 

da schlägt die gegenseite quasi mit denselben mitteln zurück, sie suchen sich eben selbst einen ersa fa aus :sneaky:

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sie suchen sich eben selbst einen ersa fa aus :sneaky:

 

der ist gut

 

 

aber mal ehrlich, wenn man nun nicht das Gegenteil beweisen kann und das Foto ist so gut wie das Video aus Emden, dann kann es ja jeder gewesen sein, nur die TE kommt aus der Sache nicht raus...

 

ich war´s nicht, zählt wohl nicht

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..ehrlich gesagt glaub ich auch nicht, dass die bugeldstelle vorsätzlich irgendwelche leute als fahrer raussucht,

ich glaub eher, dass ein neuer, unerfahrener aber ehrgeiziger SB übers ziel hinausgeschossen hat.

 

 

wie man auf sie gekommen ist, wäre zu klären

 

aber wie kommt sie aus dieser Sitiation???

 

 

es sind "nur" 15€ was wäre in einem anderen Fall wenn es um mehr ginge???

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Der rückschluss auf mich kam lediglich durch wohnortsbezug und altersbezug zustande. Das ist eine bodenlose frechheit der behörde - auch wenn das verfahren gegen mich sofort eingestellt wurde.

 

 

wenn ich das richtig lese, haben die Passbilder aus dem Melderegister genommen und mit denen im Umkreis wohnenden Personen verglichen.

 

da war nichts mit gleicher Name oder Adresse

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... da jeder Deutsche durch das PAuswG dazu verpflichtet wird dem EMA aktuelle und qualitativ hochwertige Bilder von sich selbst und auf eigene Kosten zu liefern. ....

 

 

Da bin ich aber wieder einmal froh, bei mir zu Hause zu sein.

 

Bei uns hat das EMA (oder wie auch immer die vergleichbare Behörde in A heisst) kein Bild.

 

Und wenn man keinen Pass beantragt hat, gibt´s auch dort kein Bild. Auch Personalausweis muss man nicht haben, und wenn man auch keinen Führerschein hat, gibt´s nirgendwo ein Bild...........

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Dafür macht Österreich es sich ja auch etwas leichter mit der Halterhaftung... Was da nun besser ist?

 

Gruß

Goose

 

Zum x-ten Mal: In A gibt´s keine Halterhaftung. Es gibt aber die gesetzliche Regelung, daß der Halter den Namen des Fahrers wissen und bei Bedarf bekanntgeben muss. Und bestraft wird man dann wegen des "Nichtwissens/Nichtbekanntgabe").

 

Und was besser ist? Daß ein Bild von mir bei den Behörden gespeichert ist, auf das alle möglichen Ämter etc. zugreifen können, noch dazu ohne richterliche Anordnung ?

 

oder daß ich Schwierigkeiten/Strafe bekomme, wenn ich mein Auto an Unbekannte verleihe (was eigentlich eh undenkbar ist)?

 

Wenn ich die Wahl hätte........

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Ebenso gibt es in deutschland keine Halterhaftung im ruhenden Verkehr, sondern nur die Kostentragungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs nach § 25a StVG. Und trotzdem spicht man der Einfachheit halber von der "Halterhaftung", denn jeder weiß, was gemeint ist und es ist halt schneller geschrieben. :sneaky:

 

Alles in allem finde ich persönlich die deutsche Regelung besser als die österreichische. Aber das ist wohl persönliche Geschmackssache.

 

Gruß

Goose

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Alles in allem finde ich persönlich die deutsche Regelung besser als die österreichische. Aber das ist wohl persönliche Geschmackssache.

Alles in allem fand ich persönlich die deutsche Regelung besser als die österreichische. Aber das ist wohl Geschichte, weil so groß ist der Unterschied auch nicht mehr.

 

MfG.

 

hartmut

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Schau dir an, wie es in Österreich läuft, schau dir an, wie es in Deutschland läuft, und du siehst doch erhebliche Unterschiede.

Wird in Österreich der Fahrer nicht gefunden weil der Halter keine Auskunft gibt, muss der Halter zahlen, finde ich nicht gut.

 

Wird in Deutschland ermittelt, dann geht erstmal der Datenschutz flöten weil aus Faulheit/Bequemlichkeit/Unfähigkeit ( Beliebiges einsetzen ) im Einwohnermeldeamt die Verbrecherkartei II durchsucht wird. Gelingt es dann immer noch nicht den Übeltäter zu erwischen, bekommt der Halter ein Fahrtenbuch aufs Auge gedrückt welches auch Geld kostet, und zusätzlich Aufwand bedeutet.

 

Von beiden Systemen halte ich nichts, vom deutschen System noch weniger.

 

Findest Du es richtig wenn der Datenschutz flöten geht, und Daten von Unschuldigen, eigentlich sogar Unverdächtigen überprüft werden? Auch in Deutschland Halter "bestraft" werden?

 

MfG.

 

hartmut

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Ich vermute, mit der "Bestrafung" meinst du das Fahrtenbuch. Dieses stellt keien strafe dar, sondern es dient der Gefahrenabwehr. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.

 

Und auch der Datenschutz "geht nicht flöten".

 

ich weiß ja, daß das Lex Hartmut es anders sieht, aber daß außerhalb dieses Lex Hartmut angewandte Recht lässt diese Ermittlungsmethode durchaus zu.

 

Gruß

Goose

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Ich vermute, mit der "Bestrafung" meinst du das Fahrtenbuch. Dieses stellt keien strafe dar, sondern es dient der Gefahrenabwehr. Kleiner, aber wichtiger Unterschied.

Drum habe ich es in "" gesetzt. Und egal wie das Kind genannt wird, es ist die Auswirkung auf ein Verhalten welches der Gesetzgeber nicht toleriert. Und die Gefahrenabwehr ist doch ein Witz, fährt das Auto dann nicht mehr so schnell?

Und das angedrohte Bußgeld, wenn mehrere Punkte und ein Fahrverbot droht, nehme ich doch lieber den einen Punkt für das nicht ordnungsgemäße führen des Fahrtenbuchs. :heul:

 

Und auch der Datenschutz "geht nicht flöten".

Natürlich nicht. Die Daten im Einwohnermeldeamt dienen ja nur zu diesem Zweck. :sneaky:

 

ich weiß ja, daß das Lex Hartmut es anders sieht, aber daß außerhalb dieses Lex Hartmut angewandte Recht lässt diese Ermittlungsmethode durchaus zu.

Jetzt müsste es auch noch Recht sein was Lex Goose für Recht hält. Denn mit dem Recht wie wir es mal hatten, hat das nichts mehr gemeinsam.

 

MfG.

 

hartmut

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Und die Gefahrenabwehr ist doch ein Witz, fährt das Auto dann nicht mehr so schnell?

Darum ging es Goose nicht. Es geht in erster Linie darum, zu verhindern, dass bei zukünftigen Verstößen mit dem Fahrzeug kein Fahrer ermittelt werden kann.

 

Und das angedrohte Bußgeld, wenn mehrere Punkte und ein Fahrverbot droht, nehme ich doch lieber den einen Punkt für das nicht ordnungsgemäße führen des Fahrtenbuchs.

Diese Wahl hast du doch garnicht. Der Punkt kommt grundsätzlich immer bei falschen Eintrag. Wenn der Fahrer trotz eines falschen Eitnrages ermittelt wird, bekommt er natürlich auch seinen BGB. Die Behörde sagt sich ja nicht: "Scheiße, jetzt war der Eintrag falsch/fehlte... dann ermitteln wir eben nicht weiter". Ich hätte eigentlich gedacht, dass dir das klar ist - oder du hast dich nur missverständlich ausgedrückt.

 

Und auch der Datenschutz "geht nicht flöten".

Natürlich nicht. Die Daten im Einwohnermeldeamt dienen ja nur zu diesem Zweck.

Nö.

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Darum ging es Goose nicht. Es geht in erster Linie darum, zu verhindern, dass bei zukünftigen Verstößen mit dem Fahrzeug kein Fahrer ermittelt werden kann.

Das war ausgerechnet der Tag als Onkel Janosch aus Budapest gefahren ist. :sneaky:

Warum sollten die üblichen Strategien da nicht mehr funktionieren? Man merkt doch fast immer wenn der Blitz einschlägt.

 

Diese Wahl hast du doch garnicht. Der Punkt kommt grundsätzlich immer bei falschen Eintrag. Wenn der Fahrer trotz eines falschen Eitnrages ermittelt wird, bekommt er natürlich auch seinen BGB. Die Behörde sagt sich ja nicht: "Scheiße, jetzt war der Eintrag falsch/fehlte... dann ermitteln wir eben nicht weiter". Ich hätte eigentlich gedacht, dass dir das klar ist - oder du hast dich nur missverständlich ausgedrückt.

Wenn damit ein Fahrverbot verhindert werden kann, wen sollte der Punkt da interessieren?

 

MfG.

 

hartmut

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Drum habe ich es in "" gesetzt. Und egal wie das Kind genannt wird, es ist die Auswirkung auf ein Verhalten welches der Gesetzgeber nicht toleriert. Und die Gefahrenabwehr ist doch ein Witz, fährt das Auto dann nicht mehr so schnell?
Es fährt genauso schnell, jedoch kann sich der Halter eher erinnern, wer am Steuer saß, als es genauso schnell fuhr...
Und das angedrohte Bußgeld, wenn mehrere Punkte und ein Fahrverbot droht, nehme ich doch lieber den einen Punkt für das nicht ordnungsgemäße führen des Fahrtenbuchs.
Na, dann...

 

Natürlich nicht. Die Daten im Einwohnermeldeamt dienen ja nur zu diesem Zweck.
Wo steht, daß sie nicht für diesen Zweck genutzt werden dürfen?

 

Jetzt müsste es auch noch Recht sein was Lex Goose für Recht hält. Denn mit dem Recht wie wir es mal hatten, hat das nichts mehr gemeinsam.
Im Unterschied zu deinen Aussagen kann ich meine noch immer auch belegen. Daher gibt es kein "Lex Goose", denn dieses weicht ja nicht von der herrschenden rechtsprechung ab (im Gegensatz zu deinen Theorien, was so alles Unrecht sein soll...)

 

Gruß

Goose

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Wo steht, daß sie nicht für diesen Zweck genutzt werden dürfen?

Im Meldegesetz steht wofür die Daten verwendet werden dürfen. Von Bildabgleich steht da nichts, nur das über bestimmte Personen Auskunft erteilt werden kann. Und das schließt für mich eine Rasterfahndung bei Owis eigentlich aus.

 

Aber Du kennst sicher die Hintertüre wie das Gesetz ausgehebelt wird.

 

Im Unterschied zu deinen Aussagen kann ich meine noch immer auch belegen. Daher gibt es kein "Lex Goose", denn dieses weicht ja nicht von der herrschenden rechtsprechung ab (im Gegensatz zu deinen Theorien, was so alles Unrecht sein soll...)

Belegen kannst Du viel. Ich könnte auch belegen das Peinliche Befragung, Rädern, Vierteilen, Verbrennung und solche Nettigkeiten nur dazu dienen dem Armen Sünder viele Jahre Fegefeuer zu ersparen. Ist zwar Lex Mittelalter oder frühe Neuzeit, aber dort steht auch das es legal ist.

 

Du weißt genau was ich von der Kungelei halte, und nur weil es irgendwo geschrieben steht, muss es immer noch nicht auch mit dem übereinstimmen was mal unsern Staat zum Rechtsstaat gemacht hatte.

 

MfG.

 

hartmut

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Von Bildabgleich steht da nichts, nur das über bestimmte Personen Auskunft erteilt werden kann.
Hast Du mal versucht herauszufinden, auf welcher Rechtsgrundlage dieser Bildabgleich stattfindet?

 

Und das schließt für mich eine Rasterfahndung bei Owis eigentlich aus.
Wenn es um mehr als eine Owi geht, ist es also okay?
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Wo steht, daß sie nicht für diesen Zweck genutzt werden dürfen?

Im Meldegesetz steht wofür die Daten verwendet werden dürfen. Von Bildabgleich steht da nichts, nur das über bestimmte Personen Auskunft erteilt werden kann. Und das schließt für mich eine Rasterfahndung bei Owis eigentlich aus.

 

Aber Du kennst sicher die Hintertüre wie das Gesetz ausgehebelt wird.

 

Im Unterschied zu deinen Aussagen kann ich meine noch immer auch belegen. Daher gibt es kein "Lex Goose", denn dieses weicht ja nicht von der herrschenden rechtsprechung ab (im Gegensatz zu deinen Theorien, was so alles Unrecht sein soll...)

Belegen kannst Du viel. Ich könnte auch belegen das Peinliche Befragung, Rädern, Vierteilen, Verbrennung und solche Nettigkeiten nur dazu dienen dem Armen Sünder viele Jahre Fegefeuer zu ersparen. Ist zwar Lex Mittelalter oder frühe Neuzeit, aber dort steht auch das es legal ist.

 

Du weißt genau was ich von der Kungelei halte, und nur weil es irgendwo geschrieben steht, muss es immer noch nicht auch mit dem übereinstimmen was mal unsern Staat zum Rechtsstaat gemacht hatte.

 

MfG.

 

hartmut

 

Keine Hintertür, Hartmut, sondernd er Wortlaut im gesetzestext. schau dir mal die §§ 24, 25 PAuswG an.

 

Und nun irgendwelche mittelalterlichen Beispiele anzubringen sollte doch auch für dich recht albern sein, oder?

 

Gruß

Goose

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Keine Hintertür, Hartmut, sondernd er Wortlaut im gesetzestext. schau dir mal die §§ 24, 25 PAuswG an.

2.

die ersuchende Behörde ohne Kenntnis der Daten nicht in der Lage wäre, eine ihr obliegende Aufgabe zu erfüllen, und

3.

die ersuchende Behörde die Daten bei dem Betroffenen nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand erheben kann oder wenn nach der Art der Aufgabe, zu deren Erfüllung die Daten erforderlich sind, von einer solchen Datenerhebung abgesehen werden muss.

 

2 Sagt auf andere Weise. Und da stelle ich schon mal in Frage ob es auf eine andere Weise versucht wurde.

 

3 Spricht vom Betroffenen, nicht von einer Rasterfahndung wo viele überprüft werden.

 

Also was nun? Macht man weiter wie bisher und nutzt aus welchen Gründen auch immer den bequemen Weg, sprich Hintertüre.

 

Und nun irgendwelche mittelalterlichen Beispiele anzubringen sollte doch auch für dich recht albern sein, oder?

So hat jede Zeit ihre Gesetze. Wir hatten auch mal Gesetze die was taugten. Langsam schlittern wir in einen Polizei und Überwachungsstaat.

 

MfG.

 

hartmut

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Auch wenn du esmicht einsehen willst: Es ist keine Hintertür, der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit so vorgesehen.

 

Betroffener im Sinne des PAuswG ist nicht gleichzusetzen mit dem Betroffenen i.S.d. OWiG. Hier geht es im den von der Maßnahme betroffenen, dass muss nicht zwangsläufig auch der spätere Betroffene im OWi-Verfahren sein.

 

Gruß

Goose

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