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sherlock

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  1. Bevor du weiter auf die Kacke haust, schaust du dir jetzt das angeblich verletzte Recht nochmal an (Schwerpunkte: Durch wen und in welcher Situation kann dieses Recht verletzt werden). Dann noch einen Vergleich mit dem dürftigen Sachverhalt...
  2. Meines Wissens gibt es diese Absprachen nur mit Bayern und Hamburg. Bremen hatte das Verwaltungsübereinkommen kürzlich gekündigt.
  3. Mein Gott... aushändigen = übergeben -> der, der das Dokument dann hat, hat die Sachgewalt darüber. Und das sowohl beim Ausweis als auch beim Führerschein. Der Wortlaut im PAuswG oder in der FeV spielen dabei keine Rolle. Schade nur, das der § 4 FeV keine Befugnis darstellt. Aber das wusstest du sicher.
  4. Deine Ironie ist mir nicht entgangen, dir scheinbar jedoch meine... Da du nun aber alles zu wissen scheinst, hat sichs für mich erledigt.
  5. Die hatte ich zwar in Beitrag #30 (zumindest für den Personalausweis) schon geschrieben, aber Wiederholung schadet bekanntlich nicht.
  6. Rischtisch... und letztlich ist es nur eine Begrifflichkeit. (Grenzüberwachung und Grenzkontrolle sind aber auch etwas unterschiedliches) shark, frag doch beim nächsten Mal einfach nach, wieso das jetzt eine Grenzkontrolle ist. Ich vermute, dass lediglich versucht wurde, addresatengerecht klar zu machen, warum kontrolliert wird - bei dir ist dann die Addressatenanalyse wohl etwas schief gegangen. Wo ich mit Steinen geschmissen haben soll, ist mir nach wie vor unklar.
  7. Wie könnte man das nur vergessen?
  8. Schau mal in Art. 13 II S. 3 u. 4 Bay PAG. Du wirst bei diesem Verhalten mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Durchsuchung erdulden müssen. Jedoch geht das jetzt langsam am Thema vorbei. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in so einem Fall darauf verzichtet werden würde.
  9. Es wurde lediglich ein anderer Begriff verwendet, der aufgrund der offenbaren Grenznähe auch nicht so extrem abwegig erscheint. Möglicherweise sollte so auch gleich der Grund der Kontrolle gegenüber dem Betroffenen kurz und knapp verdeutlicht werden - Unterbindung von grenzüberschreitender Kriminalität. Also mach doch nicht gleich aus einer Mücke einen Elefanten.
  10. Biber schau z. B. mal in Art. 13 II S. 2 Bay PAG. Nicht nur dort ist von einem Aushändigen die Rede - das ist wörtlich zu verstehen. Du kannst dir auch mal § 1 I S. 2 PAuswG ansehen.
  11. Blaulicht hat das schon richtig beschrieben. Alle drei Behörden waren vertreten, damit jede direkt in eigener Zuständigkeit vor Ort tätig werden kann - zusätzlich ist natürlich auch die Manpower größer. Grenzkontrolle ist lediglich der falsche Begriff. Auch im grenznahen Raum gibt es keine Grenzkontrollen. Diese finden nur an Außengrenzen statt - in Deutschland also nur noch an Flug- und Seehäfen. Die restlichen Grenzen sind Schengenbinnengrenzen. (Sonderfall: Schweiz) Die korrekte Bezeichnung wäre je nach Anlass beispielsweise Personen-/Fahrzeugkontrolle oder allgemeine Verkehrskontrolle gewe
  12. Wieso wird in "jedes" übersehene Verkehrzeichen ein Augenblicksversagen hinein konstruiert? Wieso muss ein Messbeamter damit rechnen, dass 100% biologisch abbaubarer Abfall aus dem Fahrzeug geworfen wird? Wieso sagen Titel etwas Tatsächliches über die Fachkompetenz einer Person aus? Wieso ist eine Internetseite nicht aktuell, wenn ein Erlass zitiert wird, der (nachweislich) schon lange aufgehoben wurde? Und wieso wird immer noch die Antwort geschuldet, welche Wirkung ein Urteil des BayObLG entfaltet? So, don't feed...
  13. @TE: Was soll an der Sicherung rechtswidrig sein? In einer Kontrolle wirst du den Personalausweis/Führerschein/Fahrzeugschein dennoch herauslösen und aushändigen müssen. @Hayabusa: Eine Erklärung der Begriffe Eigentum und Besitz darfst du dir selbstverständlich ganz eigenverantwortlich selbst suchen. Wenn man sich über grundlegende Begrifflichkeiten im Klaren ist, bevor man schreibt, macht eine Diskussion auch mehr Sinn.
  14. Stimmt, wenn statt dem Schild ein Stauende kommt, dann gibt man bei 300 km/h getrost mehr Gas und wartet einfach, bis das Fahrzeug zu fliegen beginnt. Meine Fresse... Das Meiste zu diesem absoluten Schmarren wurde zum Glück bereits gesagt... Erklär mir doch bitte kurz, welche Wirkung ein Urteil des bayerischen obersten Landesgerichtes entfaltet und vor allem was deine Aussage damit zu tun hat, dass ein Abweichen von etwaigen Richtlinien Einfluss auf die Bebußung des Betroffenen hat. Auch der Rest deines Postings strotzt nur vor Unreife und macht weitere Kommentare entbehrlich.
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