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Fahranfänger Mit 240km/h In Berlin Geblitzt - 60 Erlaubt


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Könntest Du mir auch diese höhere Instanz nennen?

Manchmal habe ich den Eindruck, Du schreibst hier nur, weil Du nichts anderes zu tun hast..... :kopfschuettel: Wie waere es mit einem Gericht, bzw. Staatsanwaltschaft?

 

Suche mal im Netz wie lange auf Prozesstermine vor Verwaltungsgerichten gewartet werden muss.

Suche Du doch lieber mal danach, wie solche FS-Entzuege gehandhabt werden. Erst stellt die Polizei sicher, dann entscheidet - und zwar ziemlich schnell - die Staatsanwaltschaft bzw. ein Richter, ob das Ding bis zur Hauptverhandlung einbehalten wird......

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Manchmal habe ich den Eindruck, Du schreibst hier nur, weil Du nichts anderes zu tun hast..... :kopfschuettel:

Jedenfalls nichts besseres.

Wie waere es mit einem Gericht, bzw. Staatsanwaltschaft?

Dir ist aber schon bekannt das hier das Thema, Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde ist?

 

Suche Du doch lieber mal danach, wie solche FS-Entzuege gehandhabt werden.

Im Gegensatz zu dir weiß ich es.

 

Erst stellt die Polizei sicher,

Nein, erst schreibt die Fahrerlaubnisbehörde, der böse Fahrerlaubnisinhaber soll binnen kurzer Frist ein Gutachten beibringen, andernfalls wird die Fahrerlaubnis entzogen. Kommt das Gutachten nicht, bekommt der Übeltäter wieder ein Schreiben das die Fahrerlaubnis widerrufen, und der Führerschein abzugeben ist. Dann gibt es zwei Möglichkeiten, entweder wird freiwillig auf die Fahrerlaubnis verzichtet was kostenlos ist, oder kostenpflichtig die Entziehung. Bei freiwilliger Abgabe ist kein weiterer Rechtsweg möglich. Bei Entziehung steht der Rechtsweg über das Verwaltungsgericht frei. Und genau dieser Rechtsweg ist oft sehr lange. Nur wenn der Führerschein nicht abgegeben wird, kommt die Polizei und holt die Karte.

Das ist übrigens ein Verwaltungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht. Merkt dir die Worte wenn Du kannst.

 

dann entscheidet - und zwar ziemlich schnell - die Staatsanwaltschaft bzw. ein Richter, ob das Ding bis zur Hauptverhandlung einbehalten wird......

Das ist eine völlig andere Baustelle. Hier geht es um Straftaten welche der Übeltäter begangen haben soll. Da kann der Führerschein direkt nach der Tat beschlagnahmt werden. Dann entscheidet ein Richter ob der Führerschein wieder ausgehändigt wird, oder bis zum Strafverfahren einbehalten wird. In dem Urteil im Strafverfahren, steht dann ob die Fahrerlaubnis eingezogen wird oder nicht, und wenn ja, wie lange keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.

 

Kennst Du jetzt den Unterschied zwischen ( hast Du es dir gemerkt? ) Verwaltungsverfahren und Strafverfahren.

 

Du solltest Beiträge nicht nur überfliegen, sondern sorgfältig und aufmerksam lesen. Dann würden die auch solche Unterschiede leicht auffallen, wie Entzug durch die Fahrerlaubnisbehörde ( Verwaltungsverfahren ), oder durch Entzug durch Richter bei Strafverfahren.

 

MfG.

 

hartmut

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Sorry, sei nicht sauer, aber auf so einen Schwachsinn antworte ich nicht.

 

könntest du aber vielleicht auf diesen beitrag antworten:

 

QUOTE (senke @ 27.03.2012, 16:22)

 

kurzes Update:

 

Führerscheinbüro hat die FE entzogen und zieht den FS ein

 

da hier ernsthafte zweifel von mir und gast225 bestehen, dass diese information korrekt ist, und für mich auch dadurch grundsätzliche zweifel an deiner glaubwürdigkeit bestehen.

aus diesem grund wären weitere informationen hier sehr hilfreich. danke

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da hier ernsthafte zweifel von mir und gast225 bestehen, dass diese information korrekt ist, und für mich auch dadurch grundsätzliche zweifel an deiner glaubwürdigkeit bestehen.

aus diesem grund wären weitere informationen hier sehr hilfreich. danke

 

Welche Info hättest Du gerne dazu? Eine Kopie des Schreibens des Führerscheinbüros? Kann ich leider nicht zur Verfügung stellen.

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Tja, wie soll ich das erklären? Der Leiter des "Führerscheinbüro" bat uns um eine kurze schriftliche Stellungnahme zum Vorgang, also zum Verkehrsverstoß, und teilte uns mit das die FE entzogen ist/wird. Da ich mich mit Verwaltungsrecht nicht auskenne kann ich dazu keine weiteren Angaben bzw. Erklärung machen.

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Guest PedroK
Ja, so in der Art war es. Wir stehen auch oft auf der Brücke oben, machen da einen Haltepunkt und rauchen eine Zigarette. Dann haben wir ALLE Verkehrssünder natürlich rausgeholt und die Personalien vor Ort festgestellt. Kennzeichenanzeigen machen wir bei diesen Messungen nicht.

Alles klar, Vielen Dank. Das bedeutet also in Euren vier von Dir erwähnten Fällen: Messung und Verfolgung mit Video- bzw. Police-Pilot-Methode, dann rausziehen und direkt vor Ort „verarzten“, richtig?

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Alles klar, Vielen Dank. Das bedeutet also in Euren vier von Dir erwähnten Fällen: Messung und Verfolgung mit Video- bzw. Police-Pilot-Methode, dann rausziehen und direkt vor Ort „verarzten“, richtig?

 

Bis auf die Verfolgung = richtig.

Wir fahren hinterher um die Fahrzeuge dann anzuhalten, verfolgt haben wir niemanden :kopfschuettel:

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Alles klar, Vielen Dank. Das bedeutet also in Euren vier von Dir erwähnten Fällen: Messung und Verfolgung mit Video- bzw. Police-Pilot-Methode, dann rausziehen und direkt vor Ort „verarzten“, richtig?

 

Bis auf die Verfolgung = richtig.

Wir fahren hinterher um die Fahrzeuge dann anzuhalten, verfolgt haben wir niemanden :kopfschuettel:

 

 

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen verfolgen und hinterher fahren?

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Tja, wie soll ich das erklären? Der Leiter des "Führerscheinbüro" bat uns um eine kurze schriftliche Stellungnahme zum Vorgang, also zum Verkehrsverstoß, und teilte uns mit das die FE entzogen ist/wird. Da ich mich mit Verwaltungsrecht nicht auskenne kann ich dazu keine weiteren Angaben bzw. Erklärung machen.

 

nun ja, wie ja schon erläutert wurde, ist dies verwaltungsrechtlich nicht möglich, insbesondere nicht innerhalb dieses kurzen zeitraums. jetzt gibts IMO zwei möglichkeiten, entweder der leiter der führerscheinstelle hat gelogen, oder jemand anderes.

falls eine weiter erklärung dafür gibt, lass ich mich gerne überzeugen.

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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen verfolgen und hinterher fahren?

 

Wenn jemand flüchtet dann wird er verfolgt.

Wenn man jemanden z.b. anhalten will dann fährt man hinterher.

 

nun ja, wie ja schon erläutert wurde, ist dies verwaltungsrechtlich nicht möglich, insbesondere nicht innerhalb dieses kurzen zeitraums. jetzt gibts IMO zwei möglichkeiten, entweder der leiter der führerscheinstelle hat gelogen, oder jemand anderes.

falls eine weiter erklärung dafür gibt, lass ich mich gerne überzeugen.

 

Da werde ich keinen Rücklauf mehr erhalten, es sei denn es gibt einen Gerichtstermin. Aber das kann dauern :kopfschuettel:

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pansemuckl Heute, 4:42

Vergleiche Einwohnerzahl und Verkehrstote. USA = doppelt soviele. Kein Wunder: Kein TÜV,keine physikalische Trennung der Fahrstreifen, viele Idioten, primitiver Fahrbahnbelag. Kenne ich aus eigener Erfahrung. Teilweise hat man auf Strassen wo in DE 70KM/h erlaubt werden ein vMax von 15KM/h (Beispiel: Valley of Fire State National Park, Nevada).

 

Dafür darf man in den USA eine M4A1 oder Desert Eagle (Las Vegas: The Gun Store) feuern(*) wo man hierzulande in den Knast wandern würde. Tja, das sind eben die Unterschiede

Nun Du ganz schlauer

15KM/h (Beispiel: Valley of Fire State National Park, Nevada).
Die geschwindigkeits angabe in den USA ist in Miles und nicht in Km es ist ein Statepark und keine Rennstrecke auser man besitzt einen Deutschen Fuehrerschein und ist nicht in der lage sein Fahrzeug langsam zu fahren :angry2:

 

"Hurra" wieder mal jemand der einen Schnupperurlaub in den USA verbrachte und nun ein Experte der Amerikanischen Verkehrsverhaeltnisse ist!

Es benoetigt keinerlei physikalische Trennung der Fahrstreifen denn diese Idioten wie Du sie so schon bezeichnest kennen den unterschiedzwischen den Fahrbahnen waerend der Deutsche fahrer eben alles genau vom Vater Staat erklaert bekommt daher auch der TÜV fuer die Idioten in Deutschland welche nicht wissen wenn ihr Fahrzeug nur noch schrottwert hat,und die physikalische Trennung der Fahrstreifen ist bei euch noetig da viele beim ueberholen in den gegenverkehr donnern :kopfschuettel:

Aber ich versuche es nochmals,denn einwohnerzahl und verkehrstote kann man nicht als vergleich verwenden, denn wenn nur einer von 100 000 ein Auto faehrt und faehrt nur eimal im jahr zum Baecker ,ist das etwas anderes als wenn von den 100 000 Einwohnern 80 000 davon ein auto besitzen jaehrlich 20 000 km pro person zuruecklegen da ist eben die Chance von mehreren Verkehrstoten hoeher,aber das solltes Du als weitgereister Amerika kenner ja selbst wissen! :mecker:

 

Und was hat eine Schusswaffe mit den Unfallzahlen im verkehr zu tun?

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Guest PedroK
Bis auf die Verfolgung = richtig. Wir fahren hinterher um die Fahrzeuge dann anzuhalten, verfolgt haben wir niemanden :kopfschuettel:

Ok, falscher Begriff. Ich stelle mir vor, dass es schon ein Thrill ist, wenn man so mit 60/80 mitschwimmt und dann plötzlich richtig Stoff geben muss, um in einer 60er-Zone einem Tiefflieger mit 240 „hinterher zu fahren“. Aber wahrscheinlich macht’s auch Spaß :angry2:.

 

Ganz fair finde ich übrigens, dass in der Nacht offenbar nur vier Hardcore-Heizer rausgezogen wurden:

Wir hatten 4 Messungen (132, 171, 190 und eben die 240 km/h). Den Rest haben wir doch garnicht gemessen bzw. zur Anzeige gebracht. Nach zig Jahren kann man die Geschwindigkeit schon ganz gut einschätzen :mecker:

Die „normalen“ Überschreitungen unter 130 wurden ja nach Deiner Aussage gar nicht geahndet.

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Ok, falscher Begriff. Ich stelle mir vor, dass es schon ein Thrill ist, wenn man so mit 60/80 mitschwimmt und dann plötzlich richtig Stoff geben muss, um in einer 60er-Zone einem Tiefflieger mit 240 „hinterher zu fahren“. Aber wahrscheinlich macht’s auch Spaß :kopfschuettel:.

 

Ganz fair finde ich übrigens, dass in der Nacht offenbar nur vier Hardcore-Heizer rausgezogen wurden:

 

Die „normalen“ Überschreitungen unter 130 wurden ja nach Deiner Aussage gar nicht geahndet.

 

Ne, Spaß macht das nicht besonders, 240 km/h ist schon recht grenzwertig bzw. schon selbstgefährdend. Wir wollen ja wieder heil nach Hause kommen. Mein Kraftfahrer brauchte erstmal ein paar Minuten um wieder ruhigen Puls zu bekommen. Man überlegt schon oft ob man abbricht, wenn wir einen VU "bauen" sind wir ja auch dran,........... stehen nicht über dem Gesetz.

 

Unter 130 km/h wurde nicht gemessen? Was soll ich darauf antworten :mecker:

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Noe, 'Tom_' braucht 'ne Kopie deiner Ernennungsurkunde, ein Bild von Dir in Uniform und ca. 37 notariell beglaubigte Zeugenaussagen - sonst glaubt er nicht, dass Du ein Cop bist...... :kopfschuettel:

 

 

Ach, wenn der eine oder andere etwas nicht glaubt, geht die Welt auch nicht unter.

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Guest PedroK
Unter 130 km/h wurde nicht gemessen? Was soll ich darauf antworten :kopfschuettel:

„Gemessen“ meinte ich nicht. Aber zur Anzeige gebracht wurden nach Deiner Aussage in der Nacht ja nur die vier heftigen Fälle (132, 171, 190 und 240). Das finde ich einigermaßen fair :mecker:.

 

Gruß, Pedro.

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„Gemessen“ meinte ich nicht. Aber zur Anzeige gebracht wurden nach Deiner Aussage in der Nacht ja nur die vier heftigen Fälle (132, 171, 190 und 240). Das finde ich einigermaßen fair :angry2:.

Gruß, Pedro.

 

Ja, na klar, wir hatten auch noch was anderes zu tun :kopfschuettel:

Wie gesagt, Leben und Leben lassen :mecker:

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„Gemessen“ meinte ich nicht. Aber zur Anzeige gebracht wurden nach Deiner Aussage in der Nacht ja nur die vier heftigen Fälle (132, 171, 190 und 240). Das finde ich einigermaßen fair :lol2:.

Gruß, Pedro.

 

Ja, na klar, wir hatten auch noch was anderes zu tun :kopfschuettel:

Wie gesagt, Leben und Leben lassen :mecker:

Liegt es an der Berliner Luft ?

Herrlich erfrischend Deine Einstellung :angry2:

Danke senke !

Gruss

snb

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nun ja, wie ja schon erläutert wurde, ist dies verwaltungsrechtlich nicht möglich, insbesondere nicht innerhalb dieses kurzen zeitraums. jetzt gibts IMO zwei möglichkeiten, entweder der leiter der führerscheinstelle hat gelogen, oder jemand anderes.

falls eine weiter erklärung dafür gibt, lass ich mich gerne überzeugen.

Vielleicht solltest Du, da Du hier recht heftige Anschuldigungen vorbringst, erklaeren, woher DU nun weisst, dass das verwaltungsrechtlich nicht moeglich ist, was 'senke' da beschreibt. Bedenke, es sollte belegt werden, 'Tom_'! :kopfschuettel:

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"Hurra" wieder mal jemand der einen Schnupperurlaub in den USA verbrachte und nun ein Experte der Amerikanischen Verkehrsverhaeltnisse ist!

Es benoetigt keinerlei physikalische Trennung der Fahrstreifen denn diese Idioten wie Du sie so schon bezeichnest kennen den unterschiedzwischen den Fahrbahnen waerend der Deutsche fahrer eben alles genau vom Vater Staat erklaert bekommt daher auch der TÜV fuer die Idioten in Deutschland welche nicht wissen wenn ihr Fahrzeug nur noch schrottwert hat,und die physikalische Trennung der Fahrstreifen ist bei euch noetig da viele beim ueberholen in den gegenverkehr donnern :kopfschuettel:

Aber ich versuche es nochmals,denn einwohnerzahl und verkehrstote kann man nicht als vergleich verwenden, denn wenn nur einer von 100 000 ein Auto faehrt und faehrt nur eimal im jahr zum Baecker ,ist das etwas anderes als wenn von den 100 000 Einwohnern 80 000 davon ein auto besitzen jaehrlich 20 000 km pro person zuruecklegen da ist eben die Chance von mehreren Verkehrstoten hoeher,aber das solltes Du als weitgereister Amerika kenner ja selbst wissen! :mecker:

 

Und was hat eine Schusswaffe mit den Unfallzahlen im verkehr zu tun?

 

Bin seit 15 Jahren jedes Jahr in den USA, 1-3 Wochen im Schnitt und fahre dort 2000-8000KM / Jahr. Mir kannste keine 1 für eine 2 Vormachen. Fakt ist: Die US-Interstate ist in einem viel schlechterem Zustand als die Autobahn. Auf ca. der Hälfte ist vMax 65MPH (104KM/h), nur in einigen States bis zu 75MPH (120KM/h). Daran sollte man sich auch unbedingt halten, die Cops stehen und lasern überall. Die Strafen sind astronomisch. Und ob nun das Valley of Fire ein sehr schöner State oder National Park ist, das ist doch Korinthenkackerei. Vermutlich gerade weil Du das Hauptargument meiner Aussage nicht wiederlegen kannst: Tempolimit und die Zahl der Verkehrstoten korrelieren nunmal nicht. So einfach und schön diese Annahme in den Augen der Schilder-Fetischisten auch scheinen mag, die Realität ist komplizierter.

 

Zweitens: Mein Bezug auf den Waffenbesitz zielte nur darauf ab, die Relation zw. "legal" und "verhältnismässig" etwas zur Disposition zu stellen. In den USA darf man mit 16 ein Auto fahren und mit einer AK47 herumfeuern. Für letzteres würde man hier in Deutschland sofort eingebunkert. Umgekehrtes gilt dasselbe wenn man auf einer US-Interstate 200KM/h ("reckless driving", 160MPH) fährt. Dieses ist in unserem Land [wo erlaubt] vollkommen legal. Anders gesagt: "Legal" ist relativ. Schnellfahren stellt (in meinen Augen!) keine pauschale Gefahr dar. Das beweisen sämtliche Statistiken. Rücksichtsloses Fahren (Drängeln, Abständsverstösse etc.) sind die eigentliche Gefahr und Risiko. Dagegen sollte endlich mal etwas unternommen werden! Tempolimits gehören abgeschafft oder müssen zeitlich dem Verkehrsaufkommen angepasst ("dynamisch") verhängt werden.

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@pansemuckl: Streite Dich nie mit *******, sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen Dich dort mit ihrerer Erfahrung. Du kannst tausend mal Recht haben Billy Joe hat immer Rechter. Das ist dogmatisch. Insofern nur diese einzige Warnung, Dich nicht auf ein Streitgespräch mit ihm einzulassen. Meine nächste Meldung würde lauten: Ich hab's Dir doch gesagt." :kopfschuettel:

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nun ja, wie ja schon erläutert wurde, ist dies verwaltungsrechtlich nicht möglich, insbesondere nicht innerhalb dieses kurzen zeitraums. jetzt gibts IMO zwei möglichkeiten, entweder der leiter der führerscheinstelle hat gelogen, oder jemand anderes.

falls eine weiter erklärung dafür gibt, lass ich mich gerne überzeugen.

Vielleicht solltest Du, da Du hier recht heftige Anschuldigungen vorbringst, erklaeren, woher DU nun weisst, dass das verwaltungsrechtlich nicht moeglich ist, was 'senke' da beschreibt. Bedenke, es sollte belegt werden, 'Tom_'! :kopfschuettel:

 

lies dir den thread durch. da steht es. siehe meine beiträge und die von gast225. ich werde es sicherlich nicht speziell für dich nochmal wiederholen.

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Guest PedroK
„Gemessen“ meinte ich nicht. Aber zur Anzeige gebracht wurden nach Deiner Aussage in der Nacht ja nur die vier heftigen Fälle (132, 171, 190 und 240). Das finde ich einigermaßen fair :angry2:.

Gruß, Pedro.

 

Ja, na klar, wir hatten auch noch was anderes zu tun :kopfschuettel:

Wie gesagt, Leben und Leben lassen :mecker:

Oops:

 

Pressemeldung

Eingabe: 19.03.2012 - 13:30 Uhr

Mit über 240 ,,Sachen‘‘ unterwegs

Mitte

# 0878

 

Erschreckende Bilanz einer mobilen Geschwindigkeitsmessung in der Nacht vom vergangenen Freitag auf Samstag auf der Stadtautobahn: Während einer Geschwindigkeitskontrolle im neu ausgebauten Teilstück der A 100 im Bereich der Anschlussstelle Beusselstraße in Moabit fielen zwölf Fahrzeugführer auf. Ein 20-jähriger Fahranfänger hatte es besonders übertrieben und raste mit über 240 km/h über die 60 km/h-Strecke. Dem Fahrer des ,,Audi A3‘‘ drohen nun ein Bußgeld von mindestens 680,-- € sowie vier Punkte in Flensburg. Ob er überhaupt zur Führung eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, wird geprüft. Die weiteren elf Verkehrssünder müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 160,-- €, drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Quelle: Pressemeldung der Berliner Polizei

 

@senke, wo kommen denn die acht weiteren Fahrverbote in der „Bilanz einer mobilen Geschwindigkeitsmessung“ her?

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@pedrok: Sehr schön. Ich hab mich ja aus dem Thread verabschiedet, da das Auftreten von @senke nicht richtig stimmig ist, sei es bei meinen Testballons sowie auch sonstige Reaktionen und sowie auch sachliche Inhalte.

:kopfschuettel:

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@senke, wo kommen denn die acht weiteren Fahrverbote in der „Bilanz einer mobilen Geschwindigkeitsmessung“ her?

 

Keine Ahnung, wir waren das jedenfalls nicht :angry2: Eine andere Streife von uns war auf der BAB 113 unterwegs, aber was die so hatten weiß ich nicht. Ich tippe mal das das dann zusammengafasst wurde.

 

@pedrok: Sehr schön. Ich hab mich ja aus dem Thread verabschiedet, da das Auftreten von @senke nicht richtig stimmig ist, sei es bei meinen Testballons sowie auch sonstige Reaktionen und sowie auch sachliche Inhalte.

:kopfschuettel:

 

Na dann, ich sag mal leise.................. Servus :mecker:

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@pedrok: Sehr schön. Ich hab mich ja aus dem Thread verabschiedet, da das Auftreten von @senke nicht richtig stimmig ist, sei es bei meinen Testballons sowie auch sonstige Reaktionen und sowie auch sachliche Inhalte.

:kopfschuettel:

 

dem muss ich auch zustimmen. ich habe auch ernsthafte zweifel an der glaubwürdigkeit von senke.

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dem muss ich auch zustimmen. ich habe auch ernsthafte zweifel an der glaubwürdigkeit von senke.

 

 

Grund dafür ist ???

 

dein beitrag 144 in diesem thread. warum ich diesen für unglaubwürdig halte, habe ich in meinem beitrag 176 erläutert.

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dein beitrag 144 in diesem thread. warum ich diesen für unglaubwürdig halte, habe ich in meinem beitrag 176 erläutert.

Ich habe nur das weitergegeben was ich erfahren habe. Ich habe den FS nicht eingezogen. Ich bin auch nicht bei der Führerscheinstelle tätig, hatte nur den genannten Rücklauf.

 

Wie ich auch schon erwähnte kenne ich mich im Verwaltungsrecht nicht aus und weiß deshalb auch nicht wie was wo und wann möglich und zulässig ist.

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pansemuckl Geschrieben: Heute, 3:49

Bin seit 15 Jahren jedes Jahr in den USA, 1-3 Wochen im Schnitt und fahre dort 2000-8000KM / Jahr. Mir kannste keine 1 für eine 2 Vormachen. Fakt ist: Die US-Interstate ist in einem viel schlechterem Zustand als die Autobahn.

Habe ich irgendwo geschrieben dass die Interstates beser sind als die Autobahn?

Die Strafen sind astronomisch.

habe ich das jemals bezweifelt?

Und ob nun das Valley of Fire ein sehr schöner State oder National Park ist, das ist doch Korinthenkackerei
.

Es drehte sich nur darum dass in einem Park eben das Limit @15mp/h ist und nicht in Km/h angezeigt wird

Vermutlich gerade weil Du das Hauptargument meiner Aussage nicht wiederlegen kannst: Tempolimit und die Zahl der Verkehrstoten korrelieren nunmal nicht. So einfach und schön diese Annahme in den Augen der Schilder-Fetischisten auch scheinen mag, die Realität ist komplizierter.

Ihr versteift euch immer so aufs wiederlegen der Informationen begreift aber nicht dass euere zaehlerei nichts mit dem tatsachen zu tun hat ist wie bei dem errechneten Normverbrauch bei Fahrzeugen,niemand kann diesen im realen verkehr erziehlen,und genauso ist die Zahl der Verkehrstoten nicht mit der Einwohnerzahl vergleichbar wenn man nicht die gefahrenen Km einberechnet,wesshalb das nicht in euere koepfe eingeht ist mir soetwas von egal ,es beweist nur eben die Sturkoepfigkeit,da es bei euch eben so gemacht wird und jede abdere form wird nicht anerkannt,denn euere ist die einzig richtige

man erkennt das an dieser posting

Toxic Waste Geschrieben: Heute, 4:10 @pansemuckl: Streite Dich nie mit *******, sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen Dich dort mit ihrerer Erfahrung. Du kannst tausend mal Recht haben Billy Joe hat immer Rechter

 

Und nochmals speziel fuer dich! habe kein Problem mit dem :kopfschuettel: es ist die berichterstattung und verschoenerung der facten Deutschlands in euerer Zaehlerei gegenueber dem Ausland.

 

Habe ja geschrieben dass das :mecker: nicht besonderlich die Zahl der Verkehrstoten erhoeht denn die masse der Getoeteten ist im bereich der limitierten streckenfuehrungen,{Innerorts,und auf Bundesstrassen}aber mit dem Lesen und verstehen sollte man etwas genauer nehmen,und auch dess oeffteren im eigenen hause sich umsehen wo die fehler liegen!

 

Zweitens: Mein Bezug auf den Waffenbesitz zielte nur darauf ab, die Relation zw. "legal" und "verhältnismässig" etwas zur Disposition zu stellen. In den USA darf man mit 16 ein Auto fahren und mit einer AK47 herumfeuern. Für letzteres würde man hier in Deutschland sofort eingebunkert.

Hat absolut nichts mit dem Thema der Geschwindigkeitsuebertretung in Berlin zu tun,alles was Du damit beweist ist das ewige kritisieren eine Bundesbuergers an anderen Laendern,was ich mich dess oeffter fragen muss wesshalb kritiker in diese Laender reissen und dann alles mit {DAHEIM} vergleichen,es ist eben mal so dass in anderen Laender es teilweisse anders gehandhabt wird, wuerde das nicht dar fall sein waehre die Ganze welt Deutsch! :angry2:

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Ich habe nur das weitergegeben was ich erfahren habe. Ich habe den FS nicht eingezogen.

 

ich habe nur ernsthafte zweifel dass du dies erfahren hast

 

Wie ich auch schon erwähnte kenne ich mich im Verwaltungsrecht nicht aus und weiß deshalb auch nicht wie was wo und wann möglich und zulässig ist.

 

deswegen habe ich ja erläutert was geht und was nicht. und deswegen meine zweifel an deiner glaubwürdigkeit.

ich könnte natürlich auch zweifel an der glaubwürdigkeit der führerscheinstelle haben. aber das scheint mir doch wesentlich unwahrscheinlicher, als dass ein anonymer user nicht so richtig die wahrheit schreibt. das wäre ja leider nicht das erste mal.

ich denke also dass meine zweifel an deiner glaubwürdigkeit nachvollziehbar sind.

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Ich habe nur das weitergegeben was ich erfahren habe. Ich habe den FS nicht eingezogen.

 

ich habe nur ernsthafte zweifel dass du dies erfahren hast

 

Wie ich auch schon erwähnte kenne ich mich im Verwaltungsrecht nicht aus und weiß deshalb auch nicht wie was wo und wann möglich und zulässig ist.

 

deswegen habe ich ja erläutert was geht und was nicht. und deswegen meine zweifel an deiner glaubwürdigkeit.

ich könnte natürlich auch zweifel an der glaubwürdigkeit der führerscheinstelle haben. aber das scheint mir doch wesentlich unwahrscheinlicher, als dass ein anonymer user nicht so richtig die wahrheit schreibt. das wäre ja leider nicht das erste mal.

ich denke also dass meine zweifel an deiner glaubwürdigkeit nachvollziehbar sind.

 

Tja, was soll ich dazu sagen? Die Gedanken sind frei. Mir persönlich ist es auch egal ob Du mir glaubst oder nicht. Weshalb sollte ich die Unwahrheit sagen? Was hätte ich davon?.............. macht keinen Sinn, oder?

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Tja, was soll ich dazu sagen? Die Gedanken sind frei.

 

nunja, du könntest vielleicht etwas dazu sagen, warum eine führerscheinstelle die unwahrheit sagen sollte?

 

Mir persönlich ist es auch egal ob Du mir glaubst oder nicht.

 

na dann :kopfschuettel:

 

Weshalb sollte ich die Unwahrheit sagen? Was hätte ich davon?.............. macht keinen Sinn, oder?

 

naja,viele haben dies hier schon getan. hat auch alles keinen sinn gemacht, und trotzdem wurde es getan. vielleicht um sich wichtig zu machen?

aber ich denke wir müssen darüber jetzt nicht weiter diskutieren. ich habe meine einschätzung hier wiedergegeben, und damit sollte es auch genug sein.

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nun ja, wie ja schon erläutert wurde, ist dies verwaltungsrechtlich nicht möglich, insbesondere nicht innerhalb dieses kurzen zeitraums. jetzt gibts IMO zwei möglichkeiten, entweder der leiter der führerscheinstelle hat gelogen, oder jemand anderes.

falls eine weiter erklärung dafür gibt, lass ich mich gerne überzeugen.

Vielleicht solltest Du, da Du hier recht heftige Anschuldigungen vorbringst, erklaeren, woher DU nun weisst, dass das verwaltungsrechtlich nicht moeglich ist, was 'senke' da beschreibt. Bedenke, es sollte belegt werden, 'Tom_'! :angry2:

es ist möglich, sagt die FEV. Wie der genaue Verfahrensablauf ist hat @senke nicht weiter beschrieben, ich vermute dass die Führerscheinbehörde das richtig prüfen und durchführen wird.

 

 

„Gemessen“ meinte ich nicht. Aber zur Anzeige gebracht wurden nach Deiner Aussage in der Nacht ja nur die vier heftigen Fälle (132, 171, 190 und 240). Das finde ich einigermaßen fair :D.

Gruß, Pedro.

 

Ja, na klar, wir hatten auch noch was anderes zu tun :kopfschuettel:

Wie gesagt, Leben und Leben lassen :lol2:

Oops:

 

Pressemeldung

Eingabe: 19.03.2012 - 13:30 Uhr

Mit über 240 ,,Sachen‘‘ unterwegs

Mitte

# 0878

 

Erschreckende Bilanz einer mobilen Geschwindigkeitsmessung in der Nacht vom vergangenen Freitag auf Samstag auf der Stadtautobahn: Während einer Geschwindigkeitskontrolle im neu ausgebauten Teilstück der A 100 im Bereich der Anschlussstelle Beusselstraße in Moabit fielen zwölf Fahrzeugführer auf. Ein 20-jähriger Fahranfänger hatte es besonders übertrieben und raste mit über 240 km/h über die 60 km/h-Strecke. Dem Fahrer des ,,Audi A3‘‘ drohen nun ein Bußgeld von mindestens 680,-- € sowie vier Punkte in Flensburg. Ob er überhaupt zur Führung eines Kraftfahrzeuges geeignet ist, wird geprüft. Die weiteren elf Verkehrssünder müssen mit einer Geldstrafe von mindestens 160,-- €, drei Punkten in Flensburg und einem Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten rechnen.

Quelle: Pressemeldung der Berliner Polizei

 

@senke, wo kommen denn die acht weiteren Fahrverbote in der „Bilanz einer mobilen Geschwindigkeitsmessung“ her?

Vermutlich mehrer Streifenwagen in eine PM zusammengefasst.

 

@pedrok: Sehr schön. Ich hab mich ja aus dem Thread verabschiedet, da das Auftreten von @senke nicht richtig stimmig ist, sei es bei meinen Testballons sowie auch sonstige Reaktionen und sowie auch sachliche Inhalte.

:mecker:

 

dem muss ich auch zustimmen. ich habe auch ernsthafte zweifel an der glaubwürdigkeit von senke.

ich nicht

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Welche KW der Berliner Funkstreifen fährt denn mindestens 240km/h?

 

Muss man den tatsächlich ein Fz fahren, welches 240 fährt? Oder ist es denkbar, dass der Raser sein Tempo gesenkt hat? Könnte Blaulicht neben Flucht auch gegenteiliges bewirken?

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Welche KW der Berliner Funkstreifen fährt denn mindestens 240km/h?

 

Wenn Du etwas Ahnung von Messungen mittels Provida bzw. Police Pilot hättetst/hast wüsstest Du das man selbst die Geschwindigkeit nicht fahren muss.

 

Und um die Frage zu beantworten, Nein, 240 km/h nicht aber nah dran :kopfschuettel:

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Wenn Du etwas Ahnung von Messungen mittels Provida bzw. Police Pilot hättetst/hast wüsstest Du das man selbst die Geschwindigkeit nicht fahren muss.

Ganz genau so ist es! :kopfschuettel:

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deswegen habe ich ja erläutert was geht und was nicht. und deswegen meine zweifel an deiner glaubwürdigkeit.

Und Dir muss man nun unbedingt Glauben schenken, oder was? :whistling:<_< Sorry - ich finde, Du nimmst dich selbst zu wichtig. Und das geht mir nicht erst seit diesem Thread so......

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Zum Thema Verwaltungsrecht habe ich hier mal ein Beispiel beschrieben gehabt.

 

Da hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, der Entzug war nicht rechtens!

Und das hat erst das Oberverwaltungsgericht entschieden! Bis dahin war der Lappen weg.

2,5 Jahre lang - also nur ein bischen und nur nicht rechtens.

 

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=747970

 

Lesen und Staunen.

Sind auch Links drin für die die nicht glauben, daß sowas möglich ist. <_<

Das ganze Thema ist auch interessant.

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Welche KW der Berliner Funkstreifen fährt denn mindestens 240km/h?

 

Wenn Du etwas Ahnung von Messungen mittels Provida bzw. Police Pilot hättetst/hast wüsstest Du das man selbst die Geschwindigkeit nicht fahren muss.

 

Und um die Frage zu beantworten, Nein, 240 km/h nicht aber nah dran <_<

 

Die Messmethode habe ich bisher wohl übersehen, daher die Frage. Wenn nah dran, was wohl eher der 5er Touring als der Touran?

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Vielleicht solltest Du, da Du hier recht heftige Anschuldigungen vorbringst, erklaeren, woher DU nun weisst, dass das verwaltungsrechtlich nicht moeglich ist, was 'senke' da beschreibt. Bedenke, es sollte belegt werden, 'Tom_'! <_<

es ist möglich, sagt die FEV.

 

nein, mein lieber blaulicht, das ist in dieser form wie es senke beschrieben hat eben nicht möglich.

 

Wie der genaue Verfahrensablauf ist hat @senke nicht weiter beschrieben, ich vermute dass die Führerscheinbehörde das richtig prüfen und durchführen wird.

 

dass du dich offensichtlich mit verwaltungsrecht nicht auskennst, hast du ja nun öfters unter beweis gestellt. aber dass du trotz mehrfacher hinweise von mir, und von gast225, dessen qualifikation hier sicher niemand anzweifelt, es immer noch nicht verstanden hast, stimmt mich nachdenklich.

die führerscheinbehörde kann erstmal nur eine anordnung für eine mpu erlassen. mehr auch nicht. alles weitere entscheidet sich nach der durchführung der selben. erst dann kann ggf. eine entziehung erfolgen. aber das ganze zieht sich über ein paar monate. geht also keinesfalls von heute auf morgen, so wie senke es beschrieben hat. deswegen nicht wirklich glaubwürdig. genau darauf habe ich, und gast225 hingewiesen.

jetzt verstanden?

 

dem muss ich auch zustimmen. ich habe auch ernsthafte zweifel an der glaubwürdigkeit von senke.

ich nicht

 

das gerade du die glaubwürdigkeit einer anderen person hier nicht anzweifelst, ist ja nun wirklich nicht verwunderlich.

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Zum Thema Verwaltungsrecht habe ich hier mal ein Beispiel beschrieben gehabt.

 

Da hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, der Entzug war nicht rechtens!

Und das hat erst das Oberverwaltungsgericht entschieden! Bis dahin war der Lappen weg.

2,5 Jahre lang - also nur ein bischen und nur nicht rechtens.

 

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=747970

 

Lesen und Staunen.

Sind auch Links drin für die die nicht glauben, daß sowas möglich ist. <_<

Das ganze Thema ist auch interessant.

 

 

wenn dieser Raser 2,5 Jahre Zeit erhält zu reifen ist dass doch gut.

 

 

@ tom

Senke schrieb, er soll sich äußern, das die Fauerlaubnis entzogen ist oder werden soll. Auf Nachfrage sagte er er wisse nicht genaue Umstände, außer dass die Verkehrsbehörde handelt. Ja, er schrieb erst IST entzogen, ob nun ist oder soll, das wird sogenau auch den anderen Behörden nicht mitgeteilt, da kommt ne Post: im FS entziehunsgverfahren gegen xy benötigen wir noch xy und yx und das und jenes.

Senke ist da nicht unglaubwürdig.

ich habe noch nie ein Verfahren zur Entziehung der FE durchgeführt. Ich kann aber lesen, in der FEV steht, bei groben Verkehrsverstössen ist das möglich. Und hier wird das durchgeführt weder senke noch ich ABER DU AUCH NICHT haben einen Einblick in den Verfahrensablauf. Also nimm dich mal ein bißchen zurück in deiner Selbstherrlichkeit.

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wenn dieser Raser 2,5 Jahre Zeit erhält zu reifen ist dass doch gut.

Wenn nach 2,5Jahren ein Gericht feststellt, die Entziehung war nicht rechtmäßig, dann findest Du es gut das es solche Verstöße gegen geltendes Recht gibt?

 

Sprich die Exekutive spielt mal wieder Judikative ohne Rechtsgrundlage.

 

Sag ja, an der Gewaltenteilung muss noch gearbeitet werden.

 

MfG.

 

hartmut

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wurde es denn?

es war doch rechtens bis ein Gericht das umentschied.

Könnte es dann ein Gericht umentscheiden?

 

Ich finde es aber gut, wenn ein Mensch mit charkterlichen Defiziten Zeit hatte nachzudenken.

Ist nicht dein Job, sollen Richter machen.

 

MfG.

 

hartmut

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