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Gründliche Deutsche Bürokratie


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um 1860 Errichtung einer Fähre

2009 Gesetzesänderung Binnenschiffahrtsverordnung LSA

 

2011 Stillegung der Fähre wegen fehlender Prüfung auf einer Werft und moderner Schwimmwesten

 

---------

einfache Schwimmwesten vorhanden

bisher kein Unfall in 150 Jahren

 

Kosten zwischen 15.000 und 20.000 Euro bei einem Fahrpreis von 0,60 Euro.

 

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Soweit ja noch alles ok, aber nun ratet mal wie tief der Fluss Saale hier ist.

 

Ihr werdet es kaum glauben, aber Trommelwirbel

 

bei Normalwasser doch bedrohliche 0,5 bis 0,75 Meter.

 

Ob die Schwimmwesten dann überhaupt nass werden.

 

http://www.myheimat.de/naumburg-saale/poli...1-d2126048.html

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Ich finde das völlig in Ordnung.

Auch der öffentliche Personen Nahverkehr muss sich daran gewöhnen, daß Deutschland halt keine Bananenrepublik ist und es strenge Auflagen gibt.

Es wäre ja noch schöner, wenn jeder Betreiber so einer gefährlichen Fahrstrecke das Leben seiner Passagiere gefährden würde. Im Grunde handelt es sich ja bei 60 Cent pro Fahrt um eine wahre Gelddruckmaschine....

 

Und jetzt sind die aufmerksamen Beamten halt darauf aufmerksam geworden und versuchen uns Bürger vor allen Gefahren zu schützen....

 

 

 

:mecker:

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Ob die Schwimmwesten dann überhaupt nass werden.

 

... ist doch völlig egal - Hauptsache, alles strikt nach Recht und Gesetz :mecker:

 

btw: Unsere Fähre ist *noch* älter - Schwimmwesten o.ä. sind dort afaik noch nie gesichtet worden, geschweige denn gebraucht:

 

Die einzige Personenfähre an der Nahe ist heute eine echte Rarität: Bereits 1721 erwähnt, wird sie auch heute noch per Hand gezogen.
http://www.bad-muenster-am-stein.de
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bei Normalwasser doch bedrohliche 0,5 bis 0,75 Meter.

Dir fehlt der Blick in die Zukunft.

 

Was glaubst Du was abgeht wenn mal die Saale schiffbar gemacht wird.

 

Den Hafen haben sie ja schon, fehlt nur noch eine Wasserstraße damit die Schiffe den Hafen erreichen können. :mecker:

 

MfG.

 

hartmut

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Ähem - das ist mit Vettern (oder mitnichten) auf die Deutsche Bürokratie zurückzuführen.

Wieder mal hat die EU ihre Finger im Spiel - und diese Vorschriften gelten nun mal für alle Binnengewässer.

Auf dem Rhein (z.B.) kann ein normales Personenschiff (Ausflugs"dampfer") normalerweise sinken und würde immer noch so weit

rausgucken, dass alles Passagiere im Trockenen säßen - dennoch müssen die Schiffe "hochseetauglich" mit Rettungswesten und so augestattet sein.

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Die Schwimmweste dient ja nicht nur dem Auftrieb, sondern auch der Orientierung, wenn man unter Wasser ist. Kollisionen auf Binnengewässer führen in der Regel dazu, dass eines der Schiffe auf die Seite kippt, so dass nicht mehr Platz für alle Passagiere auf dem Schiff ist. Mitunter fehlt dann auch die Zeit sich die Westen anzulegen, bzw. können sie beim falschen Zeitpunkt und Ort auch tödlich sein.

 

Etwas witzlos ist auch die Einführung von doppelwandigen Tankern, nachdem man in diversen Crashtests bereits festgestellt hat, dass bereits ab 7 sm der Bug eines Schiffes wie Butter durch die beiden Bleche geht. Die normale Reisegeschwindigkeit eines Tankers liegt übrigens bei 11 bis 16 sm.

 

hartmut, zwar hat man nach der Wende Milliarden in das Wasserstraßensystem Ost gesteckt, aber wirklich nutzen kann man es nicht. Berlin hat zu viel Niedrigwasser, so dass vor Brandenburg a.d.H. umladen müsste. Die Saale-Elster-Verbindung wurde seit 1900 mehrfach versucht, die DDR hatte zumindest einen Hafen in Leipzig und diverse Landschleusen zwischen Halle und Leipzig gebaut. Für den notwendigen Kanal von ~30 km fehlte aber das Geld (erst kam der Krieg und dann der Sozialismus). Mittlerweile will man den Hafen wenigstens an die Elster anschließen (~500m) und als Naherholungsgebiet gestalten.

Und wer am Wasserstraßenkreuz Magdeburg mal Schiffe beobachten will, sollte sehr viel Zeit mitbringen.

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Ähem - das ist mit Vettern (oder mitnichten) auf die Deutsche Bürokratie zurückzuführen.

Wieder mal hat die EU ihre Finger im Spiel - und diese Vorschriften gelten nun mal für alle Binnengewässer.

Auf dem Rhein (z.B.) kann ein normales Personenschiff (Ausflugs"dampfer") normalerweise sinken und würde immer noch so weit

rausgucken, dass alles Passagiere im Trockenen säßen - dennoch müssen die Schiffe "hochseetauglich" mit Rettungswesten und so augestattet sein.

D bzw. LSA hat aber seine eigenen Regelungen erlassen. Was für Rhein und andere Abschnitte der Saale ja noch angehen mag, ist hier totaler Blödsinn, denn Westen sind hier seit Jahren vorhanden und übersehen kann man diese sicherlich auch nicht, wenn das Wasser nur 50 cm tief ist.

 

 

Und wer am Wasserstraßenkreuz Magdeburg mal Schiffe beobachten will, sollte sehr viel Zeit mitbringen.

Als ich die Kanalbrücke einmal hin und einmal zurück bin, immerhin ja fast 2 km kamen in dieser Zeit immerhin vier Schiffe und ein Boot. Also so schlimm kann es nicht sein.

Auch bei der Schleuse Rothenburg war recht gut Betrieb.

 

Edit:

Ich habe gerade noch einmal die Bilder angesehen. Im Zeitraum vom gut 40 Minuten wurden sechs Schiffe geschleuchst. Ich denke ganz ordentlich oder nicht hatte einfach Glück.

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Versetze dich in die Lage des Sachbearbeiters: Da hat er nun die Vorgaben auf dem Tisch liegen, die die Ausrüstung der Schiffe vorschreibt. Selbst, wenn er nun weiß, dass da Flachwasser ist, so weiß er auch, dass, wenn mal was passiert und jemand zu Schaden kommt, sein Hintern am Fahnenmast hängt, wenn der den Fährverkehr trotz des Wissens um einen Verstoß gegen die bestehenden Vorschriften genehmigt hätte. Dabei spielt es.dann noch nicht einmal eine Rolle, ob die Einhaltung der Vorschrift das Drama verhindert hätte. Wer im Nachhinein alles um die Ecke kommt und erzählt, das er es ja schon immer besser bewusst hätte sieht man doch recht gut, wenn man sich die Diskussionen um die.Loveparade anschaut.

 

Gruß

Goose

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Und warum braucht man dann 21 Jahre bis zur Gesetzesänderung um sich überhaupt mal um diese Fähre die nur die Gäste einer Gaststätte befördert zu kümmern und 2 !!! Jahre nach Gesetzeserlass um diese still zu legen.

 

Wo so hofft schläft man halt im Burgenlandkreis.

 

Bisher hat es kein Schwein interessiert und plötzlich wird man tätig und fordert von allen Fähren im Bereich und das sind nicht wenige solche Ausstattungen, wobei man es bei den anderen noch verstehen kann, da dort das Wasser wesentlich tiefer ist.

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Du hast z.B. nach dem Loveparade-Unglück auch bei vielen Veranstaltungen Einschränkungen, die es vorher nicht gab.Hier wird dann Energie auf die Einhaltung bestehender Vorschriften geachtet.

Wie gesagt: Was glaubst du, wer alles schreit, wenn was passiert und die Vorschriften wurden nicht eingehalten. Wolltest du das auf deine Kappe nehmen?

 

Gruß

Goose

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Etwas witzlos ist auch die Einführung von doppelwandigen Tankern, nachdem man in diversen Crashtests bereits festgestellt hat, dass bereits ab 7 sm der Bug eines Schiffes wie Butter durch die beiden Bleche geht. Die normale Reisegeschwindigkeit eines Tankers liegt übrigens bei 11 bis 16 sm.

 

 

Besserwissermodus ein:

 

Entweder sm/h oder kn = Knoten!

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Die normale Reisegeschwindigkeit eines Tankers liegt übrigens bei 11 bis 16 sm.

Kolbenfeder Geschrieben: Gestern, 21:58

Besserwissermodus ein:

 

Entweder sm/h oder kn = Knoten!

 

S/M ist Entfernung Eine S/M = 1852 meter

Kn/Knots ist Geschwindigkeit ein Knoten =1.852 km/h

 

Somit ist beides das gleiche! :mecker:

 

Macht Tanker 10 Sm/h legt er 18 520 meter in einer Stunde zurueck

macht Tanker 10 Kn legt er 1,852 km/h x 10 = 18,520 km/h zurueck

 

bei 16 sm = die gefahrene strecke = 29, 642 km

bei 16 kn/h = die gefahren geschwindigkeit = 29,642 km/h

 

:30:

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Du hast z.B. nach dem Loveparade-Unglück auch bei vielen Veranstaltungen Einschränkungen, die es vorher nicht gab.Hier wird dann Energie auf die Einhaltung bestehender Vorschriften geachtet.

Wie gesagt: Was glaubst du, wer alles schreit, wenn was passiert und die Vorschriften wurden nicht eingehalten. Wolltest du das auf deine Kappe nehmen?

 

Gruß

Goose

Ich hatte gestern noch vergessen zu ergänzen.

 

Natürlich geht die Kritik nicht unbedingt gegen das ausführende Organ, sondern eher gegen den dt. Gesetzgeber.

 

Zwar ist es richtig, dass es aufgrund gewisser Vorschriften zur Neuregelung kam, jedoch war D wie so oft wieder mal voreilig und übertreu.

Wie bereits bei den Umweltzonen und dem E10 Zeug hat man einfach sehr viel engere Vorschriften erlassen, als es sein muss.

 

In den anderen EU-Staaten will ich mich nicht umsehen wie die Fähren etc. aussehen und da rede ich nicht von solchen Fähren, sondern von Autofähren auf dem Mittelmeer.

Ein Blick in die Test der europäischen Automobilsklubs reicht dafür aus.

 

Und hier wird es dann wirklich Problematisch, wenn etwas nicht stimmt.

 

...............

Aber ein schönes Beispiel noch

 

Mecklenburg-Vorpommern musste ein "Seilbahngesetz" erlassen weil die EU es wollte.

 

Im ganzen Land gibt es seit Jahren keine einzige Seilbahn, zumal die örtlichen Gegebenheiten einen solchen Bau auch sinnlos erscheinen lassen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Landesseilbah...urg-Vorpommern)

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Aber ein schönes Beispiel noch

Mecklenburg-Vorpommern musste ein "Seilbahngesetz" erlassen weil die EU es wollte.

 

 

Na und, einige Seiten Papier und das entsprechende Gesetz mit Änderung des Landesnamens 1:1 von Bayern oder einem anderen Land kopiert.

 

Evtl. auf Ministerebene ein Vereinbarung mit Bayern daß deren Ausfsichtsbehörde in MeckPomm für alle Seilbahnen zuständig wird.... , dann muß man nichtmals Fachpersonal ausbilden.

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Wozu braucht man in MV eine Regelung oder eine Aufsichtsbehörde für Seilbahnen? Wie viele davon gibt es dort? Das ist doch reine Bürokratie-Selbstbeschäftigung.

 

Für den oben geschilderten Fall hätte man ja Mindestvorausetzungen festlegen können, die ihn von der Regelung ausnehmen.

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Gast225 zur Buga2003 gab es ja mal eine und vielleicht kommt irgendwann einmal eine Freizeitpark mit derartigen Fahrgeschäften. Da kann man nicht immer 2 Jahre warten bis der Gesetzgeber alles umgesetzt hat. Da das Baurecht nicht Ländersache ist, muss halt jedes Land das Süppchen kochen - mal 16 Bundesländer ergibt das ein ganz schöne Gelddruckmachine.

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Anscheinend ging es bei der Buga 2003 dort auch ohne Verordnung. Ich halte es vernünftig, wenn man so etwas erst angeht, wenn tatsächlich konkrete oder anstehende Probleme sichtbar werden. Im Voraus kann man etwas vor Ort nie dagewesenes sowieso nicht vernünftig regeln.

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Denke auch an Materialseilbahnen, z.B. Kiesabbau eines Vorkommens in Moorumgebung....

 

Z.B. bei Eschenlohe gewesen für die dortigen Granitschotterwerke im Moor ( Moos ). In MVP gibt es Kies, kein Granit, bekannt.

Einfach irgendwas sagen und gut ist.

 

Das Gesetz gilt natürlich nur für Personenseilbahnen und nicht für Granitschotterwerke oder dergleichen.

 

Anwendungsbereich

(1) Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen Seilbahnen, die dem Personenverkehr dienen.

http://mv.juris.de/mv/SeilBG_MV_P1.htm

 

Gast225 zur Buga2003 gab es ja mal eine und vielleicht kommt irgendwann einmal eine Freizeitpark mit derartigen Fahrgeschäften. Da kann man nicht immer 2 Jahre warten bis der Gesetzgeber alles umgesetzt hat. Da das Baurecht nicht Ländersache ist, muss halt jedes Land das Süppchen kochen - mal 16 Bundesländer ergibt das ein ganz schöne Gelddruckmachine.

Das war bekannt, nur gilt das Gesetz auch dafür nicht.

 

(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht

[...]

4.Seilbahnen als feststehende und verfahrbare Jahrmarktgeräte sowie Anlagen in Vergnügungsparks, die zur Freizeitgestaltung und nicht als Personenverkehrsmittel dienen,

http://mv.juris.de/mv/SeilBG_MV_P1.htm

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