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Rechtsmittel Gegen Beschluss Des Olg


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Hallo Leute,

 

ich wurde vor einiger Zeit auf der A45 geblitzt mit Poliscan Speed. Das war im Oktober 2010. Es wurde im Mai 2011

vor dem Amtsgericht Dillenburg verhandelt. Obwohl das private Gutachten erhebliche Zweifel an der Messung ergeben hat,

wurde trotdem gesagt. Schuldig!

 

Wir haben dann Rechtsbeschwerde eingelegt. Haben auch auf die Verletzung des rechtlichen Gehöres hingewiesen. Waren insgesamt sehr viele Seite und sehr ausführlich.

 

Heute hatte ich Post vom OLG im Briefkasten. In dem Beschluss heißt es: Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.....

 

Führerschein muß bis Dezember 2011 für 4 Wochen abgegeben werden.

 

Welche Rechtsmittel stehen mir jetzt noch zur Verfügung??

 

Danke an alle.

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Vielleicht ist ja auch gegen den Beschluss des OLG kein Rechtsmittel mehr moeglich? Ich wuerde doch der Einfachheit halber und um eine verbindliche Antwort zu bekommen, einfach mal meinen RA befragen. Einen solchen wirst Du ja haben, oder? :whistling:

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Welche Rechtsmittel stehen mir jetzt noch zur Verfügung??

Was sagt dein Anwalt dazu?

 

 

Ich wollte das ganze hier erstmal diskutieren. Anwalt hab ich natürlich. Klar. Leider verwalten diese aber mehr, als sie

tatsächlich verteidigen, deswegen wollte ich erstmal selber Infos einholen.

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.. Amtsgericht Dillenburg verhandelt...

 

Wir haben dann Rechtsbeschwerde eingelegt. Haben auch auf die Verletzung des rechtlichen Gehöres hingewiesen. Waren insgesamt sehr viele Seite und sehr ausführlich.

 

Heute hatte ich Post vom OLG im Briefkasten. In dem Beschluss heißt es: Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.....

 

dann ist der rechtsweg wohl ausgeschöpft...

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Danach gibt es nur noch die Verfassungsbeschwerde.

 

Aber da wäre ich wg. der Möglichkeit der Missbrauchsgebühr seeehhhhrrrrr vorsichtig mit.

 

Haben auch auf die Verletzung des rechtlichen Gehöres hingewiesen.
kannst du das mal erläutern? Schließlich hast du doch gegen einen BG Einspruch eingelegt und damit die Möglichkeit gehabt, die zu äußern. Ein evtl. Formfehler wäre damit geheilt.
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Danach gibt es nur noch die Verfassungsbeschwerde.

 

Aber da wäre ich wg. der Möglichkeit der Missbrauchsgebühr seeehhhhrrrrr vorsichtig mit.

 

Haben auch auf die Verletzung des rechtlichen Gehöres hingewiesen.
kannst du das mal erläutern? Schließlich hast du doch gegen einen BG Einspruch eingelegt und damit die Möglichkeit gehabt, die zu äußern. Ein evtl. Formfehler wäre damit geheilt.

 

 

Genau. Gegen den Bußgeldeinspruch wurde Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht wurde schon nur scheibchenweise gewährt. Ob z.B. der Mitarbeiter vernünftig geschult wurde, liegt bis heute nicht vor. Wie oben schon erwähnt hat der RA dann einen privaten Gutachter beauftragt, der erhebliche Zweifel an der Messunf hatte. Dies wurde beim Prozess vor dem Amzsgericht dann auch vorgetragen. Der Richter meinte nur, Sie sind auf dem Foto, das Messverefahren ist standardisiert. Fall erledigt.

 

(Also, aus die Maus. Bums, AUs , Nikolaus. Willkommen im deutschen Rechtsstaat!) Hab ich jetzt gesagt!

 

Deswegen wurde halt das rechtliche Gehör verletzt. Außerdem war das Urteil auch fehlerhaft begründet. Mein RA hat das wirklich sehr ausführlich geschrieben. Sachrüge, Verfahrensrüge, rechtliches Gehör verletzt.

 

Das OLG hat jetzt einen Beschluss geschickt und da heißt es: Es konnte halt kein Nachteil zu Ihren Lasten entdeckt werden. Interessiert also alles keinen.

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ich fürchte, da hat sich ein Anwalt und sein Spezi, der Gutachter ein kleine Einnahmequelle erschlossen.

 

Der Gutachter schreibt, was Du gerne liest, das Gericht aber nicht interessiert, ebenso der Anwalt.

 

Beide werden Dir schon entsprechende Kostennoten schicken.

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[....]Willkommen im deutschen Rechtsstaat![....]

Da isses ja wieder, das beliebteste aller Stammtischargumente..... :rolleyes: In deinen Augen ist der Rechtsstaat wohl nur dann ein solcher, wenn er dir Recht gibt - egal wie krude deine Ansichten sind, oder? :whistling::whistling:

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ich fürchte, da hat sich ein Anwalt und sein Spezi, der Gutachter ein kleine Einnahmequelle erschlossen.

 

Der Gutachter schreibt, was Du gerne liest, das Gericht aber nicht interessiert, ebenso der Anwalt.

 

Beide werden Dir schon entsprechende Kostennoten schicken.

 

 

das ist schon ok. ich wollte das gutachten ja.

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[....]Willkommen im deutschen Rechtsstaat![....]

Da isses ja wieder, das beliebteste aller Stammtischargumente..... :rolleyes: In deinen Augen ist der Rechtsstaat wohl nur dann ein solcher, wenn er dir Recht gibt - egal wie krude deine Ansichten sind, oder? :whistling::whistling:

Ein Rechtsstaat ist dann einer, wenn dem Betroffenen sein Recht auf ein faires Verfahren eingeräumt wird.

Wenn es ein Gutachten gibt das Zweifel an der Richtigkeit der Messung begründen kann, muss das Gericht

sich damit inhaltlich auseinandersetzten. Das Ergebniss kann gut oder schlecht sein, aber prüfen muss der

Richter das Vorbringen des Betroffenen.

Das ist der Grundsatz des rechtlichen Gehörs. Er ist ein ganz wesentlicher Teil der Rechtsstaatlichkeit, ohne

diesen könnten wir nämlich mal eben wieder Standgerichte einführen.

 

So wie der TE hier schreibt wirde dieses Recht verletzt. Damit ist er in seinen Grundrechten verletzt und das

Begründet tatsächlich erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.

Das BVerfG wird aber voraussichtlich in diesem Fall nicht helfen. Auch wenn die Beschlüsse aus Karlsruhe fast

ausnahmslos richtig sind werden halt nur wenige Beschwerden angenommen - und die suchen die Richter sich

selbst aus.

Obwohl ich extrem viel vom BVerfG halte ist das Fehlen der Möglichkeit konsequent Verfassungsverletzungen

dort prüfen zu lassen ein weiteres Manko am Rechtsstaat - der nämlich eigentlich gar keiner ist (oder nur ein

bischen).

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So wie der TE hier schreibt wirde dieses Recht verletzt. Damit ist er in seinen Grundrechten verletzt und das

Begründet tatsächlich erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.

 

Wieso das? Das Gericht ist einem "Privatgutachter" nicht gefolgt, zum RA schreibt der TE "Anwalt hab ich natürlich. Klar. Leider verwalten diese aber mehr, als sie

tatsächlich verteidigen"

 

Ich vermute, der TE ist vom RA und seinem "Gutachter" schlicht "abgezogen" worden. Motto: Dann schreiben wir mal was der Klient gerne lesen will.

 

Was hat mir vor Jahren mal ein RA auf den Hinweis geantwortet: Ihre Klage ist sinnlos, Sie haben keinerlei Chance: Ist mir bekannt, aber der Kläger will es so, wenn ich ihn nicht vertrete verdient ein Kollege das Geld.

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So wie der TE hier schreibt wirde dieses Recht verletzt. Damit ist er in seinen Grundrechten verletzt und das

Begründet tatsächlich erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.

Wieso das? Das Gericht ist einem "Privatgutachter" nicht gefolgt,...

So hat der TE aber nicht geschrieben sondern:

Wie oben schon erwähnt hat der RA dann einen privaten Gutachter beauftragt, der erhebliche Zweifel an der Messunf hatte. Dies wurde beim Prozess vor dem Amzsgericht dann auch vorgetragen. Der Richter meinte nur, Sie sind auf dem Foto, das Messverefahren ist standardisiert. Fall erledigt.

Das Gericht hat also (wenn es denn so stimmt) das Gutachten nicht berücksichtigt.

 

Ich vermute, der TE ist vom RA und seinem "Gutachter" schlicht "abgezogen" worden. Motto: Dann schreiben wir mal was der Klient gerne lesen will.

Entweder das oder der Anwalt war schlicht nicht in der Lage die Rüge am OLG richtig zu begründen. Bekannterweise liegt die Messlatte bei Verfahrensrügen sehr hoch...

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Entweder das oder der Anwalt war schlicht nicht in der Lage die Rüge am OLG richtig zu begründen. Bekannterweise liegt die Messlatte bei Verfahrensrügen sehr hoch...

Stimmt. :whistling:

 

Aber sein Geld bekommt er auf jeden Fall. :whistling:

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Der TE schrieb:

 

Obwohl das private Gutachten erhebliche Zweifel an der Messung ergeben hat,

wurde trotdem gesagt. Schuldig!

 

Das lässt vermuten, dass das Gutachten zur Kenntnis genommen wurde, ihm aber nicht gefolgt wurde.

Damit wäre dem " Grundsatz des rechtlichen Gehörs" genüge getan.

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Der TE schrieb:

 

Obwohl das private Gutachten erhebliche Zweifel an der Messung ergeben hat,

wurde trotdem gesagt. Schuldig!

 

Das lässt vermuten, dass das Gutachten zur Kenntnis genommen wurde, ihm aber nicht gefolgt wurde.

Damit wäre dem " Grundsatz des rechtlichen Gehörs" genüge getan.

Den Eindruck machte der TE aber gerade nicht. Jedoch werden wir ohne das Urteil gelesen zu haben

wohl nicht zu einem Ergebniss kommen.

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So wie der TE hier schreibt wirde dieses Recht verletzt. Damit ist er in seinen Grundrechten verletzt und das Begründet tatsächlich erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.

Tatsaechlich? :30: Hat nicht das OLG begruendet, dass seine Zweifel unbegruendet sind? Das gilt dann wohl auch fuer das private Gutachten, oder? :blink:

 

Das Gericht hat also (wenn es denn so stimmt) das Gutachten nicht berücksichtigt.

Ach watt.. :blink: Und Du schliesst nun messerscharf daraus, dass auch das OLG, das ja immerhin ueber die Zulaessigkeit der Rechtsbeschwerde befand, dieses 'Gutachten' auch nicht beruecksichtigt hat? Mit anderen Worten: Deine Unfaehigkeit, das alles in Gaenze zu betrachten begruendet den Einwurf des TE, dass wir in keinem Rechtsstaat leben? :D:mecker:

 

Den Eindruck machte der TE aber gerade nicht.

Auf Dich, 'Daniel', erst einmal nur auf Dich!

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So wie der TE hier schreibt wirde dieses Recht verletzt. Damit ist er in seinen Grundrechten verletzt und das Begründet tatsächlich erhebliche Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit.

Tatsaechlich? :D Hat nicht das OLG begruendet, dass seine Zweifel unbegruendet sind? Das gilt dann wohl auch fuer das private Gutachten, oder? :blink:

 

Nein, das prüfen die gar nicht.

 

Das Gericht hat also (wenn es denn so stimmt) das Gutachten nicht berücksichtigt.

Ach watt.. :blink: Und Du schliesst nun messerscharf daraus, dass auch das OLG, das ja immerhin ueber die Zulaessigkeit der Rechtsbeschwerde befand, dieses 'Gutachten' auch nicht beruecksichtigt hat? Mit anderen Worten: Deine Unfaehigkeit, das alles in Gaenze zu betrachten begruendet den Einwurf des TE, dass wir in keinem Rechtsstaat leben? :blink::mecker:

 

Ganz genau das schliesse ich. Das OLG ist keine Tatsacheninstanz, die Prüfen nicht erneut.

 

Den Eindruck machte der TE aber gerade nicht.

Auf Dich, 'Daniel', erst einmal nur auf Dich!

Dann lass es mich etwas anders formulieren: Diesen Eindruck wollte der TE aber gerade nicht vermitteln :30:

Wie es nun wirklich war werden wir wohl nie erfahren ...

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Also erstmal ein Kompliment an alle, wieviele Infos hier so zusammen getragen werden. :whistling:

 

ich hab gestern nochmal mit meinem Rechtsverdreher gesprochen. Hab auch nochmal gefragt, warum die Bußgeldstelle die komplette Meßreihe nicht rausrücken wollte. Die Antwort war: Datenschutzgründe. Sind ja auch noch andere zu sehen.

 

Heißt also: Der private Gutachter bekommt nicht die komplette Meßreihe aus Datenschutzgründen. Kann dann aber nur ein unvollständiges Gutachten erstellen, indem aber immerhin schon erhenliche Zweifel an der Messung begründen.

 

Das Foto liegt z.B. nicht korrekt im Auswerterahmen, das Vorderrrad auch nicht. Spurzuordnung ist irgendwie nicht zuordbar. Die Datenleiste enthält keine vollständigen Angaben wie sonst üblich, wie Z.B. über Toleranzabzug etc.

 

LÄsst doch alles auf ein Ausläuferfoto schließen?! Aber ohne die komplette Meßreihe kann man das halt nicht genau sagen.

 

Kann es jetzt also sein, dass die Bußgeldstelle aus Datenschutzgründen die Meßreihe nicht rausrückt? Diese ist ja nur für den Gutachter, sonst sieht diese ja keiner.

 

Ich brauche nur die Antwort: Messung korrekt, Ja oder Nein!

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Also erstmal ein Kompliment an alle, wieviele Infos hier so zusammen getragen werden. :whistling:

 

ich hab gestern nochmal mit meinem Rechtsverdreher gesprochen. Hab auch nochmal gefragt, warum die Bußgeldstelle die komplette Meßreihe nicht rausrücken wollte. Die Antwort war: Datenschutzgründe. Sind ja auch noch andere zu sehen.

 

Heißt also: Der private Gutachter bekommt nicht die komplette Meßreihe aus Datenschutzgründen. Kann dann aber nur ein unvollständiges Gutachten erstellen, indem aber immerhin schon erhenliche Zweifel an der Messung begründen.

 

Das Foto liegt z.B. nicht korrekt im Auswerterahmen, das Vorderrrad auch nicht. Spurzuordnung ist irgendwie nicht zuordbar. Die Datenleiste enthält keine vollständigen Angaben wie sonst üblich, wie Z.B. über Toleranzabzug etc.

 

LÄsst doch alles auf ein Ausläuferfoto schließen?! Aber ohne die komplette Meßreihe kann man das halt nicht genau sagen.

 

Kann es jetzt also sein, dass die Bußgeldstelle aus Datenschutzgründen die Meßreihe nicht rausrückt? Diese ist ja nur für den Gutachter, sonst sieht diese ja keiner.

 

Ich brauche nur die Antwort: Messung korrekt, Ja oder Nein!

 

Hab jetzt nochmal neues Thema aufgemacht, ist dann übersichtlicher.

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Ich brauche nur die Antwort: Messung korrekt, Ja oder Nein!

 

1. Ich glaube nicht, daß man das anhand der wenigen Information sicher beantworten kann.

2. Der Fall ist doch bereits zu Ende. Es gibt soweit ich es erkennen kann keine Rechtsmittel mehr.

 

Angriffspunkte wären schon da gewesen, aber das ist jetzt alles egal...

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@zorro650: Das Argument "Datenschutz" halte ich hier zwar für vorgeschoben, denn man könnte ja die Kennzeichen aus den Fotos herausnehmen/schwärzen, aber was soll das Gutachten bringen, ohne offenem Rechtsweg?

 

 

Vielleicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens erzwingen. Das kann man ja bis zu 3 Jahre nach Urteilskraft, wenn sich neue Beweise ergeben haben. Hier ist es aber eher so, dass die Beweise nicht vollständig vorlagen. Aber gut, ich hoffe einfach darauf, dass die neue Software beim PolicanSpeed die gleichen Schwächen hat wie die alte und dann wird das schon.

 

In 3 Jahren kann viel passieren.... :whistling::unsure:

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Das kann man ja bis zu 3 Jahre nach Urteilskraft, wenn sich neue Beweise ergeben haben
neue Beweise sind Beweise, die neu sind - nicht Beweise, die neu bewertet werden.

Dass ein Anwalt nicht einen vollst. Film bekommt, sollte klar sein.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter hätte den bekommen.

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War die Messung denn falsch?

 

 

hab ich ja oben geschrieben. basierend auf den wenigen infos ja.

 

Das kann man ja bis zu 3 Jahre nach Urteilskraft, wenn sich neue Beweise ergeben haben
neue Beweise sind Beweise, die neu sind - nicht Beweise, die neu bewertet werden.

 

Logisch :unsure:

 

 

Dass ein Anwalt nicht einen vollst. Film bekommt, sollte klar sein.

 

Auch klar. :kotz:

 

 

Ein gerichtlich bestellter Gutachter hätte den bekommen.

 

Das wollte ich wissen. Also hat der Anwalt gepennt, das entsprechend zu beantragen. Dankeschön. :whistling::)

 

Das kann man ja bis zu 3 Jahre nach Urteilskraft, wenn sich neue Beweise ergeben haben
neue Beweise sind Beweise, die neu sind - nicht Beweise, die neu bewertet werden.

Dass ein Anwalt nicht einen vollst. Film bekommt, sollte klar sein.

Ein gerichtlich bestellter Gutachter hätte den bekommen.

 

 

nochmal kurze nachfrage: hätte denn ein privat bestellter gutachter auch den vollständigen film bekommen?

weil darum ging es ja eigentlich?

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bin mir nicht sicher ob Pflicht, aber mir sind durchaus solche Fälle bekannt.

Der Gutachter muss allerdings vom Gericht zugelassen sein.

Auch dann laufen die relevanten Unterlagen direkt an den Gutachter.

Vom Gericht zugelassene Gutachter gibt es nicht.

Es gibt öffentlich vereidigte Sachverständige, aber das Gericht darf nach Belieben auch nicht vereidigte Bestellen.

 

Der gerichtlich bestellte Sachverständige ist ein Gehilfe des Gerichts und wird für jedes Verfahren individuell bestellt, die Behörde gibt also die Daten an das Gericht heraus.

 

Der private Gutachter ist Partei oder Zeuge, an den muss die Behörde nichts herausgeben, was nicht auch dem Betroffenen zusteht.

Dürfen dürfen Sie schon; manche machen es - manche stellen sich stur.

 

Wenn der Anwalt den Sachverständigen nicht durch das Gericht hat bestellen lassen (durch einen entsprechenden Beweisantrag), dann hat er aber böse gepfuscht... (es sein denn das Gericht hat den Beweisantrag negativ beschieden - aber das wäre wieder ein Grund das Urteil anzugreifen. Da das offensichtlich nicht gemacht wurde nehme ich ein Privatgutachten an).

 

Gruss

Daniel

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bin mir nicht sicher ob Pflicht, aber mir sind durchaus solche Fälle bekannt.

Der Gutachter muss allerdings vom Gericht zugelassen sein.

Auch dann laufen die relevanten Unterlagen direkt an den Gutachter.

 

 

Direkt an den Gutachter ist ja ok. Ich will mir die Bilder nicht anschauen. Mich interessiert nur, ob Messung korrekt, oder nicht. Alles andere ist mir Latte.

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bin mir nicht sicher ob Pflicht, aber mir sind durchaus solche Fälle bekannt.

Der Gutachter muss allerdings vom Gericht zugelassen sein.

Auch dann laufen die relevanten Unterlagen direkt an den Gutachter.

Vom Gericht zugelassene Gutachter gibt es nicht.

Es gibt öffentlich vereidigte Sachverständige, aber das Gericht darf nach Belieben auch nicht vereidigte Bestellen.

 

Der gerichtlich bestellte Sachverständige ist ein Gehilfe des Gerichts und wird für jedes Verfahren individuell bestellt, die Behörde gibt also die Daten an das Gericht heraus.

 

Der private Gutachter ist Partei oder Zeuge, an den muss die Behörde nichts herausgeben, was nicht auch dem Betroffenen zusteht.

Dürfen dürfen Sie schon; manche machen es - manche stellen sich stur.

 

Wenn der Anwalt den Sachverständigen nicht durch das Gericht hat bestellen lassen (durch einen entsprechenden Beweisantrag), dann hat er aber böse gepfuscht... (es sein denn das Gericht hat den Beweisantrag negativ beschieden - aber das wäre wieder ein Grund das Urteil anzugreifen. Da das offensichtlich nicht gemacht wurde nehme ich ein Privatgutachten an).

 

Gruss

Daniel

 

War schon ein privates Gutachten von der VUT in Püttlingen. Der RA hat sich dafür ja extra die Freigabe bei meiner Rechtsschutz geholt. Im Beweisantrag in der Hauptverhandlung hat der RA sich dann auf das private Gutachten berufen.

Das hat das Gericht aber nicht interessiert. Da wurde nur gesagt, sie sind als Fahrer eindeutig indentifiziert, durch Abgleich mit der Passdatenbank und das Meßverfahren ist standardisiert und das wars auch schon.

 

Danach hat der RA dann Rechtsbeschwerde eingelegt. U.A. wegen rechtliches Gehör verletzt, Verfahrensrüge, Sachrüge, etc. Aufklärungsrüge hat er nicht erhoben, wer aber laut Oberstaatsanwalt treffender gewesen. Naja.

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