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Zorro650

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  1. werde ich ja auch ganz brav machen, aber es geht um Gerechtigkeit und vor allem um gleiches Recht für alle. bei welcher behörde arbeitest du denn genau? dein beitrag fördert die obrigkeitshörigkeit, mehr aber auch nicht. ich hab bisher 0 Punkte in Flensburg und die Messung war falsch, aber das werde ich noch beweisen. das im moment ist nur ein strategischer rückzug. sonst ist alles entspannt, ich hoffe bei dir auch?!
  2. obwohl man aus einem anderen Bundesland kommt. Muß jetzt also bis Dezember meine Plaste abgeben. Laut Urteil direkt bei der Staatsanwaltschaft in Musterstadt in Hessen. Es ist wohl nur in Hessen so, dass man es direkt vor Ort abgeben muß, obwohl man garnicht aus Hessen kommt. Würde doch auch reichen, wenn ich es in meinem Bundesland abgebe. Behörde ist doch Behörde. Was habt Ihr für Erfahrungen gemacht?
  3. Vom Gericht zugelassene Gutachter gibt es nicht. Es gibt öffentlich vereidigte Sachverständige, aber das Gericht darf nach Belieben auch nicht vereidigte Bestellen. Der gerichtlich bestellte Sachverständige ist ein Gehilfe des Gerichts und wird für jedes Verfahren individuell bestellt, die Behörde gibt also die Daten an das Gericht heraus. Der private Gutachter ist Partei oder Zeuge, an den muss die Behörde nichts herausgeben, was nicht auch dem Betroffenen zusteht. Dürfen dürfen Sie schon; manche machen es - manche stellen sich stur. Wenn der Anwalt den Sachverständigen nicht durch das
  4. Direkt an den Gutachter ist ja ok. Ich will mir die Bilder nicht anschauen. Mich interessiert nur, ob Messung korrekt, oder nicht. Alles andere ist mir Latte.
  5. hab ich ja oben geschrieben. basierend auf den wenigen infos ja. neue Beweise sind Beweise, die neu sind - nicht Beweise, die neu bewertet werden. Logisch Dass ein Anwalt nicht einen vollst. Film bekommt, sollte klar sein. Auch klar. Ein gerichtlich bestellter Gutachter hätte den bekommen. Das wollte ich wissen. Also hat der Anwalt gepennt, das entsprechend zu beantragen. Dankeschön. neue Beweise sind Beweise, die neu sind - nicht Beweise, die neu bewertet werden.Dass ein Anwalt nicht einen vollst. Film bekommt, sollte klar sein. Ein gerichtlich bestellter Gutachte
  6. Vielleicht eine Wiederaufnahme des Verfahrens erzwingen. Das kann man ja bis zu 3 Jahre nach Urteilskraft, wenn sich neue Beweise ergeben haben. Hier ist es aber eher so, dass die Beweise nicht vollständig vorlagen. Aber gut, ich hoffe einfach darauf, dass die neue Software beim PolicanSpeed die gleichen Schwächen hat wie die alte und dann wird das schon. In 3 Jahren kann viel passieren....
  7. Hab jetzt nochmal neues Thema aufgemacht, ist dann übersichtlicher.
  8. Ich hab gestern nochmal mit meinem Rechtsverdreher gesprochen. Hab auch nochmal gefragt, warum die Bußgeldstelle die komplette Meßreihe nicht rausrücken wollte. Die Antwort war: Datenschutzgründe. Sind ja auch noch andere zu sehen. Heißt also: Der private Gutachter bekommt nicht die komplette Meßreihe aus Datenschutzgründen. Kann dann aber nur ein unvollständiges Gutachten erstellen, indem aber immerhin schon erhenliche Zweifel an der Messung begründen. Das Foto liegt z.B. nicht korrekt im Auswerterahmen, das Vorderrrad auch nicht. Spurzuordnung ist irgendwie nicht zuordbar. Die Datenleist
  9. Also erstmal ein Kompliment an alle, wieviele Infos hier so zusammen getragen werden. ich hab gestern nochmal mit meinem Rechtsverdreher gesprochen. Hab auch nochmal gefragt, warum die Bußgeldstelle die komplette Meßreihe nicht rausrücken wollte. Die Antwort war: Datenschutzgründe. Sind ja auch noch andere zu sehen. Heißt also: Der private Gutachter bekommt nicht die komplette Meßreihe aus Datenschutzgründen. Kann dann aber nur ein unvollständiges Gutachten erstellen, indem aber immerhin schon erhenliche Zweifel an der Messung begründen. Das Foto liegt z.B. nicht korrekt im Auswerterahm
  10. das ist schon ok. ich wollte das gutachten ja.
  11. kannst du das mal erläutern? Schließlich hast du doch gegen einen BG Einspruch eingelegt und damit die Möglichkeit gehabt, die zu äußern. Ein evtl. Formfehler wäre damit geheilt. Genau. Gegen den Bußgeldeinspruch wurde Einspruch eingelegt und Akteneinsicht beantragt. Die Akteneinsicht wurde schon nur scheibchenweise gewährt. Ob z.B. der Mitarbeiter vernünftig geschult wurde, liegt bis heute nicht vor. Wie oben schon erwähnt hat der RA dann einen privaten Gutachter beauftragt, der erhebliche Zweifel an der Messunf hatte. Dies wurde beim Prozess vor dem Amzsgericht dann auch vorgetragen. Der
  12. Was sagt dein Anwalt dazu? Ich wollte das ganze hier erstmal diskutieren. Anwalt hab ich natürlich. Klar. Leider verwalten diese aber mehr, als sie tatsächlich verteidigen, deswegen wollte ich erstmal selber Infos einholen.
  13. Steht auf dem Beschluss! Steht leider nicht da. Deswegen ja die Frage. Müßte es da eigentlich stehen? Ist das jetzt ein Formfehler? Fehlende Rechtsmittelbelehrung? Wäre ja noch besser.
  14. Hallo Leute, ich wurde vor einiger Zeit auf der A45 geblitzt mit Poliscan Speed. Das war im Oktober 2010. Es wurde im Mai 2011 vor dem Amtsgericht Dillenburg verhandelt. Obwohl das private Gutachten erhebliche Zweifel an der Messung ergeben hat, wurde trotdem gesagt. Schuldig! Wir haben dann Rechtsbeschwerde eingelegt. Haben auch auf die Verletzung des rechtlichen Gehöres hingewiesen. Waren insgesamt sehr viele Seite und sehr ausführlich. Heute hatte ich Post vom OLG im Briefkasten. In dem Beschluss heißt es: Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen..... Führerschein muß bis
  15. super, danke. genau so was habe ich gesucht. weil der richter das gesagt hat, du stratege!
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