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Recht Viel Zu Schnell & Schlechtes Foto


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Hallihallo ihr da,

 

..ich war Ausserorts leider ein bisschen viel zu schnell unterwegs (55kmh drüber..) und habe nun heute ein schönes Foto bekommen..

 

und zwar dieses wunderschöne hier im Anhang..

 

Ist zwar nur mit Handy abfotografiert, aber soll auch "so auf dem Zettel" nix zu erkennen sein...

 

 

Wie gehe ich denn jetze am besten vor?:kopfschuettel:

 

Erstmal ein neues besseres Foto verlangen, oder gar nicht reagieren, oder ...?

 

Schoma Danke für Eure erste Hilfe...

 

 

Grüßle

post-31056-1296726939_thumb.jpg

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Bist du der Halter? Hast du das Bild bekommen? Wenn ja, wirst du derzeit als Zeuge oder Betrofener befragt?

 

Zu dem Bild: Ich erkenne das Kinn, ich erkenne ein Ohr, ich erkenne den Haaransatz. Da man damit rechnen sollte, daß insbesondere bei einer solchen Überschreitung intensiver nachgeschaut wird, würde es mich nicht wundern, wenn dieses Bild (welches zugegebenermaßen nicht gut, aber auch nicht grottenschlecht ist) im Zweifel für ein anthropologisches Gutachten genutzt würde.

 

Gruß

Goose

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Dann ist die Verjährung gegen dich noch nicht unterbrochen. Wann war der Verstoß?

 

Grundsätzlich sollte dem Halter jedoch zumutbar sein, mit diesem Bild den Fahrer (der ja aus seinem Umfdeld stammen wird) zu erkennen. Sollte er nicht mitwirken, sollte bei diesem Verstoß durchaus mit einer Fahrtenbuchauflage rechnen.

 

In welchem Verhältnis stehst du denn zum Halter?

 

Gruß

Goose

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..so in nem anderen Forum meitne jmd.

Auf dem verlinkten Foto ist nicht viel zu erkennen.

Aber bitte mal um das Originalfoto und ich denke, du wirst dich wundern.

Das Gesicht ist nicht durch den Spiegel oder etwas anders verdeckt, auf dem gestochen scharfen Original in hoher Auflösung sieht das ganz anders aus!

 

Also das die noch andere scharfe Fotos haben, gehe ich von aus..aber das sooo astrein sein soll kann ich mir nicht so ganz vorstellen, aber nun gut..

 

Verstoß war am 21.01.11, Halter ist mein Bruder, der keinen Führerschein besitzt..:kopfschuettel:

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Auf dem Bild soll man jemanden erkennen können?

Du bist der Halter ? :kopfschuettel:

 

Spaß beiseite. Der Halter muß ja nicht einen von 82 Mio. Menschen erkennen, sondern dürfte den Personenkreis doch erheblich einschränken können.

Je nach zeitlichen Abstand zwischen Blitz und Brief ist das vom Halter sogar ohne Bild (innerhalb von 2 Wochen) zu erwarten.

 

Und man sollte nicht vergessen, das Handyfoto ist unscharf - so unscharf, dass man nicht mal das unvermeidliche Raster vom Ausdruck sieht.

 

@TE:

Steht auf dem Schrieb mit welchem Gerät gearbeitet wurde ?

Wenn der Halter mitspielt (inklusive netten Besuches in blau/silber bei der Family bzw. der Arbeitsstätte) sollte er mit Verweis auf einen möglichen Fahrerkreis ein besseres Bild anfordern. Dann sehen wir weiter.

 

Stehts Du mit dem Halter in direkten familiären Zusammenhang (also Mutter / Tochter / Enkelin wenn ich von der Endung 'a' im Namen ausgehe ) ?

 

Gruß,

AnReRa

 

EDIT: Da haben sich unsere Posts doch glatt überschnitten.

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oder gar nicht reagieren, oder ...?

 

Ich würde reagieren sonst kommen die Gesetzeshüter noch vorbei und schnüffeln im Garten :kopfschuettel:

 

Auf dem Bild soll man jemanden erkennen können?

 

Also Goose, beim besten Willen...ich seh da nicht mal mit viel Phantasie was ordentliches raus

 

Ich auch nicht und deswegen erst mal ein vernünftiges verlangen.

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Also das die noch andere scharfe Fotos haben, gehe ich von aus..aber das sooo astrein sein soll kann ich mir nicht so ganz vorstellen, aber nun gut..

 

Verstoß war am 21.01.11, Halter ist mein Bruder, der keinen Führerschein besitzt..:kopfschuettel:

1. wenn ich nicht irre, so macht die ESO 3.0 auch von der Seite ein Foto.

2. wenn Dein Bruder nur Halter ist, aber keinen Führerschein besitzt, so wird man ihn wohl als Fahrer von vornherein ausschließen und ggf. auch im ihm nahestehenden Personenkreis schauen.

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..so jetze nochma kurz, was tue ich jetzt?

 

Diese Anhörung, ist auf der Rückseite halt bereits mit den Daten des Halters Maschinell eingetragen, also wird ja von ausgegangen das er das war gehe ich mal von aus...so, er hat ja wie gesagt nicht wirklich nen Schein...öhm ja was passiert denn jetze wenn mans einfach unterschrieben zurückschickt, Punkte und Scheinmäßig..?

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Nun wird er ja wissen müssen, daß er nicht gefahren sein kann. Gibt er trotzdem an, er sei gefahren, so wäre durchaus der § 145d StGB zu prüfen (Vortäuschen einer Straftat)

 

Gruß

Goose

 

 

..Weil?

 

Laut Text, der auf dem Anhörungsbogen draufsteht heißt es doch, kann der Halter Stellung nehmen, muss der Halter die Kontaktdaten auf der Rückseite bestätigen & innerhalb einer Woche zurückschicken.

 

Er muss aber nicht aussagen, und ist auch nicht verpflichtet zu sagen das ja jemand anders gefahren ist..

 

 

..oder sehe ich da was falsch?

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Nun wird er ja wissen müssen, daß er nicht gefahren sein kann. Gibt er trotzdem an, er sei gefahren, so wäre durchaus der § 145d StGB zu prüfen (Vortäuschen einer Straftat)

Wenn aber jemand, z.B. ein guter Freund, Cousin etc. der im Besitz einer Fahrerlaubnis ist auf dem Bogen die Daten des Bruders durchstreicht, seine eigenen einträgt, die Sache zugibt und unterschreibt, dann ist das vollkommen legal.

 

Gooses Antwort zielte ja darauf ab, dass der Bruder, so er zugibt gefahren zu sein eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis) zugibt. Hier kommt der Tatbestand des "Vortäuschens einer Straftat" in Betracht.

 

Gibt aber jemand mit Schein zu gefahren zu sein und den Verstoß begangen zu haben, so gesteht er nur eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Und das darf man ganz straffrei tun...

 

..Weil?
Gooses Aussage beschäftigte sich mit dem Fall, dass der führerscheinlose Halter zugibt gefahren zu sein und den Verstoß begangen zu haben um für seinen Bruder den Ersatz-Fahrer zu machen (Al_berto-Methode).

 

Er muss aber nicht aussagen

Das wäre dann nämlich eine Aussage.

 

und ist auch nicht verpflichtet zu sagen das ja jemand anders gefahren ist..

Wenn er einfach nur seine Daten bestätigt, also zum Fahrer bzw. zum Verstoß keinerlei Angaben macht so wird die Bußgeldstelle eigene Ermittlungen einleiten.

 

Da ist dann vieles möglich:

 

- Einstellung wegen schlechtem Bild

- Ermittlungen und dabei auf den Bruder kommen (Passbildabgleich / Hausbesuch)

- ergebnislose Ermittlungen

- Strafverfahren gegen den Bruder, aufgrund des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis

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Zumindest sollte er auf den Anhörungsbogen schreiben/ankreuzen, dass er nicht gefahren ist.

 

Dummerweise sind seit dem Tattag (21.01., korrekt?) auch noch keine 2 Wochen vergangen. Dann könnte er sich nämlich einfacher rausreden und schreiben, er wisse nicht mehr wer gefahren sei.

 

Aber wie wäre es mit dieser Argumentationsfolge (mal aus Sicht Deines Bruders geschrieben):

- Das Auto ist aus versicherungstechnischen Gründen auf mich zugelassen (niedriger Prozentsatz erreicht oder so ähnlich)

- Benutzt wird es aber von einer Menge Leute, Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen.

- Weil ich nicht selber damit fahren darf, achte ich nicht so darauf, wer das Auto gerade hat oder wem die Schlüssel weitergegeben wurden.

- Aber wahrscheinlich war an dem Tag meine Freundin Susanna mit dem Auto unterwegs, weil sie Möbel für ihre neue Wohnung aussuchen wollte.

 

Und den so ausgefüllten Anhörungsbogen zum Ende der angegebenen Frist zurückschicken.

Dann sind nämlich auch die o.g. 2 Wochen vergangen und es wird ein bisschen glaubwürdiger, dass er nicht mehr genau weiß, wer gefahren ist.

Dumm wird es nur, wenn er dabei auf dem Beifahrersitz gesessen hat und man das auf dem Gesamtfoto erkennen kann.

Und für die Argumentation sollte es kein exotisches Auto sein, bei einem Golf wird die "Verleih"-Geschichte eher geglaubt, als bei einem Bentley.

 

EDIT: @MrMijagi beschreibt den Anfang der ErSaFa-Variante.

Wenn der Sachbearbeiter die Methode aber schon kennt, kann man bei dieser doch eher ungewöhnlichen Konstellation "Halter hat keine Führerschein" auch mal mit dem Verweis auf einen potenziellen Fahrer arbeiten. DISCLAIMER: Natürlich nicht schreiben "Susanna ist gefahren." Das ist dann nahe §164 StGB Falsche Verdächtigung.

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Dummerweise sind seit dem Tattag (21.01., korrekt?) auch noch keine 2 Wochen vergangen. Dann könnte er sich nämlich einfacher rausreden und schreiben, er wisse nicht mehr wer gefahren sei.

Er kann auch, würde er in diesem Moment gefragt werden, sagen dass er nicht mehr weiß, wer gefahren ist.

 

Er muss dann nur evtl. mit der Androhung einer Fahrtenbuchauflage rechnen.

 

- Aber wahrscheinlich war an dem Tag meine Freundin Susanna mit dem Auto unterwegs, weil sie Möbel für ihre neue Wohnung aussuchen wollte.

Erfüllt meiner Meinung nach den Tatbestand der Falschen Verdächtigung.

 

Außerdem: Warum jetzt eine Frau ins Spiel bringen?

 

DISCLAIMER: Natürlich nicht schreiben "Susanna ist gefahren." Das ist dann nahe §164 StGB Falsche Verdächtigung.

Das wäre dann sicher eine Falsche Verdächtigung.

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@Goose

 

Schäm dich! Dieser Thread ist mal wieder bezeichnend! Mehr sage ich dazu nicht.

 

@hammela

 

Vertraue nicht auf Goose. Er hat zwar wie so oft nichts falsches geschrieben, dich aber doch gezielt verunsichert.

 

Fakt ist:

 

Das Bild ist schlecht. Gegen dich läuft weiterhin die Verjährung von 3 Monaten ab Tattag. In der Summe sollte es bei cleverem Vorgehen möglich sein, straffrei aus der Sache herauszukommen. Ohne Fahrtenbuchauflage. Die Anleitung dazu gibts hier im Thread von den anderen Mitgliedern des Forums.

 

@Bluey

 

Die ESO 3.0 kann auch ein Seitenfoto machen. Ist aber nicht die Regel. Prinzipiell ist dies nämlich auch mit den alten ESO-Anlagen möglich, dann entfällt allerdings die beidseitige Messung.

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Schäm dich! Dieser Thread ist mal wieder bezeichnend! Mehr sage ich dazu nicht.
Doch, sag mal mehr dazu. Wofür sollte ich mich schämen?
Vertraue nicht auf Goose.
Nicht auf mich vertrauen? Soll sich der Bruder dann entgegen meinem Rat selber angeben?

 

Fakt ist: Du schreibst Unsinn.

 

Das Bild ist nicht so schlecht, daß man die Fahrerin darauf nicht erkennen könnte, wenn man davon ausgeht, daß ein Fahrzeug idR nur einem beschränkten Benutzerkreis zur Verfügung steht. Fakt ist auch, daß ein Gutachter aus diesem Bid eine Menge herausholen kann.

 

Gruß

Goose

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...jetze verwirrt mich doch nicht so :kopfschuettel:

 

Also ich denke mal das sinnvollste wird wohl sein, das "Nicht Fahren" anzugeben, und diese Begründung mit Breiten Fahrerkreis anzugeben & dann mal abzuwarten was kommt...!?

 

Gehen wir mal davon aus, das wird so abgeschickt, nächste Woche kommtn Brief der direkt an mich geht, mit gleichem Foto...zu dem Zeitpunkt kann ich ja auch noch sagen "Erkenne nix, anderes Foto bitte.." oder?

 

Sollte das so geschehen, könnte ich ja dann evtl. bei einem wirklich immer noch nicht erkennbaren Bild sagen , Fahrer nicht erkennbar, was dann in einem Fahrtenbuch enden würde, richtig?

 

 

Sollte ein Brief kommen in dem z.B. Vater verdächtigt wird, kann er ja sagen "war ich auch nicht" & Spiel geht solange bis "jeder /Verdächtige/ durch ist" bzw. durch nen Hausbesuch o.ä geklärt ist, bzw. halt durch Schlechtes Foto nicht weiter verfolgt wird / Fahrtenbuch auferlegt wird richtig?

 

 

 

Sofern Bild aber eindeutig sein sollte, werde ich das dann akzeptieren, diese Verjährungstaktik, naja 3 Monat zu warten & immer dran zu denken ob heute Post kommt oder nicht, da fahre ich lieber einen Monat nicht und bezahle die Knapp 300 € auch wenns arg wehtut :rolleyes:

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Gehen wir mal davon aus, das wird so abgeschickt, nächste Woche kommtn Brief der direkt an mich geht, mit gleichem Foto...zu dem Zeitpunkt kann ich ja auch noch sagen "Erkenne nix, anderes Foto bitte.." oder?

Ja.

 

Zu dem Zeitpunkt hat dann aber wohl gerade die Verjährungsfrist dir gegenüber neu zu laufen begonnen.

 

Sollte das so geschehen, könnte ich ja dann evtl. bei einem wirklich immer noch nicht erkennbaren Bild sagen , Fahrer nicht erkennbar, was dann in einem Fahrtenbuch enden würde, richtig?

Es gibt keinen Automatismus "Ungeklärter Verskehrsverstoß" -> "Fahrtenbuch".

 

Ob ein Fahrtenbuch auferlegt wird liegt auch nicht im Ermessen der Bußgeldstelle sondern wird in der Kommune des Halters entschieden, z.B. beim Straßenverkehrsamt oder bei der Führerscheinstelle.

 

Wir hatten in der Familie und im Freundeskreis schon einige unaufgeklärte Verstöße und noch nie wurde ein Fahrtenbuch auerlegt. Was man so liest kommt auch vor der Fahrtenbuchauflage erstmal eine Mitteilung dass eine Fahrtenbuchauflage erwogen wird und dann erst bei einem erneuten Verstoß wirklich die Anordnung.

 

Sollte ein Brief kommen in dem z.B. Vater verdächtigt wird, kann er ja sagen "war ich auch nicht" & Spiel geht solange bis "jeder /Verdächtige/ durch ist" bzw. durch nen Hausbesuch o.ä geklärt ist, bzw. halt durch Schlechtes Foto nicht weiter verfolgt wird / Fahrtenbuch auferlegt wird richtig?

Unwahrscheinlich.

 

Wenn durch das Bild und Passfotoabgleich niemand zu identifizieren ist und auch ein Hausbesuch nichts einbringt, dann wird das Verfahren wohl eingestellt.

 

diese Verjährungstaktik, naja 3 Monat zu warten & immer dran zu denken ob heute Post kommt oder nicht

Ich fürchte du hast die oben erwähnte Methode nicht wirklich verstanden.

 

Vielleicht kannst mal kurz schreiben ob du wirklich weiblich bist...

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Was man so liest kommt auch vor der Fahrtenbuchauflage erstmal eine Mitteilung dass eine Fahrtenbuchauflage erwogen wird und dann erst bei einem erneuten Verstoß wirklich die Anordnung.
Auch hier gibt es genug Beispiele und Entscheidungen, die eine Fahrtenbuchauflage auch beim ersten Verstoß bejahen (insbesondere, wenn er derart hoch ist)

 

Gruß

Goose

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Hallo hammela,

 

wenn schon zurück geschrieben wird sollte dein Name natürlich nicht im potentiellen Fahrerkreis auftauchen. Auch sollte tunlichst jeder dort genannte so "stabil" sein, dass er unter keinen Umständen deinen Namen erwähnt.

Bei diesem miserablen Bild sollte sich ein Ersatz-Fahrer nur bei stichfestem Alibi eintragen, sonst könnte ihn der Groll des Richters treffen.....

 

Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind würde ich an Stelle des Halters besser garnicht zurück schreiben und auch sonst keine Aussage tätigen.

 

Hier gilt dann der Grundsatz : Wer nichts sagt, macht zwar nicht alles richtig, aber dafür nichts falsch.

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Na klar, deshalb hat er auch sofort einen Anhörungsbogen als Betroffener bekommen... :rolleyes:

Das eben ist ja die Frage. Vllt hat man (der TE) sich da auch einfach etwas vertan. :kopfschuettel:

Zumindest war das mein erster Eindruck.

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...Naja ne glaub nicht das Ich Die Dann verstanden habe, gehe halt von aus das es sich grob um einige fristenVersäumnisse handelt,

Nein, eigentlich nicht.

 

Es geht eher darum dass jemand anderes die Bußgeldstelle so lange durch sich selbst ablenkt, bis dir gegenüber Verjährung eingetreten ist. Dann 'fällt auf', dass derjenige doch nicht gefahren ist - und am Ende gehen alle ohne Bußgeld, Punkte oder gar Fahrverbot nach Hause.

 

bin männlich, Macht das nun nen Unterschied?:kopfschuettel:

Na, den Unterschied solltest du aber kennen. :rolleyes:

 

Im Ernst:

Es zeigt zumindest dass Goose mit seiner Einschätzung

Das Bild ist nicht so schlecht, daß man die Fahrerin darauf nicht erkennen könnte

ziemlich daneben liegt.

 

Schließlich konnte er noch nichtmal erkennen ob es eine Frau oder ein Mann ist... :lol:

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Schließlich konnte er noch nichtmal erkennen ob es eine Frau oder ein Mann ist...
Ich kenne ja auch den begrenzten Benutzerkreis, dem das Fahrzeug in der Regel zur Verfügung steht, nicht.

 

Wie schon jemand anders sagte: Der Halter muss hier den Fahrer nicht aus allen Bürgern unseres Landes erkennen, sondern aus einem deutlich engeren Kreis.

 

Gruß

Goose

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Ich kenne ja auch den begrenzten Benutzerkreis, dem das Fahrzeug in der Regel zur Verfügung steht, nicht.

Ja natürlich.

 

Aber wäre es dafür nicht hilfreich, wenn man auf dem Foto nicht wenigstens erkennen könnte ob das ein Mann oder eine Frau ist?

 

Dem Anschein nach gibt das Bild ja noch nichtmal das her. Wie soll man dann jemanden persönlich identifizieren?

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Wie vielen Personen steht ein privates Fahrzeug üblicherweise zur Verfügung?

 

Zehn sind da schon viel. In Verbindung mit der ersten Anhörung, die keine zwei Wochen nach dem Verstoß erfolgte, dürfte dieses Bild reichen.

 

Gruß

Goose

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Hallo,

 

ich würde gerade aus der Situation "Halter hat keinen Führerschein" profitieren wollen.

 

Der Sachbearbeiter will doch eine plausible Geschichte hören/lesen.

Also fiktiver Dialog:

SB: Der Halter hat keinen Führerschein, warum?

Bruder: Das Auto ist aus versicherungstechnischen Gründen auf mich zugelassen (niedriger Prozentsatz erreicht oder so ähnlich)

SB: Dann wissen Sie doch, wer mit Ihrem Auto fährt?

Bruder: Benutzt wird es aber von einer Menge Leute, Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Arbeitskollegen.

SB: Und welche Person aus diesem großen Kreis ist am 21.01. gefahren?

Bruder: Weil ich nicht selber damit fahren darf, achte ich nicht so darauf, wer das Auto gerade hat oder wem die Schlüssel weitergegeben wurden.

SB: Wenn Sie sich nicht erinnern können, droht Ihnen die Auflage, ein Fahrtenbuch führen zu müssen!

(Anmerkung von mir: Ist eigentlich ein stumpfes Schwert gegen jemanden, der keinen Führerschein hat. Das Geld holt er sich vom echten Fahrer wieder und die Punkte stören ihn nicht!)

Bruder: Aber wahrscheinlich war an dem Tag meine Freundin Susanna mit dem Auto unterwegs, weil sie Möbel für ihre neue Wohnung aussuchen wollte.

SB: Dann geben Sie mir mal kompletten Namen und Adresse von Susanna

alternativ

SB: Auf dem Foto ist aber ein Mann zu sehen.

(Dann scheint das Foto doch besser zu sein, als hier eingestellt/vermutet und wir wissen das, ohne selber draufschauen und jemanden erkennen zu müssen)

Bruder: Ja dann weiß ich auch nicht weiter.

 

Verständlich, warum ich diese Strategie vorschlage?

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Verständlich, warum ich diese Strategie vorschlage?

Nein gar nicht, denn damit

Bruder: Weil ich nicht selber damit fahren darf, achte ich nicht so darauf, wer das Auto gerade hat oder wem die Schlüssel weitergegeben wurden.

bettelt man ja förmlich um eine Fahrtenbuchauflage und hiermit

Bruder: Aber wahrscheinlich war an dem Tag meine Freundin Susanna mit dem Auto unterwegs

begeht man eine falsche Verdächtigung.

 

Es kommt dabei nämlich nicht darauf an, jemanden einer Tat zu verdächtigen sondern lediglich auf die Aufstellung einer "Behauptung tatsächlicher Art".

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Hallo,

 

war da nicht mal was, das vom Halter auch ohne Bild innerhalb von zwei Wochen verlangt werden kann, das er den Fahrer benennen kann?

Und was wenn er es dennoch nicht tut?

 

Erzwingungshaft? :kopfschuettel:

 

Merkst du dass man es nicht verlangen kann?

 

Man kann ihm lediglich für diesen Fall ein Fahrtenbuch androhen bzw. ggf. anordnen.

 

Andere Angaben können dann von der Bußgeldstelle als wenig glaubwürdig behandelt werden.

Ach... und?

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anhörungsbogen kam als einschreiben mit rückschein? wenn nicht, ist das teil verschütt gegangen. viele behaupten zwar sowas passiere selten bis gar nicht, aber meine krankenversicherungskarte habe ich neulich auch zwei mal bestellt. wenn der anhörungsbogen dann doch angekommen ist kann er aber auch durchaus erst eingetroffen bzw. in augenschein genommen worden sein, als dem halter nicht mehr ganz klar wer, wer das fzg nun zur fraglichen zeit geführt hat. also an den nicht erreichten zwei wochen würde ich mich nicht verrückt machen.

 

ich weiß nicht wie das originalfoto aussieht, aber auf der kopie erkenne ich gar nichts. um ehrlich zu sein ist das bild so schlecht dass man meinen könnte du würdest einen helm und ein nachtsichtgerät tragen.

 

auf jeden fall würde ich erst mal guten willen zeigen und fragen, ob es nicht ein besseres bild gibt. halter ist selber nicht gefahren und kann anhand der schlechten kopie auch keinen fahrer benennen. wenn es damit nicht erledigt ist gibt es ja vielleicht neben dir noch andere mögliche fahrer die man mit in das bildertäsel einbeziehen kann, damit deine verjährung weiterläuft. kommt der sb auf die idee dass der halter einen bruder hat den man befragen könnte war es das erst mal mit der verjährung.

 

im endeffekt sehe ich da aber keine aussicht auf erfolg für die ermittelnden behörden. mein schwager war in der gleichen situation. mobiles navi vorm gesicht, halter = mutter, fahrer unbekannt, verfahren eingestellt. hier stehen ja nun reichlich tipps - versuch macht klug.

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Schäm dich! Dieser Thread ist mal wieder bezeichnend! Mehr sage ich dazu nicht.
Doch, sag mal mehr dazu. Wofür sollte ich mich schämen?
Vertraue nicht auf Goose.
Nicht auf mich vertrauen? Soll sich der Bruder dann entgegen meinem Rat selber angeben?

 

Fakt ist: Du schreibst Unsinn.

 

Das Bild ist nicht so schlecht, daß man die Fahrerin darauf nicht erkennen könnte, wenn man davon ausgeht, daß ein Fahrzeug idR nur einem beschränkten Benutzerkreis zur Verfügung steht. Fakt ist auch, daß ein Gutachter aus diesem Bid eine Menge herausholen kann.

 

Gruß

Goose

Noch mal die Bitte an Zitrone: Wenn du mir solche Vorhaltungen machst, dann werde auch konkret.

 

Gruß

Goose

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Das Bild ist schlecht.

Ist das nicht etwas gewagt ?

Wenn Du geschrieben hättest:

Das unscharfe Handybild von dem -möglicherweise- schlechten s/w-Ausdruck ist schlecht, würde ich zustimmen.

Welche Möglichkeiten der SB hat aus dem Orginalbild nochwas rauszukitzeln weißt Du nicht.

Alles eine Frage des Aufwandes. Aber als besonders gelungen düfte man das Bild sicher nicht bezeichnen.

 

@mk1

wenn nicht, ist das teil verschütt gegangen.

Interessiert bekannterweise ja nicht. Der SB kann theoretisch selbst bei 'Einschreiben eigenhändig' nicht sicher sein, dass der Betroffene Kenntnis erlangt. Wir sind immer noch im vereinfachten Verfahren. Da wird eben 'vereinfacht' davon ausgegangen das der AB angekommen ist.

 

mein schwager war in der gleichen situation

Um welche Überschreitung ging es dabei ?

 

@Kasperle

und die Punkte stören ihn nicht

Wenn er nicht in den nächsten 2 Jahren den FS zu machen gedenkt,. Da war doch irgendwas...

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

 

 

Ich denke ansonsten es ist alles gesagt. Der TE soll - nach Möglichkeit - aus der Schußlinie der Behörde bleiben. Die muß schließlich den Fahrer ermitteln. Allerdings sollte der Halter zumindest einen gewissen Willen zur Aufklärung zeigen ohne persönliche Daten rauszurücken.

Wenn die Behörden - warum auch immer - von sich aus auf den richtigen kommen, muß man die Beurteilung halt dem Richter überlassen.

Hoffentlich weiß der Halter wie er sich bei nettem Besuch in blau/silber zu verhalten hat ...

 

Gruß,

AnReRa

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@anrera

 

Das Bild ist und bleibt schlecht. Der Sachbearbeiter wird das Navi nicht wegzaubern können. Natürlich ist das Originalbild schärfer, aber der wesentliche Punkt bleibt der nicht erkennbare Fahrer.

 

@Goose

 

Im Prinzip weißt du genau, was ich meine. Warum du dich schämen sollst, habe ich bereits geschrieben:

 

Er [Du] hat zwar wie so oft nichts falsches geschrieben, dich [den TE] aber doch gezielt verunsichert.

 

Nicht auf mich vertrauen? Soll sich der Bruder dann entgegen meinem Rat selber angeben?

 

Zum ersten Teil: Genau! Zum zweiten Teil: Nein. Auch wenn es müßig ist, denn du weißt es selbst: Diese Verknüpfung der Aussagen ist unzulässig. Wenn man deine Beiträge liest, bekommt man zwangsläufig als hilfesuchender, nicht tief in der Materie steckender Radarforumsneuling den Eindruck, dass man ganz schlechte Karten hätte und man quasi nur verlieren könnte, wenn man die Tat nicht sofort zugibt und die Strafe schluckt. Das stimmt aber nicht.

 

Fakt ist: Du schreibst Unsinn.

 

Das weise mir bitte nach.

 

Das Bild ist nicht so schlecht, daß man die Fahrerin darauf nicht erkennen könnte, wenn man davon ausgeht, daß ein Fahrzeug idR nur einem beschränkten Benutzerkreis zur Verfügung steht.

 

Das Bild ist nicht so gut, dass man die Fahrerin (oder doch den Fahrer?!) darauf erkennen könnte, selbst wenn man davon ausgeht, dass das Fahrzeug nur einem beschränkten Benutzerkreis zur Verfügung steht.

 

Fakt ist auch, daß ein Gutachter aus diesem Bid eine Menge herausholen kann.

 

Das stimmt. Allerdings braucht der Gutachter in erster Linie ein Vergleichsbild, also einen Verdächtigen. Und dazu muss er erst einmal in einer Gerichtsverhandlung beauftragt werden. Dazu muss es aber nicht kommen. Die Konstellation ist sogar recht günstig, dass dieser Fall eher unwahrscheinlich ist.

 

Fazit: Du malst wie immer den Teufel an die Wand und bedienst dich dazu sicher möglicher Szenarien, die rechtlich so bewertet werden können. Allerdings verschweigst du bewusst, dass diese Beispiele sehr unwahrscheinlich sind. Und dafür sollte man sich als Mitglied der Freund-und-Helfer-Truppe in meinen Augen schämen.

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Das ist deine Meinung. Diese steht dir natürlich frei. Ich erkenne aber beim besten Willen nicht, wo ich den TE hier verunsichert haben soll.

Vielmehr erweckt sich in mir der Eindruck, daß du, sobald du einen Beitrag von mir liest, in einen Tunnelblick verfällst.

 

Gruß

Goose

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Das ist deine Meinung. Diese steht dir natürlich frei. Ich erkenne aber beim besten Willen nicht, wo ich den TE hier verunsichert haben soll.

Vielmehr erweckt sich in mir der Eindruck, daß du, sobald du einen Beitrag von mir liest, in einen Tunnelblick verfällst.

 

Gruß

Goose

 

Erst forderst du mich nach nicht einmal 24h eindringlich auf, detailliert Stellung zu nehmen und anschließend wehrst du diese dann mit einem Zweizeiler ab. Ich würde gerne wissen, wo ich Unsinn geschrieben habe.

Ich habe mich in letzter Zeit, auch aus privaten Gründen, sehr zurückgehalten. Dieser Thread ist aber einmal wieder, neben dem Hunde-Grundstücks-Thread, ein Paradebeispiel.

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Viel mehr kann ich zu dieser "Stellungnahme" auch nicht schreiben, denn sie hat, wenn cuh viele Worte, nicht viel Substanz.

 

Du möchtest wissen, wo du Unsinn geschrieben hast?

 

Nun, deine "Feststellung", das Bild sei schlecht, ist beispielsweise Unsinn, denn das kannst du anhand des hier eingestellten Bildes nicht beurteilen. Das als Fakt hinzustellen, ist Unsinn.

 

Ebenso Unsinn ist deine Unterstellung, ich würde gezielt verunsichern.

 

Wie schon gesagt habe ich den Eindruck, daß du, wenn du meine Beiträge liest, einem Tunnelblick verfällst.

 

Gruß

Goose

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1. Das Qualität des gezeigten Bildes liegt deutlich unter dem Durchschnitt von Blitzer-Bildern, Man könnte auch sagen, das Bild ist schlecht !

 

2. Eine Fahrtenbuch-Auflage ist auch beim ersten Mal möglich. Dafür gibt es "genug" Beispiele im Forum.

 

3. Selbst wenn der unaufgeklärte Verstoß im Fahrverbotsbereich ist, folgt nicht auitomatisch eine FB-Auflage. Auch dafür gibt es "genug" Beispiele. Selbst schon erlebt.

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