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Knöllchen Wegen Schnee Auf Windschutzscheibe


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Hallo allerseits,

 

wie geht man in folgendem Fall am besten vor:

 

Eine Bekannte hat vom Ordnungsamt ein Knöllchen erhalten, weil sie den Parkschein nicht gut sichtbar ausgelegt haben soll. Sie hatte jedoch einen für die Zeit gültigen Parkschein wie gewohnt hinter die Windschutzscheibe gelegt. Als sie zu ihrem Auto zurückkehrte, war es allerdings zugeschneit. Ein Anruf beim Ordnungsamt hat ergeben, dass sich der Vorwurf des nicht sichtbar ausgelegten Parkscheins darauf bezieht, dass man aufgrund des Schnees überhaupt nichts erkennen konnte. :unsure:

 

Die Frage ist nun, ob die Politesse verpflichtet ist, den Schnee von der Scheibe zu wischen, um den Parkschein sehen zu können, oder ob es die Pflicht meiner Bekannten gewesen wäre, dafür zu sorgen, dass der Parkschein jederzeit sichtbar ist. Gibt es da evtl. ein entsprechendes Urteil?

 

Gruß, ErSaFa

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nun, ich vermute, wenn die windschutzscheibe bei der Fahrt vollständig frei gewesen ist, kann man dem

fahrzeuglenker nicht zumuten, alle halbe stunde bei starkem schneefall seine windschutzscheibe schneefrei

zu räumen, um eine kontrolle zu erlauben.

 

wenn allerdings nur ein guckloch für den fahrer freigekratzt wurde, und dieses auf dem parkplatz

wieder vereist ist, hat der fahrer fahrlässig gehandelt, und hätte die scheibe richtig frei machen müssen.

 

hat der fahrzeuglenker denn noch den parkschein, der sinnigerweise eine uhrzeit vor dem ticket aufweist?

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dass sich der Vorwurf des nicht sichtbar ausgelegten Parkscheins darauf bezieht, dass man aufgrund des Schnees überhaupt nichts erkennen konnte. :rofl:

Wenn es so war, ist das die blanke Frechheit :unsure: Imho sollten unter diesen Umständen überhaupt keine Parkschein/-scheibenverstöße geahndet werden können. Es sei denn, Standzeiten von Kfz werden notiert und ensprechende Zeiten später nochmal geprüft. Das zuschneien kann dem Fahrer jedenfalls sicher nicht angelastet werden. Das würde sogar ein Richter als lebensfremd einstufen. So'n Ticket würde ich denen im Rathaus ... ;)

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Die Mitarbeiter(in) vom Ordnungsamt müssen sich überzeugen, ob ein Parkschein ausliegt, notfalls mit einen Handfeger den Schnee abfegen.

Wie kommst du da drauf??

Wenn das bei mir passieren würde, würde ich soooo schnell Kratzer entdecken und mir auf Kosten der Stadt eine neue Scheibe besorgen....

Lt. Auskunft des Außendienstes hier im Ort ist es aus genau diensen Gründen den Ordnungskräften untersagt, die Scheibe frei zu machen.

Es gilt dann der Grundsatz des Rechts: in dubio pro reo.

 

Gruß

HaWeThie

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Ein Grund für die Einführung der Schweizerischen Parkscheinmethode!

 

 

Am Automat einen Parkschein als Quittung ziehen nach Eingabe des definierten und nummerierten Stellplatz, im Fahrzeug ist kein Schein zu hinterlegen, daher auch kein Problem mit Töffs oder offenen Wagen wie "Geländenete" oder Jeeps.

 

Bei einer allfälligen Kontrolle bekommt der Inspekteuer eine Liste, ggf. per "blue-tooth" auf ein Handgerät und muß nur kontrollieren ob Fahrzeuge auf den als frei im Rechner registrierten Stellplätzen sind, die dann für eine Busse erfassen.

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Wie kommst du da drauf??

Wenn das bei mir passieren würde, würde ich soooo schnell Kratzer entdecken und mir auf Kosten der Stadt eine neue Scheibe besorgen....

Das Ordnungsamt muss sich vergewissern das ein Parkschein ausliegt natürlich ohne ein Schaden zu hinterlassen.

Das Gleiche gilt für das Anbringen der "Knöllchen"; ich nehme mal an du verklagtst die Stadt deswegen nicht, um neue Wischerblätter zu bekommen. :unsure:

 

Gruß

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Das Ordnungsamt muss sich vergewissern das ein Parkschein ausliegt
richtig - aber sie dürfen das Auto dazu nicht anfassen - oder den Schnee entfernen.

Wenn sie keinen Parkschein sehen, weil die Windschutzscheibe durch schnee zu ist (auch nicht durch die Seitenscheiben), dann dürfen sie halt kein Knöllchen schreiben.

Das Gleiche gilt für das Anbringen der "Knöllchen";
es muss kein Zettel angebracht werden.
ich nehme mal an du verklagtst die Stadt deswegen nicht, um neue Wischerblätter zu bekommen
wenn städt. Mitarbeiter mir die kaputt machen, dann hol ich mir das Geld von der Stadt wieder - notfalls durch Klage.
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Wieso sind besagte Angestellt nicht in der Lage,sich durch die Seitenscheibe des Fahrzeugs Einblick ins Fahrzeug zu nehmen?

Seitenscheiben dürften eher nicht so stark zugeschneit sein wie die Frontscheibe,und mitunter sieht man dort auch ganz gut,ob und wo da irgendein kleines Zettelchen auf dem Armaturenbrett liegt,mitunter kann man sogar von der Seite auch die Daten entnehmen,somit ist also eine "Knolle" nicht angebracht.

 

Allerdings muß man dazu sagen, ist diese Handlung ja abweichend der Norm,nämlich das Hirn einzuschalten vor einer jeweiligen Handlung und die Sache mal von einer andren Sichtweise zu betrachten. Manche Beamte -oder auch Angestellte in solchen Diensten- sind diese Fähigkeiten nicht so in die Wiege gelegt und daher kommen halt solche Ergebnisse.

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Schon mal überlegt, bei uns sind auf diversen Kurzzeit-Parkplätzen Autos gestanden die in der Nacht mit 15-20cm Schnee bedacht wurden.

 

Wenn dann um die Mittagszeit kontrolliert wird, und immer noch 20cm Schnee auf dem Auto liegen, hat der eine Parkscheibe oder Parkschein ausgelegt? :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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@Hartmut,

man merkt,dass du aus dieser Branche kommst.

 

Würdest du logisch denken,würdest du allein beim Anblick eines solchen Autos ohne weiteres feststellen,dass der da lange oder längere Zeit steht,was wiederum ein Ablaufen des Parkscheins/der Parkscheibe zufolge hätte. Ohne weiteres würde das ein Knöllchen "erzeugen",mag sein.

 

Aber:

Es gibt Landkreise in Deutschland,wo es halt extrem geschneit hat in einer gewissen Zeit,somit könnte es sein,dass oben beschriebener Fall auch innerhalb 1-2 Stunden hätte eintreten können.

Somit wären die Kontrolletten da auch in der Pflicht gewesen,sich eindeutig zu vergewissern,wie die Sach (und Rechts-)Lage war bzw ist. Und dazu gehört nun mal ein Blick auf den Parkzettel. Man kann ja vom Autofahrer nicht verlangen,dass der für diese Wegelagerer die Scheiben freihält,nur weil die nicht in der Lage sind,ihren Job auszuführen und ihre Kuckerchen zu benutzen.

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Aber:

Es gibt Landkreise in Deutschland,wo es halt extrem geschneit hat

Viel gibt es auf dieser Welt, und ich kann mir auch mit viel Fantasie nicht vorstellen das eine Politesse ein Knöllchen ausstellt wenn ein Fahrzeug frisch zugeschneit ist. Ich wüsste nicht jemals eine Politesse bei uns, bei starkem Schneefall gesehen zu haben. Wenn ein Fahrzeug dagegen schon längere Zeit zugeschneit ist, braucht man nicht viel darüber nachdenken ob die Parkzeit überschritten wurde, besonders wenn das Fahrzeug schon möglicherweise früher aufgefallen ist. Ist so gut wie eine notierte Ventilstellung.

 

MfG.

 

hartmut

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Aber woher wolltest Du wissen, für wie lange ein Parkschein gezogen wurde? Es gibt ja nicht überall eine Maximalparkzeit.

Kurzeitparkplätze haben eine Maximalparkzeit, sonst wären es keine Kurzzeitparkplätze. :unsure:

 

MfG.

 

hartmut

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1. Wieso sind besagte Angestellt nicht in der Lage,sich durch die Seitenscheibe des Fahrzeugs Einblick ins Fahrzeug zu nehmen?

2. Allerdings muß man dazu sagen, ist diese Handlung ja abweichend der Norm,nämlich das Hirn einzuschalten vor einer jeweiligen Handlung und die Sache mal von einer andren Sichtweise zu betrachten. Manche Beamte -oder auch Angestellte in solchen Diensten- sind diese Fähigkeiten nicht so in die Wiege gelegt und daher kommen halt solche Ergebnisse.

zu 1. keine Sorge, das machen die - zumindest hier

zu 2. heute kein Stammtisch ?

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@Hartmut

 

Ich wüsste nicht jemals eine Politesse bei uns, bei starkem Schneefall gesehen zu haben.

 

 

dann solltest du dich mal falschparkenderweise in Hamburg aufhalten,dort krabbelt dieses Unvolk sogar beim dollsten Dauerregen draußen rum und verteilt Knollen n Parksünder. Diese werden dann bequemerweise am Heckwischer angebracht und nicht dort,wo sie eigentlich hingehören,nämlich vorne, und dazu sind die Teile dann auch nicht mal mehr lesbar,geschweige denn von der nassen Scheibe in einem Stück runterzubekommen.

 

Man sieht,die Geldnot herrscht überall -vor allem in unseren Städten- und es werden dafür sogar Erkrankungen der Mitarbeiter in Kauf genommen.

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Unvolk
= Untermenschen? oder wie?

Ich finde, so was muss nicht sein.

 

sogar beim dollsten Dauerregen ...
... gelten die Verkehrsregeln - überraschend vielleicht, aber das ist wirklich so.

 

nicht dort,wo sie eigentlich hingehören
wo steht das?
dazu sind die Teile dann auch nicht mal mehr lesbar
ist auch nicht nötig, da die Dinger keine rechtliche Relevanz haben - stellen ja noch nicht einmal eine Anhörung dar.
Man sieht,die Geldnot herrscht überall -vor allem in unseren Städten- und es werden dafür sogar Erkrankungen der Mitarbeiter in Kauf genommen.
Widersprichst du dir selbst? wer krank ist kostet und bringt nichts.

Allerdings: wer täglich draußen ist, wird auch nicht so schnell krank

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  • 2 weeks later...
  • 2 weeks later...

So, will noch mal eben kurz die Rückmeldung geben, wie das Ganze ausgegangen ist. Nachdem auf dem Anhörbogen zunächst angekreuzt wurde, dass der Verstoß nicht zugegeben wird, kam zwei Wochen später der Bußgeldbescheid. Und das, obwohl in dem Anhörbogen noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass das Parkticket vorschriftsmäßig im Fahrzeug ausgelegt war. :kopfschuettel:

 

Es folgte ein erneuter Anruf beim Ordnungsamt. Die Dame dort teilte dann mit, dass man mit der betreffenden Politesse noch einmal gesprochen hätte und diese keinen Parkschein habe erkennen können. Damit sei dieser also mindestens nicht gut sichtbar ausgelegt gewesen und das Bußgeld gehe somit in Ordnung. Der Hinweis auf den völlig zugeschneiten Wagen wurde damit abgetan, dass der Fahrzeugführer dann eben für die Erkennbarkeit zu sorgen hätte. Der Politesse könne es jedenfalls nicht zugemutet werden, den Schnee zu entfernen und nach einem eventuell darunter vorhandenen Parkschein zu suchen. :rolleyes:

 

Nachdem dann auch noch ein befreundeter Anwalt sagte, dass es hier wohl einen Auslegungsspielraum gäbe und meine Bekannte mit ihrer Argumentation vor Gericht ggf. auch hinten runter fallen könnte, wurde das Bußgeld schließlich zähneknirschend überwiesen. Bleibt nur zu hoffen, dass wir im nächsten Winter vor solchen Schneemassen verschont bleiben.

 

Gruß, ErSaFa

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@Ersatzfahrer

 

....oder es bleibt ständig eine Person am Fahrzeug stehen und sorgt dafür,dass sämtliche Scheiben uneingeschränkt einsichtig bleiben.sprich es muß in regelmäßigen Abständen der Schnee entfernt werden,damit dieses "Straßenkontrollpersonal" ungehinderten Blick ins Fahrzeug ähm aufs Parkticket hat.

 

Ich würd mich in einem persönlichen Schreiben bei der Dame,die dir bzw deiner Bekannten eingebrockt hat, bedanken, und ihr evtl ein paar gefütterte Arbeitshandschuhe schenken,damit sie sich ihre kleinen Fingerchein nicht bei solchen Wetterverhältnissen abfrieren muß....gleichzeitig hat sie Schutz an den Händen,um sich evtl einen Blick durch die Scheibe zu verschaffen...ach ne,das darf sie ja nicht,ist ihr ja nicht "ZUMUTBAR" ich lach mich tot,echt,es ist nicht zumutbar,dass solche Personen solche Berufe ausüben dürfen!

 

 

............, dass der Fahrzeugführer dann eben für die Erkennbarkeit zu sorgen hätte.........

 

Nunja,wenn man sich diese Begründung so durchliest, würde ich so begründen:

 

"....die Erkennbarkeit des Parktickets war eine angemessene Zeit nach Abstellen des Fahrzeugs jederzeit möglich, was kann ich dafür,wenn die Dame vom "Straßenkontrollpersonal" entscheident zu spät die Kontrolle der Tickets durchführt,für eine mit Schnee bedeckte Scheibe,die nach angemessener Freihaltung doch zuschneit,kann ich nicht haftbar gemacht werden.

Außerdem ist es nicht möglich,das Parkticket außerhalb am Fahrzeug anzubringen,da ein Abhandenkommen oder gar Diebstahl desselben nicht garantiert werden kann,außerdem wäre das Parkticket auch durch den Schneefall nicht lesbar gewesen bzw hätte sich durch die Feuchtigkeit sogar auflösen können!"

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Nachdem dann auch noch ein befreundeter Anwalt sagte, dass es hier wohl einen Auslegungsspielraum gäbe und meine Bekannte mit ihrer Argumentation vor Gericht ggf. auch hinten runter fallen könnte, wurde das Bußgeld schließlich zähneknirschend überwiesen.

Also das verstehe nun wer will....... :rolleyes: Hier haette ich das Ding nun durch gezogen, denn den Auslegungsspielraum kann man auch fuer sich nutzen...... :kopfschuettel:

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  • 6 months later...

Hallo,

 

bin gerade eben auf diesen Fred gestossen. Bei 28Grad im Schatten, muss man sich nicht unbedingt Gedanken über zugeschneite Scheiben machen. Doch hier gibt es eine andere teure Angelegenheit. Da immer noch dieses schei.... Thermopapier für die Parktickets verwendet wird, hatte eine Politesse bei hochsommerlichen Temperaturen auf dem Ticket schwarz gesehen und ich nach in Augenscheinnahme des Knöllchens dann rot. Nach ein paar Streitereien mit dem Ordnungsamt und Drohung mit der Presse (die Bildzeitung ist gefürchtet), wurde dann das Knöllchen storniert.

 

Solange sich keiner wehrt und immer brav zahlt, fallen den insolventen Kommunen immer wieder neue Tricks ein um sich zu berreichern.

Kurz OT: unsere Stadt hat inzwischen auch schon mitbekommen, dass man wieder eine Zweitwohnsitzsteuer erheben darf. :whistling: Mal schauen, wann ich angeben muss, wieviel Qubikmeter Luft ich so am Tag verbrauche.

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... - aber sie dürfen das Auto dazu nicht anfassen ...

Gute Güte. Bei uns sind manche Outos offenbar schon heiliger als in Indien die Kühe. Für Manche scheint es nichts Wichtigeres zu geben im Leben. Etwas mehr Orientierung in Richtung "Nutzfahrzeug" bitte.

.

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Doch hier gibt es eine andere teure Angelegenheit. Da immer noch dieses schei.... Thermopapier für die Parktickets verwendet wird, hatte eine Politesse bei hochsommerlichen Temperaturen auf dem Ticket schwarz gesehen

Kannst Du von dem Teil mal ein Bild hier einstellen?

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ähm, nun, das Parkticket erlebte seinen schwarzen Tag im letzten Jahr. Da es auch für die Steuer unbrauchbar ist, landete es im Mülleimer. Aber Du kannst Dir ja selber eines machen - geht ganz einfach. Lege so ein Parkticket mal, wenn die Sonne so richtig einheizt, auf's Armaturenbrett. Schneller geht es, wenn Du eine Flamme eines Feuerzeuges drunterhälst - gerade so, dass das Papier nicht verbrennt.

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Thermopapier gab/gibt es auch bei etlichen Fax-Geräten oder bei den neuen schönen digitalen Tachographen wird "genialerweise" auch aufs Thermodruckverfahren gesetzt...

 

...oder siehe einfach Wikipedia / Thermopapier

 

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/91/Thermal_paper.jpg/400px-Thermal_paper.jpg

(File:Thermal paper.jpg, Lizenz: CC BY-SA Urheber: IIVQ - Tijmen Stam)

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Ich kann das auch nicht recht glauben. Es hätte denn schon ab 120 Grad aufwärts haben müssen. Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Thermopapier heisst es:

"Papier für Parkscheine, das im Sommer hoher Temperaturen und hoher Strahlungsintensität ausgesetzt ist, wird mit bis zu 120°C bedruckt, da die Reaktionstemperatur des Papiers hier höher liegen muss."

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  • 2 weeks later...

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