Ersatzfahrer 0 Posted January 9, 2011 Report Share Posted January 9, 2011 Hallo allerseits, wie geht man in folgendem Fall am besten vor: Eine Bekannte hat vom Ordnungsamt ein Knöllchen erhalten, weil sie den Parkschein nicht gut sichtbar ausgelegt haben soll. Sie hatte jedoch einen für die Zeit gültigen Parkschein wie gewohnt hinter die Windschutzscheibe gelegt. Als sie zu ihrem Auto zurückkehrte, war es allerdings zugeschneit. Ein Anruf beim Ordnungsamt hat ergeben, dass sich der Vorwurf des nicht sichtbar ausgelegten Parkscheins darauf bezieht, dass man aufgrund des Schnees überhaupt nichts erkennen konnte. Die Frage ist nun, ob die Politesse verpflichtet ist, den Schnee von der Scheibe zu wischen, um den Parkschein sehen zu können, oder ob es die Pflicht meiner Bekannten gewesen wäre, dafür zu sorgen, dass der Parkschein jederzeit sichtbar ist. Gibt es da evtl. ein entsprechendes Urteil? Gruß, ErSaFa Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted January 9, 2011 Report Share Posted January 9, 2011 nun, ich vermute, wenn die windschutzscheibe bei der Fahrt vollständig frei gewesen ist, kann man demfahrzeuglenker nicht zumuten, alle halbe stunde bei starkem schneefall seine windschutzscheibe schneefreizu räumen, um eine kontrolle zu erlauben. wenn allerdings nur ein guckloch für den fahrer freigekratzt wurde, und dieses auf dem parkplatzwieder vereist ist, hat der fahrer fahrlässig gehandelt, und hätte die scheibe richtig frei machen müssen. hat der fahrzeuglenker denn noch den parkschein, der sinnigerweise eine uhrzeit vor dem ticket aufweist? Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted January 9, 2011 Report Share Posted January 9, 2011 hat der fahrzeuglenker denn noch den parkschein, der sinnigerweise eine uhrzeit vor dem ticket aufweist? Was soll ihm das bringen? Muß ja nicht seiner sein. Kann vom parkenden Nachbarn sein oder ausm Müll gefischt oder oder oder... Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted January 9, 2011 Report Share Posted January 9, 2011 dass sich der Vorwurf des nicht sichtbar ausgelegten Parkscheins darauf bezieht, dass man aufgrund des Schnees überhaupt nichts erkennen konnte. Wenn es so war, ist das die blanke Frechheit Imho sollten unter diesen Umständen überhaupt keine Parkschein/-scheibenverstöße geahndet werden können. Es sei denn, Standzeiten von Kfz werden notiert und ensprechende Zeiten später nochmal geprüft. Das zuschneien kann dem Fahrer jedenfalls sicher nicht angelastet werden. Das würde sogar ein Richter als lebensfremd einstufen. So'n Ticket würde ich denen im Rathaus ... Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted January 9, 2011 Report Share Posted January 9, 2011 Die Mitarbeiter(in) vom Ordnungsamt müssen sich überzeugen, ob ein Parkschein ausliegt, notfalls mit einen Handfeger den Schnee abfegen. Normalerweise werden auch Fotos gemacht. Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 9, 2011 Report Share Posted January 9, 2011 Die Mitarbeiter(in) vom Ordnungsamt müssen sich überzeugen, ob ein Parkschein ausliegt, notfalls mit einen Handfeger den Schnee abfegen.Wie kommst du da drauf??Wenn das bei mir passieren würde, würde ich soooo schnell Kratzer entdecken und mir auf Kosten der Stadt eine neue Scheibe besorgen....Lt. Auskunft des Außendienstes hier im Ort ist es aus genau diensen Gründen den Ordnungskräften untersagt, die Scheibe frei zu machen.Es gilt dann der Grundsatz des Rechts: in dubio pro reo. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted January 10, 2011 Report Share Posted January 10, 2011 Ein Grund für die Einführung der Schweizerischen Parkscheinmethode! Am Automat einen Parkschein als Quittung ziehen nach Eingabe des definierten und nummerierten Stellplatz, im Fahrzeug ist kein Schein zu hinterlegen, daher auch kein Problem mit Töffs oder offenen Wagen wie "Geländenete" oder Jeeps. Bei einer allfälligen Kontrolle bekommt der Inspekteuer eine Liste, ggf. per "blue-tooth" auf ein Handgerät und muß nur kontrollieren ob Fahrzeuge auf den als frei im Rechner registrierten Stellplätzen sind, die dann für eine Busse erfassen. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted January 10, 2011 Report Share Posted January 10, 2011 ErSaFa, du beliebst zu scherzen, gell! dete Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted January 10, 2011 Report Share Posted January 10, 2011 Wie kommst du da drauf??Wenn das bei mir passieren würde, würde ich soooo schnell Kratzer entdecken und mir auf Kosten der Stadt eine neue Scheibe besorgen....Das Ordnungsamt muss sich vergewissern das ein Parkschein ausliegt natürlich ohne ein Schaden zu hinterlassen.Das Gleiche gilt für das Anbringen der "Knöllchen"; ich nehme mal an du verklagtst die Stadt deswegen nicht, um neue Wischerblätter zu bekommen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 11, 2011 Report Share Posted January 11, 2011 Das Ordnungsamt muss sich vergewissern das ein Parkschein ausliegtrichtig - aber sie dürfen das Auto dazu nicht anfassen - oder den Schnee entfernen.Wenn sie keinen Parkschein sehen, weil die Windschutzscheibe durch schnee zu ist (auch nicht durch die Seitenscheiben), dann dürfen sie halt kein Knöllchen schreiben.Das Gleiche gilt für das Anbringen der "Knöllchen";es muss kein Zettel angebracht werden.ich nehme mal an du verklagtst die Stadt deswegen nicht, um neue Wischerblätter zu bekommenwenn städt. Mitarbeiter mir die kaputt machen, dann hol ich mir das Geld von der Stadt wieder - notfalls durch Klage. Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted January 11, 2011 Report Share Posted January 11, 2011 Wieso sind besagte Angestellt nicht in der Lage,sich durch die Seitenscheibe des Fahrzeugs Einblick ins Fahrzeug zu nehmen?Seitenscheiben dürften eher nicht so stark zugeschneit sein wie die Frontscheibe,und mitunter sieht man dort auch ganz gut,ob und wo da irgendein kleines Zettelchen auf dem Armaturenbrett liegt,mitunter kann man sogar von der Seite auch die Daten entnehmen,somit ist also eine "Knolle" nicht angebracht. Allerdings muß man dazu sagen, ist diese Handlung ja abweichend der Norm,nämlich das Hirn einzuschalten vor einer jeweiligen Handlung und die Sache mal von einer andren Sichtweise zu betrachten. Manche Beamte -oder auch Angestellte in solchen Diensten- sind diese Fähigkeiten nicht so in die Wiege gelegt und daher kommen halt solche Ergebnisse. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 11, 2011 Report Share Posted January 11, 2011 Schon mal überlegt, bei uns sind auf diversen Kurzzeit-Parkplätzen Autos gestanden die in der Nacht mit 15-20cm Schnee bedacht wurden. Wenn dann um die Mittagszeit kontrolliert wird, und immer noch 20cm Schnee auf dem Auto liegen, hat der eine Parkscheibe oder Parkschein ausgelegt? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted January 11, 2011 Report Share Posted January 11, 2011 @Hartmut,man merkt,dass du aus dieser Branche kommst. Würdest du logisch denken,würdest du allein beim Anblick eines solchen Autos ohne weiteres feststellen,dass der da lange oder längere Zeit steht,was wiederum ein Ablaufen des Parkscheins/der Parkscheibe zufolge hätte. Ohne weiteres würde das ein Knöllchen "erzeugen",mag sein. Aber:Es gibt Landkreise in Deutschland,wo es halt extrem geschneit hat in einer gewissen Zeit,somit könnte es sein,dass oben beschriebener Fall auch innerhalb 1-2 Stunden hätte eintreten können.Somit wären die Kontrolletten da auch in der Pflicht gewesen,sich eindeutig zu vergewissern,wie die Sach (und Rechts-)Lage war bzw ist. Und dazu gehört nun mal ein Blick auf den Parkzettel. Man kann ja vom Autofahrer nicht verlangen,dass der für diese Wegelagerer die Scheiben freihält,nur weil die nicht in der Lage sind,ihren Job auszuführen und ihre Kuckerchen zu benutzen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 11, 2011 Report Share Posted January 11, 2011 Aber:Es gibt Landkreise in Deutschland,wo es halt extrem geschneit hatViel gibt es auf dieser Welt, und ich kann mir auch mit viel Fantasie nicht vorstellen das eine Politesse ein Knöllchen ausstellt wenn ein Fahrzeug frisch zugeschneit ist. Ich wüsste nicht jemals eine Politesse bei uns, bei starkem Schneefall gesehen zu haben. Wenn ein Fahrzeug dagegen schon längere Zeit zugeschneit ist, braucht man nicht viel darüber nachdenken ob die Parkzeit überschritten wurde, besonders wenn das Fahrzeug schon möglicherweise früher aufgefallen ist. Ist so gut wie eine notierte Ventilstellung. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Toxic Waste 329 Posted January 11, 2011 Report Share Posted January 11, 2011 Aber woher wolltest Du wissen, für wie lange ein Parkschein gezogen wurde? Es gibt ja nicht überall eine Maximalparkzeit. Soll die Mietze einfach auf Verdacht eine Verwarung schreiben? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 12, 2011 Report Share Posted January 12, 2011 Aber woher wolltest Du wissen, für wie lange ein Parkschein gezogen wurde? Es gibt ja nicht überall eine Maximalparkzeit.Kurzeitparkplätze haben eine Maximalparkzeit, sonst wären es keine Kurzzeitparkplätze. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 12, 2011 Report Share Posted January 12, 2011 1. Wieso sind besagte Angestellt nicht in der Lage,sich durch die Seitenscheibe des Fahrzeugs Einblick ins Fahrzeug zu nehmen?2. Allerdings muß man dazu sagen, ist diese Handlung ja abweichend der Norm,nämlich das Hirn einzuschalten vor einer jeweiligen Handlung und die Sache mal von einer andren Sichtweise zu betrachten. Manche Beamte -oder auch Angestellte in solchen Diensten- sind diese Fähigkeiten nicht so in die Wiege gelegt und daher kommen halt solche Ergebnisse.zu 1. keine Sorge, das machen die - zumindest hierzu 2. heute kein Stammtisch ? Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted January 12, 2011 Report Share Posted January 12, 2011 @Hartmut Ich wüsste nicht jemals eine Politesse bei uns, bei starkem Schneefall gesehen zu haben. dann solltest du dich mal falschparkenderweise in Hamburg aufhalten,dort krabbelt dieses Unvolk sogar beim dollsten Dauerregen draußen rum und verteilt Knollen n Parksünder. Diese werden dann bequemerweise am Heckwischer angebracht und nicht dort,wo sie eigentlich hingehören,nämlich vorne, und dazu sind die Teile dann auch nicht mal mehr lesbar,geschweige denn von der nassen Scheibe in einem Stück runterzubekommen. Man sieht,die Geldnot herrscht überall -vor allem in unseren Städten- und es werden dafür sogar Erkrankungen der Mitarbeiter in Kauf genommen. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted January 12, 2011 Report Share Posted January 12, 2011 Unvolk= Untermenschen? oder wie?Ich finde, so was muss nicht sein. sogar beim dollsten Dauerregen ...... gelten die Verkehrsregeln - überraschend vielleicht, aber das ist wirklich so. nicht dort,wo sie eigentlich hingehörenwo steht das?dazu sind die Teile dann auch nicht mal mehr lesbarist auch nicht nötig, da die Dinger keine rechtliche Relevanz haben - stellen ja noch nicht einmal eine Anhörung dar.Man sieht,die Geldnot herrscht überall -vor allem in unseren Städten- und es werden dafür sogar Erkrankungen der Mitarbeiter in Kauf genommen.Widersprichst du dir selbst? wer krank ist kostet und bringt nichts.Allerdings: wer täglich draußen ist, wird auch nicht so schnell krank Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 21, 2011 Report Share Posted January 21, 2011 Ein Grund für die Einführung der Schweizerischen Parkscheinmethode!Es haette mich jetzt auch schwer verwundert, wenn Du nicht eine Loesung fuer dieses Problem parat gehabt haettest...... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted January 21, 2011 Report Share Posted January 21, 2011 Unvolk= Untermenschen? oder wie?Ich finde, so was muss nicht sein. Find' ich auch! [mod]@Diver: Bitte ueberlege Dir deine Wortwahl in Zukunft etwas genauer![/mod] Quote Link to post Share on other sites
Ersatzfahrer 0 Posted February 4, 2011 Author Report Share Posted February 4, 2011 So, will noch mal eben kurz die Rückmeldung geben, wie das Ganze ausgegangen ist. Nachdem auf dem Anhörbogen zunächst angekreuzt wurde, dass der Verstoß nicht zugegeben wird, kam zwei Wochen später der Bußgeldbescheid. Und das, obwohl in dem Anhörbogen noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass das Parkticket vorschriftsmäßig im Fahrzeug ausgelegt war. Es folgte ein erneuter Anruf beim Ordnungsamt. Die Dame dort teilte dann mit, dass man mit der betreffenden Politesse noch einmal gesprochen hätte und diese keinen Parkschein habe erkennen können. Damit sei dieser also mindestens nicht gut sichtbar ausgelegt gewesen und das Bußgeld gehe somit in Ordnung. Der Hinweis auf den völlig zugeschneiten Wagen wurde damit abgetan, dass der Fahrzeugführer dann eben für die Erkennbarkeit zu sorgen hätte. Der Politesse könne es jedenfalls nicht zugemutet werden, den Schnee zu entfernen und nach einem eventuell darunter vorhandenen Parkschein zu suchen. Nachdem dann auch noch ein befreundeter Anwalt sagte, dass es hier wohl einen Auslegungsspielraum gäbe und meine Bekannte mit ihrer Argumentation vor Gericht ggf. auch hinten runter fallen könnte, wurde das Bußgeld schließlich zähneknirschend überwiesen. Bleibt nur zu hoffen, dass wir im nächsten Winter vor solchen Schneemassen verschont bleiben. Gruß, ErSaFa Quote Link to post Share on other sites
Diver 1 Posted February 4, 2011 Report Share Posted February 4, 2011 @Ersatzfahrer ....oder es bleibt ständig eine Person am Fahrzeug stehen und sorgt dafür,dass sämtliche Scheiben uneingeschränkt einsichtig bleiben.sprich es muß in regelmäßigen Abständen der Schnee entfernt werden,damit dieses "Straßenkontrollpersonal" ungehinderten Blick ins Fahrzeug ähm aufs Parkticket hat. Ich würd mich in einem persönlichen Schreiben bei der Dame,die dir bzw deiner Bekannten eingebrockt hat, bedanken, und ihr evtl ein paar gefütterte Arbeitshandschuhe schenken,damit sie sich ihre kleinen Fingerchein nicht bei solchen Wetterverhältnissen abfrieren muß....gleichzeitig hat sie Schutz an den Händen,um sich evtl einen Blick durch die Scheibe zu verschaffen...ach ne,das darf sie ja nicht,ist ihr ja nicht "ZUMUTBAR" ich lach mich tot,echt,es ist nicht zumutbar,dass solche Personen solche Berufe ausüben dürfen! ............, dass der Fahrzeugführer dann eben für die Erkennbarkeit zu sorgen hätte......... Nunja,wenn man sich diese Begründung so durchliest, würde ich so begründen: "....die Erkennbarkeit des Parktickets war eine angemessene Zeit nach Abstellen des Fahrzeugs jederzeit möglich, was kann ich dafür,wenn die Dame vom "Straßenkontrollpersonal" entscheident zu spät die Kontrolle der Tickets durchführt,für eine mit Schnee bedeckte Scheibe,die nach angemessener Freihaltung doch zuschneit,kann ich nicht haftbar gemacht werden.Außerdem ist es nicht möglich,das Parkticket außerhalb am Fahrzeug anzubringen,da ein Abhandenkommen oder gar Diebstahl desselben nicht garantiert werden kann,außerdem wäre das Parkticket auch durch den Schneefall nicht lesbar gewesen bzw hätte sich durch die Feuchtigkeit sogar auflösen können!" Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 5, 2011 Report Share Posted February 5, 2011 Tja da muss man eben in X-Stadt alle Fahrzeuge mit Standheizung aufrüsten und diese alle 30 Minuten betätigen. Und schon ist die Frontscheibe frei und der Parkschein lesbar. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 5, 2011 Report Share Posted February 5, 2011 Nachdem dann auch noch ein befreundeter Anwalt sagte, dass es hier wohl einen Auslegungsspielraum gäbe und meine Bekannte mit ihrer Argumentation vor Gericht ggf. auch hinten runter fallen könnte, wurde das Bußgeld schließlich zähneknirschend überwiesen.Also das verstehe nun wer will....... Hier haette ich das Ding nun durch gezogen, denn den Auslegungsspielraum kann man auch fuer sich nutzen...... Quote Link to post Share on other sites
mcrip 0 Posted August 23, 2011 Report Share Posted August 23, 2011 Hallo, bin gerade eben auf diesen Fred gestossen. Bei 28Grad im Schatten, muss man sich nicht unbedingt Gedanken über zugeschneite Scheiben machen. Doch hier gibt es eine andere teure Angelegenheit. Da immer noch dieses schei.... Thermopapier für die Parktickets verwendet wird, hatte eine Politesse bei hochsommerlichen Temperaturen auf dem Ticket schwarz gesehen und ich nach in Augenscheinnahme des Knöllchens dann rot. Nach ein paar Streitereien mit dem Ordnungsamt und Drohung mit der Presse (die Bildzeitung ist gefürchtet), wurde dann das Knöllchen storniert. Solange sich keiner wehrt und immer brav zahlt, fallen den insolventen Kommunen immer wieder neue Tricks ein um sich zu berreichern. Kurz OT: unsere Stadt hat inzwischen auch schon mitbekommen, dass man wieder eine Zweitwohnsitzsteuer erheben darf. Mal schauen, wann ich angeben muss, wieviel Qubikmeter Luft ich so am Tag verbrauche. Quote Link to post Share on other sites
runner 17 Posted August 25, 2011 Report Share Posted August 25, 2011 ... - aber sie dürfen das Auto dazu nicht anfassen ...Gute Güte. Bei uns sind manche Outos offenbar schon heiliger als in Indien die Kühe. Für Manche scheint es nichts Wichtigeres zu geben im Leben. Etwas mehr Orientierung in Richtung "Nutzfahrzeug" bitte.. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted August 25, 2011 Report Share Posted August 25, 2011 Doch hier gibt es eine andere teure Angelegenheit. Da immer noch dieses schei.... Thermopapier für die Parktickets verwendet wird, hatte eine Politesse bei hochsommerlichen Temperaturen auf dem Ticket schwarz gesehenKannst Du von dem Teil mal ein Bild hier einstellen? Quote Link to post Share on other sites
mcrip 0 Posted August 26, 2011 Report Share Posted August 26, 2011 ähm, nun, das Parkticket erlebte seinen schwarzen Tag im letzten Jahr. Da es auch für die Steuer unbrauchbar ist, landete es im Mülleimer. Aber Du kannst Dir ja selber eines machen - geht ganz einfach. Lege so ein Parkticket mal, wenn die Sonne so richtig einheizt, auf's Armaturenbrett. Schneller geht es, wenn Du eine Flamme eines Feuerzeuges drunterhälst - gerade so, dass das Papier nicht verbrennt. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted August 26, 2011 Report Share Posted August 26, 2011 Ich muss erstmal sehen, wo ich so ein Teil herbekomme. Da, wo ich normalerweise parke, kostest es nichts. Quote Link to post Share on other sites
mcrip 0 Posted August 27, 2011 Report Share Posted August 27, 2011 Du kannst für Deine Experimente auch einen Kassenbon vom Supermarkt oder von der Tanke nehmen. Wichtig ist, dass das Thermodruckverfahren verwendet wurde. Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted August 27, 2011 Report Share Posted August 27, 2011 Thermopapier gab/gibt es auch bei etlichen Fax-Geräten oder bei den neuen schönen digitalen Tachographen wird "genialerweise" auch aufs Thermodruckverfahren gesetzt... ...oder siehe einfach Wikipedia / Thermopapier http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/91/Thermal_paper.jpg/400px-Thermal_paper.jpg(File:Thermal paper.jpg, Lizenz: CC BY-SA Urheber: IIVQ - Tijmen Stam) Quote Link to post Share on other sites
Pirol68 0 Posted September 3, 2011 Report Share Posted September 3, 2011 Hallo!Also ich habe noch kein Parkticket gesehen, was durch Sonne schwarz geworden ist. Die Temperatur müsste dann so hoch gewesen sein, dass auch andere Teile im Auto defekt werden. Quote Link to post Share on other sites
Prickelpitt 146 Posted September 3, 2011 Report Share Posted September 3, 2011 Ich kann das auch nicht recht glauben. Es hätte denn schon ab 120 Grad aufwärts haben müssen. Laut http://de.wikipedia.org/wiki/Thermopapier heisst es:"Papier für Parkscheine, das im Sommer hoher Temperaturen und hoher Strahlungsintensität ausgesetzt ist, wird mit bis zu 120°C bedruckt, da die Reaktionstemperatur des Papiers hier höher liegen muss." Quote Link to post Share on other sites
mcrip 0 Posted September 3, 2011 Report Share Posted September 3, 2011 Gerne würde ich es euch zeigen. Ich jedenfalls habe das dunkle Ticket gesehen und den Ärger dadurch gehabt. Quote Link to post Share on other sites
GTE_Nico 0 Posted September 16, 2011 Report Share Posted September 16, 2011 Hohe Temperaturen können durchaus entstehen.Für die Anbringung von Sondereinbauten haben wir mal die Temperatur auf dem Armaturenbrett eines T4 gemessen. Sie lag, nachdem das Auto für mehrere Stunden in der Sonne (ca. 30°C Außentemperatur in der Sonne) stand, bei 87°C. Quote Link to post Share on other sites
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