frosch 105 Posted May 15, 2010 Report Share Posted May 15, 2010 Ich wüßte doch gerne mal, ob ich für die folgende Parkweise ein Ticket bekommen könnte, weil auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist. Der Verteilerkasten ist da natürlich die Meisterleistung schlechthin, es verbleiben in meinem Fall noch ca. 50 cm, bei diversen Stufenheckmodellen dürfte es gegen null gehen. Natürlich hab ich mich nach dem Foto wieder etwas vorrollen lassen, aber ein Kleintransporter steht dann schon einen 3/4 m auf der Straße ... Die Parkbuchten wurden übrigens relativ neu angelegt. Auch gegenüber gibt es so eine bauliche Engstelle wegen einer Treppe. Quote Link to post Share on other sites
uchti 0 Posted May 15, 2010 Report Share Posted May 15, 2010 Also mir persönlich wär es als Fußgänger ehrlich gesagt egal... der Platz reicht mir. Was aber die Mutter mit ihrem Kinderwagen dazu sagen würde... Quote Link to post Share on other sites
nudel 1 Posted May 15, 2010 Report Share Posted May 15, 2010 Da Dein Heck in den Bereich des Fußwegs hineinragt, benutzt Du schon widerrechtlich den Fußweg. In meinem deutschen Heimatort gab es deshalb schon Tickets. Quote Link to post Share on other sites
wayko 70 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 Sehe ich auch so, daß hier "auf" dem Gehweg geparkt wird. Warum eigentlich? Wäre da statt des Gehweges eine Hauswand, würdest Du ja auch nicht "bis ins Haus" fahren...Also anständig parken, dann stellt sich auch die Frage nicht Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 , es verbleiben in meinem Fall noch ca. 50 cm, bei diversen Stufenheckmodellen dürfte es gegen null gehen. Damit beantwortet sich die Frage doch selbst. Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 Ich wüßte doch gerne mal, ob ich für die folgende Parkweise ein Ticket bekommen könnte, weil auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist. Der Verteilerkasten ist da natürlich die Meisterleistung schlechthin, es verbleiben in meinem Fall noch ca. 50 cm, bei diversen Stufenheckmodellen dürfte es gegen null gehen. Natürlich hab ich mich nach dem Foto wieder etwas vorrollen lassen, aber ein Kleintransporter steht dann schon einen 3/4 m auf der Straße ... Die Parkbuchten wurden übrigens relativ neu angelegt. Auch gegenüber gibt es so eine bauliche Engstelle wegen einer Treppe. Du brauchst dir nur auf dem Farbkopierer einen Behindertenausweis anzufertigen, diesen hinter die Windschutzscheibe zu legen und dann kannst Du rückwärts an den Kasten ran, bis nichts mehr geht. Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den Abtransport. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 Ich wüßte doch gerne mal, ob ich für die folgende Parkweise ein Ticket bekommen könnte, weil auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist. Der Verteilerkasten ist da natürlich die Meisterleistung schlechthin, es verbleiben in meinem Fall noch ca. 50 cm, bei diversen Stufenheckmodellen dürfte es gegen null gehen. Natürlich hab ich mich nach dem Foto wieder etwas vorrollen lassen, aber ein Kleintransporter steht dann schon einen 3/4 m auf der Straße ... Die Parkbuchten wurden übrigens relativ neu angelegt. Auch gegenüber gibt es so eine bauliche Engstelle wegen einer Treppe. Du brauchst dir nur auf dem Farbkopierer einen Behindertenausweis anzufertigen, diesen hinter die Windschutzscheibe zu legen und dann kannst Du rückwärts an den Kasten ran, bis nichts mehr geht. Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den Abtransport. @faun 98: Das funktioniert aber nur wenn das Merkmal "Bl" angegeben ist. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den Abtransport. Du bist lernfähig. Es reicht 50cm umsetzen, braucht nicht abgeschleppt zu werden. Störung beseitigt und fast alle sind glücklich. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 @faun98: Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den AbtransportAlso wird beim ASD doch nicht stumpf gehandelt, ohne selber zu denken? Allerdings, wenn der Fahrer dann mal denkt, sollte er auch richtig denken und der Politesse erklären, seit wann ein Behindertenausweis (egal, ob Kopie oder Original) zum Parken auf dem Gehweg berechtigt. @frosch: Wie schon gesagt wurde, steht das Fahrzeug ja auf dem Gehweg. Da hier bei 50 cm. nicht einmal mehr ein Rollstuhlfahrer durch kommen würde ist ein Parken, so wie auf dem Bild dargestellt, natürlich nicht akzeptabel. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
faun98 55 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 @faun98: Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den AbtransportAlso wird beim ASD doch nicht stumpf gehandelt, ohne selber zu denken? Allerdings, wenn der Fahrer dann mal denkt, sollte er auch richtig denken und der Politesse erklären, seit wann ein Behindertenausweis (egal, ob Kopie oder Original) zum Parken auf dem Gehweg berechtigt).Also merken wir: Der ASD sollte sich besser doch nicht darin versuchen, die Rechtmäßigkeit zu beurteilen... Du solltest mal ein Seminar bei uns veranstalten, damit alle fit und gerüstet sind . Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 Ist ja nicht nötig, da der ASD ja, wie du sagtest, eh nur auf Anordnung handelt und die Situation nicht selber beurteilt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 17, 2010 Author Report Share Posted May 17, 2010 Na, wie gesagt, ich habe nur für das Foto so geparkt, daß die Räder an der Bordsteinkante standen. Allerdings frage ich mich, wer denn die Bauweise abnickt Da ist doch eher im Regelfall mit Behinderungen zu rechnen. Also vor ca. 3 Jahren die Buchten noch nicht angelegt waren, war der Gehweg noch um einiges breiter. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn ist hier für Fußgänger zum Glück nicht so gefährlich, da es sich um eine etwa 40 m lange Sackgasse handelt. Daß das lt. Gesetzestext keinen Unterschied macht, kann ich mir aber auch so denken. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 17, 2010 Report Share Posted May 17, 2010 Es geht ja (nicht nur) um das Ausweichen auf die Fahrbahn, sondern eben auch darum, daß auch beispielsweise Rollstuhlfahrer da durch kommen müssen. Und für Menschen, für die bereits eine normale Bordsteinkante ein Hindernis darstellt, ist sowas eben mehr als ärgerlich. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Kolbenfeder 77 Posted May 18, 2010 Report Share Posted May 18, 2010 Da ist doch eher im Regelfall mit Behinderungen zu rechnen. Übersetzt bedeutet diese Aussage: PKW-Fahrer sind im REGELFALL zu blöd zum korrekt Einparken oder rücksichtslos und parken deshalb verkehrsbehindernd! PS.: Ich plädiere für Diziplinieurng durch ggf. hohe Verwarungs- oder Bußgelder und niederschwelliges konsequentes Abschleppen, mir lieber als Absperrpoller, Ketten, Mäuerchen usw.. Recht sollte mit Diziplinierung und Einsicht durchgesetzt werden, nicht mit Baumaßnahmen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 18, 2010 Report Share Posted May 18, 2010 PKW-Fahrer sind im REGELFALL zu blöd zum korrekt EinparkenNein. Es zeigt sich hier in diesem Thread, dass es Diskussionsteilnehmer gibt, die zu blöd sind, die Eingangsfrage richtig zu verstehen. Ich plädiere für Diziplinieurng durch ggf. hohe Verwarungs- oder Bußgelder und niederschwelliges konsequentes Abschleppen,Ich weiss ja nicht, wie gut der Verteilerkasten im Boden verankert ist und wo die Strom- (Telefon-?) leitungen hinfließen. Es wird aber in jedem Falle sehr schwierig werden. Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted May 20, 2010 Author Report Share Posted May 20, 2010 Übersetzt bedeutet diese Aussage: PKW-Fahrer sind im REGELFALL zu blöd zum korrekt Einparken oder rücksichtslos und parken deshalb verkehrsbehindernd!Och, das ist hier wirklich eher die Regel denn die Ausnahme. Die Sackgasse ist ca. 3,50 breit, eher weniger. Trotzdem parken immer wieder einige Pappnasen vor den Parkbuchten, weil sie meinen, daß man sein Fzg. wohl im Stand in der Bucht drehen, und dann rausfahren kann. Schlauerweise sind die Parbuchten mit scharfkantigen, spitzeckigen Bordsteinen eingefaßt, die es dann zu überfahren gilt ... Wenn man denn überhaupt rauskommt. Überfüssig zu erwähnen, daß die Straße Halteverbotszone (außer den Parkbuchten) ist. Das OA kommt hier leider mal alle 2 Wochen lang. Quote Link to post Share on other sites
streber 5 Posted May 23, 2010 Report Share Posted May 23, 2010 Also so richtig kann man es auf dem Foto nicht erkennen, aber es sieht so aus, als ob der Kasten links bündig mit einem Beet abschliesst.Also steht er doch eigentlich gut. Ich möchte es mal so sagen, sollte meine Kurze mit ihrem Fahrradlenker mal an einem so geparkten Fahrzeug vorbei ratschen, werde ich mich bei dem Besitzer freundlich melden. Aber nur, um ihm zu verstehen zu geben, daß sie noch nicht für Schäden belangt werden kann....Meine Haftpflicht werde ich wegen sowas mit Sicherheit nicht bemühen.Wer so parkt, darf sich nicht beschweren, wenn mal jemand mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Kinderfahrrad Macken oder Schrammen hinterlässt. Quote Link to post Share on other sites
Johanna 0 Posted June 1, 2010 Report Share Posted June 1, 2010 Nächstes Mal nimm dir einen Rollstuhl mit und versuch, damit an deinem Auto auf dem Gehweg vorbei zu kommen. Wenn es klappt, stehst du gut Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 2, 2010 Report Share Posted June 2, 2010 Es ist vlt. abwegig, aber ist der Bürgersteig + Parkbucht evtl . auf privatem Grund? In dem Fall waere die StVo nur gültig wen dies entsprechend ausgeschilder/bekanntgemacht wurde. Und auch der merkwürdige Schaltkasten wäre argumentierbar. Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 2, 2010 Report Share Posted June 2, 2010 Ich möchte es mal so sagen, sollte meine Kurze mit ihrem Fahrradlenker mal an einem so geparkten Fahrzeug vorbei ratschen, werde ich mich bei dem Besitzer freundlich melden. Aber nur, um ihm zu verstehen zu geben, daß sie noch nicht für Schäden belangt werden kann....Meine Haftpflicht werde ich wegen sowas mit Sicherheit nicht bemühen.Wer so parkt, darf sich nicht beschweren, wenn mal jemand mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Kinderfahrrad Macken oder Schrammen hinterlässt.Das wird i.d.R. anders entschieden. Fahrlässigkeit bis Vorsatz werden angenommen, selbst wenn Dir noch jemand Nötigung abnimmt. Daher ggf. Verhalten entsprechend anpassen. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted June 2, 2010 Report Share Posted June 2, 2010 Es ist vlt. abwegig, aber ist der Bürgersteig + Parkbucht evtl . auf privatem Grund? In dem Fall waere die StVo nur gültig wen dies entsprechend ausgeschilder/bekanntgemacht wurde. Und auch der merkwürdige Schaltkasten wäre argumentierbar. Ob der Grund privat ist oder nicht, ist wurscht! Es ist offensichtlich öffentlicher Verkehrsraum, darum gehts! dete Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 2, 2010 Report Share Posted June 2, 2010 Ob der Grund privat ist oder nicht, ist wurscht!Leider nein. Dein Boden, Deine Regeln. Auf Deinem privaten Areal kannst Du Linksverkehr proklamieren...Es ist offensichtlich öffentlicher Verkehrsraum, darum gehts!Das sehe ich aus dem Bild nicht direkt, daher die Frage. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted June 2, 2010 Report Share Posted June 2, 2010 Ob der Grund privat ist oder nicht, ist wurscht!Leider nein. Dein Boden, Deine Regeln. Auf Deinem privaten Areal kannst Du Linksverkehr proklamieren...Das stimmt so nicht. Sofern es keine klare Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum gibt, gilt dieser als diesem gewidmet. Dann gilt die StVO, auch auf Privatgrund. Quote Link to post Share on other sites
vmaxlimbo 0 Posted June 2, 2010 Report Share Posted June 2, 2010 Ob der Grund privat ist oder nicht, ist wurscht!Leider nein. Dein Boden, Deine Regeln. Auf Deinem privaten Areal kannst Du Linksverkehr proklamieren...Das stimmt so nicht. Sofern es keine klare Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum gibt, gilt dieser als diesem gewidmet. Dann gilt die StVO, auch auf Privatgrund.Genau, ich sehe keine Abgrenzung, daraus kann ich nicht folgern, dass dort keine ist.Ich hatte die Frage schon mit "Es ist vlt. abwegig, aber ..." eröffnet. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted June 2, 2010 Report Share Posted June 2, 2010 Das Bild im Eingangsposting lässt meines Erachtens keinen Zweifel daran, daß es sich hier um öffentlichen Verkehrsraum handelt. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted June 3, 2010 Author Report Share Posted June 3, 2010 Das Bild im Eingangsposting lässt meines Erachtens keinen Zweifel daran, daß es sich hier um öffentlichen Verkehrsraum handelt.Kann ich so bestätigen klick Quote Link to post Share on other sites
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