Jump to content

Recommended Posts

Ich wüßte doch gerne mal, ob ich für die folgende Parkweise ein Ticket bekommen könnte, weil auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist. Der Verteilerkasten ist da natürlich die Meisterleistung schlechthin, es verbleiben in meinem Fall noch ca. 50 cm, bei diversen Stufenheckmodellen dürfte es gegen null gehen. Natürlich hab ich mich nach dem Foto wieder etwas vorrollen lassen, aber ein Kleintransporter steht dann schon einen 3/4 m auf der Straße ...

Die Parkbuchten wurden übrigens relativ neu angelegt. Auch gegenüber gibt es so eine bauliche Engstelle wegen einer Treppe.

post-65-1273939205_thumb.jpg

Link to post
Share on other sites

Sehe ich auch so, daß hier "auf" dem Gehweg geparkt wird. Warum eigentlich? Wäre da statt des Gehweges eine Hauswand, würdest Du ja auch nicht "bis ins Haus" fahren...

Also anständig parken, dann stellt sich auch die Frage nicht :geil:

Link to post
Share on other sites
Ich wüßte doch gerne mal, ob ich für die folgende Parkweise ein Ticket bekommen könnte, weil auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist. Der Verteilerkasten ist da natürlich die Meisterleistung schlechthin, es verbleiben in meinem Fall noch ca. 50 cm, bei diversen Stufenheckmodellen dürfte es gegen null gehen. Natürlich hab ich mich nach dem Foto wieder etwas vorrollen lassen, aber ein Kleintransporter steht dann schon einen 3/4 m auf der Straße ...

Die Parkbuchten wurden übrigens relativ neu angelegt. Auch gegenüber gibt es so eine bauliche Engstelle wegen einer Treppe.

post-65-1273939205_thumb.jpg

 

Du brauchst dir nur auf dem Farbkopierer einen Behindertenausweis anzufertigen, diesen hinter die Windschutzscheibe zu legen und dann kannst Du rückwärts an den Kasten ran, bis nichts mehr geht.

 

Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den Abtransport. :geil:

Link to post
Share on other sites
Ich wüßte doch gerne mal, ob ich für die folgende Parkweise ein Ticket bekommen könnte, weil auf dem Gehweg nicht mehr genug Platz ist. Der Verteilerkasten ist da natürlich die Meisterleistung schlechthin, es verbleiben in meinem Fall noch ca. 50 cm, bei diversen Stufenheckmodellen dürfte es gegen null gehen. Natürlich hab ich mich nach dem Foto wieder etwas vorrollen lassen, aber ein Kleintransporter steht dann schon einen 3/4 m auf der Straße ...

Die Parkbuchten wurden übrigens relativ neu angelegt. Auch gegenüber gibt es so eine bauliche Engstelle wegen einer Treppe.

post-65-1273939205_thumb.jpg

 

Du brauchst dir nur auf dem Farbkopierer einen Behindertenausweis anzufertigen, diesen hinter die Windschutzscheibe zu legen und dann kannst Du rückwärts an den Kasten ran, bis nichts mehr geht.

 

Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den Abtransport. :geil:

 

@faun 98: Das funktioniert aber nur wenn das Merkmal "Bl" angegeben ist. :D

Link to post
Share on other sites
Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den Abtransport. :geil:

Du bist lernfähig. :P

 

Es reicht 50cm umsetzen, braucht nicht abgeschleppt zu werden. :D

 

Störung beseitigt und fast alle sind glücklich. :)

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

@faun98:

Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den Abtransport
Also wird beim ASD doch nicht stumpf gehandelt, ohne selber zu denken? Allerdings, wenn der Fahrer dann mal denkt, sollte er auch richtig denken und der Politesse erklären, seit wann ein Behindertenausweis (egal, ob Kopie oder Original) zum Parken auf dem Gehweg berechtigt.

 

 

@frosch: Wie schon gesagt wurde, steht das Fahrzeug ja auf dem Gehweg. Da hier bei 50 cm. nicht einmal mehr ein Rollstuhlfahrer durch kommen würde ist ein Parken, so wie auf dem Bild dargestellt, natürlich nicht akzeptabel.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
@faun98:
Wenn dann die Politesse den Ausweis übersieht und dein Wägelchen abschleppen lassen möchte, schreitet wegen der Unrechtmäßigkeit der Abschleppung, der Fahrer der Fahrer des Abschleppwagens massiv ein und verhindert den Abtransport
Also wird beim ASD doch nicht stumpf gehandelt, ohne selber zu denken? Allerdings, wenn der Fahrer dann mal denkt, sollte er auch richtig denken und der Politesse erklären, seit wann ein Behindertenausweis (egal, ob Kopie oder Original) zum Parken auf dem Gehweg berechtigt).

Also merken wir: Der ASD sollte sich besser doch nicht darin versuchen, die Rechtmäßigkeit zu beurteilen...

 

Du solltest mal ein Seminar bei uns veranstalten, damit alle fit und gerüstet sind :geil: .

Link to post
Share on other sites

Na, wie gesagt, ich habe nur für das Foto so geparkt, daß die Räder an der Bordsteinkante standen. Allerdings frage ich mich, wer denn die Bauweise abnickt :geil: Da ist doch eher im Regelfall mit Behinderungen zu rechnen. Also vor ca. 3 Jahren die Buchten noch nicht angelegt waren, war der Gehweg noch um einiges breiter. Ein Ausweichen auf die Fahrbahn ist hier für Fußgänger zum Glück nicht so gefährlich, da es sich um eine etwa 40 m lange Sackgasse handelt. Daß das lt. Gesetzestext keinen Unterschied macht, kann ich mir aber auch so denken.

Link to post
Share on other sites

Es geht ja (nicht nur) um das Ausweichen auf die Fahrbahn, sondern eben auch darum, daß auch beispielsweise Rollstuhlfahrer da durch kommen müssen. Und für Menschen, für die bereits eine normale Bordsteinkante ein Hindernis darstellt, ist sowas eben mehr als ärgerlich.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Da ist doch eher im Regelfall mit Behinderungen zu rechnen.

 

Übersetzt bedeutet diese Aussage: PKW-Fahrer sind im REGELFALL zu blöd zum korrekt Einparken oder rücksichtslos und parken deshalb verkehrsbehindernd!

 

PS.:

 

Ich plädiere für Diziplinieurng durch ggf. hohe Verwarungs- oder Bußgelder und niederschwelliges konsequentes Abschleppen, mir lieber als Absperrpoller, Ketten, Mäuerchen usw.. Recht sollte mit Diziplinierung und Einsicht durchgesetzt werden, nicht mit Baumaßnahmen.

Link to post
Share on other sites
PKW-Fahrer sind im REGELFALL zu blöd zum korrekt Einparken

Nein. Es zeigt sich hier in diesem Thread, dass es Diskussionsteilnehmer gibt, die zu blöd sind, die Eingangsfrage richtig zu verstehen.

 

Ich plädiere für Diziplinieurng durch ggf. hohe Verwarungs- oder Bußgelder und niederschwelliges konsequentes Abschleppen,

Ich weiss ja nicht, wie gut der Verteilerkasten im Boden verankert ist und wo die Strom- (Telefon-?) leitungen hinfließen. Es wird aber in jedem Falle sehr schwierig werden.

Link to post
Share on other sites
Übersetzt bedeutet diese Aussage: PKW-Fahrer sind im REGELFALL zu blöd zum korrekt Einparken oder rücksichtslos und parken deshalb verkehrsbehindernd!

Och, das ist hier wirklich eher die Regel denn die Ausnahme. Die Sackgasse ist ca. 3,50 breit, eher weniger. Trotzdem parken immer wieder einige Pappnasen vor den Parkbuchten, weil sie meinen, daß man sein Fzg. wohl im Stand in der Bucht drehen, und dann rausfahren kann. Schlauerweise sind die Parbuchten mit scharfkantigen, spitzeckigen Bordsteinen eingefaßt, die es dann zu überfahren gilt ... :whistling: Wenn man denn überhaupt rauskommt. Überfüssig zu erwähnen, daß die Straße Halteverbotszone (außer den Parkbuchten) ist. Das OA kommt hier leider mal alle 2 Wochen lang.

Link to post
Share on other sites

Also so richtig kann man es auf dem Foto nicht erkennen, aber es sieht so aus, als ob der Kasten links bündig mit einem Beet abschliesst.

Also steht er doch eigentlich gut.

 

 

Ich möchte es mal so sagen, sollte meine Kurze mit ihrem Fahrradlenker mal an einem so geparkten Fahrzeug vorbei ratschen, werde ich mich bei dem Besitzer freundlich melden. Aber nur, um ihm zu verstehen zu geben, daß sie noch nicht für Schäden belangt werden kann....

Meine Haftpflicht werde ich wegen sowas mit Sicherheit nicht bemühen.

Wer so parkt, darf sich nicht beschweren, wenn mal jemand mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Kinderfahrrad Macken oder Schrammen hinterlässt.

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...
Ich möchte es mal so sagen, sollte meine Kurze mit ihrem Fahrradlenker mal an einem so geparkten Fahrzeug vorbei ratschen, werde ich mich bei dem Besitzer freundlich melden. Aber nur, um ihm zu verstehen zu geben, daß sie noch nicht für Schäden belangt werden kann....

Meine Haftpflicht werde ich wegen sowas mit Sicherheit nicht bemühen.

Wer so parkt, darf sich nicht beschweren, wenn mal jemand mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Kinderfahrrad Macken oder Schrammen hinterlässt.

Das wird i.d.R. anders entschieden. Fahrlässigkeit bis Vorsatz werden angenommen, selbst wenn Dir noch jemand Nötigung abnimmt. Daher ggf. Verhalten entsprechend anpassen.

Link to post
Share on other sites
Es ist vlt. abwegig, aber ist der Bürgersteig + Parkbucht evtl . auf privatem Grund? In dem Fall waere die StVo nur gültig wen dies entsprechend ausgeschilder/bekanntgemacht wurde. Und auch der merkwürdige Schaltkasten wäre argumentierbar.

 

 

Ob der Grund privat ist oder nicht, ist wurscht!

 

Es ist offensichtlich öffentlicher Verkehrsraum, darum gehts!

 

 

dete

Link to post
Share on other sites
Ob der Grund privat ist oder nicht, ist wurscht!

Leider nein. Dein Boden, Deine Regeln. Auf Deinem privaten Areal kannst Du Linksverkehr proklamieren...

Es ist offensichtlich öffentlicher Verkehrsraum, darum gehts!

Das sehe ich aus dem Bild nicht direkt, daher die Frage.

Link to post
Share on other sites
Ob der Grund privat ist oder nicht, ist wurscht!

Leider nein. Dein Boden, Deine Regeln. Auf Deinem privaten Areal kannst Du Linksverkehr proklamieren...

Das stimmt so nicht. Sofern es keine klare Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum gibt, gilt dieser als diesem gewidmet. Dann gilt die StVO, auch auf Privatgrund.

Link to post
Share on other sites
Ob der Grund privat ist oder nicht, ist wurscht!

Leider nein. Dein Boden, Deine Regeln. Auf Deinem privaten Areal kannst Du Linksverkehr proklamieren...

Das stimmt so nicht. Sofern es keine klare Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum gibt, gilt dieser als diesem gewidmet. Dann gilt die StVO, auch auf Privatgrund.

Genau, ich sehe keine Abgrenzung, daraus kann ich nicht folgern, dass dort keine ist.

Ich hatte die Frage schon mit "Es ist vlt. abwegig, aber ..." eröffnet.

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...