Raserfan 2 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 HI Leute, jetzt hat es mich auch mal erwischt Leider stimmt die Situation so aber nichts. Ich soll ende September einer Frau den Mittelfinger gezeigt haben was aber nicht stimmt. So dämlich und asozial bin ich nicht.Kurz zur Geschichte. Ich kann mich sogar sehr gut erinnern. Ich war auf einer Hauptstraße in einem Ort unterwegs und die Frau namm mir die Vorfahrt und zog kurz vor mein Auto auf die Straße. Dann musste ich sehr scharf bremsen und hupte. Dazu gabs dann noch kurz die Lichthupe. So für mich weiter kein Problem. Aber die Frau sah in den Spiegel und schüttelte auf einmal mit ihren Kopf und zeige mir Scheibenwischer. Als Antwort bekam sie den Daumen nach obenhttp://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_thumbs1.gifWirklich kein Mittelfinger. So was nun? Also Polizeibericht nicht ausfüllen? Quote Link to post Share on other sites
MrMijagi 26 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 Also Polizeibericht nicht ausfüllen?Die Polizei bietet dir an ihren Polizeibericht zu schreiben?Nicht schlecht... Im Ernst:Entweder das schreiben was du hier auch geschrieben hast oder eben nicht reagieren.Dann wird es entweder fallen gelassen oder an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Quote Link to post Share on other sites
tikle 0 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 Hallo, Was ICH in der Situation machen würde, weiß ich auch nicht, aber mir fiel ein, dass in einer der letzten Ausgaben der ADAC Motorwelt u.a. beileidigende Gesten im Strassenverkehr behandelt wurden. Die Scheibenwischergeste schlägt demnach mit 350-1000 EUR zu Buche - also wäre ja demnach die "Dame" im anderen PKW ebenfalls "dran". Nachzulesen sind diese Gesten übrigens auch in der online Ausgabe der ADAC Motorwelt. Wenn Du den Bericht schreibst, dann wirft dieses Verhalten der "Dame" auch kein gutes Licht auf dieselbe. Ich vermute aber stark, dass diese Situation wieder ausgeht, wie das berühmte "Hornberger Schiessen", da keinem VT so wirklich etwas nachgewiesen werden kann. Grüße Tikle Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 19, 2009 Report Share Posted November 19, 2009 Ich vermute aber stark, dass diese Situation wieder ausgeht, wie das berühmte "Hornberger Schiessen", da keinem VT so wirklich etwas nachgewiesen werden kann.Das sehen die Gerichte aber anders. Gibt der Fragesteller ein eventuelles Fehlverhalten der Anzeigerin an, wird dieses in der Regel als Schutzbehauptung gewertet. Ja noch schlimmer: Mit so einer Ausage liefert er ja sozusagen das Motiv seiner Verfehlung frei Haus. Der Beschuldigte darf lügen, die Anzeigerin nicht und hat auch keinen Grund dazu. Der Angezegte dagegen möchte sich gegen den Vorwurf wehren und kann bei seiner Einlassung seiner Fantasie freien Lauf lassen. Daher geht so etwas typischerweise zu Ungunsten des Angezeigten aus. Ich an seiner Stelle würde mich mit aller Gewalt gegen den Vorwurf zur Wehr setzten und nicht unbedingt die Fahrereigenschaft zugeben. Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 19, 2009 Author Report Share Posted November 19, 2009 Danke Leute also den Zettel nicht ausfüllen? Die Polizei bietet dir an ihren Polizeibericht zu schreiben?Nicht schlecht... Sorry ich meinte den Beschuldigtenanhörungsbogen Quote Link to post Share on other sites
carterarch 8 Posted November 22, 2009 Report Share Posted November 22, 2009 Ich war auf einer Hauptstraße in einem Ort unterwegs und die Frau nahm mir die Vorfahrt und zog kurz vor mein Auto auf die Straße. Dann musste ich sehr scharf bremsen und hupte. Dazu gabs dann noch kurz die Lichthupe. Mal abgesehen von dem unangebrachten "Scheibenwischer" der Frau.........Was wolltest Du denn mit dem Hupen und der zusätzlichen Lichthupe erreichen?Die eigenliche Gefahr,die beim unvorschriftsmäßigen Einbiegen der Frau potenziell bestand,war doch wohl,durch Deine scharfe und erfolgreiche Bremsung,vorbei! Oder ? Carterarch Quote Link to post Share on other sites
carterarch 8 Posted November 22, 2009 Report Share Posted November 22, 2009 Ich vermute aber stark, dass diese Situation wieder ausgeht, wie das berühmte "Hornberger Schiessen", da keinem VT so wirklich etwas nachgewiesen werden kann. Na,das will ich doch wohl stark hoffen !Dabei frage ich mich doch ganz nebenbei,warum solche täglich vorkommenden,immerhin gutgegangenen Allerweltssituationen unbedingt immer so als höchst wichtig aufgeblasen werden müssen ? Carterarch Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 22, 2009 Author Report Share Posted November 22, 2009 Was wolltest Du denn mit dem Hupen und der zusätzlichen Lichthupe erreichen? Ihr zeigen das es sehr knapp war und ich es nicht sehr toll fand. Aber ich lasse mich überraschen. Der Bogen von der Polizei ist schon im Altpapier gelandet. Ich hoffe das es zu einer Verhandlung kommt, also hop oder top und ich die Alte mit in die Schei** reisse. Quote Link to post Share on other sites
Falco 0 Posted November 22, 2009 Report Share Posted November 22, 2009 So locker würde ich das ehrlich gesagt nicht sehen. Die Anzeige kam von der Frau und der Richter könnte deine 'gegenbeschuldigung' als Schutzbehauptung auslegen. Und da Sie in diesen Fall als Zeugin aussagt und damit zur Wahrheit verpflichtet bist darfst du als beschuldigter Lügen bis sich die Balken biegen. Am Ende wenn es keine weiteren Zeugen gibt liegt alles an den Richter der entscheidet wessen Aussage er mehr glaubt. mfg Falco Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 22, 2009 Author Report Share Posted November 22, 2009 Wir werden sehen was passiert. Wenn sie sehr sicher ist das ich gefahren bin dann kommt eben mein Bruder ins Spiel, wir sehen uns sehr änlich Vielleicht habe ich ja auch sehr viel Glück und das verfahren dauert noch ein Paar Monate. Wenn alles gut geht bin ich vielleicht dann schon aus dem Land Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 22, 2009 Report Share Posted November 22, 2009 Vergiss nicht, daß bei der Straftat, anders als bei der OWi, die Selbstbezichtigung auch strafbar sein kann (§ 145d StGB) GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 22, 2009 Author Report Share Posted November 22, 2009 Was bedeutet das? Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 22, 2009 Report Share Posted November 22, 2009 Das bedeutet, wenn du deinen Brunder "ins Spiel bringst" (oder auch er sich selber "ins Spiel bringt"), kann das, je nach Art der jeweiligen Äußerungen, auch eine Straftat darstellen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 22, 2009 Author Report Share Posted November 22, 2009 Wieso er kann doch gefahren sein? Ich kann mich leider nicht mehr erinnern Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 22, 2009 Report Share Posted November 22, 2009 Wenn das ganze nachvollziehbar ist... Es ist halt immer so eine Sache mit dem Irrtum... Denn nach deiner Schilderung der Situation hast du (also der Fahrer) ja auf die Gesten der Anzeigenerstatterin reagiert. Sowas bleibt idR in Erinnerung. Du kannst es natürlich versuchen, nur sollte sowohl deinm Bruder als auch dir klar sein, daß es, wenn es dumm läuft, noch einen Nachschlag geben kann... GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 22, 2009 Author Report Share Posted November 22, 2009 Naja mal sehen. Erstmal warten wie es jetzt weiter geht. Ich reagiere erstmal auf nichts. Das erste Schreiben ist ja schon im Altpapier gelandent und warte jetzt die nächsten ab Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted November 22, 2009 Report Share Posted November 22, 2009 ehrlich gesagt, abhängig von deinem auftreten und erscheinen, wäre ich in dieser situation wirklich geneift das ehrlich und sachlich vorzutragen um so weiteren unschönen dingen zu entgehn. solltest du allerdings in deinem auftreten/erscheinen nicht seriös genug rüberkommen, würde ich allerdings auch erstmal freundlich zurückschreiben und um ein foto bitten da der wagen von mehreren personen bewegt wird... Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 22, 2009 Author Report Share Posted November 22, 2009 würde ich allerdings auch erstmal freundlich zurückschreiben und um ein foto bitten da der wagen von mehreren personen bewegt wird... Eigentlich wollte ich garnicht reagiren aber das hört sich nicht falsch an.Wie soll ich so was den schreiben? Nur zwei kurze Sätze? Und an wen? Quote Link to post Share on other sites
rponline 20 Posted November 24, 2009 Report Share Posted November 24, 2009 hmm, wie wahrscheinlich wäre es denn, dass der Staatsanwalt die ganze Sache einstellt, wegen Geringfügigkeit oder so,wenn der Wischer zugegeben wird und eine schriftliche Entschuldigung vorliegt ? Gibt es da Erfahrungswerte? Schöne Grüsse. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 24, 2009 Report Share Posted November 24, 2009 hmm, wie wahrscheinlich wäre es denn, dass der Staatsanwalt die ganze Sache einstellt, wegen Geringfügigkeit oder so,Diese Chance schätze ich als sehr gering ein. Solange der Fahrer noch nicht zweifelsfrei feststeht, würde ich diese Option nicht aufgeben. Ein netter Brief mit der Schilderung der Ereignisse kann hier ein sattes Eigentor darstellen. Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted November 25, 2009 Report Share Posted November 25, 2009 hmm, wie wahrscheinlich wäre es denn, dass der Staatsanwalt die ganze Sache einstellt, wegen Geringfügigkeit oder so,wenn der Wischer zugegeben wird und eine schriftliche Entschuldigung vorliegt ? Gibt es da Erfahrungswerte? Schöne Grüsse. sorry aber wenn der te wirklich im recht ist würde ich mich da bis zum bitteren ende verteidigen. Der würd ich noch ehr ein häufchen vor die tür setzen aber ganz sicher keine entschuldigung schreiben... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 25, 2009 Report Share Posted November 25, 2009 Mir sagte mal ein Richter würtlich: Im Gerichtssaal werden Urteile gesprochen, kein Recht. Wenn der Fraagesteller auch noch so sehr im Recht ist, kann er dies nicht unbedingt auch vor Gericht belegen. Daher kann es immer sein, dass er dennoch verdonnert wird und auch der Instanzenweg keine Abhilfe bedeutet. Dazu kommt das nicht unerhebliche Kostenrisiko, welches der Beschuldigte tragen muss. Im vorliegenden Fall ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass er den Prozess verliert. Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 25, 2009 Author Report Share Posted November 25, 2009 Hi an alle, naja schaun wir mal was passiert Meine Freundin meinte ich muss den Anhörungszettel zurück schicken? Will ich aber nicht, will ja nichts aussagen. Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted November 25, 2009 Report Share Posted November 25, 2009 deswegen würde ich es wie oben geschrieben garnicht dazu kommen lassen, wenn es dann wohl für den fall das es dennoch dazu kommt negativ auswirken würde. Aber wie gesagt eine entschuldigung würde die dame sicher nicht von mir bekommen, im zweifelsfall weiß man nach der verhandlung wenigstens die adresse der guten frau... man sollte allerdings nicht seine eigenen dna-spuren vor ihre tür setzen wie gesagt ich würde ihn zurücksenden und nach einem bild fragen weil für die tat mehrere fahrer in frage kommen... man könnte das ganze noch auf die spitze treiben und schonmal erzählen das es selbst damit noch probleme geben könnte da man ein paar zwillinge kennt... aber ich glaube das wäre dann wohl schon sehr weit hergeholt Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 25, 2009 Author Report Share Posted November 25, 2009 wie gesagt ich würde ihn zurücksenden und nach einem bild fragen weil für die tat mehrere fahrer in frage kommen.. Ich hoffe ich finde den Zettel noch Muss ich dann unter Angaben der Beschuldigung : ich sage wie folgt aus das mit dem Bild schreiben? Dann noch eine Frage: Muss ich bei Angaben zur Person auch was ausfüllen? Da steht ja Name, Beruf und Angaben zur Sache. Wieso wollen die meinen Arbeitgeber wissen Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted November 25, 2009 Report Share Posted November 25, 2009 naja ich bin weder jurist noch wurde ich mehrfach angezeigt, aber ich würde unter angaben der beschuldigung schreiben das ich mir nicht vorstellen kann das gewesen zu sein und da häufiger verschiedene personen mit der fzg unterwegs sind doch bitte ein bild zugesendet wird um zur klärung der sachlage beizutragen... worüber ich mir jetzt nich ganz im klaren bin, ging der anhörungsbogen an dich oder deine freudin? wenn es an deine freundin ging sollte selbstverständlich sie alles ausfüllen, wenn das schreiben an sie gerichtet war und du den ganzen terz ausfüllst wird den leuten wohl etwas auffallen... Wenn das schreiben an dich ging solltest du die angaben zur person natürlich ausfüllen Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 25, 2009 Author Report Share Posted November 25, 2009 Nenene an mich. Aber ich finde den Zettel schon nicht mehr. Kann man den auch neu beantragen?Gut ich werde dann ein Foto beantragen und abwarten. Jetzt noch die Frage ob ich Angaben zum Beruf und Arbeitgeber machen muss Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 25, 2009 Report Share Posted November 25, 2009 Hast du keinen Schreibblock oder ein anderes Stück Papier. Ihr Schreiben vom XX. NameAdresse Da als Fahrer/Fahrerin mehrere Personen in Frage kommen und ich mich nicht einer falschen Beschuldigung nach § 164 StGB strafbar machen will, bitte ich Sie um Zusendung eines aussagekräftigen Fotos des betroffenen Fahrers/der betroffenen Fahrerin. Nach Erhalt des Fotos werde ich, sofern kein Zeugnisverweigerungsrecht besteht, den entsprechenden Fahrer/die entsprechende Fahrerin benennen. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Die gegenbenenfalls auftretenden Fragen bitte ich Sie mir schriftlich zukommen zu lassen. mfgwasweißich Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted November 25, 2009 Author Report Share Posted November 25, 2009 Doch doch aber es geht um die Personendaten Danke für den text. Ich habe mir auch was überlegt aber nachher sind da Fehler drin. Denn deutsch= schwer Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted November 25, 2009 Report Share Posted November 25, 2009 Was für ein Foto? Hat denn irgendjemand fotografiert? Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted November 25, 2009 Report Share Posted November 25, 2009 Was für ein Foto? Hat denn irgendjemand fotografiert? dingdong, eben nicht Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted April 22, 2010 Author Report Share Posted April 22, 2010 Wie lange dauert denn so ein Vorgang? Ich habe nichts weiter gehört Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 22, 2010 Report Share Posted April 22, 2010 Die Verjährungsfristen hängen von der Art des Vorwurfs ab. Ich schätze aber, daß sich die Angelegenheit erledigt hat, aber sicher ist das noch lange nicht. Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted April 22, 2010 Author Report Share Posted April 22, 2010 Der Vorwurf ist beleidigung ohne sexuelle Grundlage Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted April 22, 2010 Report Share Posted April 22, 2010 Das wäre dann §185 StGB und somit 1 Jahr Frist, wenn ich da richtig informiert bin. Quote Link to post Share on other sites
dasda 0 Posted May 1, 2010 Report Share Posted May 1, 2010 HI, ja mensch das kommt mir bekannt vor aber ich weiß noch nicht wie meine Geschichte ausgeht von daher kann ich dir leider keinen Rat geben. Einerseits sagt man sich warum sollte der jenige sich beschweren obwohl eigentlich kein Grund dafür vorhanden ist oder zu mindest nicht mehr als mal ein paar Minuten erhöhten Puls zu haben. Andererseits gibt es wohl Leute die sich einfach nicht beruhigen können und der Sache eins draufsetzen müssen. Bei dir ist das jetzt der Fall man behauptet du hättest eine der bösen bösen Gestiken gemacht andererseits gibt es kein wirklich handfesten Beweise. Und weil ja beschuldigt wirst muss ja was dran sein also kannst du sagen was du willst Weiss wirst du nicht mehr maximal Grau.Was würde ich machen...Zwei Optionen bleiben ja nur - taub stellen oder Stellung nehmen.Taub stellen ist so schrecklich passiv und man lebt mit einer Ungewissheit - ich persönlich hasse das.Stellung nehmen aber wie? Ich würde nicht mehr schreiben als das diese Behauptungen von dir zurück gewiesen werden. Ich würde auch nicht schreiben das ich mich an die Situation errinnere weil wenn dies der Fall ist dann muss ja wohl doch mehr als nur ein wenig winke winke passiert sein. Achso und ich winke gerne wenn sich einer aufregt, so hat man wenigstens gegrüßt. Mal ehrlich was soll der ganze Terz denn? Ich rege mich nicht mal mehr auf wenn ich wieder mal mit der Rad unterwegs bin und ich wieder mal ignoriert werde und dabei bei Leib und Leben bedroht bin. Es ist halt so man muss aufpassen und reagieren es ist nicht alles immer wie im Fahrschulbuch und Meschen sind fehlbar.Also mal locker durch die Hose atmen dann geht das schon wieder hilft ja eh nix. CiaoDasda Quote Link to post Share on other sites
Raserfan 2 Posted May 1, 2010 Author Report Share Posted May 1, 2010 Jetzt sehe ich das echt locker. Man muss es mir ja erstmal beweisen. Mehr als eine Geldstrafe kann ich ja kaum bekommen denn wenn ein Fahrverbot kommt dann stört es in meiner Heimat keinen. Und der Umzug rückt immer näher Quote Link to post Share on other sites
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