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Befahren Des Schulhofes - Nötigung Im Straßenverkehr


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Nach entsprechenden Aussagen kann die StA das Verfahren recht schnell einstellen. Äußert man sich nicht, bleibt die Darstellung des Anzeigenerstatters alleine stehen.

 

Das ist je nach Lage des Falls ja genau das gewünschte Ergebnis!

 

Aussagen jeder Art kann der Delinquent jederzeit vor dem Staatsanwalt machen. Der entscheidet über die allfällige Einstellung des Verfahrens, nicht die Polizei! Man kann sich bei der Polizei nicht entlasten und es hätte auch keinen Sinn, das zu tun, da die Polizei keine Verfahrenshoheit hat!

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@Mace: Och komm, ich bitte dich. Fällt dir nichgts besseres ein?

Willst du es jetzt hören, damit du es abstreiten kannst, oder nicht? Ich habe ja nicht gesagt, dass ich es nicht benenne, sondern nur bereits darauf hingewiesen, dass du es abstreiten wirst. Weil du alles abstreitest, wenn jemand behauptet, bei der Polizei liefe nicht alles 100% rund...

 

btw: Wenn ich der StA mitteile, dass ich bereit bin, vor ihr umfassend auszusagen, vor der Polizei aber nicht, dann wird sie die Akte wohl da behalten. Sie kann sie aber auch an die Polizei schicken, dann kommt halt keine Aussage. Die kann ich dann immer noch vorm Gericht machen. Auch da kann man es noch entlastend werden. Auch hier gilt: Viele Richter sind froh, wenn der Angeklagte doch noch mit der Wahrheit rüber kommt.

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So kann alles was er angibt als Schutzbehauptung gewertet werden, die Zeugenaussage des Anzeigers dagegen nicht. Daher geht man von einem höheren Wahrheitsgehalt des Anzeigenerstatters aus.

Das ist nicht richtig. Zunächst geht man in Ermangelung anderer Anhaltspunkte davon aus, dass allen Aussagen gleicher Beweiswert zukommt. Vergleiche hierzu auch schön den Thread von Gast225 im Hinblick auf die Beleidigung und Nötigung eines Ordnungsamtsmitarbeiters (hierbei insbesondere die Einstellungsverfügung).

naja... das läuft aber eher nach dem motto: eine krähe hackt der anderen kein auge aus...

 

 

ansonsten ist es meiner meinung nach hier nicht so fatal zur polizei zu gehen. der TE ist ja eh schon überführt, steht also als täter fest... hier könnte man durchaus durch kooperation versuchen zu punkten

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@NetGhost: Richtzig ist, daß die Polizei das Verfahren nicht einstellen kann. Solches habe ich jedoch auch nie behauptet. Allerdings geht es, wenn sich das Verfahren entsprechend darstellt, bei der EInstellung durch die StA recht schnell. Und hier geht es nun um Vorteile bei einer Aussage bei der StA im Vergleich zur Aussage bei der Polizei. Kannst du solche benennen?

 

@Mace: Was denn nun? Kannst du einen Vorteil benennen oder nicht?

 

Gruß

Goose

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@NetGhost: Richtzig ist, daß die Polizei das Verfahren nicht einstellen kann. Solches habe ich jedoch auch nie behauptet. Allerdings geht es, wenn sich das Verfahren entsprechend darstellt, bei der EInstellung durch die StA recht schnell.

 

Das kann ich - aus eigener Erfahrung - überhaupt nicht bestätigen. Im meinem letzten Fall haben sich Polizei und Staatsanwaltschaft deutlich über ein Jahr lang an der Nase herumführen lassen, bevor sie gemerkt haben, dass die vorgeworfene Tat gar nicht begangen werden konnte. Jemand, der objektiv und ergebnisoffen an die Sache herangegangen wäre, hätte das nach 10 Minuten Aktenstudium bemerkt.

 

Die Geschwindigkeit, mit der die Staatsanwaltschaft Verfahren ggf. einstellt kann kein Kriterium sein, bei der Polizei Aussagen zu machen und es gibt keinerlei Gewähr oder gar Garantie, dass ein Verfahren überhaupt eingestellt wird.

 

Ist der Delinquent tatsächlich unschuldig, kann es ihm egal sein, wann das Verfahren eingestellt wird.

Ist der Delinquent schuldig, dann liegt es in seinem Interesse, das Verfahren so lange wie rechtlich zulässig hinauszuzögern.

 

Und hier geht es nun um Vorteile bei einer Aussage bei der StA im Vergleich zur Aussage bei der Polizei. Kannst du solche benennen?

 

Ich kann - aus eigener Erfahrung - nur dringend jedem raten, der sich strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt sieht, sich weder der Polizei noch der Staatsanwaltschaft gegenüber in irgendeiner Form einzulassen.

 

Vernehmungsprotokolle müssen so aussehen!

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NetGhost hat ein Video eingestellt, falls dir das entgangen sein sollte. Wieso forderst du ihn dann erneut zur Benennung auf?

 

@Mace: Was denn nun? Kannst du einen Vorteil benennen oder nicht?

Ich nicht, aber Strafverteidiger aus unserer Region. Exemplarisch benenne ich Bernd Lütz-Binder (arbeitet mit Lutz Meyer-Goßner zusammen, empfiehlt übrigens ausdrücklich, nicht zur Polizei zu gehen), mit dem ich mal im Rahmen eines Praktikums gesprochen habe über das Thema. An das Gespräch kann ich mich als einziges noch im Detail erinnern. Bei anderen Gesprächen kann ich die Erinnerungen nicht mehr genau den Verteidigern zuordnen.

 

Von ihm und auch anderen Verteidigern in unserer Region wurde unter anderem benannt:

 

Es sind Fälle bekannt geworden, in denen der Verdacht bestand, dass die Polizei

1. Gewalt angedroht hat zur Erzwingung der Aussage (nicht Fall Daschner), wenn auch keine übermäßig brutale

2. falsch belehrt hat, aber die richtige Belehrung protokolliert hat (glaubwürdig lt. Verteidiger)

3. Aussagen falsch zusammengefasst hat (verdrehte Formulierung, Aussage bei der Polizei deckte sich nicht mit der Aussage ggü. Rechtsanwalt und später Gericht in 2 Instanzen, nur bei der Polizei war abweichend)

(3a. habe ich bereits selbst erlebt. ich musste richtig vehement werden, dass die Aussage nach meinem Diktat geändert wurde, der Beamte wurde richtiggehend frech, sodass ich den Abbruch der Aussage androhte)

4. falsche Rechtsfolgen zur Entlockung eines Geständnisses in Aussicht stellt (glaubwürdig lt. Verteidiger)

5. wissentlich Beschuldigtenrechte vorenthält (Verteidigerkonsultation, Schweigerechtsbelehrung)

6. behauptet, den später Beschuldigten als Beschuldigten zu vernehmen, in Wirklichkeit aber eine Zeugenvernehmung protokolliert

 

und jetzt die legalen Methoden:

1. mit kriminalistischer List so lange nachgefragt hat, bis der Beschuldigte sich selbst widersprach

2. die Vernehmungssituation so lange gezogen hat, bis der Beschuldigte ermüdete und aussagte

3. Beweismittel behauptete, die es nicht gab, um ein Geständnis zu erreichen (sehr grenzlegal)

4. Verteidiger von der Vernehmung ausschließt, um den Beschuldigten "zum Singen zu bringen" (was ja leider erlaubt ist)

 

Im Moment fällt mir nicht mehr ein. Ich müsste mal in der StA nachfragen, was dort alles bekannt ist.

 

Und gleich vorbeugend: Natürlich ist das alles nur erzählt und nicht belegt und natürlich hat das alles in Wirklichkeit nie stattgefunden, weil so etwas bei der Polizei ja nicht vorkommen kann.

 

 

@NetGhost: Auch in der von dir verlinkten Quelle scheint der Anwalt eher unserer Ansicht zu sein.

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@NetGhost: Auch in der von dir verlinkten Quelle scheint der Anwalt eher unserer Ansicht zu sein.

 

Absolut! Aber nicht nur der, sondern der Polizist, der ab 27:16 zu Wort kommt, sagt selbst ganz klar, dass man sich bei der Polizei nicht entlasten kann und erklärt sehr genau, warum man nicht mit der Polizei sprechen sollte.

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Wer die ganze Angelegenheit mal realistisch betrachtet, und dabei den Schweregrad

des wie ich meine leichten Vergehens bewertet, kommt zu dem Schluss: Hier ein

Verfahren durchzuziehen ist einfach lächerlich. Da gibt es sowohl für Polizei als auch

Staatsanwaltschaft wichtigere Dinge zu tun.

Bewährt hat sich nach meiner Ansicht die Methode der Polizei, auffällige Verkehrsteil-

nehmer mal zu einem Gespräch einzuladen, und dabei psychologisch geschulte Beamte

einzusetzen. Damit werden nach meiner bescheidenen Ansicht mehr Erfolge erzielt als

mit sogenannten drakonischen Strafen.

 

Täglich muss ich in meinem Büro Zollbeteiligte aufklären und beruhigen, in mehr als 90 %

der Fälle gelingt das. Um auf den Schulhof-Fall zurückzukommen:Hier gehört auch der

Hilfssheriff eingeladen, und diesem mal klar gemacht, die Grenzen des Tätigwerdens

zu erkennen und einzuhalten.

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Gooses Argument ist lediglich, dass die Einstellung dann schneller geht? Sorry, was hab ich als Betroffener denn davon? Ist mir doch egal, ob die Sache im Oktober oder im Mai eingestellt wird. :rolleyes:

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@Mace: In einem hast du recht. Wenn du diese Punkte als Argumente anführen willst, so bezeichne ich sie als albern und haltlos, denn wenn du der Polizei ein solches Vorgehen unterstellst, dann könntest du dieses auch der Staatsanwaltschaft unterstellen. Es geht doch hier um Vorteile bei der Aussage bei der StA im Gegensatz zur Aussage bei der Polizei.

 

Du hast also mal gehört...

 

Ich wundere mich. Normalerweise stellst du dich doch so dar, als wärst du selber der Experte in strafrechtlichen Verfahren. Aber bei so brisanten Themen hast du nur gehört und erinnerst dich nur bruchstückhaft...

 

Ja, NetGhost hat ein Video eingestellt. Mich hätte jedoch interessiert, was er selber dazu weiß und nicht, was er bei Youtube gefunden hat.

 

Gruß

Goose

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Ja, NetGhost hat ein Video eingestellt. Mich hätte jedoch interessiert, was er selber dazu weiß und nicht, was er bei Youtube gefunden hat.

 

Ach Goose, Du liest doch nicht erste seit gestern hier im Radarforum mit. Meine Erfahrungen ("was ich selber dazu weiss") habe ich bereits umfangreich geschildert. Wenn diesbezüglich noch Fragen von Dir offen sind, dann will ich sie gern beantworten (sofern es sich dabei nicht wieder um rhetorische Spielchen handelt).

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Ja, NetGhost hat ein Video eingestellt. Mich hätte jedoch interessiert, was er selber dazu weiß und nicht, was er bei Youtube gefunden hat.

 

Ach Goose, Du liest doch nicht erste seit gestern hier im Radarforum mit. Meine Erfahrungen ("was ich selber dazu weiss") habe ich bereits umfangreich geschildert. Wenn diesbezüglich noch Fragen von Dir offen sind, dann will ich sie gern beantworten (sofern es sich dabei nicht wieder um rhetorische Spielchen handelt).

Dann sag doch mal, welchen Vorteil du in einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im Vergleich zu einer polizeilichen Vernehmung siehst.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Das hätte ich jetzt nicht erwartet.

Dein Beitrag strotzt vor Hilflosigkeit.

 

Beispiel 1:

@Mace: In einem hast du recht. Wenn du diese Punkte als Argumente anführen willst, so bezeichne ich sie als albern und haltlos

Das war abzusehen.

 

Beispiel 2:

Du hast also mal gehört...

Ja stell dir vor, ich habe Sinnesorgane.

Selbst wenn wir unterstellen, dass all das nicht passiert ist (dass es irgendwo schon passiert ist, ist belegt durch zahlreiche Entscheidungen des BGH, die solche Sachverhalte zum Gegenstand haben), so wird es dem geneigten Bürger nicht schwer fallen zu erkennen, dass die oben genannten Methoden so fernliegend nicht sind und man sich die Konstellationen durchaus lebhaft vorstellen kann. Dass du es abstreitest, ist bezeichnend und unseriös.

 

Beispiel 3:

Ich wundere mich. Normalerweise stellst du dich doch so dar, als wärst du selber der Experte in strafrechtlichen Verfahren.

Beleg? Oder wieder nur hilflose Pauschalpolemik?

 

Beispiel 4:

Aber bei so brisanten Themen hast du nur gehört und erinnerst dich nur bruchstückhaft...

Wer hätte es gedacht? Da so etwas nun nicht der Regelfall sein sollte, gleichwohl aber vorkommt, ist es doch recht unwahrscheinlich, dass man das live miterleben darf. Wie soll das auch gehen? Viele Vernehmungen erfolgen nur in Gegenwart des Vernehmungsbeamten und des Beschuldigten. Wenn man jetzt unterstellt, was ich tue, dass solche Vorgehensweisen die Ausnahme sind, dann erkläre mir mal, woher ich die Infos anders haben soll, als aus Akten und von Erzählungen? Soll ich Überwachungskameras in euren Büros installieren oder wie?

 

Ich hätte zumindest sachlichere Widerlegungen deinerseits erwartet.

 

Z.B.: Wie kann ich als Bürger ausschließen, dass so etwas passiert.

 

Ja, NetGhost hat ein Video eingestellt. Mich hätte jedoch interessiert, was er selber dazu weiß und nicht, was er bei Youtube gefunden hat.

Du wolltest Argumente hören. Von wem die kommen, ist sowas von uninteressant.

War das selbe bei der Ladung vom Betroffenen durch die VB. Auch da hast du NetGhost kritisiert, weil er die dogmatischen Grundlagen nicht gleich benennen konnte. Das ist uninteressant. Er hatte Recht und das zählt.

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Dann sag doch mal, welchen Vorteil du in einer staatsanwaltschaftlichen Vernehmung im Vergleich zu einer polizeilichen Vernehmung siehst.

 

Eine Vernehmung kann keinen Vorteil für den Beschuldigten haben,

ganz egal ob sie bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stattfindet!

 

Du stellst -leider- wieder nur rein rhetorische Fragen.

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Dann, so scheint es mir, bist du der Diskussion nicht gefolgt sondern hast nur mal eben was eingeworfen, denn wenn du dem Threadverlauf, insbesondere ab Posting 42, geht es um die Frage, welchen Vorteil die staatsanwaltschaftliche Vernehmung im Gegensatz zur polizeilichen Vernehmung bringen soll.

 

Gruß

Goose

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Dann, so scheint es mir, bist du der Diskussion nicht gefolgt sondern hast nur mal eben was eingeworfen, denn wenn du dem Threadverlauf, insbesondere ab Posting 42, geht es um die Frage, welchen Vorteil die staatsanwaltschaftliche Vernehmung im Gegensatz zur polizeilichen Vernehmung bringen soll.

 

:rolleyes: Wäre ich der Diskussion nicht gefolgt, hätte ich nicht daran teilnehmen können.

Bitte unterlass' doch solche pauschalen und polemischen Äusserungen!

 

Die Frage welchen Vorteil die staatsanwaltschaftliche Vernehmung im Gegensatz zur polizeilichen Vernehmung bringen soll habe ich bereits in Beitrag #45 beantwortet. In Beitrag #49 habe ich Dir erklärt, dass bereits die Fragstellung falsch ist. In den Beiträgen #51 und #55 habe ich Dir erklärt, warum das Argument "schnellere Einstellung des Verfahrens" keines sein kann.

 

Das stellt sich die Frage, wer hier der Diskussion nicht gefolgt ist. Deine Frage ist jedenfalls erschöpfend von mehreren Seiten beantwortet worden.

 

Kannst Du denn tatsächliche Vorteile nennen, die eine polizeiliche Vernehmung gegenüber einer Aussageverweigerung bietet?

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Ich fürchte, du verstehst es nicht. Aber gerne erkläre ich es dir noch einmal:

 

Mace sagte, man könne ja auch bei der StA aussagen, die meisten Staatsanwälte wären auch über eine solch späte Mitwirkung froh. Daraufhin fragte ich, welchen Vorteil es nun haben soll, wenn man zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung geht, nicht aber zur polizeilichen. Und dann kommst du um die Ecke und erklärst, die Frage sei beantwortet, weil sowohl die Vernehmung bei StA als auch bei der Polizei keinen Vorteil bringen würden, wie du aus deinem unerschöpflichen Quell an Erfahrungen zu berichten weißt (wobei: "weißt" du es, weil du selber hingegangen bist oder weil du nicht hingegangen bist?)

 

Mace bezieht sich auf deine Beiträge, an anderer Stelle jedoch (Beitrag 56) erzählt er, er habe von schrecklichen Vorfällen wie Aussageerpressung etc gehört. Da er dieses als Beispiele für die böse polizeiliche Vernehmung anführt nehme ich an, daß er im Umkehrschluss ausschließen kann, daß solche Dinge bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung vorkommen.

 

Irgendwie wirds mal wieder albern...

 

Gruß

Goose

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Da er dieses als Beispiele für die böse polizeiliche Vernehmung anführt nehme ich an, daß er im Umkehrschluss ausschließen kann, daß solche Dinge bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung vorkommen.

Es sind in der Tat solche rechtsmissbräuchlichen Vorgehensweisen bei der Staatsanwaltschaft ungleich seltener bekannt geworden (mir persönlich ist kein Fall bekannt).

Das legt die Annahme nahe, dass bei der Staatsanwaltschaft so etwas bedeutend seltener vorkommt, obgleich es auch hier nicht auszuschließen ist.

 

Und "albern" oder "lächerlich" als rhetorisches Mittel sind bei dir ja hinlänglich bekannt. Hatten wir aber schon an anderer Stelle.

Würde es dir um ernsthafte Diskussion gehen, würdest du solche Begriffe beiseite lassen und stattdessen sachlich widerlegen. Was "albern" oder "lächerlich" ist, dürfte ja besonders einfach sachlich zu widerlegen sein, sonst wäre es ja nicht "albern" oder "lächerlich" :rolleyes:

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Es sind in der Tat solche rechtsmissbräuchlichen Vorgehensweisen bei der Staatsanwaltschaft ungleich seltener bekannt geworden (mir persönlich ist kein Fall bekannt).
Sagtest du nicht weiter oben, auch die geschilderten Fälle seien dir nirht persönlich, sondern nur vom Hörensagen bekannt?

 

Das legt die Annahme nahe, dass bei der Staatsanwaltschaft so etwas bedeutend seltener vorkommt, obgleich es auch hier nicht auszuschließen ist.
Es könnte auch die Annahme nahe legen, daß die StA bedeutend weniger Vernehmungen durchführt...

 

Und "albern" oder "lächerlich" als rhetorisches Mittel sind bei dir ja hinlänglich bekannt. Hatten wir aber schon an anderer Stelle.
stimmt, da wolltest du doch mal eine Strichliste führen. Wie weit bist du?

 

Gruß

Goose

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Sagtest du nicht weiter oben, auch die geschilderten Fälle seien dir nirht persönlich, sondern nur vom Hörensagen bekannt?

Wir wollen mal beim Thema bleiben. Auf Nebenkriegsschauplätze wird von mir nicht eingegangen.

Es geht darum, dass ich Kenntnis habe davon von Fremdberichten, von solchen bei der StA habe ich keine Kenntnis.

Auch habe ich entsprechende Entscheidungen des BGH zu solchen Fällen gewesen. Das heißt: Es sind Fälle bekannt und nachgewiesen. Ist das bei der StA der Fall?

 

Es könnte auch die Annahme nahe legen, daß die StA bedeutend weniger Vernehmungen durchführt...

Könnte, hätte, sollte...

Fakt ist, dass bei der Polizei solche Fälle bekannt sind. Sind welche bei der StA bekannt?

 

stimmt, da wolltest du doch mal eine Strichliste führen. Wie weit bist du?

Ich habe gesagt, ich gehe nicht auf Nebenkriegsschauplätze ein.

 

Mittlerweile solltest du gemerkt haben, dass du mich mit solchen rhetorischen Fragen nicht aus der Reserve locken kannst.

Oder willst du vielleicht zur Abwechslung mal wieder anmerken, dass mal wieder jemand verbal abgewatscht werden könnte? Ich meine, du hättest es hier noch nicht oft genug erwähnt. Da geht noch was.

 

Entweder du bleibst beim Thema oder du weichst aus.

In letzterem Fall kannst du alleine diskutieren.

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Ich fürchte, du verstehst es nicht. Aber gerne erkläre ich es dir noch einmal:

 

Ich verstehe "es" ganz hervorragend. Ich bin aber mit der Polizei-Propaganda nicht einverstanden.

 

Mace sagte, man könne ja auch bei der StA aussagen, die meisten Staatsanwälte wären auch über eine solch späte Mitwirkung froh.

 

Das Wort "spät" ist gänzlich unangebracht. über die Verfahrensdauer entscheidet allein sie Staatsanwaltschaft. Weder die Polizei noch der Delinquent haben darauf Einfluss.

 

Mace hat recht. Es ist auch meine Erfahrung, dass Staatsanwälte darüber froh sind. Es erspart ihnen nämlich Arbeit.

 

Daraufhin fragte ich, welchen Vorteil es nun haben soll, wenn man zur staatsanwaltschaftlichen Vernehmung geht, nicht aber zur polizeilichen.

 

Darauf hast Du mehrere Antworten bekommen inkl. eines Videos in dem nochmals alles haarklein erklärt wird.

 

 

Und dann kommst du um die Ecke und erklärst, die Frage sei beantwortet, weil sowohl die Vernehmung bei StA als auch bei der Polizei keinen Vorteil bringen würden, wie du aus deinem unerschöpflichen Quell an Erfahrungen zu berichten weißt (wobei: "weißt" du es, weil du selber hingegangen bist oder weil du nicht hingegangen bist?)

 

Richtig. Ich weiss das weil ich den Fehler begangen habe, hinzugehen. Das fragliche Verfahren wäre ohne eine Einlassung sehr viel schneller beendet gewesen. Aus diesem Erfahrungsschatz kann ich nur jedem dringend raten, sich weder der Polizei, noch der Staatsanwaltschaft gegenüber einzulassen!

 

 

Mace bezieht sich auf deine Beiträge, an anderer Stelle jedoch (Beitrag 56) erzählt er, er habe von schrecklichen Vorfällen wie Aussageerpressung etc gehört. Da er dieses als Beispiele für die böse polizeiliche Vernehmung anführt nehme ich an, daß er im Umkehrschluss ausschließen kann, daß solche Dinge bei der staatsanwaltschaftlichen Vernehmung vorkommen.

 

Solche Vorfälle können niemals ausgeschlossen werden, daher ja meine Ratschläge, sich niemandem gegenüber einzulassen.

Den Medien entnehme ich jedoch fast ausschliesslich Berichte über solche Vorfälle bei polizeilichen Vernehmungen. Ich kann mich nicht entsinnen, dass ich je von einer nennenswerten Zahl Oberstaatsanwälte gelesen habe, die Folter angedroht oder Aussagen erpresst haben.

 

Irgendwie wirds mal wieder albern...

 

Wenn Du nicht gewillt bist, das Thema sachlich zu diskutieren, so steht es Dir frei, davon abzusehen.

 

Kannst Du denn nun Vorteile der Vernehmung bei der Polizei gegenüber der Aussageverweigerung nennen?

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@Mace:

Wir wollen mal beim Thema bleiben. Auf Nebenkriegsschauplätze wird von mir nicht eingegangen.
Es ist schon bezeichnend, daß du die Frage, ob dir ein Sachverhalt persönlich bekannt ist oder ob du ihn vom Hörensagen kannst, als Nebenkriegsschauplatz bezeichnest.

 

Könnte, hätte, sollte...

Fakt ist, dass bei der Polizei solche Fälle bekannt sind. Sind welche bei der StA bekannt?

Mir ist keiner bekannt. Gibt es deswegen auch keinen? Wie gesagt: Vergleiche mal die Zahl polizeilicher Vernehmungen mit der Zahl staatsanwaltschaftlicher Vernehmungen. Ich denke, solche Ausfälle, wie sie tatsächlich mal vorkommen, kann man getrost als Hintergrundrauschen bezeichnen.

 

Ich habe gesagt, ich gehe nicht auf Nebenkriegsschauplätze ein.
Dann solltest du das entsprechende Thema nicht anfangen.

 

@NetGhost:

Ich verstehe "es" ganz hervorragend.
Da hinterlässt du bei mir einen anderen Eindruck

Ich bin aber mit der Polizei-Propaganda nicht einverstanden.
Wenn du meine Beiträge als Propaganda bezeichnest möchtest du eine aber nicht objektiv nennen, oder?

 

Mace hat recht. Es ist auch meine Erfahrung, dass Staatsanwälte darüber froh sind. Es erspart ihnen nämlich Arbeit.
Nimm es mir nicht übel, aber wenn ich diesbezüglich von deiner "Erfahrung" lese, muss ich schmunzeln. Wie groß mag diese wohl sein...?
Kannst Du denn nun Vorteile der Vernehmung bei der Polizei gegenüber der Aussageverweigerung nennen?
Ich sagte es schon: Eine frühzeitig vorgebrachte Entlastung kann das Verfahren deutlich beschleunigen. Nun mag es dir egal sein, wie lange sich das Verfahren hinzieht, andere mögen das jedoch anders sehen, insbesondere, wenn beispielsweise der Führerschein im Verfahren zu vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt wurde.

 

Gruß

Goose

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Es ist schon bezeichnend, daß du die Frage, ob dir ein Sachverhalt persönlich bekannt ist oder ob du ihn vom Hörensagen kannst, als Nebenkriegsschauplatz bezeichnest.

Schade nur, dass die Frage bereits beantwortet ist.

Fragt sich, weshalb du sie dennoch erneut gestellt hast. :rolleyes:

 

Ich denke, solche Ausfälle, wie sie tatsächlich mal vorkommen, kann man getrost als Hintergrundrauschen bezeichnen.

Die Gefahr ist reeller, als du es glauben machen willst. Es war klar, dass du es verharmlosen wirst, das habe ich bereits vorausgesagt.

Außerdem: Schon die legalen Methoden, die angewendet werden, stellen einen Grund gegen den Gang zur Polizei dar.

 

Ich sagte es schon: Eine frühzeitig vorgebrachte Entlastung kann das Verfahren deutlich beschleunigen. Nun mag es dir egal sein, wie lange sich das Verfahren hinzieht, andere mögen das jedoch anders sehen, insbesondere, wenn beispielsweise der Führerschein im Verfahren zu vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt wurde.

In diesem Fall sollte man ohnehin einen Anwalt einschalten und mit diesem die weiteren Schritte abstimmen. Dieser wird dann auch die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme prüfen und ggf. hiergegen Rechtsmittel ergreifen.

 

Es ist hierbei sogar kontraproduktiv, zur Polizei zu gehen. Der Anwalt kann z.B. eine schriftliche Aussage des Beschuldigten querlesen und dann ggf. auf Korrekturen hinwirken und schließlich an die Polizei oder StA übersenden. Das hat den selben Effekt, als ob er bei der Polizei ausgesagt hätte, nur dass er sich die Tricks der Polizei erspart, legal oder illegal, und völlig unbedrängt nur das aussagt, was er will und das sogar nochmal geprüft bekommt, dass auch ja nichts dabei ist, was ihm schaden könnte. Die Polizei macht das sicher nicht :lol:

 

Da erzähle mir nochmal, es wäre für ihn besser, das direkt bei der Polizei zu machen, wo er im schlimmsten Fall geradewegs ins offene Messer rennt.

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Wenn du meine Beiträge als Propaganda bezeichnest möchtest du eine aber nicht objektiv nennen, oder?

 

Du bist nicht "die Polizei", Goose. Ich beziehe das nicht auf Deine Beiträge, sondern auf die Haltung der Polizei insgesamt.

 

Mace hat recht. Es ist auch meine Erfahrung, dass Staatsanwälte darüber froh sind. Es erspart ihnen nämlich Arbeit.
Nimm es mir nicht übel, aber wenn ich diesbezüglich von deiner "Erfahrung" lese, muss ich schmunzeln. Wie groß mag diese wohl sein...?

 

Du überraschst mich, habe ich doch meine Erfahrungen bereits mehrfach hier im Forum geschildert. Dieser Erfahrungsschatz ist leider grösser als mir lieb ist. Ich hätte ihn lieber nicht sammeln müssen.

 

Kannst Du denn nun Vorteile der Vernehmung bei der Polizei gegenüber der Aussageverweigerung nennen?
Ich sagte es schon: Eine frühzeitig vorgebrachte Entlastung kann das Verfahren deutlich beschleunigen.

 

Das habe ich bereits an anderer Stelle in diesem Thema widerlegt. Der Beschuldigte kann sich bei der Polizei nicht entlasten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über Dauer und Einstellung des Verfahrens.

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@Mace:

Schade nur, dass die Frage bereits beantwortet ist

Fragt sich, weshalb du sie dennoch erneut gestellt hast.

Um dir zu zeigen, daß das, was du sagst, durchaus widersprüchlich ist.

 

Die Gefahr ist reeller, als du es glauben machen willst. Es war klar, dass du es verharmlosen wirst, das habe ich bereits vorausgesagt.
Nun, ich denke, die Gefahr ist geringer als du uns glauben nachen willst. Aber daß du das anders darstellst war ja ebenso klar...

 

Außerdem: Schon die legalen Methoden, die angewendet werden, stellen einen Grund gegen den Gang zur Polizei dar.
Und die StA arbeitet da anders?

 

@NetGhost:

Du bist nicht "die Polizei", Goose. Ich beziehe das nicht auf Deine Beiträge, sondern auf die Haltung der Polizei insgesamt.
Soso, also verbreitet die Polizei insgesamt Propaganda, wohingegen du die Objektivität in Person bist...?

 

Du überraschst mich, habe ich doch meine Erfahrungen bereits mehrfach hier im Forum geschildert. Dieser Erfahrungsschatz ist leider grösser als mir lieb ist. Ich hätte ihn lieber nicht sammeln müssen.
Auch hierzu habe ich schon mal was gesagt: Dein "Erfahrungsschatz mag sich auf zehn oder zwanzig Verfahren erschließen (oder irre ich mich hier?). Daraus allgemeingültige Aussagen abzuleiten ist recht gewagt.

 

Das habe ich bereits an anderer Stelle in diesem Thema widerlegt. Der Beschuldigte kann sich bei der Polizei nicht entlasten. Die Staatsanwaltschaft entscheidet über Dauer und Einstellung des Verfahrens.
Du scheinst das, was ich sage, entweder nicht zu lesen oder nicht zu verstehen.

Nie habe ich behauptet, daß die Polizei das Verfahren einstellt. Wann jedoch, glaubst du, stellt die StA ein Verfahren schneller ein? Wenn es ausermittelt ist und aus dem Abschlussvermerk erkennbar ist, daß die Vorwürfe gegen den Beschuldigten unbegründet sind oder wenn die Akte ohne Aussage das Beschuldigten zur StA geht?

 

Gruß

Goose

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Um dir zu zeigen, daß das, was du sagst, durchaus widersprüchlich ist.

Wo? Wenn du schon so etwas unterstellst, dann kannst du auch gleich die widersprüchlichen Zitate mit einbringen, damit ich gleich darauf eingehen kann und nicht erst nochmal nachfragen muss :rolleyes:.

 

Nun, ich denke, die Gefahr ist geringer als du uns glauben nachen willst. Aber daß du das anders darstellst war ja ebenso klar...

Gemach, Gemach. Die Polizei macht nichts Unrechtmäßiges. Weiß ich doch.

 

Und die StA arbeitet da anders?

In der Polizei sitzen oft zur Vernehmung extra geschulte Beamte. In der StA ist eine solche Schulung eher allgemeinerer Art. Auch hat der Verteidiger des Beschuldigten ein Anwesenheitsrecht bei der StA-Vernehmung. Das bereits sind deutliche Unterschiede.

 

Dazu kommt, dass ich die Qualifizierung von Staatsanwälten für höher und deren Neigung zu unrechtmäßigem Handeln für niedriger halte. Deine Kritik, weil es eine subjektive Einschätzung ist, kannst du dir sparen, das gestehe ich dir bereits zu. Dennoch bleibt es meine Einschätzung und ich rate dem Beschuldigten auch aus dieser, meiner, Einschätzung heraus (u.a.) vom Besuch bei der Polizei ab, so lange er das noch legal darf!

 

Darüber hinaus hast Du mir nun deinerseits noch immer nicht den Vorteil erklärt, den es mir bringt, zur Polizei zu gehen und dort auszusagen im Vergleich zu einer schriftlichen Stellungnahme, die mein Anwalt prüft und einreicht.

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@NetGhost:
Du bist nicht "die Polizei", Goose. Ich beziehe das nicht auf Deine Beiträge, sondern auf die Haltung der Polizei insgesamt.
Soso, also verbreitet die Polizei insgesamt Propaganda, wohingegen du die Objektivität in Person bist...?

 

"Insgesamt" hast Du hinzugedichtet. Weder das eine habe ich gesagt, noch das andere. Es ist jedoch schlicht falsch, Beschuldigten zu raten, zu einer polizeilichen Vernehmung zu gehen. Die Polizei ist Partei im Strafverfahren gegnerische Partei! Es kann nur schief gehen! Schau' Dir doch das verlinkte Video einmal an: Der Polizist sagt dort, dass er tausende Verdächtige vernommen hat. "Wievielen hat es geholfen? Keinem!" Keiner konnte sich bei der Polizei entlasten!

 

Du überraschst mich, habe ich doch meine Erfahrungen bereits mehrfach hier im Forum geschildert. Dieser Erfahrungsschatz ist leider grösser als mir lieb ist. Ich hätte ihn lieber nicht sammeln müssen.
Auch hierzu habe ich schon mal was gesagt: Dein "Erfahrungsschatz mag sich auf zehn oder zwanzig Verfahren erschließen (oder irre ich mich hier?). Daraus allgemeingültige Aussagen abzuleiten ist recht gewagt.

 

Da ist sie wieder, die hanebüchene Unterstellung der Allgemeingültigkeit. :lol:

Ich gebe auf Erfahrungswerten basierende Empfehlungen. Was der geneigte Leser damit anfängt, muss er selbst wissen. Nachteile können ihm dadurch jedenfalls nicht entstehen!

 

Ja, ich bin rechtschaffener Bürger und gehe einer geregelten Arbeit nach. Deshalb habe ich nicht so viel Erfahrung wie z.B. Kleinkriminelle. Mit meinem sozialen Umfeld verglichen, ist diese Erfahrung jedoch absolut überdurchschnittlich.

 

Wann jedoch, glaubst du, stellt die StA ein Verfahren schneller ein? Wenn es ausermittelt ist und aus dem Abschlussvermerk erkennbar ist, daß die Vorwürfe gegen den Beschuldigten unbegründet sind oder wenn die Akte ohne Aussage das Beschuldigten zur StA geht?

 

Nach meiner Erfahrung macht es keinerlei Unterschied, ob die Akte mit oder ohne Aussage des Beschuldigten zur Staatsanwaltschaft geht. Grundsätzlich ist es aber für den Beschuldigten nur von Vorteil, wenn die Akte leer ist. Je leerer die Akte, desto haltloser die Vorwürfe. :rolleyes:

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Sehr oft habe ich nicht mit der Polizei zu tun, habe aber dennoch ein paar eigene Erfahrungen in der Tasche.

 

In meinem Bekanntenkreis habe ich mehrere Polizisten, die allesamt ihre Aufgabe sehr ernst nehmen. Auch beruflich habe ich gelegentlich mit der Polizei Kontakt und kann nur Positives berichten. Jedoch scheinen sich die Vorzeichen in einer Vernehmungssituation umzukehren.

 

Einmal hatte ich die Polizei selbst gerufen, da mein Wagen von einem Anwohner blockiert wurde. Vor Ort wurde mit kein Gehör gegeben. Nur der Lauteste - und das war nicht ich - wurde angehört. Die Tatsachen wurden der Staatsanwaltschaft verdreht wiedergegeben und ich hatte ein Verfahren wegen Vortäuschung einer Straftat am Backen :lol:

 

Ein anderer Fall betrifft eine Hausdurchsuchung, die sich der Beamte selbt verordnet hatte. Ich wollte ihn nicht rein lassen, da es dazu keinerlei Veranlassung gab. Seine Drohungen waren jedoch so massiv, dass ich keine Chance für ein "Nein" hatte.

 

Die Durchsuchung dauerte eine geschlagene Stunde (Es wurde eine Person gesucht!) und ich musste mir fortwährend Beschimpfungen anhören, gegen die es keine Gegenwehr gab. Nach dieser Stunde habe ich bequem aufrecht stehend unter den Teppich gepasst :rolleyes:

 

Natürlich habe ich aufgrund der Methoden eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingelegt und damit einen Termin zur Klärung beim Chef bekommen. Dieser wollte mich jedoch auch vernehmen und hat mich im Gespräch massivem Druck ausgesetzt. Eine Belehrung habe ich nie erhalten, nur völlig unzutreffende Anschuldigungen.

 

Nach diesem massiven Vorgehen der Polizeibeamten habe ich weitere Schritte unterlassen.

 

Nochmal: Ich würde zu keiner polizeilichen Vernehmung gehen. Dort kann man mit wenigen Ausnahmen nur verlieren.

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@Mace:

In der Polizei sitzen oft zur Vernehmung extra geschulte Beamte.
Demnach kennst du die "Vernehmungsschulung" bei der Polizei?

 

Dazu kommt, dass ich die Qualifizierung von Staatsanwälten für höher und deren Neigung zu unrechtmäßigem Handeln für niedriger halte.
Jaja, *plonk*

 

Deine Kritik, weil es eine subjektive Einschätzung ist, kannst du dir sparen, das gestehe ich dir bereits zu.
hey, das ist aber nett. Danke

 

Dennoch bleibt es meine Einschätzung und ich rate dem Beschuldigten auch aus dieser, meiner, Einschätzung heraus (u.a.) vom Besuch bei der Polizei ab, so lange er das noch legal darf!
Sicher kannst du davon abraten. Nur scheinst du hierzu keine objektiven Gründe vorbringen zu können.

 

Darüber hinaus hast Du mir nun deinerseits noch immer nicht den Vorteil erklärt, den es mir bringt, zur Polizei zu gehen und dort auszusagen im Vergleich zu einer schriftlichen Stellungnahme, die mein Anwalt prüft und einreicht.
Nach diesem Vorteil hast du bisher auch nicht gefragt.

Aber gerne beantworte ich dir die Frage nun, da du sie gestellt hast: Bei einer Vernehmung können offene Fragen geklärt werden. Bei einer schriftlichen Stellungnahme ist das nicht immer in vollem Umfang möglich.

 

@NetGhost:

"Insgesamt" hast Du hinzugedichtet. Weder das eine habe ich gesagt, noch das andere. Es ist jedoch schlicht falsch, Beschuldigten zu raten, zu einer polizeilichen Vernehmung zu gehen.
Und dieser Rat ist so pauschal ebenso schlicht falsch.
Die Polizei ist Partei im Strafverfahren gegnerische Partei!
Das ist, mit Verlaub gesagt, Blödsinn. Der Beschuldigte ist ebenso wenig mein "Gegner" wie der Anzeigenertstatter auf meiner Seite steht. Aufgabe der Polizei ist es, Straftaten zu erforschen. Dazu gehört es, be- und entlastende Aspekte zu sammeln.

 

Mit meinem sozialen Umfeld verglichen, ist diese Erfahrung jedoch absolut überdurchschnittlich.
Kannst dud as mal in iener absoluten Zahl ausdrücken? Lag ich mit meinen zehn bis zwanzig falsch? Sind es mehr?

 

Nach meiner Erfahrung macht es keinerlei Unterschied, ob die Akte mit oder ohne Aussage des Beschuldigten zur Staatsanwaltschaft geht.
Da ist sie wieder, deine "Erfahrung". Woher weißt du es denn? Hast du mit der StA gesprochen? Hast du sie gefragt, ob es für sie einen Unterschied macht? Sorry, aber ich denke, du kannst kaum beurteilen, ob es für die StA einen Unterschied macht oder nicht

 

Grundsätzlich ist es aber für den Beschuldigten nur von Vorteil, wenn die Akte leer ist. Je leerer die Akte, desto haltloser die Vorwürfe.
Auch das ist, mit Verlaub gesagt, Quatsch. Meinst du, das Bild, das sich die StA vom Sachverhalt machen kann, ist objektiver wenn nur die Angaben des Anzeigenerstatters da stehen als wenn beide Darstellungen vorliegen?

 

Gruß

Goose

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Irgendwie scheint sich deine Argumentation darauf zu beschränken, ständig in den Krümeln rumzuwühlen und die Diskussion ins Detail zu ziehen, um vom Hauptthema möglichst weit weg zu kommen, je verschachtelter, je besser (welche Schulung bekommt man bei der Vernehmung, welche Erfahrungen hat NetGhost, von welchen Vernehmungsmethoden weiß ich nicht über Dritte?).

Diese Fragen tun nur rudimentär etwas zur Sache.

 

Es stehen These und Gegenthese im Raum.

 

These ist: Es bringt dem Beschuldigten keinen Vorteil, bei der Polizei auszusagen.

Gegenthese ist: Es kann dem Beschuldigten einen Vorteil bringen, bei der Polizei auszusagen.

 

Belege für die These sind:

  • Bei der Polizei besteht die (hinreichende) Wahrscheinlichkeit, unerlaubt vernommen zu werden. Dies wird belegt dadurch, dass hierzu schon etliche Fälle bekannt geworden sind. Die Rechtsprechung zu Beweisverwertungsverboten befasst sich mit solchen Fällen in Hülle und Fülle. Es gibt sie also. Im welchem Umfang, ist daher zunächst nachrangig, da wir hier von Dunkelziffern sprechen. Im Zweifel, den haben wir hier, da keiner genaue Zahlen hat, muss man also vom für den Beschuldigten ungünstigsten Fall ausgehen.
  • Der Beschuldigte läuft Gefahr, in Fallen zu laufen, die bei der polizeilichen Vernehmung durch List gestellt werden, was in gewissem Umfang erlaubt ist, dem Beschuldigten aber dennoch einen Nachteil bringt (nur das ist die Frage). Belege können im Rahmen der Rechtsprechung der Gerichte zu "kriminalistischer List" erbracht werden.
  • Der Verteidiger hat kein Anwesenheitsrecht. Er kann keine Fragen stellen und hat keine Möglichkeit, Einfluss auf den Beschuldigten zu nehmen. Beleg: Meyer/Goßner, § 163, Rn. 16.
  • Der Beschuldigte hat keine Möglichkeit, seine Aussage zu seinen Gunsten von seinem Verteidiger prüfen zu lassen. Im Gegenteil erfolgt gar keine Prüfung, sondern der Beschuldigte ist auf sich allein gestellt. Beleg: Allgemeingültig. Es wird nicht ernstlich bestritten werden, dass eine Prüfung der Aussage durch den Verteidiger ohne Anwesenheit der Polizei effektiver erfolgen kann als in einer Vernehmungssituation, in der Beamte zugegen sind, der Verteidiger aber oftmals gar nicht. In seinem Büro hat der Verteidiger hierfür mehr Zeit, kann ggf. Literatur hinzuziehen und ohne "lauschende Ohren" mit dem Mandanten sprechen.
  • Eine verweigerte Mitwirkung kann bei der Staatsanwaltschaft ohne zu befürchtende Nachteile nachgeholt werden. Und das sogar schon frühzeitig, sodass das Argument, das Verfahren würde ggf. früher eingestellt werden, nicht gilt. Die schriftliche Aussage kann nämlich vom Verteidiger auch an die StA geschickt werden. Beleg: Ebenfalls allgemeingültig. Dass man die Aussage an den StA schicken kann, dürfte nicht ernstlich bestritten werden.

 

Belege für die Gegenthese sind:

  • Es kann zu einem schnelleren Verfahrensabschluss kommen. Beleg: Felanzeige. [Gegenargument: Aussage kann direkt zur StA geschickt werden]
  • Offene Fragen können direkt vor Ort geklärt werden. Beleg: Allgemeingültig.

 

Ich zähle also ein unbelegtes und ein belegtes Argument bei der Gegenthese.

Mehr Argumente hast du bislang nicht vorgetragen, korrigiere mich, wenn ich falsch liege.

 

Du beschränkst dich darauf, Argumente für die These mehr oder weniger tauglich in Frage zu stellen, statt sie endgültig zu widerlegen oder positiv Argumente für die Gegenthese zu finden.

 

Es hilft nicht weiter, wenn man alles zu zerrupfen versucht, was von den Vertretern der These genannt wird. Das kann man nebenher machen, ja. Allerdings nicht durch pauschales Infragestellen, sondern durch objektives Widerlegen.

 

Ich würde daher gerne auf den Kern der Diskussion zurückkommen, anstatt ständig auszuweichen.

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Der Beschuldigte ist ebenso wenig mein "Gegner" wie der Anzeigenertstatter auf meiner Seite steht. Aufgabe der Polizei ist es, Straftaten zu erforschen. Dazu gehört es, be- und entlastende Aspekte zu sammeln.

In der Theorie hast Du hier tatsächlich recht. Die Polizei ist niemals Partei. In der Praxis sieht es aber anders aus.

 

Es ist deren tägliches Brot, Straftaten und kleinere Vergehen zu ahnden. Nicht immer ist die Sachlage klar. Immer aber gibt es einen Beschuldigten oder Betroffenen, der einer Tat bezichtigt wird. In der Regel recherchiert sie die Fakten, die gegen den Betroffenen sprechen und nicht die Fakten, die ihre eigene bisherige Arbeit in Frage stellen.

 

Was meinst Du was die Polizei macht, wenn zum Bußgeldbescheid ein winziges Mosaiksteinchen fehlt, welches mit einer passenden Aussage vom Betroffenen selbst geliefert werden kann?

 

Wie hoch schätzt Du den Enthusiasmus eines Durchschittspolizisten ein, einen Temposünder zu entlasten?

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welche Schulung bekommt man bei der Vernehmung,
Ich gebe zu, daß ich diese Frage stelle, weil ich mir sicher bin, daß du sie nicht beantworten kannst. Und das zeigt, daß einiges von dem, was du so schreibst, recht hintergrundlos ist.

 

Du sprichst von "Fallen, die gestellt werden", unerlaubten Vernehmungsmethoden etc. Aber ernsthaft: Wie oft kommt sowas vor? Willst du wirklich behaupten, daß diese Vorfälle, wenn sie denn vorkommen, nicht im Promillebereich sind?

 

Ich habe selber schon mehr als eine Strafanzeige aufgenommen, ich habe auch schon genug Beschuldigte vernommen, um zu wissen, wovon ich rede, wenn ich sage, daß es Quatsch ist, wenn hi er unterstellt wird, man wolle dem Beschuldigten was anhängen oder unbedingt seine Schuld beweisen.

 

Gruß

Goose

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Und das zeigt, daß einiges von dem, was du so schreibst, recht hintergrundlos ist.

Was für eine Relevanz hat das vorliegend? Bestreitest du ernsthaft, dass die Polizei geschult wird auf Vernehmungen?

Wenn ja, ok. Ist dann zwar merkwürdig, aber immerhin relevant. Dann werde ich den Gegenbeweis erbringen.

 

Aber auf die Art und Weise der Schulung kommt es nicht im Ansatz an. Es reicht, dass es sie gibt. Ein Geschulter tritt einem Ungeschulten gegenüber. Punkt.

 

Im übrigen habe ich nie behauptet, dass ich über die Schulungen bescheid weiß. Die Behauptung ist also wieder bezeichnend. Ich könnte das in Erfahrung bringen, aber es bringt zu der Sache hier nichts. Es dient nur dazu, die Diskussion zu zerreißen, um sich nicht mit Kernproblematiken auseinandersetzen zu müssen.

 

Auf den Rest gehe ich nicht ein, da du mit dem weitermachst, was ich kritisiert habe, statt auf meine Kernpunkte einzugehen.

Du hackst auf Randbegebenheiten rum und zur Hauptsache hüllst du dich, trotz eines ausführlichen zusammenfassenden Beitrags von mir hierzu, zur Ermöglichung der Rückkehr auf das Hauptproblem, in Schweigen.

 

Nur hierauf gehe ich nochmal gesondert ein:

Ich habe selber schon mehr als eine Strafanzeige aufgenommen, ich habe auch schon genug Beschuldigte vernommen, um zu wissen, wovon ich rede, wenn ich sage, daß es Quatsch ist, wenn hi er unterstellt wird, man wolle dem Beschuldigten was anhängen oder unbedingt seine Schuld beweisen.

Du unterstellst NetGhost, seine Erfahrungen mit unterschiedlichsten Behörden sei unbrauchbar, weil quantitativ zu wenig.

Aber du kannst auch nicht wissen, wie deine Kollegen (insb. außerhalb deiner Behörde) solche Vernehmungen durchführen, was sie dabei ggf. Verbotenes machen.

Weil du nicht bei allen Vernehmungen dabei sein kannst. Deine Erfahrung ist auf die Behörden beschränkt, bei denen du bisher warst (und solltest du gewechselt haben, kann sich das dort auch geändert haben). Das ist nur ein unbedeutender Bruchteil, wenn man bedenkt, wie viele es davon gibt.

 

Du kannst also genausowenig objektive, allgemeingültige Aussagen für ganz Deutschland treffen, wie jeder andere auch. Aber von anderen forderst du es. Das ist in sich widersprüchlich.

Ich denke, das können am ehesten noch Verteidiger, weil die viel rumkommen und viel sehen...

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Ein Geschulter tritt einem Ungeschulten gegenüber.

 

Ich höre immer fassungslos zu, wenn Unfallbeteiligte sich ausführlich zum Sachverhalt äußern. Die plappern wie ein Wasserfall, ohne sich bewusst zu sein, das sich der eine oder andere um Kopf und Kragen redet. " Informatives Gespräch " nennt sich das und findet sich natürlich in schriftlicher Form in der Akte wieder.

 

Geschulte Polizeibeamte, die mit Sondersignal bei Rot über die Kreuzung fahren und dabei dem ortsansässigen Bestattungsunternehmer zwei Neukunden, und mir mehrere zerdätschte Autos zukommen lassen, verweigern rigoros bei den eigenen Kollegen die Aussage und äußern sich generell nur nach Akteneinsicht über Ihren Anwalt. Zudem sind sie sofort Dienstunfähig krankgeschrieben.

 

Dabei könnten sie doch zu einem schnelleren Verfahren und dessen Abschluß beitragen, wenn sie dann sofort eine Aussage machen würden. Warum machen die das nur ? wenn doch die Kollegen nur das beste wollen und auch nach entlastenden Sachverhalten suchen ?

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Ich kann Gooses innere Motivation überhaupt nicht nachvollziehen, immer noch dem Betroffenen zuzuraten, zur Vernehmung zu gehen. Aus Polizeisicht will man natürlich, dass der Betreffende erscheint. Goose sollte die Angelegenheit mal aus Sicht eines Betroffenen sehen. Wie faun98 schon schreibt würde Goose selbst ganz sicher auch nicht zur Vernehmung gehen und drauflos plappern, sondern erst einen Anwalt aufsuchen.

 

Mace hat die These und Gegenthese zutreffend zusammengefasst. Ergänzungen dazu kamen bisher nicht.

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Was für eine Relevanz hat das vorliegend? Bestreitest du ernsthaft, dass die Polizei geschult wird auf Vernehmungen?

Wenn ja, ok. Ist dann zwar merkwürdig, aber immerhin relevant. Dann werde ich den Gegenbeweis erbringen.

Wen meinst du nun mit "die Polizei"? Eine Vernehmung in einem Tötungsdelikt wird sicher anders aussehen als die in einem Verkehrsdelikt. Aber bitte, erbringe mal den Gegenbeweis. Dann aber auch derart, daß du zeigst, wer in welchem Umfang geschult wird (denn das ist ja nicht unerheblich).

 

Du unterstellst NetGhost, seine Erfahrungen mit unterschiedlichsten Behörden sei unbrauchbar, weil quantitativ zu wenig.

Aber du kannst auch nicht wissen, wie deine Kollegen (insb. außerhalb deiner Behörde) solche Vernehmungen durchführen, was sie dabei ggf. Verbotenes machen.

Nun ist mein Einblick in diese Thematik wohl um ein vielfaches tiefer als der von NetGhost (und im übrigen auch behördenübergreifend).

 

Wen würdest du wohl ernster nehmen, wenn es um Erfahrungen beim Autofahren geht: Den, der sagt, er sei schon 1000 Kilometer gefahren oder den, der schon 1000000 km weg hat?

 

@Dagegen: Es geht um die pauschale Aussage, man solle auf keinen Fall dort hin gehen, weil die Polizei "dein Gegner ist" und dich nur reinreißen will. Das ist schlicht und ergreifend falsch.

 

Gruß

Goose

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Wen würdest du wohl ernster nehmen, wenn es um Erfahrungen beim Autofahren geht: Den, der sagt, er sei schon 1000 Kilometer gefahren oder den, der schon 1000000 km weg hat?

Da fühle ich mich ja angeprochen. Somit möchte ich Dir auf

... weil die Polizei "dein Gegner ist" ...

mitteilen: Die Polizei ist in diesen Sachen nicht "dein Freund und Helfer".

:unsure:

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Wen würdest du wohl ernster nehmen, wenn es um Erfahrungen beim Autofahren geht: Den, der sagt, er sei schon 1000 Kilometer gefahren oder den, der schon 1000000 km weg hat?

 

Also wenn jemand eine Million Kilometer dadurch zustande bringt, dass er zweimal die Woche im ländlichen Bereich jeweils 20 Kilometer zum Einkaufen fährt und dann zur 10 km entfernten Arbeitsstelle, dann ist er für mich kein guter Kandidat zum Austausch von Erfahrungen. Da ist mir der Außendienstmitarbeiter, wohnhaft in Berlin, mit erst 1000 gefahrenen Kilometern deutschlandweit, wesentlich lieber.

 

Es ist beschämend, wie du hier ständig weiter ausweichst... :unsure:

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Es ist beschämend, wie du hier ständig weiter ausweichst... :unsure:

Mir scheint, wertes Mitglied 'Zitrone', Du siehst dich hier als Erzieher fuer die erfolgreiche Kommunikation an.... :blink: Dann sei doch bitte auch so gut, und zeige uns, wie es richtig gemacht wird. Anfangen koenntest Du z.B. einmal damit, dass Du auf den Beitrag Nr. 63 antwortest, anstatt hier immer wieder auszuweichen, was Du ja selbst als beschaemend bezeichnest. :unsure:

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Es ist beschämend, wie du hier ständig weiter ausweichst... :unsure:

Mir scheint, wertes Mitglied 'Zitrone', Du siehst dich hier als Erzieher fuer die erfolgreiche Kommunikation an.... :blink: Dann sei doch bitte auch so gut, und zeige uns, wie es richtig gemacht wird. Anfangen koenntest Du z.B. einmal damit, dass Du auf den Beitrag Nr. 63 antwortest, anstatt hier immer wieder auszuweichen, was Du ja selbst als beschaemend bezeichnest. :unsure:

 

Will nicht auf deine Off-Topic-Provokation antworten, lieber Super-Mod. :rofl: Damit in diesem Fall EOD.

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Will nicht auf deine Off-Topic-Provokation antworten, lieber Super-Mod. :unsure: Damit in diesem Fall EOD.

Also bist Du in Sachen Erzieher fuer die gute Kommunikation auch nur 'ne Luftnummer? Immerhin hast Du ja mit dieser Off-Topic Provokation angefangen, oder? Anderenfalls ich ja meine Nachfrage in Beitrag Nr. 63 gar nicht angebracht haette....

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Will nicht auf deine Off-Topic-Provokation antworten, lieber Super-Mod. :unsure: Damit in diesem Fall EOD.

Richtig so! Werde das in Zukunft auch so handhaben. Diese ewige Verwässerung, um den Diskussionspartner im Detail zu zermürben, wird von mir künftig kommentarlos ignoriert.

Ich werde mich auf die Krendiskussion beschränken.

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Wen würdest du wohl ernster nehmen, wenn es um Erfahrungen beim Autofahren geht: Den, der sagt, er sei schon 1000 Kilometer gefahren oder den, der schon 1000000 km weg hat?

 

Wie oft warst Du schon Beschuldigter einer Straftat?

Beschuldigter war ich noch nie. Jedoch denke ich, daß ich als anzeigenaufnehmender oder sachbearbeitender Beamter durchaus einen Einblick habe, der dieses aufwiegt. Siehst du das ernsthaft anders?

 

Gruß

Goose

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