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Angemeldetes Auto Verkaufen


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Hallo,

 

hab wiedermal eine Frage:

 

ich möchte mein Auto verkaufen, ein potenzieller Kunde hat angerufen, wir haben uns für morgen verabredet. Er möchte das Auto jedoch nur kaufen, wenn es angemeldet ist.

 

Würdet Ihr davon abraten, das Auto angemeldet zu verkaufen? Ich werde selbstverständlich seine Perso-nummer notieren und seine pers. Daten. Und dann? Die Daten noch der Versicherung und der Zulassungsstelle mitteilen?

 

Oder lieber gar nicht darauf einlassen und nur abgemeldet verkaufen? Oder was gibt es zu beachten?

 

Danke für Eure Tipps!

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Im Dezember habe ich mein Auto nach nur einer Zeitungsanzeige verkauft.

Dazu habe ich den Vordruck genommen, der von der Auto-Bild auf deren

Seite heruntergeladen werden kann.

Dort verpflichtet sich der Käufer, das Fahrzeug innerhalb einer Woche umzumelden.

Gleichzeitig sind dort die Vordrucke für die Veräußerungsanzeigen, die ich an

die Zulassungsstelle und meine Versicherung gesandt habe, enthalten.

Hat alles prima geklappt.

 

Als ich vor 3 Jahren meinen Mazda 626 an einen Kirgisier verkauft hatte, habe ich

diesem das Fahrzeug nach Überweisung des Kaufbetrages bei seinen Verwandten

in der Nachbarstadt abgestellt und die Nummernschilder mitgenommen.

Das Fahrzeug hatte ich vor der letzten Fahrt bereits abgemeldet und die Kennzeichen

entstempelt.

Damit durfte ich lt. Zulassungsstelle und zusätzlicher Rückfrage bei

meiner Versicherung zum letzten Abstellort, in diesem Fall auf den Privatparkplatz, fahren.

Ein Stehenlassen eines nicht mehr versicherten Fahrzeugs auf öffentlichem Gelände

verbietet sich von selbst.

 

 

Hat auch geklappt.

 

mfg

Zöllner

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Er möchte das Auto jedoch nur kaufen, wenn es angemeldet ist.

 

Würdet Ihr davon abraten, das Auto angemeldet zu verkaufen?

Ich würde es nicht machen. Ich würde mich eventuell noch darauf einlassen, mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren, um das Auto gemeinsam umzumelden.

 

Ein Auto, dass auf mich zugelassen ist, würde ich nicht einem Fremden anvertrauen.

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Er möchte das Auto jedoch nur kaufen, wenn es angemeldet ist.

 

Würdet Ihr davon abraten, das Auto angemeldet zu verkaufen?

Ich würde es nicht machen. Ich würde mich eventuell noch darauf einlassen, mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren, um das Auto gemeinsam umzumelden.

 

Ein Auto, dass auf mich zugelassen ist, würde ich nicht einem Fremden anvertrauen.

 

Und was macht man am Samstag, noch besser am Karfreitag?

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Noch besser ist, wenn sich Kaufinteressenten angemeldet haben: abmelden und nach Verkauf rote Nr. Schilder drauf. Damit ist jeder Ärger aus dem Weg.

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Ich würde es nicht machen. Ich würde mich eventuell noch darauf einlassen, mit dem Käufer zur Zulassungsstelle zu fahren, um das Auto gemeinsam umzumelden.

 

Ein Auto, dass auf mich zugelassen ist, würde ich nicht einem Fremden anvertrauen.

Warum soll das jetzt alles so umstaendlich sein? Ich habe etliche Fahrzeuge gekauft und verkauft und alle waren angemeldet. Im Schreibwarenhandel den entsprechenden Kaufvertrag besorgt, alles eingetragen und die entsprechend gekennzeichneten Durchschlaege sofort (!) ans KVA und die Versicherung geschickt. Es hat noch nie Trouble gegeben, selbst als einer der Kaeufer aus der Ukraine kam und das Fahrzeug sofort dorthin mitgenommen hat. Das man sich die Papiere vom Kaeufer genau ansieht und korrekt in den Vertrag eintraegt, ist doch ein Selbstlaeufer und bedarf nicht der besonderen Erwaehnung.

 

Und was macht man am Samstag, noch besser am Karfreitag?

 

Warten bis Montag.

Tja - und was macht man, wenn man in Berlin wohnt und das Auto in Bayern steht? Erst in Bayern zulassen und dann in Berlin nochmal? :rolleyes:

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Wenn Du den Verkauf deiner Versicherung mitteilst geht das schon klar.

 

Es droht dann aber Ärger, falls der Käufer keine Kfz-Steuer zahlt. Wurde nun nicht umgemeldet, ist man dann zunächst der Dumme, da man den Verkauf und die Übergabe nachweisen muß. Daher sollte man bei unbekannten Personen vorsichtig sein.

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Es droht dann aber Ärger, falls der Käufer keine Kfz-Steuer zahlt. Wurde nun nicht umgemeldet, ist man dann zunächst der Dumme, da man den Verkauf und die Übergabe nachweisen muß. Daher sollte man bei unbekannten Personen vorsichtig sein.

 

Wenn man die Kopie des kaufvertrages gleich zur zuständigen Zulassungstelle faxt oder per Post schickt ist das alles egal. Ab dem Tag wo das Auto verkauft wurde ist der Käufer Steuerpflichtig egal ob er es ummeldet oder nicht. Man kann ein Fahrzeug ohne Probs angemeldet verkaufen wenn man:

 

1. Ausweisnummer, Geburtsdatum usw sowie Bestätigung das der Käufer eigene Doppelkarte hat in den Kaufvertrag schreibt

2. gleich die Kopie vom Kaufvertrag der Zulassungstelle zukommen lässt.

3. gleich die Kopie der Versicherung zukommen lässt.

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Servus,

habe die gleichen Erfahrungen wie HarryB gemacht.

Habe auch schon etliche Fahrzeuge ge- und verkauft, meist in angemeldetem Zustand. Hatte noch nie Probleme.

Wenn man alle Daten festhält und an die Versicherung und Zulassungsstelle weiterleitet, ist man auf der sicheren Seite.

 

Und Kurzzeitkennzeichen sind 5 Tage gültig.

Kosten sind abhängig von Zulassungsstelle bzw. Schilderdrucker. Diese könne stark variieren.

Schilder drucken kostet ca. 15€+ 10,50€ Gebühren+ Kosten bei der Versicherung (ca. 60€), die auch stark variieren können. Einige Versicherungen verrechnen aber die Kosten dann, wenn man das Fahrzeug dann fest dort versichert.

 

MfG

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Habe meine Autos bisher auch alle problemlos im angemeldeten Zustand verkauft.

 

Bei den Musterverträgen vom ADAC ist die Meldung für Versicherung und Zulassungsstelle gleich dabei. Ausfüllen und unterschreiben lassen und ab per Fax!

Vom Ausweis des Käufers mache ich immer eine Kopie beider Seiten und hefte sie mit dem Vertrag ab.

 

Probleme könnte es höchstens geben, wenn der Käufer mit deinem Auto am selben Tag eine Bank überfällt...

 

Grobi

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Servus,

 

das mit dem Banküberfall, sollte auch kein Problem sein, sofern man den Übergabezeitpunkt im Vertrag festhält.

Würde zwar trotzdem Scherereien geben aber man ist auf der sicheren Seite.

Zumal so etwas auch mit einem abgemeldeten Fahrzeug passieren könnte. Wenn die Polizei es findet, würden sie auch zuerst zum letzten Halter kommen.

 

Mache das prinzipiell, schon um gegen eventuelle Bußgeldbescheide abgesichert zu sein.

MfG

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So, Auto ist angemeldet verkauft. Habe natürlich die Daten der Käuferin und habe alles unterschreiben lassen, also Kaufvertrag und eine Verpflichtung, das Auto unverzüglich umzumelden oder abzumelden.

 

Hab dann direkt bei meiner Versicherung angerufen, um die Daten der Käuferin mitzuteilen, jetzt erklärt mir dieser Fuzzy am Telefon, daß das egal ist und solange die Kiste auf mich angemeldet ist, fährt der neue Besitzer auf meinen V-Schutz und solange ist es mein Problem! Toll, was bringt dann bitte der ganze Mist mit "gleich Bestätigung des Verkaufs und der Übergabe an die Zulassungsstelle und Versicherung"?

Immerhin bietet die Verischerung ja auf ihrer Homepage für ebensolche Vorgänge extra Formulare zum Download an.... :rolleyes:

 

Manchmal denk ich mir echt........ :rolleyes:

 

na dann hoffe ich mal, daß Madame sich an die Vereinbarung hält und daß alles gutgeht..... Ist ja nicht wirklich mängelfrei die Kiste!

 

 

Falls sich was ergibt, sag ich natürlich bescheid....

 

 

Vielen Dank für Eure Ratschläge!

 

Gruß

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Hallo,

da bist wohl an einen Mitarbeiter des Callcenters geraten?!

Ab Übergabe bist du nicht mehr verantwortlich. Sollte die Dame vor der Ummeldung einen Unfall bauen würde zwar Deine Versicherung einspringen, Du aber nicht hochgestuft.

Mein Vater hatte vor kurzem auch das Spiel durch (nur hat der neue Besitzer anscheinend den besiegelten Kauf noch ein wenig begossen...), auf dem Vertrag war die Uhrzeit drauf, es gab fast keine Probleme.

 

Grüße

Klaus

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Hat er Dir Quatsch erzählt. Auto ist doch verkauft. Seit wann kannst Du Sachen versichern die Dir nicht gehören?

 

Servus,

 

das ist prinzipiell schon möglich. So kann mein Vater Versicherungsnehmer sein, aber ich kann Halter und Eigentümer sein.

Allerdings bedarf es hierfür einer Vollmacht und somit Zustimmung. :rolleyes:

 

 

Auf jeden Fall ist gsi2l auf der sicheren Seite.

 

 

MfG

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Guest Pferdestehler

Habe alle Autos immer angemeldet verkauft. Bei Beachtung weniger Grundregeln (Standardvertrag mit Fristsetzung für Ummeldung, sofortige Benachrichtigung von Kraftverkehrsamt und Versicherung) ist das Ganze vollkommen risikofrei. Die Haftpflicht für das Fahrzeug bleibt eintrittspflichtig für die Frist bis zur Ummeldung, ohne dass davon die Rabattstufe des Verkäufers noch gefährdet ist.

 

Ich habe mir da bisher nie einen Kopf gemacht, verstehe auch die Leute nicht, die sich weigern, einem das gekaufte Auto mit ihren Kennzeichen angemeldet mitzugeben. Das ist lächerlich.

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Würde nie ein Auto angemeldet verkaufen,was hab ich davon??Kiste verkauft und fertig,wie die den abholen ist doch nicht mein Problem.

 

Warum soll ich da meine Bretter mitgeben???

 

Dann muß ich mir ja bei der Zulassungsstelle beim anmelden meines neuen Autos wieder ne neue Nummer machen lassen und somit auch das Drucken neuer Kennzeichen bezahlen.

Blödsinn also, ich melde wenn dann um und nehm dafür mein altes Kennzeichen oder ich lass es reservieren bis falls ich nicht sofort ein neues Auto habe. Das ist allemal günstiger als alles neu zu machen weil meine Kennzeichen irgendwo beim Käufer wat weiß ich wo im Müll landen.

 

 

Meine Meinung !!

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@voelle01: Wo meldest du denn deine Fahrzeuge an/um?

Der normale Verfahrensweg sollte folgender sein:

- bleibt das Fahrzeug im gleichen Zulassungsbezirk angemeldet, dann behält es das bisherige Kennzeichen,

- bei Anmeldung ausserhalb des bisherigen Zulassungsbezirkes wird das bisherige Kennzeichen erst einmal gesperrt (WIMRE 1 Jahr), erst danach wird es neu vergeben.

Sollte deshalb schlecht aussehen mit der Kennzeichenübernahme aufs neue Fahrzeug.

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@Stuka Bei uns ist das ganz normal , wie schon geschrieben kann ich das Kennzeichen beim Ummelden direkt fürs neue Auto nutzen bzw. beim abmelden für einen längeren Zeitraum resevieren lassen für kleines Geld um es dann bei Neuanmeldung wieder zu nutzen.Das sollte aber überall so sein,schließlich bezahlt man ja z.B. fürn Wunschkennzeichen 10 € extra. Was wär das denn wenn ich das dann nie behalten könnte!! Ich hab 2 Wunschkennzeichen und fahre das eine jetzt bereits auf dem 3 Fahrzeug.

 

 

mfg

 

 

:rolleyes:

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Also ich würde nicht noch mal ein angemeldetes Fahrzeug verkaufen.

Als ich letztes Jahr mein Mopped verkauft habe hat der Besitzer mit versprochen das Fahrzeug sofort umzumelden. Wurde auch im Vertrag so festgehalten. Trotzdem hat er dies unterlassen und ist schön weiter mit meinem Kennzeichen gefahren. Musste mehrmals zum Straßenverkehrsamt (mit Kopie des Kaufvertrages usw.) laufen damit die nötigen Schritte eingeleitet werden konnten. Haben das OA zu ihm geschickt, die dann wohl die Plaketten entfernt haben. Mit der Versicherung gab es deswegen auch ärger. Hatte leider auch keinen Rechtschutz. Im Endeffekt musste ich fast 3 Monate auf die Abmeldebescheinigung warten.

Von meinem Arbeitskollegen der Freund hat es noch schlimmer erwischt. Hatte sein Auto mit Kennzeichen verkauft. Nachst wurde er dann sehr unsanft von der Polizei geweckt und erstmal verhaftet. Die Käufer hatte mit seinem Auto die Türen eines Geschäftes als Einfahrt benutzt und den Laden dann ausgeräumt. War aber auch seine Schuld weil er sich keinen Ausweiss hat zeigen lassen.

 

 

Gruss

 

Tom

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Guest Pferdestehler
Musste mehrmals zum Straßenverkehrsamt (mit Kopie des Kaufvertrages usw.) laufen damit die nötigen Schritte eingeleitet werden konnten.

Sorry, das ist aber eigene Dämlichkeit! Hättest Du noch am Tag des Verkaufs die Übergabebescheinigung an das Amt gefaxt oder per Briefpost geschickt, wäre das wohl kaum passiert. Danach hättest Du mit dem Verhalten des Käufers nämlich auch für das Amt nichts mehr zu tun gehabt.

 

Wer so unüberlegt handelt, muss auch mit den Folgen leben.

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@ Pferdestehler

Da ich nicht jeden Tag Fahrzeuge verkaufe hatte ich darüber kein Plan. War wohl auch etwas zu gutgläubig. Trotzdem steht für mich fest, dass ich nächstes Mal auf Nummer Sicher gehen werde und meine Kennzeichen nicht rausgebe.

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Guest Pferdestehler

Damit belastest Du den Käufer unnötig. Und zwar nur deshalb, weil Du nicht willens bist, die wirklich simpelsten Grundregeln einzuhalten.

 

Lade Dir doch einfach beim ADAC den Mustervertrag herunter (als PDF), die dritte Seite enthält bereits die nötigen Formulare für Versicherung und Zulassungsstelle. Dann ist das wasserdicht.

 

Aber - man muss es eben wollen... :rolleyes:

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Es gibt auch den Fall, bei dem übereifrige Verkäufer die Anzeige bereits beim Verkaufsabschluß abschickten, ohne darauf hinzuweisen, daß die Übergabe später stattfindet. Dann bekam der Käufer bereits Stillegungsdrohungen zu einem Fahrzeug, das er noch gar nicht besaß.

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So.... mal nen kurzen Zwischenstand:

 

Habe das Auto ja angemeldet verkauft. Mit der Käuferin war auch alles abgesprochen, die gröbsten defekte an Fahrzeug wurden genannt, im Kaufvertrag wurde darauf hingewiesen. Im Vertrag steht, daß das Auto "im Gesamten als defekt verkauft" wird und daß "jedes Teil am Fahrzeug für defekt" erklärt wird. Sachmängelhaftung natürlich auch ausgeschlossen.

 

Zur Erklärung: es handelt sich um ein "etwas" älteres Auto, das ich während meines Studiums gefahren habe. Kaufpreis war auch eher symbolisch, ich war doch froh, daß die Kiste weg war.

 

So, hat Madame also das Auto vor etwa 10 Tagen angeschaut, gleich gekauft und damit nach Hause gefahren. Am übernächsten Tag dann der Anruf, das sei ja alles eine Unverschämtheit, es ist ja alles kaputt. Ich entgegne: "ja, natürlich. Deshalb habe ich ja verkauft!" Also, Madame will Geld zurück, ich lehne ab. Sie will sichan einen Amwalt wenden. Ich entgegnete, das halte ich für eine gute Idee.

 

Gestern dann nochmal bei der Zulassungsstelle angerufen: Auto noch nicht ab- oder umgemeldet. Dann die Information, Madame sei angeschrieben und aufgefordert worden, das Auto umzumelden;

Dann Anruf bei der Versicherung, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Frau im Callcenter sagt, die Veräußerungsanzeige sei bei ihnen eingegangen, Madame wurde angeschrieben wegen dem Abschluss einer neuen Versicherung. Man müsse ihr aber 4 Wochen Zeit lassen zu reagieren, vorher kann keine Meldung wegen unversichertem Fahrzeug an die Zulassungstelle gegeben werden.

 

 

Super....jetzt zahle ich noch nen Monat Steuer und Versicherung für Madame, da ich nicht davon ausgehe, daß sie sich an die Vereinbarung hält, das Auto unverzüglich umzumelden, wegen des Ärgers über die Defekte, die ja sooo überraschend auftauchten....ich Betrüger......... :kopfschuettel: ...oder macht die Zulassungsstelle vorher schon was? Sie hat ja Kenntnis über den Halterwechsel....bzw den bevorstehenden.....

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Hallo gsi2l,

Dubrauchst nur bis zum in der Meldung genannten Datum zahlen. Die Rückerstattung der eventuell zuviel gezahten Beiträge verzögert sich nur durch die fehlende Ummeldung. "Madame" könnte ja noch behaupten gar kein Auto von Dir gekauft zu haben...

 

Grüße

Klaus

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Hallo,

 

danke nochmal für die vielen Antworten.

 

heute kam per Post sogar schon die Abrechnung vom Finanzamt für die KFz-Steuer. Geht also alles seinen Weg...

 

Na dann schau ich mal, wann sich die Versicherung meldet und die Ummeldung des Autos mitteilt (machen sie laut Callcentermitarbeiter).

 

Sollte sich noch was tun, auch wegen der Anwaltsdrohung, werde ich natürlich nochmal schreiben.

 

 

Grüße!

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