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gsi2l

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  1. Außerdem.. ...reicht doch gar nicht aus, oder? Andere Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, ->Kinder) könnten doch problemlos auf das Gelände gelangen, oder? Ist nicht damit die Sache per Definition schon gelaufen?
  2. Wann erfolgt eigentlich die Auswertung? Ich habe meinen Zettel auch nicht zurückgeschickt. Würde gerne wissen, ab wann - oder besser bis wann max. - ich da mit Schwierigkeiten rechnen darf!?
  3. gsi2l

    Videos Teil II

    ohne Worte... >Klick<
  4. Prinzipiell finde ich das Urteil auch in Ordnung. Hätte der Unvallverursacher einfach rechts überholt und wäre weitergefahren, hätte er nur eine Strafe für sich selbst, aber nichts anderes riskiert. Was ich nur nicht ganz verstehe: Warum wurde der Fahrer wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs verurteilt? Wie vorsätzlich kann man denn noch handeln??
  5. Nochmals ein (letztes) Update zur Vervollständigung: nach einem kurzen Telefonat mit der Versicherung habe ich das Auto in die Werkstatt meiner Wahl gefahren. Habe alles wieder richten lassen, die Differenz zwischen den Gesamtkosten für mich und dem bereits von der Vers. bezahlten Teil werde ich in Rechnung stellen. Soll dann kein Problem mehr geben. Komisch nur, daß die Versicherung nicht zugesstimmt hat, die Kosten für die Erstellung von meinem Kostenvoranschlag zu übernehmen, dann wäre ich auch in die vorgeschlagene Werkstatt gefahren.. hätte der Vers. gute 450 Euro gespart. Aber Koste
  6. Kleines Update: Die Versicherung hat inzwischen einen eigenen Kostenvoranschlag erstellen lassen und eine Werkstatt genannt, bei der die Reparatur durchgeführt werden kann. Kann ich mir die nicht selbst aussuchen?? Sie hat auch einen Tag später 750 Euro überwiesen... Scheinbar wird damit gerechnet, dass nach Gutachten abgerechnet werden soll. Ist aber falsch, es soll ausgebeult/lackiert werden. Kann ich jetzt einfach in irgendeine Werkstatt gehen und die Reparatur durchführen lassen und dann die Restforderung an die Versicherung stellen? viele Grüße
  7. Vielen Dank für die vielen Antworten. Ich werde wohl die Reaktion der Versicherng abwarten. Je nach Reaktion werde ich dann lackieren lassen. @Hartmut: Ist kein Japaner, ist ein deutsches Fabrikat. Spielt aber auch keine Rolle, oder? Vielen Dank @all! ... werde posten, wenn die Versicherung sich zum KVA geäußert hat!
  8. Hallo, Ich habe aus aktuellem Anlass folgende Frage: Beim Verlassen des Fahrradkellers beschädigt jemand mein Auto (abgestellt, nicht in Betrieb), da aus Unachtsamkeit sein Fahrrad gegen mein Auto gekippt ist. Der Kostenvoranschlag bei der Fachwerkstatt kommt auf eine Schadenshöhe von 1600 Euro. (Das Auto ist BJ2008 und hat keine Vorschäden). Das Auto wurde durch das Missgeschick an der Fahrertüre beschädigt (Beule und Kratzer). Die Werkstatt sagt, es müssen an der Fahrerseite beide Türen neu lackiert werden, da sonst ein Farbunterschied erkennbar sei/auffallen würde. Muss die privat
  9. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass die Behandlung im Osten wesentlich billiger ist als in D. Ich weiß allerdings auch von einem Freund aus der "Zahn-Ersatz-Branche", dass Leute mit billigem Zahnersatz aus dem Ausland in Deutschland beim deutschen Zahnarzt nicht mehr unbedingt willkommen sind. Wenn also einmal der Bedarf entsteht, etwas an den Kronen/Brücken oder sonst was reparieren zu lassen, wird sich der deutsche Zahnarzt auf die medizinisch notwendige Behandlung einlassen, die er nicht verweigern darf, allerding wird er gleichzeitig sagen, dass die kosmetische Behandlung bitte dort vo
  10. Vielleicht steckt ja auch noch ein anderer Gedanke dahinter: Inwieweit ist es dem Autofahrer zuzumuten, immer maximal exakt das erlaubte Tempo einzuhalten? Ist doch nur menschlich, dass man gelegentlich mal einen Tick über und unter dem Limit fährt. Sonst müsste jeder nur noch auf den Tacho schauen und würde sich wohl weniger auf die Umwelt konzentrieren.... Rein technisch gesehen kann ich wenig dazu sagen, da mir die Messverfahren wenig vertraut sind.
  11. gsi2l

    Herzlich Willkommen!

    Bei allem Respekt für Deinen Job, aber das ist irgendwie pervers!
  12. Gibts es denn irgendwo eine Quelle, in der man nachlesen kann, wie Schilderkombinationen zu lesen sind? Ich habe da immer so meine Probleme, gerade bei Anwohnerparkplätzen, teilweise kostenpflichtigen Parkplätzen, Ausnahmen vom Halteverbot etc...
  13. Vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Das mit der Korridorvignette ist vielleicht ein interessantes Thema.. die Vignette ist ja auf die Scheibe zu kleben, sonst ist sie nicht gültig, ist klar. Die Korridorvignette dagegen ist nur ein Pappkärtchen, das man gut sichtbar auslegen muss. Aber was passiert, wenn das Kärtchen runterfällt? bei einer persönlichen Kontrolle, klar, kann man die Karte zeigen (sofern vorhanden ). Wird man allerdings Wochen später angeschrieben, da man ohne Vignette gefilmt wurde, ist es natürlich nicht glaubwürdig, wenn man sagt, daß eine K-Vignette vorhanden war,
  14. Ja vielen Dank, das hilft ihm sicher schon mal weiter... Die Ersatzmaut beträgt doch nur 120 EUR, wenn man vor Ort zahlt, oder? Habe gehört, daß es im Falle des Nichtzahlens eine Anzeige gibt, die eine Busse von 400-4000 EUR zur Folge hat.. Das mit dem Überwachungssystem könnte für ihn evtl. noch spannend werden, denn er meint, er habe eine Kamera gesehen... aber einfach mal abwarten. Sollte sich noch etwas tun, werde ich berichten. Ich hoffe jedenfalls nicht, daß noch etwas nachkommen wird....
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