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Frecher Anwalt Testet Pozilei


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Unsere zuständige Bußgeldrichtein meinte, dass zwar eine Verpflichtung zum Durchsuchen nicht bestünde, jeoch würde ihrer Meinung nach, wenn es sich erweist oder nicht auszuschließen ist, dass der Polizist trotz einer entsprechenden Äußerung keine Anstalten gemacht hat, den Wahrheitsgehalt der Behauptungen zu erforschen, eine Einstellung des Verfahrens oder nötigenfalls ein Freispruch anstehen.

Das ist eigentlich der springende Punkt. Der Cop kann mitspielen, er muss es aber nicht. Und wenn an einer Kontrollstelle die Sünder im Minutentakt heraus gewunken werden, wird sich wohl kaum ein Cop die Zeit nehmen das Auto nach anderen Handys zu durchsuchen. Und er wird sicher nicht erst einen Richter befragen was er muss und was nicht.

 

Die von dir angesprochene Richterin sieht es so, aber wie sieht es ein anderer Richter wenn er darüber urteilen soll ob ein Handy benutzt wurde oder nicht.

 

Wie würde das Urteil ausfallen, wenn als Beweis nur ein Foto vorliegen würde, und die Behauptung mit dem Dummy würde vorgebracht? In dem Fall dürfte jeder mit der Schutzbehauptung durchkommen.

 

So pauschal, wie du hier die Verpflichtung der Polizei abtust, auch nach entlastenden Beweisen zu suchen, ist das auch nicht korrekt.

Sicher muss sich die Polizei nicht zum Narren halten lassen; aber wenn entlastende Umstände zu erforschen sind, dann muss sie das gleichermaßen tun, wie sie es nach belastenden Beweisen tut.

 

Wie soll da was entlastet werden, kein Handy sein Eigen nennen ist rechtskonform. Und kein Handy finden sagt auch nichts aus, ist kein Beweis. Und wenn wirklich ein Handy auftaucht, wäre das ein Beweis, wer hat da telefoniert? Darf der Cop dann nachschauen ob telefoniert wurde? Musste überhaupt telefoniert werden, es reicht ja das Handy in der Hand halten.

 

Überlege mal, was für ein Aufwand da wirklich betrieben werden müsste. Verstecke im Auto suchen, die nähere Umgebung absuchen, die Strecke absuchen. Und wer kommt für Schäden auf wenn z.B. die Verleidung beschädigt wird.

 

Es geht hier um ein Bagatelldelikt, nicht um Rauschgiftschmuggel.

 

MfG.

 

hartmut

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Ich habe nicht behauptet, dass generell nach dem Handy gesucht werden muss. Ich habe lediglich klargestellt, dass sich die Ermittlungsbehörde zu allen Seiten öffnen muss.

Wenn die Polizei Hinweise ignoriert, die zur Entlastung des Betroffenen beitragen können und die mit einem Aufwand recherchiert werden können, der nicht außer Verhältnis zu der Sache an sich steht, dann begeht sie einen Verfahrensfehler, der erhebliche Auswirkungen auf das Verfahren haben kann.

 

Und wenn jetzt ein Polizist die Behauptung bspw. des Gebrauchs eines Rasierapparats ignoriert, indem er sich weigert, überhaupt Kenntnis vom Vorhandensein des Rasierapparats zu erlangen, dann begeht er einen Verfahrensfehler, der im Endeffekt das Verfahren kippen kann; ganz klar.

 

Anders ist es, wenn er später behauptet, der Betroffene hätte nie was von einem Rasierer erwähnt..

Wir versuchen hier aber die Rechtslage aufzuklären und nicht illegale Tricksereien..

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Ich finde Hartmut hat am dollsten Recht!

 

Ein bischen krank finde ich es, wenn bei diesem Schwachsinn Tom der Polizei vorhält, die Gerichte unnütz zu beschäftigen! :licht:

 

Gleichzeitig findet er diesen Kinderkram toll! :blink:

 

Es wird verlangt ( angeblich rechtlich wichtig ) dass durchsucht wird, im anderen Fall darf der PB jedoch nicht durchsuchen, wenn der Betrpoffe es nicht will!

 

Hier wird von einigen laut nach dem Rechtsstaat gerufen, den man andererseits durch solchen Mist ver... will!

 

 

Wenn ein Banause so etwas macht, soll er doch! Alle anderen verhalten sich so wie Bluey geschrieben hat.

 

 

 

dete

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Für mich der Schlüsselsatz:

 

Wenn der Cop dir nicht glaubt, warum sollte es der Richter tun.

 

Wieso gibt es da eigentlich noch Richter?

 

Unabhängig davon, daß es schlicht albern ist, mit 'ner Handyattrappe am Ohr durch die Gegend zu fahren, zeichnet sich ein Rechtstaat dadurch aus, daß seine Exekutive _nicht_ einseitig gegen einen Beschuldigten ermittelt sondern gerade auch neben belastetenden Beweisen auch nach entlastenden Beweisen sucht.

 

Hartmut würde dies sicher auch so sehen, wenn ein Cop ihm vorwürfe, er hätte auf dem Gerichtsflur geraucht und ebendieser Cop sich weigern würde, einen Blick auf die von Hartmut vorgezeigte Packung mit den Schoko-Zigaretten zu werfen...

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Für mich der Schlüsselsatz:

 

Wenn der Cop dir nicht glaubt, warum sollte es der Richter tun.

 

Wieso gibt es da eigentlich noch Richter?

 

Unabhängig davon, daß es schlicht albern ist, mit 'ner Handyattrappe am Ohr durch die Gegend zu fahren, zeichnet sich ein Rechtstaat dadurch aus, daß seine Exekutive _nicht_ einseitig gegen einen Beschuldigten ermittelt sondern gerade auch neben belastetenden Beweisen auch nach entlastenden Beweisen sucht.

 

Hartmut würde dies sicher auch so sehen, wenn ein Cop ihm vorwürfe, er hätte auf dem Gerichtsflur geraucht und ebendieser Cop sich weigern würde, einen Blick auf die von Hartmut vorgezeigte Packung mit den Schoko-Zigaretten zu werfen...

 

das beispiel ist genial :licht:

 

 

 

Das ist eigentlich der springende Punkt. Der Cop kann mitspielen, er muss es aber nicht. Und wenn an einer Kontrollstelle die Sünder im Minutentakt heraus gewunken werden, wird sich wohl kaum ein Cop die Zeit nehmen das Auto nach anderen Handys zu durchsuchen. Und er wird sicher nicht erst einen Richter befragen was er muss und was nicht.
er muss natürlich gar nichts, mich auch nicht anhalten. er muss auch keinen richter befragen. nur dann wird eben das verfahren eingestellt. also was solls.

 

Die von dir angesprochene Richterin sieht es so, aber wie sieht es ein anderer Richter wenn er darüber urteilen soll ob ein Handy benutzt wurde oder nicht.

 

es ist zumindest die erste verlässliche äusserung aus diesem bereich. solange du da keine anderen aussagen dazu hast, gehe ich davon aus dass die meisten

richter dies tun würden.

 

Wie würde das Urteil ausfallen, wenn als Beweis nur ein Foto vorliegen würde, und die Behauptung mit dem Dummy würde vorgebracht? In dem Fall dürfte jeder mit der Schutzbehauptung durchkommen.
das ist ein anderer fall und nicht vergleichbar. ausser ich halte direkt neben dem messtrupp an und biete ihm an die atrappe sich anzusehen.

 

Wie soll da was entlastet werden, kein Handy sein Eigen nennen ist rechtskonform. Und kein Handy finden sagt auch nichts aus, ist kein Beweis.

 

wenn kein handy gefunden wird, möchte ich den richter sehen der das verfahren dann nicht einstellt.

es gibt in diesem fall nur eine zeugenaussage. allerdings kann kein cop der welt eine atrappe von einem handy auf den ersten blick unterscheiden.

also falls dann kein handy im auto gefunden wird, spricht alles dafür dass hier nur eine atrappe verwendet wurde.

 

Und wenn wirklich ein Handy auftaucht, wäre das ein Beweis, wer hat da telefoniert? Darf der Cop dann nachschauen ob telefoniert wurde? Musste überhaupt telefoniert werden, es reicht ja das Handy in der Hand halten.
tja, im zweifelsfall eben davon ausgehen dass nicht telefoniert wurde.

 

Überlege mal, was für ein Aufwand da wirklich betrieben werden müsste. Verstecke im Auto suchen, die nähere Umgebung absuchen, die Strecke absuchen. Und wer kommt für Schäden auf wenn z.B. die Verleidung beschädigt wird.

 

tja, wenn der aufwand zu groß ist, muss man auf eine ahndung eben verzichten, so einfach ist das.

wäre ja noch schöner: sorry uns ist der aufwand zu groß, sie sind schuldig, basta

 

Es geht hier um ein Bagatelldelikt, nicht um Rauschgiftschmuggel.

 

das ist völlig egal. rechtsgrundsätze gelten auch hier

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@Tom

 

der Umgang mit Mitmenschen gleich einem Schachspiel. Man kann 3 4 5 Züge in voraus Planen. So planst Du genau den Ablauf, und weigerst dich zu Kenntnis zu nehmen, das andere plötzlich einen Zug machen der deinen ganzen Plan zunichte machen.

 

Du sagst, der Cop mus nach einem Handy suchen, nein muss er nicht. Passt nicht in dein Spiel.

Du sagst, wenn der Cop ein Handy findet, muss er nachsehen ob damit telefoniert wurde. Darf er das überhaupt, und Gespräche können aus der Liste gelöscht werden. Machen die Cops m.W. auch nicht wenn jemand den Vorwurf bestreitet.

Du sagst wenn der Cop nicht gesucht hat, muss der Richter. Nein ein Richter muss nicht.

 

Wenn dem Richter so eine Geschichte aufgetischt wird, hat er zwei logische Lösungswege. Er glaubt dem Sünder, hält ihn dann aber für nicht so ganz knusper, was man mal überprüfen sollte. Oder er glaubt ihn nicht, hält aber die Ausrede für originell, welcher Normalo hält sich schon eine Attrappe ans Ohr, und verdonnert ihn.

 

Und das widerspricht nicht der Rechtsstaatlichkeit wenn nur ein dem Delikt entsprechender Ermittlungsaufwand betrieben wird. Das es da zwangsläufig auch zu Fehlurteilen kommt, nennt sich Lebensrisiko.

 

Du würdest dich bedanken, wenn plötzlich ein Prozess der in längsten einer halben Stunde abgehandelt ist, plötzlich mehrere Tage gehen würde.

 

MfG.

 

hartmut

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Hi Hartmut,

ich glaube wir kommen da zu keinem konsens. mir ist zwar klar worauf du hinaus willst, aber meiner meinung nach vergisst

du dass es in einem rechtsstaat bestimmte regeln gibt, bei denen es gar nicht so sehr vom zufall abhängt, ob diese befolgt werden

oder nicht....zum glück.

 

und für mich ist es das wichtigste in einem rechtsstaat dass keine unschuldigen bestraft werden. auch wenn die wahrheitsfindung

sehr sehr aufwendig ist. sonst gilt für mich immer noch: im zweifel einen schuldigen laufen lassen.

ich fände schlimm wenn dieser grundsatz verlassen würde.

 

aber okay, jeder hat dazu seine meinung.

 

Viele Grüße

Tom

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und für mich ist es das wichtigste in einem rechtsstaat dass keine unschuldigen bestraft werden. auch wenn die wahrheitsfindung

sehr sehr aufwendig ist. sonst gilt für mich immer noch: im zweifel einen schuldigen laufen lassen.

ich fände schlimm wenn dieser grundsatz verlassen würde.

In welchem Land lebst du Tom?? Dieser Grundsatz gilt bei uns doch schon lange nicht mehr!!!

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aber okay, jeder hat dazu seine meinung.

@Tom

 

da möchte ich jetzt nicht unbedingt darüber diskutieren, aber imho produziert gerade der Rechtsstaat dadurch das die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden viele Fehlurteile. Und ich denke, lieber ist mir ein Fehlurteil in so einem Beispiel wie diesem, als das ich in einem Polizeistaat lebe in dem alles was ich mache überwacht werden kann. Wo mir die Cops das Auto auseinander nehmen, mich bis in die Unterwäsche hinein durchsuchen. Mein Handy durchsuchen, und meine Gespräche überwachen. Das ist genau das was Du gefordert hast.

 

MFG.

 

hartmut

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In welchem Land lebst du Tom?? Dieser Grundsatz gilt bei uns doch schon lange nicht mehr!!!

Deine Polemik geht an der Sache vorbei. Gerade ich, der durchaus öfters mal in diversen Prozessen sitzt und auch Einblick in die Akten nehmen darf (angefangen vom kleinen Bagatellkram bis hin zu den wirklich großen wie z.B. "Pascal"), finde, dass in diesem Land rechtsstaatliche Grundsätze höher geachtet werden als in den meisten anderen Ländern; auch in Kontinentaleuropa. Nicht zuletzt der EuGH weitet diesen Schutz teilweise noch erheblich aus (siehe Gäfgen z.B.; ich erwarte mit Spannung die Entscheidung des EGMR).

Dass einzelne Subjekte des Rechtsstaats (darunter leider auch deren Garanten) sich nicht konform verhalten (glücklicherweise die Minderheit), macht den Rechtsstaat noch nicht als solchen schlecht.

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Hi Hartmut,

 

aber okay, jeder hat dazu seine meinung.

@Tom

 

da möchte ich jetzt nicht unbedingt darüber diskutieren, aber imho produziert gerade der Rechtsstaat dadurch das die rechtsstaatlichen Prinzipien eingehalten werden viele Fehlurteile.

 

das sehe ich absolut nicht so.

 

Und ich denke, lieber ist mir ein Fehlurteil in so einem Beispiel wie diesem, als das ich in einem Polizeistaat lebe in dem alles was ich mache überwacht werden kann. Wo mir die Cops das Auto auseinander nehmen, mich bis in die Unterwäsche hinein durchsuchen. Mein Handy durchsuchen, und meine Gespräche überwachen. Das ist genau das was Du gefordert hast.

 

MFG.

 

hartmut

 

 

Nein, dann hast du mich falsch verstanden. ich fände es schlimm wenn wegen so einer lapalie ein auto zwangsweise durchsucht würde.

aber in diesem fall würde es von dem betroffenen angeboten, und dann ist es ganz was anderes.

und hier gehts nicht um polizeistaat oder nicht, sondern darum: im zweifel für den angeklagten. und nicht im zweifel gegen ihn. und genau

darüber diskutieren wir hier.

 

dass die verarsche prinzipiell daneben ist, ist wieder eine andere sache

 

Viele Grüße

Tom

 

@blondy,

da schliesse ich mich maces aussagen an. es mag nicht alles perfekt sein, aber trotzdem wird dieser grundsatz bei uns sehr wohl

geachtet. ich habe nur das gefühl dass für viele die justiz einfach ein undurchschaubares system ist, und viele dieses nicht

verstehen, oder verstehen wollen. da wird lieber mal eine schlagzeile aus einer zeitung geglaubt, als sich selbst mal zu informieren.

so entstehen oft falsche einschätzungen.

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im zweifel für den angeklagten. und nicht im zweifel gegen ihn. und genau

Um das geht es nicht, bei vielen, wenn nicht bei den meisten Urteilen bleibt immer ein Restzweifel, und der Richter muss auch wenn ein Restzweifel besteht ein Urteil aussprechen.

 

Die Richter sind keine Wahrheitsmaschinen die immer die Wahrheit herausfinden. Es sind ganz gewöhnliche Menschen.

 

MfG.

 

hartmut

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Um das geht es nicht, bei vielen, wenn nicht bei den meisten Urteilen bleibt immer ein Restzweifel, und der Richter muss auch wenn ein Restzweifel besteht ein Urteil aussprechen.

 

Die Richter sind keine Wahrheitsmaschinen die immer die Wahrheit herausfinden. Es sind ganz gewöhnliche Menschen.

 

Also deutlich ausgedrückt, Menschen sind nicht in der Lage Urteile über andere Menschen zu fällen. Damit ist Recht zu sehr Unrecht.

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öhm, ich sehe da jetzt aber kein widerspruch zu meiner aussage?

Es geht nur darum, auch wenn versucht wird, alles Menschenmögliche zu tun, sind Fehlurteile nicht zu vermeiden.

 

Übrigens, auch wenn ein Schuldiger freigesprochen wird, ist das ein Fehlurteil.

 

MfG.

 

hartmut

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Übrigens, auch wenn ein Schuldiger freigesprochen wird, ist das ein Fehlurteil.

Dazu fällt mir eine treffende Aussage einer Richterin im Schöffengericht am AG Potsdam ein, die in einem Prozess um versuchte gefährliche Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs den Angeklagten freisprechen musste, weil ihm seine Tat nicht nachzuweisen war; obwohl ihn beide betroffenen Polizisten erkannt haben.

 

Sie sagte in der mündlichen Urteilsbegründung, nachdem die StA Verzicht von Rechtsmitteln erklärt hatte:

 

"Wir müssen uns damit abfinden, dass diese Tat nun wohl allem Anschein nach ungesühnt bleiben wird.

 

Unsere Rechtsordnung nimmt es bewusst in Kauf, dass Schuldige freigesprochen werden, damit Unschuldige nicht zu Unrecht verurteilt werden."

 

Führt man sich das vor Augen, so ist das, wie ich finde, die gerechteste Verteilung.

 

 

Viele Grüße

Mace

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Den Rechtsstaat am Ende sehen immer die, die betroffen sind und sich wundern, dass sie sich nicht rauswinden konnten. :licht:

 

Unsere Rechtsordnung nimmt es bewusst in Kauf, dass Schuldige freigesprochen werden, damit Unschuldige nicht zu Unrecht verurteilt werden."

Sehr sehr schönes Zitat! :blink:

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Deine Polemik geht an der Sache vorbei. Gerade ich, der durchaus öfters mal in diversen Prozessen sitzt und auch Einblick in die Akten nehmen darf (angefangen vom kleinen Bagatellkram bis hin zu den wirklich großen wie z.B. "Pascal"), finde, dass in diesem Land rechtsstaatliche Grundsätze höher geachtet werden als in den meisten anderen Ländern; auch in Kontinentaleuropa. Nicht zuletzt der EuGH weitet diesen Schutz teilweise noch erheblich aus (siehe Gäfgen z.B.; ich erwarte mit Spannung die Entscheidung des EGMR).

Dass einzelne Subjekte des Rechtsstaats (darunter leider auch deren Garanten) sich nicht konform verhalten (glücklicherweise die Minderheit), macht den Rechtsstaat noch nicht als solchen schlecht.

Bei schweren Delikten wie Körperverletzung, Vergewaltigung, Mord oder ähnlichem gebe ich dir vollkommen recht. Da gibt es bei uns gottseidank noch den Grundsatz "in dubio pro reo". Und es geht dabei viel harmloser zu als in so manch anderen Staaten.

 

Aber bei Verkehrsdelikten??? Mit Sicherheit nicht!

Wer glaubt mir, wenn die Ampel orange war?

Wer glaubt mir den Handy-Dummy?

Wer glaut mir das der Gurt doch angelegt war???

Und das nicht ich das gelaserte Auto war, sondern das der vor mir angepailt wurde??

NIEMAND

 

Und auch wenn es nicht bewiesen werden kann zählt die alleinige Aussage eines Polizeibeamten!

Das sollte in einem Rechtsstaat wirklich anders laufen!! Findet ihr nicht??

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Und auch wenn es nicht bewiesen werden kann zählt die alleinige Aussage eines Polizeibeamten!

Das sollte in einem Rechtsstaat wirklich anders laufen!! Findet ihr nicht??

Auch in einem Mordprozess kann die Aussage eines Polizeibeamten ausreichen.

 

Und wie willst du es denn anders machen?

Wenn man einem Polizisten nichts glauben würde, könnten keine Verkehrsdelikte verfolgt werden und Schutzbehauptungen wären Tür und Tor geöffnet..

 

In aller aller aller Regel arbeiten die Polizisten ja auch absolut sauber.

Ich habe bisher persönlich nur einen Fall erlebt, in dem es nicht so war. Und da hielten sie erst zusammen, als es einem von ihnen an den Kragen gehen sollte..

 

Andererseits habe ich schon etliche Situationen erlebt, in denen sie Gott und die Welt hätten behaupten können und ich hätte keine Chance gehabt.. Aber sie blieben fair. Einmal wurde sogar auf die Ahndung eines vorsätzlichen qualifizierten (!) RLV von einem Kollegen von mir verzichtet. Da habe ich gesehen, dass auch die Kameraden verdammt ok sein können..

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In allerr Regel arbeiten die Polizisten ja auch absolut sauber

 

Selbst wenn wir das mal unterstellen (wobei auch der eine Ausnahmefall

Existenzbedrohend sein kann!) kann sich auch ein Polizist irren.

 

Eine Verurteilung wegen Mordes wird es in so einer Form kaum geben,

FS-Entzug ist aber normal ...

 

Daniel

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Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) hat vor zwei oder drei Jahren einen Mann mittleren Alters nur aufgrund der Aussage eines Polizeibeamten zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Revison hiergegen hat der Bundesgerichtshof als unbegründet verworfen.

 

Der Mann hatte einem Polizeibeamten gegenüber (informell) eine Äußerung getätigt, die nicht protokolliert oder aufgenommen war. Der Täter unterhielt sich während einer Fahrt (ich glaube zum Erkennungsdienst) mit dem Polizeibeamten über die Tat und merkte dabei etwas an, was man nur mit Täterwissen anmerken konnte.

 

Im Prozess bestritt er die Anmerkung. Der Polizist beharrte darauf, dass die Äußerung getätigt wurde. Weitere wirklich erdrückende Beweise waren nicht vorhanden; allenfalls Motive und kleinere Indizien.

 

Dem Landgericht reichte diese Tatsache für eine Verurteilung aus; es konnte sich nahezu nur wegen diesem Detail von der Täterschaft des Mannes überzeugen und verbleibende Restzweifel dadurch überwinden. In den Mittelpunkt der Beweiswürdigung stellte das LG diese Anmerkung des Täters. Der Bundesgerichtshof hat die Beweiswürdigung später dann als "frei von Rechtsfehlern" bezeichnet.

 

In diesem Sinne viele Grüße

Mace

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Aber bei Verkehrsdelikten??? Mit Sicherheit nicht!

Wer glaubt mir, wenn die Ampel orange war?

Wer glaubt mir den Handy-Dummy?

Wer glaut mir das der Gurt doch angelegt war???

Und das nicht ich das gelaserte Auto war, sondern das der vor mir angepailt wurde??

NIEMAND

 

Und auch wenn es nicht bewiesen werden kann zählt die alleinige Aussage eines Polizeibeamten!

Das sollte in einem Rechtsstaat wirklich anders laufen!! Findet ihr nicht??

 

 

Genauso sehe ich das auch. Es ist zwar sinnlos z.B. mit einem Handydummy am Ohr zu fahren aber es verstößt gegen kein Gesetz und somit würde man sich völlig rechtskonform verhalten. Trotzdem würde man wohl bestraft werden weil der Grüne annimmt das es ein echtes Handy war. Es gilt die Regel im Zweifel für den Angeklagten und wenn meine Ausage das es ein Dummy war nicht wiederlegt werden kann, dann Freispruch. Das hat nichts damit zu tun das dann eben jeder das behaupten könnte usw. Dann muss man eben andere Methoden finden um den Verstoß nachzuweisen und wenn man die nicht hat, dann kann man eben nicht ahnden.

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Auf der anderen Seite steht der Grundsatz der effektiven Strafverfolgung. Dieser würde unterminiert, wenn man mit banalen Schutzbehauptungen immer durchkommen würde. Gerade im Straßenverkehr gibt es eine solche Fülle an Möglichkeiten für Schutzbehauptungen, dass dem wirksam entgegen getreten werden muss.

 

Macht doch mal einen Vorschlag, wie ihr eine effektive Verkehrsüberwachung vornehmen wollt mit den von euch geschilderten Prinzipien..

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Macht doch mal einen Vorschlag, wie ihr eine effektive Verkehrsüberwachung vornehmen wollt mit den von euch geschilderten Prinzipien..

Alles fotographieren bzw. filmen. Nur so kann bewiesen werden ob es ein Handy war, ob die Ampel wirklich rot war, ob ich der gelaserte bin usw... hat man (Polizist) keine Beweise hat man (er) eben Pech gehabt. So würde ich das einführen.

Es wird bei uns eh schon jeder scheiß aufgenommen, fast überall sind Kameras und man ist fast nirgends mehr unbewacht. Dann muss die Polizei in diesem Fall eben auch besser ausgerüstet sein.

Ansonsten können sie willkürlich Handeln!! Und das tun sie auch gar nicht soooo selten wie es immer behauptet wird!

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Alles fotographieren bzw. filmen. Nur so kann bewiesen werden ob es ein Handy war, ob die Ampel wirklich rot war, ob ich der gelaserte bin usw... hat man (Polizist) keine Beweise hat man (er) eben Pech gehabt. So würde ich das einführen.

Es wird bei uns eh schon jeder scheiß aufgenommen, fast überall sind Kameras und man ist fast nirgends mehr unbewacht. Dann muss die Polizei in diesem Fall eben auch besser ausgerüstet sein.

Ok. Erhöhen wir die Steuern noch ein wenig und rüsten die Polizei massivst mit dem dafür notwendigen Equipment aus.

 

Ich halte es für totalen Schwachsinn, ALLES zu fotografieren oder zu filmen. Man kann's auch übertreiben.

 

Wenn man Mist baut und erwischt wird, hat man eben Pech gehabt. So ist das Leben eben. Und solange die Gerichte nicht für jeden Mist einen Foto- oder Videobeweis verlangen, wird dieser auch nicht erbracht.

 

Ansonsten können sie willkürlich Handeln!! Und das tun sie auch gar nicht soooo selten wie es immer behauptet wird!

Möglich, aber doch sehr theoretisch. Aber da Du ja mal wieder das Blaue vom Himmel lü.... ähm.... behauptest, wirst Du ja sicherlich auch in der Lage sein, daß mit entsprechenden Belegen zu untermauern.

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Ok. Erhöhen wir die Steuern noch ein wenig und rüsten die Polizei massivst mit dem dafür notwendigen Equipment

Nö, nicht die Steuern. Wir kürzen einfach euer Gehalt :)

 

Ich halte es für totalen Schwachsinn, ALLES zu fotografieren oder zu filmen. Man kann's auch übertreiben.
Klar das du es für nen Schwachsinn hälst, weil dir dann bei der Arbeit besser auf die Finger geschaut werden könnte!!!

 

Wenn man Mist baut und erwischt wird, hat man eben Pech gehabt. So ist das Leben eben. Und solange die Gerichte nicht für jeden Mist einen Foto- oder Videobeweis verlangen, wird dieser auch nicht erbracht.

Ja wenn man die Tat auch wirklich begangen hat soll man es auch ausbaden, aber eben nur dann!

 

Möglich, aber doch sehr theoretisch. Aber da Du ja mal wieder das Blaue vom Himmel lü.... ähm.... behauptest, wirst Du ja sicherlich auch in der Lage sein, daß mit entsprechenden Belegen zu untermauern.

Möglich!! Du hälst es für möglich. Wau, ich bin begeistert. :licht:

Belegen natürlich nicht. Aber ich könnte dazu wie du ja weißt einige Geschichten erzählen!

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Nö, nicht die Steuern. Wir kürzen einfach euer Gehalt :B):

Und als Ersatz gibt es dann Provision, oder vielleicht werden dann die :nick: bestechlich :wand:

 

Klar das du es für nen Schwachsinn hälst, weil dir dann bei der Arbeit besser auf die Finger geschaut werden könnte!!!

Ups, sollte ich zu schnell unterwegs sein, und die :B): hinter mir, dann bitte ein ganz normales Polizeiauto ohne Kameras und geeichtem Tacho, Provida fände ich da nicht so prickelnd. :licht:

 

Ja wenn man die Tat auch wirklich begangen hat soll man es auch ausbaden, aber eben nur dann!

Da könnte dann jede kleine Sünde erbarmungslos verfolgt werden. Mache mal den Test wenn Du mit jemanden mit fährst, und zähle die ganzen kleinen Sünden.

 

Für mich wäre das nichts. :)

 

MfG.

 

hartmut

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Nö, nicht die Steuern. Wir kürzen einfach euer Gehalt :wand:

Joh. Und solltest Du mal doch die Hilfe der Cops benötigen, dauert's halt etwas länger. :nick:

 

Klar das du es für nen Schwachsinn hälst, weil dir dann bei der Arbeit besser auf die Finger geschaut werden könnte!!!
Auch das ist Schwachsinn. Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Sollte man mir morgen Geräte geben, die das ermöglichen, so arbeite ich eben mit diesen.

 

Ja wenn man die Tat auch wirklich begangen hat soll man es auch ausbaden, aber eben nur dann!

Naja, bei Dir trifft's ja offenkundig eh immer die Richtige. :B): :B):

 

Möglich!! Du hälst es für möglich. Wau, ich bin begeistert. :)
Bleib mal geschmeidig und locker. Mußt mir ja nicht gleich um den Hals fallen, nur weil ich Dir mal ausnahmsweise nicht gleich zu 100% widerspreche. 99,9 % reichen ja auch. :D Denn in der Theorie halte ich es für möglich, in der Praxis für nahzu UNmöglich.

 

Belegen natürlich nicht. Aber ich könnte dazu wie du ja weißt einige Geschichten erzählen!

Danke. Mehr wollte ich auch gar nicht wissen.

a) Du wirst das auch nie belegen können.

b) Deine Geschichten sind

1. total subjektiv und

2. in der Masse der Gesamtfälle absolut irrelevant.

 

Da könnte dann jede kleine Sünde erbarmungslos verfolgt werden. Mache mal den Test wenn Du mit jemanden mit fährst, und zähle die ganzen kleinen Sünden.

Man nehme nur einmal als Beispiel die Software zum Auslesen und Auswerten der Daten aus dem Digitalen Kontrollgerät der Lkws. Wurde bei den analogen Scheiben über das ein oder andere noch hinweggesehen, wenige Minuten fielen dabei eh eher selten ins Gewicht oder auf, so zeigt diese Software minutiös ganz exakt jeden noch so kleinen Verstoß an. Und dieses Datenpaket geht anschließend in die Sachbearbeitung......... mir scheint, blondy möchte partout die totale Überwachung. :licht:

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Hallo Bluey,

 

ich kann dir eigentlich so weit in allen Belangen zustimmen. Lediglich in einem Punkt muss ich widersprechen:

 

Mußt mir ja nicht gleich um den Hals fallen, nur weil ich Dir mal ausnahmsweise nicht gleich zu 100% widerspreche. 99,9 % reichen ja auch. :licht: Denn in der Theorie halte ich es für möglich, in der Praxis für nahzu UNmöglich.

 

Sicher gibt es in der Praxis die Möglichkeit für Polizisten zu manipulieren und zu tricksen. Und jetzt sag bitte nicht, dass das nicht zumindest hin und wieder mal gemacht wird..

 

Viele Grüße

Mace

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Und als Ersatz gibt es dann Provision, oder vielleicht werden dann die :nick: bestechlich :)

Provision wäre scheiße! Bestechlichkeit manchmal gar nicht so schlecht :D

 

Ups, sollte ich zu schnell unterwegs sein, und die :B): hinter mir, dann bitte ein ganz normales Polizeiauto ohne Kameras und geeichtem Tacho, Provida fände ich da nicht so prickelnd. :licht:
Warum??? Ob jetzt die Polizisten behaupten das du zu schnell warst oder es belegen können wo ist da der Unterschied?! Warst du zu schnell warst du eben zu schnell!

 

Da könnte dann jede kleine Sünde erbarmungslos verfolgt werden. Mache mal den Test wenn Du mit jemanden mit fährst, und zähle die ganzen kleinen Sünden.

Ja könnte, wird aber jetzt doch auch schon des öfteren so gehandhabt, zumindest bei manchen Personengruppen!

 

 

 

Joh. Und solltest Du mal doch die Hilfe der Cops benötigen, dauert's halt etwas länger. :B):

Wieso länger? Ihr werdet nur weniger bezahlt. Und wenn ihr dann schlechter bzw. langsamer arbeiten solltet werdet ihr eben versetzt :D

 

Auch das ist Schwachsinn. Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Sollte man mir morgen Geräte geben, die das ermöglichen, so arbeite ich eben mit diesen.
Na dann nix wie her damit!

 

Naja, bei Dir trifft's ja offenkundig eh immer die Richtige. :D:P

Naja, so einige angebliche Verstöße und Punkte hätte ich nicht bekommen wenn es schon diese Beweislast geben würde! Aber unter Umständen hätte ich dann eben andere Male Punkte kassiert ;)

 

Bleib mal geschmeidig und locker. Mußt mir ja nicht gleich um den Hals fallen, nur weil ich Dir mal ausnahmsweise nicht gleich zu 100% widerspreche. 99,9 % reichen ja auch. :D Denn in der Theorie halte ich es für möglich, in der Praxis für nahzu UNmöglich.
0,01 % sind doch schon was... man muss sich auch über kleine Dinge freuen können :D

 

mir scheint, blondy möchte partout die totale Überwachung. :wand:

Nein will ich nicht. Am liebsten hätte ich gar keine. Aber da eh schon jeder Dreck überwacht wird soll es wenigstens richtig gemacht werden....

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Sicher gibt es in der Praxis die Möglichkeit für Polizisten zu manipulieren und zu tricksen. Und jetzt sag bitte nicht, dass das nicht zumindest hin und wieder mal gemacht wird..

Ich kann da nur für mich und die sprechen, die ich kenne => nein, es wird weder von mir noch von den mir bekannten Kollegen praktiziert. Du kannst aber gern konkreter werden und ich werde Dir sicherlich dann auch konkrete Antworten geben können.

 

Bestechlichkeit manchmal gar nicht so schlecht

Aber auch nur für die, die wirklich etwas zu bieten haben! :nick::wand:

 

Warum??? Ob jetzt die Polizisten behaupten das du zu schnell warst oder es belegen können wo ist da der Unterschied?! Warst du zu schnell warst du eben zu schnell!
Der liegt ganz einfach darin, daß sie sowas nicht grundlos behaupten werden.

 

Ja könnte, wird aber jetzt doch auch schon des öfteren so gehandhabt, zumindest bei manchen Personengruppen!

Du meinst sicherlich "bei manchen Personen", sprich bei Dir. Nun, wer den Stachel lockt, muß sich nicht wundern, wenn er zusticht.

 

Wieso länger? Ihr werdet nur weniger bezahlt. Und wenn ihr dann schlechter bzw. langsamer arbeiten solltet werdet ihr eben versetzt
Na, da ich ja weiß, daß es bei diesem Deinem Wunschdenken bleiben wird....... :licht::)

 

Na dann nix wie her damit!

Das habe ich nicht zu entscheiden.

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Ich könnte konkreter werden, aber was hilft das?

Vielleicht nur mal folgendes:

 

Ich selbst hatte in einem Fall Kontakt mit einer Falschaussage eines :licht:; d.h. streng genommen waren es zwei Fälle.

 

Es ging in einem OWi-Verfahren gegen einen Bekannten u.a. um die Frage, ob ein Polizist uniformiert aufgetreten ist oder nicht. Vor Gericht sagte er aus, er habe Uniform getragen, während ich (wie auch zwei weitere Zeugen) genau gesehen habe, dass das nicht der Fall war. Glücklicherweise hat es der Vorsitzende dahinstehen lassen, da er weder dem :) noch mir (uns) Lügen unterstellen wollte. Besonders stolz war ich auf die Bemerkung des Vorsitzenden, uns würde keine mindere Glaubwürdigkeit zukommen als dem :wand: und er möge deshalb keine Entscheidung treffen, möglicherweise liege ein Wahrnehmungsfehler vor und glücklicherweise wäre diese Tatsache nicht von besonderem Belang. Das spricht wieder eindeutig für die Amtsrichter unserer Region.

 

Und in dem anderen Fall hat derselbe Polizist in einem Disziplinarverfahren gegen einen Kollegen offensichtlich falsch ausgesagt, um diesen zu schützen. Der Polizist war beleidigend geworden und wurde mit einer DAB und einer Anzeige angegriffen. Sein Kollege sagte für ihn aus. In diesem Fall kann ich es noch gerade so verstehen, denn in gewissem Maße finde ich Kollegialität eine gute Sache und der Anzeigeerstatter hat ja so gesehen auch keinen wirklichen Schaden davon getragen.

 

Von Berichten kenne ich noch (zugegebenermaßen wenige) weitere Fälle, deren Glaubwürdigkeit ich nicht sicher einzuschätzen vermag.

 

Und vielleicht nochwas am Rande:

Neulich sprach ich mit einem Rechtsreferendar an unserer Uni. Netter Kerl soweit, super 1. Examen, er machte Referendariat bei der StA in Saarbrücken.

Wir kamen auf Aussagen von Polizisten zu sprechen. Plötzlich meinte er, es gebe in der Stadt Saarbrücken eine Polizeiwache, bei der auffällig viele Polizisten Strafverfahren wegen KV, gKV, sKV und KV im Amt an der Backe hätten. Er meinte, wenn man sich anschaue, welche Massen an Verfahren alleine diese Polizeiwache produziere, könne einem schlecht werden.

Allerdings vermag ich auch diese Situation nicht sicher zu beurteilen. Dass seine Angaben stimmen, zweifle ich nicht an. Nur kennt man halt eben auch nicht die Hintergründe der Anzeigen..

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Und vielleicht nochwas am Rande:

Neulich sprach ich mit einem Rechtsreferendar an unserer Uni. Netter Kerl soweit, super 1. Examen, er machte Referendariat bei der StA in Saarbrücken.

Wir kamen auf Aussagen von Polizisten zu sprechen. Plötzlich meinte er, es gebe in der Stadt Saarbrücken eine Polizeiwache, bei der auffällig viele Polizisten Strafverfahren wegen KV, gKV, sKV und KV im Amt an der Backe hätten. Er meinte, wenn man sich anschaue, welche Massen an Verfahren alleine diese Polizeiwache produziere, könne einem schlecht werden.

Allerdings vermag ich auch diese Situation nicht sicher zu beurteilen. Dass seine Angaben stimmen, zweifle ich nicht an. Nur kennt man halt eben auch nicht die Hintergründe der Anzeigen..

 

leider kenne ich solche fälle wie oben beschrieben auch. zwar nicht selbst erlebt, aber im engeren umfeld schon informationen von betroffenen dazu

erhalten. ich kann das natürlich nicht beurteilen in wie weit dies alles der wahrheit entspricht, aber dass dies nur in 0,01 % der fälle passieren

sollte halte ich doch für untertrieben.

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Aber auch nur für die, die wirklich etwas zu bieten haben! :wand::)

Jou, aber das dürfte bei euch ja nicht allzuviel sein :licht:

 

Der liegt ganz einfach darin, daß sie sowas nicht grundlos behaupten werden.
Ja ok das ist deine Meinung. Aber was wäre dann so schlimm wenn sie es eben belegen müssten/könnten?!

 

Du meinst sicherlich "bei manchen Personen", sprich bei Dir. Nun, wer den Stachel lockt, muß sich nicht wundern, wenn er zusticht.
Nicht NUR ich. Manchen Bekannten und Freunden ergeht/erging es schon ähnlich wie mir.
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Guest Pferdestehler
Aber auch nur für die, die wirklich etwas zu bieten haben! :nick::wand:

Jou, aber das dürfte bei euch ja nicht allzuviel sein :)

Bei Dir hat's scheinbar bisher trotzdem noch nicht gereicht. :licht:

 

Schade eigentlich.

 

 

 

 

 

 

Nein, eigentlich doch nicht.

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Allerdings vermag ich auch diese Situation nicht sicher zu beurteilen. Dass seine Angaben stimmen, zweifle ich nicht an. Nur kennt man halt eben auch nicht die Hintergründe der Anzeigen..

Eben. Ich auch nicht. Allerdings weiß ich von Wachen in extremen Problemvierteln, wo man die Kollegen nach nur ganz wenigen Jahren wieder austauscht bzw. austauschen muß, damit diese Kollegen nicht Schaden nehmen. Daß es dort deutlich öfter zu eben diesen Vorfällen kommt, dürfte auf der Hand liegen und nachvollziehbar sein. Fraglich ist, wie viele von diesen Fällen auch tatsächlich verhandelt bzw. in wie vielen Fällen Kollegen verurteilt werden/wurden. Nicht weniger erstatten wegen eines Pups sofort eine Anzeige.

 

Jou, aber das dürfte bei euch ja nicht allzuviel sein :)

Aber eben doch sooo viel, daß Du das niemals schaffen würdest. :nick: Übrigens egal, was man darunter verstehen möchte. :B): :B):

 

Ja ok das ist deine Meinung. Aber was wäre dann so schlimm wenn sie es eben belegen müssten/könnten?!
Nichts. Das schreibe ich doch die ganze Zeit. Nur solange wie die Gerichte das nicht fordern, wird es auch nicht erbracht. Und ich persönlich halte es auch nicht für erforderlich, würde es aber natürlich tun, wenn es gefordert wäre.

 

Nicht NUR ich. Manchen Bekannten und Freunden ergeht/erging es schon ähnlich wie mir.

Wenn sich Dein Bekanntenkreis mit Dir vergleichen läßt, wundert mich das nicht wirklich. :wand:

 

Au wei - wer darauf vertraut ist aber echt verlassen ...

Da fragt man sich manchmal wirklich, ob man auf so einen Quark noch sonderlich reagieren soll. Daher: :licht:

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@blondy,

 

du weisst, das du nicht bei Orange, sonder Waldmeister fahren darfst;

 

das Handy-Dummy ist doch nun wirklich der Schwachsinn als solches!!! Da lege ich PB, Richter, Rechtssystem rein und prahle rum, dass ich ein Opfer des Rechtssystems geworden bin!?

 

deine anderen Fälle dito!

 

@ mace,

 

deine Unterstellung, dass da manipuliert wurde und wird, ist albern!

 

Dass jemand etwas falsch macht ist menschlich und auch bei PB nicht zu verhindern! Hier jedoch gleich darauf zu schließen, dass diese manipulieren ist nicht korrekt!°

 

Dass PB, als Spiegel der Gesellschaft auch von Menschen durchsetzt sind, die die gesetzlichen Regelungen nicht unbedingt beachten, ist zwangsläufig und wird nicht hinwegdiskutiert!!

 

Das gilt auch für Anwälte, Richter, Staatsanwälte, Pfarrer... .

 

dete

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deine Unterstellung, dass da manipuliert wurde und wird, ist albern!

Hallo dete,

 

was ist an der Tatsache, dass ein Polizist wahrheitswidrig aussagt, sein Kollege sei gegenüber einer Person nicht beleidigend und ausfallend geworden, nicht eindeutig?

 

Viele Grüße

Mace

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Aber eben doch sooo viel, daß Du das niemals schaffen würdest. :) Übrigens egal, was man darunter verstehen möchte. :nick::wand:
Naja ihr seid doch auch nicht bestechlich oder??? Wenn ihrs dann werdet denk ich schon das ich was zu bieten hätte! Und ich meine jetzt nicht nur das was du meinst! :B):

 

Nichts. Das schreibe ich doch die ganze Zeit. Nur solange wie die Gerichte das nicht fordern, wird es auch nicht erbracht. Und ich persönlich halte es auch nicht für erforderlich, würde es aber natürlich tun, wenn es gefordert wäre.
Klar das du es nicht für nötig hälst. Du bist ja auf der Seite dem alles blindlings geglaubt wird!

 

Wenn sich Dein Bekanntenkreis mit Dir vergleichen läßt, wundert mich das nicht wirklich. :licht:

Ist doch egal wie man ist, Polizisten dürfen doch nicht danach gehen wie man ist oder irre ich mich da??!!

 

 

du weisst, das du nicht bei Orange, sonder Waldmeister fahren darfst;

 

das Handy-Dummy ist doch nun wirklich der Schwachsinn als solches!!! Da lege ich PB, Richter, Rechtssystem rein und prahle rum, dass ich ein Opfer des Rechtssystems geworden bin!?

 

deine anderen Fälle dito!

Und welches Gesetz verbietet mir bei orange zu fahren??? Das mit dem Dummy ist mehr als behindert, aber trotzdem nicht strafbar, oder?!

Also, wer gibt euch das Recht so etwas anzuzeigen und damit auch noch durchzukommen?? Niemand.

Es passiert aber trotzdem. Weil ihr eben nichts beweisen müsst, sondern einfach die Aussage "Des hab i aber so gseng" reicht!!!

 

Lg, blondy

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Klar das du es nicht für nötig hälst. Du bist ja auf der Seite dem alles blindlings geglaubt wird!

Das ist Unsinn!

 

Ist doch egal wie man ist, Polizisten dürfen doch nicht danach gehen wie man ist oder irre ich mich da??!!
Du kennst es ja mittlerweile: wenn Du Dich affig verhältst, wirst Du auch zum Affen gemacht. :wand:

 

Und welches Gesetz verbietet mir bei orange zu fahren???

Ach so. Dann beinhaltet der Buß- und Verwarngeldkatalog ja mind. einen Fehler, denn dort steht, daß ein Überfahren der Haltlinie bei Gelb (=> Orange) mit einem VG belegt ist. Sollte einem bzw. DIR das nicht zu denken geben? :)

 

Ansonsten: siehe Beitrag meines Vorredners. :licht:

 

Das mit dem Dummy ist mehr als behindert, aber trotzdem nicht strafbar, oder?! Also, wer gibt euch das Recht so etwas anzuzeigen und damit auch noch durchzukommen?? Niemand. Es passiert aber trotzdem. Weil ihr eben nichts beweisen müsst, sondern einfach die Aussage "Des hab i aber so gseng" reicht!!!

Hattest Du schon einmal so einen Fall oder woher nimmst Du die Weisheit, daß es aber trotzdem passiert? Ich habe noch nie einen Handy-Dummy angezeigt. Und traten irgendwo Zweifel auf, dann wurde ebenfalls keine Anzeige geschrieben. In den meisten Fällen war es aber mehr als eindeutig und es hatten sehr sehr oft auch mind. zwei Kollegen gesehen.

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Hi,

 

mit ´ner Handy - Attrappe (oder ähnlichem, vom Leipnitzkeks bis zum Reisewecker) würde ich unsere grünen Freunde nicht unbedingt verscheißern.

Was, wenn der Beamte/die Beamten nicht die Unterschiede zwischen den oben genannten kennen? :licht:

 

Nehmt doch ein altes Festnetztelefon (möglichst noch mit Wählscheibe und Kabel) stellt es ins Fahrzeug und "telefoniert" wenn ihr unsere grünen Freunde seht.

Wenn ihr den "DAG = dümmsten anzunehmenden Grünen" trefft, fertigt der ´ne Anzeige, "wegen Telefonierens während der Fahrt mit einem Festnetztelefon".

 

Wenn ihr nicht gerade auf den "DAG" trefft, dürfte betretenes Schweigen und minder intelligenter Gesichtsausdruck unserer grünen Freunde die einzige Reaktion sein.

Weil, was sollen sie "verwarnen"?

Schließlich kann ich mir in meinem Fahrzeug alles ans Ohr halten was ich möchte - solange es nicht verboten ist!

 

Wobei, in unserem "Rechtsstaat" würde selbst bei derartigem Schwachsinn bestimmt ein Gutachter herangezogen, welcher in einem hundert seitigem Bericht darlegt, dass es nicht möglich ist, mit einem Festnetztelefon aus dem Fahrzeug heraus zu telefonieren.

 

 

Gruß

HB

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In welchem Land lebst du Tom?? Dieser Grundsatz gilt bei uns doch schon lange nicht mehr!!!

Deine Polemik geht an der Sache vorbei. Gerade ich, der durchaus öfters mal in diversen Prozessen sitzt und auch Einblick in die Akten nehmen darf (angefangen vom kleinen Bagatellkram bis hin zu den wirklich großen wie z.B. "Pascal"), finde, dass in diesem Land rechtsstaatliche Grundsätze höher geachtet werden als in den meisten anderen Ländern; auch in Kontinentaleuropa. Nicht zuletzt der EuGH weitet diesen Schutz teilweise noch erheblich aus (siehe Gäfgen z.B.; ich erwarte mit Spannung die Entscheidung des EGMR).

Dass einzelne Subjekte des Rechtsstaats (darunter leider auch deren Garanten) sich nicht konform verhalten (glücklicherweise die Minderheit), macht den Rechtsstaat noch nicht als solchen schlecht.

Das war jetzt mal ganz hervorragend dargestellt! :licht: Diesen Beitrag sollte sich so mancher Kritiker der deutschen Rechtsstaatlichkeit mal uebers Bett haengen!

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