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Scheibe Eingeschlagen


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Hallo und guten Tag!

 

 

 

Bitte entschuldigt mein plötzliches, unangemeldetes Aufschlagen in Eurem Forum.

Ich werde mich später in einem gesonderten Thread kurz bei Euch vorstellen.

 

 

Ich mache meinem Nickname volle Ehre und benötige Eure Hilfe, um wiederum einer Bekannten Beiseite stehen zukönnen.

 

Der derzeitige Stand:

Sie ist Halterin eines vollkaskoversicherten Kompaktwagens. Ihr Auto steht zur Stunde vor Ihrer Haustür, die Beifahrerscheibe ist zersplittert.

Einige -nicht alle- Splitter der Seitenscheibe liegen noch auf der Beifahrersitzfläche und im Fußraum.

Der Fall ereignete sich in der Nacht von Sonntag auf Montag, allerdings nicht vor Ihrer Wohnung.

 

Meine Bekannte möchte in erster Linie eine neue, kostenlose Scheibe von der Versicherung bekommen.

 

 

Nun meine Fragen: :cop01:

 

1) Ist es ausreichend, am Montag die Versicherung über den Schaden zu informieren?

2) Muss der Schaden unbedingt von einem :rolleyes: aufgenommen werden?

 

 

Ich würde mich sehr freuen, wenn Ihr mir kurz diese Fragen hier unkompilziert beantworten könnt.

 

 

Schöne Grüße

 

 

Seelsorger

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Ist etwas gestohlen worden? Versicherungen machen oft einen Unterschied zwischen Vandalismus und Einbruch.

Wenn man angibt, dass nichts fehlt ist die Chance gross, dass man auf dem Schaden sitzenbleibt, da Vandalismus oft nicht mit abgedeckt ist.

 

Im Zweifel wurden eben eine (wertlose) Sonnenbrille oder die Parkgroschen gestohlen, dann zählt es als Einbruch... :rolleyes:

 

 

Unbedingt bei der Polizei Anzeige wegen Einbruchdiebstahls stellen!

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Unbedingt bei der Polizei Anzeige wegen Einbruchdiebstahls stellen!

Ähm... wenn ich anhand der Spuren, des Schadensbildes etc. zu einer anderen Überzeugung gelange, so schreibe ich ggf. "nur" eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Es ist völlig egal, was der Geschädigte gerne hätte.

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Das wäre dann das erste Mal, dass ich es erlebe, dass mehr als (wenn überhaupt) ein flüchtiger Blick ins Auto geworfen würde. Nach dem Motto : Scheibe ist kaputt, ok das wars.

 

Und wenn mir wirklich meine Sonnenbrille fehlt, ist es mir persönlich ziemlich egal zu welcher Einschätzung ein :rolleyes: gelangt.

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Wie viele Anzeigenaufnahmen zu einem PKW-Aufbruch hast du denn schon beobachtet?

 

Ich weiß nicht, wie viele ich schon selber aufgenommen habe, mit nur einem flüchtigen Blick was es jedoch bei keinem getan. Daß der eine oder andere sich gewünscht hätte, daß wir unser gesamtes Spurensicherungsequipment auffahren ist unstrittig, aber die Einschätzung, ob es sich lohnt oder nicht, sollte man dann doch besser uns überlassen.

(wo ich mich doch wieder an den Wohnungs-ED erinnere, wo die Geschädigte darauf bestehen wollte, daß ich trotz weißem Schrank und weißem Teppich nach Fingerabdrücken suche :rolleyes: )

 

Gruß

Goose

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Und wenn mir wirklich meine Sonnenbrille fehlt, ist es mir persönlich ziemlich egal zu welcher Einschätzung ein :rolleyes: gelangt.

Na, dann sind wir uns ja einig. Denn ich werde eben doch die Anzeige schreiben, die ich für richtig erachte.

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Meinen Eltern wurde in Frankreich mal das Auto versucht, aufzubrechen. Müssen Anfänger gewesen sein; am Auto war ein erheblicher Blechschaden rund um das Türschloss und sie haben die Tür nicht aufbekommen :rolleyes:

 

Zweifelsfreie Spuren eines Einbruchsversuchs, aber eben kein Einbruch, sondern "nur" Sachbeschädigung, weil nix geklaut wurde. Haben wir damals auch - blöd wie wir waren - wahrheitsgemäß angegeben, auch auf mehrmaliges Nachfragen des aufnehmenden Polizisten (der kannte die Problematik). Und bei sowas kann es passieren, dass man auf dem Schaden sitzenbleibt.

Die Versicherung hat extra einen Gutachter geschickt, der dann schlussendlich tatsächlich einen Einbruchsversuch festgestellt hatte. Vorher hatten sie uns den Einbruch(sversuch) einfach nicht geglaubt...

 

Manchmal muss man leider etwas "nachhelfen", um zu seinem Recht zu kommen. Ist schade, aber z.T. notwendig. Und bei einer 5 EUR-Tchibosonnenbrille gehts sicher nicht um den Wert der Brille, sondern v.a. um den Schaden am Auto.

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In der Zeit, in der ich PKW's besitze mich persönlich betreffend locker 20 mal, davon in einem Jahr allein 4 mal und in ca einem Drittel der Fälle war es nicht einmal nötig sich den Schaden anzusehen.

 

Aber es hat immer ausgereicht eine Diebstahlanzeige zu schreiben, obwohl (ich spreche da vorrangig für FFM) ich den Eindruck gewonnen habe, dass es bei Einbruchdiebstählen aus PKW eigentlich nur noch eine Massenabfertigung darstellt, oder vielleicht gerade deswegen.

 

Also entscheidet in NRW der aufnehmende Beamte darüber, ob mir etwas gestohlen wurde oder nicht?

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Also entscheidet in NRW der aufnehmende Beamte darüber, ob mir etwas gestohlen wurde oder nicht?

Nein, darüber entscheidet er sicherlich nicht. Wie auch. Aber er bewertet durchaus Deine Aussagen und belehrt Dich dahingehend, bei der Wahrheit zu bleiben. Und sollte sich für ihn irgendwo ein Hinweis ergeben, daß Du etwas zu krücken versuchst, dann wird er Dir parallel einen Anzeige an den Hals heften. Wäre nicht das erste Mal, daß so eine Anzeige geschrieben wird. Da schaut mancheiner denn dann schon recht bedröppelt aus der Wäsche. Aber man hatte es ihm ja eindringlich ans Herz gelegt, nicht zu lügen. Wer's denn aber partout haben möchte, bitte schön.... kein Problem.

 

Ich habe es in einem Fall mal erlebt, da kam ich früh morgens zu einem Wohnhaus und man gab an, in der Nacht sei in die Garage eingebrochen worden. Anschließend hätte der oder die Täter das Verdeck des darin befindlichen Autos aufgeschnitten und xy entwendet. Natürlich konnte ich nicht beurteilen, ob tatsächlich etwas entwendet wurde. WAS ich aber def. beurteilen konnte war, ob sich jemand tatsächlich unrechtmäßig und mit Gewalt Zugang zur Garage verschafft hatte. MEHRFACH hatte ich nachgefragt, ob die Garage auch wirklich verschlossen gewesen sei. JA, JA, und nochmals JA. Ok. Nur leider waren keine, GAR KEINE Aufbruchsspuren vorhanden. Also habe ich später entsprechend gehandelt bzw. geschrieben. Leider bin ich nicht über den Ausgang dieser Sache auf dem Laufenden gehalten worden.

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Das klingt hier

Ähm... wenn ich anhand der Spuren, des Schadensbildes etc. zu einer anderen Überzeugung gelange, so schreibe ich ggf. "nur" eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Es ist völlig egal, was der Geschädigte gerne hätte.

aber ganz anders.

Und zur Hölle, was gibt es an einer eingeschlagene Scheibe zu deuteln, es sei denn man ist so dämlich und schlägt die von innen ein, aber darum geht es hier auch nicht.

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Das Problem ist, dass ein versuchter Einbruch bei dem nichts entwendet wird, versicherungstechnisch als nicht versicherter Vandalismus oder Sachbeschädigung gilt und es daher für den Betroffenen unter Umständen schwierig sein kann, den Schaden ersetzt zu bekommen.

 

Versicherungsbetrug ist natürlich ne ganz andere Kiste...

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Das klingt hier
Ähm... wenn ich anhand der Spuren, des Schadensbildes etc. zu einer anderen Überzeugung gelange, so schreibe ich ggf. "nur" eine Anzeige wegen Sachbeschädigung. Es ist völlig egal, was der Geschädigte gerne hätte.

aber ganz anders.

Yes. Und das meinte ich auch so. Nicht der Geschädigte bestimmt, was für eine Anzeige ich schreibe, sondern immer noch ich selbst. Ob ihm das nun paßt oder nicht.

 

Und zur Hölle, was gibt es an einer eingeschlagene Scheibe zu deuteln, ...

Eine ganze Menge. Nicht jede eingeschlagene Scheibe bedeutet, daß jemand etwas aus einem Fahrzeug stehlen wollte. Wenn z.B. jemanden an einem Auto vorbeigeht und die Scheibe einschlägt, jedoch nichts entwendet, dann ist das nunmal kein Diebstahl aus Kfz., sondern eine Sachbeschädigung. Gleichwohl ist scheinbar jedermann bemüht, daraus sofort einen Diebstahl zu konstruieren.

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@bluey:

Eine ganze Menge. Nicht jede eingeschlagene Scheibe bedeutet, daß jemand etwas aus einem Fahrzeug stehlen wollte. Wenn z.B. jemanden an einem Auto vorbeigeht und die Scheibe einschlägt, jedoch nichts entwendet, dann ist das nunmal kein Diebstahl aus Kfz., sondern eine Sachbeschädigung. Gleichwohl ist scheinbar jedermann bemüht, daraus sofort einen Diebstahl zu konstruieren.

 

Nehmen wir mal an, du kommst morgens an deinen Privatwagen und stellst fest, dass die Seitenscheibe eingeschlagen ist oder der Bereich rund um das Türschloss durch Gewalteinwirkung beschädigt. Du kontrollierst den Inhalt des Fahrzeuges und stellst fest, dass nichts fehlt. Jetzt hast du zwei Möglichkeiten:

 

- Anzeige gegen unbekannt wegen Sachbeschädigung und den Schaden selbst bezahlen

- Anzeige wegen Einbruchdiebstahls (und dazu muss etwas gestohlen worden sein, z.b. eine billige Sonnenbrille, sonst ist es kein Diebstahl) und den Schaden am Fahrzeug ersetzt bekommen

 

Welche der beiden Möglichkeiten würdest du persönlich wählen?

Ich rede hier nicht davon, angeblich gestohlene Wertgegenstände zu erfinden, die in Wirklichkeit nie im Wagen waren. Sondern davon, einen formalen Weg zu finden, den tatsächlich entstandenen Schaden auch tatsächlich ersetzt zu bekommen.

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Da du dieses Problem nur hast, wenn du dich zuvor nicht auch gegen Vandalismus versichert hast (i.R.e. Vollkasko) und du die Täuschungshandlung begehst, um dir einen unberechtigten Vermögensvorteil zu verschaffen, begehst du damit einen Betrug zum Nachteil deiner Versicherung (neben dem bereits erwähnten Vortäuschen einer Straftat)

 

Gruß

Goose

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@Goose

 

Ein Vandale macht sich doch nicht mit dem Schraubenzieher am Türschloss zu schaffen... auch wenn nix geklaut wird, bleibt es ein Einbruchsversuch.

Bei der Scheibe liegt zumindest der Verdacht eines Einbruchs nahe. woher soll der fahrzeugbesitzer wissen, was der böse bube im Sinn hatte?

 

Hier einen Versicherungsbetrug zu konstruieren ist mindestens genauso abwegig.

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Jajajaja, und an der eingeschlagenen Scheibe erkennt man ja auch eindeutig, dass nichts gestohlen worden sein kann.

 

:koch:

:nolimit: Tja, mein Gutster, wenn ich nunmal zu einer entsprechenden Ansicht gelange und Du Dich ob meines Entschlusses, eben nur eine Sachbeschädigung zu schreiben, heftigst ins Zeug legst => :shit::D:D:shutup: , so werde ich dann ebenfalls ein wenig mitleidig :nolimit: und das tun, was ich für richtig halte. :nolimit: :nolimit:

 

Welche der beiden Möglichkeiten würdest du persönlich wählen?

Darum geht oder ging es nicht! Alles andere hat @Goose schon hinreichend erläutert.

 

In meinem Beispielfall (Kfz. angeblich in der verschlossenen Garage aufgebrochen ohne Spuren am Garagentor selbst) dürfte der Geschädigte allerdings sehr wohl in Erklärungsnöte geraten. Denn so ein Tor öffnet sich idR nicht von selbst. Eine Gewalteinwirkung aber hinterläßt normalerweise sichtbare Spuren. Da liegt der Verdacht also nahe, daß man sich zum Nachteil der Versicherung schadlos halten wollte.

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Nun, zu der Problematik zwei Fälle:

 

Einem Bekannten wurde vor Jahren das Auto aufgebrochen und der Radarwarner gestohlen. Der Bekannte baute daraufhin das Radio aus und zeigte bei der Polizei einen Einbruchdiebstahl an. Die Versicherung zahlte die Scheibe und indirekt den Radarwarner...

Wenn man sich nicht allzu blöd anstellt, ist ein Einbruch immer glaubwürdig.

 

Mir selbst wurde von Randalierern der Auspuff abgetreten. Der aufnehmende Polizist fragte zweimal ob der Auspuff nicht auch gestohlen wurde... Mir fiel dann ein, daß er tatsächlich weg war... :nolimit:, was der Polizist mit einem "Das meine ich auch" in den Bericht aufnahm.

Ich war seinerzeit als klammer Student froh, daß mir die TK den Schaden ersetzte...

 

Eine Bereicherung kann ich auch nicht erkennen - der Auspuff war ja wirklich schrottreif.

 

Grobi

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Die Bereicherung ist gegeben, da du einen Schaden von der Versicherung regulieren lässt, der letztendlich nicht versichert ist. Um dieses zu erreichen, täuschst du über den tatsächlichen Hergang.

 

Versichert im ersten Fall war das Radio, nciht der Radarwarner. Im zweiten Fall war der Auspuff (und das Fahrzeug) gegen Diebstahl versichert, nicht gegen Vandalismus.

Hättest du auch einen Versicherungsschutz gegen Vandalismus haben wollen, so hättest du eine andere Versicherung abschließen müssen.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Naja, "bereichert" habe ich mich ja nicht - der Auspuff wurde tatsächlich zerstört und damit unbrauchbar.

 

Ich habe (auch dank der Einlassung deines Kollegen) lediglich den Schaden - für den ich ja nichts konnte - an die Versicherung weitergeleitet. Da ich bis dato auch keinen TK-Schaden hatte, hielt sich das schlechte Gewissen auch in Grenzen...

 

Grobi

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Selbstverständlich hast du dich unrechtmäßig bereichert, indem du den Schaden über die Versicherung abgewickelt hast, obwohl er in dieser Art der Entstehung nicht versichert war und du somit keinen Anspruch auf eine Erstattung von Seiten der Versicherung hattest.

 

Das ist vergleichbar mit der Situation, in der man seine eigene Kamera fallen lässt und einen guten Kumpel bittet, seiner Haftpflichtversicherung zu melden, daß ihm sie entglitten sei. Das mag als "Kavaliersdelikt" angesehen werden, ändert aber nichts daran, daß es ein Betrug ist.

 

Gruß

Goose

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@Goose: Naja, wenn ich so dämlich bin meine eigene Kamera fallen zu lassen, ist es ja auch mein Verschulden.

 

In meinem Fall konnte ich aber nichts dafür, insofern hatte ich keine moralischen Bedenken das "Pech" an die Assekuranz weiterzugeben, die an mir immer noch einen Schnitt gemacht hat.

 

Grobi

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Wie gesagt, es mag ja sein, daß du keine moralischen Bedenken hattest, das ändert aber nichts daran, daß es sich um einen Betrug handelte.

 

Die Versicherung macht an der Mehrzahl der Versicherungsnehmer einen "Schnitt". Das ist das System der Versicherung, anders könnte sie sich ja schlecht finanzieren.

Wenn man jedoch ein Risiko nicht eingehen will, so muss man sich dagegen versichern und nicht duch das Vorspiegeln falscher Tatsachen über den tatsächlichen Hergang täuschen, um einen nichtversicherten Schaden beglichen zu bekommen.

 

Gruß

Goose

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Hallo, Grobi,

 

eine Bereicherung hat ja allein schon dadurch stattgefunden, dass Du Dir das Geld für die Vollkaskoversicherung und somit auch für den Vandalismus gespart hast, und trotzdem Deinen Schaden ersetzt bekommen hast.

 

Die Versicherungen sind auch nicht blöd und machen immer wieder Stichproben.

 

Hast Du jetzt noch einen Nachbarn, der Dich nicht besonders mag, und dieser fragt bei seiner Versicherung nach, warum sein böser Nachbar mit dem Kennzeichen X-YZ 1234 seinen Auspuff ersetzt bekommt, obwohl dieser nur beschädigt wurde, und sein Schaden vom letzten Jahr wurde nicht gezahlt, bekommt Deine Versicherung schneller Wind von der Sache, als Dir lieb ist.

 

Der :lol: , der in der Anzeige vermerkt hat, dass Dein Auspuff fehlte, ist dann ebenfalls mit dran (für den wird es dann so richtig teuer).

 

Ist zwar nur konstruiert, passiert aber häufiger, als Du denkst (zumindest der erste Teil; die meisten Polizisten sind nicht so dumm, und machen so ein Spielchen mit).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Mir ist schon klar, daß es rechtlich nicht in Ordnung war.

 

Aber wozu hat man denn eine Versicherung? Selbst eine VK hätte nicht viel genützt, da der SF-Rabatt bei der VK auch wegfällt. Zusammen mit der SB von i.d.R. 300 € wäre ich auch dann auf dem Schaden sitzen geblieben, den ich ja nicht einmal verursacht habe.

 

Auch mit einer VK würde ich bei Schäden (z.B. beim Cabrio Dach aufgeschlitzt) immer versuchen einen Einbruch zu interpretieren.

Sollte eigentlich kein Problem sein, für das "geklaute Handy" auf dem Beifahrersitz gibt es dann zwar nix, aber der teure Schaden am Dach wird reguliert...

 

Im Übrigen verlange ich eine schärfere Bestrafung von Straftätern im Zusammenhang mit Vandalismus -> Ronald Schill und die Autokratzerin hat mir sehr gut gefallen...

 

Grobi

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Aber wozu hat man denn eine Versicherung?
Um die Schäden, die man versichert hat, zu begleichen. Nicht jedoch, um von ihr nichtversicherte Schäden erstattet zu bekommen.

Durch diese Betrügereien, also das unrechtmäßige Erschleichen von Versicherungsleistungen für nichtversicherte Schäden, steigen die Gesamtprämien für alle Versicherungsnehmer.

 

Im Übrigen verlange ich eine schärfere Bestrafung von Straftätern im Zusammenhang mit Vandalismus
Mit solchen Forderungen wäre ich vorsichtig, denn auch die Versicherung fordern eine schärfere Bestrafung von Straftätern, jedoch im Zusammenhang mit Betrug. Also, denke immer an das Glashaus.

 

Gruß

Goose

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Um es mal überspitzt zu formulieren:

 

Idealerweise sollten sich die Beiträge für die Versicherung und der mir in irgendeiner Form entstandene Schaden aufheben.

Ich bin nicht dazu da, die Bilanzen der Versicherungskonzerne zu verbessern.

 

Wenn ich also z.B. 10 Jahre lang jeweils 100€ Hausratprämie zahle, dann darf auch ruhig mal ein Schaden über 1000€ beglichen

werden - auch wenn etwas Interpretation nötig ist... :kopfschuettel:

 

Auf der anderen Seite versuchen sich die Assekuranzen wo es nur geht, vor Zahlungen zu drücken, so daß die Geschädigten mitunter jahrelang auf ihr Geld warten müssen.

Insofern finde ich es schon in Ordnung. Die zocken uns ab - wir zocken die ab!

 

Grobi

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Es steht dir frei, die Versicherung zu kündigen und die Beiträge auf die hohe Kante zu legen, um dann davon einen möglichen Schaden zu begleichen.

 

Ansonsten scheinst du das Prinzip der Versicherung nicht verstanden zu haben.

 

Gruß

Goose

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Um es mal überspitzt zu formulieren:

 

Idealerweise sollten sich die Beiträge für die Versicherung und der mir in irgendeiner Form entstandene Schaden aufheben.

Ich bin nicht dazu da, die Bilanzen der Versicherungskonzerne zu verbessern.

Grobi, darf ich bei Dir 'nen Kredit von 2 Mio Euro haben - die Bedingungen gelten wie oben.... :kopfschuettel:

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@Goose: Ich habe das Prinzip der Versicherung sehr wohl verstanden.

Die Versicherung errechnet für bestimmte Ereignisse Eintrittswahrscheinlichkeiten und daraus resultierende Schadenhöhen. Daraus folgt die Prämie, die der Versicherte zu zahlen hat.

Die Prämienhöhe ist i.d.R. so gewählt, daß für die Versicherung ein ordentlicher Gewinn herausspringt.

 

Grobi

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Bei der Versicherung handelt es sich um eine Risikogemeinschaft, eine Vielzahl von Versicherungsnehmern zahlt idR mehr ein als sie am Ende herausbekommt (sonst würde das Prinzip wohl kaum funktionieren, denn wir sprechen ja von einer Versicherung nicht nicht von der Caritas)

Durch diese Beiträge minimiert man sein Risiko, auf einem ansonsten möglicherweise unbezahlbaren Schaden, sitzenzubleiben.

 

Bei berechtigten Ansprüchen bin ich der letzte, der die Inanspruchnahme der Versicherung ablehnen würde, aber bei unberechtigten Ansprüchen ist es Betrug sowohl an der Versicherung als auch an allen Versicherungsnehmern (die dein Verhalten mit höheren Prämien bezahlen müssen)

 

Würde nun jeder durch solche Betrügereien versuchen, seine Beiträge ungerechtfertigt zurückzuerschleichen, würde die Versicherung pleite gehen.

 

Gruß

Goose

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Ach Goose, zum Einen geht es ja nur um kleine Schäden und zum Anderen geht eine Versicherung nicht so schnell pleite.

 

Teilweise kann eine unbedarfte Formulierung schon den Versicherungsschutz kosten - da sollte man dann wirklich "gestalten"

Ein Beispiel hierfür sei die heruntergefallene Zigarette: Wer in der Schadenmeldung für die VK die Schuld am Unfall der brennenden Kippe gibt, wird wegen "grober Fahrlässigkeit" nichts bekommen. Geschah der Unfall dagegen aus Unaufmerksamkeit, zahlt die Versicherung.

 

Es wäre doch höchstgradig dämlich, die wahre Ursache zu nennen, rechtlich dürfte man sich in einer Grauzone bewegen.

 

Btw. die Unterscheidung von Vandalismus und Diebstahl durch die Versicherung kann ich irgendwie nicht ganz nachvollziehen...

 

Grobi

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Aber auch die kleinen Schäden summieren sich.

Pleite würde de Versicherung gehen, wenn jeder Versicherungsnehmer diese Denkweise hätte.

 

Du kannst dich gegen alles versichern, natürlich sind die Prämien entsprechend hoch. Wenn du nun nicht bereit bist, den erheblichen Zuschlag zur EInbeziehung der groben Fahrlässigkeit zu zahlen, dann darfst du dich eben nicht grob fahrlässig verhalten.

 

Ebenso ist es mit der Unterscheidung zwischen Diebstahl und Vandalismus. Wenn du dich auch gegen Vandalismus absichern möchtest, so ist das möglich. Offensichtlich wolltest du jedoch die entsprechdne Versicherungsprämie nicht bezahlen. Das ist deine Entscheidung, jedoch kannst du dann nicht verlangen, daß die Versicherung den durch Vandalismus verursachten Schaden trotzdem bezahlt.

 

Ich denke jedoch nicht, daß wir hier jemals auf einen Nenner kommen werden.

 

Gruß

Goose

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Hallole,

 

also rechtlich ist das wohl allen klar, oder? Einen Einbruch zu melden, wenn es nur eine Sachbeschädigung war um dadurch von der Versicherung den Schaden erstetzt zu bekommen ist eindeutig ein Betrug.

 

Was oftmals tatsächlich nicht verstanden wird, ist die Funktionsweise einer Versicherung. Es ist nämlich nicht nur eine Risikogemeinschaft sondern auch eine Solidargemeinschaft. D.h. durch meine Versicherungsbeträge werden auch Schäden, die anderen entstehen mit gedeckt. Wer schon mal einen Unfall hatte, bei dem Motorenöl ausgelaufen, vielleicht auch ins Erdreich gelangt ist, eine Person verletzt wurde, Staßensperrung oder Bergungsmaßnahmen nötig waren, der wird sich vielleicht denken können, dass die dabei entstehende Schadenssumme deutlich mehr kostet, als er bislang für die Versicherung ausgegeben hat. Dieser Schaden wird eben durch die Gemeinschaft der Versicherten getragen.

 

Jeder der die Versicherung betrügt um Geld zu erlangen, dass ihm nicht zusteht schädigt also nicht die Versicherung, sondern die Gemeinschaft der Versicherungsnehmner. Die Versicherung wird nämlich die Beträge anpassen müssen um trotzdem kostendeckend arbeiten zu können.

 

Es macht mir keine Freude, wenn ich daran denke, dass meine Pkw-Versicherung nur deswegen so teuer ist, weil es irgendwelche asozialen Element gibt, die auf betrügerische Weise versuchen, Geld das ihnen nicht zusteht von der Versicherung zu erlangen.

 

Klar, wird aus einem Pkw etwas entwendet, so soll man das ruhig und mit gutem Gewissen der Versicherung melden. Dafür ist sie da. Liegt aber nur Vandalismus vor, gegen den man nicht abgesichert ist, dann ist es allen anderen Versicherten gegenüber unfair, wenn man da etwas konstruiert nur um trotzdem Geld zu bekommen.

 

Meiner Meinung nach ist Versicherungsbetrug eben kein "Kavaliersdelikt". Es ist tatsächlich eine ernstzunehmende Straftat, bei der teilweise tatsächlich kriminelle Energie aufgewendet wird (wenn z.B. trotz Vandalismusschaden das Autoradio nachträglich ausgebaut und als entwendet gemeldet wird ...).

 

Grüße

 

papemark

 

- immer schön ehrlich bleiben -

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@Papemark:

wenn z.B. trotz Vandalismusschaden das Autoradio nachträglich ausgebaut und als entwendet gemeldet wird

Naja, da bereichert sich derjenige welche ja noch am Radio - macht also "Plus" bei der ganzen Sache.

 

Im von mir geschilderten Fall war der Auspuff tatsächlich unbrauchbar...

 

Die Solidargemeinschaft steht vor einem ähnlichen Problem wie die Abrüstung: Es müssen ALLE mitziehen.

Wobei selbst da die Frage erlaubt ist, ob die Versicherungen die Ersparnis durch fehlende Betrügereien 1 zu 1 an die Gemeinschaft weiterreichen - das glaube ich nämlich nicht.

 

Wie gesagt, rechtlich ist die Situation klar, moralisch durchaus zweifelhaft.

 

Wie auch im Fall mit der Zigarette oder der Frage des :wand: ob man denn wisse, warum man angehalten wurde...:

Erst nachdenken, dann reden (wenn überhaupt)

 

Grobi

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Es mag ja sein, daß er unbrauchbar war, aber dagegen warst du nicht versichert, du hast hierfür keine Prämie einbezahlt und somit alle anderen Versicherungsnehmer betrogen. Somit hast du auch Plus an der Sache gemacht, und das auf Kosten der anderen Versicherungsnehmer.

 

Das kannst du noch so schön reden, es ändert nichts daran.

 

Gruß

Goose

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Es gibt Kasko-Versicherungen, bei denen man nicht zwingend im SF steigt (alles eine Frage der Prämie) Ebenso kannst du natürlich eine Kasko-Versicherung ohne SB abschließen.

Der Umfang jeder Versicherung ist eine Abwägung zwischen der Frage, welches Risiko man zu tragen bereit ist und wie viel man bereit zu zahlen ist.

 

Ich kann aber nicht eine Versicherung mit geringerem Leistungsumfang abschließen und mich dann, wenn der Schadenfall eintritt, beklagen, daß dieser von der Leistung ausgenommen ist.

 

Gruß

Goose

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Einigen scheint der Unterschied zwischen einer Versicherung und einer Sparkasse nicht ganz geläufig zu sein.

:):mecker:

 

Wenn ich also z.B. 10 Jahre lang jeweils 100€ Hausratprämie zahle, dann darf auch ruhig mal ein Schaden über 1000€ beglichen

werden - auch wenn etwas Interpretation nötig ist... :rolleyes:

So ein Unsinn! Eine Versicherung ist vorrangig dazu da, um Risiken abzusichern, die die eigene Existenz bedrohen würden. Dass man in Deutschland für jeden Pillepalle mittlerweile eine Versicherung braucht, ist nicht meine Einstellung zu den Dingen. Für 1000 Euro Risiko brauche ich keine Versicherung, um es mal auf den Punkt zu bringen. Hier sichere ich nur Sachen ab, die mein Vermögen übersteigen würden. Dazu gehört auf jeden Fall eine Haftpflichtversicherung. Habe nämlich keine Lust, den Rest meines Lebens einen Millionenbetrag abzustottern.

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Es gibt Kasko-Versicherungen, bei denen man nicht zwingend im SF steigt (alles eine Frage der Prämie) Ebenso kannst du natürlich eine Kasko-Versicherung ohne SB abschließen.

Der Umfang jeder Versicherung ist eine Abwägung zwischen der Frage, welches Risiko man zu tragen bereit ist und wie viel man bereit zu zahlen ist.

Gerade bei einer Vollkasko-Versicherung muss man aber zwischen zwei Punkten unterscheiden. Der eigenen Dummheit und der schutzlosen Auslieferung Anderer. Im ersten Falle ist ein Selbstbehalt bzw. eine Steigerung der SF-Klasse sinnvoll. Im zweiteren wird man so oder so abgestraft. Finde es schade, dass hier vom Versicherungsgeber nicht genügend Aufmerksamkeit in die Pakete gesteckt wird. Steht alles im Kleingedruckten.

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@dagegen: Um eine Haftpflicht geht es nicht - das ist eine absolut sinnvolle Einrichtung, um tatsächlich existenzbedrohende Risiken abzudecken.

Eine Hausrat ist allerdings auch sinnvoll, sofern ein gewisser Hausstand vorhanden ist, ebenso wie eine Gebäudeversicherung mit Elementarabsicherung.

 

Es kommt aber immer auf die Formulierung des Schadenfalls an - Uns hatte mal das Kaninchen eines Bekannten auf den Teppich der Mietwohnung gepinkelt. Ich schrieb das meinem Versicherungsvertreter (der mich und meine Eltern seit Jahrzenten kennt) und bat um Regulierung. Er rief an und riet mir das Schreiben dahingehend zu ändern, daß das Kaninchen ausgerissen sei und nicht "mit Erlaubnis" außerhalb des Käfigs war. Im Kleingedruckten des Vertrags fands sich tatsächlich ein Passus, der mich die Reinigung von 1200€ gekostet hat...

 

Grobi

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