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Seelsorger

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  1. Aha. Habe beim googeln nur Texte gefunden, inwelchen behauptet wird, dass im abgeschleppten Fz kein Führerschein benötigt wird. Hat jemand nen Link bzw Einen Paragraphen parat, wo das Gegenteil hervorgeht?!
  2. Erstmal vielen vielen Dank für die raschen Antworten! Der kontrollierende Polizist fragte, ob das Fahrzeug abgeschleppt und geschleppt wird. Die beiden antworteten, dass es sich um abschleppen handelt, da das Auto liegengeblieben sei. = Nothilfe?! Dann wäre es schließlich ein abschleppen. Das hieße wiederum, dass beide ohne Strafe davon kommen. Oder sehe ich das falsch?
  3. Hallo! Wiedermal eine führerscheintechnische Frage. Zum Sachverhalt: Person A und Person B möchten ein Fahrzeug (ohne Bremsen mit defektem Anlasser) in eine Werkstatt überführen. Person B ist über 18 Jahre alt. Sein Führerschein wurde vom Straßenverkehrsamt entzogen. Person A ist im Besitz eines Führerscheins Klasse 3 + Anhänger (heutzutage: Klasse BE). Das Zugfahrzeug X wiegt ca. 1200kg. Das zu ziehende Fahrzeug Y hat ein Leergewicht von ca. 1800kg. Nun verbinden die Beiden Ihre Fahrzeuge X und Y mit einer Stange. Person A setzt sich in das 1200kg leichte Fahrzeug X (das angemeldet i
  4. Lass es einfach. Die in der Buchhaltung machen auch nur ihren Job. Ich denke nicht, dass sie sich drüber freuen, wenn sie wieder mal einen positiven Zahlungseingang auf dem Konto verbuchen dürfen. Eigentlich ganz im Gegenteil. - Ist ja mehr Aufwand. Und wenn Du nun mehr überweist und ihnen somit "mehr" Arbeit bereitest ist es denen doch auch egal. um Punkt x Uhr fällt der Hammer. Du möchtest doch auch nicht, dass Dir dein Vorgesetzter unnötig mehr arbeit bescheert.
  5. Hallo! Ich schreibe -mal wieder- für meinen Bekannten, der immer wieder mit den hier gültigen Gesetzen in Konflikt gekommen ist und somit im Endeffekt einen Entzug seiner FE verantworten muss/müsste. Der Kollege möchte aber keine MPU machen. Trotz vielem gutgewolltem einreden meinerseits und dem Angebot der Unterstützung bei dem "Spießrutenlauf" zur Wiedererlangung seiner leichtfertig verlorenen Fahrerlaubnis. Er (=der Kollege 9-mal-Schlau) ist nun auf den -imho blödsinnigen- Gedanken gekommen in einem Drittland (z.B. in einem asiatischen oder afrikanischen Land) einen Führerschein zu
  6. Der Bekannte muss allerdings um den Führerschein neu erteilt zubekommen eine MPU ablegen. Ich gehe mal davon aus, dass er der ablauf dann wie folgt aussieht: -Sperrfrist abwarten, -MPU machen, -FS neu beantragen und schließlich -neue Klassen (hier:Motorrad-FS) erwerben und nicht: -Sperrfrist abwarten und dann direkt -neue Klassen erwerben (Hintergrund: um die MPU zu umgehen)
  7. Hallo, einem Bekannten wurde der Auto-Führerschein entzogen. Er hatte bisher auch nur einen Fahrerlaubnis fürs Auto (Kl.B) besessen. Ich habe gelesen, dass der Entzug (im Gegensatz zum Fahrverbot) nur klassenweise erfolgt. Das hieße ja, er dürfte halt nur kein Auto mehr bewegen. Was ist aber mit Motorrädern, LKW's, usw.??? Darf er jetzt in der Fahrschule einen Motoradführerschein neu erwerben? Und dann mit dem Motorrad (hoffentlich vernünftig) wieder am Straßenverkehr teilnehmen?
  8. Habe den Thread wieder gefunden *freu* Nun das Ergebnis dieser Straftat war folgendes: ca. 1700EUR Geldstrafe (zuzügl. Anwaltskosten 200,-) und erneute 2 Monate Fahrverbot. Der Anwalt des Betroffenen hat eine Einlassung geschrieben, alles wurde zugegeben. Er gab an, gefahren zu sein, um seinen Arbeitsplatz nicht zugefährden. Heute arbeitet er nicht mehr bei dem Arbeitgeben, aufdessen Betriebsgelände er erwischt worden ist.
  9. Hallo (nochmal - jaja ich schon wieder) Mein Bekannter (genau der aus diesem Thread Anzeige im Vorbeifahren wohnt im Süden Deutschlands (Grenznähe). Er hat wohl in seinem Freundeskreis auch einige Schweizer Bürger. Er überlegt sich nun, statt hier in D seine MPU zumachen und die Sperrfrist abzusitzen, seinen Wohnsitz in die Schweiz zu seinen Bekannten zu verlagern (zumindest auf dem Blatt Papier. ) Er ist der Meinung, dass er dort direkt einen Schweizer Führerschein machen kann und damit (natürlich immer nur zur Durchreise ) auch in D fahren dürfte. Kennt sich damit zufällig jemand
  10. kurz nochmal ein Einschub mit Hintergrundinfos: Mein Bekannter, der das verbockt hat, musste seine FE abgegben. Ihm wurde eine MPU angeordnet. Während des Fahrverbotes bewegte er zuvor schonmal ein Auto ohne FE. Konsequenz: weitere 2Monate Fahrverbot sowie eine Geldstrafe in Höhe von EUR ~1.700,- (Der Bekannte war zu dem Zeitpunkt aufgrund dieser Geschichte entlassen worden...) Daher schätze ich, dass der Kollege nun vorbestraft wird, Bewährung und nochmals zwischen 2 und 5k Euro bezahlen werden muss. Zu seiner "Ehrenrettung" (wenn man davon reden könnte) muss man sagen, dass er jedes mal
  11. nunja... Hat er wahrscheinlich gemacht, um nicht -noch mehr- aufzufallen.. Wie dem auch sei, persönlich finde ich es schon etwas merkwürdig, wie man zweifelsfrei jemanden erkennen kann wenn man ihn entgegenkommt (mit ca. 70km/h) und der Entgegenkommende genauso schnell unterwegs ist..
  12. Hallo! Folgendes hat sich letzte Woche zugetragen: Einer meiner Bekannten ist an seinem Wohnort für diverse Verkehrsverstöße bei der örtlichen Polizei bekannt. Unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er fuhr eine Landstraße entlang, als ihm ein Streifenwagen entgegenkam. Der Polizeiwagen drehte sofort und versuchte ihn einzuholen/anzuhalten. Der Bekannte bemerkte die Absicht direkt und konnte der Kontrolle durch geschicktes abbiegen erstmal entgehen. Zwei Stunden später erhielt er von seiner Lebensgefährtin einen Anruf; die Polizeibeamten schlagen bei ihr auf. Sie gab an, dass
  13. Zunächst bin ich nicht der Käufer - habe damit nichts zutun es geht um einen Kleinwagen 1300 ccm. Das Auto stand unmittelbar bei einer Werkstatt. Genauer gesagt auf der Freifläche einer Werkstatt. Der Wagen wurde allerdings für knapp 3.000 € ersteigert. (hätte ich nicht dafür ausgegeben! Außerdem waren schon äußerlich einige Blechschäden zu erkennen!) deine Ausführung ist schon klar. Das Auto hätte auch vorher auf die Bühne gekonnt! Mich interessiert eigentlich was die Rechtslage in dem Fall ist??!
  14. erstmal vielen, vielen Dank für die rasche Antwort!!! Nur kurz noch: Das heißt also die Floskeln, wie zum Beispiel: "wie besichtigt, wie probegefahren" o.ä. sind beim Verkauf von Privat an Privat rechtskräftig. Zum Sachverhalt nochmal kurz: es wurde nie von Rost gesprochen. Weder in der Auktionsbeschreibung noch im Gespräch bei der Abholung. Auch keine Mängel wurden in der Auktion benannt. Also sehe ich das richtig, dass dem Verkäufer keiner Betrug, Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfen kann. Das Geschäft zwischen den beiden Parteien wäre also bindent und der Verkäufer braucht kein
  15. - weil jemand so doof war, nicht drunter zugucken?! oder - weil der Verkäufer nicht davon erwähnt hat?!
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