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Unfall Mit Kind


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Ich hatte letztes Jahr [.....]

Ganz klare Sache:

 

1. ist es leider so, daß in manchen Behörden an den falschen Stellen der Rotstift angesetzt wird. Liegt aber vor allem - aus meiner Sicht - daran, daß die Gelder dafür aus unterschiedlichen Töpfen kommen bzw. später wieder eingezahlt werden.

Beispiel: ich habe einen jugendlichen Mopedfahrer mit einem frisierten Moped erwischt. Allerdings konnte ich die Geschwindigkeit nicht genau feststellen. Augenscheinlich lag sie deutlich über 25 km/h. Er räumt auch ein, das ein oder andere verändert zu haben. Nun muß ich die Kiste sicherstellen, damit man die max. mögliche Geschwindigkeit gutachterlich feststellt, um später vor Gericht auch entsprechende Beweise in der Hand zu haben. So weit, so gut.

ICH habe das Fahrzeug sichergestellt, die Polizei beauftragt anschließend den Gutachter und bezahlt diesen auch. Die Kosten für den Gutachter aber gehen später nicht wieder in den Topf der Polizei zurück, sondern landen irgendwo (genaueres weiß ich nicht mehr) anders. Da ist ein gewisses Jahresbudget für diese Dinge u.U. recht schnell ausgeschöpft.

 

Natürlich ist hier die Wertigkeit eine andere als die im von Dir beschriebenen Sachverhalt.

 

2. ich habe selbst schon Aktionen begleiten dürfen, wo in ähnlich gelagerten Fällen exakt ein Jahr später ein Gutachter am Unfallort Messungen etc. vornahm, weil genau das von Dir beschriebene zum Tragen kam: schlechte Sichtverhältnisse aufgrund von spärlicher Straßenbeleuchtung, der Fußgänger war dunkel gekleidet und kam aus einem Lichtschatten heraus etc.pp.

Wenn erforderlich, wird durchaus entsprechendes unternommen. Das muß aber nicht zwingend sofort passieren. Im Allgemeinen ist das auch gar nicht möglich, da ein Gutachter idR etliche Zeit später (Stunde(n)) am Unfallort eintreffen kann, in diesen Fällen es aber durchaus notwendig ist oder sein kann, daß man zur Unfallzeit die Örtlichkeit begutachtet.

 

3. daß in der Presse vieles sehr schnell aufgebauscht wird, ist ja nichts neues. Leider lassen sich da auch manche meiner Kollegen der Pressestelle etwas verleiten, wobei ich des öfteren schon Presseartikel gelesen habe, die später in der Zeitung ganz anders aussahen. Die Presse nimmt sich durchaus das Recht raus, ihr zugeleitete Artikel noch zu verändern. Das sollte man auch bedenken und entspr. bewerten.

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Ich hatte letztes Jahr [.....]

 

 

Wenn erforderlich, wird durchaus entsprechendes unternommen. Das muß aber nicht zwingend sofort passieren. Im Allgemeinen ist das auch gar nicht möglich, da ein Gutachter idR etliche Zeit später (Stunde(n)) am Unfallort eintreffen kann, in diesen Fällen es aber durchaus notwendig ist oder sein kann, daß man zur Unfallzeit die Örtlichkeit begutachtet.

 

 

Komischerweise haben deine Kollegen in anderen Bundesländern kein Problem damit, einen Gutachter zeitnah an die Einsatzstelle zu beordern. In Hessen hat das meiner Erfahrung nach immer gut funktioniert. Erinnere mich noch gut an einen Unfall, wo eine Person in suizidaler Absicht von einem Parkhaus auf die Straße sprang und von einem PKW überrollt wurde. Wir sorgten seitens der Feuerwehr für reichlich Licht an der Einsatzstelle. Der Gutachter traf nach 30 Minuten ein. Das Ganze spielte sich nachts um drei Uhr ab. Die hatten, ähnlich wie bei den "Blutdoktoren", einen Pool an Gutachtern, die rund um die Uhr erreichbar waren und sofort kamen, wenn sie benötigt worden. Immerhin wird dieser Besuch zur unchristlichen Zeit ja auch gut entlohnt. Somit dürfte es auch in NRW kein Problem darstellen, zeitnah Gutachter zu bestellen.

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Komischerweise haben deine Kollegen in anderen Bundesländern kein Problem damit, einen Gutachter zeitnah an die Einsatzstelle zu beordern. In Hessen hat das meiner Erfahrung nach immer gut funktioniert. Erinnere mich noch gut an einen Unfall, wo eine Person in suizidaler Absicht von einem Parkhaus auf die Straße sprang und von einem PKW überrollt wurde. Wir sorgten seitens der Feuerwehr für reichlich Licht an der Einsatzstelle. Der Gutachter traf nach 30 Minuten ein. Das Ganze spielte sich nachts um drei Uhr ab. Die hatten, ähnlich wie bei den "Blutdoktoren", einen Pool an Gutachtern, die rund um die Uhr erreichbar waren und sofort kamen, wenn sie benötigt worden. Immerhin wird dieser Besuch zur unchristlichen Zeit ja auch gut entlohnt. Somit dürfte es auch in NRW kein Problem darstellen, zeitnah Gutachter zu bestellen.

Das ist hier nicht anders. Du mußt aber schon unterscheiden, um was für einen Unfall/Vorfall es sich handelt. Bei manchen Fällen kommt es darauf an, so ziemlich exakt den Unfallzeitpunkt zu begutachten. Logischerweise ist das nicht möglich, wenn der Gutachter erst 1 oder 2 Stunden nach dem Vorfall an der Unfallstelle eintrifft. Ich habe genug schwere bzw. tödlich ausgegangene Unfälle erlebt, wo zeitnah ein Gutachter zur Unfallstelle beordert wurde bzw. kam. Da war allerdings der Zeitpunkt nicht so sehr von Bedeutung.

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@xabbu: In diesem Thread geht es um einen Unfall mit einem Verletzten, Lebensgefahr bestand augenscheinlich nicht.

 

Das vergleichst du nun in Bezug auf die Einsatzintensität mit Unfällen, bei denen Lebensgefahr bestand oder eine Person getötet wurde.

 

Erkennst du den Unterschied?

 

Doch gerade in schwierigen Schuldfragen würden sie da schnell an ihre fachlichen Grenzen stossen.
Die Schuld stellen wir nicht fest, wir stellen fest, wer den Unfall aus unserer Sicher verursacht hat und sichern, entsprechend der Unfallintensität, die Spuren.

 

Gruß

Goose

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@xabbu: In diesem Thread geht es um einen Unfall mit einem Verletzten, Lebensgefahr bestand augenscheinlich nicht.

 

Das vergleichst du nun in Bezug auf die Einsatzintensität mit Unfällen, bei denen Lebensgefahr bestand oder eine Person getötet wurde.

 

Erkennst du den Unterschied?

 

Doch gerade in schwierigen Schuldfragen würden sie da schnell an ihre fachlichen Grenzen stossen.
Die Schuld stellen wir nicht fest, wir stellen fest, wer den Unfall aus unserer Sicher verursacht hat und sichern, entsprechend der Unfallintensität, die Spuren.

 

Gruß

Goose

Das Kind hat mehrere Knochenbrüche erlitten und musste sicherlich einen etwas längeren KH-Aufenthalt über sich ergehen lassen. In meinen Augen schwer genung, um einen Gutachter zu bestellen. Vor allem auch im Sinner der Fahrerin, da ihr ja eine schwere KV vorgeworfen wird (gehe ich mal von aus).

 

Auch bei der Sicherung der Spuren kann man an seine fachlichen Grenzen stossen, denke ich. Ein Gutachter kann vor Ort evtl. ganz andere Details ermitteln, als ihr dazu in der Lage seid.

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Das Kind hat mehrere Knochenbrüche erlitten und musste sicherlich einen etwas längeren KH-Aufenthalt über sich ergehen lassen. In meinen Augen schwer genung, um einen Gutachter zu bestellen. Vor allem auch im Sinner der Fahrerin, da ihr ja eine schwere KV vorgeworfen wird (gehe ich mal von aus).

1. das ist Deine (subjektive) Meinung. Erforderlich ist hier ein Gutachter aber idR nicht und wird deshalb auch nicht angefordert. Selbst wenn der/die Beteiligte auf einen Gutachter bestehen bzw. selbst einen anfordern sollte, so würde ich z.B. deshalb ganz bestimmt nicht die Straße solange sperren bzw. den Verkehr mitunter erheblich einschränken, nur weil jemand meint, er müßte alle Register ziehen. Bei solchen Unfällen werden u.a. auch Fotos erstellt, die einem Gutachter später auch eine Begutachtung ermöglichen. Ansonsten kann man immer noch einen Ortstermin anberaumen.

 

2. es wird keine schwere KV vorgeworfen, allenfalls eine fahrlässige (einfache) KV.

 

Auch bei der Sicherung der Spuren kann man an seine fachlichen Grenzen stossen, denke ich. Ein Gutachter kann vor Ort evtl. ganz andere Details ermitteln, als ihr dazu in der Lage seid.

Sicherlich. Deshalb wird ein Gutachter bei wirklich schweren und vor allem unklaren (!) Fällen auch hinzugezogen. Wobei..... ich habe auch da schon die dollsten Dinge erleben dürfen. "Gutachter" darf sich jeder schimpfen...... :rolleyes:

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Das Kind hat mehrere Knochenbrüche erlitten und musste sicherlich einen etwas längeren KH-Aufenthalt über sich ergehen lassen. In meinen Augen schwer genung, um einen Gutachter zu bestellen. Vor allem auch im Sinner der Fahrerin, da ihr ja eine schwere KV vorgeworfen wird (gehe ich mal von aus).

1. das ist Deine (subjektive) Meinung. Erforderlich ist hier ein Gutachter aber idR nicht und wird deshalb auch nicht angefordert. Selbst wenn der/die Beteiligte auf einen Gutachter bestehen bzw. selbst einen anfordern sollte, so würde ich z.B. deshalb ganz bestimmt nicht die Straße solange sperren bzw. den Verkehr mitunter erheblich einschränken, nur weil jemand meint, er müßte alle Register ziehen. Bei solchen Unfällen werden u.a. auch Fotos erstellt, die einem Gutachter später auch eine Begutachtung ermöglichen. Ansonsten kann man immer noch einen Ortstermin anberaumen.

 

2. es wird keine schwere KV vorgeworfen, allenfalls eine fahrlässige (einfache) KV.

 

Auch bei der Sicherung der Spuren kann man an seine fachlichen Grenzen stossen, denke ich. Ein Gutachter kann vor Ort evtl. ganz andere Details ermitteln, als ihr dazu in der Lage seid.
Sicherlich. Deshalb wird ein Gutachter bei wirklich schweren und vor allem unklaren (!) Fällen auch hinzugezogen. Wobei..... ich habe auch da schon die dollsten Dinge erleben dürfen. "Gutachter" darf sich jeder schimpfen...... :rolleyes:

Ich würde alle Register ziehen und auf einen Gutachter bestehen. Ist mir egal, wo die anderen VT in der Zeit rumgurken, immerhin geht es um was. Auch fahrlässige KV ist kein Pappenstiel. Da darf dann die Straße ruhig mal dicht sein für eine Zeit. Würde mir die Bestellung eines Gutachters vor Ort versagt, würde ich dieses protokollieren lassen. Eine anschließende Beschwerde seitens meines Anwaltes im Anschluß sei dem Kollegen gewiss. Vor Gericht ist man sicherlich besser aufgestellt, wenn man belegen kann, das einem entlastende Maßnahmen verweigert wurden.

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Hier gehts ja rund, warum eigentlich so scharf?

 

Xabbu, du kannst an der Unfallstelle fordern, was du willst, Bestimmer bin ich als aufnehmender Beamter, kannst dich ja über mich beschweren!

 

Mal zur Sache, ohne konktrete Maße und Daten kann da niemand etwas zu sagen.

 

Es kommt darauf an, wie die Geschwindigkeit des kindes, des PKW war sowie die mögliche Einsichtnahme in die andere Straße aus der jeweiligen Sicht.

 

Herzis Skizze ist nett. Soweit dazu.

 

Was spricht dagegen, wenn ein Gutachter tätig wird, falls der Richter später noch unsicher ist?

 

Weiß hier jemand, ob die Unfallaufnahme qualifiziert war?

 

Meine subjektive Meinung, da der PKW vorn getroffen wurde, ist es durchaus möglich, dass der VU aus Sicht der PKW-Fahrerin unvermeidbar war, aber, jetzt begebe ich mich in die Sphäre der Glaskugen, darum schönen Sonntag noch!

 

dete

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Wieso scharf ? :rolleyes:

 

Zur Sache: Wieso sträubt ihr euch denn alle so, einen Gutachter zu bestellen ? Immerhin geht es um eine KV beim Kind. Habe allmählich den Eindruck, ihr müsstest für die entstehenden Kosten persönlich gerade stehen. :D

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Wie Bluey schon sagte: Du kannst sicher gerne einen Gutachter bestellen, wenn ich mit der VU-Aufnahme fertig bin und diese meines Erachtens keinen Gutachter benötigt, wird die Fahrbahn geräumt. Da gibt es auch keine Diskussion.

 

Mal ganz konkret: Welche Register würdest du denn da ziehen wollen?

Worüber genau würdest du dich beschweren wollen? Auf welcher Grundlage sollte dein Anwalt seine Beschwerde verfassen?

 

Und, zurück zu dem hier vorliegenden Fall: Ich sehe nicht den geringsten Anlass, hier unmittelbar zur VU-Aufnahme einen Gutachter zu bestellen.

 

Wieso sträubt ihr euch denn alle so, einen Gutachter zu bestellen ? Immerhin geht es um eine KV beim Kind. Habe allmählich den Eindruck, ihr müsstest für die entstehenden Kosten persönlich gerade stehen.
Es geht um eine fahrlässige KV.

Auch wenn ich die Kosten nicht persönlich tragen muss, so muss ich doch meine Maßnahmen vertreten. Und einen Gutachter kann ich eben nicht bei jedem Unfall vertreten.

 

Gruß

Goose

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Wenn ich mir hier so die Antworten durchlese geht es wohl bei der Entscheidung Gutachten ja oder nein neben dem Grund Schwere des Unfalls eher darum wie bekomme ich die Straße wieder schnell geräumt damit diese nicht ein oder eineinhalb Stunden gesperrt ist. :rolleyes:

 

Allerdings wäre aus Sicht der Freundin sicherlich ein Gutachten wünschenswert gewesen hier sicherlich jedoch nicht, auch wenn die Verletzung sicherlich schwer ist.

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Also, ich hab noch nie gehört, dass zu einem aktuellen Unfall ein Gutachter geholt wurde. Wo kommen wir denn dahin? Die Polizei dokumentiert den Unfall und fertig! Mit diesen Angaben kann der Gutachter dann sein Gutachten erstellen. Der würde auch nix anderes machen als die Polizei.

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Wie Bluey schon sagte: Du kannst sicher gerne einen Gutachter bestellen, wenn ich mit der VU-Aufnahme fertig bin und diese meines Erachtens keinen Gutachter benötigt, wird die Fahrbahn geräumt. Da gibt es auch keine Diskussion.

 

 

Wenn ich mir hier so die Antworten durchlese geht es wohl bei der Entscheidung Gutachten ja oder nein neben dem Grund Schwere des Unfalls eher darum wie bekomme ich die Straße wieder schnell geräumt damit diese nicht ein oder eineinhalb Stunden gesperrt ist. :rolleyes:

Eben, den Eindruck bekomme ich auch langsam. Die Hauptsache ist, der Verkehr kann wieder fließen.

 

@Goose

 

Eine nachträgliche Ortsbegehung ist doch nie dasselbe, als wenn man sich unmittelbar an der Unfallstelle ein Bild von der Sache macht. Auch Fotos bilden die Realität nie so ab, als wenn man selber vor Ort ist. Deshalb kann man doch davon ausgehen, das ein Gutachter das effektivste und genaueste Urteil zur Sache dann abgeben kann, wenn er sich zeitnah am Ort des Geschehens einfindet. Und da setze ich an: Wird mir diese Möglichkeit genommen, sehe ich Chancen schwinden, dass der Gutachter entlastende Argumente findet. Das fängt schon mit den Bildern an: Vielleicht macht der Gutachter ja ganz andere Bilder aus einem anderen Blickwinkel. Vielleicht achtet er auf Details, die euch einfach entgehen. Uhrzeit, Lichtverhältnisse, Verkehrsdichte und und und...alles könnte wichtig sein. Ich bezweifle, dass man evtl. Monate später alles genauso rekonstruieren kann.

 

Das ist der Punkt: Mir wird evtl. das fundamentale Recht genommen, eine so effektiv wie mögliche Verteidigung aufzubauen. Und das alles nur, weil a) Kosten im Spiel sind und b) der Verkehr nicht behindert werden darf. Dass kann es nicht sein. Im Zweifel würde ich mit Begeisterung den Gutachter selber bezahlen. Allemal besser, als wegen fahrlässiger KV an einem Kind verknackt zu werden. Doch selbst dass würdet ihr mir unter Umständen verweigern, wenn ihr es nicht für erforderlich haltet. Ich meine, eure Position ist klar. Entschuldigt die Polemik, aber wenn man auf der Seite der Guten steht und auf der anderen Seite der Beschuldigte, der sowieso Schuld ist, dann ist alles ganz easy. Was, der Trottel fährt ein Kind an und will jetzt noch einen Gutachter vor Ort, um seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen - nix da !

 

Habe aus der Aussage des Kollegen vom letzten Jahr und den Postings hier meine Konsequenzen gezogen. Sollte mir sowas mal passieren - der Herr bewahre mich davor - wird sich meine Mitwirkung auf Angaben zu meinen Personalien beschränken. Und ich werde auf einen Gutachter bestehen, gerne auch auf eigene Kosten. Wird mir das verweigert, lasse ich das protokollieren.

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@xabbu: Und wie würdest du vor Ort an einen Gutachter kommen wollen?

 

@gast225:

Wenn ich mir hier so die Antworten durchlese geht es wohl bei der Entscheidung Gutachten ja oder nein neben dem Grund Schwere des Unfalls eher darum wie bekomme ich die Straße wieder schnell geräumt damit diese nicht ein oder eineinhalb Stunden gesperrt ist.
Das ist Unsinn. Wenn es erforderlich ist, habe ich kein Problem damit, auch eine Hauptverkehrsstraße für die Dauer der VU-Aufnahme zu sperren. Entsprechend der Schwere des Unfalls nehme ich mir dafür auch die Zeit, die ich benötige. Andererseits werde ich jedoch, wenn es nicht erforderlich ist, die Sperrung nicht länger als notwendig herauszögern.

 

Gruß

Goose

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Wenn ich mir hier so die Antworten durchlese geht es wohl bei der Entscheidung Gutachten ja oder nein neben dem Grund Schwere des Unfalls eher darum wie bekomme ich die Straße wieder schnell geräumt damit diese nicht ein oder eineinhalb Stunden gesperrt ist. :rolleyes:

Für mich gesprochen: Dein Eindruck täuscht gewaltig. So habe ich meinen Beitrag nicht verstanden wissen wollen. Es geht schlicht und ergreifend darum, daß ein Gutachter nicht für jeden Unfall mit Verletzten gerufen wird. In meiner Behörde entscheidet das auch nicht der Kollege vor Ort, sondern eher sein unmittelbarer Vorgesetzter (DGL) bzw. die Leitstelle. Ist der Unfallhergang insgesamt klar, muß man ad hoc keinen Gutachter bestellen. Das geht im Bedarfsfall dann auch später.

 

Allerdings wäre aus Sicht der Freundin sicherlich ein Gutachten wünschenswert gewesen hier sicherlich jedoch nicht, auch wenn die Verletzung sicherlich schwer ist.
Eben. Subjektiv betrachtet kann ich das sehr gut nachvollziehen. Aber es besteht halt in vielen Fällen keine akute Notwendigkeit.

 

Und ich werde auf einen Gutachter bestehen, gerne auch auf eigene Kosten. Wird mir das verweigert, lasse ich das protokollieren.

Mit Verlaub, aber dennoch recht deutlich: Du kannst bestehen, auf was Du willst. Der Kollege vor Ort bestimmt, was gemacht wird und was nicht. Und er protokolliert auch das, was er protokollieren will bzw. muß. Die Weigerung, einen Gutachter auf Dein Verlangen hin zu bestellen, gehört sicherlich nicht dazu.

Wie bereits gesagt wurde, kannst Du Dich später/anschließend gerne beschweren. Wüßte nur nicht, worüber.

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Deshalb kann man doch davon ausgehen, das ein Gutachter das effektivste und genaueste Urteil zur Sache dann abgeben kann, wenn er sich zeitnah am Ort des Geschehens einfindet. Und da setze ich an: Wird mir diese Möglichkeit genommen, sehe ich Chancen schwinden, dass der Gutachter entlastende Argumente findet.

Mal abgesehen davon, dass ich bei meiner aktiven Zeit bei der BF Berlin - und da haben wir die wildesten Unfallstellen aufgeraeumt - nie einen Gutachter vor Ort gesehen habe (was nicht heissen soll, dass garantiert nie einer dort war), stellt sich mir gerade die Frage, ob man denn auch immer einen ueberall zur Verfuegung hat...... :rolleyes:

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@xabbu: Und wie würdest du vor Ort an einen Gutachter kommen wollen?

Ich denke, das ist kein Problem. Ich rufe in diesem Fall einfach beim ADAC an. Bin dort Mitglied und rechtsschutzversichert. Aber warum spekulieren - ich rufe dort jetzt einfach an und kläre mal, ob sowas möglich ist. Berichte dann hier wieder.

 

Edit: Also, habe gerade mal bei der ADAC Infohotline angerufen. Die Antwort in der Kurzform: Jein. :rolleyes: Der ADAC selber kann keinen Sachverständigen schicken. Aber sie haben eine umfangreiche Adressdatenbank von Sachverständigen und könnten mir dann im Bedarfsfall die nächstgelegenen Kollegen nennen. Diese müsse ich dann aber selber kontaktieren. Ob und wann die dann an die Unfallstelle kommen, wissen sie aber auch nicht. Das müsse dann im Einzelfall geklärt werden.

 

Wie macht dass denn die Polizei, wenn sie mal einen Sachverständigen braucht ?

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Von wegen Zeitnah... bis der Gutachter da ist, können schon mal n paar Stunden ins Land gehen.

 

Ein Verletzter liegt schon längst im Krankenhaus, möglich, dass die Delle im Kotflügel noch da ist. Ich glaub das ist die auch noch länger, wenn man es drauf anlegt.

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Die Polizisten vor Ort haben ihr gesagt, sie bekommt einen Fragebogen zugeschickt, den sie beantworten muss.

 

Könnt ihr mir sagen, was auf sie zukommt ?

 

Danke im voraus.

 

Anbei noch eine Handskizzepost-4800-1178286146_thumb.jpg

 

Beantworten muß sie erstmal garnix, wenn strafrechtliche Ermittlungen im Raum stehen ist es aber immer ratsam sich juristisch beraten zu lassen. Der Setz in den Krimis ist nur allzu wahr "Sie haben das Recht zu schweigen - alles was sie sagen kann vor Gericht gegen sie verwendet werden" Dennoch vermute ich eher, daß nichts passieren wird, weil die StA kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung haben wird. Zudem stellt sich auch noch die Frage nach der Aufsichtspflicht, da es ja eine abschüsse Ausfahrt war.

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  • 4 weeks later...
Naja, ich möchte hier an der Stelle auch mal den Vertrauengrundsatz im Straßenverkehr in die Runde werfen. Und zwar ist es so, dass ich mich grundsätzlich darauf verlasen können muss im allgemeinen, dass sich andere korrekt verhalten.

....

.....

Müsste doch soweit passen oder?

 

Nein, eben nicht.

Der Gesetzgeber sieht vor, daß der Verkehrsteilnehmer vorausschauend fährt/denkt/handelt(however). D.h., er muß mit Fehlern anderer VT's rechnen. Und das ist genau das Gegenteil von dem, was du oben geschrieben hast. Wenn du das glaubst, was du oben geschrieben hast, dann wünshe ich dir (und allen anderen natütlich auch), daß du nie einen Unfall hast, schuldig oder unschuldig. Denn dann wirst du merken, daß aus (deiner Meinung nach) deiner offensichtlichen Unschuld ganz schnell eine Teil-/Mitschuld, oder sogar alleinig Schuldiger werden kann.

Also immer schön für alle Anderen mitdenken, denn die könnten (und werden) Fehler machen.

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Um das Ende der Geschichte mal aufzuklären.

 

Die Arbeitskollegin meiner Freundin hat bei der Polizei eine Aussage gemacht und nicht den Fragebogen genommen. Sie hat ein paar Wochen später von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommen, in dem ihr mitgeteilt wurde, das kein Verfahren gegen sie eröffnet wird oder es eingestellt wird (möchte da nichts durcheinander bringen).

 

Ebenso wird sie wohl den Schaden an ihrem Auto von der elterlichen Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen. :angry2:

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Um das Ende der Geschichte mal aufzuklären.

 

Die Arbeitskollegin meiner Freundin hat bei der Polizei eine Aussage gemacht und nicht den Fragebogen genommen. Sie hat ein paar Wochen später von der Staatsanwaltschaft einen Brief bekommen, in dem ihr mitgeteilt wurde, das kein Verfahren gegen sie eröffnet wird oder es eingestellt wird (möchte da nichts durcheinander bringen).

 

Ebenso wird sie wohl den Schaden an ihrem Auto von der elterlichen Haftpflichtversicherung ersetzt bekommen. :angry2:

Sehr schön. Alles andere hätte mich auch gewundert. :think:

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Wenn ich mir das hier so alles durchlese... War meine Grundschule was Besonderes, dass wir Verkehrserziehungsunterricht bekamen? Sogar mit einer Fahrradfahrprüfung! Also ich habe als Fahrradfahrer gelernt (mit 8 oder 9 wohlbemerkt) dass ich auf alles gefasst sein muss. Und daran habe ich mich auch gehalten... Und bis jetzt habe ich als Fahrradfahrer noch keinen Unfall gehabt mit anderen VT's. Selbst als ich zum Einsatz noch mit Fahrrad hingefahren bin.

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Keine Ahnung ob es hier schon geschrieben wurde...

 

Wenn das Kind unter 10 Jahre alt ist, haftet immer der Autofahrer. Wir hatten mal einen Fall wo ein Kind mit Drahtesel über einen Zebrastreifen gefahren ist und dann ganz langsam in ein Auto gerollt ist. Das Auto stand korrekt vorm Zebrastreifen. Fahrrad und Auto waren kaputt, Kind musste zum Arzt. Das Kind war 7 daher mussten alle Kosten von der Haftpflicht des Autofahrers übernommen werden, der Schaden am KFZ über die Vollkasko.

 

Also wenn ihr Kinder unter 10 seht schnell umdrehen und wegfahren :rofl:

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Das ist nicht ganz richtig. 2002 fand dazu eine Gesetzesänderung statt.

 

Zwar steht es so im Gesetz § 828 Abs. 2 BGB, aber der BGH differenziert dar doch noch einmal.

 

§ 828

Minderjährige

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

 

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=187713

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=210141

http://www.radarforum.de/forum/index.php?s...st&p=375123

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Als ich noch im Rettungsdienst tätig war sind wir zu einem Kinderunfall gerufen worden, der ähnlich abgelaufen ist. Kind kam zwischen zwei parkenden Autos raus und ist dem Autofahrer in den rechten Kotflügel gelaufen. Der Autofahrer ist Schrittgeschwindigkeit gefahren.

 

Das Kind ist in meinen Armen verstorben ...

 

Und woran? :(

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Guest Simineon
Als ich noch im Rettungsdienst tätig war sind wir zu einem Kinderunfall gerufen worden, der ähnlich abgelaufen ist. Kind kam zwischen zwei parkenden Autos raus und ist dem Autofahrer in den rechten Kotflügel gelaufen. Der Autofahrer ist Schrittgeschwindigkeit gefahren.

 

Das Kind ist in meinen Armen verstorben ...

 

Und woran? :(

 

ist mit dem Kopf auf den Kotflügel geschlagen und dann an einer Hirnblutung gestorben

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