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Stinkefinger Bekommen...anzeigen?


Guest GOLFerin

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Schreiben Sie auf einen Zettel alles, was Sie stört.

Am nächsten Tag lesen Sie nach, was Sie geschrieben haben

und streichen alles, was sich über Nacht erledigt hat.

Die restlichen Punkte formulieren Sie noch einmal neu.

Einen Tag später werden Sie wahrscheinlich feststellen,

dass Sie den Zettel schon wegwerfen können,

weil die Probleme entweder keine mehr sind oder weil

Sie sie inzwischen mit ganz anderen Augen sehen.

 

Quelle habe ich gerade nicht zur Hand

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Guest Mr_Biggun
Diese (eigentliche) Selbstverständlichkeit, erwartet man von den Anderen ja schließlich auch, oder nicht?

Nö. Ich nehme nur kein Blatt vor den Mund. Leute, die wegen sowas einen Zwergenaufstand machen, kann ich nicht ernstnehmen, sondern nur auslachen.

 

Auch hier gibt es natürlich unterschiedliche Sichtweisen. Es ist in dieser Diskussion, in welcher es um eine Straftat geht, jedoch sicherlich nicht zielführend, Beispiele aus dem Bereich des BGB hinzuzuziehen.

Es geht um die Geisteshaltung. Und das hier ist ein schönes Beispiel für's größere Bild. TE macht offenbar Fehler (und der dürfte auch nicht ganz unerheblich gewesen sein; Nichtigkeiten zeitigen keine solchen (Über-)reaktionen). Der andere Knilch packt den Effe aus. Auch nicht richtig. Jetzt könnte man sagen 1:1, wir haben beide Sch*** gebaut und gut. Kann mir ja kaum vorstellen, daß der Effe mehr als 5 Minuten Grummeln hervorgerufen hat -> wenn doch: Komplexe.

 

In diesem Land beklagt jeder Überregulierung und Paragraphenreiterei. Tscha, das scheint es aber wohl zu brauchen, wenn man sich wegen Lappalien mit dem Gedanken trägt, vor den Kadi zu ziehen. Aber gut, suum cuique, verdient eben ein Kollege dran. Nicht mein Problem.

 

Und damit EOD für mich hier. Gibt wesentlich wichtigeres...

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Nö. Ich nehme nur kein Blatt vor den Mund. Leute, die wegen sowas einen Zwergenaufstand machen, kann ich nicht ernstnehmen, sondern nur auslachen.

Tja, das ist Dein gutes Recht. Empathie u. Toleranz Andersdenkenden gegenüber sind halt nicht jedermanns Sache.

 

Der andere Knilch packt den Effe aus. Auch nicht richtig. Jetzt könnte man sagen 1:1, wir haben beide Sch*** gebaut und gut.

Du scheinst hier allerdings die Relation zwischen Straftat u. OWi nicht so ganz zu erfassen.

 

 

Nochmal: Ich will hier weder jemanden in einem solchen Fall zu einer Anzeige ermutigen, noch würde ich persönlich in solchen Fällen immer mit einer Anzeige reagieren.

Ich stelle einfach nur fest, dass man niemandem, der sich durch eine solche Straftat geschädigt fühlt, das Recht absprechen darf, dies zur Anzeige zu bringen.

Es ist schon etwas befremdlich, mit welcher Vehemenz hier auf Personen, die so handeln könnten, virtuell eingeprügelt wird (ganz so, als ob sich einige User gut in der Rolle des potentiell Beschuldigten vorstellen könnten).

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Hallo,

Ich kann hier @Hartmut,@Netghost u.a. nur zustimmen!

Leider sind solche kinkerlitzchen wie "stinkefinger","scheibenwischer","vogelzeigen" usw.irgendwann mal zur straftatrelevanz hochstilisiert worden.Möglicherweise deshalb,weil immer mehr leute keine situation auslassen,sich bei jeder noch so unpassenden gelegenheit damit zu produzieren.Und wenn....einen straftatbestand kann ICH darin nicht erkennen,auch wenn's gesetzlich verankert ist!

Bei der geschilderten situation des TE,wäre die,wie wild verteidigte absicht der anzeige,wohl kaum ein zeichen von gelassenheit und persönlicher souveränität.

Von mir aus soll doch jeder in seiner kiste rumhampeln wie er will! Über leute die so labil sind,dass sie bei jeder gelegenheit veitstänze aufführen,kann ich nur müde lächeln!

Mir hat bisher noch keiner den schlimmen "stinkefinger" gezeigt und bei mir selbst ist sowas einfach nicht im programm.

 

Gruß

Carterarch

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Guest Mr_Biggun
Tja, das ist Dein gutes Recht. Empathie u. Toleranz Andersdenkenden gegenüber sind halt nicht jedermanns Sache.

Trifft mich null. Wenn mir Intoleranz und fehlende Empathie gegenüber Kleingeist "vorgeworfen" wird, kann ich das nur als Kompliment auffassen. :unsure:

 

Ich stelle einfach nur fest, dass man niemandem, der sich durch eine solche Straftat geschädigt fühlt, das Recht absprechen darf, dies zur Anzeige zu bringen.

Erstens habe ich das nicht getan (lesen!). Zweitens kann man eine Meinung dazu haben, wann es angebracht ist und wann man sich mit so einer Anzeige zum Affen macht. Mag sein, daß eine solche Unterscheidung jemandem unzugänglich ist, der aufgrund beruflicher Pflicht andere Maßstäbe als reine Rechtssätze ex ante ebenjenen unterzuordnen hat. Es gibt aber eben auch eine Bewertung jenseits des Gesetzes.

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Ich stelle einfach nur fest, dass man niemandem, der sich durch eine solche Straftat geschädigt fühlt, das Recht absprechen darf, dies zur Anzeige zu bringen.

Geschädigt fühlt...

Von einem Stinkefinger?

 

Da muss dann aber schon einiges kaputt sein, wenn man sich von einem Stinkefinger geschädigt fühlt!

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Erstens habe ich das nicht getan (lesen!).

Und zweitens ich das nicht behauptet. :unsure::o

 

Es gibt aber eben auch eine Bewertung jenseits des Gesetzes.

Ja, aber auch hier gibt es nicht nur die eine (Deine) "richtige" Meinung. Du hast Deinen Standpunkt mehr als deutlich gemacht. Jetzt akzeptiere einfach auch, dass diesen nicht jeder teilt, ohne denjenigen sofort zu diskreditieren.

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Es ging mir hier, wie manche vllt meinen in Sachen Anzeige keinesfalls darum, dass ich mich bei so etwas in irgendeiner Weise geschädigt fühlen würde. Der Stinkefinger als solcher prallt von mir ab.

 

Es geht hier um das Prinzip, dass hinter jedem Steuer ein Mensch sitzt und man den entsprechend behandeln sollte. Da haben Beleidigungen eben nix verloren. Und nochmal: Wer es nicht schafft seine Emotionen so zu zügeln, dass er andere nicht beleidigt, der gehört dafür bestraft. Und da Beleidigungen ja heutzutage, wie es mir zumindest hier scheint, gesellschaftlich salonfähig geworden sind und womöglich sogar noch begrüßt werden, gibt es eben vor Gericht eins auf die Nuss.

 

Und nochmal der entscheidende Unterschied: Selbst wenn ich eine schlimmere Ordnungswidrigkeit begehe, zum Beispiel Missachtung der Vorfahrt, dann ist das ein FEHLER, der zwar nicht sonderlich toll ist, aber eben passiert.

 

Wenn mir aber jemand vorsätzlich den Stinkefinger zeigt, dann ist das entweder eine gezielte Beleidigung und zurecht eine Straftat, oder "einfach so rausgerutscht", was nicht nur völlig fehlende soziale Kompentenz, sondern das fehlen jeglicher charakterlicher Eignung für den Straßenverkehr darstellt.

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Um eines bitte ich den TE noch:

 

Er soll hier bitte über den Ausgang der Anzeige berichten.

 

----------------

Wer sagt denn nicht, daß der "Bösewicht" nicht nur belehrend den Zeigefinger gehoben hat. :heul:

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Für die, denen noch nicht klar ist, wo Beleidigungen einzuordnen sind.

Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

 

 

§ 185

 

Beleidigung

 

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Auch wenn du den §§ hier noch hinschreibst-den die Leute sowieso kennen wirst du die anderen nicht von deren Ansichten/Meinungen abbringen können.

Sie sind eben einer anderen Ansicht als du.

 

Wenn du Denjenigen anzeigen willst dann mach es doch endlich, denn die "Gegner" dieser Vorgehens können dich ja sowieso nicht daran hindern.

 

Zuvor sei dir aber noch ein Blick in die §§ 170-172 StPO angeraten.

 

bedenke auch das du gewiss auch schon einige Straftaten begangen hast und es zu keiner Anzeige kam und die sind nicht auf den Straßenverkehr beschränkt. Als Beispiel sei nur das Kosten von Obst im Supermarkt erwähnt (muß jetzt nicht auf die zutreffen).

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Auch wenn du den §§ hier noch hinschreibst-den die Leute sowieso kennen wirst du die anderen nicht von deren Ansichten/Meinungen abbringen können.

Sie sind eben einer anderen Ansicht als du.

Mag sein, akzeptier ich ja auch.

Außerdem kennst DU den § vllt sowieso, aber das tut eben nicht jeder. Hab den rein zur Information gepostet.

 

Wenn du Denjenigen anzeigen willst dann mach es doch endlich, denn die "Gegner" dieser Vorgehens können dich ja sowieso nicht daran hindern.

 

Bitte??????

Ich kann doch nicht jemanden anzeigen, von dem ich weder Kennzeichen, noch Ort und Zeit der Beleidigung weiß, geschweige denn was gesehen habe. :heul:

Das muss schon der TE selbst machen, wenn er will.

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Ich habe mich dafür ausgesprochen, dass die Menschen im Straßenverkehr vernünftig miteinander umgehen. Und da gehört es meiner Meinung nach dazu auf Beleidigungen zu verzichten. Das war es, was ich mit der langen Diskussion sagen wollte. :heul:

 

Und dass ich den "Stinkefinger" anzeigen würde. Wie das der TE gehandhabt hat würd mich jetzt aber auch interessieren. Schließlich diksutiert man ja nicht umsonst.

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Wie das der TE gehandhabt hat würd mich jetzt aber auch interessieren.

Der ist Die

und angezeigt hat sie auch noch nicht.

 

Schließlich diksutiert man ja nicht umsonst.

 

Auch dir geht der mal der Überblick verloren, also lasse es gut sein.

 

MfG.

 

hartmut

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Auch dir geht der mal der Überblick verloren, also lasse es gut sein.

 

Ich sag ja gar nix. Hab mich nur gewundert wie ich bei sowas ne Anzeige erstatten soll, wenn ich gar nicht beteiligt bin. Aber bei den vielen Beiträgen von mir in diesem Thread is es kein Wunder, dass man mich für den TE hält. :heul:

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Guest Mr_Biggun
Jetzt akzeptiere einfach auch, dass diesen nicht jeder teilt, ohne denjenigen sofort zu diskreditieren.

Es ist schon etwas befremdlich, mit welcher Vehemenz hier auf Personen, die so handeln könnten, virtuell eingeprügelt wird (ganz so, als ob sich einige User gut in der Rolle des potentiell Beschuldigten vorstellen könnten).

Willkommen im Boot. Auch ein Ruder? :heul::lol:

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Vo mir würde er, wenn ich ihn bei einer Gegenüberstellung identifizieren könnte eine Anzeige bekommen. Kann ja nicht angehen, dass starfbare Unsitten wie Stinkefinger oder Scheibenwischer ungestraft davon kommen. So etwas macht man einfach nicht.

Pass auf dass du dich nicht vor wut einscheißt, wenn du mal auf mich triffst :heul:

 

Mfg, Mark

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Wenn du Denjenigen anzeigen willst dann mach es doch endlich, denn die "Gegner" dieser Vorgehens können dich ja sowieso nicht daran hindern.

Das wundert mich auch nicht in einem Forum, wo (naturgemäß) die Mehrheit eh ein nicht unbedingt kleines Problem damit hat, sich bestehenden Gesetzen unterzuordnen. Von daher hätte ich anstelle des TEs dieses Anliegen HIER erst gar nicht eingebracht, zumind. aber die Diskussion recht schnell abgebrochen. Ist hier völlig aussichtslos, Verständnis zu erwecken.

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ich shcließe mich hier mr. biggun an... wegen sowas jemand anderen anzuzeigen zeugt nicht von charakterstärke. v.a. auch weil man davon ausgehen muss, dass der "geschädigte" selbst einen großen anteil an dieser beteiligung hat. mir wurden noch nie solche gesten gezeigt (zumindest kann ich mich nicht dran erinnern...)

 

die strafen hierfür sind auch völlig übertrieben... vor allem, weil in diesem bezug jeder was behaupten könnte, ohne dass es stimmt.

 

 

ich würde eh sagen, dass den meisten nicht die geste stinkt, sondern, dass andere einem einen fehler aufzeigen... man ist doch schließlich unfehlbar... und diese erkenntnis zu verlieren, ist wirklich sehr verletzend :heul:

 

 

der arme bill ist davon ja auch schon ganz schön gebeutelt ... :lol:

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der arme bill ist davon ja auch schon ganz schön gebeutelt ... cool.gif

 

Fang nicht mit sowas an. Sonst verfalle ich irgendwann noch dem Selbstmitleid. :heul:

 

Weder eigene Fehler einzugestehen noch mit der Geste an sich habe ich ein Problem. Ich hab nur ein Problem mit dieser Ellenbogenmentalität im Straßenverkehr. Wenn ein VT mal einen Fehler macht, dann zeigt man ihm nicht deshalb den Stinkefinger, sondern dann wird sich dieser Vt durch eine nette Geste entschuldigen für seinen Fehler und die Sache ist gegessen.

Aber dann mit aller Gewalt mit irgendwelchen Gesten zurücktreten zu müssen oder womöglich mit anderen Straftaten wie Nötigung oder ähnlichem zurückschießen zu müssen ist einfach nur primitiv. Und solche Leute, die Fehler von anderen nicht anders verarbeiten können gehören runter von der Straße.

Natürlich rege ich mich auch auf, wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt oder auf der linken Spur vor sich hinschleicht. Aber das ist kein Grund für eine Beleidigung.

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das leben ist kein zuckerschlecken... da gehts auch mal etwas rauer zu...

 

das mit der entschuldigenden geste bezweifle ich, da es viele nicht mal merken, wenn sie andere behindern oder gefährden.

andererseits ist die zeit bei augenblicksversagen des anderen verkehrsteilnehmers imho eh zu kurz um da großartig zeigen zu können, was man vom anderen hält. da hat man genug zu tun einen unfall zu vermeiden.

 

die einzigen situationen, wo ich auch gerne mal einen finger zeigen würde, sind die uns allen bekannten schnarchnasen und die habens auch verdient :heul:

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Kriegt Euch wieder ein . . . A%^#chloecher gibt's ueberall und andauernd . . . habt Ihr nicht wichtigere Probleme??? :lol:

 

Frueher hat man sich auch a paar auf's Aug gegeben und dann war die Sache erledigt oder man hat halt gar nichts gemacht . . . heute gibt"s wegen jedem Schmarrn a Anzeige . . . wo soll das denn hinfuehren??? Zur Befriedigung der Buerger bestimmt nicht . . . ist hoechstens fuer die Staatskasse gut . . . :heul:

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die strafen hierfür sind auch völlig übertrieben... vor allem, weil in diesem bezug jeder was behaupten könnte, ohne dass es stimmt.

Eigentlich sollten Dir doch die Pflichten eines Zeugen bekannt sein...

 

Stellst Du hier den Zeugenbeweis in Frage, kannst Du das mit dieser Sichtweise bei fast allen Delikten tun.

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Ist kein Angriff gegen Officer!!! Geht gegen die Idee der gesetzlichen Bevorzugung gewisser Individuen . . .

 

Welcher Zeuge ist denn 100%ig vertrauensvoll??? Ein Beamter??? :o:o

 

Da kommt sich der Buerger sehr gleichberechtigt vor, wenn anderer Leute Aussage mehr zaehlt, nur weil diese vorher verbeamtet wurden . . . :heul::lol::o

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Da kommt sich der Buerger sehr gleichberechtigt vor, wenn anderer Leute Aussage mehr zaehlt, nur weil diese vorher verbeamtet wurden . . . :heul::lol::o

Offenbar hast Du den bisherigen Zusammenhang dieses Threads noch nicht erfasst...

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die strafen hierfür sind auch völlig übertrieben... vor allem, weil in diesem bezug jeder was behaupten könnte, ohne dass es stimmt.

Eigentlich sollten Dir doch die Pflichten eines Zeugen bekannt sein...

 

Stellst Du hier den Zeugenbeweis in Frage, kannst Du das mit dieser Sichtweise bei fast allen Delikten tun.

sicher... nur in diesem bereich ist es so ziemlich am einfachsten jemandem eins auszuwischen, indem man ihm was falsches vorwirft und ihn anzeigt.

 

er hätte keine chance dies zu widerlegen

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Vielleicht sollte man das mit dem "Stinkefinger" auch mal kulturell sehen , im Mittelalter nutzte man den so geschmähten Finger durchaus auch als = Zeigefinger = , da wäre keiner auf den Gedanken gekommen sich beleidigt zu fühlen ( was von den Konsequenzen damals wohl gravierender gewesen wäre ) , so müsste man man mal darüber nachdenken aus welchem Kulturkreis die Definition Stinkefinger kommt , das ist genauso mit den zum Kreis geformten Daumen - Zeigefinger , in Taucherkreisen gilt das als alles ok , und manchen Leute fühlen sich als A....loch verunglimpft , also nicht alles was der Betroffene als Beleidigung zu verstehen bereit ist muss

eine solche sein . Für mich alles , was dazu zu sagen ist .

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[...] also nicht alles was der Betroffene als Beleidigung zu verstehen bereit ist muss

eine solche sein .

Tja, nur ist der "Stinkefinger" in unserem Kulturkreis (wie Du es nennst) mittlerweile fest als eben solche Beleidigung etabliert.

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[...] also nicht alles was der Betroffene als Beleidigung zu verstehen bereit ist muss

eine solche sein .

Tja, nur ist der "Stinkefinger" in unserem Kulturkreis (wie Du es nennst) mittlerweile fest als eben solche Beleidigung etabliert.

echt? :heul: also ich begrüß meine kumpels immer auf diese weise

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echt? :heul: also ich begrüß meine kumpels immer auf diese weise

Das stellt in dem Fall ja auch kein Problem dar, oder? Andernfalls dürfte es sich wohl nicht mehr um Deine Kumpels handeln.

 

Irgendwelche "Rituale" unter Freunden, die in gegenseitigem Einverständnis vorgenommen werden, gehen hier doch etwas am Thema vorbei.

 

Wie sieht es denn mit dieser Geste gegenüber Fremden aus?

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Es tut mir leid, wenn du Postings nicht bis zum Ende liest und/oder deren Inhalte nicht aufnehmen kannst.

 

Ich habe darunter noch geschrieben:

Interessant ist an diesen § einzig die Definition und Auslegung des Wortes Beleidigung. Das nur am Rande.

 

Das sollte nicht viel mehr heißen, als dass der Gesetzestext hier nichts hergibt, sondern eine Kommentierung von Nöten ist. Der bloße Gesetzestext hilft keinem weiter!

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Ein juristischer Laie kann mit dem Gesetzestext absolut nichts anfangen.

Es steht lediglich drin, dass eine Beleidigung bestraft wird, was auch dem juristischen Laien schon vorher klar gewesen sein dürfte.

 

Eine Beleidigung kann alles oder nichts sein. Und ich bezweifle, dass ein jur. Laie in der Lage ist, diese Vorschrift so zu interpretieren, dass er einigermaßen praxisnahe Ergebnisse erzielt.

Und ich verrate dir, auch ich habe an dem §185 StGB in so mancher Abschlussklausur ganz schön zu kämpfen gehabt.

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Das glaub ich gerne. Aber derjenige, der nicht weiß, dass Beleidigung ein Starftatbestand ist und nicht nur mit einem Verwarngeld von 10€, sondern mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sanktioniert wird, dem nützt der Paragraph extrem viel.

 

Was genau eine Beleidigung dann tatsächlich ausmacht ist die andere Sache.

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In der Praxis werden die "gewöhnlichen" Beleidigungen auch nicht mit Freiheitsstrafen sanktioniert.

Und dass Beleidigungen Straftaten sind, sollten doch die allermeisten wissen..

 

Aber sei's drum, lassen wir es gut sein!

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Eins hab ich mal vor langen gehört oder gelesen. Weiß nicht mehr genau, aber auf jeden Fall hat irgendjemand zum anderen gesagt: Leck mich doch am Arsch. Daraufhin hat der "Geschädigte" ihn angezeigt. Das Urteil des Richters war: Freispruch, da es sich dabei lediglich um eine Aufforderung handelt. Das ist doch mal ein gescheites Urteil. :cop01:

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