Jump to content

bei rot drüber kann ich das auf meinen dad schieben ?


Recommended Posts

hallo

 

ich bin gerade in stuttgart in der nähe des flughafens geblitzt worden es hat 2 mal getan

das auto das vor mir war ist schon bei gelb drüber und ich bei hel rot also die ampel hat gerade geschalten !!! " hab noch gas gegeben so ca 60 in der 50 er zone *gg*

 

ich bin noch in der probezeit aber das auto ist auf meinen dad angemeldet der bekommt ja den brief kann er sich als fahrer ausgeben und die schuld auf sich nehmen oder wird da das geburtsdatum mit dem aussehen des fahrers geprüft ? ich hätte noch den dad meiner freundin der würde auch seinen führerschein her geben !! geht das

 

kann es auch sein das der film voll war es war sontag nachmittag und das ist ne viel befahrene strasse wo viele turisten rum fahren !!!!

 

naja mein dad hat noch keine punkte und sieht mir änlich also ich in 40 jahren !!

 

würde mcih über ne antwort freuen und kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll !!!

 

danke ellob

Link to post
Share on other sites

1. Dein Dad kann sich schon selbst in den AB eintragen - ob es der Sachbearbeiter allerdings glaubt ist die andere Frage. Kommt aber auf viele Umstände an (Altersunterschied, Sorgfalt des Sachbearbeiters, Fotoqualität). Erstes Anzeichen könnte sein welchen Schrieb dein Vater bekommt. Bei nem AB könnte es sein daß sie ihn als Fahrer schlucken, bei nem ZB ist dies von vornherein auszuschließen....

 

2. Gleiches gilt für den Dad der Freundin

 

3. Kann schon sein daß der Film voll war - wenn ca. 400 Leute vor dem letzten Filmwechsel bereits vor die geblitzt wurden - eher unwahrscheinlich.

 

4. Wenn gerade so die Gelbphase rum war liegst du i.d.R. noch unterhalb von 1 sec. Rotphase. Das gibt "nur" 50 Euro + Gebühr + 3 Pkt (und für dich zusätzlich: Aufbauseminar + Probezeitverlängerung)

 

5. Warte erst mal ab was kommt......(doofer Rat ich weis, aber momentan kannst du noch gar nix machen)

Link to post
Share on other sites

ich hab gelesen wenn mein dad zugibt das er es war besuldigt er ja sich selbst das ist ja keine straftat nur wenn er jemand anderen besuldigt ist es nicht ganz in ortnung oder ?

 

das auto ist auf meinen dad angemeldet !!!!

 

was ist ein AB und ein ZB ?

 

mfg ellob

Link to post
Share on other sites

also wenn ein ZBB kommt dann wissen die das er nicht gefahren ist und gehen davon aus das jemand anderst gefahren ist und ich muss mich dann melden !! bekomm ne saftige geld strafe und 3 punkte ne nachschulung und 2 jahre probezeit dazu !!!! oder bin ich meine plastik karte dann los ?

 

was passiert meinem dad wenn er es auf sich nimmt ?

 

mfg ellob

Link to post
Share on other sites
also wenn ein ZBB kommt dann wissen die das er nicht gefahren ist und gehen davon aus das jemand anderst gefahren ist und ich muss mich dann melden !! bekomm ne saftige geld strafe und 3 punkte ne nachschulung und 2 jahre probezeit dazu !!!! oder bin ich meine plastik karte dann los ?

 

was passiert meinem dad wenn er es auf sich nimmt ?

 

mfg ellob

Stimmt wenn die Rotphase unter einer sec. betrug, wars länger blüht dir folgendes:

 

125 + 25,60 Euro; vier Punkte; ein Monat Fahrverbot, Aufbauseminar, 2 Jahre Probezeitverlängerung

 

Die "Karte" bist du noch nicht los (abgesehen von dem einen Monat) - kommen allerdings in der verlängerten Probezeit nochmal 2 A-Verstöße dazu ist sie ganz futsch - also einen von 3 Jokern bereits verbraucht :nolimit:

 

Deinem Dad blüht die gleiche Strafe nur ohne die unterstrichenen Sachen.

Link to post
Share on other sites
Wenn du Pech hast, kommt ein ZBB an den Halter.

 

in dem fall soll dein vater im ZBB angeben, dass er zu dem zeitpunkt nicht gefahren sei und er dazu keine aussage machen kann, da dass auto zu diesem zeitpunkt bei herrn müller (name des dads deiner freundin)gewesen ist und sie sollen ihn doch bitte um auskunft bitten

dann bekommt der dad deiner freundin einen ZBB oder AB, dieser kann dann zugeben, dass ers selber war.

 

dein vater darf den dad deiner freundin aber nicht beschuldigen, weil dies eine straftat ist sondern lediglich sagen dass er es nicht weiss und sie den dad deiner freundin bitte fragen sollen

 

aber wenn sie es schon einmal nicht glauben, naya ob sie es ein 2tes mal tun? probieren kann man es ja...

Link to post
Share on other sites

und dann hab ich noch ne frage und zwar stimmt das wenn mein name nicht in den akten stheht das ich dann nach 3 monaten aus dem schneider bin und die mir nix machen können ?

wenn ja wie schaff ich das die so lange hin zuhalten bis die 3 monate rum sind ?

 

mfg ellob

Link to post
Share on other sites

Hi

deine erste Frage kann man so grob mit ja beantworten.

 

Zur zweiten Frage:

 

wenn ja wie schaff ich das die so lange hin zuhalten bis die 3 monate rum sind ?

Hinweis: Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank!

 

 

Gruß

HaWeThie

Link to post
Share on other sites
und dann hab ich noch ne frage und zwar stimmt das wenn mein name nicht in den akten stheht das ich dann nach 3 monaten aus dem schneider bin und die mir nix machen können ?

wenn ja wie schaff ich das die so lange hin zuhalten bis die 3 monate rum sind ?

1. Jein. Die Verjährung von drei Monaten beginnt mit dem Tattag. Wenn du also in dieser Zeit nicht als Fahrer ermittelt wirst, ist die Owi gegen dich verjährt und du bist fein raus. Allerdings kann die Verjährung unterbrochen werden, z. B. duch einen Anhörungsbogen. Dabei genügt die Anordnung, du mußt den Fetzten noch nicht mal erhalten haben.

 

2. Drei Monate sind eine lange Zeit, aber es ist zu schaffen. Wenn du Glück hast, dann kommt der Anhörungsbogen erst nach fünf Wochen oder später, wenn es dumm läuft ist er schon nach zwei Wochen da. Der Bogen soll zwar innerhalb einer Woche zurück, man kann ihn aber locker zehn Tage liegen lassen und dann einwerfen. Damit wären wieder zwei Wochen gewonnen. Dann dauert es hoffentlich wieder ein paar Wochen bis der Bußgeldbescheid kommt (in dieser Zeit könnten aber auch die :blink: mit dem Foto vor der Haustür stehen oder es könnte ein Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt gemacht werden). Dann hat man zwei Wochen, um gegen den BG Einspruch (ohne Begründung) einzulegen. Diese Frist sollte man zwar bis zum Ende ausnutzen, aber der Einspruch muß unbedingt pünktlich bei der Bußgeldstelle eingehen, sonst wird der BG rechtskräftig und dann ist Essig. Also lieber einen Tag zu früh als zu spät abschicken (Einschreiben mit Rückschein) und zusätzlich am letzten Tag per Inernet Einspruch einlegen. Danach kann man ein paar Wochen ins Land gehen lassen. Wenn dann die drei Monate + zwei Wochen "Sicherheitsabstand" vorbei sind, fällt deinem Vater plötzlich ein, daß er doch nicht gefahren ist sondern daß sein Sohn das Auto an jenem Tag in Besitz hatte. Und das teilt er dem Sachbearbeiter als Begründung für seinen Einspruch mit.

Wenn nach dem BG noch zu viel Zeit bis zur Verjährung ist, gehst du am besten zu einem Anwalt. Der kann dann erstmal Akteneinsicht beantragen und das Meßprotokoll seeehr sorgfältig (und seeehr langsam) prüfen und er kann den Sachbearbeiter mit sinnlosen Aktionen beschäftigen (Richtigkeit der Messung oder Kompetenz des Meßpersonals anzweifeln). Im Notfall kann er es auch bis zu einer Verhandlung kommen lassen und kurz vor dem Termin läßt er die Verhandlung verschieben weil er keine Zeit hat.

Es ist also durchaus möglich, die Verjährung zu überbrücken, ggf. mit professioneller Hilfe. Es kommt halt auch darauf an, wie schnell die :angry: arbeiten.

Link to post
Share on other sites

ich komm aus dem raum stuttgart, kenn also die besagten blitzer.

kenne auch diverse leute die es schon erwischt hat.

 

keiner von denen is an so nem stationaerem rotlichtblitzer ohne fv davongekommen.

 

denk mal die lassen die unter 1 sec als "toleranz" wegfallen, blitzen nur drueber quasi.

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

hi also es kahmen bei mir ein zettel da stand drauf bla bla bla 0,64 sec. über rot

ok da das auto auf mein dad leut hat er meine mom reingeschrieben und nach ca 2 wochen kahm noch ein zettel ob meine mom sich bekennt sich sagt ja und schickt das ding weg nach 2 wochen morgends um 8 uhr steht grün weiß vor der tür und fragt nach mir ich war bei der arbeit und meine mom wurde gebeten mir mitzuteilen das ich abends auf die wache soll ok gemacht getan ich bin auf die wache mit meinem dad ist mit die menchen waren nicht da die das machen sollten ok dan kahm ein anderer wies der zuvall so will ein guter bekanter meines dads der wohnt ne straße über uns er fragte was wir machen wollen ich sagte ich bekenne mich wenn es nix schlimmes ist er kukt in seinem grünen büchlein nach und sagt 3 punkte in flensburg und 50 €strafe da es unter 1 sec war jetzt bekomm ich ne rechnung und die sache ist gegessen

 

kann das so einfach sein ?

 

mfg

ellob

Link to post
Share on other sites

Ja, so einfach kann das sein; allerdings kommt der Schrieb über die Probezeitverlängerung / Nachschulung noch später von der Führerscheinstelle dazu.

Auf der Wache hätte man übrigens nicht erscheinen müssen, aber vermutlich wußten sie sowieso schon, wer wohl auf dem Foto war.

Link to post
Share on other sites

Mehr kann man garnicht falsch machen (incl. der Schreibfehler ;)).........

 

Viel einfacher wäre es gewesen, dein Dad hätte dich gleich als Fahrer angegeben. Wenn er Glück hat, wird das Eintragen der Mutter auch noch bestraft.

 

 

 

:geil:

Link to post
Share on other sites
Mehr kann man garnicht falsch machen (incl. der Schreibfehler :D).........

 

Viel einfacher wäre es gewesen, dein Dad hätte dich gleich als Fahrer angegeben. Wenn er Glück hat, wird das Eintragen der Mutter auch noch bestraft.

 

 

 

:huh:

richtig.

 

vielleicht hättet ihr hier im forum nochmal fragen sollen nach erhalt des zettels ... :lol:

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

:D:D Heute Kahm der bußgeldbescheid ;);)

 

unde da stand darin :

 

Ihnen wird zur Last gelegt, am ....... um......... in......... BLA BLA BLA

Folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 STVG Begangen zu haben :

 

Sie missachteten das rotlicht der Lichtzeichenanlage.

§ 37 ABS.2 , §49 STVO ; § 24 STVG ; 132 BKAT

 

0,64 Sekunden, Toleranz von 0,2 sek wurde bereits Berücksichtigt

 

das beste kommt jetzt : :geil:

 

wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen sie :

1. eine Geldbuße festgesetzt in höhe von 50€

2. ein varverbot in höhe von ---------

3. Kosten des Verfahrens ------------

4. Vorgesehene Bewertung nach dem Punktesystem mit 3 Punken

 

 

also im klartext 3 Punkte und 75,60€ und das wars :ph34s:

 

und die fehler kannst behalten die du findest :kopfschuettel:

Link to post
Share on other sites
also im klartext 3 Punkte und 75,60€ und das wars   :kopfschuettel:

 

Das ist doch die normale Strafe-50+25,60; drei Punkte-für einen Rotlichtverstoß bis eine Sekunde.

 

-------------------

Edit:

 

Sehe gerade das du dich zu früh gefreut hast.

 

Die Aufforderung zur Nachschulung kommt mit gesonderten Brief an dich. Kann aber ein halbes Jahr dauern. Ferner ist deine PZ verlängert worden.

Edited by Gast225
Link to post
Share on other sites

§ 2a StVG

 

[...]

 

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde

 

1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

 

2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,

 

3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

 

Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend.

 

(2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat.

 

[...]

 

 

Hier siehst du, wie die Fahrerlaubnisbehörde zu verfahren hat, da gibt es keinen Handlungsspielraum.

 

Du wirst also zur Nachschulung müssen, deine Probezeit wird verlängert.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
  • 3 weeks later...

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...