ellob 0 Posted September 12, 2004 Report Share Posted September 12, 2004 hallo ich bin gerade in stuttgart in der nähe des flughafens geblitzt worden es hat 2 mal getandas auto das vor mir war ist schon bei gelb drüber und ich bei hel rot also die ampel hat gerade geschalten !!! " hab noch gas gegeben so ca 60 in der 50 er zone *gg* ich bin noch in der probezeit aber das auto ist auf meinen dad angemeldet der bekommt ja den brief kann er sich als fahrer ausgeben und die schuld auf sich nehmen oder wird da das geburtsdatum mit dem aussehen des fahrers geprüft ? ich hätte noch den dad meiner freundin der würde auch seinen führerschein her geben !! geht das kann es auch sein das der film voll war es war sontag nachmittag und das ist ne viel befahrene strasse wo viele turisten rum fahren !!!! naja mein dad hat noch keine punkte und sieht mir änlich also ich in 40 jahren !! würde mcih über ne antwort freuen und kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll !!! danke ellob Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted September 12, 2004 Report Share Posted September 12, 2004 1. Dein Dad kann sich schon selbst in den AB eintragen - ob es der Sachbearbeiter allerdings glaubt ist die andere Frage. Kommt aber auf viele Umstände an (Altersunterschied, Sorgfalt des Sachbearbeiters, Fotoqualität). Erstes Anzeichen könnte sein welchen Schrieb dein Vater bekommt. Bei nem AB könnte es sein daß sie ihn als Fahrer schlucken, bei nem ZB ist dies von vornherein auszuschließen.... 2. Gleiches gilt für den Dad der Freundin 3. Kann schon sein daß der Film voll war - wenn ca. 400 Leute vor dem letzten Filmwechsel bereits vor die geblitzt wurden - eher unwahrscheinlich. 4. Wenn gerade so die Gelbphase rum war liegst du i.d.R. noch unterhalb von 1 sec. Rotphase. Das gibt "nur" 50 Euro + Gebühr + 3 Pkt (und für dich zusätzlich: Aufbauseminar + Probezeitverlängerung) 5. Warte erst mal ab was kommt......(doofer Rat ich weis, aber momentan kannst du noch gar nix machen) Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Hinicht vergessen :auf keinen Fall darfst du einen anderen als Fahrer angeben,das wäre nämlich eine Straftat. GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
ellob 0 Posted September 13, 2004 Author Report Share Posted September 13, 2004 ich hab gelesen wenn mein dad zugibt das er es war besuldigt er ja sich selbst das ist ja keine straftat nur wenn er jemand anderen besuldigt ist es nicht ganz in ortnung oder ? das auto ist auf meinen dad angemeldet !!!! was ist ein AB und ein ZB ? mfg ellob Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Selbstbeschuldigung ist keine Straftat. AB=AnhörungsbogenZB(B)=Zeugenbefragungsbogen. Wenn du Pech hast, kommt ein ZBB an den Halter. Quote Link to post Share on other sites
ellob 0 Posted September 13, 2004 Author Report Share Posted September 13, 2004 also wenn ein ZBB kommt dann wissen die das er nicht gefahren ist und gehen davon aus das jemand anderst gefahren ist und ich muss mich dann melden !! bekomm ne saftige geld strafe und 3 punkte ne nachschulung und 2 jahre probezeit dazu !!!! oder bin ich meine plastik karte dann los ? was passiert meinem dad wenn er es auf sich nimmt ? mfg ellob Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 also wenn ein ZBB kommt dann wissen die das er nicht gefahren ist und gehen davon aus das jemand anderst gefahren ist und ich muss mich dann melden !! bekomm ne saftige geld strafe und 3 punkte ne nachschulung und 2 jahre probezeit dazu !!!! oder bin ich meine plastik karte dann los ? was passiert meinem dad wenn er es auf sich nimmt ? mfg ellobStimmt wenn die Rotphase unter einer sec. betrug, wars länger blüht dir folgendes: 125 + 25,60 Euro; vier Punkte; ein Monat Fahrverbot, Aufbauseminar, 2 Jahre Probezeitverlängerung Die "Karte" bist du noch nicht los (abgesehen von dem einen Monat) - kommen allerdings in der verlängerten Probezeit nochmal 2 A-Verstöße dazu ist sie ganz futsch - also einen von 3 Jokern bereits verbraucht Deinem Dad blüht die gleiche Strafe nur ohne die unterstrichenen Sachen. Quote Link to post Share on other sites
Gschpänschd 0 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Wenn du Pech hast, kommt ein ZBB an den Halter. in dem fall soll dein vater im ZBB angeben, dass er zu dem zeitpunkt nicht gefahren sei und er dazu keine aussage machen kann, da dass auto zu diesem zeitpunkt bei herrn müller (name des dads deiner freundin)gewesen ist und sie sollen ihn doch bitte um auskunft bittendann bekommt der dad deiner freundin einen ZBB oder AB, dieser kann dann zugeben, dass ers selber war. dein vater darf den dad deiner freundin aber nicht beschuldigen, weil dies eine straftat ist sondern lediglich sagen dass er es nicht weiss und sie den dad deiner freundin bitte fragen sollen aber wenn sie es schon einmal nicht glauben, naya ob sie es ein 2tes mal tun? probieren kann man es ja... Quote Link to post Share on other sites
ellob 0 Posted September 16, 2004 Author Report Share Posted September 16, 2004 und dann hab ich noch ne frage und zwar stimmt das wenn mein name nicht in den akten stheht das ich dann nach 3 monaten aus dem schneider bin und die mir nix machen können ? wenn ja wie schaff ich das die so lange hin zuhalten bis die 3 monate rum sind ? mfg ellob Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted September 16, 2004 Report Share Posted September 16, 2004 Hi deine erste Frage kann man so grob mit ja beantworten. Zur zweiten Frage: wenn ja wie schaff ich das die so lange hin zuhalten bis die 3 monate rum sind ? Hinweis: Gem. Rechtsberatungsgesetz (RBerG) dürfen Rechtsberatungen nur von Personen betrieben werden, denen dazu von der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilt ist (z.B. Rechtsanwälte). Bitte vermeiden Sie daher den Eintrag konkreter Rechtsfälle oder deren konkrete Beantwortung. Vielen Dank! GrußHaWeThie Quote Link to post Share on other sites
Black Spy 0 Posted September 16, 2004 Report Share Posted September 16, 2004 und dann hab ich noch ne frage und zwar stimmt das wenn mein name nicht in den akten stheht das ich dann nach 3 monaten aus dem schneider bin und die mir nix machen können ? wenn ja wie schaff ich das die so lange hin zuhalten bis die 3 monate rum sind ? 1. Jein. Die Verjährung von drei Monaten beginnt mit dem Tattag. Wenn du also in dieser Zeit nicht als Fahrer ermittelt wirst, ist die Owi gegen dich verjährt und du bist fein raus. Allerdings kann die Verjährung unterbrochen werden, z. B. duch einen Anhörungsbogen. Dabei genügt die Anordnung, du mußt den Fetzten noch nicht mal erhalten haben. 2. Drei Monate sind eine lange Zeit, aber es ist zu schaffen. Wenn du Glück hast, dann kommt der Anhörungsbogen erst nach fünf Wochen oder später, wenn es dumm läuft ist er schon nach zwei Wochen da. Der Bogen soll zwar innerhalb einer Woche zurück, man kann ihn aber locker zehn Tage liegen lassen und dann einwerfen. Damit wären wieder zwei Wochen gewonnen. Dann dauert es hoffentlich wieder ein paar Wochen bis der Bußgeldbescheid kommt (in dieser Zeit könnten aber auch die mit dem Foto vor der Haustür stehen oder es könnte ein Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt gemacht werden). Dann hat man zwei Wochen, um gegen den BG Einspruch (ohne Begründung) einzulegen. Diese Frist sollte man zwar bis zum Ende ausnutzen, aber der Einspruch muß unbedingt pünktlich bei der Bußgeldstelle eingehen, sonst wird der BG rechtskräftig und dann ist Essig. Also lieber einen Tag zu früh als zu spät abschicken (Einschreiben mit Rückschein) und zusätzlich am letzten Tag per Inernet Einspruch einlegen. Danach kann man ein paar Wochen ins Land gehen lassen. Wenn dann die drei Monate + zwei Wochen "Sicherheitsabstand" vorbei sind, fällt deinem Vater plötzlich ein, daß er doch nicht gefahren ist sondern daß sein Sohn das Auto an jenem Tag in Besitz hatte. Und das teilt er dem Sachbearbeiter als Begründung für seinen Einspruch mit.Wenn nach dem BG noch zu viel Zeit bis zur Verjährung ist, gehst du am besten zu einem Anwalt. Der kann dann erstmal Akteneinsicht beantragen und das Meßprotokoll seeehr sorgfältig (und seeehr langsam) prüfen und er kann den Sachbearbeiter mit sinnlosen Aktionen beschäftigen (Richtigkeit der Messung oder Kompetenz des Meßpersonals anzweifeln). Im Notfall kann er es auch bis zu einer Verhandlung kommen lassen und kurz vor dem Termin läßt er die Verhandlung verschieben weil er keine Zeit hat.Es ist also durchaus möglich, die Verjährung zu überbrücken, ggf. mit professioneller Hilfe. Es kommt halt auch darauf an, wie schnell die arbeiten. Quote Link to post Share on other sites
l30n 0 Posted September 19, 2004 Report Share Posted September 19, 2004 ich komm aus dem raum stuttgart, kenn also die besagten blitzer.kenne auch diverse leute die es schon erwischt hat. keiner von denen is an so nem stationaerem rotlichtblitzer ohne fv davongekommen. denk mal die lassen die unter 1 sec als "toleranz" wegfallen, blitzen nur drueber quasi. Quote Link to post Share on other sites
ellob 0 Posted November 10, 2004 Author Report Share Posted November 10, 2004 hi also es kahmen bei mir ein zettel da stand drauf bla bla bla 0,64 sec. über rot ok da das auto auf mein dad leut hat er meine mom reingeschrieben und nach ca 2 wochen kahm noch ein zettel ob meine mom sich bekennt sich sagt ja und schickt das ding weg nach 2 wochen morgends um 8 uhr steht grün weiß vor der tür und fragt nach mir ich war bei der arbeit und meine mom wurde gebeten mir mitzuteilen das ich abends auf die wache soll ok gemacht getan ich bin auf die wache mit meinem dad ist mit die menchen waren nicht da die das machen sollten ok dan kahm ein anderer wies der zuvall so will ein guter bekanter meines dads der wohnt ne straße über uns er fragte was wir machen wollen ich sagte ich bekenne mich wenn es nix schlimmes ist er kukt in seinem grünen büchlein nach und sagt 3 punkte in flensburg und 50 €strafe da es unter 1 sec war jetzt bekomm ich ne rechnung und die sache ist gegessen kann das so einfach sein ? mfg ellob Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 10, 2004 Report Share Posted November 10, 2004 Ja, so einfach kann das sein; allerdings kommt der Schrieb über die Probezeitverlängerung / Nachschulung noch später von der Führerscheinstelle dazu.Auf der Wache hätte man übrigens nicht erscheinen müssen, aber vermutlich wußten sie sowieso schon, wer wohl auf dem Foto war. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 10, 2004 Report Share Posted November 10, 2004 Mehr kann man garnicht falsch machen (incl. der Schreibfehler )......... Viel einfacher wäre es gewesen, dein Dad hätte dich gleich als Fahrer angegeben. Wenn er Glück hat, wird das Eintragen der Mutter auch noch bestraft. Quote Link to post Share on other sites
emhazett 1 Posted November 10, 2004 Report Share Posted November 10, 2004 Mehr kann man garnicht falsch machen (incl. der Schreibfehler )......... Viel einfacher wäre es gewesen, dein Dad hätte dich gleich als Fahrer angegeben. Wenn er Glück hat, wird das Eintragen der Mutter auch noch bestraft. richtig. vielleicht hättet ihr hier im forum nochmal fragen sollen nach erhalt des zettels ... Quote Link to post Share on other sites
ellob 0 Posted November 23, 2004 Author Report Share Posted November 23, 2004 Heute Kahm der bußgeldbescheid unde da stand darin : Ihnen wird zur Last gelegt, am ....... um......... in......... BLA BLA BLA Folgende Ordnungswidrigkeit nach § 24 STVG Begangen zu haben : Sie missachteten das rotlicht der Lichtzeichenanlage.§ 37 ABS.2 , §49 STVO ; § 24 STVG ; 132 BKAT 0,64 Sekunden, Toleranz von 0,2 sek wurde bereits Berücksichtigt das beste kommt jetzt : wegen dieser Ordnungswidrigkeit wird gegen sie :1. eine Geldbuße festgesetzt in höhe von 50€2. ein varverbot in höhe von ---------3. Kosten des Verfahrens ------------4. Vorgesehene Bewertung nach dem Punktesystem mit 3 Punken also im klartext 3 Punkte und 75,60€ und das wars und die fehler kannst behalten die du findest Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 23, 2004 Report Share Posted November 23, 2004 (edited) also im klartext 3 Punkte und 75,60€ und das wars Das ist doch die normale Strafe-50+25,60; drei Punkte-für einen Rotlichtverstoß bis eine Sekunde. -------------------Edit: Sehe gerade das du dich zu früh gefreut hast. Die Aufforderung zur Nachschulung kommt mit gesonderten Brief an dich. Kann aber ein halbes Jahr dauern. Ferner ist deine PZ verlängert worden. Edited November 23, 2004 by Gast225 Quote Link to post Share on other sites
ellob 0 Posted November 24, 2004 Author Report Share Posted November 24, 2004 also die lieben grünen haben gesagt das ich keine pz verlängerung bekomme ich war extra bei denen und über die nachschulung hat auch kein mensch was gesagt oder machen die das nicht sondern das landratsamt ??? danke Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted November 24, 2004 Report Share Posted November 24, 2004 Keine Angst, die Verlängerung und Anordnung zur Nachschulung kommt wesentlich später durch die zuständige Führerscheinstelle:-( Hat Gast225 doch sogar oben schon geschrieben... Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted November 24, 2004 Report Share Posted November 24, 2004 § 2a StVG [...] (2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 in das Verkehrszentralregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen ist, die Fahrerlaubnisbehörde 1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, 2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahe zu legen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat, 3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. Die Fahrerlaubnisbehörde ist bei den Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 an die rechtskräftige Entscheidung über die Straftat oder Ordnungswidrigkeit gebunden. Für die verkehrspsychologische Beratung gilt § 4 Abs. 9 entsprechend. (2a) Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 angeordnet worden ist. Die Probezeit verlängert sich außerdem um zwei Jahre, wenn die Anordnung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil die Fahrerlaubnis entzogen worden ist oder der Inhaber der Fahrerlaubnis auf sie verzichtet hat. [...] Hier siehst du, wie die Fahrerlaubnisbehörde zu verfahren hat, da gibt es keinen Handlungsspielraum. Du wirst also zur Nachschulung müssen, deine Probezeit wird verlängert. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
idefiiix 0 Posted November 24, 2004 Report Share Posted November 24, 2004 das war sich jemand zu sicher und dachte, schlauer als das forum zu sein. tjaja... idefiix Quote Link to post Share on other sites
unknownuser 0 Posted November 26, 2004 Report Share Posted November 26, 2004 So hallo, MAl ne andere Frage komme auch aus der Stuttgarter Flughafen gegend welchen Blitzer an ner Ampel meinst du denn bitte??!Die in Bernahausen?? Quote Link to post Share on other sites
ellob 0 Posted November 29, 2004 Author Report Share Posted November 29, 2004 ja genau die in bernhausen die wo schön groß auf der ampel sind die hab ich nicht gesehn *gg*hats dich da auch schon erwischt ? MFG Quote Link to post Share on other sites
ellob 0 Posted December 18, 2004 Author Report Share Posted December 18, 2004 so bis jetzt hab ich noch keinen bescheid zu einer nachschulung oder sonstigem zeugs bekommen wie alle hir im forum gemeint haben !!!! es bleibt bei 3 punkten und dem ca 70 € mfg Quote Link to post Share on other sites
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