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idefiiix

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  1. 1. ganz sicher wirst du ein erhöhtes bussgeld erhalten, denn die sache wird von einem richter verhandelt. der legt auch gerne in deiner abwesenheit das strafmass fest. ein erhöhtes bussgeld OHNE gerichtsverhandlung ist NICHT möglich. eine gerichtsverhandlung gibt es in der schweiz, zum besseren verständnis, nicht nur, wenn ein fahrverbot oder schlimmeres droht. 2. warum solltes es bei einem rotlichtsverstoss ein FV geben? 3. nein, es gibt keine maximale länge. hier werden auch wiederholungstäter deutlich härter und länger bestraft als in D. 4. die gesetze sind für alle gleich, egal ob in
  2. dann solltest du zu einem anwalt gehen und mit dessen hilfe die herausgabe deines führerscheins verlangen. selbstverständlich wird dir ein deutschlandweites fahrverbot für die kommenden 10 monate eingetragen. einen ausländischen FS können die deutschen behörden nicht einfach einkassieren. idefiiiiix
  3. 1. grössenordnung der busse stimmt 2. kommt darauf an, wie krass deine tat war. wenn zum rotlichtverstoss auch noch ein geschwindigkeitsverstoss durch beschleunigen dazu kommt und der kram nach D geschickt wird, kannst du mit der schwarzen liste rechnen. dann solltest du neben nummernschild auch deinen namen wechseln. 3. nummernschild: habe ich bereits geschrieben, du musst nur lesen. 4. FV: kommt auf eine eventuelle tateinheitliche geschwindigkeitsübertretung an, ist aber sehr unwahrscheinlich. dauer wäre ermessenssache des richters. 5. kennzeichen: kommt darauf an, was du unter probl
  4. da ich leider nicht freigeschaltet werde und somit nicht direkt auf beiträge antworten kann, werde ich in zukunft eben für jede antwort ein eigenes thema eröffnen. wenns der übersichtlichkeit dient, von mir aus. die verjährung in der scheiz beträgt 3 jahre für die ermittlung des täter und zusätzlich zwei jahre zur vollstreckung der strafe. idefiiiiix
  5. das werden wir bald wissen. bin jetzt 2x von hinten innerorts geblitzt worden - halte euch auf dem laufenden. idefiiix
  6. ich verbessere ich gerne: zeugen --> wahrheitspflicht täter --> darf märchen erzählen. immer noch aussage gegen aussage??
  7. Auch ned ganz rischtisch, die 120 Fr. gibts für 6km/h bis 10km/h drüber innerorts. Dass die Marge von 5km/h als Toleranz abgezogen wird, bedeutet nicht zwangsweise, dass der Wagen dann 5km/h schneller fuhr als der Wert, den man für die Bestrafung zugrundelegt. Die Toleranz deckt auch Fehler des Gerätes ab. Und es ist möglich, dass das Ding tatsächlich 5km/h zuviel misst, und der Fahrer somit kein km/h schneller als sein ermittelter Wert für die Bestrafung fuhr. 11km/h zu schnell wären bereits 180 Fr. nichwa? Es sei denn, das Gerät geht richtig und die Toleranz wird zum vollen Bonus des Fahre
  8. Na dann ist es ja noch einfacher für den Halter, sagt einfach, er wisse nicht mehr wer gefahren ist. Jedoch ist laut der Lenkererhebung aus Ö die Auskunft Pflicht, d.h. eintweder Lenker oder Auskunftsgeber. Ein "ich weiss nicht" reicht nicht. Für diese Fälle ist eine Strafe vorgesehen. Wird das nun ggf. in Deutschland vollstreckt oder nicht? Wenn nicht, ist es bei Foto von hinten ganz einfach, man sagt Fahrer unbekannt. Wenn doch, ist es ggf. besser, zumindest einen Auskunftsgeber einzutragen. Übrigens ist das Benennen eines "anderen" als Fahrer nicht automatisch eine Straftat: OLG Düssel
  9. Mein Gott, also 1 km/h zu viel kostet 120 SFR?! kein wunder, dass du nicht mehr klar denken kannst, wenn dein kopf laufen an die wand prallt. für 11 (!!!) km/h zu schnell gibt es 120 sfr.. idefiix
  10. und was solls bringen? ändert dadurch auch der perso oder pass?
  11. und was willst du mir damit sagen?
  12. Ein durchaus intelligenter, sachdienlicher Hinweis. Na ja, man weiß ja, von wem´s kommt. Gähn Kaimann ja und was willst du denn anderes hören? X frage --> Y antwort, nicht wahr? für X und Y könnte "dumm" stehen
  13. vorstellen kannst du dir ja viel, was so in den kram passt.... ich könnte mir übrigens vorstellen, dass die 30 km/h eher noch etwas zu hoch waren - und nu? idefiix
  14. ich wohne auch in CH (ZH), kann aber nicht gerade behaupten, dass es mir finanziell am ende des monats besser geht als in D. da ich nicht das meisten geld für bezin ausgebe, profitiere ich nicht so sehr von den günstigen konditionen. nun solltest du zur vollständigkeit aber auch die viel teureren dinge anführen... wenn du ehrlich bist: diese massnahmen (120 sfr. für effektiv 11 km/h) zeigen aber wirkung bei den meisten. in D nehmen wir geschwindigkeitsbegrezungen ja nur als "Angebot"... idefiix
  15. aber dann kann er sich doch nicht profilieren und als wahrhafter mann in die geschichte seines freundeskreises eingehen. idefiix
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