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Black Spy

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  1. Also z. B. Mercedes baut schon seit Jahrzehnten Außenleuchtenkontrollen ein. Fällt ein Licht aus, nervt das Fahrzeug mit einer gelben Warnleuchte oder die neueren geben eine Fehlermeldung im Tachodisplay aus, so daß man den Fehler freiwillig beheben läßt. Es wird so viel Mist in die Autos eingebaut, es ist rätselhaft, warum die Hersteller dann an so einer nützlichen Kleinigkeit sparen. Der Gesetzgeber könnte sowas ja auch zur Pflicht machen. Ein weiteres Problem ist, daß man garnicht mehr so einfach an defekte Leuchten rankommt. Wenn die in der Werkstatt anfangen, Stoßfänger abzubauen oder den
  2. Vor ein paar Tagen war ich auf einer Bundesstraße unterwegs und bin auf einen anderen Wagen aufgelaufen, der bei erlaubten 100 mit ca. 70 geschlichen ist. Quasi reflexartig habe ich den Schleicher überholt. Daß ich mich in einem Überholverbot befand, war mir nicht bewußt. Wenige Kilometer später hatte ich die grün-weiße Rennleitung hinter mir, die auch gleich eine Kontrolle durchgeführt haben. Ergebnis: 40 Euro und ein Punkt. Ich habe mir die Stelle nochmal angeschaut und folgendes festgestellt: nach dem Überholverbotsschild kommt eine kleine Einmündung von rechts, dann eine größere Einmündung
  3. 1. Das funktioniert im gesamten Regierungsbezirk, bezirksübergreifend ist schwierig und anderes Bundesland unmöglich. 2. Ich würde nicht sofort zahlen, im Zweifelsfall habe ich kein Geld und keine EC-Karte dabei. 3. Wenn meine Schnittläuche unschuldige Autofahrer belästigen und bar kassieren und der Autofahrer keine Quittung nimmt, dann wird im Quittungsblock einfach das Datum freigelassen. So entsteht mit der Zeit ein Blanko-Quittungsblock mit allen möglichen Beträgen. Mit diesen Belegen werden dann die Strafzettel der Kollegen (oder Bekannten) vernichtet, bezahlt hat das irgendwann mal ein h
  4. Gähn, dann gehe ich zu meinem Haus-und-Hof-Bullen (der selbst wie ein Mörderhenker fährt und seine blitzenden Kollegen nicht leiden kann) und der sucht dann aus seinem Blanko-Quittungsblock einen passenden Betrag raus und verpaßt mir auf dem Papier ein erhöhtes VG, womit sich dein VG in Wohlgefallen auflöst und der Käse ist gegessen.
  5. Anscheinend hat der Vermieter nur deine Daten mitgeteilt, sonst hätte ja deine Freundin den AB bekommen. War beim AB schon ein Foto dabei? Wieviel Zeit ist zwischen der Owi und dem AB vergangen? Du kannst den AB auch wegwerfen. Über das Einwohnermeldeamt können sie die Fahrerin nicht finden, weil sie nicht zu deiner Familie gehört. Könnten deine Nachbarn deine Freundin erkennen?
  6. Das ist wohl vom Bundesland abhängig. In Bayern habe ich noch kein Foto bekommen und das ist auch gut so, da kann man sich leichter dumm stellen.
  7. Genau, er soll dem Sachbearbeiter mitteilen, daß sein Bruder der Fahrer war. Das ist auch ein Argument gegen eine Fahrtenbuchauflage (wie ist das eigentlich bei einem Mietfahrzeug?), da er den Fahrer ja bereitwillig genannt hat. Und es war gut, daß er den Verstoß nicht "versehentlich" zugegeben hat. Sollte es tatsächlich zu einer Verhandlung kommen, springt vielleicht sogar ein Freispruch und nicht nur eine Einstellung raus (macht Unterschiede bei den Kosten, ist mit Rechtschutz aber herzlich egal). Im Falle einer Verhandlung läßt du dich ggf. als Zeuge laden (für die Gesichtskontrolle) und ka
  8. Der Ausschluß des Halters als Fahrer kann aber auch aufgrund des Geschlechtes erfolgt sein. Du könntest dich beim Sachbearbeiter melden und nachfragen, um was es eigentlich geht. Am Telefon nennst du deutlich deinen Namen. Allerdings solltest du vermeiden, dich selbst als Fahrer zu bezichtigen. Vielleicht glaubt dann der Sachbearbeiter durch diesen Anruf, daß du der Fahrer bist und schickt dir einen Bußgeldbescheid. Da legst du dann Einspruch ohne Begründung ein und nach der Verjährung teilst du dann mit, daß dein Bruder gefahren ist.
  9. Natürlich bin ich mir der Folgen bewußt. Und nur um ein Fahrtenbuch abzuwehren ist die Maßnahme vielleicht etwas übertrieben. Das Auto einfach ein paar Monate ummelden ist sicher die praktikabelste Lösung (oder einfach das Fahrtenbuch führen). Wenn man das Fahrtenbuch tatsächlich verschwinden lassen will, dann muß man wie so oft im Leben den Nutzen und das Risiko abwägen. No risk, no fun.
  10. Aber sie haben doch schon rausgefunden, daß der Halter nicht als Fahrer in Frage kommt. Er könnte den Bogen ja zurückschicken und angeben, daß er nicht mehr weiß, wer damals gefahren ist und scheinheilig um die Zusendung des Bildes bitten. Dann sollte er allerdings einen großen Bogen um den Sachbearbeiter und machen, die an der Tür klingeln, bis die Verjährung eingetreten ist.
  11. Wenn euch der Genötigte angezeigt hat, dann gibt es kein Foto sondern nur eine Personenbeschreibung. Da das Auto auf eine Frau zugelassen ist, der Linksschleicher aber einen jungen Mann als Fahrer angibt, kann also der Halter nicht der Fahrer sein. Dein Bruder könnte aber genauso gut in eine Geschwindigkeits- oder Abstandsmessung geraten sein. Dann gibt es leider ein Foto. Deine Mutter könnte den Sachbearbeiter anrufen, um was es eigentlich geht. Wenn dein Bruder tatsächlich nur angezeigt wurde, dann soll deine Mutter einfach angeben, sie weiß nicht wer damals mit dem Wagen unterwegs war. Ohne
  12. Die Fahrtenbuchauflage ist normal zeitlich begrenzt. Dann wird die Karre eben solange auf die Mutter oder Tochter umgemeldet und fertig. Wenn das Fahrtenbuch nicht für Folgeautos gilt, könnte man dann einfach die Zulassungsnummer wechseln, um das Fahrtenbuch loszuwerden? Und dann könnte man noch eine Straftat vortäuschen, das Seitenfenster einschlagen (zahlt die Teilkasko) und das Auto ausräumen. Bei dieser Gelegenheit wird auch das Fahrtenbuch geklaut (bitte keine Vorwürfe, ich weiß, daß das natürlich hochgradig illegal, moralisch verwerflich, gefährlich und nur eine theoretische Möglichkeit
  13. So, nun muß ich das alte Schätzchen nochmal ausgraben. Knapp drei Monate nach dem BG hat mein Vater eine Ladung bekommen. Immerhin hat ja ein meinen Vater (fälschlicherweise) als Fahrer ermittelt (nochmal DANKE an den unmotivierten Ordnungshüter). Mein Vater ist also mit einem Anwalt bewaffnet hingegangen, der als Zeuge geladene Blitzer- wurde gleich wieder heimgeschickt und nach einer kurzen Gesichtskontrolle gab es einen glatten Freispruch. Damit müssen wir nicht mal die Rechtschutzversicherung belästigen. Anzumerken wäre noch, daß mein Vater weder auf dem Anhörungsbogen noch gegenüber
  14. Bei der Verjährung kommt es nicht darauf an, wann er irgend ein Schreiben erhalten hat (z. B. Anhörungsbogen), sondern die Verjährung wird bereits durch die Anordnung unterbrochen. Die Mutter hat sich als Fahrerin geoutet und dem Sachbearbeiter ist aufgefallen, daß aber keine Frau gefahren ist. Vermutlich kam es zu einem Bildabgleich mit dem Einwohnermeldeamt, da keine mit dem Foto aufgetaucht sind. Damit wurde der Fahrer noch vor der Verjährung ermittelt, leider dumm gelaufen. Wenn das Auto wirklich auf den Vater zugelassen ist, dann hätte er sich als Fahrer anbieten sollen.
  15. 1. Jein. Die Verjährung von drei Monaten beginnt mit dem Tattag. Wenn du also in dieser Zeit nicht als Fahrer ermittelt wirst, ist die Owi gegen dich verjährt und du bist fein raus. Allerdings kann die Verjährung unterbrochen werden, z. B. duch einen Anhörungsbogen. Dabei genügt die Anordnung, du mußt den Fetzten noch nicht mal erhalten haben. 2. Drei Monate sind eine lange Zeit, aber es ist zu schaffen. Wenn du Glück hast, dann kommt der Anhörungsbogen erst nach fünf Wochen oder später, wenn es dumm läuft ist er schon nach zwei Wochen da. Der Bogen soll zwar innerhalb einer Woche zurück, ma
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