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!Xabbu

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Everything posted by !Xabbu

  1. Allmählich zweifel ich an meinem Anwalt. Er ist nach wie vor nicht in der Lage, sich das Video anzuschauen, weil er kein Abspielgerät hat. Er bietet mir immer wieder an, er könne mir doch das Video schicken und ich könnte es mir anschauen. Auf meine Entgegnung, das er als mein Anwalt es sich doch wohl eher anschauen müsse, kam dann nur, er müsse aktuell auch noch zwei Mandanten wegen Mordes vertreten etc. blabla und das Sichten des Videos habe ohnehin Monate lang Zeit. Zitat:"...das Video kann ich mir bis einen Tag vor der Gerichtsverhandlung anschauen..." Wohlbemerkt, wir befinden uns im Stad
  2. Der Tag des Verstosses ist nun länger als drei Monate her. Ein ErSaFa ist bereit, den Anhörungsbogen nun auszufüllen und sich selbst als Fahrer zu benennen. Er unterschreibt den A-Bogen selbst und belastet sich selbst. Ergeht dann ein BuGeBe, folgt Verfahrenseinstellung wegen Eintritt der Verjährungsfrist - korrekt?
  3. Kurzes Update: Meinem Anwalt wurden Fotos und eine Videoaufnahme geschickt. Video kam per VHS - das hat mein Anwalt garnicht mehr und muss sich erst ein Gerät leihweise organisieren. Zu den Fotos: Wie es aussieht, bin ich auf einen auf der rechten Spur fahrenden LKW aufgelaufen. Auf der linken Spur befand sich eine Kolonne mit drei Fahrzeugen. Ich bin zwischen Fahrzeug Nr. 2 und Fahrzeug Nr. 3 ausgeschert. Meine Geschwindigkeit betrug 99 km/h. Die Geschwindigkeit von Fahrzeug Nr. 3 betrug 99 km/h. Der Abstand zu Fahrzeug Nr. 3 betrug ca. 2 Fahrzeuglängen. Hinter Fahrzeug Nr. 3 befanden s
  4. Ich habe den Bericht auch gesehen, war sehr interessant. Auch die Sache mit dem Messpunkt 35 Meter hinter dem fand ich sehr aufschlussreich. Das Verfahren wurde mit der Begründung eingestellt a) zu viele Schilder (hier: 4), daher verwirrend und b) zu geringe Entfernung des Messpunktes zum Schild, daher keine angemessene Reaktionszeit einkalkuliert. Werde ich mir merken. Mit dem Wissen wäre ich gegen meinen Bescheid von 04/2010, wo ich gelasert wurde und 3 Punkte kassierte, vorgegangen, denn da lag der Messpunkt garantiert deutlich unter hundert Meter zum Verkehrszeichen. Ich habe damals von
  5. Wenn Du Dir einfach mal Deinen Sarkasmus sparst, die Polemik noch dazu, dann bin ich mir sicher, daß Du Dir diese Frage sehr schnell selbst beantworten kannst. Nein, das musst du mir mal bitte erläutern. Geeichter Tacho, lange genug hinter dem anderem herfahren und dann eine geeignet Toleranz abziehen - fertig! Müsste doch in den Augen der meisten Richter ausreichen, denn dem Beamten ist doch unbedingter Glauben zu schenken. Beamte dürfen von Amts wegen nicht lügen, sind zur Wahrheit verpflichtet. Fehleinschätzungen und Irren ausgeschlossen.
  6. Bravo! Genauso sehe ich es auch...genauso wenig sind Polizisten unfehlbar!
  7. Klar ist das nicht euer Problem. Eure Aussage wiegt ja auch deutlich schwerer als die Aussage des gemeinen Bürgers. Was weiss der auch schon? Was er nicht weiss, das wird ihm der Richter schon erzählen, gell?! Was zum Geier ist denn so schwer daran, ein sicheren Bildbeweis anzufertigen und damit die nötige Rechtssicherheit zu schaffen ? Warum setzt ihr euch nicht dafür ein, das diese Kameras nachgerüstet werden ? Das würde doch allen Beteiligten helfen und bestimt auch dazu führen, das die Gerichte entlastet werden. Ich weiß, ihr müsst mit den Messgeraäten OHNE Kameraeinheit arbeiten, aber
  8. Kann man so sehen, muß man aber nicht. Und der Gesetzgeber sieht es nicht so. Nein, muß es nicht. Da hat man dann vor Gericht leichtes Spiel.
  9. Aha, es reicht also nicht, wenn ich ehrlich bin? Interessant. Ich dachte eigentlich, dass ich mit meiner vorgetragenen Situation ausm Schneider bin ;-) nein, leider nicht. Ein tempolimit muss nicht mal an einer anschlussstelle wiederholt werden. wobei dann natürlich bewiesen werden muss, dass du schon vor der anschlussstelle die autobahn befahren hast. bei einem parkplatz ist das natürlich klar, denn dort kannst du nicht die autobahn verlassen, bzw auf die autobahn von aussen fahren. von daher würde ich auch die möglichkeit von gast225 wählen. wobei ich mir nicht sicher bin, ob die bussgeld
  10. Das ist so nicht richtig. Die Messung mag richtig sein, doch war es auch das richtige Fahrzeug, das gemessen wurde ? Der VT überholte scheinbar gerade mehrere Fahrzeuge, die sich auf der rechten Spur befanden und beschleunigte dabei. Es könnte auch ein Fahrzeug neben ihm gemessen worden sein. Vielleicht wurde ein Fahrzeug neben ihm gemessen, während er wieder stark verzögerte, um auf die rechte Spur zu wechseln. Außerdem könnten die Messergebnisse, genauso wie die Durchschläge, vertauscht worden sein. Der VT kann das nicht beweisen - die Polizei aber auch nicht ! Eine Einstellung des Verfahren
  11. Das besagt gar nichts. Ich habe schon viele mit Handy erwischt, die eine FSE hatten, sie dummerweise nur nicht nutzten. Ist das alles, was du zu dieser Geschichte zu sagen hast? Hier wird einem mal wieder in aller Deutlichkeit das ganze perverse Versagen unseres deutschen Rechtssystems vor Augen geführt. Man merkt auch anhand vieler Urteile, das ein Großteil der Richter genauso korrupte Schw**** sind wie viele andere Amt- und Würdenträger in unserem Staate auch. Alles ein Gebäck, wie es so schön heisst. Und die Einstellung des Verfahrens kommt de facto einer Verurteilung durch die Hintertür
  12. Vielleicht solltest Du mal zum Optiker Deine Brille justieren lassen ... gerade an dieser Stelle sind die 100 km/h Schilder so dermassen gross. die sollte man auch im Tiefschlaf nicht übersehen können ... Was ist los mit dir, bist du jetzt zum automobilen Opa mutiert, der mit seinem Rentner-Mercedes mit stets -20 km/h unter der zHG über die Straßen kriecht, oder was ? Du weisst selber, das die dortige Geschwindigkeitsbegrenzung, gerade nachts, völlig übertrieben ist.
  13. Wenn es Verkehr, Wetter und Straßenzustand zulässt, dann auch gerne mal mit 200+ km/h. Ich kann es, mein Auto kann es auch, warum alo nicht ? Was mich dann schier zum Wahnsinn bringt, sind irgendwelche depperten oder auf völlig leeren Autobahnen Sonntag morgens um 06:00 Uhr, wenn ich auf dem Weg zu einem NEF-Dienst bin. Du magst es können, Dein Auto mag es können, aber Dein Vordermann, der gerade mit 120 km/h meint den LKW überholen zu müssen, der kann es eben nicht. Willst Du also die Freiheit desjenigen einschränken und ihm gar das überholen verbieten ? Ich gebe Dir recht, dass ma
  14. 1. wer ruft denn wegen eines "Zipperleins" die 112 an? 2. wenn es sich lediglich um ein "Zipperlein" handelt, muß man auch nicht zwingend schnell und mit Musik anfahren. Ist ja nicht sooo eilig. Du wärst überrascht, für was alles die Leute die 112 anrufen. Wir werden oft mit dem schnellsten Taxi der Stadt verwechselt. Oft kommt man an der Einsatzstelle an, da stehen die Patienten schon gestriggelt und gebürstet mit gepackten Koffern in der Tür und nennen einem das gewünschte Reiseziel die gewünschte Zielklinik. Beschwerden bestehen meist schon seit Tagen, zum Hausarzt ist man nie gegangen od
  15. Sonntag um 6h bist du als Kundendienst unterwegs? NEF-Dienst Ja stell dir vor, auch um diese Zeit müssen manche arbeiten...was meinst du, wer kommt, wenn du die 112 anrufst, weil dich ein "Zipperlein" plagt ? Hör auf zu jammern und benimm dich wie ein Mann. Niemand hindert dich Verändeungen zu ergreifen. Schau nach Tunesien usw., geht ganz einfach. Da kann man leider in Deutschland lange darauf warten, das Millionen von Menschen auf die Straße gehen. Stuttgart 21 oder die Proteste gehen die Castor-Transporte & Co. sind ein kleiner Anfang...und schon da zeigt der Staat unmißverstän
  16. Im Grundsatz, was die persönlichen Freiheiten betrifft, kann ich dir schon zustimmen. Nur bist Du mir nie als jemand aufgefallen der vehement auch für die Freiheiten anderer eintritt. Sollen hier Rosinen gepickt werden? Wäre echt schade. MfG. hartmut Bislang vielleicht nicht. Auch ich musste erstmal so richtig aufwachen bzw. bin noch mitten drin im Erkenntnisprozess.
  17. Wenn ich 150 km/h statt 100 km/h fahren kann, komme ich deutlich schneller voran und spare im Idealfall 33% an Zeit für die Wegstrecke ein. Ich arbeite bis zu 100 Wochenstunden, da ist mir jede Minute Freizeit verdammt kostbar. Aus diesem Grund schätze ich Autobahnen, weil ich auf diesen zügig von A nach B fahren kann und dabei Zeit spare. Wenn es Verkehr, Wetter und Straßenzustand zulässt, dann auch gerne mal mit 200+ km/h. Ich kann es, mein Auto kann es auch, warum alo nicht ? Was mich dann schier zum Wahnsinn bringt, sind irgendwelche depperten oder auf völlig leeren Autobahnen Sonntag
  18. @Bluey Du vergisst, das ich auch in der Region wohne und täglich mitbekomme, wo es rappelt. Die meisten Unfälle auf dem Abschnitt werden durch LKW, tieffliegende Transporter und PKW mit Anhänger verursacht. Und die fahren meist alle nicht schneller als 120 km/h. Ich behaupte mal, das die dort geltenden Limits kaum in der Lage sind, diese Unfälle zu verhindern. Das ist alles eine Augenwischerei. Schaumburger Zeitung, Artikel vom 23.09.2010 LocalXXL Mindener Tageblatt Solche und ähnliche Nachrichten findet man zu hunderten in den örtlichen Presseorganen. Die meisten Unfälle w
  19. Vor dem Anhalten steht erst mal das Überholen und das muß der Polizei erst mal möglich sein. Die haben eine Sondersignalanlage. Wenn sie den anhalten wollen, gurken die bestimmt nicht 20 km hinterher...
  20. Eine gerichtsverwertbare Messung liegt nach einer Strecke von 300 - 500 Metern vor. Danach hätte man den VT rausziehen müssen, um weitere Ordnungswidrigkeiten zu verhindern und andere VT zu schützen. Stattdessen haben sich die Beamten in aller Seelenruhe angeschaut, wie der VT über eine Strecke von 20 km den Verkehr "gefährdet" hat, ohne dagegen einzuschreiten. Erkennst du den Fehler im System ? Mal ein fiktives Beispiel: Ein Polizeitrupp beobachtet, wie ein junger Mann eine Frau vergewaltigt. Zur Beweissicherung filmen sie die Straftat. Doch anstatt den Straftäter festzunehmen, verfolgen s
  21. Respekt! Das heisst, das dieses Provida-Fahrzeug bzw. deren Besatzung sage und schreibe 20 (!) km hinter dem "Verkehrsrowdy" hergefahren sind, ehe sie das erste Mal auf den Gedanken kamen, ihn rauszuziehen. Mal davon abgesehen, das alle in dem Artikel angegebenen Geschwindigkeiten auf dem Abschnitt in der Regel problemlos und gefahrlos möglich sind, machen sich die Beamten mit dieser Aktion komplett unglaubwürdig ! Wäre es Ihnen um mehr Sicherheit auf der Autobahn gegangen, hätten sie den VT schon nach dem ersten verwertbaren Verstoss aus dem fließenden Verkehr gezogen und ermahnt. NW
  22. Guten Morgen! Gestern bekam ich Post aus einem mir unbekannten Kreis und fand inhaltlich folgendes vor: Der Vorfall ist zwei Monate her. Ich bin an besagtem Tag 800 km gefahren quer durch die Republik. Ich kann mich beim besten Willen an keinerlei Details mehr erinnern. Auf dieser Fahrt dürfte ich etliche hunderte Male die Spur gewechselt haben. Als konsequenter Verfechter des Rechtsfahrgebotes kommt so ein Spurwechsel schon mal öfters vor. Die komplette Fahrt verlief ohne besondere Vorkommnisse. Ich kann mich lediglich daran erinnern, das auf dem besagten Abschnitt zweispurig ist u
  23. Guck dir mal genau seine Begründung an. Es geht um Starenkästen und um deren Standorte. Er spricht sich auch nicht generell gegen eine Verkehrsüberwachung aus. Er plädiert eher für klare gesetzliche Regeln, wo so eine permanente Überwachung aufgestellt werden darf und wo nicht. Von der Polizei ist hier beispielsweise überhaupt nicht die Rede. Die kann und darf aus gutem Grund überall und zu jederzeit verdachtsab- und unabhängig den Verkehr kontrollieren. Das ist ihre Aufgabe und auch nicht zu beanstanden. Man darf bei der Polizei davon ausgehen, das fiskale Interessen in aller Regel nicht im V
  24. Quelle: NW-Online Recht hat er! Er spricht aus, was viele denken...
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