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!Xabbu

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Everything posted by !Xabbu

  1. Hallo. Ich habe eine kleine Frage und bin über die Suche leider nicht fündig geworden. Ich kam eben an einer Lasermessung vorbei und sah einen Beamten an einer Riegl FG-21P wie sie üblicherweise in NRW verwendet werden. Der Messbeamte stand alleine am Gerät und war auch derjenige, der das Fahrzeug dann rausgewunken hat. Die Fahrzeugführer wurden dann gebeten, zu einem Polizeibus zu gehen und dort die Formalitäten abzuwickeln. Ich habe kürzlich gehört, das am Messgerät immer zwei Beamte stehen müssten. Ein sogenannter Messbeamter, der das Gerät bedient und die Messung durchführt und ein
  2. Da stimme ich Dir grundsätzlich sogar zu. Aber auch ein Kreisverkehr ist kein Allheilmittel und auch nicht überall sinnvoll. BTW: möchtest Du auf Land-/Bundesstraßen wirklich alle paar hundert Meter bis wenige Kilometer immer wieder einen Kreisverkehr haben? Ich persönlich nicht. Wir sprachen von Unfallschwerpunkten und deren Entschärfung. Also muss man nicht alle Kreuzungen in Kreisverkehre umwandeln. Es gibt tausende von Kreuzungen, an denen so gut wie nie was passiert. Im übrigen verweise ich auf die Nachbarn in Frankreich, da haben wir so eine Situation und man kommt trotzdem verdammt g
  3. Um Verkehrssicherheit geht es schon lange nicht mehr, das sollte dem letzten klar geworden sein. Ginge es bei Unfallschwerpunkten um Sicherheit, würden die Verantwortlichen bauliche Maßnahmen treffen, um diese zu entschärfen. Ist fast immer effektiv möglich und führt zu nachvollziehbarem Rückgang der Unfallzahlen. Stattdessen legt man lieber eine zHG fest und stellt ein Schild auf, um dann wie ein Weltmeister zu messen. Billigste Maßnahme, Gewinnmaximierung garantiert. Habe es in meinem Landkreis jetzt mehrfach erlebt nach schweren Verkehrsunfällen. Schilder aufgestellt, alles prima. Teilw
  4. Ist deine Frau denn verletzt worden? Das kann ich deine Schilderung nämlich nicht entnehmen. Und ansonsten kann ich mich @Bluey voll anschließen! Da haben sich die beiden Richtigen gesucht und gefunden...
  5. und du meinst, das wird den Verstoß entkräften...? Gruß Goose Wenn das Schild schwer zu sehen ist: Ja.
  6. @dete Natürlich fühlte ich mich nicht verpflichtet, ihn anzufahren, sondern konnte rechtzeitig bremsen. Was soll die blöde Frage eigentlich? Das Problem sind - wie so oft - Menschen. Und deren Reaktionsfähigkeit oder deren Aufmerksamkeit. Eine Sekunde lang woanders hingeschaut und -zack- ist der Cop lädiert. Das darf nicht passieren, kann aber passieren, auch ganz ohne Vorsatz. Aber von einem Cop erwarte ich, das er mit derlei Gefahren rechnet und gewisse selbstgefährdende Aktionen unterlässt. Mit der persönlichen Schutzausrüstung fängt es an.
  7. Selber schon erlebt, das mir Cops direkt vor das Auto gesprungen sind, wild fuchtelnd! Ohne Kelle und ohne Warnweste und dergleichen!
  8. Stimmt, so habe ich das noch nicht betrachtet. Wobei viele Radiostationen die Infos teilweise von den Behörden selber bekommen. Aber prinzipiell hast du recht. Ich kann ja auch eine Telefonkette initieren und meine Kumpels so warnen und das wäre ja auch nicht verboten.
  9. NW-Online Interessant. Frage mich, wie die Sache rechtlich zu bewerten ist? Macht sich der Betreiber dieser Gruppe strafbar? Machen sich die strafbar, die davor warnen, in dem sie auf die Pinnwand posten?
  10. Völlig lächerliche Diskussion! Ihr wollt, das die Einsatzkräfte bei einem Notfall schnell vor Ort sind? Dann lasst die Kollegen gefälligst in Ruhe, die sich zwischen Tür und Angel mal schnell was zu beissen holen und dafür, oh weh oh weh in der 2.Reihe parken - gehts eigentlich noch?! Pausenregelgung, pfff...ich lach mich kaputt! In welcher Welt lebt ihr eigentlich alle? Wenn der Einsatz kommt, geht los und dann fliegt das Eis oder was auch immer mal eben in die Tonne, wenn es sein muss. Ehrlich, solche Beschwerden gehen mir dermassen am A***** vorbei, das glaubt ihr garnicht! Ihr
  11. Alleine das man eine Demonstration vorher anmelden muss, ist meines Erachtens ein Witz und ein massiver Eingriff in die an und für sich unveräußerlichen Grundrechte eines jeden Menschen, in Deutschland wie auch auf der ganzen Welt. Und das der Staat den Begriff Gefahr einfach für seine Zwecke nach Belieben dehnt und instrumentalisiert, spricht für sich. My two cent.
  12. Beides spielt jetzt im Nachinein bei der Betrachtung der Eingangsfrage keine Rolle. Ganz genau, das tut hier nichts zur Sache. Zur Sache: Eigentlich schaut es doch nicht so schlecht aus. Wie du es beschreibst, bist du mit der Halterin werder verwandt noch verschwägert oder dergleichen. Sie ist eine oder deine Freundin. Ist sie deine Freundin, könnte sie sogar von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen und garnix zu der Sache aussagen. Ist sie nur eine Freundin, wird es schwieriger, denn dann ist sie sogar verpflichtet, wahrheitsgemäss auszusagen. Macht sie das nicht, droht die Au
  13. Eine konkrete Gefahr besteht, wenn nicht mehr beeinflussbare Kräfte so unmittelbar einzuwirken drohen, dass der Schadenseintritt wahrscheinlicher ist als dessen Ausbleiben (m.w.N.) und mehr oder weniger nur noch vom Zufall abhängt (m.w.N.). [Hentschel/König/Dauer, 40. Aufl., Rn. 30 zu § 315c StGB] Es ist stets ein "Beinahe-Unfall" erforderlich, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei". [bGH in NJW 1995, S. 3131 f] Konkrete Gefährdung umfasst zwei Voraussetzungen (vgl. Rengier BT 2 § 33 Rn. 6): (1) Es muss
  14. Kommen wir doch mal wieder auf die sachliche Ebene zurück... Wann genau wurdest du gemessen? Bist du gemessen worden, als du am überholen warst oder bist du nach dem Überholvorgang gemessen worden? Kannst du ungefähr abschätzen, wie gross die Entfernung zwischen Messposten und dir war? Ich frage das deswegen, weil es ja sein kann, das sich innerhalb des Messfeldes zwei Fahrzeuge befunden haben könnten: Deines und das des Schleicher-Opas. Damit wäre die Messung prinzipiell anzuzweifeln, weil das nicht zulässig ist. Für einen pfiffigen und erfahrenen Verkehrsrechtler ist da sicherlich ein g
  15. @Biber So, du willst also die ganze Zeit hinter einem Fahrzeug hinterher gefahren sein, welches Sonder- und Wegerechte in Anspruch genommen hat? Womöglich auch über rote Ampeln gefahren und dergleichen oder wie muss ich das verstehen? Danach bist du mit dem Fahrzeug gemeinsam auf den Hof der Wache gefahren und hast sie angesprochen? Das klingt alles reichlich erfunden und dient nur der Provokation. Du lügst dir hier schön was zurecht und behauptest es einfach. Ich glaube dir kein einziges Wort. So unglaublich dämlich wäre kein Mensch, es einem dahergelaufenen Passanten auch noch auf die N
  16. Gut, eine zügige Weiterfahrt habe ich jetzt mal vorausgesetzt und wird im genannten Falle natürlich auch praktiziert. Im gebotenen Rahmen, versteht sich.
  17. @Bluey Soweit sind wir ja garnicht auseinander, wie ich immer wieder feststellen kann. Natürlich habe ich schon Provokationen in Richtung der Polizei abgelassen. Schließlich ist das ein "Radarforum" hier und die meisten Mitglieder haben sicherlich eine eher kritische Sichtweise auf die Verkehrüberwachungsmaßnahmen im allgemeinen und im speziellem Falle. Daher treffen wir uns ja alle hier. Nach jahrelangem Lesen in diesem Forum und intensiver Auseinandersetzung mit der Materie (auch im Rahmen direkter beruflicher Kontakte, wie du weisst) habe ich aber vermutlich einen etwas besseren E
  18. Nein. Aber zurück schon mal, wenn das - nunja, 'Essen' nicht kalt werden soll und die Straße voll ist. Ach !Xabbu - ich habe mich nur aus eigener Erfahrung zum Verkehrsverhalten eines RTW geäußert, ein Verkehrsverhalten, welches Du zunächst mal völlig ausgeschlossen hast, um es kurz danach dann doch zumindest für möglich zu halten. Meine Erfahrung ist kein Zweifelsfall, also ist Dein Spruch zwar nett, aber unpassend. Zur besseren Verdeutlichung habe ich dein Ursprungsposting und Stein des Anstosses nochmals zitiert. Du hast eine solche Fahrt beobachtet und gleich messerscharf darauf gesc
  19. Und wenn man davon keine hat, im Zweifelsfall einfach mal die F***** halten (frei nach Nuhr). Das kannst du eben nicht. So ist es durchaus nicht ungewöhnlich, das ein RTW oder NEF auf einer Leerfahrt einen Einsatzauftrag kriegen. Also Blaulicht und Horn an und los. Jetzt kann es eben auch vorkommen, das nach kurzer Alarmfahrt aus unterschiedlichen Gründen der Einsatzabbruch durch die Leitstelle erfolgt, beispielsweise weil bereits andere Kräfte vor Ort sind und keine weiteren erforderlich sind. Also Blaulicht und Martinshorn wieder aus und normal weitergefahren. Ein ganz normaler Vorgang.
  20. @Biber Du fängst an, mich ein wenig zu nerven mit deinen Provokationen. Ehrlich gesagt glaube ich, das du hier nur Schwurbelkram von dir gibst und von der Rettungsdienstmaterie so gar keine Ahnung hast. Schwarze Schafe gibt es überall, wenn auch nur verschwindend wenige. Und den paar wenigen gehört mächtig auf den Arsch gehauen, wenn sie es doch tun. In dem Bereich, in dem ich im RD tätig bin, würde ich für ALLE KollegInnen meine Hand ins Feuer legen, das so etwas nicht passiert. Der Jobmarkt ist sowieso angespannt und keiner ist, glaube ich, so blöd, das er wegen sowas seinen Job riskier
  21. Nö. Persönliches Erlebnis. Selber gefahren? Wenn ja, da gehörst du zu den wenigen schwarzen Schafen die sowas machen... ...so jemand sollte lebenslanges Berufsverbot kriegen.
  22. Ich weiß nicht, wie die blosse Aussage einer gefahrenen Geschwindigkeit zum Beweis eines Rennens beitragen sollte?!
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